Monat: Juli 2007
Was sind nochmal Brauser?
http://de.sevenload.com/videos/SyMWUPh/Kinder-fragen-Politiker-nach-dem-internet
Da bleibt einem die Sprache weg.
Google-Suche mit timeline und maps
http://agora-wissen.spaces.live.com/Blog/cns!8E9AAB8BEEE8A05B!696.entry
Man muss freilich http://www.google.com/views?hl=en verwenden.
Bronzezeitliche Ahnen?
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25648/1.html
Gentests ergaben, dass das Erbgut von 16 Menschen aus dem Örtchen Sösetal im Landkreis Osterode Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten mit dem von Menschen aufweist, die bereits in der Bronzezeit dort lebten.
Weil die DNS aus Skeletten, die in einer Höhle gefunden wurde, noch so gut erhalten war, dass sie vollständig analysiert werden konnte, testeten Wissenschaftler der Universität Göttingen das Erbgut von 273 Personen aus der Ortschaft Sösetal, die sich bereitwillig für die Untersuchung zur Verfügung stellten.
Der Vergleich der DNS-Muster ergab, wie heute von der Universität Göttingen bekannt gegeben wurde, dass darunter 11 Personen waren, von denen genetische Muster mit solchen von aus in der [extern] Lichtensteinhöhle gefundenen Knochen identisch waren. Vier Personen wiesen Übereinstimmungen der mitochondrialen Regionen HVR1 auf, die über die mütterliche Linie vererbt wird.
DNS Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:DNA_orbit_animated_small.gif
Urheberrechtsänderungen im Bundestag verabschiedet
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/92265
Auszug:
Schwierig gestalten dürfte sich mit dem 2. Korb die Versorgung der Wissenschaft und der Bürger mit Fachinformationen. Entgegen dem Anspruch der Regierungsfraktionen aus dem Koalitionsvertrag, ein “bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht” zu schaffen, ändert sich in diesem Bereich wenig an der Gesetzeslage. Bibliotheken, Museen oder Archive dürfen gemäß dem überarbeiteten Text veröffentlichte Werke aus dem Bestand an elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Grundsätzlich nicht gestattet ist, mehr Exemplare eines Werkes verfügbar zu machen, als der Bestand der Einrichtung umfasst. Nur in “Belastungsspitzen” soll ein Buch gleichzeitig laut Gesetzesbegründung an vier Leseplätzen abgerufen werden können.
Dazu kommt eine restriktive Erlaubnis für öffentliche Bibliotheken, Zeitschriften- oder Zeitungsartikel sowie “kleine Teile eines erschienen Werks” auch elektronisch als “grafische”, nicht-durchsuchbare Dateien zu kopieren und versenden. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn der Zugang zu den entsprechenden Informationen “den Mitgliedern der Öffentlichkeit” nicht schon von den Verlagen selbst “offensichtlich von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung zu angemessenen Bedingungen ermöglicht wird”. Inhalte aus Schulbüchern dürfen nur mit Zustimmung der Verlage kopiert oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital verbreitet werden.
Unbekannte Nutzungsarten und Open Content
Um Archivmaterial gerade im Rundfunkbereich besser erschließen zu können, werden erstmals “unbekannte Nutzungsarten” geschützter Werke gestattet. Neu ist dabei die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten prinzipiell eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der ein Werk neu nutzen will, hat seinerseits den Urheber über sein Vorhaben zu informieren. Erfolgt kein Widerspruch, gilt das erweitere Nutzungsrecht als eingeräumt. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen. Im Gegensatz zu anderen Medien haben die Urheber bei Filmen aber kein Widerrufsrecht. Das soll den Produzenten ausreichende Sicherheit beim Erwerb der Rechte geben und gewährleisten, dass der deutsche Film künftig auch international präsent bleibt.
Das neue Urheberrecht will zudem eine befürchtete Rechtsunsicherheit für freie Software und Open Content beseitigen. So stellt der Gesetzgeber klar, dass der Urheber sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen kann, indem er jedermann ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Einer Schriftform bedarf es dabei nicht, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia einfach öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden und nicht darüber hinausgehend fixiert sind.
Tagungsbericht zum 3. Workshop “Archive von unten”
Ein Tagungsbericht zum “3. Workshop Archive von unten zum Thema Bewegungsarchive im elektronischen Zeitalter (14./15. Juni 2007, Berlin) ist jetzt erreichbar über:
http://kg.r2010.de/kg/1906-130,1,0.html.
Verfasst hat ihn Lars Müller, freier Mitarbeiter des Freiburger Archiv der sozialen Bewegungen.
Lennon ist tot – nur ein Buchtipp
Buch-Tipp
Alexander Osang, “Lennon ist tot”, S. Fischer Verlag, ISBN 978-3100576118:
” ….. Über die Umwege der Neugier, der jugendlichen Rastlosigkeit und Getriebenheit landet Robert Fischer auf Fire Island, jener Dünen-Insel im Atlantik, die dem Big Apple vorgelagert ist und im Sommer ein beliebter Ferienort für wohlhabende New Yorker ist, im Winter jedoch, und das ist die Zeit, in der Robert auf der Insel landet, ein ziemlich verlassenes Nest ist. Der deutsche Einwanderer Hans bietet ihm Obdach in einem kleinen Waldhäuschen. In diesem Haus soll für einige Tage auch mal John Lennon übernachtet haben. Der Hausbesitzer hat deswegen nach Lennons Tod eine Art Archiv eingerichtet, von dem sich Robert magisch angezogen fühlt. ”
Archivarstereotypen (?): Archivierende und ihre Hobbies
Hamburger Abendblatt, 05.07.2007: “Tierliebe Zwei Witzhaver und ihr ungewöhnlicher Zoo. Sie teilen ihr Haus mit 130 Schildkröten.
…. er ist der Experte für die Arten, die im Wasser leben. ….ist in Deutschland der Halter mit den meisten Unterarten. Eine davon ist die grüne Spitzkopf-Schmuckschildkröten. Es ist ihm 2003 erstmals gelungen, von dieser Art Nachwuchs zu züchten.. …., der als Archivar bei einem Mineralölkonzern arbeitet.”
Ein Kloster als Antiquariat
In Beuron wartet man nicht auf Leichenfledderei à la Eichstätt und nimmt die Sache zu Lebzeiten gleich selbst in die Hand:
http://www.erzabtei-beuron.de/kultur/dubletten.php
Da es sich anscheinend um Dubletten neuerer Literatur handelt, ist ja auch nichts dagegen zu sagen, im Gegenteil: wenn da Geld hereinkommt und für mehr oder weniger gute Zwecke, und sei’s nur die Bestandsvermehrung, verwendet wird, ist das tausendmal besser als der Ruf nach dem Müllwagen.
Pfarrer Otto Beck verstorben
Die Schwäbische Zeitung meldet den Tod von Pfarrer Otto Beck (* 1932 in Leutkirch; † 2007 in Wangen).
In seiner Heimat Oberschwaben wurde der studierte Theologe und Volkskundler bekannt durch sein Engagement für das religiöse Brauchtum (z. B. für den „weltberühmten“ Erntedankteppich in seiner geliebten Kirche St. Oswald in Otterswang, wo er von 1965 bis 1999 als Pfarrer wirkte), aber auch durch regionalgeschichtliche, volkskundliche wie seelsorgerische Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, darunter allein über 9000 „Kalenderblätter“ für die Schwäbische Zeitung. Aber auch in Radio und Fernsehen waren unzählige, oft im eigenen Film- und Tonstudio in Otterswang produzierte Beiträge zur oberschwäbischen Kultur zu hören und zu sehen.
Durch seine 35 Kirchenführer begegnet sein Name dem Reisenden auf der Oberschwäbischen Barockstraße auf Schritt und Tritt. Seine umfangreiche Dissertation über Kloster, Konvent und Ordensleben der Reichsabtei Heggbach (Theol. Fak. d. Univ. Innsbruck 1978, erschienen Konstanz 1980, ISBN 3-7995-4028-8) ist das Standardwerk über diese Zisterzienserinnenabtei und wurde seither wohl von keiner Monographie eines einzelnen Autors über ein oberschwäbisches Kloster übertroffen.
St. Oswald in Otterswang, langjährige Wirkungsstätte von Pfarrer Otto Beck
Becks Schriften bei der Deutschen Nationalbibliothek:
http://dispatch.opac.d-nb.de/DB=4.1/REL?PPN=121689301
Der SWB wirft verschiedene Otto Becks zusammen, aber die Liste enthält doch noch einige Schriften, die bei der DNB nicht verzeichnet sind:
http://pollux.bsz-bw.de/DB=2.1/SET=2/TTL=31/PPN?PPN=160215242
Wirtembergisches Urkundenbuch bei Google
http://books.google.com/books?q=editions:0_1dx2DKwSdlnrSh44&id=CogqAAAAMAAJ&hl=de
Zur Verwendung eines US-Proxy siehe:
http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search
1, 1849
http://books.google.com/books?id=XYQqAAAAMAAJ
2, 1858
http://books.google.com/books?id=XYQqAAAAMAAJ
Die folgenden nur mit US-Proxy!
3, 1871
http://books.google.com/books?id=vYUqAAAAMAAJ
4, 1883
http://books.google.com/books?id=PoYqAAAAMAAJ
5, 1889
http://books.google.com/books?id=DYcqAAAAMAAJ
6, 1894
http://books.google.com/books?id=jYcqAAAAMAAJ
7, 1900
http://books.google.com/books?id=CogqAAAAMAAJ
8, 1903
http://books.google.com/books?id=94gqAAAAMAAJ
9, 1907
http://books.google.com/books?id=pIkqAAAAMAAJ
Die letzten beiden Bände 10 und 11 sind nicht frei zugänglich.
Von den 9 Bänden verzeichnet nur 4 MIRLYN (UMich) und diese sind bei UMich alle nicht als Volltext zugänglich (wohl aber über die angegebenen Google-Links).
Update
Die Bände 1-9 sind zugänglich via
http://commons.wikimedia.org/wiki/Wirtembergisches_Urkundenbuch
Google Books mit OCR-Text
http://booksearch.blogspot.com/2007/07/greater-access-to-public-domain-works.html
Seit gestern ist der Zugriff auf den OCR-Text bei gemeinfreien Büchern in Google Book Search möglich.
Bei Frakturschrift der Vorlage ist diese Möglichkeit völlig wertlos, und meistens ist die OCR auch bei Antiquaschriften so unbrauchbar, dass man schneller abschreibt.
Eher überdurchschnittlich gut ist der folgende Text aus dem UB Basel 5, 1900:
Wir die von Regenspurg ain frye stat und ouch wir des hailigen
Römischen richs stette Augspurg Vlme Kostencz Esslingen Rutlingen Rotwile
Wile Vberlingen Mcmmingen Bibrach Rauenspurg Lindow sant Gallen
Pfullcndorf Kemptun Kouffburren Lutkirch Isny Wangen Nôrdlingen Roten-
burg uff der Tuber Dinkelspuhcl Windshain Wissenburg Halle Hailprunnen 5
Gemúndc Wimpfen Winsperg Giengen Aulun Bopphingcn Wile in Turgôw
Buchorn und Büchow etc., die den bund mit ainander haltend in Swaben
bekennen uns offenlich mit discm brief und tugen kunt allen den, die in
ansehent oder hórent lesen, als der hochwirdig fürst und herré herr Ymer
von Ramstain von gots gcnaden bischof des bistums ze Basel mit dem 10
cappitcl und ouch mit dem gestifte zc Basel und ouch die fursichtigen und
wiscn herr Johans Puliant von Epptingen ritter der meister und der rate
und ouch die burger gcmainlich rieh und arme der stat ze Basel zu uns in
unsern punt komen sind und den mit uns gesworen hant ze halten, ze laisten
und ouch ze vollefúren nach unsers bund briefs lut und sag ze geliehen 15
wise und in allem dem rechten, als ouch wir den gemachet und verschriben
haben, ane alle geverde etc., darumbc so haben wir jeczo mit gutem willen
und mit wolbcdachtem sinne und mût den vorgenanten unserm herrén dem
bischof, dem cappitel und gestifte ze Basel und ouch den vorgenantcn dem
meister, dem rate und allen bürgern gemainlich der stat ze Basel das jeczo 20
gelopt versprochen und verhaisscn, geloben und versprechen ouch in jeczo
mit rechter wisscnt und mit krafft diez briefs bi unsern guten tri’iwen und
uff die aide, die wir in unserm bund gelopt und gesworen haben, das wir
in gemainlich und besunder getrùwelich sullen und wellen beraten und be-
holffen sin nach unsers bundbricffs lut und sag zc gelicher wise und in allem 25
dem rechten, als ob si den selben bund mit uns angefangen und gemachet
hcttcn und als ob si mit nämlichen werten bi uns in dem selben unserm
bundbrief begriffen und verschriben weren ane alle geverde. Mit urkund
diez briefs, den wir in darumbc besigelten geben mit der vorgenanten vier
stette Augspurg Vlmc Costencz und Ksslingen gemainen aygnen und ange- 30
henkten insigeln, die selben vier stette ouch das von unser aller haissencz
wegen getan und irw insigel offenlich an disen brief gehenkt hant, der
geben ist des ncchsten dornstags nach dem hailigen pfingstag, do man zalt
nach Cristz gcburt drwzehen hundert jar und darnach in dem vier und
achczigostem jaure.
REALonline
http://www.imareal.oeaw.ac.at/realonline
Das “Digitale Bildarchiv” des “Instituts für Realienkunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit” der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Schon das klingt ja äußerst spannend. Von der abwegig komplizierten Benutzerführung einmal abgesehen, sieht die Datenbank dann auch sehr vielversprechend aus. Immerhin gibt es eine vernünftige Suchmöglichkeit nach Bildinhalten, die ja bei vielen anderen Datenbanken im WWW schmerzlich vermisst wird. (Was man mit genauer Beschreibung in Online-Bildarchiven bewirken kann, kann man z. B. auch bei Pictura Paedagogica exemplarisch studieren.)
Für eine thematische Suche und ersten Blickkontakt mit einem Objekt ist REALonline also eine schöne Sache. Wirklich brauchbar sind die Bilder dann aber letztlich doch nicht, denn sie sind von Copyfraud-Beschriftungen verunstaltet (Beispiel) oder gar nicht erst sichtbar, von zu kleinen Thumbnails abgesehen. Der hl. Christopherus von Schongauer sieht dort im Vollbild z. B. so aus:
Mich würde schon mal interessieren, welche bösen Schongauer-Erben da Verbote ausgesprochen haben…
Fazit: Schade um die viele Arbeit, die hier mehr oder weniger vergeudet wurde. Ein öffentliches Institut jedenfalls sollte solche Dateien im Open Access zur Verüfgung stellen und nicht als Möchtegern-Bildvermarkter auftreten.
Neues Urheberrecht: Niederlage für Forschung und Verbraucher
Creative Commons
http://digital-scholarship.org/digitalkoans/2007/07/02/how-many-creative-commons-licenses-are-in-use
In his “Creative Commons Statistics from the CC-Monitor Project” iCommons Summit presentation, Giorgos Cheliotis of the School of Information Systems at Singapore Management University estimates that there must be more than 60,000,000 Creative Commons licenses in use.
Based on backlink search data from Google and Yahoo, he also provides the following license breakdown highlights:
* 70% of the licenses allow non-commercial use only (NC)
* Share-Alike (SA) also a very popular attribute, present in over 50% fCC-licensed items (though SA is anyhow self-propagating)
* 25% of the licenses include the ND [no derivative] restriction
http://wiki.creativecommons.org/wiki/images/3/31/CC-Monitor_Findings_-_iSummit.pdf
Kapuziner veruntreuten Bücher des Bayerischen Nationalmuseums
Der Festschrift Das Bayerische Nationalmuseum 1855-2005, München 2006, S. 695 entnimmt man, dass die Bibliothek im Zweiten Weltkrieg ins Kapuzinerkloster Immenstadt ausgelagert war. Teile der Klosterbibliothek gelangten bekanntlich an die UB Eichstätt, die bei der Bearbeitung der Bestände 10 Bücher aus dem BNM feststellte und 2004/5 diesem zurückgab.
Daraus ergibt sich zweierlei:
* Die Immenstadter Kapuziner haben grob fahrlässig fremdes Eigentum vereinnahmt.
* Anders als von der Eichstätter Bibliotheksleiterin Reich suggeriert, hat eine Erschließung der Bestände vor ihrem Amtsantritt sehr wohl stattgefunden.
Collecting Antiquities – Statement of the Detroit Institute of Arts
http://www.dia.org/the_collection/provenance_information/index.asp
Burial sites have been a focus for grave robbers as far back as ancient Egypt and such robbery continues today with illicit excavation being carried out in many countries around the world. Unscientific excavation – recklessly digging a hole to uncover objects sought by collectors mainly in Europe and America – disrupts the surrounding area and destroys valuable contextual information. As long as there is a market for the world’s antiquities, this kind of looting will continue and, to avoid directly stimulating such activity, the AAMD has issued guidelines (Report of the AAMD Task Force on the Acquisition of Archaeological Materials and Ancient Art, 2004) for museums that collect antiquities.
Because the remains of ancient civilizations are located in many different countries, the situation with regard to archaeological materials and ancient art is extremely complex and involves many different laws, regulations, and bilateral agreements. The DIA, which actively collects antiquities, endorses the AAMD report and adheres to the procedures recommended when considering an acquisition with a suspicious or incomplete provenance. Such procedures include: rigorous research into likely origin, history of ownership, and publication and/or exhibition history; concerted efforts to obtain complete export and import documents; prominent publication, with illustration, on the museum’s web site; and establishment of a minimum number of years that the work can be demonstrated to have been out of its likely country (or countries) of origin. The DIA uses 20 years as a rule.
Many archaeologists vehemently oppose collecting antiquities altogether on the grounds that such activity is, by its very nature, an encouragement to robbers, and that objects deprived of their archaeological context are rendered meaningless. In the firm belief that aesthetic qualities and other information can be found in objects deprived of archaeological context, and that such “orphaned” objects are more likely to be given the exposure that enables potential claimants to come forward, the DIA will continue to acquire works of art from ancient civilizations.
Deutsches Kulturgut in Cleveland
Am Wochenende hatte ich Gelegenheit, in München im Bayerischen Nationalmuseum die Ausstellung von Spitzenstücken aus der Mittelaltersammlung des Cleveland Museum of Art zu sehen.
http://www.bayerisches-nationalmuseum.de/Win/e/e.htm
http://www.bayerisches-nationalmuseum.de/presse/cleveland/index.htm
http://www.clevelandart.org/explore/advancedSearch.asp?
Die Datenbank ist derzeit down, es finden sich darin einige Bilder z.B. des Gotha Missales.
Mit keinem Wort wird im Katalog erwähnt, dass die Zerschlagung des Welfenschatzes, der unter moralischen Kategorien der Braunschweiger Kirche St. Blasius zustand (1671 von den Welfen “geraubt”), eine reine Barbarei war.
Kurzinfo zum Welfenschatz in Englisch: Google Books
Das Museum kauft bewusst keine Ensembles, sondern hochrangige Einzelstücke und trägt damit zur Zerschlagung von Ensembles bei.
Mit keinem Wort wird die skandalöse Zerlegung von Handschriften (es sind viele Einzelblätter in München zu sehen) thematisiert. Nur wenn sich die Museen zurückhalten, kann der Markt für diese Stücke ausgetrocknet werden. Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/3048883
Kat. 64 ist ein Blatt aus der Burckhardt-Wildt Apocalypse (Art and Auction 1982/3, 162-9; CMA Bull. 70, 1983, 396-417). Die 77 Miniaturen wurden 1983 einzeln versteigert.
Blatt aus der Burckhardt-Wildt-Apok. in Detroit
Graf Douglas als Roßtäuscher
Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim. Und nicht alles, was im moralischen Sinn als Betrug erscheinen mag, ist justiziabel. Diese Vorbemerkung ist – aus juristischen Gründen – erforderlich. Wenn im folgenden der Eindruck entstehen sollte, Christoph Graf Douglas sei ein Betrüger, so kann sich das allenfalls auf die Kategorie ethischen Verhaltens beziehen. Wer sich öffentlich als Kulturgutschützer feiern lässt (siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/3332005 ), muss es sich auch gefallen lassen, dass man seinen Umgang mit Kulturgut wertend als zutiefst unethisch und vor allem an Profitinteressen orientiert benennt und seinen Umgang mit den Verhandlungspartnern aus dem öffentlichen Bereich als unredlich und unfair. Als Mitglied des Stiftungsrats der Zähringer Stiftung ist Graf Douglas jedenfalls untragbar.
Licht auf sein windiges Geschäftsgebaren wirft eine neue Publikation des Herzog Anton Ulrich-Museums in Braunschweig:
Welfenschätze. Gesammelt, verkauft, durch Museen bewahrt, hrsg. von Gisela Bungarten/Jochen Luckhardt, Petersberg 2007
Es ist die Begleitpublikation zu einer kleinen Ausstellung:
http://www.braunschweig.de/veranstaltungen/blickpunkt/2007-06-07_welfenschaetze.html
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/641456
Zitat aus dem Artikel des Deutschlandfunks:
Noblesse oblige, Adel verpflichtet! Doch für die Welfen, Deutschlands ältestes Adelsgeschlecht, gilt der von Balzac in Umlauf gebrachte Mahnruf offenbar nicht. Wenn die Nachfahren Heinrichs des Löwen von sich reden machen, dann mit dem Verschleudern unersetztlicher Kunstgegenstände, die man getrost zum kulturellen Erbe der Nation rechnen kann. Zwei besonders rücksichtslose Verkäufe markieren die unrühmlichen Höhepunkte der welfischen Skandalgeschichte: die Versilberung des legendären Welfenschatzes, dessen beste Stücke 1930 in die USA verscherbelt wurden, und die Versteigerung des einzigartigen Evangeliars Heinrichs des Löwen, dessen Rückkauf 1983 deutsche Spender und Steuerzahler die damals singuläre Horrorsumme von 32,5 Millionen Mark gekostet hat.
Was darüber hinaus von den Abverkäufen der letzten Jahrzehnte für die Öffentlichkeit gerettet werden konnte, zeigt in der Burg Dankwarderode das Braunschweiger Herzog Anton Ulrich Museum, in Betrieb seit dem 18. Jahrhundert, als das norddeutsche Herrscherhaus seine Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit noch ernst nahm. Auf ganze vierzig Objekte bringt es die bescheidene Schau, die sich zur Hälfte aus Münzen und Medaillen im heutigen Besitz der Deutschen Bank zusammensetzt. Auf dem Andreastaler erinnert Georg II. daran, dass die Niedersachsen fünfmal den König von England stellten und von London aus die halbe Welt regierten, was den Prinzen Heinrich von Hannover veranlasst, im Kataloggrußwort über das kulturelle Gedächtnis seiner Familie nachzusinnen und dessen unaufhaltsamen Verlust zu beklagen.
Der letzte Coup galt vor zwei Jahren dem Familienbesitz auf dem Stammsitz Schloss Marienburg. Drahtzieher war der allmächtige Clanchef Ernst August, verheiratet mit Monacos Prinzessin Caroline und von der Boulevardpresse wegen seiner Eskapaden als Prügelprinz verhöhnt. An zehn Tagen kamen 20 000 Objekte unter den Hammer und spülten 44 Millionen Euro in die unersättliche Kasse der Welfen. Angeblich sollte mit dem Aktionserlös das sanierungsbedürftige Schloss zu einem “Neuschwanstein des Nordens” ausgebaut werden. Bisher wurde die Elektroinstallation erneuert und ein Besuchercafé eingerichtet.
Die Brosamen, die für das Braunschweiger Museum vom Tisch des Hochadels fielen, sind mit zwei Händen aufgezählt: Vier barocke Herrscherporträts, ein Paar Silberleuchter, ein Weinkühler, eine Partie Gläser und eine Serie Tischbein-Zeichnungen. Spitzenstücke wurden schon vor der Versteigerung für zahlungskräftigere Kunden beiseite geschafft: ein Van-Dyck-Gemälde, der sogenannte Calenberger Altar und der Prunkharnisch Herzog Heinrichs des Jüngeren.
Im Begleitband macht Luckhardt (S. 17f.) deutlich, dass bei der Vorbesichtigung am 15. Juni 2005 nur “kaum bedeutendes Auktionsgut zu sehen bekommen” haben, während Sotheby’s dies in einer Pressemitteilung vom Oktober 2005 bestritt. Als durch den Auktionskatalog und zusätzliche Listen deutlich wurde, was tatsächlich auf den Markt gelangte, war ein Separatverkauf nicht mehr möglich und die Museen mussten mitbieten. Von 19 gewünschten Nummern konnte das HAU-Museum gerade einmal drei erwerben.
Die wahre Infamie von Graf Douglas verbirgt sich hinter der nüchternen Feststellung: “Aus Veröffentlichungen wurde nach der Auktion deutlich, dass weitere Kunstwerke nicht dort verkauft worden waren, sondern vorab an auswärtige Interessenten gerieten. Den “Calenberger Altar”, ein Retabel um 1515 mit Porträts aus der Familie der Herzöge von Braunschweg-Lüneburg, zugeschrieben dem “Meister der Goslarer Sibyllen” erwarb das Museum of Fine Arts in Boston, den Prunkharnisch Heinrichs d. J. über einen englischen Waffenhändler die University Art Gallery in Rochester (NY)” (S. 18).
Es wurden also Stücke von herausragendem landesgeschichtlichem Rang, die auf die Liste national wertvollen Kulturguts gehörten, den niedersächsischen Museen vorenthalten und heimlich ins Ausland verkauft, was man durchaus einen veritablen Skandal nennen darf.
Bungarten ergänzt S. 20-23 nach Presseberichten weitere unerfreuliche Details zur Versteigerung auf der Marienburg:
* Graf Douglas stand eine handelsübliche Provision von 24 Prozent des Erlöses zu, also rund 10 Mio. Euro.
* Die Katalogisierung der Objekte (von “wissenschaftliche[r] Erfassung und Erschließung” würde ich anders als die Autorin S. 20 ungern sprechen) fand hastig in einem Flugzeughangar bei Amsterdam statt. Die Bearbeitung blieb “oftmals unvollständig”.
* “Zusammengehörige Ensembles wurden auseinander gerissen, um sie in kleinen Lots für Käufer mit schmalem Geldbeutel attraktiv zu machen”.
Auch Bungarten erwähnt die Vorabverkäufe. Ein Porträt von Anthonis van Dyck (1641) wurde am 7.12.2005 bei Sotheby’s in London versteigert. “Graf Douglas ließ erklären, dass es weder Ernst August sen. noch dessen beiden Söhnen […] gehöre. Man wisse nicht, wie es nach London geraten sei”. Das gleiche schäbige Versteckspiel war auch bei der Gartenbibliothek zu beobachten:
http://archiv.twoday.net/stories/994008
?p=29625#comments
“Der Kunstberater der Welfen äußert sich nur ungern zu dem Fall. Sie seien vor Jahren von einem Engländer erstanden worden, sagt Graf Douglas, der als Sachverständiger der Welfen den Verkauf offenbar nicht verhindert hat. Vielleicht werde das noch rückgängig gemacht, “das ist noch nicht entschieden”, erklärt er nebulös. Sonst will er nichts dazu sagen” (FAZ 24.4.2005 S. 60)
Die “englischen Freunde” des Welfenhauses traten auch bei dem Evangeliar Heinrichs des Löwen in Erscheinung (S. 98), das an ausländische Verwandte verpfändet wurde. Das Königliche Haus Windsor hatte damals die Hände im Spiel, wie ein Sprecher des Buckingham Palas bestätigte.
Zu zurückhaltend wird die Preisgabe des mobilen Ausstattungskomplexes der Marienburg angesprochen (S. 22). Es ist bedauerlich, dass Bungarten nicht die
http://log.netbib.de/?s=marienburg
dokumentierte Kritik von Kunst- und Bauhistorikern anführt.
Der hannoversche Bauhistoriker Professor Günther Kokkelink und die Berliner Kunsthistorikerin Isabel Arends schlugen Alarm. Ausführliche Zitate in netbib:
http://log.netbib.de/archives/2005/10/04/welfenauktion-wertvolles-niedersachsisches-kulturgut-wird-verscherbelt
http://log.netbib.de/archives/2005/10/04/welfen-auktion-schadigt-neugotisches-gesamtkunstwerk-der-marienburg
http://log.netbib.de/archives/2005/10/10/welfen-verscherbelung
Wer so mit unfairen Tricks arbeitet wie Graf Douglas, wer seine Verhandlungspartner wie ein Roßtäuscher hintergeht, indem er die wertvollsten Stücke dem Vorabverkauf entzieht und Objekte, die mit Fug und Recht als nationales Kulturgut gelten dürfen, heimlich ins Ausland verscherbelt, wer keinerlei Sinn für die Erhaltung intakter Ensembles hat – der sollte künftig in den Ministerien und Museen dieses Landes eine Persona non grata sein.
Open Access: Problems and opportunities
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/07-02-07.htm
Peter Suber’s OA newsletter is online.
Excerpt:
Here’s a less obvious but even more fundamental opportunity. Knowledge is “non-rivalrous” (to use a term from the economics of property). That means we can share it without dividing it, and consume it without diminishing it. My possession and use of some knowledge doesn’t exclude your possession and use of the same knowledge. By contrast, familiar physical goods like land, food, and machines are all rivalrous. To share them, we must take turns or settle for portions.
We’re very fortunate that knowledge is non-rivalrous. We can all know the same facts or ideas without my knowledge blocking yours or yours blocking mine. We’re even more fortunate that speech is non-rivalrous, since this allows us to articulate and share our knowledge without reducing it to a rivalrous commodity. We can all hear the same spoken words without my listening blocking yours or yours blocking mine.
But for all of human history before the digital age, writing has been rivalrous. Written or recorded knowledge became a material object like stone, clay, skin, or paper, which was necessarily rivalrous. Even when we had the printing press and photocopying machines, and could make many copies at comparatively low cost, each copy was a rivalrous material object. Despite its revolutionary impact, writing was hobbled from birth by this tragic limitation. We could only record non-rivalrous knowledge in a rivalrous form, much as we could only translate one poem into a different poem.
Digital texts, however, are non-rivalrous. If we all have the equipment to support them, then we can all have copies of the same digital text without excluding one another, without multiplying our costs, and without depleting our resources. Digital writing is the first kind of writing that does not reduce recorded knowledge to a rivalrous object.
I’ve heard physicists refer to the prospect of room-temperature superconductivity as a “gift of nature”. Unfortunately, it’s not quite within reach. But the non-rivalrous property of digital information is a gift of nature that we’ve already grasped and put to work. We only have to stand back a moment to appreciate it. To our ancestors, the prospect of recording knowledge in precise language, symbols, sounds, or images without reducing the record to a rivalrous object would have been magical or miraculous. But we do it every day now and it’s losing its magic.
The danger is not that we already take it for granted but that might stop short and fail to take full advantage of it. The point is not to marvel at its potential but to seize the opportunities it creates. It can transform knowledge-sharing if we let it.
We take advantage of this gift when we post information online and permit free access and unrestricted use for every user with an internet connection. But if we charge for access, enforce exclusion, create artificial scarcity, or prohibit essential uses, then we treat the non-rivalrous digital file like a rivalrous physical object, dismiss the opportunity, and spurn the gift.
Heidelberger Inkunabeln digital
http://inkunabeln-digital.uni-hd.de
Die zum großen Teil aus Klöstern stammende Inkunabelsammlung der Bibliothek umfasst ca. 1.780 gedruckte Bücher und Fragmente aus der Zeit von 1454 bis 1500. Besonders zahlreich sind die Erzeugnisse aus Druckorten des deutschsprachigen Südwestens und Südens, daneben sind aber auch die Zentren des Buchdrucks im rheinischen Raum wie Köln, Mainz und Speyer vertreten.
Ein neuer Inkunabelkatalog wird zur Zeit erarbeitet. Die Arbeitsergebnisse sind über den externer Verweis Inkunabel-Katalog deutscher Bibliotheken (INKA) recherchierbar.
Mit der Einrichtung einer hauseigenen Digitalisierungswerkstatt hat die Universitätsbibliothek Heidelberg 2003 damit begonnen, Teile ihrer wertvollen Altbestände sukzessiv zu digitalisieren. Die Heidelberger Inkunabeln werden überwiegend bei Bedarf digitalisiert.
Vertreten ist im Rahmen der Digitalisierung der Cpg-Handschriften auch der Cpg 127 mit Lirers Chronik, siehe
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg127/0265
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Lirer#Weblinks
Uups! et orbi
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,491785,00.html
Gelehrte sind geduldige Leute. Aber es gibt Grenzen. Die angekündigte Schließung der Vatikanischen Bibliothek hat eine Rebellion von Altgräzisten und Paläografen ausgelöst, einen Aufstand gegen die Selbstherrlichkeit der Kurienbürokratie und das rätselhafte Schweigen eines Papstprofessors.
Zitat:
Santo Lucà möchte lediglich eine Ausnahme erbitten, für begründete und geprüfte Notfälle. Aber er ist auch einer der besten Kenner von Byzanz. Er weiß, was Macht ist und was Kirche. Er sagt: “Die Vaticana ist ein Weltkulturerbe, aber es gehört dem Papst. Selbst wenn der Heilige Vater sich entschlösse, seine Bibliothek endgültig zu schließen, müssten wir das respektieren.”
Die früheren Meldungen in ARCHIVALIA sind auf englisch:
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Einführung in die Arbeit mit Quellen für Heimatforscher
Open Access – Chancen für den Zugang zum Wissen für alle
Resolution der 67. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Dessau, 28. Juni 2007
Beschluss
Die Deutsche UNESCO-Kommission unterstützt das Open-Access-Prinzip. Open Access im Sinne dieser Resolution bezeichnet den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht in Open Access eine neue Chance, allen Menschen einen umfassenden und ungehinderten Zugriff auf das mit öffentlichen Mitteln produzierte Wissen zu ermöglichen.
Sie setzt sich ein für die konstruktive und innovative Weiterentwicklung des Open-Access-Prinzips durch alle Akteure, die in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien dafür zuständig sind, Wissen öffentlich zugänglich zu machen.
Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht die Chance, dass auf der Grundlage des Open Access-Prinzips innovative, attraktive und elektronischen Umgebungen angemessene Organisations- und Geschäftsmodelle für Publikation und Distribution von Wissen entstehen, die auch Verlagen und der gesamten Informationswirtschaft neue Möglichkeiten zur Erschließung von Publikations- und Distributionsmärkten bieten.
Mit dem von ihr herausgegebenen Handbuch will die Deutsche UNESCO-Kommission ein besseres Verständnis für die Hintergründe und Ziele von Open Access ermöglichen. Die Diskussion zu Open Access berührt zentrale Fragen der Wissensvermittlung in unserer Gesellschaft und sollte daher auf einer möglichst breiten Basis geführt werden.
Hintergrund
Das Open-Access-Prinzip ist in die Abschlusserklärung des UN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft 2003 (Declaration of Principles – Building the Information Society: a global challenge in the new Millennium) aufgenommen worden. Dort heißt es: “Unser Ziel ist die Förderung universellen und gleichberechtigten Zugangs aller Menschen zu wissenschaftlichem Wissen und der Schaffung und Verbreitung von wissenschaftlichen und technischen Informationen, einschließlich Open-Access-Initiativen für wissenschaftliches Publizieren.”1) Zu dieser Entwicklung haben die im UNESCO-Weltbericht Towards Knowledge Societies (2005) und die vom Internationalen Verband der bibliothekarischen Vereine und Institutionen (IFLA) formulierten Ziele beigetragen.2)
Auch in der UNESCO-Empfehlung zur Förderung der Mehrsprachigkeit und zum allgemeinen Zugang zum Cyberspace wird zur Förderung von Open-Access-Lösungen aufgerufen.3)
Die Deutsche UNESCO-Kommission schließt sich mit der Unterstützung des Open-Access-Prinzips den großen deutschen Wissenschaftsorganisationen an, die 2003, neben vielen anderen nationalen und internationalen Institutionen, die Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities unterzeichnet und sich so der Förderung des Open-Access-Prinzips verpflichtet haben.4)
Folgende Erwägungen haben die Deutsche UNESCO-Kommission bei ihrem Beschluss geleitet:
Aufrechterhaltung des offenen Zugangs zum Wissen
Die Deutsche UNESCO-Kommission sieht im Open-Access-Prinzip zum einen eine neue Chance, den Zugriff auf das Wissen, das im öffentlichen Raum in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur und Medien erstellt wurde, für jeden möglich zu machen. Zum anderen sieht sie im Open-Access-Prinzip eine Chance für einen Innovationsschub bei den Organisations- und Geschäftsmodellen für das Öffentlichmachen von Wissen. Beides soll zur Verbesserung des bereits zunehmend eingeschränkten Zugangs zu öffentlichem Wissen beitragen. Diese Einschränkung bedroht die Leistungsfähigkeit des deutschen, aber auch des weltweiten Bildungs- und Wissenschaftssystems und erschwert den Aufbau neuer Bildungs- und Wissenschaftssysteme in Entwicklungsländern.
Auch die zu beobachtende Tendenz, kulturelle Gemeingüter, die in Museen, Archiven und Bibliotheken für die Öffentlichkeit bereit gehalten werden, aus finanziellen Erwägungen in Privatbesitz zu verkaufen oder die Rechte für ihre digitale Verwertung an kommerzielle Anbieter zu veräußern, kann zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung des allgemeinen Zugangs zu diesen Gütern führen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Kultureinrichtungen digitale Verwertungsrechte auf Dauer und exklusiv an kommerzielle Verwerter verkaufen. [Hervorhebung KG]
Offene Räume mit vielfältigen Modellen
Open Access kann das Entstehen offener und freier Räume begünstigen, die als notwendige Ergänzung zu den kommerziellen Räumen verstanden werden und deren Entwicklung durch das Internet mit seinen offenen Netzstrukturen möglich gemacht wird.
Paradigmenwechsel
Open Access vermeidet die Kosten der Wissensaufbereitung und -vermittlung nicht. Das Prinzip kommt aber insofern einem Paradigmenwechsel gleich, als dabei die Nutzung von öffentlich gemachtem und mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen aus Bildung und Wissenschaft für den Nutzer frei – im Sinne von im Regelfall kostenlos – ist: Nicht die Nutzer zahlen für die Nutzung, sondern die Produzenten von Wissen bzw. deren Institutionen oder öffentliche Geldgeber kommen für die Kosten in der Publikations- und Distributionskette auf.
Urheberrechte und Copyrights
Open Access kann in einem Spannungsfeld mit dem Schutz des geistigen Eigentums stehen, obwohl keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Rechte der Urheber gegeben sind – die Rechte an Texten bleiben bestehen, auch wenn der Text frei zugänglich ins Netz gestellt wird. Hingegen hat Open Access Auswirkungen auf Verwertungsrechte: Das Prinzip von Open Access ist, dass Verwertungsrechte nicht dauerhaft exklusiv einem Verwerter (z.B. einem Verlag) eingeräumt werden, sondern stattdessen oder parallel Open-Access-Publikationen möglich sind oder zeitversetzt möglich werden.
Bedeutung gewinnt hierbei auch verstärkt ein dem Urheber verbleibendes und gesetzlich abgesichertes Zweitverwertungsrecht, wie es zurzeit im politischen Raum im Rahmen der Debatten zur Reform des Urheberechts diskutiert wird.
Qualitätssicherung
Das Open-Access-Prinzip kann über spezielle Open-Access-Zeitschriften oder über sogenannte institutionelle Open-Access-Repositories realisiert werden. Vor allem Letztere können beispielsweise von wissenschaftlichen Einrichtungen, Bibliotheken, Museen, Medienarchiven alleine oder in Zusammenarbeit mit der Verlags- und Informationswirtschaft betrieben werden. Diese Open-Access-Repositories, frei zugängliche Speicher des öffentlichen Wissens, belassen den Wissensproduzenten weiterhin die Möglichkeit, ihre Werke zusätzlich in andere Veröffentlichungsformen einzubringen. Welche Organisationsform auch gewählt wird – die Qualität von Open-Access-Arbeiten in Bildung und Wissenschaft soll durch das bewährte Peer-review- oder auch durch neue in elektronischen Räumen möglich werdende Review-Verfahren abgesichert werden.
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat in Zusammenarbeit mit zahlreichen Expertinnen und Experten ein Open-Access-Handbuch herausgegeben, welches das Thema umfassend aus vielfältigen Perspektiven behandelt und diese Resolution ergänzt.
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1.) Paragraph 28; Übersetzung: DUK. Ebenso im WSIS Plan of Action (2003) in C3 “Access to Information and Knowledge”, 10 i: “Encourage initiatives to facilitate access, including free and affordable access to open access journals and books, and open archives for scientific information.”
2.) Statement on Open Access to Scholarly Literature and Research Documentation.
3.) Paragraph 18: “Member States and international organizations should encourage open access solutions including the formulation of technical and methodological standards for information exchange, portability and interoperability, as well as online accessibility of public domain information on global information networks.”
4.) Deutsche Version unter http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/BerlinDeclaration_dt.pdf. Verbindlich ist die englische Version http://www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlin_declaration.pdf.