Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Auch scharfe Kritik im Internet möglich

http://miur.de/dok/1344.html

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 – Az. 2 U 862/06

“Achtung Betrüger unterwegs!” – Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers.

Leitsätze:
BGB §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, § 1004, StGB § 185 StGB, GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, TDG § 11 (TMG § 10)

1. Der Betreiber eines Internet-Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis rechtswidriger Inhalte, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.03.2007 – Az. VI ZR 101/06 -; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 581).

2. Eine gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassende rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung stellen Meinungsäußerungen nur dann dar, wenn die Belange des Betroffenen durch ihren ehrverletzenden Gehalt in einem mit der Ausübung grundgesetzlich garantierter Meinungsfreiheit nicht mehr zu rechtfertigenden Maß tangiert sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324). Bei der Abwägung ist dabei unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im öffentlichen Meinungskampf aufgestellt worden, in dem eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede besteht (BGH NJW 1993, 1845, 1846) und ob sie gegenüber unbeteiligten Dritten aufgestellt worden ist. In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht (BVerfG NJW 1991, 95, 96). Dementsprechend sind Werturteile von dem Recht zur freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gedeckt, soweit sie nicht zugleich darauf gerichtet sind, die Persönlichkeit herabzusetzen, zu diffamieren oder sie formal beleidigend sind. Insoweit ist eine Interessenabwägung erforderlich. Eine sachliche Kritik ist nicht widerrechtlich, unzulässig ist aber eine “Schmähkritik”, d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen. Dabei macht selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Zulässigkeitsgrenze wird vielmehr erst dann überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272; BVerfG NJW 1995, 3303, 3304; BGH NJW-RR 1995, 301; BGH NJW 2000, 1036, 1038; BGH NJW 2005, 279, 283).

3. Bei der Formulierung “Achtung Betrüger unterwegs! Firma GmbH” sowie die “Betrüger vom Firma” kann es sich im Kontext eines Gesamtbetrags in einem Internetforum noch um subjektive Meinungsäußerungen handeln, die sich im Rahmen zulässiger Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit bewegen und noch nicht den Bereich unzulässiger Schmähkritik überschreiten, wenn die Warnfunktion (hier vor den Methoden der in Bezug genommen Firma) deutlich im Vordergrund steht und es dem Verfasser in erster Linie um die Auseinandersetzung in der Sache und nicht um die persönliche Herabsetzung des/der Betroffenen geht.

4. Bei einem individuellen Beitrag eines Verfassers in einem Internetforum lässt sich die Widerholungsgefahr – außerhalb des gewerblichen Rechtschutzes und des Wettbewerbsrechts – nicht allein damit begründen, dass der Forenbetreiber auf die Abmahnung nicht reagiert.

MIR 2007, Dok. 320

Downloads aus Vorarlberg

http://arcana.twoday.net/stories/4204395 lobt zurecht das Internetangebot und die Downloads des Vorarlberger Landesarchivs. Hingeweisen sei auf:

Kleine Schriften

Seit 2007 gibt das Vorarlberger Landesarchiv in seinem Verlag die Reihe “Kleine Schriften des Vorarlberger Landesarchivs” heraus. Die in einfacher Form hergestellten Publikationen werden vom Landesarchiv grundsätzlich gratis abgegeben. Sie werden im Verzeichnis lieferbarer Bücher gelistet.

Diese Publikationen stellen wir Ihnen im Folgenden auch als Dowloads (PDF) zur Verfügung:

Nr. 1: Jahresbericht des Vorarlberger Landesarchivs 2006. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.

Nr. 2: Wolfgang Weber (Hg.), Archive und Museen. Annähherungen an zwei Kulturproduzenten. Referate des 16. Vorarlberger Archivtages 2006. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.

Nr. 3: Ulrich Nachbaur (Hg.), Der Wiederaufbau der Vorarlberger Landesverwaltung 1945 bis 1947. Ein Rechenschaftsbericht der Landesregierung. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.

Nr. 4: Monika Bentele/Carmen Fink, Aufbereitung und Gestaltung eines Gemeindearchivs. Bregenz: Vorarlberger Landesarchiv, 2007.

Fachverlage verschlafen die Zukunft

Die aktuelle Blitzumfrage macht deutlich, dass dem Thema Open Access in Fachverlagen (Situation im Bereich der Wissenschaftsverlage anders!) keine allzu große Bedeutung beigemessen wird.
So geben nur 7,5 Prozent der befragten Unternehmen an, dass Open Access bereits jetzt unmittelbare Auswirkungen auf ihre Umsätze und Geschäftsmodelle hat. 40 Prozent der befragten Verlage scheinen sich noch nicht im Klaren zu sein, wie sie das Thema “Open Access” bewerten sollen, rechnen aber auch mit Auswirkungen auf ihre Geschäftsmodelle.

Für 72,50 Prozent der befragten Fachverlage kann Open Access die Kernaufgaben des Publizierens wie die lesergerechte Aufbereitung von Inhalten und deren qualitative Bewertung nicht ersetzen. Gut zwei Drittel der Fachverlage (67,50 Prozent) sind der Meinung, dass die verlegerischen Kerndisziplinen auch in die digitale Welt übertragen werden müssen.

http://www.deutsche-fachpresse.de/pages/article/3092.aspx

Wikipedia-Link auf Suchergebnisse im BAM-Portal – sinnvoll oder nicht?

Seit Anfang des Monats ist es möglich, mit Hilfe einer Vorlage aus Wikipedia-Artikeln (z.B. zu Personen, Bauwerken, Objekten …) auf das entsprechende Suchergebnis im BAM-Portal zu verlinken. Im BAM-Portal werden derzeit zwei große Bibliothekskataloge, die Online-Findmittel mehrerer Archive (Bundesarchiv, Landesarchiv Baden-Württemberg, hessische Straatsarchive sowie – demnächst – verschiedene Stadtarchive) und die Objektdatenbanken von über 50 Museen durchsucht. Die Liste der bereits verlinkten Artikel findet sich hier.

Seit gestern läuft eine Löschdiskussion zu dieser Vorlage. Interessierte können sich gerne beteiligen. Von den meisten derzeitigen Diskutanten wird der Link als nicht nützlich angesehen. Vielleicht überfordern die Ergebnisse durchschnittliche Wikipedia-Nutzer tatsächlich. Vielleicht ist den Diskutanten aber auch die Bedeutung und der Nutzen archivischer Findmittel und musealer Objektdatenbanken noch nicht ganz klar.