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Wort Raub-Ritter 1781 belegt

Als ich vor rund 15 Jahren nach den frühesten Belegen des Worts Raubritter suchte, herrschte in der einschlägigen historischen Literatur zum spätmittelalterlichen Raubrittertum die irrige Ansicht vor, der im Grimmschen Wörterbuch gegebene Beleg aus Friedrich Chr. Schlossers Weltgeschichte 1847 sei der Erstbeleg. Ich konnte darauf hinweisen, dass bereits in den Deutschen Sagen der Brüder Grimm (1816/18) Raubritter vorkommen und fand noch einen etwas älteren Beleg in Gottschalcks Ritterburgen Bd. 1, 1810 (ZGO 141, 1993, S. 137f.). Wenig später entdeckte ich “Raubritter” im Titel eines 1799 erschienenen Ritterromans “Der Raubritter mit dem Stahlarme”, der im Jahr 1800 in der “Neuen Allgemeinen Deutschen Bibliothek” verrissen wurde (ein Exemplar dieses Buchs ist anscheinend nicht erhalten). 1997 veröffentlichte ich diesen Fund in Kurt Andermanns Sammelband “Raubritter” oder “Rechtschaffene vom Adel”, S. 179f. Die Rezension, die den Roman mit dem knappen Verdikt “scheint im Tollhause geschrieben” abtut, aus dem Jahr 1800 ist inzwischen online:
in Bielefeld und bei
Google Book Search.

In einem Internetforum 2004 wurde zu diesem Roman auf eine Wiener Diplomarbeit verwiesen, der zu entnehmen war, dass der Titel des Ritterromans bereits in der Wiener Zeitung vom 29. September 1798 angekündigt wurde. Ich nahm diese Information in meinen Aufsatz “… ein stattlicher schwäbischer Ritter, kühn und tapfer…” Johann Gottfried Pahls Ritterroman “Ulrich von Rosenstein” (Basel 1795) im Internet. In: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 2005, S. 115-128 auf. Sie ist auch im (ansonsten schlechten) Raubritter-Artikel der Wikipedia nachlesbar.

Inzwischen bietet Google Book Search durch seine Volltexterschließung grandiose neue Suchmöglichkeiten für die begriffsgeschichtliche Forschung. Durch die Volltextsuche in Verbindung mit der Zeiteingrenzung kann man sich etwa darüber informieren, wo vor 1850 in den bei Google erfassten Büchern der Begriff Raubritter auftritt:

Suche

Es sind allerdings zwei Einschränkungen zu machen:

(1) Die von Google der Suche zugrundegelegte Datierung ist in jedem Fall zu überprüfen, da nicht selten eine fehlerhafte Einordnung vorliegt. Beispielsweise stammt ein für die “Frankfurter Dramaturgie” 1781 gefundener Beleg aus den Anmerkungen des Nachworts des (nicht gekennzeichneten) Nachdrucks.

(2) Bei Frakturschriften ist die Texterkennung durch Google so gut wie unbrauchbar. Bestimmte Worte, die in Frakturschrift wenig von Antiqua-Formen abweichen, können aber im Einzelfall trotzdem erkannt werden. Dazu gehört anscheinend Raubritter, denn Google weist mehrere Belege aus Frakturdrucken nach, obwohl der Rest der Seite inakzeptable OCR bietet.

So auch hier:

“fie geflanb 91е(ф ben eaitjfit
QSorfall, erjagte, roie n?ir ade lebten, unb bag »ir
Raubritter гоДгеп” (in dem Satz ist nur ein einziges Wort richtig gelesen, die korrekte Wiedergabe siehe unten).

Durch die Google-Book-Search-Suche konnte das Wort Raubritter nun knapp 20 früher als bislang bekannt in der deutschen Literatur nachgewiesen werden.

http://books.google.com/books?id=0SosAAAAMAAJ&pg=RA1-PA164

sie gestand gleich den ganzen Vorfall, erzählte, wie wir alle lebten, und daß wir Raub-Ritter wären heisst es in der Übersetzung des Schelmenromans
“Historia de la vida del Buscón” bzw. “Historia del gran Tacaño” (1626) von Francisco de Quevedo die in dem von Friedrich Justin Bertuch (dem Weimarer Verleger, damals noch im Staatsdienst) herausgegebenen Magazin der Spanischen und Portugiesischen Literatur Bd. 2, Dessau 1781 abgedruckt wurde (Seite 164). Im Internet wird als Übersetzer der Weimarer Romanist und Bibliothekssekretär Ernst August Schmid (1746-1809) genannt (was zu überprüfen wäre).

Die hübsche Pointe, dass der Erstbeleg für Raubritter sich im Titel eines trivialen Ritterromans findet, ist perdu (es sei denn, man differenziert zwischen Raub-Ritter und Raubritter). Niemand hätte durch systematische Suche in den unzähligen Büchern, die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gedruckt wurden, die Verwendung bereits 1781 herausfinden können. Es steht zu erwarten, dass in den kommenden Jahren durch Google Book Search oder andere (freie oder lizenzpflichtige) Digitalisierungsprojekte mit Schrifterkennung weitere frühe Raubritter-Belege aufgefunden werden können.

Da der Pikaro-Roman ein Klassiker der spanischen Literatur ist, findet man die spanische Vorlage als freies E-Book im Netz (PDF). Die spanische Vorlage des zitierten Satzes lautet:

“Confesó luego todo el caso y dijo cómo
vivíamos todos y que éramos caballeros de rapiña.” Raub-Ritter steht also für “caballeros de rapiña”.

Cervantes Virtual hält ein (natürlich zitierfähiges) Faksimile der Erstausgabe Zaragoza 1626 bereit, in dem es auf fol. 56r “cavalleros de rapiña” heisst (Link)

Auch diese Verifizierung wäre ohne die E-Texte und Digitalisate des Internets nicht möglich gewesen. Es ließen sich am Bildschirm innerhalb weniger Stunden die wichtigsten Fakten zum Kontext des Belegs von 1781 recherchieren. Für die Frage der Verfasserschaft der Übersetzung muss allerdings eine gedruckte Quelle überprüft werden.

UPDATE 5.10.2008

Das Werk von 1781 ist nach wie vor online, der Raubritter-Beleg wird aber in Google Book Search nicht mehr gefunden. Offenbar hat man die OCR ausgetauscht – gegen eine ebenso schlechte, die aber Raubritter nicht mehr erkennt:

” raie wir alle lebten, Staub i «Ritter rearen”

UPDATE 4.5.2009

Der Beleg von 1781 wird wieder gefunden; außerdem zähle ich aus der Zeit vor 1800 sechs Belege, davon drei aus Ritterromanen.

http://tinyurl.com/dhlag2

UPDATE 3.3.2012

Kurt Andermann fand einen Beleg 1672
http://archiv.twoday.net/stories/18118553 (2011)

#forschung

Urheberrechtsnovelle – Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!

Ein besonderes “Dezemberfieber” hat Teile der deutschen Wissenschaft befallen. Open-Access-Anhänger bangen: Wieviele Wissenschaftler werden sich bis zum Jahresende motivieren lassen, dem für sie zuständigen Open-Access-Schriftenserver einfache Nutzungsrechte ihrer älteren, vor 1995 erschienenen Fachpublikationen einzuräumen? Reicht das womöglich für eine deutsche Mini-Ausgabe “Cream of Science”? Cream of Science ist ja das einzigartige Open-Access-Projekt unserer niederländischen Nachbarn, die es geschafft haben, etwa 60 Prozent der über 48.000 wissenschaftlichen Publikationen der Forscher-Elite, nämlich von 229 prominenten Hochschullehrern, kostenfrei im Repositorien-Verbund DAREnet bereit zu stellen.[1]

Über die Urheberrechtsänderung zum 1. Januar 2008 und die Empfehlung der DFG und vieler Universitäten, unbedingt die im kommenden § 137 l Urheberrechtsgesetz vorgesehene Jahresfrist für einen Widerspruch gegenüber den Verlagen zu wahren, habe ich in H-SOZ-U-KULT Ende August 2007 berichtet.[2] Unmittelbar darauf hatte der Ilmenauer Bibliothekar und Jurist Eric Steinhauer eine zündende Idee: Der Widerspruch gegenüber den Verlagen bringt kein einziges Dokument automatisch in die Hochschulschriftenserver. Werden (nicht-ausschließliche) Nutzungsrechte aber vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2008 einem Dritten eingeräumt, unterbleibt der automatische Anfall der Rechte der früheren “unbekannten Nutzungsarten” an die Verlage. Der Autor muss sich in diesem Fall überhaupt nicht beim Verlag melden oder einen Widerspruch einlegen. Kommt der Verlag auf ihn zu, kann und sollte er diesem eine digitale Publikation gestatten. Der Verlag gewinnt aber nicht automatisch das ausschließliche Nutzungsrecht, denn ein Nutzungsrecht liegt ja bereits rechtmäßig bei einem Dritten. Und dieser Dritte sind die Hochschulschriftenserver und fachlichen Repositorien![3]

Leider haben die Bibliotheken diese elegante Idee nur sehr zögerlich aufgegriffen. Erst in der zweiten Novemberhälfte haben einige Hochschulleitungen und Bibliotheken die Wissenschaftler der Universität gebeten, formlos dem Hochschulschriftenserver noch bis zum Jahresende einfache Nutzungsrechte an allen vor 1995 erschienenen Fachpublikationen zu übertragen.[4] Am 6. Dezember haben DINI und das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” (http://www.urheberrechtsbuendnis.de) einen Rundbrief versandt, in dem sie alle Wissenschaftler dringend aufriefen, den Stichtag 31.12.2007 nicht verstreichen zu lassen und ihrem zuständigen Schriftenserver die Nutzungsrechte einzuräumen.[5] Eine kleine Sammlung von Antworten auf aktuelle Fragen zum Thema hat das Projekt http://open-access.net (http://www.open-access.net) zur Verfügung gestellt.[6]

Fast alle deutschen Universitäten unterhalten einen Open-Access-Schriftenserver, an den die Rechteeinräumung bis zum 31. Dezember formlos gerichtet werden kann. Die ihn betreibende Universitätsbibliothek bestätigt dann dem Autor die Rechteübertragung. Damit kann dieser später gegenüber einem Verlag belegen, dass er die Online-Rechte vor Inkrafttreten des Gesetzes einem Dritten eingeräumt hat. Es ist nicht erforderlich, die Schriften noch 2007 zu digitalisieren oder zugänglich zu machen. Schriftenserver und Autoren können 2008 in aller Ruhe sich über die Modalitäten der Einstellung einigen: Ob der Autor selbst scannt und hochlädt oder ob die Bibliothek für ihn digitalisiert.

In Hochschulschriftenservern können grundsätzlich immer nur die Angehörigen der Hochschule publizieren. Wer nicht einer Hochschule angehört, hat aber die Möglichkeit, die Rechte einem fachlichen Repositorium zu übertragen. Im Bereich der Kunstgeschichte betreibt die Universitätsbibliothek Heidelberg einen solchen Server: ART-Dok.[7] Für die Geschichtswissenschaft existiert noch kein fachliches Repositorium. Um aber auch Historikerinnen und Historikern ohne universitäre Anbindung die Möglichkeit zu bieten, ihre Fachpublikationen vor 1995 durch eine solche Rechteeinräumung “Open Access” zugänglich zu machen, ruft Gudrun Gersmann (Paris), die Mitbegründerin von http://historicum.net, dazu auf, dass die Autoren der “Bayerischen Staatsbibliothek als Betreiberin des geschichtswissenschaftlichen Informationsportals http://historicum.net” ein einfaches Nutzungsrecht einräumen sollen.

Für eine flächendeckende Mobilisierung der Wissenschaftler ist die Zeit vor der Weihnachtspause viel zu knapp. Die meisten werden von der Möglichkeit der Rechteeinräumung nichts mehr erfahren oder erst Anfang 2008, wenn es für den hier beschriebenen Weg zu spät ist. 2008 müssen Wissenschaftler, die Verlage daran hindern wollen, dass diese ihnen mittels eines ausschließlichen Nutzungsrechtes eine Open-Access-Publikation ihrer älteren Studien verbieten, möglichst bald gegenüber dem Verlag widersprechen. Der Verlag kann eine digitale Nutzung aufnehmen, wenn er den Autor unter der letzten bekannten Adresse davon unterrichtet. Dann hat der Autor drei Monate Zeit für einen Widerspruch. Es liegt auf der Hand, dass bei älteren Veröffentlichungen der Anteil der Briefe, die an den Verlag unzustellbar zurückgehen, sehr hoch sein dürfte. Daher empfehlen Urheberrechtsbündnis und DINI den Wissenschaftlern, möglichst innerhalb der ersten drei Monate von 2008 Widerspruch bei den Verlagen einzulegen.

Als “Schlag ins Wasser” sehen Open-Access-Anhänger die späte Kampagne trotzdem nicht. Sie setzt ein Zeichen für Open Access, macht die Repositorien, die ja dem “grünen Weg” von Open Access entsprechen[8], bekannter und verdeutlicht, dass die Hochschulleitungen hinter Open Access stehen und die eigenen Schriftenserver unterstützen. Weltweit beklagen Open-Access-Aktivisten die schwache Resonanz der Repositorien bei den Wissenschaftlern. Als Königsweg, sie mehr zu füllen, gelten ausdrückliche Verpflichtungen (Mandate) seitens der Hochschulen und Förderorganisationen. Bei deutschen Universitäten verbaut aber Verfassungsrecht nach Ansicht vieler Juristen diesen Weg: Universitäten dürfen ihre Wissenschaftler nicht zwingen, Open Access zu veröffentlichen.

Bereits jetzt lässt sich absehen, dass durch die Aktion in absehbarer Zeit eine große Anzahl wertvoller Fachbeiträge, etwa ältere Habilitationsschriften, kostenfrei im Internet einsehbar sein werden. Denn bei den (vergleichsweise wenigen) Universitäten, die ihre Wissenschaftler um Nutzungsrechte gebeten haben, ist die bisherige Resonanz durchaus positiv. Von der Universitätsbibliothek Bielefeld verlautete etwa: “Der Rücklauf ist inzwischen so gewaltig, dass wir für das Beschaffen, Scannen und Einstellen der Dokumente im nächsten Jahr wahrscheinlich zusätzliche Hilfskräfte einstellen müssen.”[9]

(Die freie Verbreitung dieses Textes mit Quellenangabe ist gestattet.)

Anmerkungen:
[1] http://www.creamofscience.org (12.12.2007).
[2] Graf, Klaus, Urheberrechtsnovelle – Implikationen für die Wissenschaft, in: H-Soz-u-Kult, 29.08.2007, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de​forum/​type=diskussionen&id=930 (12.12.2007). Siehe auch meinen Beitrag zum gleichen Thema: Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren, in: Kunstchronik 60 (2007), S. 530-523 (Themenheft Open Access), in ergänzter Form online: http://archiv.twoday.net​stories/​4477889/ (12.12.2007).
[3] Eric Steinhauer, § 137 l UrhG und die Rolle der Bibliotheken, http://bibliotheksrecht.blog.de​2007/​09/​03/​s_137_l_urhg_und_die_rolle_der_bibliothe~2915206 (14.12.2007)
[4] Lückenhafte Liste von Informationsseiten: http://archiv.twoday.net​stories/​4474892/. Exemplarisch die Seite der Humboldt-Universität Berlin: http://edoc.hu-berlin.de​e_info/​copyright.php
[5] http://www.urheberrechtsbuendnis.de​docs/​Rundbrief1207.html (12.12.2007) mit Mustertexten.
[6] http://open-access.net​de/​austausch/​news/​news/​anzeige/​aktuelle_fragen_zur_recht/ (12.12.2007).
[7] http://archiv.ub.uni-heidelberg.de​artdok/ (12.12.2007).
[8] Ulrich Herb, Die Farbenlehre des Open Access, in: Telepolis vom 14.10.2006 http://www.heise.de​tp/​r4/​artikel/​23/​23672/​1.html (12.12.2007).
[9] Laufende Berichterstattung unter http://archiv.twoday.net​topics/​Open+Access/ (12.12.2007).
Zitierweise

Klaus Graf: Urheberrechtsnovelle – Jetzt noch Nutzungsrechte sichern!. In: H-Soz-u-Kult, 14.12.2007,
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=956