Source:
http://www.stipak.com/hageman/williambrown/IMG/DarthVadar.jpg
Monat: September 2007
Robert Indiana – Archivar von Wort und Zahl
FAZ v. 5.9.2007:
“ …. In „Decade“, einer Serie von Siebdrucken aus den Siebzigern, begegnet uns der Künstler schließlich als Archivar von Wort und Zahl. Auf gerade einmal zehn Blättern umkreist er seine Existenz. Als da wären: die Eckdaten seiner Biographie, Begriffe wie EAT, die auf existentielle menschliche Bedürfnisse anspielen, die Route 66, die Brooklyn Bridge, die Nationalflagge und die Parole „Tilt“, mit der ein Flipperautomat unmissverständlich klarmacht, dass das Spiel aus ist. All dies ist banal, die Symbolik trivial. …… ”
Robert Indiana. Bis 6. Januar 2008 im Museum Kurhaus Kleve. Vom 20. Januar bis zum 18. Mai 2008 im Museum Wiesbaden.
Fernsehtipp: “Was gibt es Neues?”
Heute, am 7. September um 22.50 Uhr in ORF 1, startet die neue Staffel dieser österreichische Ratesendung, in der der ORF-Redakteur und Kabarettist Claus Bruckmann alias der Archivar das Rateteam u. a. mit einem TV-Berichtkonfrontiert , dessen näherer Bedeutung es auf den Grund zu gehen gilt.
Besprechung der Sendung erwünscht – von mir leider nicht möglich.
Dr. Stefan Sudmann neuer Leiter des Stadtarchivs Dülmen
s. http://www.westline.de/nachrichten/lokal/index_nachricht.php?file_name=700_001_101057&newsline=lokal&catchline=dz/%25/ll&szm_flag=1
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg !
Kunst und Archive: Karpatentheater in Köln
“…. Dafür hat der 1980 in Kolomyja in der Ukraine geborene Künstler Ivan Bazak, der von 2001 bis 2006 an der Kunstakademie Düsseldorf bei Karl Kneidl studiert hat, in die Räume der Artothek einen Schnürboden eingebaut, den die Besucher wie ein Archiv benutzen können. Dort hängen Bilder und Objekte, die per Schalter zum Betrachten hochgefahren werden. Auf diese Weise realisiert jeder Besucher, der das Archiv bedient, seine jeweils eigene Aufführung. …..
Die Ausstellung „Ivan Bazak – Karpatentheater“ läuft vom 6. September bis zum 26. Oktober. Geöffnet ist Montag bis Donnerstag von 13 bis 19 Uhr, am Freitag von 10 bis 17 Uhr.”
Artothek des Kölnischen Stadtmuseums
Am Hof 50
D-50667 Köln
Berufsbildrelevante Literatur
via library mistress:
Hansell Cook: “Librarians and Archivists, Archivists and Librarians: What’s the Connection?”. In: Feliciter 51 (2005) 2, S. 69 – 71
Michèle Battisti, Henri Zuber, Bernadette Ferchaud, Jean-Michel Rauzier: “One profession, several specialties : archivist, librarian, documentalist, convergence and differences”. In: Documentaliste: Sciences de l’Information 42 (2005) 1, S. 48 – 57
Timothy J. Johnson: “Making It to the Major Leagues: Career Movement between Library and Archival Professions and from Small College to Large University Libraries”. In: Library Trends 50 (2002) 4, S. 614
J. D’Orleans: The status of archivists in relation to other information professionals in the public service in Africa. Paris: UNESCO 1985 (Report No. ED 257 476)
Ostwestfälisches Künstlerinnenarchiv “ein-sehbar”
s. http://www.lippische-wochenschau.de/allgemein/objekte-malerei-skulpturen-fotografie_2007-09-05_29767.shtml
” ….. Das Künstlerinnen-Archiv “ein-sehbar” besteht aus über 300 Archivkästen, die von historischen und zeitgenössischen Künstlerinnen aller Sparten aus Ostwestfalen-Lippe kompakte Informationen über Leben und Schaffen als auch die öffentliche Resonanz darauf enthält. Dieses Archiv wird seit 2001 kontinuierlich aufgebaut. …..”
Kunst und Archiv: “Das schweigende Archiv” in Düsseldorf
s. http://www.rp-online.de/public/article/regional/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/476621
Kunst aus Alltagsgegenständen: “Unfertige Angebote”
” …. Unter dem Titel “Unfertige Angebote” zieht Performance-Künstler Boris Nieslony einen vorläufigen Schlussstrich unter ein ambitioniertes Projekt. Drei Wochen lang arbeitete er mit sechs Künstlern aus Köln, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden zusammen. In dieser Zusammensetzung traten Charl van Ark, Roland Bergère, Detlef Brezel, Gerhard Dirmoser, Uli Langendorf, Ralf Samens und Boris Nieslony noch nie zuvor in Aktion. Aber sie verbindet etwas ganz Besonders: „Ähnliche Denkstrukturen“, beschreibt es Nieslony. Eine wertvolle Eigenschaft.
Denn im Mittelpunkt stand das freie Assoziieren, Sammeln von Gegenständen und Eindrücken, sowie das Analysieren. „Ein hoch kommunikativer Prozess“, ist Boris Nieslony zufrieden. Für ihn ist diese Zusammenarbeit unheimlich fruchtbar. ….
Freie Assoziationen prägen auch die Arbeit „Schnee von heute“ von Roland Bergère. Er projiziert nach dem Zufallsprinzip gut 70.00 Fernsehbilder auf die Wand. Bekannte wie unbekannte, aus Nachrichten und Dokumentationen. Langfristig angelegt ist „Das schweigende Archiv“. Der Künstler türmt dafür Notizen und Skizzen aus den vergangenen 14 Jahren. …..”
“Unfertige Angebote”, Kunstraum Düsseldorf, Himmelgeister Str. 107e, 7. September, 20 Uhr
VTO erlaubte Einblicke
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95504
In den Diskussionen Hinweise zum Umgehen des simplen DRM.
Bundesarchiv-Bildarchiv
Kam gerade über Netbib rein.
http://www.bild.bundesarchiv.de
Zur Kritik siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/4141164
Beispiel:
Signatur: Bild 183-E0307-0045-004
Bestand: Bild 183 – Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst – Zentralbild
Dateiinformationen
Bildtyp: Fotografie
Ausrichtung: Hochformat
Farbe: Nein
Abmessungen: 2770×3851 Pixel
Dateityp: image/jpeg
Dateigrösse: 1.0 MB
Bei 300 dpi druckbar bis 23.45 x 32.61 cm.
Originaltitel: Zentralbild 7.3.1966 Protokoll über Ausgaben von Passierscheinen.
Unser Faksimile zeigt das Protokoll über die Ausgabe von Passierscheinen für Westberliner Bürger zum Besuch ihrer Verwandten in der Hauptstadt der DDR. Dieses Protokoll wurde am 7. März 1966 von DDR Staatssekretär Michael Kohl und Senatsrat Horst Korber in der Hauptstadt der DDR unterzeichnet.
Datierung: 7. März 1966
Fotograf: Knauerhase
Quelle: Bundesarchiv
Klassifikation: Bild 183 ADN/G {Gesellschaft}/G I {Staatsleitungen, Regierungen}/G I a {Staatsleitung, Staats- und Länderverwaltung, Regierung, Staatsgründung}/G I a3 {Staatsaktionen, Regierungsmaßnahmen}
Bild 183 ADN/J {Wissenschaft}/J IV {Schrift- und Buchwesen}/J IV c {Urkunden (Staats- und Amtsurkunden und -schriftstücke)}
Die Bilder sind für eine wiss. Nutzung natürlich zu klein, man will dem eigenen Copyfraud ja nicht die Butter vom Brot nehmen …
Zitat des Tages:
„Der Zusammenhang von Forschung und Aktenerschließung einerseits und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte andererseits muss gewahrt bleiben und dafür steht die Birther-Behörde“
Gerhard Ruden Stasi-Unterlagen-Landesbeauftragter
Was macht denn dann eigentlich das Bundesarchiv ?
Jan Costin Wagner “Das Schweigen”
http://www.literaturnetz.com/content/view/8025/44
Besprechung des Kriminalromans Zitat: ” …. Die einzelnen Szenen in den Familien, auf dem Kommissariat und bei der Suche im Archiv zum weit zurückliegenden Mord bestimmen das Klima, in dem der Roman geschrieben ist. …..”
Dokumentarfilm:Hausstab als Archiv des Hauses ?
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/666030
Das Deutschlandradio spricht mit Hartmut Bitomsky über dessen Film zum Thema Staub – einziger deutscher Dokumentarischer Biennale-Beitrag in Venedig.
Felicitas Lieberin
Gern werfen Germanisten die benachbarten Dominikanerinnenklöster Medlingen (heute Obermedlingen) und Maria Medingen (Gemeinde Mödingen) durcheinander.
Vor 1239 wurde Maria Medingen gegründet, über das der Aufsatz von Zoepfl ausführlich unterrichtet, der digitalisiert vorliegt:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00007616/images/index.html?seite=11
[https://periodika.digitale-sammlungen.de/dillingen/Blatt_bsb00007616,00011.html]
1936 hatte Canisia Jedelhauser eine Monographie zu Medingen vorgelegt, auf die sich Zoepfl stützen konnte. Außerdem digital zu konsultieren: Steichele III zu Medingen:
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/0001/bsb00010470/images
In Maria Medingen wirkte im 14. Jahrhundert die Mystikerin Margareta Ebner.
Um 1260 kam es zur Tochtergründung in Medlingen.
Die Verwechslung liegt auch vor bei der auch sonst fragwürdigen Kompilation von Sigrid Krämer, die als Nationallizenz einsehbar ist.
“Lieberin, Felicitas scriptor 1496/1504
1496/1504
Aus Ulm. Nonne im Dominikanerinnenkloster St. Katharian [sic!] zu Söfflingen [sic!] bei Ulm und im Dominikanerinnenkloster Medingen bei Dillingen.
Handschriften
Berlin, SBPK, Germ. 2°741, fol. 338v (a. 1496).
Berlin, SBPK, Germ. 4°1588, fol. 217v (a. 1504 zu Moedlingen).
Augsburg, UB, Oett.-Wall. III. I. 8°37, fol. 73r-93v (partim), aus Medingen.
Augsburg, UB, Oett.-Wall. III. 1. 8°47 (Schriftvergleich).
Augsburg, UB, Oett.-Wall. I. 3. 8°7.
Literatur
K. Schneider, Katal. Augsburg UB 1, S. 132, 570, 619.
Schmidtke, Gartenallegorie 1, S. 62.
Crous-Kirchner, Tafeln, Abb. 36.”
Zu diesem Produkt siehe auch meine Rezension:
http://www-mailman.uni-regensburg.de/pipermail/mediaevistik/2006-December/000014.html
Die groteske Zeile vom Dominikanerinnenkloster St. Katharina zu Söflingen (in Söflingen lebten Klarissen) ist der mißglückten Degering-Beschreibung des mgf 741 entnommen. Auf dem neuesten Stand ist:
http://cgi-host.uni-marburg.de/~mrep/beschreibung.php?id=11347
Hier liest man freilich:
“Geschrieben von Schwester Felicitas Lieberin von Ulm im Jahre 1496; aus dem Dominikanerinnenkloster Medingen bei Dillingen, später Katharinenkloster der Dominikanerinnen in Augsburg”
Ob die Provenienz tatsächlich Medingen statt Medlingen ist?
Das Handschriftendokument in Manuscripta Mediaevalia nennt keinen Schreibort.
“Daß Buech gehört In daz buech Ampt” ist der übliche Besitzvermerk des Augsburger Katharinenklosters OP.
Die Handschrift trägt einen Söflinger Einband.
Alle anderen mir gerade greifbaren Zeugnisse haben Medlingen als Kloster, in dem die Lieberin (zu ihrer Familie siehe Google Book Search s.v. Ulm Lieberin und Google s.v.) wirkte.
Degering Mgq 1588 gibt Moedlingen (also Medlingen) als Namensform, das ManuMed-Dokument aber weiß es besser und behauptet Medingen (weil Krämer in ihrem Handschriftenbesitzer-Band die Handschrift Medingen zugewiesen hatte?)
Zugleich aber liest man im gleichen Dokument:
TEXTAUTOPSIE: ‘Tractetli von der Ewigen selikait. Geschr. v. Felicitas Lieberin für die Schwestern zu Medlingen. 1504.).
Die Berliner Sionpilgerin-Handschrift von 1494 (fehlt bei Krämer) ist verschollen (Carls, Sionpilgerin wäre zu überprüfen). Google Book Search liefert die Seitenzahl, Gallica den Volltext von Röhricht/Meisner 1880, S. 278:
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/bpt6k102007c/f286.pagination
Es heisst dort: “Soror Felicitas Lieberin zu Medlingen”
Wie sieht es mit den drei Augsburger Handschriften aus? Sie sind offenbar im gleichen Kloster entstanden, der Schriftvergleich mit mgf 741 führte Karin Schneider zu Felicitas Lieberin: “Schreiberin war vermutlich Dominikanerin in Medlingen” (unter Berufung auf Schmidtke zu mgq 1588).
Diese eindeutige Zuordnung Schneiders hat Christoph Fasbender in seinem Aufsatz über Thomas Finck (StM OSB 1999) nicht gehindert, ohne Beleg oder Erläuterung eine der drei Augsburger Handschriften Medingen zuzuweisen.
Zoepfl S. 38 zählt die bekannten Medinger Schreiberinnen auf, die Lieberin ist nicht darunter. (Zoepfl dürfte mit dem Berliner Handschriftenkatalog vertraut gewesen sein.)
http://mdz10.bib-bvb.de/~db/bsb00007616/images/index.html?seite=42
Zumindest nach den Münchner Inkunabeln zu urteilen, war Obermedlingen um 1500 geistig regsamer (30+, aus Neuburg).
1513 ist Lucia Lieber, Schwester des Ulmer Bürgers Narciss Lieber, Nonne in Medlingen!
http://www1.ku-eichstaett.de/GGF/Landgesch/elchingen/volltext.htm
Mgq 1588 überliefert Texte von Felix Fabri. Ausdrückliche Beziehungen Fabris zu der Nonne Ursula Schleicher von Obermedlingen sind durch eine Buchschenkung nachgewiesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Felix_Fabri#_ref-27
Leipzig Ms. 761 und Ms. 763 stammen laut ManuMed ebenfalls von der Schleicherin und aus Medlingen (Mödlingen). Ob Fabri bei den Texten seine Hand im Spiel hatte, kann ich nicht sagen, da der Katalog von Pensel nicht online zur Verfügung steht. Es ist immer misslich nur nach den Indexeinträgen zu urteilen.
Im Augenblick sieht es so aus, dass Medingen statt des richtigen Medlingen einer dieser lästigen unausrottbaren Irrtümer ist, die durch schlampige Arbeitsweise entstehen (und Unkenntnis örtlicher Gegebenheiten).
NACHTRÄGE
Obwohl in seiner Vorlage Medingen und Medlingen unmittelbar nebenienander stehen, wirft Wieland Carls, Felix Fabri, Die Sionspilger, Berlin 1999 die Klöster durcheinander. Medingen und Medlingen erhalten im Register ein gemeinsames Lemma (wenngleich die Klöster dort unterschieden werden), S. 468
In Medingen entstand eine Kurzfassung der Fabri’schen Sionpilger, Innsbruck, Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Cod. FB 3172, 82r-102v (Carls S. 43) mit zweifelhafter Datierung 1488 (S. 44). Die engen Beziehungen Fabris zum Medinger Kloster, “namentlich zur dortigen Priorin Margaretha Schleicher” seien bekannt (S. 44). Margaretha Schleicher war aber die Priorin von Medlingen!
Den Fehler konnte Carls von Geldner 1964 übernehmen (FS Benzing, S. 127-131).
S. 56 wird M. Schleicherin dagegen korrekt Medlingen zugewiesen.
Felicitas Lieberin, für Carls nur mgq 1588 und die verschollene Handschrift des Berliner Königlichen Museums nennt, verbindet er zutreffend mit Medlingen (S. 58, 64).
S. 64-66 beschreibt Carls Wien, Schottenstift, Cod. 413, geschrieben 1495 von Susanna von Binzendorf in Medingen.
Marie-Luise Ehrenschwendtner, Die Bildung der Dominikanerinnen in Süddeutschland vom 13. bis 15. Jahrhundert, Stuttgart 2004 (auch sonst nicht frei von vermeidbaren Mängeln) weist die verschollene Berliner Handschrift S. 264 Anm. 1115 bzw. Felizitas Lieberin fälschlich Medingen zu. Laut Quellenverzeichnis hat die Autorin die Archivalien von Obermedlingen im Hauptstaatsarchiv München eingesehen, zitiert werden sie aber, wenn ich recht sehe, nirgendwo. Immerhin teilt sie S. 219f. den wesentlichen Inhalt der Klosterurkunde 137 von Maria Medingen mit, aus der man erfährt, welche Bücher die Pforzheimer Reformschwestern nach Medingen mitgebracht hatten (von 1467). Es waren liturgische Handschriften.
Unergiebig war ein Blick in Friedrich Herzog, Abriß der Geschichte des ehemaligen Klosters Obermedlingen dessen Pfarrei und deren Kirchen, Dillingen a.D. 1918. Was man dort S. 8f. über Margaretha Schleicherin lesen kann, stammt aus Fabris Tractatus (S. 169).
Hilfreicher waren die Antworten in der Mailingliste Diskus der Handschriftenbearbeiter.
Jacob Klingner teilte das Kolophon von Mgq 1588 mit:
„tusent fierhundert vnd jm fier vnd LXX jar ward das biechlin gemacht von fra vatter felix fabre lessmaister der getlichen geschrifft dem got genedig vnd barmhertzig sy
Dar nach ist es ab geschriben worden tusent Vc vnd jm iiij jar von S(oror) felicitas lieberin z#’ou nutz den andechtigen schwestern z#’ou medlingen orate per me.“
Zusätzlich verwies er Mgq 1121, “die auch
aus Medlingen (bei Lauingen) stammen dürfte. Sie enthält hauptsächlich Fabri-Texte (vgl. meinen Aufsatz von 2002). Einer davon benutzt offenbar dieselbe Vorlage, die auch Felicitas Lieber für den Mgq 1588 vorlag.” (Der Aufsatz ist im Fabri-Artikel der Wikipedia zitiert.)
[9.4.2018 Digitalisat http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00005D4200000000
Gehörte laut Vermerk “buech ampt” – ManuMed liest falsch “buch ampt” – später dem Augsburger Dominikanerinnenkloster St. Katharina, an das auch andere Medlinger Handschriften kamen.]
Dietrich Schmidtke, Studien zur dingallegoretischen Erbauungsliteratur des Spätmittelalters. Am Beispiel der Gartenallegorie, Tübingen 1982, S. 62f. hatte bei mgq 1588 das Kolophon ebenfalls mit “Medlingen” zitiert.
Der Leiter der Handschriftenabteilung der ThULB Jena, Joachim Ott, konnte sogar einen Neufund beisteuern, für dessen Mitteilung ihm auch hier gedankt sei:
“Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena
Ms. G.B. f. 3
Papier, 336 Bl., 42 x 29 cm
Inhalt: “Alphabetum divinum” (laut Rubrik 1ra), dt.
Initium 1ra: Qualis est dilectus tuus. In dem lob gesang
aller lobgesang …
(Vgl. etwa München BSB Cgm 212, 1ra)
Die Hs. stammt aus dem 1883 an die UB Jena gekommenen
Nachlaß des Goethe-Enkels Wolfgang Maximilian von Goethe
(1820-1883). Aus mir nicht bekannten Gründen wurde dieser
Fundus in Pensels “Verzeichnis der altdeutschen und
ausgewählter neuerer deutscher Handschriften in der
Universitätsbibliothek Jena, Berlin 1986” nicht
berücksichtigt, so daß die Hs. bis vor kurzem “unentdeckt”
war und nach wie vor nicht publiziert ist.
Wichtig ist das Kolophon 332va:
“Anno domini M° Vc [c hochgestellt] und im andern iar an
sant Gregorius … ist das buoch [o hochgestellt] us
geschriben worden von S[oror] Felicitas Lieberin und gehört
in das closter zuo [o hochgestellt] Medlingen predier
[!]ordens.””
[Nachtrag: http://www.handschriftencensus.de/21748 Gisela Kornrumpf, Juli 2009 mit Hinweis auf Archivalia
22.3.2023 Die Jenaer Handschrift ist online: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:urmel-hisbest-305712
Nach diesen Zeugnissen bezieht sich Felicitas Lieberin immer nur auf Medlingen, sie war also dort Nonne, nicht in Medingen.
Krämers Handschriftenerbe ist bei Medingen (1) und Medingen (2) = Medlingen voller Fehler, sie führt Handschriften bei beiden auf, weist Medinger Handschriften Medlingen zu und umgekehrt.
NACHTRAG:
Zu Inkunabeln aus Medlingen/Medingen siehe INCUNABULA-L:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0710&L=incunabula-l&P=1043
http://archiv.twoday.net/stories/5799141 (2009)
Berliner Sionpilgerin-Hs. wiederentdeckt (2009):
http://archiv.twoday.net/stories/6042310
http://archiv.twoday.net/stories/49624486 (2011) – es wird munter weiter verwechselt
Scott Husby (siehe http://archiv.twoday.net/stories/285825184 ) nennt die Schleicherin Priorin von “Obermedingen” (für sie band Johannes Richenband einen Band, von dem nur der Einband erhalten blieb, in der DNB Leipzig)
Technische Entwicklungshilfe
Handschriften bewahren, Wissen sichern. Gerda Henkel Stiftung fördert Bibliothek in Taschkent mit technischer Ausrüstung
http://idw-online.de/pages/de/news224150
Eine schöne Sache … das wäre doch auch mal eine Idee für Schäuble… in so etwas ließe sich doch bequem ein Bundestrojaner einbauen… und da Bibliotheksbenutzer seit neuestem ohnehin in Generalverdacht stehen…
The Historical Profession and Archival Education
http://www.historians.org/perspectives/issues/2007/0705/0705vie2.cfm
By Joseph M. Turrini
Abstract:
Archivists, historians, and librarians have for decades disagreed about the appropriate placement of archival education in the university. Whether archivists should be trained in history departments or in library science schools has been a source of significant conflict and acrimonious debate. This unsettled quarrel resulted in two different educational tracks that persist to this day. Changes in the archival profession and in the academy, however, now appear to be accomplishing what the professional debates failed to achieve. Recent developments suggest that the archival profession, at one time dominated by history department graduates, will be staffed by library science graduates in the near future. Given the current trends, a more relevant question might now be: Can history-based archival programs survive in the changing archival environment?
Dissertation über Zentralklöster in Bayern
Eric Steinhauer schrieb in INETBIB:
im Zusammenhang mit den Eichstätter Vorfällen war in dieser Liste oft und viel über Klosterbibliotheken zu lesen. Daher scheint mir der Hinweis auf eine soeben erschienene Münchener Dissertation passend, die sich mit den nach der Säkularisation eingerichteten Zentralklöstern der Bettelorden beschäftigt, denn auf S. 209-213 finden sich einige Ausführungen zum klösterlichen Buchbesitz.
Mary Anne Eder: Klosterleben trotz Säkularisation : die Zentralklöster der Bettelorden in Altbayern 1802-1817. – Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2007. – 338 S. (Forschungen zur Volkskunde ; 56)
ISBN 978-3-86582-498-1
Die Dissertation wurde hybrid publiziert. Der Volltext ist hier einsehbar:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=8034
Mithilfe bei Wikisource
Bibliotheksarchive
Bibliothek als Archiv, hrsg. von Hans Erich Böddeker/Anne Saada (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 221), Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35869-6
Das Göttinger Kolloquium, das dem Band zugrundeliegt, fand bereits im März 2003 statt, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/15744
Interdisziplinär will man sein, aber irgendwelche Reflexionen, dass es eine eigene Disziplin gibt, die sich mit Archiven befasst, sucht man vergebens. Die zweisprachige (de-fr) Einleitung der Herausgeber (“Bibliotheksarchive als Quelle der Kultur- und Wissenschaftsgeschichte”) ist mit dem üblichen postmodernen Geschwurbel angereichert, das sich um den Begriff Archiv rankt. Glücklicherweise weisen die meisten bibliotheksgeschichtlichen Fallstudien des Bandes solide empirische Quellenarbeit auf. Eine neue Epoche der Bibliotheksgeschichte läutet dieser Sammelband gewiss nicht ein.
Noch am ehesten mit archivischer Arbeit zu tun hat der Aufsatz von Helmut Rohlfing: “Sagen sie nicht, daß das Archiv unbeträchtlich sey” – J. D. Reuß und das erste Findbuch zum Göttinger Bibliotheksarchiv (S. 71-88). 1763 und 1802 wurde angeordnet, dass alles auf die Bibliothek bezügliche Schriftgut der Universität ins Bibliotheksarchiv verbracht werden sollte (S. 73). Dass diese Bildung eines provenienzwidrigen Pertinenz-Selekts nicht mit modernen Standards vereinbar ist, wird mit natürlich mit keiner Silbe erwähnt.
Ob im Göttinger Universitätsarchiv der gesamte Bestand von 1945 bis 1970 ebenfalls unverzeichnet und damit unbenutzbar wäre?
Sich über (illegale) Bibliotheksarchive auszulassen, ohne die facharchivische Dimension wenigstens kurz anzureißen, ist schon ein starkes Stück.
Illegal sind weit zurückreichende Bibliotheksarchive deshalb, weil es sich dabei um von den Archivgesetzen nicht erlaubte Behördenarchive handelt. Sobald das Schriftgut nicht mehr für die laufende Verwaltung – dazu zählt nicht die historische Forschung – benötigt wird, ist es an das zuständige Archiv abzugeben. Ausnahmen sehen die Archivgesetze nicht vor.
Die Praxis sieht anders aus. Behördenarchive werden auf Dauer geduldet. Mitunter gibt es sogar förmliche Vereinbarungen zwischen den Bibliotheken und dem zuständigen Archiv (so z.B. im Fall der Württembergischen Landesbibliothek). Daher wird man das folgende Zitat aus dem Archivar 2005 cum grano salis nehmen müssen: “„Behördenarchive“, die sich der im Landesarchivgesetz
verankerten Pflicht zur Anbietung aussonderungsreifen
staatlichen Schriftguts grundsätzlich entziehen würden,
gibt es heute in Stuttgart quasi nicht mehr.” Quasi.
Der berühmteste Fall eines Behördenarchivs ist natürlich das Politische Archiv des Auswärtigen Amts, dessen Existenzberechtigung durch Erwähnung in einem Gesetz abgesichert werden sollte. Trotzdem sieht das Bundesarchivgesetz ein Archiv wie das des Auswärtigen Amts nicht vor. Erzwingen kann das zuständige Archiv eine Ablieferung nicht, die Duldung ist eine pragmatische Entscheidung angesichts der realen Machtverhältnisse: Gegen eine Universitätsbibliothek kann (das immer sehr viel kleinere) Universitätsarchiv nichts ausrichten.
Neben Bibliotheken verwahren auch Museen (dazu sind auch die wissenschaftlichen Sammlungen zu rechnen) und besonders traditionsreiche Schulen historische Unterlagen, die als Archivgut gelten müssen.
Zu einem Gymnasialarchiv in Hof:
http://archiv.twoday.net/stories/293827
Was spricht gegen Behördenarchive?
* Eine Betreuung durch Facharchivare erfolgt nicht, auch wenn es ab und an zur Beratung des Behördenarchivs durch das eigentlich zuständige Archiv kommen mag.
* Die Bewertungskompetenz der Archivare wird umgangen, da die Behörde und nicht das Archiv über die Auswahl entscheidet.
* In der Regel sind die Benutzungsvorschriften der Archivgesetze nicht unmittelbar auf die Behördenarchive anzuwenden (Ausnahme: Bundesarchivgesetz, das auch für nicht abgelieferte Unterlagen gilt), auch wenn durch die Vorschriften des Archivgesetzes eine Ermessensreduktion zustande kommt.
* Verzeichnungsrückstände entziehen der Forschung wichtige Quellen.
* Die datenschutzrechtlichen Ermächtigungsnormen der Archivgesetze gelten nicht für Behördenarchive.
Was spricht für die faktische Duldung von Behördenarchiven?
* Die Erforschung der eigenen Geschichte ist bei Sammlungen wie Bibliotheken und Museen ein wichtiger Faktor der Selbstdarstellung. Die enge Verbindung der Objekte und der auf sie bezüglichen Dokumentation, die durch Überführung in ein womöglich weit entferntes Archiv gelöst würde, ist sachgemäß. Die in den letzten Jahren immer wichtiger gewordenen Provenienzforschungen lassen sich am besten im eigenen Haus durchführen.
* Es ist nicht gesagt, dass Bestandserhaltung, Bewertungsprinzipien (rigider Zwang der Staatsarchive zur schmalen Auswahl), Verzeichnungsgrundsätze (bibliothekarische Feinerschließung) oder Benutzungspraxis in jedem Fall nachteiliger für die Wissenschaft sind.
* Bibliotheken haben mehr Erfahrung mit der Digitalisierung von Beständen, die Chance ist größer, dass sie die Archivalien im Internet zugänglich machen.
*Ob eine Behörde rechtlich verselbständigt ist (z. B. als Stiftung), ist von archivfachlichen Gesichtspunkten unabhängig. So kann das Germanische Nationalmuseum (als Stiftung des öffentlichen Rechts) durch das (archivfachliche betreute) eigene Archiv die eigene Geschichte dokumentieren, während ein in die Behördenorganisation eingebundenes Museum nicht die Möglichkeit hat, einen Archivar anzustellen. Wenn es bei Archiven rechtlich selbständiger Körperschaften notfalls auch mit einer Beratung durch ein anderes Archiv getan ist, was die Erfüllung archivfachlicher Anforderungen angeht, spricht nichts dagegen, ausnahmsweise Behördenarchive zuzulassen, sofern sichergestellt ist, dass eine laufende archivfachliche Beratung erfolgt und archivfachliche Standards gewahrt werden. Das Behördenarchiv ist dann gleichsam eine “Außenstelle” des zuständigen Archivs.
CIRA wird 50 – Jubiläumsprogramm
Das Centre international de recherches sur l’anarchisme (CIRA) in der
Schweiz feiert sein 50. Jahr der Gründung.
Die Juristen 2008
Die Mörderin arbeitete im Stadtarchiv
Bettina Kern erschlug Nina Kampermann:
http://www.prisma-online.de/express/sendung.html?cid=Zdf&stime=2007-09-01%2023%3A05%3A00%2B02
“Der Alte”, Folge “Späte Rache” von 2003
Sieht nicht nach Schluckauf aus
Die ganzen über 100 württembergischen Jahrbücher bei Google Book Search sind fast alle futsch, auch die alten Jahrgänge vor 1865.
Google Buchsuche für Anfänger
Instruktiv, aber längst nicht auf einem so hohen fachlichen Niveau wie hier wird die Google Buchsuche von Mayer (UB Freiburg) vorgestellt:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/205/pdf/Tutor131.pdf
S. 105-110
Es erstaunt nicht, dass die beste deutschsprachige Einführung
http://de.wikisource.org/wiki/WS:GOOGLE
nicht erwähnt wird.
Gebrauchstexte: Schutz der kleinen Münze
Wie der lesenswerte Wikipedia-Artikel “Schöpfungshöhe” zeigt, ist die Entscheidung, wann ein Text urheberrechtlich geschützt ist und wann nicht, vielfach kaum nachvollziehbar:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
Obwohl sich eine kurze medizinische Dienstanweisung an einen vorgegebenen Text anlehnte, wurde eine geänderte Bearbeitung vom OLG Nürnberg 2001 als Urheberrechtsverletzung aufgefasst, ein krasses Fehlurteil, das dem Freihaltungsbedürfnis im fachlichen Bereich nicht Rechnung trägt:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_N%C3%BCrnberg_-_Dienstanweisung
Vgl. dazu auch BGH Staatsexamensarbeit
http://lexetius.com/1980,1
Es sei “davon auszugehen, daß der im fraglichen wissenschaftlichen Fachbereich üblichen Ausdrucksweise regelmäßig urheberrechtsschutzfähige eigenschöpferische Prägung fehlen wird; dasselbe gilt für einen Aufbau und eine Darstellungsart, die aus wissenschaftlichen Gründen geboten oder in Fragen des behandelten Gebiets weitgehend üblich sind und deren Anwendung deshalb nicht als eine eigentümliche geistige Leistung angesehen werden kann.”