und zur Diskussion um Büchernachdrucke beim „Archivio Giuliano Marini“, darunter viel deutschsprachiges. Einige Dopplungen der Bielefelder Scans von Aufklärungszeitschriften sind dabei, aber auch viel selbst gescanntes.
http://archiviomarini.sp.unipi.it/view/subjects/094.html
Tag: 13. August 2007
EU will den Wert der Public Domain erkunden
http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/index_en.htm
Die Frage ist, wie die beteiligten Bibliotheken PD definieren: PD sind die schmalen Landfetzen ausserhalb der bibliothekseigenen Copyfraud-Einzäunungen?
Das Problem sieht die Ausschreibung sehr wohl: “In certain circumstances, however, some conditions on “digitized” public domain
material are being established for its access and reuse. These range from establishing
some fees to recoup some of the cost to the establishment of deals between cultural
institutions and private firms for certain type of access and reuse conditions of this
material. This could lead to public domain material becoming somehow “privatised” in
the digital world through restrictive access and re-use conditions”.
Thierse disst Bundesarchiv
Eine zu frühe Überführung der Akten [Birthler-Behörde] ins Bundesarchiv wäre ein «fataler Sieg» derer, die die Vergangenheit abschließen wollten, so Wolfgang Thierse auf seiner heutigen Pressekonferenz.
Klar, Archive haben nichts mit Aufarbeitung zu tun. Man darf diese seltsamen Einrichtungen auch nur unter höchsten Sicherheitsvorschriften benutzen. Für das Sommertheater über die Flakhelfergenerationen war das Bundesarchiv aber gut genug, für die Aufarbeitung der Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung ebenfalls, für die Zwangsarbeiterrecherchen waren die Archive gut genug.
Die Birthler-Behörde ist demgegenüber wohl das Traumziel historischer Forscher.
DFG will neue Zeitschriften fördern
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/12_17.pdf
Gefördert werden können nur, Zeitschriften, die Punkt 6.9 erfüllen:
“Bitte führen Sie aus, durch welche Maßnahmen der entgeltfreie Zugang (Open Access) zu
der Zeitschrift bzw. zu den in der Zeitschrift publizierten wissenschaftlichen Beiträgen
sichergestellt wird.
Sofern Sie eine Open Access Zeitschrift publizieren, legen Sie bitte dar, wie diese
dauerhaft finanziert werden soll (z.B. durch “author fees” bzw. “article processing
charges”, Mitgliedsbeiträge von Fachgesellschaften, Werbeeinnahmen, u.a.). Sofern die
Zeitschrift lizenziert werden muss, führen Sie bitte aus, in welches Repositorium die
Herausgeber die in der Zeitschrift publizierten Artikel einpflegen, um diese – ggf. nach
Ablauf einer disziplinspezifischen und im Antrag zu begründenden Karenzzeit von in der
Regel sechs bis 12 Monaten – im Open Access verfügbar zu machen.
– 5 –
In jedem Fall müssen Herausgeber und ggf. Verlage den Autoren gestatten, ihre Beiträge
in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive einzupflegen. Daher sind
Herausgeber und ggf. Verlage verpflichtet, den Autoren in Verträgen ein nicht
ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer
Zeitschriftenbeiträge zwecks entgeltfreier Nutzung fest und dauerhaft einzuräumen.”
Kostenpflichtige Zeitschriften müssen also komplett nach einer Karenzzeit von 6-12 Monaten OA zur Verfügung stehen, wobei sich 6.9 so liest, dass die Herausgeber die Beiträge in ein Repositorium einpflegen müssen, es also nicht auf die (unterschiedliche) Bereitschaft der einzelnen Wissenschaftler ankommt.
Kein Wort zu freier Lizenzierung, OA ist für die DFG – entgegen von BBB – immer nur kostenfrei!