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Los archivos de Cuba

Im Rahmen einer lobenswerten Initiative zur Open-Access-Veröffentlichung von Backlist-Titeln bietet die University of Pittsburgh Press auch folgenden Titel an:

Louis A. Pérez, Rebecca J. Scott: The archives of Cuba = Los archivos de Cuba

Pitt Latin American Series, University of Pittsburgh Press, Pittsburgh 2003, ISBN 9780822941958

http://digital.library.pitt.edu/cgi-bin/t/text/text-idx?idno=31735055592384;view=toc;c=pittpress

Beschreibung von der Verlagshomepage: The Archives of Cuba/Los archivos de Cuba is the first—and only—comprehensive guide to the archival holdings and manuscript collections located in various depositories throughout the fourteen provinces of Cuba. The guide locates and identifies with local addresses all manuscript collections, archival records, and unpublished and rarely published materials located in Cuba that are open for research. Sites listed include the Archivo Nacional, the Biblioteca Nacional José Martí, provincial archives, municipal archives and museums, parish archives, cemetery archives, and many others. The collections hold a vast assortment of research materials from the sixteenth through the twentieth centuries. Records encompass family papers, government documents, parish collections, notary records, corporate papers, the archives of private associations, personal collections, and much more. The guide also provides a general descriptive inventory of each archival holding and manuscript collection. It is an indispensable reference tool for anyone conducting research on any aspect of Cuban history or culture.

PS: Bereits 2004 erschien bei H-Soz-u-Kult eine Rezension von Karsten Voss (auf welche wiederum in Archivalia von Bernd Hüttner hingewiesen wurde).

Ottheinrichbibel vom Freistaat erworben

Eine Woche vor der geplanten Versteigerung in London ist eine kulturhistorisch bedeutende Bibelausgabe für Deutschland gerettet worden. Mit Unterstützung des Bundes und weiterer Geldgeber erwarb Bayern fünf Bände der um 1430 entstandenen Ottheinrich-Bibel von der Herzog von Sachsen Coburg & Gotha’sche Kunststiftung, teilte das Kunstministerium am Freitag (30. November 2007) in München mit. Durch den Ankauf der Prachthandschrift sei jetzt ein „nationales Kulturgut für Bayern und Deutschland“ gesichert worden, betonte Bayerns Kunstminister Thomas Goppel laut Mitteilung. Künftig werden alle acht Bände der Ottheinrich-Bibel zusammen in der Bayerischen Staatsbibliothek aufbewahrt werden, denn diese ist bereits seit 1950 in Besitz der drei anderen Bände.

Die wertvolle Ottheinrich-Bibel ist damit nach mehr als drei Jahrhunderten wieder vollständig in bayerischem Besitz. Zum Kaufpreis wollte sich das Ministerium nicht äußern. Die fünf Bände sollten ursprünglich am 4. Dezember beim Auktionshaus Sotheby’s in London versteigert werden. Das Mindestgebot war auf zwei Millionen Pfund (2,9 Millionen Euro) festgelegt worden. „Damit bestand die Gefahr, dass uns dieses kulturelle Erbe verloren geht“, sagte Goppel. Nachdem vor mehreren Wochen bekannt geworden war, dass die herzögliche Stiftung die fünf Bände des Werkes verkaufen wollte, hatten Experten gefordert, die historische Bibel müsse in Deutschland bleiben.

Die berühmte Handschrift mit zahlreichen Illustrationen wurde nach Angaben des Kunstministeriums um 1430 von Ludwig VII. von Bayern- Ingolstadt in Auftrag gegeben. Rund 100 Jahre später gelangte sie in den Besitz von Ottheinrich (1502-1559), dem Pfalzgrafen von Neuburg und späteren pfälzischen Kurfürsten. Dieser veranlasste um 1530 die Vollendung der Bibel. Danach wechselten die Bände immer wieder den Standort innerhalb Deutschlands. Während des Dreißigjährigen Krieges gelangten sie erneut nach Bayern, wurden aber von dort nach Gotha gebracht. Die Staatsbibliothek kündigte an, das gesamte Werk im kommenden Jahr im Rahmen ihres 450-jährigen Jubiläums in einer Ausstellung zu zeigen.

Sotheby’s erklärte am Freitag (30. November 2007), Gespräche über einen Kauf zwischen dem Freistaat und der Stiftung hätten bereits kurz nach der Ankündigung einer Versteigerung im September begonnen. „Alle beteiligten Seiten sind höchst erfreut, dass die fünf Bände nun mit jenen drei Bänden in der Bayerischen Staatsbibliothek in München vereint werden, die bereits 1950 von der Herzöglichen Stiftung verkauft worden waren“, sagte Sotheby’s-Sprecher Matthew Weigman. (dpa/wip/die)

http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=16352

Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wieviel an Steuergeldern dieser Stiftung in den Rachen geworfen wurde.

Zur Geschichte der Ottheinrich-Bibel siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Ottheinrich-Bibel

Sevilla University Archives

Three catalogues of the Archivo Histórico de la Universidad de Sevilla can be searched electronically. The start 1518, 1567, 1587.

General information on this can be found at http://fondoantiguo.blogspot.com/2007/11/catlogos-del-archivo-histrico-de-la.html .

Descriptions of the tree catalogues can be accessed via http://virtualbus.us.es/ahus/index.php .

The search interface is at http://virtualbus.us.es/ahus/formulario.php

Thanks to HCK at
http://www.phil-hum-ren.uni-muenchen.de/W4RF/YaBB.pl?num=1196414863

Update:
100+ digizited documents of the archive at
http://fondosdigitales.us.es/books/search/list_books_by_group?oid=8

Salem: Gezinkte Karten

In der FAZ kommentiert Rose-Maria Gropp

Mit dem jüngsten Vorstoß des Prinzen verblasst, das ist bedauerlich, jeder Gedanke, er wäre noch an einer einvernehmlichen Lösung interessiert: Nicht einmal der Bitte der Landesregierung ist er gefolgt, mit Belegen die dreißig Millionen Euro zu untermauern, die er vom Land haben will, um seine Schulden für Salem zu tilgen. Nachdem er die Öffentlichkeit einschwor auf die Liebe zu Salem, sollen die Bürger nicht wissen, wofür er sein Geld ausgegeben hat. Dabei haben sie Salem mitfinanziert: Mindestens 5,5 Millionen Euro hat die öffentliche Hand in den vergangenen drei Jahrzehnten zur Erhaltung dieser Anlage beigesteuert – um sich nun sagen zu lassen, dass sie die Quittungen des Besitzers nichts angehen. Auch das ist eine Kränkung – psychologisch gesehen.

Hartnäckig halten sich Informationen, kanadische und US-Banken drängten auf die Begleichung der Schulden. Bei diesen Banken wurde sicher aber kein Geld aufgenommen, um Salem sanieren zu können, sondern allem nach um Verluste aus früheren Spekulationsgeschäften abzudecken.

Auftragsgutachten des Hauses Baden liegt vor

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Die umfangreichen Exzerpte der BLB (die natürlich meinen Angriff auf die frühere Praxis der BLB, Kulturgut zu zerstören, wie zu erwarten, nicht verlinkt hat, während sonst fein säuberlich fast jeder einschlägige Archivalia-Beitrag vermerkt wird) müssen hier nicht wiederholt werden. Die sog. Experten des Hauses Baden kommen zum gleichen Schluss wie frühere Gutachter des Hauses Baden: die strittigen Bestände gehören im wesentlichen dem Haus Baden, in Einzelfällen (Grien) müsse man das aber noch prüfen. Schon allein diese Aussage disqualifiziert die angeblichen Experten:
die Professoren Rudolf Dolzer (Völkerrrechtler in Bonn), der bereits früher für das Haus Baden gegutachtet hat, Carl-Heinz Heuer (Rechtsanwalt in Frankfurt) und Hermann Nehlsen (emeritierter Rechtshistoriker in München).

Quelle: Pforzheimer Zeitung

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/news.php?n=bnn,30.11.2007,2007/presse-bnn071130.jpg,1302,687

Ungehalten habe sich “der Prinz” (korrekt: Bernhard Markgraf von Baden) über die Forderung gezeigt, Kunstwerke aus den Gemächern der Familie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Schon allein diese perfide Formulierung zeigt, wie da gelogen und verdreht wird. Was hat der Thronsessel des ersten Grossherzogs Karl Friedrich, den er ja nun nicht privat bezahlt hat, oder der Abtsstab von St. Peter in den “Gemächern der Familie” zu suchen?

Wenn der angebliche Stiftungsrechtsexperte Heuer zitiert wird, man habe in den 1950er Jahren nicht erkannt, dass man die Kunstgegenstände hätte auf die Zähringer Stiftung übertragen müssen, dann ist das eine lupenreine Falschdarstellung. Die Stiftung wurde durch das Testament des letzten Grossherzogs errichtet und durch den Testamentsvollstrecker der Grossherzogin rechtsgültig der Stiftung übertragen:
?p=28533

Einzig und allein der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz kann eine wirksame Vermögensausstattung der Stiftung verhindert haben.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/4510811

Nachweise digitalisierter Inkunabeln

In sehr erfreulicher Weise ist die Nachweissituation digitalisierter Inkunabeln weltweit durch die Initiative des GW (geleitet von Falk Eisermann) verbessert worden.

So findet man dort (sofern man den dämlichen ICA-Klient ans Laufen bringt) mit der Eingabe http und Boston (Großschreibung ist wichtig!) Inkunabeln, die im Harvard-Katalog nachgewiesen sind:

http://pds.lib.harvard.edu/pds/view/7554114 (Steinhöwel-Druck)

Oder

09183 Eberhard d.J., Herzog von Württemberg: Beschwerdeschrift an alle Reichsstände über das Verfahren der württembergischen Stände gegen ihn. Ulm, 18. Mai 1498. [Ulm: Johann Zainer d.J.].
1 Bl. eins. bedr. 320 × 425 mm. 70 Z. Typ. 12:85G, 14:160G. Init. ii.
Reproduktionen: Stuttgart SArch (Link).
Einbl 524. VE15 E-3. ISTC ie00002750.
Stuttgart SArch (2 Ex.).

Erklärt wird die Suche in
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0711&L=incunabula-l&P=837

Wegfall des Widerspruchsverfahrens in NRW seit 1.11.

Die Konsequenzen beklagt:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26726/1.html

Link zum Gesetz

Mit Bürokratieabbau hat das nicht das geringste zu tun, wenn man den Bürger zwingt, sofort Klage einzureichen.

Für das Archivrecht sehe ich keinen Ausnahmetatbestand gegeben. Wird in öffentlichen Archiven in NRW eine Archivbenutzung verweigert oder werden Auflagen gemacht, gegen die sich der Benutzer wehren will, muss er Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einlegen (oder formlos, fristlos, zwecklos sich beschweren).

Das gilt auch bei Gebührenbescheiden.

Ohne gültige Rechtsbehelfsbelehrung läuft die Einjahresfrist des § 58 VwGO:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/58.html

Mit gültiger Rechtsbehelfsbelehrung läuft die Monatsfrist des § 74 VwGO nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts.

Zur Form von Verwaltungsakten in NRW das VwVfG:
http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_bs_bes_detail?bes_id=4844&det_id=116442&keyword=VwVfG&sel_menu_item_code=S

“Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.”

Bei Verwaltungsakten müssen also Beschäftigte, die nicht der Behördenleiter oder sein Vertreter sind, mit “i.A.” zeichnen.

Zur Zustellung siehe das Verwaltungszustellungsgesetz NRW
http://sgv.im.nrw.de/gv/frei/2006/Ausg5/AGV5-1.pdf

Erläuterungen zur Zustellung aus der Sicht des Schulrechts:
http://www.ksdev.de/zustellung.htm

Zur Gesetzesänderung in NRW hinsichtlich des Friedhofsrechts:
http://www.aeternitas.de/inhalt/recht/artikel/2007_10_29__10_01_21/show_data

Wer dem Bürger entgegenkommen möchte, sollte vor dem Erlass eines Verwaltungsakts (z.B. Verweigerung der Archivbenutzung) ausführliche Möglichkeiten der formlosen Kommunikation einräumen.

Siehe dazu auch die Position der Stadt Hürth:
http://www.huerth.de/rathaus/presse/widerspruchsverfahren.php

Für Gebührenbescheide der Institutsbibliotheken der RWTH Aachen wurde folgende Musterrechtsbehelfsbelehrung vorgeschlagen:

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Kasernenstr. 25, 52064 Aachen, einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Bei schriftlicher Einreichung der Klage sollen ihr 2 Abschriften beigefügt werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so wird dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Update:

Die Pflicht zur Anhörung des Benutzers thematisiert Steinhauer
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/12/14/wegfall_der_widerspruchsbescheide_in_nrw~3442507

Verleihung des hessischen Archivpreises 2007

hier findet sich der Bericht des Gießener Anzeigers zur Preisverleihung an das Kreisarchiv Gießen und zwei ehrenamtliche Archivleiter.

Mit dieser schönen Aussage von Herrn Corts: Archivare “helfen mit, dass wertvolle Unterlagen nicht auf Dachböden verstauben oder Feuchtigkeit und Ungeziefer ausgesetzt sind”
– Ein Zitat für die Kategorie “Berufsbildklischees” 😉

Bäuerliche Schreibebücher

Volksaufklärung : eine praktische Reformbewegung des 18. und 19. Jahrhunderts / hrsg. von
Holger Böning, …. – Bremen : Ed. Lumière, 2007
ISBN: 3-934686-44-3; 978-3-934686-44-1

Inhalt
http://swbplus.bsz-bw.de/bsz260988618inh.pdf

Lorenzen-Schmidt gibt darin einen Überblick zu Verbreitung und Überlieferung bäuerlicher Schreibebücher (S. 361ff.)

Wikipedia vom Netz

Angesichts des sogenannten Schulhofvandalismus gibt es in der Wikipedia das Programm “Schulen vom Netz”, das Schulen zeitweilig vom Netz nimmt. Nun meldet der Standard (wir verdanken dies geschichte.quellen.lektüre)
http://derstandard.at/?url=/?id=3129549
dass immer mehr US-Schulen den Lesezugriff auf die Wikipedia blockieren. Neulich erkundigte sich in WP:UF ein Abijahrgang, ob es Urheberrechtsprobleme gebe, wenn er als Jahrgangsmotto 08 Danke Wikipedia wähle. Na die sind wenigstens ehrlich!

Leseverbote sind Zensur. Wenn die Lehrer es nicht hinkriegen, die Schüler zu einem kritischen und verantwortungsbewussten Umgang mit Medien (incl. Wikipedia) anzuleiten, verfehlen sie ihren Job. Da helfen auch keine Internetblockaden an Schulrechnern.

NRW-Landesregierung treibt weiter die Archivwelt vor sich her: Künstler-Archiv in Pulheim-Brauweiler geplant.

Ich empfehle besonders den Artikel der Aachener Zeitung (Link), der das besondere Interesse des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten am Standort Brauweiler beleuchtet. Ungeachtet dieser Einlassung reibt man sich als Archivar in NRW verwundert und voller Freude die Augen über soviel Aufmerksamkeit.

Quellen:
http://www.presseservice.nrw.de/presse2007/11_2007/071128STK.php
http://www.derwesten.de/nachrichten/kultur/2007/11/28/news-7430261/detail.html
http://www.szon.de/news/kultur/aktuell/200711281337.html
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1195834760313.shtml
http://www.ksta.de/html/artikel/1195816855535.shtml
Welt-Artikel Link

Copyfraud

http://www.sciencetext.com/copyright-abuse.html

Most of the issues surrounding copyright are related to what bloggers and webmasters can and cannot reproduce on their own sites, but, open access aside, what about corporate copyright abuse. In this guest blog post Peter Lewis of the Open University in England gives us his opinion of copyright abuse in the commercial world.

I first came across the problem of copyright abuse by numerous commercial image databanks, in 2004. At the time, I was writing my book on the Tay Bridge disaster (Tempus 2004). My reanalysis of the disaster – a kind of cold case investigation – involved systematic examination of the many high quality photos taken for the Official Inquiry of 1880. We asked Dundee City Library and St Andrews University Library to make high resolution scans, which my university paid for in the usual way. When I produced my book, however, St Andrews protested that I had wrongly used their images, despite the fact the images dated from 1879 and earlier and were clearly out-of-copyright. They eventually backed down but they, and many others, seem to think that if they posses an old image, they possess the copyright forever.

This doctrine was once used by some university libraries and is known as perpetual copyright. It was abolished in the Victorian period, but seems to have re-appeared! Worse still, modern image companies such as Getty and the UK’s Science Museum/NRM possess public domain images which they have scanned
from original periodicals such as the Illustrated London News, and claim new copyright in those images. I protested to the Science Museum about their policy, and was told that “it was too difficult to remove the copyright watermark for one or two images”!

Another example occurred more recently when we were designing new covers for one of our teaching blocks. It was a book about intellectual property, and the designer had used an old image from a US
Patent which he had found in a commercial image library. They wanted to charge £600 (about $1200). I pointed out to the designer that the image was in the public domain and could be downloaded for free from the US Patent Office website, and so we saved the money. Many designers and others are apparently totally unaware of this scam, and will happily pay large sums for public domain images when they can be obtained for free. One irony in this case was that the quality of the US Patent Office image was much better than that offered commercially.

I think this issue is very important for anyone researching historical events, or indeed, carrying out any other work where they may be open to copyright abuse.

– Guest blog post by Peter Lewis. Lewis is interested in product and process failures in engineering and has researched and written widely on the subject. He is Chair of ‘Design and Manufacture in Polymers’ and Chair of ‘Forensic Engineering’ at the Open University, England. He is actively reanalysing other historic disasters and accidents, using his cold case approach to engineering failures. His book on the Shipton rail accident (near Oxford, England) will be published by Tempus in February 2008, and he is currently looking at the Staplehurst crash of 1865 in which author Charles Dickens was involved.

For advice on finding copyright free images for use in your blog or website, check out David Bradley’s article on credit and copyright on Sciencebase. Lewis points out that Wikipeda has a growing archive of pictures and photos in the public domain, and you personally only need scan in an original to be able to use it. Copyright abuse has even been tried with patents and other intellectual property. Patents, of course, are all in the public domain. And it is worth knowing that all US Government material (text, photos etc) are automatically free of copyright thanks to the US Constitution.

In additional correspondence Lewis told me that copyright can be abused by any commercial interest, especially against smaller enterprises such as authors and users. Indeed, there have been many examples of large companies trying to abuse the system. Examples which come to mind include car manufacturer British Leyland, which tried to gain copyright on its car exhaust systems to prevent cheap exhaust pipes being made for their vehicles. Similarly, to manufacturer Lego tried to apply copyright law to their famous plastic bricks. Both companies were defeated in English law through the 1988 Act of Parliament.

Via OA News

Allianz für dauerhaften Zugang zu den digitalen Aufzeichnungen der Wissenschaft

Europäische Organisationen gründen Allianz zum Erhalt wissenschaftlicher Vermögenswerte des Digitalzeitalters
20.11.2007
(CORDIS) Zwölf europäische wissensbasierte Organisationen haben ihre Kräfte mit dem Ziel gebündelt, eine europäische Infrastruktur einzurichten, um zur Erhaltung und Bereitstellung eines dauerhaften Zugangs zu digitalen wissenschaftlichen Informationen beizutragen.

Die digitale Revolution hat die Analyse von Forschungsdaten sowie die einfache Speicherung und den Abruf aus schnell wachsenden Datensammlungen ermöglicht. Die Digitalisierung von Forschungsdaten hat die Sammlungen jedoch auch anfällig für Verluste gemacht, da sich der physische Zustand der Speichergeräte verschlechtert und sie schnell veralten, weil sich Datenformate ändern und neue Technologien auftauchen.

Aus diesen Gründen haben sich die wichtigsten europäischen Akteure im Bereich Wissenschaft und wissenschaftliche Informationen zur “Alliance for Permanent Access to the Digital Records of Science” (“Allianz für dauerhaften Zugang zu den digitalen Aufzeichnungen der Wissenschaft”) zusammengeschlossen. Diese kritische Masse von Beteiligten zielt auf die Entwicklung einer koordinierten europäischen Lösung für diese Probleme durch Schaffung einer realisierbaren und nachhaltigen europäischen Infrastruktur für den Zugang zu den Aufzeichnungen der Wissenschaft ab.

Gleichzeitig wird die Allianz mit diesen Gemeinschaften zusammenarbeiten, um sich auf eine Reihe gemeinsamer Normen zu einigen, die ihre Archive interoperabel machen sollen. Die Archive sollten ebenfalls von einer Reihe gemeinsamer Ressourcen wie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (F&E) und einem Rahmen, der technische Instrumente bietet, profitieren.

Alliance for Permanent Access
http://www.alliancepermanentaccess.eu

Causa Salem: Wissenschaftsminister antwortet der SPD

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1905_d.pdf

Auszug:

“Das Haus Baden hat gegenüber dem Wissenschaftsministerium erstmals in
einem Gespräch im Dezember 2006 die Einschaltung eigener Sachverständiger
– ohne konkrete Benennung des Auftrags – angekündigt. Bei dem oben
genannten Gespräch vom Juli 2007 hat das Haus Baden die beauftragten Personen
erstmals benannt; hiernach handelt es sich dabei um einen Professor
der Rechtsgeschichte, einen Professor mit Schwerpunkt im Völker- und Europarecht
(der zugleich als Berater des Hauses Baden auftritt), einen Fachanwalt
für Steuerrecht und Honorarprofessor (der das Haus Baden als Anwalt vertritt)
sowie einen Mitarbeiter eines Auktionshauses.
Die Mitglieder der Expertenkommission „Eigentumsfragen Baden“ haben
inzwischen aus Archivquellen nahezu 2.000 einschlägige Aktenvorgänge aus
der Zeit seit 1765 durchgesehen, erfasst und ausgewertet. Dessen ungeachtet
sind aber alle in staatlicher Obhut befindlichen Originalakten stets in den
Archiven einsehbar gewesen. Eine vergleichbar umfassende Recherche der
vom Haus Baden benannten Sachverständigen in den staatlichen Archiven ist
dem Wissenschaftsministerium nicht bekannt. Ein Koordinationsbedarf ist
jedenfalls zu keiner Zeit aufgetreten.”

(c) F. Bucher CC-BY-SA 2.0

Zitronöser Archivmensch

Im Aachener Stadtmagazin Klenkes 11/2007 S. 37 glossiert Dirk Tölke unter der Überschrift “Task Force History”:

“Soll man dem zeitgeisternden Duktus neuer Fernsehformen dankbar sein, dass sie das Bild des Historikers aufpeppen? Kein blutleerer, zitronöser Archivmensch in ausgemergelter Statur und grauer Duckmäuserkleidung vermittelt dort Kenntnisse, die in entbehrungsreichen Jahren dem pilzbefallenen Material entrissen wurden, sondern Guido Knopp und seine noch steileren Forscherkollegen von Galileo Mystery posaunen ihr neuerworbenes Wissen ins Wohnzimmer”.

Universal Library

http://www.heise.de/newsticker/meldung/99615

“Das “Million Book Project”, ein internationales, nichtkommerzielles Projekt der Carnegie Mellon University, der Zhejiang-Universität, dem Indian Institute of Science und der Bibliothek von Alexandrien, hat mehr als 1,2 Millionen Bücher digitalisiert, die nun online über die Webseite der Universal Library verfügbar sind.”

http://www.ulib.org ist eine Website, auf der ich im Lauf der letzten Jahre schon öfter war und mich jedesmal mit Grausen abgewandt habe. Sie ist schlecht erreichbar und wenn man die Seite aufruft, ist der Server extrem langsam oder reagiert nicht. Dank des selten benutzerunfreundlichen Tiff-Viewers ist der Aufruf jeden einzelnen Buches ein Geduldsspiel, das häufig zum Abbruch führt. Die Metadaten beruhen auf schlechtem OCR:

Der Stammbaum Der Inflecten, angeblich Subject: Chemistry

Nett sind auch die Dolfserzählungen vom Brafen Leo M Tolstoi im Fachgebiet Physik …

Man kann ja allerlei gegen Google und die OCA und vergleichbare Unternehmungen einwenden, aber so mies wie dieses Angebot sind sie nicht.

Derzeit gibt es 447 Bücher auf deutsch, viele hierzulande nicht gemeinfrei.

Archiv in der Literatur

Kader Abdolah: Das Haus an der Moschee , Verlag: Claassen, 2007
Leseprobe:
” …. Die Friseuse war gerade mit Fagri Sadats Beinen fertig, als die alte Krähe sich auf den Dachrand setzte. Ihr Krächzen kündigte an, dass sie Neuigkeiten hatte. Niemand wusste, wie alt die Krähe war. Bestimmt über hundert Jahre, denn Agha Djan hatte im Archiv der Moschee über sie gelesen. Die Krähe gehörte zum Haus. Sie gehörte zur Kuppel, zu den Minaretten, den Dächern, dem alten Baum und dem Wasserbecken, aus dem sie trank. Fagri stand auf und sagte: “Salam, Krähe! Hast du gute Nachrichten? Wer ist zu uns unterwegs? Wer wird uns besuchen? ….”
Quelle: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2972793,00.html

Moravia-Arcvhiv

“…..Ihr Briefwechsel [Moravia-Pasolini] wird im Fondo Alberto Moravia ( http://www.fondoalbertomoravia.it ) aufbewahrt. Diese Vereinigung, die die Erben und einige Freunde ein Jahr nach dem Tod des Autors gegründet hatten, wird von Dacia Maraini geleitet. Der Fondo hat seinen Sitz in der letzten Wohnung von Moravia am Lungotevere della Vittoria Nr. 1 [selbstredend in Rom]. Hier gibt es neben der originalen Wohnungseinrichtung ein grosses Archiv mit Manuskripten, Artikeln, Briefen des Autors und einer Dokumentation seiner Aktivitäten als Europaabgeordneter für die Kommunistische Partei in den Achtzigerjahren. Ausserdem findet man seine Privatbibliothek mit rund 15’000 Bänden, ein Fotoarchiv, eine Bildersammlung sowie eine kleine Audio- und Videothek. Die Vereinigung vergibt in unregelmässigen Abständen einen Alberto-Moravia-Preis, mit dem bislang unter anderen Giuseppe Pontiggia, Ian McEwan oder Javier Marias ausgezeichnet wurden.
Quelle: http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/buecher/817481.html