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Meinung: Wie man Daten monopolisiert

http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_Mannheim_-_Freiburger_Anthologie

Die Causa (die BGH-Urteile vom Mai sind bei Wikisource verlinkt) wurde meines Erachtens im Ergebnis von den Gerichten falsch entschieden.

Es wurde über den Schutz des Datenbankwerks, für den eine unerträglich niedrige Hürde angesetzt wurde, der Schutz für wissenschaftliche Erkentnisse, der ja nicht bestehen soll (Dreier/Schulze, UrhR ²2006 § 2 Rz. 41), über die Hintertür eingeführt. Denn das geistige Konzept, aus einer größeren Zahl von Gedichtesammlungen 14 und dann Gedichte statistisch auszuwählen, ist vielleicht nur in einer Disziplin, in der hochgeistiges Geschwurbel immer schon Hochkonjunktur hatte, innovativ oder originell.

De facto bedeutet das: Fakten und simple wissenschaftliche Verfahren werden monopolisiert und qua Schutz des Datenbankwerkes 70 Jahre nach dem Tod dessen Schöpfers der Verfügungsmacht eines Professors und seiner Erben unterworfen (nicht etwa der der Universität, die ihm das Geld zur Verfügung gestellt hat.)

Nicht auseinandergesetzt hat sich das Gericht mit der Frage, ob nicht mehrere Wege zu dem angestrebten Ziel, zu einem gegebenen n (ca. 1000) die “wichtigsten” deutschen Gedichte aus einer bestimmten Epoche nachzuweisen, führen könnten. Die 14 Gedichtesammlungen (ohne Zweifel würden sich alle Fachleute in etwa auf diesen Kanon einigen, sollten sie nach den wichtigsten Gedichte-Anthologien mit umfassendem Anspruch gefragt werden) wurden ja ergänzt von der Auswertung einer umfangreichen Auswertung von Gedichtesammlungen (Dühmert 1969). Diese Vorgehen mag zwar in der Literaturwissenschaft neu gewesen sein, aber es drängt sich jedem auf, der auf das vorgegebene Problem einen quantifizierenden Ansatz verfolgt.

Das “Sich-zurücknehmen”, indem man die Statistik entscheiden lässt, vom LG Karlsruhe als schöpferisch gewertet, ist eine elementare Eigenschaft jeden quantifizierenden Ansatzes und als rein handwerklich zu qualifizieren.

Und natürlich hat sich der feine Professor Knoop nicht selber die Hände schmutzig gemacht. Nachdem er seinen trivialen Algorithmus, der in anderen wissenschaftlichen Disziplinen auf Kindergartenniveau verortet werden würde, “erfunden” hatte, haben fleißige Hilfskräfte die Arbeit gemacht, also gezählt und – aber darauf kam es nicht an in dem Rechtsstreit – die maßgeblichen Ausgaben ermittelt.

Das Ganze war eine grandiose Steuergeldverschwendung. Zweieinhalb Jahre lang und 34.900 Euro teuer. Macht bei den 1100 wichtigsten Gedichten pro Gedicht 32 Euro pro Verstext.

Vermutlich hat es viele Monate gedauert, bis sich in des Professoren Hirn der geniale Gedanke festsetzte, dass man ja nach Häufigkeit vorgehen könnte.

Dann aber hätte es eigentlich flott gehen können. Wir machen eine Tabelle, bei der wir die Gedichtanfangsregister und die Inhaltsverzeichnisse der 14 Anthologien sowie die Vorarbeit von Dühmert auswerten.

Autor – Gedichttitel – Gedichtanfang – Quelle.

Etwa 20.000 Daten sind auszuwerten.

Unterschiedliche Titel müssen anhand des Gedichtanfangs und des Autors zusammengeführt werden.

Nichts, was nicht eine Handvoll Hilfskräfte in ein oder zwei Wochen hinbekäme.

Aber die Mitarbeiter wollen ja auch leben, und daher dauert es zweieinhalb Jahre und kostet 34.900 Euro.

Wenn Directmedia die 1000 wichtigsten Gedichte aus der gleichen Epoche präsentieren will, wieso sollte die Firma auch nur einige hundert Euro in eine vergleichbare Auswertung investieren, wenn jedem, der seine statistischen fünf Sinne beieinander hat, klar ist,
*dass Häufigkeit in Anthologien das einfachste messbare Kriterium ist, um die Bedeutung eines Gedichts festzustellen
* die Auswahl der 14 wichtigsten Anthologien sachgerecht ist und sich durch Heranziehung weniger wichtiger Anthologien keine genaueren Ergebnisse erreichen lassen?

Es war nur vernünftig und angemessen, die Liste der Klassikwortschatzes lediglich manuell zu bearbeiten und so zu verbessern/verändern.

Übernommen wurde ja nicht die genaue Rangfolge, sondern eine bestimmte Liste, in die allein etwa die Hälfte der Texte durch einen simplen Gegen-Check in der Dühmert-Sammlung hineinkam.

Dass der Bundesgerichtshof einem so trivialen Auswahlverfahren einen Urheberrechtsschutz zugesprochen hat ist so, als hätte er einem fünfzeiligen BASIC-Programm den Schutz als Computer-Software gewährt.

Man muss den Unsinn des LG Karlsruhe sich auf der Zunge zergehen lassen:

“Der Ansatz, nach einer Auswahl von 15 maßgeblichen Sammlungen (14 Anthologien und die Monographie von Dühmert) die Auswahl auf Grund rein statistischer Kriterien, nämlich der Anzahl der Nennungen, zu treffen, ist keineswegs selbstverständlich und geht über das bloß Handwerklich-Mechanische hinaus. Das Besondere liegt dabei darin, dass sich der Ersteller der Sammlung nach der Auswahl der 15 Ausgangswerke im eigenen literaturwissenschaftlichen Urteil sozusagen „zurücknimmt“ und die Anzahl der Nennungen in diesen Ausgangswerken entscheiden lässt. Dies gilt unabhängig davon, nach welchen – hier nicht im Einzelnen erläuterten – Kriterien die Ausgangswerke ihrerseits ausgewählt wurden. Es sind zahllose andere Kriterien der Auswahl von Gedichten aus den Ausgangswerken denkbar – Rezeptionsgeschichte, „Bedeutung“ des Gedichts u.v.m. -, die zu einer völlig abweichenden Sammlung führen würden. Die Entscheidung für das statistische Kriterium zur Auswahl aus den 15 Ausgangswerken begründet somit eine zumindest für die auch hier schutzfähige „kleine Münze“ (vgl. Schricker/Loewenheim, § 4 Rdnr. 8) ausreichende Individualität der Gedichtswahl. ”

Dieses Gerichts hat aber auch nicht das geringste von wissenschaftlichem Arbeiten verstanden. Wenn man “Bedeutung” als anderes Kriterium angibt, wenn es darum geht, die “wichtigsten Gedichte” auszuwählen, begeht man einen Zirkelschluss.

Geschützt wird ein einfacher Algorithmus, der bei Computerprogrammen als allgemeine Rechenregel aus guten Gründen urheberrechtsfrei ist (Dreier aaO § 69a Rz. 22).

Von einer “schmarotzerischen Ausbeutung” eines fremden Arbeitsergebnisses, wie man den Sachverhalt in der – aufgrund der Universitätsforschung und des fehlenden Vertriebs der Freiburger Anthologie – nicht anwendbaren Terminologie des gewerblichen Rechtsschutzes nach dem UWG nennen könnte, kann nicht die geringste Rede sein.

Diese Urteile sind ein herber Rückschlag für die Freiheit von Forschung und Lehre. Sie setzen die Schutzuntergrenze bei Datenbankwerken inakzeptabel niedrig an und verwischen damit jeden Unterschied zum Datenbankschutz nach den §§ 87a UrhG. Datensammlungen, die aus wissenschaftlichen Gründen frei sein müssten, auch wenn sie mit Mühe und immensem (wenngleich im vorliegenden Fall eklatant übertriebenen) Aufwand erzielt wurden, werden der Wissenschaft und freien Projekten entzogen. Triviale und einfache Auswahlprinzipien insbesondere bei der literarischen Korpusbildung müssen der Allgemeinheit unbeschränkt zur Verfügung stehen.

Noch verheerender ist die ganze Angelegenheit, wenn man sich vor Augen hält, dass Wissenschaftler “Open Access” in Bezug auf Forschungsdaten unterstützen sollten. Es genügt für die Naturwissenschaften ein Hinweis auf:

http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust

Die Ehrenkäsigkeit, mit der ein sonst nicht besonders exzellenter Literaturwissenschaftler und seine Universität einen kommerziellen Verlag, der doch gewisse Verdienste um die Allgemeinbildung hat (und auch um freie Inhalte, siehe zuletzt http://zeno.org!) bis vor den Bundesgerichtshof zerrt, kennt man sonst nur von den schlimmsten “Global Playern”. Die eigenen Forschungsergebnisse “gehören” einem nicht, wie ein Haus oder ein Grundstück einem gehört. Sie sind, auch wenn hart erarbeitet, nur möglich geworden, weil unzählige Gelehrte seit Anbeginn der Zeit begonnen haben, Erkenntnisse zusammenzutragen. Das meint das bekannte Bild von den Zwergen auf den Schultern von Riesen. Eine Kultur des Austauschs und des wissenschaftlichen Fortschritts wird durch solche degoutanten Aktionen epmpfindlich getroffen.

Kulturgüter sind Positionsgüter

http://www.zmag.org/content/showarticle.cfm?ItemID=13433

Antiques and coveted paintings are not normal goods. They are, in the language of economics, positional goods. Fred Hirsch, in his 1976 book The Social Limits to Growth, divided the economy into two parts, namely, material and positional. The material part produces goods like food items, clothes, cars, television sets, washing machines, shoes, umbrellas and so on, whose production and supply are regulated by market forces, keeping in view the changing volume of demand. As neo-classical economists say, the law of diminishing marginal utility applies in their context. In other words, as a consumer starts acquiring the units of such goods, the amount of utility derived from each successive unit falls and he stops his acquisition at the point where the amount of utility forgone indicated by the price paid is equal to the amount of utility derived.

This law does not apply to the items termed as positional goods because their supply is, in the language of economists, very, very inelastic. It can never be increased enough to match the volume of demand. Their supply can never be enough to satisfy the demand of everyone wanting them. To give certain examples, lively beaches, hill resorts pf scenic beauty, the painting like Mona Lisa, Mahatma Gandhi’s letters, folio volumes of Shakespeare’s works, coins of the Mauryan times, swords of the conquerors of the days of yore, and so on cannot be increased at all.

Rembrandts sind – anders als Konsumgüter, die nachproduziert werden können – nicht vermehrbar.

Iraq Archives in Danger

http://www.libraryjournal.com/article/CA6468410.html

Last week, Iraq’s National Library and Archive (INLA), who had been burned and looted four years ago, was stormed by armed Iraqi security forces, Director Saad Eskander said windows and doors were smashed, and staffers threatened during the two-day siege. He had to plead with them to not damage the library’s collections, which include rare books, manuscripts, and newspapers from the Arab world. While an Iraqi Defense Ministry spokesman said American and Iraqi forces routinely commandeer houses and buildings as part of military operations, ABC News reported, Eskander said the National Library and Archives should be out of bounds.

The soldiers said they were using the library to protect Shiite worshippers on their way to a shrine—which is more than 15 miles away, Eskander pointed out with skepticism. “In July, U.S. soldiers entered the INLA three times. It seems clear to me that the actions of U.S. soldiers have encouraged Iraqi national guards to do the same,” he wrote, in an e-mail sent to Andy Stephens of the British Library, and circulated further by Stephens.

In a statement, the International Organizations Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) and International Council on Archives (ICA) noted “with grave concern” Eskander’s reports, also citing an earlier incident in which an American “military patrol entered INLA’s main building without the director’s permission.” The organizations stated, “IFLA and ICA express professional solidarity with Dr Eskander and his staff and call upon the Government of Iraq and the appropriate military authorities to respect the integrity of this important cultural institution.”

See also:

http://www.guardian.co.uk/Iraq/Story/0,,2145707,00.html

Excerpt:

Like Iraq’s national museum, the library and archive was badly damaged in the chaos that gripped Baghdad following the collapse of Saddam’s regime. Large parts were gutted by arsonists, and pillaged by looters. More seriously, the library estimated it lost 25% of its collections, including many rare books, while the archive lost 60% of its collections, including irreplaceable records from the Ottoman era.

See also:
http://www.bl.uk/iraqdiary07.html
http://www.iraqnla.org/wpeng

India: Heritage on the western market

http://www.zmag.org/content/showarticle.cfm?SectionID=13&ItemID=13482

It is quite often heard that old records and manuscripts have been taken away from the archives and museums usually with the connivance of corrupts officials and employees. If the government undertakes a thorough stock taking of the antiques, especially the huge amount of manuscripts, brought from Tibet and by the renowned scholar Rahul Sankrityayan and deposited with the Patna Museum, one is sure to realize that a substantial portion is not there but has reached the West. Not only this, but also the records and manuscripts in private possession have been taken out of the country because there is no law to stop this. To give a concrete instance, the private papers of Swami Sahjanand Sarswati, one of the builders of peasant movement in India during the first half of the 20th century were taken away by an American scholar, Walter Hauser, of Philadelphia. Some years ago, with a great deal of difficulty, the Nehru Memorial Museum and Library could secure microfilm of these papers to facilitate the work of researchers. Very recently when Mahatma Gandhi’s manuscripts came to be auctioned by Sotheby in London, there was a public hue and cry. The Government of India stepped in and could bring them back, as grapevine has, after paying a substantial amount of money.

It is rumoured that Western, especially American scholars, have been taking away original records from the National as well as State Archives after propitiating the staff. Under the rules, no scholar is allowed normally to enter the rooms where records are stacked. These rules are observed more in the breach.

Google hilft

Beim Stöbern in einem Djvu-File des Internetarchivs mit einer Ausgabe des Flavius Josephus sah ich, dass Clm 22105 einen libellus de Guelfis überliefert. Eine ganz interessante Handschrift, wenn man einen Blick in den alten Katalog Halms wirft, u.a. die einzige handschriftliche Überlieferung der Vita b. Herlucae (dass Fuhrmann sie entdeckt hätte, ist ein wenig übertrieben, Google Books weist einen Hinweis in einer alten Arbeit über Paul von Bernried nach). Man ist sich nicht einig, ob XV. oder XVI. Jahrhundert, 1. H. 16. Jh. wird vorsichtiger anzunehmen sein (so Hemmerle, Wessobrunn S. 73). Das Incipit des Welfen-Texts ist das gleiche wie das des Clm 4351 aus der Bibliothek Peutingers (über den man auch die Ausführungen von Giesebrecht bei Google nachlesen kann), wie ein Blick ins Brauns Notitia I, S. 96 zeigt. Wir haben also hier einen (neuen) dritten Textzeugen der Summula de Guelfis, eines weidlich unbeachteten lateinischen Werks aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, das Hess aus einer Wiener Handschrift edierte.

Das alles ließ sich bei halbwegs intelligentem Hin- und Herklicken von Google Books und anderen Angeboten (Neues Archiv der MGH bot 9, S. 589, 639f. zum Clm 22105; Forschungsdokumentation der Bay. SB; Halmii codices bei Rauner online) online herausfinden. Zuhause liegen die Unterlagen zur “Summula”, sie waren nicht erforderlich.

Genial ist die folgende Suche:
http://books.google.com/books?hl=de&q=guelfis+enarrare

Zwei Beschreibungen des Clm 22105 in Schnipseln, eine des (späteren 4351) bei Braun und der Volltext der lateinischen Edition von Hess, brauchbar gescannt!

Um diese Informationen zusammenzutragen hätte es außerhalb Münchens und exzellenter Bibliotheken Tage oder Wochen (Fernleihe!) gebraucht.

Reise um die Erde nach Japan

http://elib.doshisha.ac.jp/english/digital/yosyo.html
http://elib.doshisha.ac.jp/english/digital/index.html

In den diversen Abteilungen wunderbare abendländische Drucke in sehr guter Scanqualität!

* Neuestes Gemälde von Japan und den Japanern, 1821
*Die Religion innerhalb der Grenzen der bloβen Vernunft / vorgestellt von Immanuel Kant, Königsberg 1793
u.a.m.

Zu weiteren japanischen Digitalisierungsprojekten siehe
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc

Google Books: Geschieht ihm recht!

In First Monday erschien eine amüsante Abrechnung mit Google Books anhand von “Tristram Shandy”:

http://www.firstmonday.org/issues/issue12_8/duguid

Zitat:

Google may or may not be sucking the air out of other digitization projects, but like Project Gutenberg before, it is certainly sucking better–forgotten versions of classic texts from justified oblivion and presenting them as the first choice to readers.