Open Access für Monographien ist Werbung!

Aus der Mailingliste HEXENFORSCHUNG:

Eine Internetveroeffentlichung erhoeht die Verbreitung der entsprechenden Arbeiten, und das ist ja der Sinn von Wissenschaft: dass alle, die es angeht, davon erfahren.

Es gibt hinreichend Belege, dass das sich auf Intuition stuetzende Vorurteil, eine kostenfreie Online-Veroeffentlichung schmaelere den Verkauf des gedruckten Buches, unzutreffend ist. Was mir dazu bekannt ist, ist unter
http://del.icio.us/Klausgraf/monograph_open_access
zu finden.

Auch serioese wissenschaftliche Monographien sind nicht selten in erschreckend geringem Ausmass in wissenschaftlichen Bibliotheken vorhanden. Dies bedeutet, dass viele Wissenschaftler gezwungen sind, die Fernleihe der Bibliotheken zu bemuehen. Es ist aber keineswegs selbstverstaendlich, dass wissenschaftlich Taetige “auf dem Land” Zugang zu funktionierenden Fernleihsystemen haben. Wer eine lange Reise in die naechste wissenschaftliche Bibliothek antreten muss, weil in seinem Wohnort die Oeffentliche Bibliothek keine Fernleihen annimmt, wird sich jede Bestellung zweimal ueberlegen.

In der Theorie sind alle neueren Monographien leicht durch die Fernleihe beschaffbar. Aber eine Fernleihe wird meist nur aufgegeben, wenn man ueberzeugt ist, dass man dieses Buch unbedingt braucht. Sinnvolle Randnutzungen, die nicht das zentrale Thema des Buches betreffen, unterbleiben – die Wissenschaft hat das Nachsehen.

Haette ich das im September vorgestellte und von Rita Voltmer im Oktober hier (ohne Inhaltsverzeichnis, aber mit Klappentext) angezeigte neue Buch von O. Scholer “Der Hexer war’s” (34,80 Euro) nicht in der UB Freiburg in der Hand gehabt, waere mir die Wichtigkeit dieses Buchs fuer meine Forschungen zu Hexen-Erzaehlungen ganz sicher entgangen.

Buchhaendler sind verstaendlicherweise zurueckhaltend, was Ansichtssendungen angeht. Daher ist es wichtig, dass das Buch entweder online vorliegt (und sei es auch auszugsweise wie bei Google Books oder Libreka) oder in vielen Bibliotheken vorhanden ist.

Nach etwa drei Monaten sollte eine Neuerscheinung in den einschlaegigen Bibliotheken eingearbeitet sein, nicht? Scholers Buch ist aber bislang voellig unterrepraesentiert. Laut http://www.easykvk.de ist es in BW nur in Freiburg und Tuebingen vorhanden. Berlin und ganz Hessen faellt aus, im GBV gibt es nur einen Nachweis in Wolfenbuettel. In NRW bzw. dem HBZ-Verbundraum ist es noch nicht einmal in der UB Trier vertreten, nur in der Stadtbibliothek (darueber hinaus nur in Muenster und in der UB Koblenz). Bayern: Nur Muenchen BSB und die UB Eichstaett haben das Buch.

Das ist natuerlich absolut inakzeptabel (es sollte auch in den Landesbibliotheken vorhanden sein), und man muss abwarten, ob sich in den naechsten Monaten die Nachweislage verbessert. (Es steht sehr zu hoffen!)

Ich moechte einmal mehr an die Verantwortlichen der “Trierer Hexenprozesse” appellieren: Machen Sie die Baende “Open Access” im Internet zugaenglich! Wenn das Schielen auf Verkaufserloese dazu fuehrt, dass Wissenschaftler schlechteren Zugang zu den Resultaten haben, dann muss eben das bisherige Publikationssystem ueberdacht werden. Buchverkauf und die Gewinne des Paulinus-Verlags sind kein Selbstzweck. Sind sie mit der angemessenen Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnis vereinbar, sind sie gerechtfertigt, sonst nicht!

Und an alle anderen ergeht wieder der Appell: Uebertragen Sie die Nutzungsrechte, die Ihnen zustehen (also auf jeden Fall die von Publikationen vor 1995) an http://historicum.net vor dem Jahresende!

Archivopedia

http://Archivopedia.com …focuses on the management and research of primary source materials….

The wiki encyclopedia is open for anyone to edit and contains information relevant to archivists, librarians, public historians, and museum professionals [such as news headlines, job ads, grant notices, teaching modules, and a terminology guide]….

In addition to the wiki, the site offers a search engine specially customized to find primary source materials around the world by keyword. This feature takes advantage of open source / open access initiatives and is designed to promote repository collections containing original materials by enabling researchers the opportunity to find and link to collections and specific items held at various repositories that might interest them in a single search.

Source: http://libsite.org/node/169

US: Great Victory for Open Access

The Director of the National Institutes of Health shall require that all investigators funded by the NIH submit or have submitted for them to the National Library of Medicine’s PubMed Central an electronic version of their final, peer-reviewed manuscripts upon acceptance for publication to be made publicly available no later than 12 months after the official date of publication: Provided, That the NIH shall implement the public access policy in a manner consistent with copyright law.

President Bush has now signed into law the Consolidated Appropriations Act of 2007 (H.R. 2764), which includes this provision.

More:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

(c) Thowi, CC-BY-ND

Your Archives – Wiki für Archivbenutzer

http://yourarchives.nationalarchives.gov.uk/index.php?title=Home_page

“These pages are for you to contribute your knowledge of archival sources held by The National Archives and by other archives throughout the UK.”

Benutzer erstellen in diesem Wiki (Mediawiki-Software) archivübergreifende thematische Inventare.

Digitalisiertes Archivgut in der Rubrik English Corner

Australian Army war diaries
http://archiv.twoday.net/stories/4548232

Census of Ireland, Dublin 1911
http://archiv.twoday.net/stories/4540473

Sevilla University Archives (Spanien)
http://archiv.twoday.net/stories/4496084

Mark Twain project
http://archiv.twoday.net/stories/4455098

250+ Killer Digital Libraries and Archives (US)
http://oedb.org/library/features/250-plus-killer-digital-libraries-and-archives

Turning the Page: The Hooke Folio (UK)
http://archiv.twoday.net/stories/4342458

CIA Electronic Reading Room
http://www.foia.cia.gov

Irish Virtual Research Library and Archive
http://archiv.twoday.net/stories/4284578

KGB Documents Online
http://archiv.twoday.net/stories/4243325

Danish Church Books [and Censuses]
http://archiv.twoday.net/stories/3967842

Diary of Roberto Murphy (Argentinien)
http://archiv.twoday.net/stories/3662187

US: City of Tumwater (Washington) puts public records online
http://archiv.twoday.net/stories/3585510

American Jewish Committee’s Archives
http://archiv.twoday.net/stories/2060706

Album Amicorum (Digital Edition in Hungary)
http://archiv.twoday.net/stories/1079816

Bilddatenbank Nationalarchiv (NL)
http://archiv.twoday.net/stories/195188

Australia: Digitisation on Demand
http://archiv.twoday.net/stories/175809

Library and Archival Exhibitions on the Web
http://www.sil.si.edu/SILPublications/Online-Exhibitions

Lithuanian Parchments
http://archiv.twoday.net/stories/129943

Der falsche Weg: digi-archives

http://www.digi-archives.org

Es stehen digitalisierte Bestände vor allem aus kirchlichen Institutionen der französischsprachigen Schweiz und aus dem Staatsarchiv Turin gegen eine jährliche Einschreibegebühr von 48 Franken zur Verfügung.

Verglichen mit den Kosten eines Archivbesuches in der teuren Schweiz wäre es ziemlich albern, hier von “Abzocke” zu sprechen. Die Gebühr kann von so gut wie jedem Forscher getragen werden. Aber darum geht es nicht.

* Wissenschaftliche Forschung mit Archivgut ist zu fördern und nicht durch Gebühren zu “bestrafen”. Forscher, die Archivbestände nutzen, sollten belohnt werden, weil sie den schwereren Weg gehen und weil sie mit ihren Publikationen Öffentlichkeitsarbeit für die Archive betreiben.

* Eine Refinanzierung des Angebots durch eine so moderate Gebühr erscheint ausgeschlossen. Von daher könnte man auf diese Einkünfte auch ganz verzichten.

* Da (anders als etwa bei http://manuscritporium.cz) die Erschließungsinformationen ebenfalls kostenpflichtig sind, kauf ein potentieller Nutzer die “Katze im Sack”. das erscheint unfair, die Suche in archivischen Findmitteln hat grundsätzlich kostenfrei zu sein!

Digitalisate von Archivgut in der Rubrik Staatsarchive

Bundesarchiv (D)
Kanzlei Rosenberg
http://archiv.twoday.net/stories/4455899

Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Freisinger Handschriften
http://archiv.twoday.net/stories/3508133

Hauptstaatsarchiv Düsseldorf
Urkunden der Dürener Jesuiten
http://archiv.twoday.net/stories/3050132

Hauptstaatsarchiv Stuttgart
Württembergische Regesten
http://archiv.twoday.net/stories/123084

Bundesarchiv (D)
Wochenschauarchiv
http://archiv.twoday.net/stories/102768
http://archiv.twoday.net/stories/41581

+ Staatsarchiv Bremen
Fotos der Vulkan-Werft
http://archiv.twoday.net/stories/10409
Das Angebot ist nicht mehr im Netz!

Ägypten plant Pseudo-Copyright auf Pyramiden

Die ägyptische Regierung will eine Art Urheberrecht auf sämtliche berühmte Altertümer des Landes einführen. Nach einem neuen Gesetz, das schon bald vom Parlament verabschiedet werden könnte, sollen alle Kopien der Pyramiden, der Sphinx und anderer antiker Monumente künftig mit einer Abgabe belegt werden.

Mit dem Geld solle die Instandhaltung der antiken Sehenswürdigkeiten finanziert werden, teilte der Chef der ägyptischen Altertümerverwaltung, Zahi Hawass, am Dienstag in Kairo mit. Nach seinen Angaben soll das Gesetz für alle Länder gelten.

“Ägypten hat das alleinige Recht zur Reproduktion seiner antiken Monumente”, verteidigte Hawass den Plan. Er betonte, ägyptische und ausländische Künstler dürften sich jedoch weiterhin von den ägyptischen Kulturschätzen “inspirieren” lassen – solange sie diese nicht einfach nur kopierten.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,525326,00.html

KOMMENTAR

Aus der deutschen Meldung wird nicht klar, ob nur Nachbauten oder auch Abbildungen betroffen sind.

http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/middle_east/7160057.stm

“Mr Hawass said the law would apply to full-scale replicas of any object in any museum in Egypt.

“Commercial use” of ancient monuments like the pyramids or the sphinx would also be controlled, he said.

“Even if it is for private use, they must have permission from the Egyptian government,” he added.

Die AFP-Meldung hat ergänzend:

“However, the law “does not forbid local or international artists from profiting from drawings and other reproductions of pharaonic and Egyptian monuments from all eras — as long as they don’t make exact copies.””
http://afp.google.com/article/ALeqM5hGhJUxebdPsEOUZ3O5S8f_6VhHww

Daraus könnte man schließen, dass auch originalgetreue Zeichnungen erfasst sind.

Ägypten kann seinen Anspruch nur vor ägyptischen Gerichten durchsetzen, ausländische Rechtsordnungen dürfen ihn nur respektieren, wenn Gesetze oder Verträge dies zulassen. Effektiver als eine Klage dürfte das Durchsetzen in den Fällen sein, in denen der angebliche Verletzer auf die Zusammenarbeit mit der Altertümerverwaltung angewiesen ist.

Durch internationalen Druck sollten Länder wie Ägypten oder Italien (siehe http://archiv.twoday.net/stories/4559922 ) gezwungen werden, solche Gesetze wieder abzuschaffen, da sie mit den Grundsätzen internationaler Abkommen über das Urheberrecht nicht in Einklang stehen. Urheberverwertungsrechte sind grundsätzlich befristet. Die Freiheit der Public Domain ist gleichsam die Gegenleistung für die Respektierung des Urheberrechts. Solche Staats-Monopole stehen im Gegensatz zum freien Handel.

Digitalisierte deutsche Fotobestände mit Webpräsentation

http://www.fotoerbe.de/index.php?t=zahlen&s=materialien&b=bestand_digitalisiert&mn=[Digitalisiert]

listet 109 digitalisierte Bestände (von insgesamt 2691) auf. Davon haben 57 eine Webpräsentation, wenn ich recht gezählt habe. Webpräsentation kann auch Bilder im thumbnail-Format meinen.

Dép. Morbihan: Les Racines de l’Avenir

http://www.morbihan.fr/dossier/default.aspx?idDos=46&id=1035

Depuis dix ans le Conseil général du Morbihan a lancé une vaste opération de numérisation de ses fonds d’archives les plus consultés et les plus fragiles (état civil, cadastre et presse). Près de quatre millions de pages ont été ainsi numérisées.

Ville de Sceaux : les archives en ligne

http://www.sceaux.fr/fr/sceaux/les-archives-en-ligne/index.html

Dans le cadre de la valorisation de son patrimoine, la ville de Sceaux (hauts de seine) a trié, scanné et mis en ligne ses archives d’état civil. Ainsi, les documents les plus anciens remontent à 1609 pour aller jusqu’en 1887! On y trouve aussi bien les registres que les tables décennales.
Le téléchargement des images peut être un peu long mais il est bon de relever cette initiative très heureuse pour les chercheurs d’ancêtres.

Via
http://www.lebloggenealogie.com

Archivgut-Digitalisate in der Rubrik “Internationale Aspekte”

International Institute of Social History, Amsterdam (NL)
RAF-Dokumente
http://archiv.twoday.net/stories/4365437

Historisches Archiv, Tartu (Estland)
Baupläne
http://archiv.twoday.net/stories/4292694

A. Dép. Mayenne (F)
http://archiv.twoday.net/stories/4122459

Region Trentino (Italien)
Pergamenturkunden
http://archiv.twoday.net/stories/3713621

Region Murcia (Spanien)
Mittelalterliche Archivalien
http://archiv.twoday.net/stories/3689695

National Archives (UK)
Petitionen
http://archiv.twoday.net/stories/3302138

A. Mun. Toulouse (F)
http://archiv.twoday.net/stories/2981631

Familienarchiv Montiano (Spanien)
http://archiv.twoday.net/stories/2322014

Gemeentearchief Amsterdam (NL)
http://archiv.twoday.net/stories/1761231

Region Savoyen (F)
http://archiv.twoday.net/stories/1597386

UB Granada (Spanien)
http://archiv.twoday.net/stories/1429073

A. Dép. Yvelines (F)
http://archiv.twoday.net/stories/1271574

Digitale Atlas Geschiedenis (NL)
http://archiv.twoday.net/stories/1116872

Storia di Venezia (Italien)
http://archiv.twoday.net/stories/856433

Region Wales (UK)
http://archiv.twoday.net/stories/145678

Nationalarchiv Mexiko
Virtuelle Ausstellung
http://archiv.twoday.net/stories/144938

Canada France
http://archiv.twoday.net/stories/107224

Archives de l’Aube en ligne

http://www.archives-aube.com/index_archives.htm

Das Verbindungsamt wurde 1940 gegründet. Es war verantwortlich für die Verbindung zwischen den französischen und deutschen Behörden, sowie die logischerweise notwendigen Übersetzungen. Das Amt verfügte über keine Weisungsbefugnis und nahm somit auch keinen direkten Einfluss auf die zeitgeschichtlichen Ereignisse. Das Verbindungsamtarchiv besteht im Wesentlichem aus Schriftverkehr in der deutschen Sprache, verbunden mit dessen Übersetzungen in die französische Sprache, sowie der Dokumentation bezüglich jener Maßnahmen, die nach Aufforderung der Besatzungsmacht von der lokalen Regierung durchzuführen waren: Beschlagnahmungen, Nachschübe, Anwendung von Gesetzen gegen die Juden, Waffenbesitz, Asylante, usw. Das Besondere dieses Archivs ist, dass es über umfassende und vollständige Informationen über die tagtäglichen Geschehnisse der Periode von November 1940 bis August 1944 verfügt.

Sehenswerte Navigation! (Schieberegler.)

Leben des Fürsten Heinrich XIII. Älterer Linie Reuss, 1817

http://archives.vendee.fr/recherche

Diese Druckschrift würde man nicht unbedingt zuallererst unter den Digitalisaten der Archives départementales de la Vendée suchen, gelt? Aber sie findet sich (mit anderen deutschsprachigen Dokumenten) unter den online einsehbaren Papiers Léon de Mornac.

Domänenfrage im Verfassungsrecht

Winfried Klein, Die Domänenfrage im deutschen Verfassungsrecht des 19.
Jahrhunderts (= Schriften zur Verfassungsgeschichte Bd. 78). Berlin:
Duncker & Humblot 2007. 242 S., Brosch. EUR 69,80

Rezension erschienen in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 155 (2007), S. 606-608

Selten erlebt ein Doktorand, dass seine Erstlingsarbeit politischen
Zündstoff birgt. Als im Herbst 2006 das ungeheuerliche Vorhaben der
baden-württembergischen Landesregierung, die Handschriftenschätze der
Badischen Landesbibliothek zur Finanzierung einer Vereinbarung mit dem
Haus Baden zu verwenden, Handschriftenforscher und Öffentlichkeit weit
über Baden hinaus empörte, meldete sich in der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung nicht nur der Doktorvater des Autors, der Heidelberger Jurist
und Kulturgut-Spezialist Reinhard Mußgnug, zu Wort (am 29. September
2006). Auch Klein selbst durfte dort am 5. Oktober 2006 darlegen, wie
haltlos die Ansprüche der ehemals regierenden Dynastie sind. Ein
Auszug aus seiner Dissertation liegt dem Aufsatz „Eigentum und
Herrschaft. Grundfragen zum Rechtsstatus der Handschriften der
Badischen Landesbibliothek” in dem von Peter Michael Ehrle und Ute
Obhof herausgegebenen Sammelband „Die Handschriftensammlung der
Badischen Landesbibliothek” (Gernsbach 2007, S. 127-144) zugrunde. Die
potentielle Brisanz der Studien Kleins war den nach wie vor
unbeschränkt Verfügungsberechtigten über das im Generallandesarchiv
verwahrte Badische Familienarchiv klar: Sie verweigerten ihm,
ungewöhnlich genug, die Benutzungserlaubnis!

Über die Domänenfrage hat man im 19. Jahrhundert viel Tinte vergossen.
Selbstverständlich standen sich bei dem Verfassungskonflikt um die
Frage, wem das in den Domänen organisierte Eigentum gehöre, keine
gleichberechtigten Parteien gegenüber. Die Monarchen konnten zwar
nicht alle, aber doch viele Spielregeln diktieren. Begleitet wurde das
machtpolitische Ringen um die Zuweisung der Domänenerträge und die
Reichweite des ständischen Budgetrechts von der staatstheoretischen
Reflexion über den Staat als Rechtspersönlichkeit. Klein skizziert
zunächst in straffer und prägnanter Darstellung die Problemlage, um
sich im umfangreichen Mittelteil seiner Untersuchung drei Fallstudien
zuzuwenden, die auch auf der Grundlage archivalischer Quellen
erarbeitet wurden. Außer dem Großherzogtum Baden werden das
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach und das Herzogtum
Sachsen-Meiningen in den Blick genommen.

Dem Großherzogtum Baden widmen sich die Seiten 81 bis 114. Im
Mittelpunkt steht die Genese der Regelung in § 59 der
Verfassungsurkunde von 1818, wonach die Domänen „unstreitiges
Patrimonialeigentum des Regenten und seiner Familie” seien (S. 93).
Klein konnte sich auf Weechs „Geschichte der Badischen Verfassung” von
1868 stützen, hat aber auch Archivalien aus dem Bestand 48 und dem
Nachlass von Carl Friedrich Nebenius ergänzend herangezogen. Der
Großherzog Carl vermochte sich mit seiner Forderung, dass die Domänen
als „Familien-Privat-Gut” angesehen werden sollten (S. 95), nicht
durchzusetzen. Als was sie denn dann gelten sollten, darüber haben
sich die badischen Juristen des 19. Jahrhunderts immer wieder
gestritten. Neben der Frage des Domäneneigentums erörtert Klein auch
die badische Haushaltsverfassung, wobei ihm vor allem die gedruckten
Verhandlungen der Ständeversammlungen als Quelle dienen (S. 102-110).
Vergleichsweise kurz wird auf die Revolution von 1918 und die
anschließende Vermögensauseinandersetzung eingegangen (S. 110-112).

Kleins klar und schlüssig argumentierende Studie ist ein wertvoller
Beitrag zu einem wichtigen verfassungs- und rechtshistorischen Thema.
Kritische Punkte fallen kaum ins Gewicht. Eine lückenlose und
erschöpfende Heranziehung aller relevanten Literatur wird man bei
einem in den letzten Jahren kaum behandelten Sujet nicht erwarten
dürfen. So vermisst man etwa Otmar Jung: Die Fundierung der sozialen
Republik mißlingt. Das Exempel des Streits um das Kammergut zwischen
dem Freistaat Braunschweig und dem ehemaligen Herzog (von der
Novemberrevolution bis zur Volksbewegung zur Fürstenenteignung 1926),
in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte 78 (1997), S.
189-225, der S. 218 auf das Urteil des Reichsgerichts vom 27. Mai 1932
(RGZ 136, S. 211 ff.) hinweist, in dem klar ausgesprochen wurde, dass
„nach gemeinem deutschen Privatfürstenrecht […] das Domänenvermögen
(Kammergut) im Unterschied von den ein reines Privateigentum
darstellenden Schatull- oder Kabinettsgütern schon zur Zeit des alten
Deutschen Reichs den landesfürstlichen Familien nur als Zubehör der
Landeshoheit” gehörte, „so daß es ihnen im Zweifel nur so lange
zustand, als sie die Herrschaft im Staat innehatten” (S. 222).

Dass Klein korrekt mit dem Aufsatz von Hannelore Schneider, die 1993
in der Festschrift für Hans Eberhardt den Meininger Domänenstreit
dargestellt hatte, umgeht, wird man bezweifeln dürfen. Man erwartet
ihn eigentlich bei den vereinzelten Untersuchungen zur Domänenfrage,
die S. 17 aufgelistet werden. Der Meininger Abschnitt beginnt auf S.
149, doch die erste Fußnote, die Schneider zitiert, steht erst auf S.
176. „Unklar und mehrdeutig” findet Klein S. 169 einen Gesetzentwurf
von 1848, „unklar und mehrdeutig” fand ihn aber bereits Schneider (S.
434). Wer wie Klein Pionierarbeit auf selten beackertem Feld leistet,
hätte die Souveränität aufbringen müssen, der von historischer Seite
vorgelegten Vorarbeit mit mehr Respekt zu begegnen.

Leider ist das Register viel zu lückenhaft. In ihm fehlt
beispielsweise der Nationalökonom Johann von Helferich (1817-1897),
der im Literaturverzeichnis unidentifiziert als N.N. Helferich
auftaucht. Die drei Sätze, die Klein dem heute noch beeindruckenden
Aufsatz Helferichs S. 97 widmet, werden diesem beileibe nicht gerecht.

Auf die Problematik der Sammlungen und des im großherzoglichen
Hausfideikommiss vereinigten Mobiliarvermögens geht Klein nicht ein.
Ergänzend sei auf diverse Einträge des Weblogs ARCHIVALIA
(http://archiv.twoday.net) und die Ausführungen von Karl von Salza und
Lichtenau, Die Lehre von Familien, Stamm- und
Geschlechts-Fideicommissen, nach den Grundsätzen des gemeinen
deutschen Privatrechts und mit Rücksicht auf die Abweichungen der
einzelnen Particularrechte, Leipzig 1838, S. 22 ff. aufmerksam
gemacht. Die beim Wechsel der Dynastie beim Lande bleibenden
Kronfideikommisse haben die gleiche Mittellage zwischen Staat und
Dynastie wie das Domänenvermögen. Bleibt zu hoffen, dass im Zuge der
Auseinandersetzung mit den Ansprüchen des Hauses Baden auch für das
Familienarchiv im Generallandesarchiv eine Lösung gefunden wird, die
es jedem Wissenschaftler ermöglicht, dem bislang unerforschten
Fideikommissvermögen und den hausgesetzlichen Normen der Markgrafen
und Großherzöge von Baden nachzuspüren.

Klaus Graf

Gedenkbuch online

Seit Freitag, dem 14.12.2007, ist das “Gedenkbuch – Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945” auf der Internetseite des Bundesarchivs unter http://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch zugänglich.

Gut eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung des Gedenkbuches in seiner 2., wesentlich erweiterten Auflage vom Frühjahr 2006 (und 21 Jahre nach der 1. Auflage von 1986) sind nun die Namen der Opfer im Internet recherchierbar.

Mit Hilfe eines individuell zu nutzenden Suchfeldes und verschiedener Suchoptionen (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Deportationsdatum und Deportationsort) kann in der nunmehr fast 159 000 Personen umfassenden Datenbank gesucht werden. Anhand der Trefferliste können die biographischen Einträge zu den jeweiligen Opfern und ihrem Schicksal ausgewählt werden.

Neben dem zentralen Namenverzeichnis und der Suchfunktion stehen die Texte der Druckauflage, die Chronologie der Deportationen sowie die Auswahlbibliographie zur Verfügung.

Die Startseite informiert über die geleistete Arbeit seit der Veröffentlichung im Jahr 2006. Erstmals enthält das Gedenkbuch auch die Namen der Personen, die 1938/1939 nach Polen abgeschoben wurden.

Die Internetnutzer werden gebeten, Ergänzungen und Korrekturen direkt an das Bundesarchiv unter gedenkbuch@barch.bund.de zu richten, um die laufenden Arbeiten daran zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Zenker-Oertel und Undine Völschow

Dr. Claudia Zenker-Oertel
Bundesarchiv
Potsdamer Str. 1
56075 Koblenz
c.zenker-oertel@barch.bund.de

Undine Völschow
Bundesarchiv
Finckensteinallee 63
12205 Berlin
u.voelschow@barch.bund.de

Ex: Archivliste

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