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Archivische Künstler: Christian Boltanski

“Christian Boltanski, geb. 6.9.1944 Paris, gilt als Vertreter der Spurensicherung, der sich mit der Dokumentation zurückliegender eigener oder fremder Lebensphasen beschäftigt (vorwiegend durch Fotografie). Im Kellergeschoss des Berliner Reichstagsgebäudes installierte Boltanski einen Archivraum im Gedenken an alle Parlamentarier, die seit Einführung der Demokratie in Deutschland gewählt wurden. Ein schwarzer Kasten dokumentiert die Zeit des Nationalsozialismus 1933-1945.”
Quelle: http://www.g26.ch/art_boltanski.html

Kuhlen über Open Access

http://www2.ub.edu/bid/consulta_articulos.php?fichero=18kuhle3.htm

Rainer Kuhlen: Open access – ein Paradigmenwechsel für die öffentliche Bereitstellung von Wissen. Entwicklungen in Deutschland

Einige Kommentare:

Kuhlen zu den Repositorien: “Es darf nicht geschehen, dass Studienabschlussarbeiten, Habilitationsschriften, Eigenpublikationen, Peer-reviewed-Arbeiten, Pre-oder Post-prints als quasi gleichberechtigt und ununterscheidbar verfügbar gemacht werden.”

Ich kann dieses Repositorium-Bashing nicht nachvollziehen. Wesentliches Kriterium für die Fachkollegen muss der textimmanente Wert der eingestellten Arbeit sein. Wenn mich ein Thema stark interessiert, werde ich auch in eine Studienabschlussarbeit einen prüfenden Blick werfen, um dann womöglich festzustellen, dass manche Beiträge in hochwissenschaftlichen Zeitschriften sehr viel mieser ausfallen. Die Selbstgefälligkeit, mit der “Peer Review” in den einschlägigen Diskursen einer Monstranz gleich durch die wissenschaftliche Gemeinde getragen wird, ist gänzlich unangebracht. Es gibt keine anerkannten Standards für alle Disziplinen, was “Peer Review” ist. In der deutschen Geschichtswissenschaft ist die Einschaltung externer Gutachter bei der Annahme von Zeitschriftenartikeln eher unüblich. Darf man daraus schließen, dass die deutsche Geschichtswissenschaft nichts wert ist?

Repositorien. die ordentliche Metadaten enthalten, ermöglichen es im übrigen ohne weiteres, die von Kuhlen geforderte Unterscheidung vorzunehmen. Wenn also ein Großordinarius feststellt, dass die ins Auge gefasste Veröffentlichung von einem Nichthabilitierten stammt (etwa weil sie als Dissertation gekennzeichnet ist) hat er alles Recht der Welt, sie zu ignorieren. Dieses Recht auf Igoranz besteht aber auch ganz in derselben Weise bei gedruckten Arbeiten und bei kostenpflichtigen Online-Veröffentlichungen, hat also mit Open Access nicht das geringste zu tun. Solange es keine empirischen Untersuchungen über die unzähligen schlechten Aufsätze gibt, die Tag für Tag veröffentlicht werden, sollte man vorsichtig damit sein, “grünen” OA und Peer Review gegenienander auszuspielen.

Zum hundertsten Mal: Die Berliner Erklärung sollte NICHT nach der (inoffiziellen) deutschen Übersetzung auf der Website der MPG zitiert werden, denn diese ist fehlerhaft. Siehe
http://archiv.twoday.net/stories/93128

Kuhlen lässt sich lang über die Frage der Anbietungsplficht bei öffentlich finanzierter Forschung aus und verteidigt die fragwürdige Entscheidung des Urheberrechtsbündnisses den Hansen-Vorschlag zu unterstützen.

Kuhlen ignoriert einmal mehr die Tatsache, dass OA mehr bedeutet als kostenfrei. Der Hansen-Vorschlag hätte keineswegs OA im Sinn der BBB-Definitionen zur Folge, zumal diese auch keineswegs kommerzielle Nutzung ausschließen.

Wiederholen wir nochmals:
* Weiternutzung ist für den OA-Zugang zu Daten essentiell (Peter Murray-Rust schreibt dazu in seinem Blog fast täglich etwas)
* Die einflußreichsten OA-zeitschriften haben CC-BY als Standard-Lizenz.

Ansonsten ein lesenswerter Text.