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Max Planck Gesellschaft und Open Access: Nichts dahinter?

Die MPG gilt in Deutschland als einer der Förderer von Open Access (OA), aber Veröffentlichungen unter OA aus den nicht-naturwissenschaftlichen Instituten sind auf dem
http://edoc.mpg.de
Edoc-Server kaum vorhanden. Ärgerlich ist, dass man auch für die Allgemeinheit unzugängliche Texte findet, wenn man die Volltext-Option anklickt.

Beginnen wir mit dem MPI für geistiges Eigentum, das natürlich geschützt werden muss. Daher Anzahl der Volltexte:
Null.

Sieht es bei den 492 Publikationen des MPI für ausländisches öffentliches Recht besser aus? Sobald man das Häkchen rechts “Display records with Fulltext only ” anklickt, sieht man, die Anzahl der Volltexte ist:
Null.

MPI Privatrecht:
Null.

MPI Sozialrecht:
Null.

MPI Strafrecht:
Null.

Naja, man weiss ja, die Juristen und OA …

Also zur Bibliotheca Hertziana: Dasselbe Bild.
Null.
Auch die Begleitpublikation zur Forschungsdatenbank Lineamenta ist nicht zugänglich.

Das Projekt selbst ist teilweise frei zugänglich unter:
http://lineamenta.biblhertz.it

Da Lineamenta Gründungspartner von ECHO ist, ist es ein klarer Verstoß gegen die ECHO-Charter, wenn es heisst:

“Kein Bestandteil der Datenbank (Bilder oder Texte) darf ohne explizite Genehmigung der Autoren oder Besitzer der Originale kopiert, publiziert oder anderweitig verwendet werden.”

Das ist nicht nicht OA, das ist klar Copyfraud.

Doch weiter!

Zwischenbemerkung: Der Server schwächelt gerade, was mir bei einer DSpace-Anwendung in dieser Form nicht begegnet ist. Die Antwortzeiten sind inakzaptabel. Ist es womöglich gar nicht VORGESEHEN, mal nachzuschauen, was in diesem vielgerühmten Edoc-Server denn schon alles an OA vorhanden ist???

MPI Rechtsgeschichte:
Null.

Seit 2005 verkündet das MPI, man wolle Preprints bereitstellen:
http://www.mpier.uni-frankfurt.de/virtuellerlesesaal/reprintsforschung.html

Bereitgestellt wurden bisher:
Null.

Kunsthistorisches Institut in Florenz:
Null.

MPI für Geschichte:
Null.

MPI Gesellschaftsforschung

44 Volltexte von 474. Von den 20 angesehenen Einträgen waren 20 Volltexte ansehbar.

MPI für ethnologische Forschung

20 von 811. Alle einsehbar.

MPI Bildungsforschung:

193 Volltexte von 2387 Publikationen. Ich habe die ersten 20 Publikationen überprüft, 19 waren tatsächlich aufrufbar!

Archiv zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft

Von 429 Einheiten gibts genau 2 Volltexte (Findbücher, ein PDF und – wenig professionell – ein WORD-Dokument).

MPI für Wissenschaftsgeschichte

Ganze 185 Volltexte von 2882 Publikationen ist ein wenig ärmlich für ein Institut, das sich die Förderung von OA so auf die Fahnen geschrieben hat wie dieses!

Die ersten 20 Treffer waren alle frei zugänglich. Aber wenn man anders sortiert, stellt man fest, dass viele Texte gar nicht zugänglich sind, auch aus der sog. Reihe “Preprints”:
*Albert Einstein as a pacifist and democrat during the First World War
zum Beispiel.

So gut wie alle älteren Preprints sind nur intern zugänglich. ich habe mir die 88 Preprints von 1994 bis 2000 ausgeben lassen und habe von unten begtinnen mich durchzuklicken, leider steht erst auf der Seite mit “more”, ob man “Privilegien” hat (auch wenn man die “detailed” Ausgabe wählt). Nicht zugänglich sind:

1,8,7, 14, 18, 20, 21, 26, 33, 50, 53.

Dabei ist zu beachten, dass die meisten fehlenden Nummern keineswegs in der Datenbank vorhanden sind.

man muss also 185-x für die Zahl der OA-Volltexte ansetzen, wobei x nicht gerade klein sein dürfte.

Also zurück zur Bildungsforschung. Stichproben zufolge sind auch die ältesten aufgelisteten Beiträge (z.B. ein Buch von 1965) OA.

Man sieht: Die Bildungsforschung ist in Sachen OA auch bei der MPG fortschrittlicher als die Geisteswissenschaften, und selbst der OA-Output des OA-Flaggschiffs MPI für Wissenschaftsgeschichte ist eher ärmlich.

Eine Creative Commons Lizenz ist mir nirgends begegnet, sollte ich etwas übersehen haben? Bei den Rechten wird immer auf das “Copyright” verwiesen, soweit ich sah, also: Alle Rechte vorbehalten. Mit der Berliner Erklärung für OA, die das MPI für Wissenschaftsgeschichte doch maßgeblich vorbereitet hat, ist das nicht vereinbar.

Wie sieht es bei den Naturwissenschaften aus?

Ein kurzer Blick auf die Biochemie:

8 von 2540. Schluck.

MPI für Physik:

1092 von 1383. Na also, geht doch!

Astronomie 1494. Volltexte:
Null.

Ich breche ab. Sollte der Eindruck aufgrund meiner Serie über die Leibniz Gemeinschaft
http://archiv.twoday.net/stories/4113065
entstanden sein, diese sei im Reigen der Wissenschaftsorganisationen, die an sich OA unterstützen, das “schwarze Schaf”, so lehrt der deprimierende Blick auf den Edoc-Server etwas anderes. Selbst bei der MPG gibt es – zumal bei den geisteswissenschaftlichen und juristischen Instituten – eklatante Defizite bei der Umsetzung. Es kann doch wohl nicht sein, dass 4 Jahre nach der Berliner Erklärung bei allzu vielen der gesichteten Institute die Zahl der Volltexte NULL beträgt. Die OA-freundliche Bildungsforschung, die schon bei der Leibniz Gemeinschaft der “Gewinner” war, ist auch nicht besser ausgestattet als die anderen Institute, die NULL Volltexte verfügbar machen.

Der Edoc-Server der MPG zeigt nur, wie weit diese von einer auch nur annähernd akzeptablen Umsetzung von OA entfernt ist. Cream of Science ist etwas anderes.

Schwindel

Christoph Egger: Rezension zu: Lutter, Christina: Geschlecht & Wissen, Norm & Praxis, Lesen & Schreiben. Monastische Reformgemeinschaften im 12. Jahrhundert. Wien 2005. In: H-Soz-u-Kult, 08.08.2007, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2007-3-101

Zitat:
Das letzte Kapitel tritt für „eine Geschichte der Möglichkeiten” ein. Das Buch ist selbst eine solche Geschichte der Möglichkeiten, und zwar der übersehenen und ungenützten. So eingängig es geschrieben ist, so skandalös ist es in handwerklich-hilfswissenschaftlicher Sicht, so unzuverlässig und beliebig daher in seinen Ergebnissen. Es nährt den Eindruck, dass die zahlreichen „turns”, denen die Geschichtswissenschaft in den letzten Jahren ausgesetzt war, letztlich nur Schwindel bewirkt haben – wie das bei heftigen Drehbewegungen eben passiert. Falls das Buch als repräsentativ für Stand und Tendenzen der deutschsprachigen Mediävistik anzusehen sein sollte, bleibt nur betroffenes Schweigen.

Siehe dazu auch
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/4157607
http://www.kakanien.ac.at/weblogs/editor/1186654368/index_html

Meine 2 Gulden:
Sind die handwerklichen Fehler tatsächlich vorhanden, dann ist die Kaiserin nackt und die ganzen hochwohllöblichen Preisverleiher angeschmiert.

Archiv(ar)stereotypen: Zeitungsarchiv(ar)e

s. a. ?p=27871

„So sehen sämtliche Zeitungsarchive in ganz Schweden, dachte sie, und Hans Blomberg sieht aus wie der Inbegriff eines Archivars. Ein kleiner verstaubter Mann in einer grauen Strickjacke, mit einer Brille und einer überkämmten Glatze. Sogar seine Pinnwand enthielt die vorhersehbaren Requisiten: eine Kinderzeichnung eines gelben Dinosauriers, ein neunmalkluges geflügeltes Wort: ´Warum bin ich nicht REICH statt SCHÖN.´ und einen Kalender, auf dem bis zum nicht näher definierten Ziel heruntergezählt wurde, begleitet von der Ermahnung ´HALTE DURCH´.“

aus: Liza Marklund, Der rote Wolf, Hamburg 2004, S. 33

” …. Medienarchive aus jener Zeit [1968] waren allerdings nie digitl verfügbar, sondern nur in Form von Bildern und Zeitungsausschnitten. Ihre eigene Zeitung verfügte über das größte Archiv dieser Art im ganzen Land. Sie griff nach dem Telefonhörer und bat die Archivare nachzuschauen, ob es Ende der sechziger Jahre in maoistischen Kreisen einen Göran Nilsson gab.
Die Frau, die ihre Anfrage entgegennahm, klang nicht sonderlich begeistert.
`Wann brauchen Sie die Antwort?´
´Gestern, es ist dringend´, sagte Annika.
´Wann ist es das nicht?´
´Ich sitze hier und warte und kann ohne Ihren Bescheid nicht weitermachen.´
Ein kaum hörbares Seufzen drang aus dem Hörer.
´Ich stelle Ihnen auf die Schnelle eine Übersicht zusammen und schaue nach, ob ich etwas in unserem Material finde. Sich alles durchzulesen, was über den Maoismus veröffentlicht worden ist, würde Wochen dauern.´
Während sie auf die Antwort aus dem Archiv wartete, sah Annika in die Redaktion hinaus.
´Sorry. Kein Göran Nilsson, der als Maoist beschrieben wird. Dafür ein paar hundert andere.´”

aus: Liza Marklund, Der rote Wolf, Hamburg 2004, S. 218. Ein idealtypischer Verlauf einer Anfrage in Zeitungsarchiven ?

” …. Sie nahmen den Hinterausgang der Kantine, stiegen die Feuertreppe in den zweiten Stock hinauf und nahmen dann einen Verbindungsgang zum gigantischen Text- und Bildarchiv der Zeitung. Alles, was im Abendblatt und in der vornehmen Tageszeitung in den letzten hundertfünfzig Jahren abgedruckt worden war, lagerte hier.
´Die Zeitungsbände stehen ganz links´, sagte Berit.
Wenige Minuten päter hatten sie die Tageszeitung vom Mai 1968 gefunden. Annika holte die Folianten mit eingebundenen Zeitungen vom obersten Regalbrett, und Staub und Schmutz rieselten auf ihr Gesicht herab. Sie hustete und zog eine Grimasse. ……Das Blättern in den alten Zeitungsbändenhatte ihr nichts gebracht als schmutzige Hände und staubige Jeans.”

aus: Liza Marklund, Der rote Wolf, Hamburg 2004, S. 226, 231

” ´Verbinden Sie mich trotzdem mit dem Archiv´, sagte Annika schnell, ehe sich erneut Tirade über Tirade die EU anhören musste.
Es meldete sich eine junge Frau.
´Ich weiß ja, die da oben haben beschlossen, dass wir mit dem Abendblatt zusammenarbeiten, aber es kommt natürlich keiner mal auf die Idee, uns zu fragen, ob wir dafür auch Zeit haben´,sagte sie gestresst.´Ich gebe Ihnen unser Kennwort, dann können Sie sich über das Internet selbst in unser Archiv einloggen.´
….
´Das, wonach ich suche, haben Sie mit Sicherheit nicht im Computer´, sagte sie.´Ich suche nach den frühesten Zeitungsausschnitten, die Sie über Karina Björnlund haben.´
´Die Kutusministerin ? Aber über die haben wir doch ganze Bände.´
´Ich will nur die allersten. Könnten Sie mir die Artikel bitte zufaxen?´
Sie gab der Archivarin ihre Privatnumer ….
´Wie viele? Die ersten hundert?´
Annika dachte nach.
´Sagen wir, die ersten fünf.´
Die Frau seufzte.
´Okay, aber vor der Mittagspause wird das nichts mehr.´

aus: Liza Marklund, Der rote Wolf, Hamburg 2004, S. 266 – 267

Mit der ARD ins Internetzeitalter

Sieben Tage lang will die ARD ihre Inhalte in einem ARD Medienportal frei online zur Verfügung stellen, danach wandern sie ab ins Archiv.
Wer einmal mit dem deutschen Rundfunkarchiv zu tun hatte, weiß, dass Gotteskräfte nicht ausreichen, die Inhalte dort zu heben. In der Camp-Diskussion der ARD-Vertreterin mit ihren Online-Kunden kamen auch die großen Fragen der Menschheit zur Sprache: Wer hat keinen Fernseher mehr?
Große Mehrheit. Und bei der ARD ist die Nachricht angekommen, dass sich die Welt verändert hat. In sieben Tagen oder so.

Hal Fabers WWWW.

Wichtige Beiträge zu Open Content

http://opencontent.org/blog/archives/364
http://opencontent.org/blog/archives/366
http://opencontent.org/blog/archives/355

Die vorgeschlagene OEL will das Problem des Remix lösen, also die Kombination verschiedener Werke unter verschiedenen freien Lizenzen. Man kann ein Werk unter GNU FDL (also einen Wikipedia-Artikel) nicht mit einem CC-BY-SA-Artikel zusammenmischen, da die jeweilige Vaterlizenz diese auch für das Kind vorschreibt. David Wiley macht auch darauf aufmerksam, dass die CC-BY-Lizenz Probleme aufwirft, da viele Nutzer nicht wissen, wie sie richtig “attribuieren” sollen und z.B. eine taiwanesische Lizenz kaum in China genutzt werden kann.

Zugleich soll die OEL das Problem lösen, dass eine wirksame Überstellung in die Public Domain als sehr schwierig angesehen wird.

Ein Pauschalverzicht auf das Urheberrecht ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Zulässig ist es, nach § 32 Abs. 3 Satz 3 UrhG (Linux-Klausel) ist es jedoch zulässig, ein unentgeltliches einfaches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit einzuräumen. Dies könnte etwa wie folgt geschehen (für Leistungsschutzrechte muss die Erklärung ergänzt werden):

Willenserklärung

Hiermit räume ich gemäß § 32 Absatz 3 Satz 3 Urheberrechtsgesetz ein unentgeltliches Nutzungsrecht für die Allgemeinheit an diesem Werk ein.

Bei der Auslegung dieser Willenserklärung soll der Grundsatz maßgeblich sein, dass der Nutzer des Werks in derselben Weise unbeschränkt sein soll, wie dies nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist (Eintritt der Gemeinfreiheit) oder in Ländern, die einen Verzicht auf das Urheberrecht zugunsten der Public Domain kennen, der Fall ist.

Es werden unter anderem alle Verwertungsrechte (Recht der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe usw.) eingeräumt. Es ist insbesondere möglich, das Werk in jeder Weise auch gewerblich zu nutzen, es zu bearbeiten, es mit anderen Werken zu verbinden und in der bearbeiteten Form öffentlich zu verbreiten und wiederzugeben.

Die Einräumung ist unbefristet und unwiderruflich.

Es wird auf das Recht der Urhebernennung verzichtet.

Ich nehme in Kauf, dass das eingeräumte freie Nutzungsrecht zu Beeinträchtigungen und Entstellungen meines Werks führen kann.

Bei der Auslegung von Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes , die einem vollständigen Verzicht des Urhebers nicht zugänglich sind, soll der oben genannte Grundsatz der Gleichstellung mit gemeinfreien Werken maßgeblich sein, auch wenn ich oder meine Rechtsnachfolger ihre Auffassung ändern.

Bei der Prüfung, ob meine geistigen oder persönlichen Interessen am Werk gefährdet sind oder ein Rückrufsrecht aufgrund gewandelter Überzeugung besteht, soll ein außerordentlich strenger Maßstab angelegt werden, um das Vertrauen der Nutzer in die Zusicherung freier Inhalte nicht zu gefährden.

Vorschriften des Urheberrechts, die der Verfügung des Urhebers entzogen sind (gesetzlich eingeräumte Vergütungsansprüche) bleiben von dieser Erklärung ebenso unberührt wie die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts und andere Rechte, die nicht im Urheberrechtsgesetz geregelt sind.