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Ror Wolfs Vorlass nach Marbach

Quelle: Pressemitteilung des Marbacher Literaturarchivs
Medienresonanz:
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=16532
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2965680/1nr6em7
http://www.derwesten.de/nachrichten/kultur/2007/12/20/news-11878837/detail.html
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1696844
Informationen zu Ror Wolf:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ror_Wolf

Salem kein “Stammsitz”

Im Südkurier kommentiert Uli Fricker

http://www.suedkurier.de/nachrichten/kommentare/leitartikel/art4648,2969059,0

Die Position Baden-Württembergs ist nicht von der Hand zu weisen: Die Familie Baden hat seine Kunstschätze in seiner Eigenschaft als regierendes Haus angesammelt. Mit der Abdankung des letzten Großherzogs am 22. November 1918 löste sich diese Bindung auf: Die meisten Bilder und Stücke gingen auf den Rechtsnachfolger über – das Land Baden und später Baden-Württemberg. Diese säuberliche Unterscheidung zwischen Privatbesitz und Staatsgut ist kein juristischer Trick, sondern ein wirksamer Schutz. Schließlich hat diese Familie – wie alle Dynastien – nicht als privater Mäzen gehandelt. Nicht die eigene Schatulle wurde für Käufe ausgeräumt, sondern die großherzogliche Kasse. Wenn überhaupt bezahlt wurde, siehe Säkularisation. Was die Allgemeinheit vorstreckt, sollte auch bei ihr verbleiben.

Verständlich, dass Bernhard Prinz von Baden diese Argumentation nicht behagt. Seine Gutachter gehen von der optimistischen Auffassung aus, dass die über Jahrhunderte angehäuften Kulturgüter still schweigend ins Privatvermögen flossen. Das Ende der Monarchie ist den Verfassern des Hof-Gutachtens in seiner vollen Tragweite wohl entgangen.

Gerne werden historische Tatsachen vor den Karren der eigenen Interessen gespannt. Für die markgräfliche Familie firmiert Salem immer als “Stammsitz”. Das ist eine merkwürdige Interpretation, in jeder Landeschronik findet man die Burg Hohenbaden bei Baden-Baden als namensgebende Residenz des Geschlechts. Solche kleinen Akzentverschiebungen stören nicht nur Pedanten und Historiker; sie zeigen auch, dass die Historie für die eigenen Interessen zurecht gebogen wird.

Kulturgütertrennung

Badische Zeitung vom Mittwoch, 19. Dezember 2007

GÜTERTRENNUNG

Landeseigentum

— 511 Gemälde und 25 000 Blätter des Kupferstichkabinetts der
Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe;

— Die drei unter dem Titel “Antiken, vaterländische Altertümer und
Waffen” vereinten Sammlungen im Badischen Landesmuseum Karlsruhe;

— die türkische Sammlung (so genannte Türkenbeute) im Landesmuseum;

— das Münzkabinett ebendort;

— alle Kunstgegenstände aus den 1803/6 säkularisierten Klöstern, da
runter die wertvollen mittelalterlichen Handschriften;

— das Naturalienkabinett im Naturkundemuseum Karlsruhe;

— die Bestände der ehemaligen Großherzoglichen Hofbibliothek, späteren
Großherzoglichen Hof- und Landesbibliothek Karlsruhe;

— die badischen Kroninsignien;

— das Schriftgut der Hofbehörden.

Eigentum Haus Baden

— das Kopf’sche Kunstmuseum im Badischen Landesmuseum;

— die ehemals Wessenberg’sche Gemäldesammlung in Konstanz;

— die Louis-Jüncke’sche Gemäldesammlung in Schloss Salem;

— 36 so genannte Hinterlegungen in der Badische Landesbibliothek;

— vier Plastiken in der Kunsthalle Karlsruhe).

Geteilte Rechte

Im Eigentum des Hauses Baden, aber in dauerhaftem Besitzrecht des Landes:

— 13 Signaturen mit Handschriften Johann Peter Hebels;

— vier Bücher mit Blumenmalerei (“Tulpenbücher” ) in der
Landesbibliothek und im Generallandesarchiv Karlsruhe;

— Großherzogliches Familienarchiv.

Badische Zeitung vom Donnerstag, 20. Dezember 2007
“Bis auf die Knochen blamiert”
Landtag diskutiert über die badischen Kunstschätze

Von unserer Korrespondentin Bettina Wieselmann
STUTTGART. Heftige Kritik musste sich gestern die Landesregierung
wegen ihres Umgangs mit den badischen Kunstschätzen anhören: Die
Opposition im Landtag kreidete ihr an, sich in Unkenntnis der
Rechtslage blamiert zu haben — die nun durch das Gutachten der
Expertenkommission klar sei.

“Das Gutachten ist ein Manifest der Unfähigkeit” , stieg der
kulturpolitische Sprecher der Grünen, Jürgen Walter, krachend in die
Debatte ein —- und meinte doch, es sei Beweis für die Unfähigkeit der
Landesregierung. Erst jetzt habe sie die Rechtsposition des Landes
gegenüber dem Adelshaus Baden erkannt. Nachträglich “schaudert uns
noch, wie man ohne Prüfung” fast einen Vergleich zur Rettung von
Schloss Salem abgeschlossen hätte, dem jetzt die Grundlage fehle.

Auch der stellvertretende Fraktionschef der SPD, Nils Schmid, hieb in
diese Kerbe: “Die Landesregierung hat sich bis auf die Knochen
blamiert und fahrlässig Landesinteressen preisgegeben.” Wie Walter,
der davor warnte, dem Haus Baden zu sehr entgegenzukommen, forderte
Schmid: “Wir sollten selbstbewusst und standesbewusst als Republikaner
in die Verhandlungen gehen.”

Auf Seiten der Regierungsfraktionen war man bemüht, Kritik am Haus
Baden abzuwehren. Christoph Palm, kulturpolitischer Sprecher der
CDU-Fraktion, erkannte “neoklassenkämpferische Züge” bei der
Opposition. Heiderose Berroth (FDP) äußerte “Respekt vor der Leistung
des Hauses Baden” , das kulturhistorisch wertvolle Salemer Ensemble
gesichert zu haben. In der FDP hat man zudem immer noch Zweifel, ob
das Land vor Gericht gegen das Haus Baden Recht bekäme.

Mit den Stimmen der Opposition forderte der Landtag die Regierung auf,
das neue Rechtsgutachten zur Grundlage von Verhandlungen mit dem Haus
Baden zu machen, um Schloss Salem als Kulturgut ersten Ranges
langfristig für die Öffentlichkeit zu sichern und öffentlich
zugänglich zu halten.

Badische Zeitung vom Donnerstag, 20. Dezember 2007
Überrascht vom eigenen Ergebnis

FREIBURG. Die Expertenkommission des Landes zu den badischen
Kunstschätzen hat einstimmig festgestellt, dass die Mehrzahl der
strittigen Kunstwerke und Dokumente bereits dem Land gehört als
Rechtsnachfolgerin des badischen Großherzogs. Das Gutachten schafft
Klarheit in einer Frage, an der sich schon viele andere versucht
haben, zumeist ohne große Überzeugungskraft. Der emeritierte
Freiburger Historiker Professor Dieter Mertens war eines der sechs
Kommissionsmitglieder. Mit ihm sprach Wulf Rüskamp.

BZ: Das Resultat Ihres gemeinsamen Gutachtens hat offenbar manches
Kommissionsmitglied etwas überrascht. Sie auch?

Mertens: Ja. Denn am Anfang war es für uns alle offen, in welche
Richtung das Gutachten laufen würde. Was uns in der Kommission jetzt
als stichhaltig erscheint und was wir auch nachweisen können, das war
vorher nicht abzusehen.

BZ: Man hat zudem den Eindruck, dass das Ergebnis in seiner
Deutlichkeit und in der Einstimmigkeit aller Kommissionsmitglieder,
Ihnen allen etwas peinlich ist.

Mertens: Naja, natürlich hätte ein Ergebnis, das die Kunstschätze 50
zu 50 aufgeteilt hätte, eher den Eindruck des Unparteiischen gemacht.
Wir nehmen dennoch für uns in Anspruch, dass wir uns niemandem zulieb
und niemandem zuleid, sondern nur anhand der nachweisbaren Fakten
entschieden haben.

BZ: Woran liegt es, dass früher niemand so tief in die Akten geschaut hat?

Mertens: Diese Untersuchungen sind sehr aufwendig. Wir waren in der
Kommission zu sechst, und zeitweise war mit Peter Michael Ehrle
(Direktor der Karlsruher Landesbibliothek) noch ein Sachverständiger
für die Handschriften dabei. Damit kann man in der Aufarbeitung der
Materie mehr schaffen als ein Einzelner. Aber uns haben auch die
gemeinsamen Diskussionen weiter gebracht, etwa was die jeweiligen
Kriterien für die Zuschreibung einzelner Kunstgegenstände oder
Dokumente sind.

BZ: Sind die vielen anderen Gutachten, die zur Besitzfrage angefertigt
worden sind, also wenig oder gar nichts wert?

Mertens: Die Gutachten sind sehr unterschiedlich. Manche sind auf sehr
schmaler Datenbasis geschrieben worden, weil die Autoren glaubten, sie
könnten sich das rechtlich leisten. Andere gehen von falschen
Voraussetzungen aus, was die Auffassung von Staatlichkeit angeht. Nur
ein Gutachten aus dem Jahr 1967 ist rechtsgeschichtlich fundiert — und
das hat bekanntlich nach Ansicht des Hauses Baden Unfrieden gestiftet.

BZ: Die große rechtliche Unklarheit hat dazu geführt, dass manche
Gemälde zweimal an Land verkauft worden sind.

Mertens: Man muss hier in Rechnung stellen, dass unmittelbar nach dem
Untergang der Monarchie die Rechtsbegriffe nicht so klar waren,
jedenfalls nicht in den Ministerien. Da gab es verschiedene
Rechtsauffassungen im Finanzministerium und im Kultusministerium. Die
damaligen Vorstände der einzelnen Sammlungen hatten noch den besten
Blick auf die Rechtslage, wie wir im Gutachten zeigen können. Das hat
dazu geführt, dass man 1930 manche Gemälde, die einem wohl schon
gehörten, nochmals gekauft hat. Das ist sicherlich auf beiden Seiten
gutgläubig geschehen. Es war eben eine rechtlich schwierige Situation.

BZ: Umso mehr erstaunt, dass die vier Juristen in ihrer Kommission so
einig sind.

Mertens: Es wurde auch lange genug diskutiert. Das Ergebnis war nicht
von vorneherein so klar. Aber es wurden immer mehr historische Quellen
herangezogen. Eine sehr wichtige war das Testament Großherzogs
Friedrichs II. von 1907. Denn daraus werden die Prinzipien des
Fürstenrechts deutlich, wie vererbt wird, nämlich dasjenige, was zur
Herrschaft gehört, nicht unter die Erben verteilt wird, im Unterschied
zu Privateigentum, bei dem das Bürgerliche Gesetzbuch gilt. Diese
Klarheit hat uns überrascht, aber sie uns zur einhelligen Auffassung
in der Frage der Besitzverhältnisse verholfen.

BZ: Das Gutachten liest sich wie ein Lehrbuch zu privatem und
öffentlichen Eigentum &

Mertens: Diese Klarstellungen waren uns wichtig, weil sie in vielen
früheren Gutachten nicht berücksichtigt worden sind. Deshalb haben wir
diesen gesicherten Forschungsstand dargelegt.

BZ: Was raten Sie jetzt der Landesregierung, wie soll sie vorgehen?

Mertens: Solche Ratschläge wollten wir ausdrücklich nicht machen. Wir
legen unser Ergebnis in die Hände der Politiker. Und die müssen jetzt
entscheiden. Für einen Vergleich schaut nach diesem Ergebnis aber
nicht mehr viel heraus.

Piratenpartei greift § 137 L auf

Während nur ganz vereinzelt in Weblogs zur Terminsache der Nutzungsrechts-Übertragung (siehe dazu Archivalia in der Rubrik Open Access passim) etwas geschrieben wird und das Thema auch für Heise kein Thema ist (von der gedruckten Journaille ganz abgesehen) und auch die Mailinglisten nur kleine Teile der wissenschaftlichen Öffentlichkeit erreichen (meinen Beitrag in H-SOZ-U-KULT habe ich auch weiteren H-Net-Listen angeboten, H-MUSEUM und H-ARTHIST haben als x-post veröffentlicht, H-Germanistik hat ihn ignoriert), unterrichtet mich Lambert Heller, dass die Piratenpartei das Thema aufgegriffen hat:

http://www.piratenpartei.de/node/346

Aber wer bitteschön kennt die Piratenpartei???

Leserinnen und Leser von Archivalia, die “Open Access” unterstützen wollen, sind aufgerufen, Urheber in ihrem Bekanntenkreis und geeignete mediale Multiplikatoren auf die nur noch bis 31. Dezember 2007 bestehende Möglichkeit der Nutzungsrechtsübertragung hinzuweisen.

Vortragsankündigung: “Der badische Kulturgüterstreit: Erträge der Kommission

Aus INETBIB:

“… Virulent wurde in den vergangenen Tagen erneut die verwickelte Rechtslage an den Sammlungen der Badischen Landesbibliothek und der Kunsthalle zu Karlsruhe durch ein vom Hause des Markgrafen von Baden in Auftrag gegebenes Gutachten, das zu einem nicht verwunderlichen Ergebnis gelangte: Mehr als 80% der Kunstschätze beansprucht das Haus Baden als sein Eigentum.

Vor diesem Hintergrund ist das

Referat von Herrn Professor Dr. Dr. h.c. Adolf Laufs am 15. Januar 2008 um 20.00 Uhr c.t. im Bibliothekssaal des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft (Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg) zu dem Thema

„Der badische Kulturgüterstreit: Erträge der Kommission“

von erheblicher Brisanz. Aus „erster Hand“ werden uns die Ergebnisse
präsentiert, zu der die Gutachter der von der Landesregierung eingesetzten Kommission gelangt sind.“

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Siebler
Inst. f. gesch. Rechtswiss.
Bibliothek
Friedrich-Ebert-Platz 2
69117 Heidelberg

In der gleichen Vortragsreihe der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft berichtete am 10. Juli 2007 Prof. Dr. Reinhard Mussgnug, Heidelberg, über den “vormals Großherzoglich Badische Kulturbesitz zwischen dem Fürstenrecht des 19. und dem Staatsrecht des 20. Jahrhunderts”. Sein Vortrag erschien im September 2007 in der Zeitschrift StudZR Heft 3/2007 (Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg) unter dem Titel “Die Großherzoglich Badischen Sammlungen zwischen Monarchie und Republik”.

Repository movement has failed

http://www.academiccommons.org/commons/review/gregory-crane

Excerpt:

The repository movement has, as yet, failed to exert a significant impact upon intellectual life. Libraries have failed to articulate what they can provide and, far more often, have failed to provide repository services of compelling interest. Repository efforts remain fragmented: small, locally customized projects that are not interoperable–insofar as they operate at all. Administrations have failed to show leadership. Happy to complain about exorbitant prices charged by publishers, they have not done the one thing that would lead to serious change: implement a transitional period by the end of which only publications deposited within the institutional repository under an open access license will count for tenure, promotion, and yearly reviews. Of course, senior faculty would object to such action, content with their privileged access to primary sources through expensive subscriptions. Also, publications in prestigious venues (owned and controlled by ruthless publishers) might be lost. Unfortunately, faculty have failed to look beyond their own immediate needs: verbally welcoming initiatives to open our global cultural heritage to the world but not themselves engaging in any meaningful action that will make that happen.

Magna Charta bei Sotheby’s

Update zu http://archiv.twoday.net/stories/4292275

Ein kleines Buch stellt der Katalog zu der angebotenen Urkunde dar:

http://www.sothebys.com/liveauctions/event/N08461_MagnaCarta.pdf

An die 15 Mio. Euro zahlte ein US-Anwalt für das Dokument. Er will es dem Nationalarchiv überlassen:

http://www.tagesspiegel.de/kultur/Magna-Charta;art772,2442001

ZKBW-Dialog stellt Wikisource vor

http://www2.bsz-bw.de/cms/swb/fernleihe/zkbw-dialog/zkdial55.html#Wikisource

Wikisource ( http://de.wikisource.org/wiki/Hauptseite ) sammelt Quellentexte in deutscher Sprache. Darunter werden alle Dialekte der deutschen Sprache und deren älteren Varianten wie Althochdeutsch oder Mittelhochdeutsch verstanden. Voraussetzung ist, dass die Texte von Urheberrechten frei sind (gemeinfrei, in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Autors) oder unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt wurden.. Die erfassten Texte sind in der Regel schon einmal veröffentlicht worden. Sie werden in diesem Projekt digitalisiert bzw. transkribiert, also in elektronischen Text (E-Text) umgesetzt. Es ist auch möglich, unveröffentlichte Texte einzubringen, die nur handschriftlich vorliegen. Wikisource berücksichtigt vorzugsweise ältere Texte, die als historische Quellen gelten können. Wikisource ist einem überlieferungs- und rezeptionsgeschichtlichen Ansatz verpflichtet, was bedeutet, dass mehrere Versionen eines Textes gleichberechtigt dokumentiert werden können. Als Textgrundlage kommen – die Wiedergabe der maßgeblichen kritischen Edition (sofern urheberrechtsfrei), – einer Erstausgabe, – einer Ausgabe letzter Hand oder – einer anderen maßgeblichen Werkausgabe eines Autors. Kurze einführende und erklärende Texte zu Quelleneditionen sind erwünscht. Außerdem können Texte mit Anmerkungen versehen werden, die etwa veraltete oder fremdsprachliche Ausdrücke erklären. Solche Anmerkungen und Erläuterungen können sein:

* Daten zur Quelle selbst,
* bibliographische Informationen (wie z. B. VD16 und VD17),
* erklärende Fußnoten zu Wörtern und Wendungen,
* Verweise auf vergleichbare Werke,
* Strukturierung des Quellentextes,
* Einführungen,
* Indizes von Personen, Wörtern usw.

Übersetzungen anderssprachiger Texte sind erwünscht. Im Falle von Übersetzungen darf bei Texten zum Vergleich auch der Text in der Originalsprache vorhanden sein. Außerdem ist es erwünscht, die Quellentexte, aber auch die Autoren-, Orts- und Themenseiten mit multimedialen Inhalten anzureichern (nach Wikisource : Über Wikisource). Anfänger, die am Aufbau der Wikisource-Sammlung mitwirken möchten, können sich im Wikisource-Portal und in den FAQ – Häufigen Fragen informieren. Im Wikisource-Bestand finden sich bereits die Zimmerische Chronik, die Allgemeine Deutsche Biographie (ADB), Handschriften wie das Georgslied, bibliophile Kostbarkeiten wie „Der Struwwelpeter“, Flugschriften und Einblattdrucke der Frühen Neuzeit, stadtgeschichtliche Darstellungen (wie z. B. zu Schwäbisch Gmünd) und Württembergische Oberamtsbeschreibungen und vieles mehr. Von besonderem Interesse ist die Liste von „Biographischen Nachschlagewerken“ (http://de.wikisource.org/wiki/Biographische_Nachschlagewerke), einer ausführlichen Zusammenstellung von frei zugänglichen biographischen Nachschlagewerken in deutscher Sprache sowie fremdsprachiger Germanica.

Nachweis digitaler Sammlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das EU-Projekt „MICHAEL“ (=„Multilingual Inventory of Cultural Heritage in
Europe“) wurde 2004 von Frankreich, Großbritannien und Italien ins Leben
gerufen. Seit 2006 haben sich weitere 15 europäische Länder dem Folgeprojekt
„MICHAEL Plus“ angeschlossen, so auch Deutschland. Sieben deutsche
Institutionen aus unterschiedlichen Kulturgutsparten beteiligen sich an
„MICHAEL Plus“ (http://www.michael-culture.org): das Bundesarchiv, die Deutsche
Nationalbibliothek, die Bayerische Staatsbibliothek, das Deutsche Museum,
das Landesarchiv Baden-Württemberg, die Senckenbergische Naturforschende
Gesellschaft und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Im Rahmen von „MICHAEL Plus“ wird ein mehrsprachiges Kulturportal für den
Nachweis digitaler und digitalisierter Bestände und Sammlungen in Europa
aufgebaut. Das internationale MICHAEL-Portal wird das digitale Kulturerbe
von Archiven, Bibliotheken und Museen auf europäischer Ebene präsentieren
und den Zugang dazu vereinfachen.

Zu jedem digitalisierten Bestand und jeder digitalisierten Sammlung wird
eine Beschreibung im MICHAEL-Informationssystem hinterlegt. Neben im
Internet bereitgestellten Digitalisaten sollen auch im Intranet oder offline
(auf Massenspeichern, CD-ROMs, DVDs etc.) verfügbare digitalisierte Bestände
nachgewiesen werden, z.B. für die Lesesaal-Nutzung aufbereitete
digitalisierte Zeitungssammlungen.

MICHAEL bietet keinen direkten Zugriff auf einzelne Objekte, sondern stellt
auf der Bestands- oder Sammlungsebene jeweils eine eigens angelegte
Beschreibung bereit. Diese soll einen Überblick über den Inhalt der Sammlung
oder des Bestandes liefern und dem Nutzer einen Hinweis auf die
Zugangsmöglichkeiten geben, z.B. über den Link zum entsprechenden Webangebot
oder durch die Nennung von Adressen oder Bezugsquellen.

Die Aufnahme archivischer digitaler Bestände erfolgt durch das Landesarchiv
Baden-Württemberg und das Bundesarchiv: Das Landesarchiv Baden-Württemberg
koordiniert die Erfassung der Bestandsbeschreibungen von Archiven in den
westdeutschen Bundesländern; das Bundesarchiv nimmt die Angaben zu
digitalisierten Beständen in Berlin und den ostdeutschen Bundesländern
entgegen.

Damit das deutsche Portal (http://www.michael-portal.de) im Mai 2008 erfolgreich
online gehen kann, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe: Nennen Sie uns bitte
Ihre digitalen und digitalisierten Bestände, so dass diese sowohl im
deutschen als auch im europäischen MICHAEL-Portal präsentiert werden können!

Die Aufnahme Ihrer Bestandsbeschreibungen erfolgt kostenlos. Alle benötigten
Angaben werden in einem Meldeformular abgefragt, das Sie per E-Mail bei uns
anfordern oder direkt von der Website des Landesarchivs Baden-Württemberg
(http://www.landesarchiv-bw.de/michaelplus) herunterladen können. Füllen Sie das
Formular bitte so vollständig wie möglich aus und schicken Sie es uns bis
spätestens 29. Februar 2008 per E-Mail zu. Bei Rückfragen helfen wir Ihnen
gerne jederzeit weiter.

Für den weiteren Kontakt stehen Ihnen zur Verfügung

– im Landesarchiv Baden-Württemberg:

Christina Wolf
Landesarchiv Baden-Württemberg
Referat 13 „Informations- und Kommunikationstechnologie, Elektronische
Dienste“
Eugenstraße 7, 70182 Stuttgart
Tel. 0711 – 212-4270
E-Mail: christina.wolf@la-bw.de

– im Bundesarchiv:

Petra Rauschenbach
Bundesarchiv
Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR
Referat StA 1
Finckensteinallee 63, 12205 Berlin
Tel. 030 – 187770-740
E-Mail: p.rauschenbach@barch.bund.de

Wir freuen uns Ihre Beteiligung am MICHAEL-Portal!

Mit freundlichen Grüßen
Christina Wolf

____________

Christina Wolf
Projektbearbeiterin MICHAEL Plus
Landesarchiv Baden-Württemberg
Eugenstraße 7 – 70182 Stuttgart
Tel. 0711/212-4270

Ex: Archivliste

Ambivalenz der Archive

“Ambivalenz der Archive” – Das Archiv als Ort der Wissensproduktion
Medizinhistorisches Museum der Charité, Berlin
17.-18. Januar 2008

Veranstalter: Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik der
Humboldt-Universität in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für
Wissenschaftsgeschichte und dem Berliner Medizinhistorischen Museum an der
Charité

Die Tagung untersucht die Rolle von Archiven im Hinblick auf die
Konstitution von Wissen. Die Objekte, die das Archiv bevölkern, verweisen
sowohl auf ein “Davor” als auch auf ein “Danach” des Archivs, wobei davon
auszugehen ist, dass beide Übergänge produktiv sind in dem Sinne, dass sie
das Objekt als distinktive Entität und damit als Objekt des Wissens erst
erzeugen. Das Archiv fasziniert daher, es dient seit jeher als Ort der
Wahrheitsproduktion. Aber es bereitet auch Unbehagen.
Ein Beispiel dafür sind Aufnahmen des Berliner Lautarchivs, die in den
Jahren 1915-18 im nahegelegenen Kriegsgefangenenlager Wünsdorf gemacht
wurden. Welchen Einfluss haben die Umstände, unter denen sie entstanden, auf
die Aufnahmen selbst? Welche verborgenen Botschaften enthalten sie?
Welche Geschichten erzählen sie? Oder besteht ihre Substanz in einem
Schweigen, das erst durch die imaginative Aktivität des Forschers zu einer
vermeintlich kohärenten Erzählung gerinnt? Sprechen die Archive über die
Objekte als Dokumente einer außerhalb ihrer selbst existierenden Realität
oder sagen sie vielmehr etwas über die zur Zeit ihrer Entstehung
hegemonialen wissenschaftlichen Praxis aus?
Oder beides? Was sind die Konnektoren?
Die Tagung widmet sich diesen Fragen unter den Gesichtspunkten
Wissensorganisation und Sammlungspolitik, Kolonialismus und Archiv, Objekt
und Inszenierung, Benutzung und Ökonomisierung sowie Inszenierung und
Verwertung.

Programm:

Donnerstag, 17. Januar 2008

10-13 Uhr: Widerspenstige Objekte, moderiert von Jürgen Mahrenholz
(Helmholtz-Zentrum)

Im Inventar des Körpers. Die neue Dauerausstellung des Berliner
Medizinhistorischen Museums der Charité
Thomas Schnalke (Charité – Universitätsmedizin Berlin, Medizinhistorisches
Museum)

Film als Ausdruck von Kultur
Wolfgang Davis (Staatliche Museen zu Berlin – Generaldirektion/
BesucherDienste, Lehrbeauftragter am Institut für Ethnologie der Freien
Universität Berlin)

Töne, Laute, Stimmen, Sprache, Musik. Zur Sammlungspolitik und
Sammlungsgeschichte der Berliner Schallarchive
Susanne Ziegler (Staatliche Museen zu Berlin – Ethnologisches Museum/ Abt.
Musikethnologie)

15-17 Uhr: Archive im Wandel, moderiert von Michael Willenbücher
(Helmholtz-Zentrum)

Langzeitsicherung von Filmen – nicht nur eine technische Frage
Beate Engelbrecht (IWF Wissen und Medien gGmbH, Göttingen)

Die Ambivalenz der Medienarchive: Wie die audiovisuellen (und dann
digitalen) Archive den klassischen Archivbegriff unterlaufen
Wolfgang Ernst (Humboldt-Universität zu Berlin, Seminar für
Medienwissenschaft)

Freitag, 18. Januar 2008

10-13 Uhr: Strategien der Entzifferung, moderiert von Britta Lange
(Max-Plank-Institut für Wissenschaftsgeschichte)

Der Film “Halfmoonfiles” und die Gegenwärtigkeiten der Archive
Nicole Wolf (Goldsmiths University of London, Department of Visual Cultures)

Koloniale Unordnung: Postkartensammlungen als Archive populärer Rassismen in
den Konflikt- und Fluchtlinien des schwarzen Atlantik, 1890er-1920er Jahre
Astrid Kusser (Universität zu Köln, Kulturwissenschaftliches
Forschungskolleg (SFB/FK 427) “Medien und kulturelle
Kommunikation”)

Kontrollton 435 Hz – Die Experimentalwalzen des Psychologischen Instituts,
Berlin, im “Virtuellen Labor”
Julia Kursell (Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte)

15-17 Uhr: Lautpolitik, moderiert von Philip Scheffner (Dokumentarfilmer /
pong Berlin)

Urheberrecht und die Konstruktion von Identitäten – Gedanken zum Umgang mit
wissenschaftlichen Schallarchiven
Lars-Christian Koch (Staatliche Museen zu Berlin – Ethnologisches Museum/
Abt. Musikethnologie)

Fragen an das Borno Music Documentation Project (Nigeria)
Raimund Vogels (Hochschule für Musik und Theater Hannover, Musikethnologie)

Abendprogramm am Do, 17.1.2008, 19 Uhr:
Screening von “Halfmoonfiles” (Philip Scheffner, 2006) in der Ausstellung
“The making of ” und Bilder verkehren
Ort: Kunstraum Kreuzberg / Bethanien, Mariannenplatz 2, 10997 Berlin,
U-Bahn: Kottbusser Tor
Der Dokumentarfilm folgt den Spuren von Aufnahmen des Berliner Lautarchivs,
die in den Jahren 1915-18 im Kriegsgefangenenlager Wünsdorf bei Berlin
gemacht wurden. Er untersucht die einmalige Allianz aus Militär,
Wissenschaft und Unterhaltungsindustrie, die diese Aufnahmen ermöglichte.

Weitere Informationen und Kontakt:
Michael Willenbuecher
Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik
HU Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Tel.: 2093-2715, Fax 2093-1961
Email: kabinette@hu-berlin.de
http://www.sammlungen.hu-berlin.de/redaktion/archive


H-MUSEUM
H-Net Network for Museums and Museum Studies
E-Mail: h-museum@h-net.msu.edu
WWW: http://www.h-museum.net

KOMMENTAR:

Die Objekte, die das Archiv bevölkern, verweisen
sowohl auf ein “Davor” als auch auf ein “Danach” des Archivs, wobei davon auszugehen ist, dass beide Übergänge produktiv sind in dem Sinne, dass sie das Objekt als distinktive Entität und damit als Objekt des Wissens erst erzeugen.

Wie nennt man so etwas am besten?

Prätentiös?

Postmodernes Geschwurbel?

Oder einfach: Gequirtlte ***?