Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha war ein in Personalunion vereinigtes Doppelherzogtum, bestehend aus den sog. ernestinischen Herzogtümern Coburg und Gotha.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen-Coburg_und_Gotha_%28Herzogtum%29
Hinsichtlich des Kulturguts der Herzogsfamilie bzw. des Domänenguts gingen die beiden Teilherzogtrümer getrennte Wege:
Stefan Nöth, Coburger Landesstiftung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44375 (25.06.2007)
Siehe schon: http://archiv.twoday.net/stories/3082429
Die Coburger Landesstiftung, eine Stiftung des öffentlichen Rechts, ist Eigentümerin der Kunstsammlungen der Veste Coburg, der Landesbibliothek und des Archivs.
Ein dreister Versuch des Hauses Sachsen-Coburg und Gotha, Archivalien aus dem Staatsarchiv Coburg zurückzufordern, wurde 1987 zurückgewiesen.
Urteil in Wikisource
Kulturgüter, die seit 1998 auf Schloss Callenberg bei Coburg präsentiert werden, firmieren als Herzoglicher Kunstbesitz SCG (SCG steht für Sachsen-Coburg und Gotha).
Quelle: http://www.schloss-callenberg.de
Zur Kunststiftung erfährt man auf:
http://www.sachsen-coburg-gotha.de/index.php?Das_Herzogshaus:Die_Familie_heute:Stiftungen
Stiftungen
Stiftung der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Familie
(Familienstiftung)
&
Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’sche Stiftung für Kunst und Wissenschaft (Kunststiftung)
In diesen Stiftungen, die von Herzog Carl Eduard im Jahre 1928 gegründet wurden, ist das sogenannte Hausvermögen vereint.
Die Familienstiftung, zu deren stiftungsberechtigten Mitgliedern zahlreiche Angehörige des herzoglichen Gesamthauses in ganz Europa gehören, betreibt Forstwirtschaft in Bayern, Thüringen und Österreich. Sie sorgt für den Unterhalt der beiden Schlösser:
– Schloss Callenberg in Coburg
– Schloss Greinburg in Grein an der Donau/Oberösterreich.
Die Kunststiftung bewahrt das Kunst- und Kulturgut des herzoglichen Hauses. Zu einem bedeutenden Teil ist es als ‘Herzoglicher Kunstbesitz SCG’ dauerhaft öffentlich zugänglich oder wird temporär in Sonderausstellungen präsentiert.
Widersprüchlich sind die Angaben, die man über das Vermögen der Kunststiftung in Thüringen findet.
Handschriften- und Ausstellungskataloge der Forschungsbibliothek Gotha seit 2002 erwecken im Titel den Eindruck, als gehörten die Bestände nach wie vor der Kunststiftung:
Garten der Lüste : Liebe und Eros in der Kunst vom Altertum bis zur Gegenwart : Sonderausstellung 19. Mai bis 28. Oktober 2007, Stiftung Schloss Friedenstein Gotha, Schlossmuseum ; [aus den Sammlungen der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft, Schlossmuseum Gotha] (Titelaufnahme SB Berlin)
Zugleich liest man aber auch:
http://www.thueringen.de/de/tkm/kulturportal/stiftungen_gedenkstaetten/stiftung_schloss_friedenstein_gotha/content.html
Die „Stiftung Schloss Friedenstein Gotha“ wurde als Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gotha vom Freistaat Thüringen und der Stadt Gotha zum 1. Januar 2004 errichtet. Diese Neugründung war möglich geworden, nachdem es im Jahr 2001 gelungen war, die Vermögensverhältnisse bezüglich Schloss Friedenstein und seinen Sammlungen durch den Abschluss einer gütlichen investiven Einigung zwischen dem Freistaat Thüringen, der Stadt Gotha und der Stiftung der Herzog von Sachsen, Coburg und Gotha’schen Familie sowie der Herzog von Sachsen, Coburg und Gotha’schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft abschließend zu regeln. Vorher waren die Museen als “Museen der Stadt Gotha” bis Ende 2003 unter dem Dach des “Gothaer Kulturbetriebes” verwaltet worden.
Der Zweck der Stiftung ist der Betrieb der musealen und kulturellen Einrichtungen in der historisch gewachsenen Schloss- und Schlossparkanlage Friedenstein, bestehend aus den kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen des Schlossmuseums, des Museums für Regionalgeschichte und Volkskunde, des Museums der Natur und dem Ekhoftheater. Die Stiftung hat die Aufgabe, die Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen, welche im Wesentlichen aus dem früheren Vermögen und den Beständen der Stiftung der Herzog von Sachsen, Coburg und Gotha’schen Familie sowie der Herzog von Sachsen, Coburg und Gotha’schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft stammen, zu bewahren, zu ergänzen, zu erschließen, zu erforschen und zu vermitteln.
Darüber hinaus hat die Stiftung die Aufgabe, im kooperativen Zusammenwirken mit der Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha einschließlich der Sammlung des Verlages Justus Perthes (sog. Perthes-Bibliothek und Perthes-Kartensammlung) sowie des Verlagsarchives Klett-Perthes, dem Thüringischen Staatsarchiv Gotha und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten dafür Sorge zu tragen, dass die historisch gewachsenen Sammlungen als einzigartiges Zeugnis der Kulturgeschichte in ihrer Einheit und in ihrem bis zur Gegenwart reichenden Zusammenhang für die wissenschaftliche und allgemeine Öffentlichkeit erfahrbar gemacht werden.
Der Stiftungsrat besteht aus je zwei Vertretern des Freistaates Thüringen und der Stadt Gotha, einem Vertreter des Herzoglichen Hauses Sachsen Coburg und Gotha sowie vier weiteren Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. (Hervorhebung KG)
Analog dazu heisst es auf:
http://www.stiftungfriedenstein.de/index.php?id=626
Die Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen der Stiftung gehen zu einem großen Teil aus dem früheren Vermögen und den Beständen der Stiftungen der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Familie und der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha’schen Stiftung für Kunst und Wissenschaft von 1928 sowie der bürgerlichen Sammlung des Vereins für Gothaische Geschichte und Altertumsforschung hervor.
Wie die Familie nach 1945 die von ihr beherrschte Kunststiftung als selbstbedienungsladen missbrauchte, hat “art” 2003 ausführlich recherchiert:
http://www.plan17.de/autoren/doerrzapf/leseproben/hoheit-liessen-einpacken
Zitat:
Während Hoheit noch im Internierungslager weilte, schaffte seine Gattin Viktoria Adelheid wertvollste Bestände des Museums und der Bibliothek nach Bayern. “Insgesamt verschwanden damals mindestens 19 wertvolle Handschriften, zwei Drittel der Highlights”, sagt Rupert Schaab, heute Bibliotheks-Chef in Gotha. Mit dem Rembrandt-Selbstporträt, den Rubensskizzen und dem Frans-Hals-Gemälde holten sich die Coburger auch zentrale Werke der Gemäldegalerie – Werke von ganz erheblichem Wert auf dem Kunstmarkt, wie sich später herausstellen sollte.
Denn dort tauchten sie Stück für Stück wieder auf: Eine der drei Rubensskizzen gehört heute der Sammlung Bührle in Zürich, eine andere der Albright Art Gallery im amerikanischen Buffalo. Die Handschriften befinden sich in Bibliotheken in München, Göttingen, Genf, Washington, London, Luxemburg und New York.
Schon damals erzielten die Verkäufer enorme Summen: 1955 bezahlte das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg für das Echternacher Evangeliar 1,1 Millionen Mark an Coburg. Zum Vergleich: Eine Sekretärin verdiente damals rund 300 Mark im Monat. Das Rembrandt-Selbstbildnis brachte 75000 Mark ein.
Die Verkäufe erwähnt auch der Sotheby’s-Eintrag zur Ottheinrich-Bibel:
The manuscript and other ducal collections in Gotha, however, were rescued by the ducal family as the Russian armies were advancing on Gotha on the morning of Tuesday, 3 July 1945. Some of the rescued items were then used to raise funds for the Ducal Foundations and their pensions for former employees of the Saxe-Coburg-Gotha estates, driven into exile on the partition of Germany. These included the Giant Bible of Mainz, now in the Library of Congress, and the Gotha Missal (sold in these rooms, 3 April 1950, lot 1), now in the Cleveland Museum of Art.
Zur Ottheinrichs-Bibel siehe hier
?s=ottheinr
Wieso muss eigentlich der Steuerzahler eine Summe, die er nicht erfahren darf, einer Adelsstiftung in den Rachen werfen (und noch dazu eine üppige Provision an Sotheby’s), die satzungsmäßig den Erhalt der von ihr verwahrten Kulturgüter bezwecken soll?
Zur dubiosen Rolle der Familie bei der Rückforderung des Wtewael-Gemäldes 1998 in London:
http://archiv.twoday.net/stories/4503721
Auf S. 29 des dort zitierten Buches “Kunstdiebstahl vor Gericht” (2001) heisst es, es werde “immer unverständlich bleiben. daß das Haus Coburg in der schwierigen Frage der Rückgewinnung des Wtewael-Bildes die Stadt Gotha, die Bundesrepublik Deutschland und auch den Freistaat Thüringen nicht unterstützt habe”.