Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Archive und Literaten: Marianne Fritz

http://www.diepresse.com/home/kultur/literatur/333783/index.do
Wendelin Schmidt-Dengler, Ordinarius am Wiener Institut für Germanistik, zum Tod der Schriftstellerin Marianne Fritz, die Montagabend in Wien verstorben ist: “…..Die Autorin hatte ein gewaltiges Archiv, in dem sie Material aus dem Ersten Weltkrieg zusammengestellt hatte, das in grandioser Verwandlung auch zum Substrat ….werden sollte. ….

Archiv-Geheimhaltung.Gericht hebt Bush-Erlass auf

http://www.n-tv.de/860393.html (Dienstag, 2. Oktober 2007):
“Ein US-Gericht hat eine Anweisung von Präsident George W. Bush zum Teil aufgehoben, die den Zugang zu Präsidial-Unterlagen stark einschränkt. Bundesbezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly erklärte, der Erlass vom November 2001 sei “willkürlich, kapriziös, ein Missbrauch der Ermessensfreiheit und nicht mit dem Gesetz vereinbar”. Der von Historikern kritisierte Erlass erlaubt es dem Präsidialamt oder früheren Amtsinhabern, die Veröffentlichung von Unterlagen auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Bushs Sprecher nahmen zu dem Urteil nicht Stellung. …..”

Neues über die Birthler-Behörde. 2. Teil

Durch die Nachrichten-Ticker läuft folgende Meldung:
“Gegen die Überführung von Stasi-Akten in das Bundesarchiv hat
sich der Grünen-Vorsitzende Reinhard Bütikofer ausgesprochen. Die
Stasiunterlagenbehörde habe zur Deutschen Einheit einen zentralen
Beitrag geleistet und dürfe nicht im Bundesarchiv »entsorgt« werden, sagte Bütikofer am Dienstag in Berlin.”

Man hat ja häufiger den Eindruck, dass PolitiKer/Innen nicht wissen worüber sie reden. Dies ist, denke ich, ein weiteres schönes Beispiel. Ein Beispiel, das die Wertschätzung der Archive überdeutlich präsentiert. Ein Beispiel, das zeigt, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Archive gescheitert sein muss, denn zumindestens sind für Herrn Bütikofer Archive nicht die Gedächtnisse ihrer Träger, sondern deren Müllhalden – wobei er sicherlich unfreiwillig Recht hat, wenn man bedenkt, was Politiker so produzieren.

Neues von der Birthler Behörde. 1. Teil

http://www.welt.de/politik/article1228288/Archivierung_der_Akten_ist_undurchschaubar.html
Sven Felix Kellerhof stellt ein Gutachten der Berliner Firma Facts&Files zur Archivierung der BStU vor. Der angewendete Thesaurus stößt nicht auf Gegenliebe der Gutachter.

Birthler-Reaktion: http://www.welt.de/politik/article1232660/Archivrecht_soll_fuer_Stasi-Akten_angepasst_werden.html

Birthler-Weber Gespräch:
http://www.welt.de/welt_print/article1233510/Archivrecht_soll_fr_Stasi-Akten_angepasst_werden.html

Publishers want no free access to books

http://www.eux.tv/article.aspx?articleId=15452

Excerpt:

Publishers’ attempts to shut out the “other internet players” are also being resisted by people who say the public should have “open access” to taxpayer-funded scholarly and scientific research.

The open-access movement points out that academics, who type and illustrate their own work, might just as well put their articles on the internet as publish them in expensive scientific journals.

The Public Library of Science (PLoS) is a non-profit, open-access scientific-publishing project in the United States. Its growing stable of free journals is mainly funded by charging the authors a publication fee, usually refunded by their universities.

In Germany, copyright legislation is expected to come into force at the end of this year granting publishers the online rights to pre-1995 work. Before that time, online publication was undreamed of and rights to it were not mentioned in contracts.

Klaus Graf, an open-access advocate in Germany, is encouraging academics to use a one-year opt-out period to claim those online rights to their pre-1995 work and put the papers on the internet.

The prospect of scientists publishing on the internet instead of in paper journals has prompted academic publishers such as Springer to offer authors an open-access option, if they are willing to pay.

Even more worrying, from a publisher’s perspective, is the prospect of expensive college textbooks being replaced by e-books that would be free to students. A British government agency, JISC, announced in September a nationwide trial with 26 books issued free.

Kein Rechteerwerb von freien Autoren

http://www.perlentaucher.de/artikel/4186.html

Zeitungen und Zeitschriften machen über ihre kostenpflichtigen Portale Artikel von Autoren zugänglich, ohne die entsprechenden Rechte erworben zu haben.

Meine eigenen Erfahrungen dazu: Die FR hat vor vielen Jahren auf Hinweis, dass ein via Genios recherchierbarer Artikel ohne Rechteerwerb dort stünde, ohne mich zu fragen, den Artikel entfernt. Ein Entgelt habe ich nicht enthalten, und die Sache auf sich beruhen lassen.

Die FAZ sendet in regelmäßigen Abständen ein Formular über die pauschale Rechteeinräumung an die freien Autoren. Wenn man es ignoriert, passiert offenbar nichts weiter. Vermutlich würde man aber, würde man wegen fehlender Nutzungsrechte Ärger machen, auf einer auch für die Redaktion verbindlichen “schwarzen Liste” landen.

Prometheus und bpk kooperieren

Aus dem prometheus-Newsletter:

prometheus und das Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz (bpk) arbeiten nun bei der Bereitstellung digitaler Bilder für Forschung und Lehre zusammen. Das bpk wird in einem ersten Schritt seinen Online-Katalog mit den Gemälden und Objekten der Berliner Museen (bis zu 100.000 Motive) in prometheus einbringen.

Das bedeutet nicht nur eine erhebliche Aufstockung der in prometheus vorgehaltenen Bilder, sondern vor allem eine wichtige qualitative Steigerung. Das Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz, die renommierte Fotoagentur der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin, besitzt eine Unmenge vorzüglicher Fotografien aus den Bereichen Kunst, Kultur und Geschichte und vermittelt zudem digitale Bilder aus deutschen, französischen und italienischen Bildarchiven.

Darüber hinaus haben prometheus und das Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz eine – wie wir meinen – vorbildliche Lösung für die Organisation des Rechtemanagements in der Wissenschaft gefunden. Alle Bilder des Bildarchivs Preußischer Kulturbesitz dürfen für wissenschaftliche, nicht-kommerzielle Publikationen mit einer Auflagenhöhe von unter 1.000 Exemplaren kostenlos verwendet werden. Eine den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis folgenden Nennung der Rechteinhaber ist selbstverständlich. Ein Formular informiert das bpk jeweils über den Vorgang, und die Nutzerin bzw. der Nutzer erhält automatisch eine Publikationsgenehmigung. Auch eine Publikationserlaubnis für andere, z.B. kommerzielle Zwecke kann fortan über prometheus beim bpk angefragt werden.

Diese Lösung könnte Modellcharakter haben. Bietet sie doch neben dem Management der Rechte am Werk (VG BILD-KUNST) nun auch die Möglichkeit die Leistungsschutzrechte der Fotografen bzw. Fotografinnen zu sichern. Zudem ist ein angemessener Ausgleich zwischen kommerzieller und wissenschaftlicher Verwendung gewährleistet.

100 Jahre Firmenarchiv von Bayer

Am 26. November 2007 veranstalten die Gesellschaft für Unternehmensgeschichte e.V. (GUG) und die Bayer AG anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Bayer-Unternehmensarchivs eine Vortragsveranstaltung mit dem Titel: „Bayer – Eine spannende Geschichte. 100 Jahre Corporate History & Archives“ im Bayer-Kommunikationszentrum (BayKomm) in Leverkusen.

Programm:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=7996

Ärgerlich: Berger für den Börsenverein zur Leseplatznutzung

GRUR 2007, 754-760, Prof. Dr.Christian Berger (Leipzig): Die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlichen Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Museen und Archiven – Urheberrechtliche, verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte des geplanten § 52 b UrhG

Das Gutachten für den Börsenverein steht auch als Download (PDF) zur Verfügung.

Der Leipziger Jurist wendet sich gegen eine Auslegung des künftigen Urheberrechts-Gesetzes, die durch die Endfassung gegenstandslos wurde. Es dürfen also nur Werke aus dem Bestand und “grundsätzlich” nur soviele gleichzeitig zugänglich gemacht werden, wie der Bestand umfasst.

Man kann und sollte dieses in der renommiertesten Urheberrechtszeitschrift erschienene Auftrags-Machwerk auf sich beruhen lassen. Die Argumente für einen Verstoss gegen das Eigentumsgrundrecht sind doch recht dürftig, zumal konkurrierende Kommunikations-Grundrechte nicht in die Betrachtung einbezogen werden.

Einige wenige Anmerkungen:

Das vermisste Annex-Vervielfältigungsprivileg (S. 756) ergibt sich aus dem Zweck der Regelung. Es könnte aber auch aus der in § 53 UrhG erlaubten digitalen Vervielfältigung zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, die den Bibliotheken, Archiven und Museen als nicht-kommerziellen Institutionen zur Verfügung steht, abgeleitet werden. Die Nutzung von Digitalisaten zu erlauben, das Herstellen der Digitalisate aber zustimmungspflichtig zu machen, wäre ziemlich widersinnig. Selbst dem häufig miserabel arbeitenden deutschen Gesetzgeber ist ein solcher Schwachsinn nicht zuzutrauen.

Ein Anschlussnutzungsverbot ist nicht angezeigt (S. 756). Hier kann man sich ohne weiteres an § 53 UrhG orientieren, der die private Weitergabe im kleinen Kreis ermöglicht. Wird eine Vervielfältigung nach § 53 UrhG mit USB-Stick angefertigt, gilt natürlich für diese Vervielfältigung auch das Anschlussnutzungsverbot des § 53 UrhG. Simple juristische Logik ist offenbar nicht gefragt, wenn es darum geht, dem Börsenverein gegen – vermutlich eine erkleckliche Summe – unter die Arme zu greifen.

Wenn Berger danach fragt, wie man denn sicherstellen könne, dass die Werknutzung ausschließlich zu wissenschaftlichen bzw. privaten Zwecken erfolge, so ist zu entgegnen: Auch das Vorliegen der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen in § 53 UrhG kann nicht kontrolliert werden.

Bei nicht wenigen wissenschaftlichen Büchern wird kein Entgelt seitens der Verlage gezahlt, die Behauptung, “typischerweise” würde ein Entgelt entrichtet (S. 757), also fragwürdig.

Berger plädiert für einen “Kontrahierungszwang” der Bibliotheken, die angemessene Verlagsangebote annehmen müssten (S. 759). Der Begriff Kontrahierungszwang meint genau das Gegenteil: dass Anbieter verpflichtet sind, jedem Nutzer ein Angebot zu machen. Hier geht es darum, Bibliotheken, Archive und Museen dazu verpflichten, völlig überteuerte Monopolangebote zu nutzen. Nur wenn kein digitales Angebot besteht, dürften die Bibliotheken die Werke an den Leseplätzen nutzen lassen. Solange “angemessen” als “branchenüblich” verstanden wird, ist den Wucherpreisen der Verlage Tür und Tor geöffnet.

Es sei den “Bibliotheken und anderen Einrichtungen ohne Weiteres zumutbar … ihre Beschaffungspolitik zu ändern”. Dass dank der Mondpreise der digitalen Anbieter die Bibliotheken immer weniger attraktive Angebote machen können und Zeitschriften abbestellen müssen, ignoriert Berger. Eine ökonomische Binsenweisheit lautet: Wird bei einem von Monopolen bestimmten Markt mehr Geld ins System gepumpt, wird der Zuwachs von den Monopolanbietern abgeschöpft. Das ist ihr gutes Recht, aber sollte die Gesellschaft die Zukunft der Wissenschaft und die Bildung unserer Kinder (Berger wendet sich gegen die Ausweitung des Privilegs auf Schulbibliotheken, S. 755) auf dem Altar des Verlags-Profits opfern? Solange der Wissensstandort Deutschland unter der Knute der Verlage, die mit massiver Lobby-Arbeit ihre Pfründen wahren wollen und sich Hofjuristen wie den feinen (von Steuergeldern bezahlten) Professor Berger halten, ächzt, kann man nur düster in die Zukunft sehen.

Zitat: Außensicht der Archive in den Sechzigern

” …. Als Heinrich Brinkmann in den Sechzigern sein Abitur machen wollte, diskutierte das Lehrerkollegium, ob es nicht besser sei, ihn durchfallen zu lassen. Damit er ein Handwerk erlerne und nicht auf Kontakt zu anderen Menschen angewiesen sei. Ein Lehrer riet ihm, Archivar zu werden. …..”(Artikel zur Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 01.10.2007)

Thomas-Kling-Archiv

Am 26.09.2007 berichtete Helga Bittner in der Neuß-Grevenbroicher Zeitung unter dem Titel “Im Denkfeld des Dichters über das Thomas-Kling-Archiv auf der Neusser Museumsinsel Hombroich: “Hombroich In diesem Zimmer hat er gearbeitet; in diesem Zimmer hat sein Bett aufstellen lassen, weil ihn die Krankheit immer wieder zu Ruhepausen zwang; in diesem Zimmer sind all die Dinge versammelt, die ihn zeit seines Dichterlebens begleitet haben: Wer Thomas Kling an seinem Arbeitsplatz erlebt hat, mit ihm diskutieren oder ihm einfach nur zuhören konnte, kommt kaum umhin, wehe Gedanken zu hegen, wenn er den Raum betritt. ….
Immer noch transportiert alles an diesem Ort Klings Persönlichkeit. Dabei ist das Letzte, was seine Frau Ute Langanky aus diesem Raum machen möchte, eine museale Erinnerungsstätte. ….. Das Thomas-Kling-Archiv hat zwar noch provisorischen Charakter, kann aber schon eingesehen werden. „Archiv ist nicht nur etwas, was man in eine Vitrine legt“, sagt Langanky bestimmt, „sondern es muss am Leben bleiben“. Und sie ist sich sicher, dass das Kling-Archiv für Literaturwissenschaftler eine „hochspannende Angelegenheit“ und „ein vielseitiges Denkfeld“ ist. Schließlich gibt es unter den Materialien noch viel Unveröffentliches und „massenhaft Notizhefte“, die Aufschluss darüber geben, wie Thomas Kling zu seinen Texten kam. Irgendwann einmal wird das Kling-Archiv zusammen mit den Nachlässen des Philosophen Walter Biemel und des Künstlers Erwin Heerich in einem Gebäude auf der Raketenstation untergebracht: „Den Entwurf von Per Kirkeby gibt es bereits“, sagt Langanky. ….
Dass der Nachlass in Hombroich bleibt, war für die Malerin und Fotografin keine Frage. Sie behält indes die Nutzungsrechte und setzt auch die wesentlichen Maßstäbe: So muss es auch bei einem Ortswechsel bei der Ordnung bleiben, die Kling selbst für seine Bücher und Notizen eingerichtet hat. Manchmal allerdings kann seine Frau auch nur Rückschlüsse ziehen, wo Kling etwa das Buch, dass sie vielleicht im Stapel fand, herausgezogen hat. Bis das Archiv jedoch an seinem endgültigen Platz untergebracht ist, wird vermutlich noch etwas Zeit vergehen. Vor allem müssen Klings Materialien auch noch fachkundig aufgearbeitet werden. Ute Langanky sieht ihre Arbeit nur als ersten Schritt: „Ich bin nicht vom Fach“, sagt sie nüchtern, „habe nur im Austausch über unsere Arbeit sehr viel mitbekommen“. ….”

Rechercheportal: Manuskripte und Briefe bedeutender Mathematiker.Bestandsinformationen im Internet.

Pressemitteilung: Göttingen, 27.09.2007 – Das Zentralarchiv für Mathematiker-Nachlässe, das an der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB) angesiedelt ist, präsentiert seine Bestandsinformationen seit September dieses Jahres im Internet: Unter der Adresse http://www.vifa-math.de/zamn werden Datensätze zu Manuskripten und Briefen bedeutender Mathematiker des 19. und 20. Jahrhunderts fachspezifisch gebündelt und in einer alphabetisch geordneten Suchoberfläche zusammengeführt.

Das Rechercheportal basiert auf der Datenbank Handschriften, Autographen, Nachlässe und Sonderbestände (HANS). Realisiert wurde es im Rahmen der von der SUB betriebenen Virtuellen Fachbibliothek Mathematik, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützt wird.

Die Göttinger Gelehrten Carl Friedrich Gauß (1777 bis 1855), Bernhard Riemann (1826 bis 1866), Felix Klein(1849 bis 1925) und David Hilbert (1862 bis 1943) gehören zu den zahlreichen bedeutenden Mathematikern, deren Nachlässe an der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek gesammelt, erschlossen und den Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

Der reiche Bestand der SUB Göttingen bildet die Grundlage des Zentralarchivs für Mathematiker-Nachlässe, das 1992 von der Deutschen Mathematiker-Vereinigung und der Bibliothek eingerichtet wurde. “Bereits Felix Klein erkannte die Bedeutung von unveröffentlichten Schriftstücken namhafter Mathematiker und begründete seinerzeit das sogenannte Mathematiker-Archiv mit dem Ziel, Manuskripte und Briefe namhafter Fachkollegen zu sammeln”, berichtet Dr. Helmut Rohlfing, Leiter der SUB-Abteilung Handschriften und Seltene Drucke.

Das mathematische Zentralarchiv umfasst mittlerweile fast 50 Nachlässe und trägt so in erheblichem Maße dazu bei, wichtige mathematikhistorische Quellen zu sichern und der Wissenschaftsgeschichte verfügbar zu machen.
Ansprechpartner:
Herr Dr. Helmut Rohlfing
E-Mail: rohlfing@mail.sub.uni-goettingen.de
Telefon: +49 (551) 39-5236
Fax: +49 (551) 39-5674
Zuständigkeitsbereich: Abteilung Handschriften und Seltene Drucke
Frau Dr. Katharina Habermann
E-Mail: habermann@sub.uni-goettingen.de
Telefon: +49 (551) 39-13266
Fax: +49 (551) 39-5222
Zuständigkeitsbereich: Virtuelle Fachbibliothek Mathematik”

Künstler und Archiv: Bert Teunissen in Krefeld

“Im Krefelder Museum Haus Esters ist vom 30. September bis 10. Februar eine Ausstellung mit Arbeiten des niederländischen Fotografen Bert Teunissen zu sehen. Unter dem Motto «Domestic Landscapes – Ein Porträt von Europäern daheim» werden 60 Fotoarbeiten des Künstlers gezeigt.
Der Titel «Domestic Landscapes» heiße soviel wie einheimische Landschaften und deute einerseits auf das panoramaartige Format der Arbeiten und andererseits auf die spezifischen Räume hin, die eine kultivierte häusliche Umgebung bilden. Die Suche nach solchen Räumen habe der 1959 geboreren Teunissen inzwischen in neun europäische Länder geführt. Die Serie des Künstlers stelle ein «unschätzbares Archiv europäischen Lebens vor der Globalisierung dar», hieß es weiter. Das Museum Haus Esters ist dienstags bis sonntags von 11.00 bis 17.00 geöffnet. (http://krefeld.de) “

Weitere Informationen:
http://www.bertteunissen.com/category.php?catId=5
http://www.krefeld.de/kunstmuseen