http://link.library.utoronto.ca/hollar/browse.cfm?Main=2&SubClass=2-9
Tag: 31. Dezember 2007
Fotoarchivierung
In “Archivpflege in Westfalen Lippe” 2007:
http://www.lwl.org/waa-download/archivpflege/heft67/Inhaltsverzeichnis_67_2007.pdf
Via Fotostoria.
Steinert über das Urheberrecht ist eine überflüssige praxisferne Darstellung. Wenn man den Wikipedia-Artikel über Bildrechte liest und Wikipedia:Urheberrechtsfragen verfolgt, ist man besser bedient.
HAPPY NEW YEAR
Chronik des Franz Rudella aus Freiburg i.Ü. bis 1568
http://ethesis.unifr.ch/theses/downloads.php?file=ZehnderJoergS.pdf
ediert als Dissertation 2005.
Plagiierende Studis
http://www.netzeitung.de/internet/863090.html
Nun treibt auch die Netzeitung diese Sau durchs virtuelle Dorf. Ich halte es für absolut ausgeschlossen, dass 90 Prozent der Studierenden zum Plagiat bereit sind.
Zum Thema
http://archiv.twoday.net/stories/3177249
http://log.netbib.de/?s=plagi
Das Hauptgebäude der RWTH Aachen : eine architekturhistorische Analyse
http://darwin.bth.rwth-aachen.de/opus3/volltexte/2007/2026
Ein Beitrag zur Baugeschichte technischer Hochschulen (Magisterarbeit von Miriam Wolf).
Eine Hauptquelle, ein Artikel von 1871, ist in Cottbus online:
Neues von Wikipedias Admin-Mafia
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Brummfuss
Eine kluge Abhandlung zu den Machtstrukturen der Wikipedia, die unter anderem auch meine Schuler-Rezension verwertet:
http://archiv.twoday.net/stories/4281928
Lückenhafte Eprint-Nachweise
Ergänzung zu:
http://archiv.twoday.net/stories/4571858
Bei den deutschen Dokumentenservern wird überwiegend die OPUS-Software eingesetzt.
Mit der OPUS-Metasuche erhält man daher einen guten Teil des Gesamtbestands. Die dort nicht berücksichtigte OPUS-Anwendung der ZLB Berlin ist über den Server des KOBV suchbar.
Vergleichsweise wenige Server setzen die Mycore-Software (oder die MILESS-Software) ein. Da diese eine OAI-Schnittstelle vorsieht, sind wohl viele der auf
nicht besonders gut gepflegten Mycore-Server via OAIster recherchierbar, auch wenn die zuständige Universitätsbibliothek die Eprints nicht im OPAC katalogisiert.
FREIMORE-Inhalte aus Freiburg sind im Gegensatz zu Freidok-Inhalten nicht bei OAIster auffindbar, aber über den Südwestverbund.
Inhalte der Thüringischen Digitalen Bibliothek sind via OAIster auffindbar, darüberhinaus wohl auch ganz oder zu großen Teilen im GBV.
Der Server der Uni Leipzig dürfte über CITIDEL (Computing and Information Technology Interactive Digital Educational Library) ziemlich komplett in OAIster erfasst sein. In den Verbundkatalogen sind seine Inhalte nicht zu finden!
Bereits angesprochen wurde die Lücke von MIAMI hinsichtlich der Artikel. Diese erscheinen auch nicht im HBZ-Katalog.
Lücken bestehen offfenbar auch bei
http://duepublico.uni-duisburg-essen.de
Es sind Publikationen weder im OAIster noch im HBZ-Katalog enthalten. OAIster hat 1154 Publikationen aus DuEPublico, der Textbestand beträgt aber 5130 mit allein 1208 Abschlussarbeiten und 720 Artikeln! das liegt wohl nur zum Teil daran, dass sehr viele Inhalte des Servers nicht allgemein zugänglich sind. Zwei Aufsätze von Ingo Runde sind eingestellt, ohne dass sie über das HBZ oder OAIster findbar wären.
Viele Hochschulschriftenserver bieten nur Dissertationen und Habilitationan an, keine anderen Textgattungen. Die Nachweise dürften über die Verbundkataloge und die Nationalbibliothek ziemlich lückenlos sein.
Nicht alle 2004 benannten Lücken wurden geschlossen:
http://wiki.netbib.de/coma/EprintArchive
Die OA-Gurke des Jahres erhält … Telepolis
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26892/1.html
Das Aussterben einer unbekannten Nutzungsart
Ulrich Herb 31.12.2007
Nach dem neuem Urheberrechtsgesetz verlieren Autoren viele Rechte an ihren Texten – außer sie ergreifen noch 2008 Gegenmaßnahmen
Zum 1. Januar 2008 tritt ein [extern] neues Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Kraft. Es bringt neben zahlreichen Veränderungen etwa beim elektronischen Kopienversand en passant auch eine recht wenig beachtete Änderung: Wissenschaftliche Verlagen erhalten die Rechte zur Onlinepublikation von Dokumenten, die zwischen 1966 und 1995 bei ihnen erschienen sind. Vielleicht noch wichtiger: Damit verlieren die Autoren auch das Recht, die Texte selbst auf ihre Homepage zu stellen. Es sei denn, sie werden aktiv und übertragen die entsprechenden Nutzungsrechte entweder vor dem 1. Januar 2008 an Dritte oder widersprechen bis 1.Januar 2009 der Ausübung der Nutzungsrechte durch die Verlage bei jedem einzelnen Verlag.
Für die Gegenmaßnahmen ist es, glaubt man dem allgemein genannten Datum 31.12.2007, nun doch ein wenig zu spät. Dass Telepolis den Beitrag nicht früher veröffentlicht hat, ist schlichtweg ärgerlich, denn am 18. Dezember 2007 mailte mir Herr Herb: “ich habe Ihre Anregung aufgenommen, der Artikel dürfte die Tage erscheinen.”. Hätte Telepolis den Beitrag nicht über 10 Tage liegen lassen, wären womöglich noch etliche Wissenschaftler auf die Problematik aufmerksam geworden.
Ziemlich drastisch drückt das ein Forums-Teilnehmer aus:
na, welch glück, dass TP noch rechtzeitig darauf hinweist.
die botschaft wird sich heute nacht in windeseile übers netz
verbreiten,
und morgen werden dann zigtausende autoren ihr recht wahrnehemn.
WIE ABGEFUCKT IST DAS DENN ?
Das kann man sicher höflicher formulieren, aber im Kern trifft es den Punkt.
ALLERDINGS:
Seit einiger Zeit bin ich gar nicht mehr davon überzeugt, dass am 31. Dezember 2007 eine Ausschlussfrist abläuft. Diese läuft am 31. Dezember 2008 ab. Hat der Autor vor dem 31. Dezember 2008 nicht gegenüber dem Verlag widersprochen, fallen die ausschließlichen Online-Nutzungsrechte an den Verlag.
Die von DINI und dem Urheberrechtsbündnis verbreitete Ansicht, man müsse möglichst Anfang 2008 widersprechen, da man nach einer Benachrichtigung des Verlags nur drei Monate für den Widerspruch habe, fußt auf einer falschen Auslegung des Gesetzeswortlauts. Die Dreimonatsfrist gilt nicht für bereits heute bekannte Nutzungsarten!
Am 1. Januar 2008 haben die Autoren nach wie vor die Online-Nutzungsrechte, denn erst ein Jahr später fallen diese automatisch an den Verlag, wenn der Autor nicht widersprochen hat. Die Einräumung eines Nutzungsrechts an einen Dritten (Schriftenserver) kann also bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen. Nichts anderes ergibt sich aus der Handreichung des Börsenvereins zum Thema.
Es bleibt abzuwarten, wie Steinhauer die Sachlage beurteilt.