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Jetzt Nutzungsrechte sichern!

Am 5.12. hat endlich (!) auch http://www.open-access.net reagiert:

05.12.2007 11:52
Jetzt Nutzungsrechte sichern!

Am 1. Januar 2008 tritt eine Veränderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Durch die neuen Regelungen in § 31a und § 137 l UrhG erhalten Verlage automatisch die Rechte zur Online-Verwertung von Publikationen, die bisher bei den Autoren lagen, d.h. durch die neue Regelung verlieren Autoren die Möglichkeit, ihre vor 1995 erschienenen Publikationen in fachlichen oder institutionellen Servern, wie dem Institutional Repository ihrer Universität oder einem anderen Open Access Server publizieren zu dürfen. Noch bis Ende dieses Jahres haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, Ihre Rechte zu wahren:

Übertragen Sie Ihrer Bibliothek oder einem fachlichen Repository ein einfaches Nutzungsrecht an Ihren Publikationen vor 1995, dies können Sie in Form einer vorformulierten Standard-E-Mail (siehe unten) tun. So erhält der Verlag nicht automatisch die Rechte an der Internet-Verwertung Ihrer Publikationen und ein separater Widerruf gegenüber den Verlagen ist dann nicht mehr nötig. Die Möglichkeit Ihre Publikationen in den Online-Angeboten der Verlage zu präsentieren haben Sie trotzdem. Verhindert wird mit Ihrer Rechteeinräumung jedoch, dass NUR der Verlag online publizieren darf (und der Online-Zugriff zukünftig höchstwahrscheinlich nur gegen Bezahlung möglich ist).

Schicken Sie noch in diesem Jahr eine E-Mail mit folgendem Inhalt an Ihre Bibliothek:

“Hiermit übertrage ich der Bibliothek der Universität … ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen Fachpublikationen zur Nutzung auf dem Institutional Repository der Universität …. Die Möglichkeit, nicht-ausschließliche Nutzungsrechte an diesen Publikationen selbst zu behalten oder an Dritte weiterzugeben, bleibt davon unberührt.”

Fügen Sie (falls möglich) die Liste Ihrer Publikationen oder eine URL, die auf eine solche Liste verweist, an.

Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access

Urheberrechtsänderung: Freiburger Anschreiben

Aus dem Newsletter für Mitarbeiter der Uni Freiburg:

Ihre Rechte an Ihren (digitalen) Publikationen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Zum 1. Januar 2008 tritt eine Veränderung des Urheberrechtsgesetzes in Kraft. Sie enthält eine Regelung, mit der Verlagen automatisch (und damit rückwirkend) die Rechte zur Online-Verwertung von Publikationen zufallen, die bisher bei den Autoren lagen. Bislang galten Rechte bis zu einem Stichjahr (1995) als nicht abgegeben, da diese Nutzungsmöglichkeit damals noch nicht gegeben bzw. nicht üblich war. Noch bis Dezember haben Sie als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Möglichkeit, Ihre Rechte zu wahren und darüber zu verfügen. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit – im Interesse der Wissenschaft.
——
Bevor die urheberrechtlichen Regelungen für den Verfasser ungünstiger werden, ist es sinnvoll, die digitalen Publikationsrechte möglichst umfassend, zumindest aber für Aufsatzpublikationen, der Universitätsbibliothek (und damit unserer Universität) zur Publikation auf dem Hochschulschriftenserver zu übertragen. Wissenschaftsorganisationen wie vor allem die Deutsche Forschungsgemeinschaft plädieren nachdrücklich für diese Rechteübertragung und auch andere Universitäten rufen ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu diesem Schritt auf. Zwei weiterführende Links sind:
http://oa.mpg.de/openaccess-berlin/berlindeclaration.html
http://edoc.hu-berlin.de/e_info/copyright.php
Neben der Sicherung Ihrer eigenen Rechte würde damit ermöglicht, eine breite Dokumentation der wissenschaftlichen Forschung an der Universität für diesen Zeitraum in leichter Zugänglichkeit aufzubauen. Viele von Ihnen kennen die Schwierigkeiten, die sich bei elektronischen Datensammlungen und Dokumentationen aus dem Urheberrecht ergeben. Helfen Sie daher mit, dass zumindest für ältere Publikationen diese Probleme in Zukunft vermieden werden können.
Bei neuen Publikationen sollten Sie unbedingt auf vertragliche Vereinbarungen achten. Bislang sind Aufsätze in Zeitschriften und Sammelwerken (Festschriften) nach einem Jahr für den Verfasser wieder verfügbar (UrhG § 38), somit auch digital publizierbar, sofern keine eigenen vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Die Universitätsbibliothek ist natürlich gerade auch an diesen neuen Aufsätzen interessiert.
Das Zur-Verfügung-Stellen auf dem Hochschulschriftenserver erlaubt Ihnen zugleich den einfachen Ausdruck von Sonderdrucken oder eben den Verweis auf diese Möglichkeit, der das Verschicken u.U. erspart.
Über den Nutzen dieser Möglichkeit können Sie sich z.B. unter der Adresse (URL) des Hochschulschriftenservers http://www.freidok.uni-freiburg.de selbst anhand der Publikationen von Kollegen überzeugen, die diese Möglichkeit bereits genutzt haben. Die Aufsätze sind im Online-Katalog der Universitätsbibliothek nachgewiesen, werden von Suchmaschinen erfasst und sind ggf. leicht mit Ihrer Homepage oder auch der Freiburger Forschungsdatenbank zu verlinken.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die untenstehende Erklärung für die vor 1995 publizierten Aufsätze der Universitätsbibliothek – ggf. mit einer Liste der einschlägigen Publikationen oder mit reproduzierbaren Kopien oder Sonderdrucken – zurücksenden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schneider Prorektor für Wissenstransfer und Kommunikationstechnologien
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Universitätsbibliothek Freiburg
Sekretariat
Hauspost
Hiermit übertrage ich der Universitätsbibliothek Freiburg http://i.Br. ein einfaches Nutzungsrecht an meinen vor 1995 erschienenen wissenschaftlichen Aufsätzen zur Nutzung auf dem Hochschulschriftenserver (digitale Publikation).
Name / Adresse:
(Unterschrift)

***

Zum Thema siehe
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access (fast alle neueren Beiträge)

Handschriften des Mittelalters

Handschriften des Mittelalters. Hrsg. vom Staatsanzeiger-Verlag / Badische Landesbibliothek Karlsruhe / Württembergische Landesbibliothek Stuttgart / Universitätsbibliothek Freiburg / Universitätsbibliothek Heidelberg / Universitätsbibliothek Tübingen / Leopold-Sophien-Bibliothek Überlingen. 2007, 120 S., reiche farbige Bebilderung, 21 x 28 cm, kartoniert, € 7,50, ISBN-10: 3-929981-69-6, ISBN-13: 978-3-929981-69-8

Inhaltsverzeichnis als PDF

Das von den großen öffentlichen Handschriftenbibliotheken Baden-Württembergs verantwortete Magazin im Zeitschriftenformat stellt sein Thema überaus ansprechend dar. Die mit vielen Farbabbildungen versehenen kurzen Beiträge (meist 2 Seiten) führen in verständlicher Form in die Welt der Handschriften ein. Man erfährt, wie eine Handschrift entsteht, exemplarische Stücke und ihre Bibliotheksheimat werden vorgestellt.

Dieses Magazin ist sicher auch eine Antwort auf die “Causa Karlsruhe”. Magda Fischer schreibt in ihrem Beitrag über die Klosterbibliotheken und deren Schicksal nach der Säkularisation abschließend zu Recht: “Zeittpisch hingegen war ihr Unverständnis für den Wert einer Bibliothek als einem in Jahrhundert aus Handschriften und Drucken zusammengewachsenen Ganzen mit jeweils eigenem Profil, in dem sich die Geschichte eines Klosters und einer Region widerspiegelt. Wie Beispiele in jüngster Zeit zeigen, hat auch unsere Generation solches Denken offensichtlich nicht überwunden. Könnte man sonst überlegen, alte Büchern in Bibliotheken auszusondern, wenn sie über eine bestimmte Zeit nicht benutzt worden sind? Würde man gewachsene, großzügig durch Generationen geförderte und mit Sachkenntnis vermehrte Büchersammlungen in Einzelpakaten zum Kauf anbieten, bevor der Bestand überhaupt inventarisiert ist? Dürfte man bei finanziellen Engpässen Handschriften als Verfügungsmasse sehen und sie beliebig aus ihrem Bibliothekszusammenhang herausreißen und veräußern?” (S. 25)

Beachtung verdienen auch die beiden Seiten, auf denen Armin Schlechter handschriftliche Einträge in gedruckten Büchern würdigt (S. 20f.). Er präsentiert einen geradezu sensationellen Randvermerk aus dem Jahr 1503 in einer Heidelberger Inkunabel , der sich auf Leonardos Mona Lisa bezieht.

Das Heft dokumentiert, dass man in den Handschriftensammlungen begriffen hat, dass man mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben muss, um die eigenen Schätze vor politischen Begehrlichkeiten zu schützen.

Vielleicht hätte man die kleineren Sammlungen ausführlicher porträtieren können (S. 116-117). Die Prädikantenbibliothek in Isny besitzt 70 Handschriften, während die Überlinger Bibliothek nur 44 mittelalterliche Handschriften ihr eigen nennt. Dass “Buchhandschriften” auch in den Archiven des Landes zu finden sind, wird nicht erwähnt. Kostbare Stücke befinden sich immer noch in adeligem Privatbesitz (insbesondere in Wolfegg und Zeil).

Wer noch eine nette Kleinigkeit als Weihnachtsgeschenk für einen Kulturbeflissenen sucht, ist mit diesem Magazin gut bedient.

Domänenfrage in Thüringen

Hoffmann, Ronald: Die Domänenfrage in Thüringen
Über die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen mit den ehemaligen Landesherren in Thüringen nach dem Ersten Weltkrieg
http://www.buchhandel.de/detailansicht.aspx?isbn=978-3-631-55850-8

Verlag : Lang, Peter Frankfurt
ISBN : 978-3-631-55850-8
Einband : Paperback
Preisinfo : 68,50 Eur[D] / 68,50 Eur[A]
Seiten/Umfang : LXXII, 347 S., 6 schw.-w. u. 1 farb. Abb. – 21 x 14,8 cm
Erschienen : 1. Aufl. 09.2006
Aus der Reihe : Rechtshistorische Reihe

Rezension von Gerhard Köbler

Schlampige Arbeit der Landesregierung

Badische Zeitung vom Freitag, 7. Dezember 2007

TAGESSPIEGEL:
Klare Verhältnisse
Badische Kunstschätze

Auch wenn noch nicht die letzte Hand angelegt ist: Das Gutachten der
Experten zum Streit um die badischen Kunstschätze steht. Dessen
Aussage ist deutlich. Das Haus Baden erhebt zu Unrecht Besitzansprüche
auf den größten Teil der Kunstsammlungen. Das Gutachten hat dafür
durch intensive Archivarbeit eine einmalige Faktenbasis geschaffen.
Die Rechtslage ist demnach, anders als behauptet, juristisch gar nicht
schwammig, sondern erlaubt eine präzise Scheidung von Mein und Dein.
Den Nutzen hat das Land Baden-Württemberg. Es hat eine
millionenschwere Kunstsammlung gewonnen, die es bisher nur verwalten
durfte. Und es steht in den Verhandlungen um Schloss Salem nicht mehr
unter Druck. Gewiss, das Ergebnis des Gutachtens muss schlimmstenfalls
durch alle Gerichtsinstanzen verteidigt werden. Aber das zu erwartende
Ergebnis ist diese Mühe wert. Denn ohne Mühe verliert man Werte — oder
bezahlt sie ein zweites Mal. Genau das drohte vor einem Jahr durch den
Deal zwischen Land und Haus Baden. Daher muss man dem Protest danken,
der sich damals gegen den geplanten Verkauf mittelalterlicher
Handschriften erhoben hat. Er hat das Verfahren aufgehalten und
letztlich die ernsthafte Prüfung der Besitzverhältnisse veranlasst.
Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten zeigt daher
zugleich, wie schlampig anfangs eben diese Landesregierung gearbeitet
hat. Das sollte sie verpflichten, ihre Besitzrechte umso
nachdrücklicher zu vertreten. Wulf Rüskamp

Diesem Kommentar ist voll und ganz zuzustimmen.

War 2006 verkaufsgefährdet: Handschrift aus St. Peter perg 11a

Türkenkalender in schlechter Qualität digitalisiert

Eyn manung der cristenheit widder die durken, [Türkenkalender], [Mainz] [1454]

http://mdz10.bib-bvb.de/~db//0001/bsb00018195/images

Wieso muss die BSB nach einem Schwarzweissmikrofilm dieses Highlight ihrer Sammlungen digitalisieren? Die meisten anderen Bibliotheken wären stolz darauf, das Original in guter Auflösung nach heutigen Standards zu präsentieren.