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Leibniz Gemeinschaft und OA (4): Das Deutsche Museum

Das renommierte Deutsche Museum, das führende Technikmuseum Deutschlands, gehört zur Leibniz Gemeinschaft, deren Institute wir in einer Reihe von Besprechungen
( http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access ) auf ihre Position zu Open Access (OA) hin abklopfen.

Kommt der Begriff auf der Website vor?

Nein!

Auch sonst merkt man von OA nichts.

Die Website ist zwar eine schön bebildete anschauliche Präsentation, aber irgendeinen Volltext aus der reichen wissenschaftlichen Produktion, aus den Schriftenreihen (Vergriffenes!) und Zeitschriften, sucht man vergebens. Dass kleine Besprechungen wertvoller Bücher aus der Bibliothek, die auch gedruckt erscheinen, auf deren Website eingestellt sind, ist zu vernachlässigen.

Allerdings muss erwähnt werden, dass das Archiv-INFO, eine Art Newsletter, und die Jahresberichte online vorliegen.

Die Bibliothek könnte ohne weiteres Bücher oder Broschüren digitalisieren, sie tut es aber nicht (oder zumindest nicht für den Internetauftritt). Nur auf den Seiten des Archivs findet man eine Anzahl Archivalienreproduktionen unter “Archiv online”.

Der folgende Brief Carl Friedrichs von Weizsäcker aus einer kleinen virtuellen Ausstellung enthält ein ärgerliches Copyfraud-Zeichen, denn wer auch immer die Urheberrechte an dem Brief hat, das Deutsche Museum bestimmt nicht.

Es gibt keine Bild- oder Objektdatenbank im Internet. Das Bildrechte-Regime ist gewohnt restriktiv (der Archivar Füßl tut sich als Vertreter einer Kommerzialisierungsposition hervor, wie ich aus früheren Kontakten weiss). Da wirkt es paradox, dass man sich im online vorliegenden umfangreichen Jahresbericht 2002 beklagt, die Kosten für Bildrechte bei Ausstellungen seien zu hoch:
http://www.deutsches-museum.de/fileadmin/Content/data/Allgemein/PDF/Jahresberichte/jab2002.pdf
Eine analoge Klage gabs auch 2005:
http://www.deutsches-museum.de/fileadmin/Content/data/Allgemein/PDF/Jahresberichte/jab2004.pdf

Zu den Tarifen siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/286186

Immerhin ist man bereit, in kleinem Rahmen den Anliegen von Wissenschaft und Schule Rechnung zu tragen:

Alle Inhalte, Bilder oder Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers verwendet werden.

Ausnahme: Die Verwendung von Bildern und Grafiken aus dem Internetangebot des Deutschen Museums ist natürlichen Personen für eigene wissenschaftliche und schulische Zwecke hiermit auch ohne schriftliche Genehmigung gestattet, sofern innerhalb einer wissenschaftlichen- / schulischen Arbeit nicht mehr als fünf (5) Bilder verwendet werden und diese erkennbar und zuordenbar mit einem Copyright-Vermerk “© Deutsches Museum” versehen sind. Rechte aus dieser Ausnahme sind jedoch nicht auf Dritte, auch nicht auf Arbeitgeber, Verlage etc., übertragbar. Von Vornherein nicht von dieser Ausnahme umfasst ist jede Verwendung von Inhalten, die in unseren Seiten mit einem fremden Copyright-Vermerk / © gekennzeichnet sind.

Das Zitierrecht bleibt bei Einhaltung der Voraussetzungen des § 51 UrhG natürlich offen.

Mit Open Access hat das alles aber nichts zu tun.

Fazit: Wie schon beim Bergbaumuseum glänzt OA auch beim Deutschen Museum durch völlige Abwesenheit.

Verläßlichkeit

http://www.deutsches-museum.de/fileadmin/Content/Haupthaus/Archiv/PDFs/Archiv_info/arch_in0602.pdf

Im Archiv-INFO des Deutschen Museums 2006/2 wird klargestellt, dass der Verkauf von Sammlungsgut mit dem Auftrag des Museums nicht vereinbar ist. Stifter können nur Vertrauen zu einem Museum haben, wenn sie wissen, dass die einmal geschenkten Nachlässe oder Objekte dort eine dauerhafte Bleibe gefunden haben.

Hingewiesen sei übrigens auch auf den nagelneuen Zeitschriftenaufsatzkatalog (Images) des Deutschen Museums:
http://www.deutsches-museum.de/bibliothek/recherche/zeitschriften-aufsaetze/imagekatalog

CC-BY should be the default license for scholarly Open Access publishing

Peter Murray-Rust at:
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=420

I am campaigning for CC-BY (== Attribution) as the mainstream scientific license and am still trying to find out how many of the “open access” chemistry journals are CC-NC or worse. Be quite clear, CC-NC restricts science. CC-ND is worse. It destroys the re-use of scientific data.

See also:
http://archiv.twoday.net/stories/3493112

Leibniz Gemeinschaft und OA (3): Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung

In unserer Reihe über die Position der Leibniz Gemeinschaft zum Open Access ( http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access ) besprechen wir heute das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung.

Kommt OA auf der Website vor?

Ja, dank dem “Deutschen Bildungsserver” sogar sehr häufig.

Wie sieht es mit Volltexten aus?

Es gibt drei Online-Magazine, die aber eher Newsletter-Charakter haben und keine begutachteten Fachzeitschriften sind:
http://www.dipf.de/publikationen/online_magazine.htm

Nur sehr wenige Publikationen finden sich auf der Website online:
http://www.dipf.de/publikationen/publikationen_volltexte.htm

In der DIPF-Publikationendatenbank werden 415 Treffer bei der Suche nach erziehung* gefunden:

http://publikationen.dipf.de

Davon liegen nur ca. 10 % frei zugänglich im Internet vor.

Die angeschlossene Bibliothek für bildungsgeschichtliche Forschung ist außerordentlich aktiv im Digitalisierungsbereich:
http://www.bbf.dipf.de

Vor allem die umfangreichen digitalisierten Zeitschriften verdienen Erwähnung.

Angaben zur Weiternutzung der Digitalisate fehlen. Da nur auf die Verletzung der Rechte Dritter eingegangen wird, ist davon auszugehen, dass die gemeinfreien Texste und Bilder keinem Rechtevorbehalt des DIPF unterliegen.

Leider sind die Digitalisate nicht nach dem OAI-Standard abrufbar. Da sie nicht im Verbund katalogisiert werden und auch noch nicht im http://www.zvdd.de erfasst sind und weitgehend im “deep web” liegen, ist die Sichtbarkeit dieser wichtigen Quellen leider beschränkt. Sinnvoll wäre auch ein RSS-Feed für Neuzugänge.

Fazit: Während bei der Zugänglichmachung von Kulturgut im Internet das DIPF überdurchschnittlich aktiv ist, könnte erheblich mehr von den eigenen Publikationen online verfügbar gemacht werden.

Le droit aux images et la publication scientifique

Auch in Frankreich dämmert es jetzt manchen, dass die Schutzrechtsberühmung für gemeinfreie Werke und die absurde Bildpolitik der Museen die wissenschaftliche Kunstgeschichte behindern. Eine internationale Podiumsdiskussion „Le droit aux images et la publication scientifique“ fand am 7. Juni 2007 am INHA, dem nationalen Institut für Kunstgeschichte in Paris, statt:

http://www.inha.fr/spip.php?article1532

Ein Blog-Bericht über die Podiumsdiskussion:
http://www.arhv.lhivic.org/index.php/2007/06/24/427-le-droit-aux-images-et-la-publication-scientifique

(via Urfist)

Radsportarchivar

In Schönau bei Bad Münstereifel betreibt Udo Schmidt-Arndt ein privates Radsportarchiv. “Darin befinden sich 24 000 Fotos von Radrennfahrern, 2500 Bücher, 1000 Plakate sowie noch einmal so viele Fahrradkataloge und diverse Pokale. Einige alte Raritäten haben sich im Laufe der Zeit angesammelt: Das älteste Katalogexemplar stammt aus dem Jahre 1860, und ein altes Holzrad wird mit dem Herstellungsjahr 1872 datiert.”
Udo Schmidt-Arndt fungiert auch als Archivar des Bundes deutscher Radfahrer in Frankfurt/Main.
Quelle: http://www.blickpunkt-euskirchen.de/rag-ewi/docs/59052/lokales

Leibniz Gemeinschaft und OA (2): Deutsches Institut für Erwachsenenbildung

In dem ersten Beitrag über die Position der Leibgniz Gemeinschaft und ihrer geisteswissenschaftlichen Institute zu Open Access (OA) http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access
ging es um Allgemeines und das Bergbaumuseum. Heute werde ich fragen, wie es das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung mit OA hält.

Kommt OA auf der Website vor?

Ja, aber nicht in spezifischer Form. Dass die Leibniz Gemeinschaft OA unterstützt, ist der Homepage nicht zu entnehmen. Es werden auch keine konkreten Schritte in Richtung OA angekündigt.

Gut sieht es dagegen aus, was kostenfrei verfügbare Publikationen angeht. texte.online hat den Charakter eines Repositoriums für Texte zur Erwachsenenbildung:

http://www.die-bonn.de/publikationen/online-texte/index.asp

“Das DIE lädt daher ausdrücklich alle Erwachsenbildner/innen und Wissenschaftler/innen dazu ein, ihre Dokumente (Praxisberichte, wissenschaftliche Arbeiten, Projektergebnisse, statistische Untersuchungen …) für eine Veröffentlichung in texte.online zur Verfügung zu stellen. Die Rechte an den Texten bleiben bei den Autor/inn/en. Bereits veröffentlichte Dokumente – dazu zählen auch Bücher, die als konventionelle Publikation schon vergriffen, aber archivierungswürdig sind – können ggf. in Absprache mit den Verlagen angenommen werden.

Für die Veröffentlichung benötigt die Internet-Redaktion eine Datei im Word-Format. Der Text wird sorgfältig redigiert und nach einem bestimmten Veröffentlichungsstandard formal aufbereitet. Weiterhin werden die bibliographischen Angaben in einer Datenbank erfasst, Schlagworte vergeben und eine Kurzbeschreibung angefertigt, so dass die Dokumente im Internet such- und auffindbar sind.

Darüber hinaus werden alle Dokumente bei der Sammlung Netzpublikationen der Deutschen Bibliothek und FIS Bildung angemeldet und sind dort ebenfalls recherchier- und einsehbar.

Durch die Vergabe von Creative Commons-Lizenzen ist die Verbreitung und Verwendung der Dokumente verbindlich geregelt.”

Während man die Erfüllung des DOAI-Standards vermisst, ist die Nennung von CC-Lizenzen mehr als man erwarten kann.

ist unter einer CC-BY-NC-ND-Lizenz veröffentlicht. Es bleibt offen, ob generell alle Dokumente diese restriktive Lizenz tragen (das scheint der Fall zu sein) oder ob das OA-freundlichere CC-BY ebenfalls möglich ist. Ältere Beiträge z.B. von 2005 haben noch keine CC-Lizenz:
http://www.die-bonn.de/esprid/dokumente/doc-2005/schmidt05_01.pdf

Nicht gelungen ist, dass in der Recherche-Trefferliste keine ausreichenden Metadaten zur Verfügung stehen. Das Abstract ist nur im PDF einsehbar, was das Verlinken einer maschinellen Übersetzung ins Englische verhindert.

Insgesamt gibt es anscheinend gut 300 Volltexte, was durchaus eine stattliche Anzahl ist.

Von den weiteren Publikationsreihen erfährt man bei der Recherche in texte.online, dass es DIE FAKTEN und die Volkshochschul-Statistik online (PDFs) gibt:
http://www.die-bonn.de/publikationen/print_recherche/detailergebnis2.asp?re=Volkshochschul-Statistik

Leider findet man die Titel von DIE FAKTEN nicht in der Recherche-Datenbank von texte.online. Es gibt aber eine eigene Print-Recherchedatenbank, die einen Filter der online verfügbaren Publikationen enthält. Von den 989 Publikationen sind nicht weniger als 743 online! Glückwunsch!

http://www.die-bonn.de/publikationen/print_recherche/recherche.asp

Trotzdem sollte man bei der Recherche in texte.online auch die weiteren Online-Veröffentlichungen des DIE finden. Zugleich wäre wünschenswert, dass im OPAC auch frei zugängliche Internetquellen aus dem Bereich der Bildungsforschung (einschließlich der hauseigenen Publikationen) katalogisiert würden und als solche auch gezielt gesucht werden könnten.

Bei den Zeitschriften des Instituts findet man keine Angaben, ob es geplant ist, diese in OA überzuführen.

Bei REPORT erfährt man:

“Hefte der Jahrgänge 1992 bis 2002 sowie vergriffene Ausgaben stehen Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Rezensionen aktueller Bücher können Sie ein Jahr nach Veröffentlichung im Heft hier im Volltext nachlesen.”
http://www.report-online.net/start

Das ist zwar kein OA, aber trotzdem erfreulich!

In der Recherchedatenbank der Zeitschrift erhält man beim Klick auf den Treffer automatisch das PDF, sofern ein Volltext vorhanden ist.

Leider sind die Zeitschriftenartikel offenbar nicht komplett in die Recherchedatenbanken des DIE integriert.

REPORT 44
http://www.die-bonn.de/esprid/dokumente/doc-1999/nuissl99_02.pdf
enthält u.a. einen Aufsatz von Meueler, Open Space, den man vergeblich sucht (ebensowenig ist Dauber: Lernkulturen verzeichnet)

Es wäre sinnvoll, wenn man in einer Maske
* den OPAC der DIE Bibliothek
* alle online verfügbaren Publikationen
* alle online verfügbaren Zeitschriftenartikel
* ggf. weitere frei zugängliche Datenbanken
* ggf. weitere (deutschsprachige) OA-Fachartikel aus dem Bereich Bildungsforschung durchsuchen könnte.

Via KVK findet man nur die bei der Deutschen Bibliothek archivierten Online-Publikationen, der zuständige Verbundkatalog katalogisiert sie nicht.

Bei “DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung” gibt es ausgewählte Artikel in HTML und vergriffene Hefte als PDF:

http://www.diezeitschrift.de

Auch hier gibt es eine eigene Recherche-Datenbank.

Bei den Zeitschriften könnte man durchaus mutiger in Richtung OA sein. Falls sich Abo-Einbrüche zeigen, kann man ja immer noch ein langsameres Tempo einschlagen.

Fazit:

Trotz des Fehlens eines programmatischen Bekenntnisses zu OA ist das DIE auf dem richtigen Weg. Es werden bereits jetzt sehr viele Volltexte kostenfrei bereitgestellt, teilweise ist sogar eine Nutzung unter einer (freilich zu restriktiven) CC-Lizenz möglich.

Generell steht die Bildungsforschung OA aufgeschlossen gegenüber. Immerhin gibt es eine deutschsprachige OA-Zeitschrift:
http://www.bildungsforschung.org

Hier nochmals der Wunschzettel, was besser gemacht werden könnte:

* OA als Ziel sollte auf der Homepage verankert werden, mittel- und langfristige Zielvorstellungen sollten beschrieben werden.

* ALLE OA-Publikationen aus dem Umfeld des Archivs (auch die Artikel in den Zeitschriften) sollten in einer einheitlichen Recherchemaske auffindbar sein.

* Sie sollten zugleich gemäß dem OAI-Standard von OAI-Harvestern eingesammelt werden können. Zugleich sollte eine Katalogisierung über den Verbundkatalog erfolgen. Neben der Sichtbarkeit in allgemeinen Suchmaschinen und in pädagogikspezifischen Portalen sind das zwei Essentials.

Geschichte Online

Peter Helmberger: Rezension von: Franz X. Eder / Heinrich Berger / Julia Casutt-Schneeberger et al.: Geschichte Online. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, Stuttgart: UTB 2006, in: sehepunkte 7 (2007), Nr. 7/8 [15.07.2007], URL: http://www.sehepunkte.de/2007/07/11194.htm

Da man mir ein Exemplar des Buches geschenkt hat, kann ich dieses natürlich nur ebenfalls empfehlen 🙂

Gegen den musealen Dornröschenschlaf

Im doppelseitigen Artikel “Koloniale Beutekunst. Wohin gehört Montezumas Federkrone?” (Le Monde diplomatique, Juli 2007, S. 18-19, Online-Volltext) spricht sich Bernard Müller gemäßigt für eine Rückführung von geraubtem Kulturgut an ehemalige Kolonien aus, lässt aber auch die Großmuseen zu Wort kommen, die auf die Universalität ihrer Museen pochen. Interessant die deutliche Forderung nach Offenheit der Informationen:

[…] Außerdem müssen alle Informationen, die über die Exponate bekannt sind, öffentlich zugänglich sein, wie Archive, Datenbanken und Publikationen. Entscheidend ist, dass die jungen Generationen im Süden wie im Norden Zugang zu den wissenschaftlichen und konservatorischen Ergebnissen der Museen des Nordens bekommen.

Da irgendwelche Publikationen und Archive in Europa wohl kaum als “öffentlich zugänglich” für an der eigenen Geschichte Interessierte in den Ländern des Südens bezeichnet werden können, ist das eigentlich eine Forderung nach Open Access über das Internet.

Müller fordert ähnliches für die Objekte selbst, zumindest für die neuerdings oft in Nord-Süd-Zusammenarbeit entwickelten großen Ausstellungen:

Um glaubwürdig zu bleiben, müssen die „universellen Museen“ auch tatsächlich die Mittel bereitstellen, ihre museografischen Projekte auf Reisen zu schicken. Denn vor allem muss die koloniale Beutekunst aus ihrem musealen Dornröschenschlaf erweckt und von ihren gleichermaßen ethnologischen wie ästhetischen Zuweisungen befreit werden, indem man die verschiedensten und auch gegensätzliche Wiederaneignungen ermöglicht und eine Vielzahl von Perspektiven fördert.

Masken
Probe aufs Exempel: Ethnologisches Museum Berlin-Dahlem, 2007. Alles was wir zur nun wirklich hochkarätigen “Sammlung Melanesien und Australien” im Internet erfahren dürfen, sind zwei kurze Absätze, zwei Bilder in Thumbnailgröße und drei Audioguide-Snippets. Ob das nun Beutekunst oder nicht, sei dahingestellt, zur Provenienz der Sammlung erfährt man im Netz ohnehin rein gar nichts. Immerhin gibt es eine Bibliographie mit Werken über das Museum (und das ist schon mehr als die meisten Museen in Deutschland im Internet bieten, was die eigene Sammlungsbeschreibung betrifft). Die paar von privat eingestellten Bilder bei Wikimedia Commons sind eigentlich schon das meiste, was man über die Sammlung im Netz überhaupt erfährt. Auskünfte zur Melanesien-Sammlung und vor allem deren aktueller Präsentation werden nicht einmal an einen anfragenden Ethnologie-Studenten einer schwäbischen Universität gegeben (der Kurator ist anscheinend ach so beschäftigt), und der betreffende Student ohne Reisebudget muss sich daher mit dem Anrufen der Leute behelfen, die die genannten Bilder bei Wikimedia eingestellt haben… Da frage ich mich schon, wie, sagen wir, ein Geschichtsprojekt einer melanesischen Ethnie jemals auch nur an die Information kommen soll, dass in Dahlem überhaupt etwas zu ihrem Thema liegt. Geschweige denn was da in den Depots schlummert.

Auch für mitteleuropäische Sammlungen gilt die Rede vom Dornröschenschlaf. Die Dauerausstellungen sind nach meiner Erfahrung jedenfalls oft gähnend leer, das Internetangebot so gut wie nicht vorhanden. Beispiel: Im Ulmer Museum schlummern einige der schönsten und bedeutendsten spätgotischen Skulpturen überhaupt. Alles was wir zu dieser Sammlung im Netz erfahren ist das. Da in dem Haus ein unverständliches Totalfotografierverbot herrscht, findet man im sonstigen Netz oder gar im Web 2.0 auch kaum einen Hinweis, dass dieses Museum überhaupt existiert, vom wohl spektakulärsten Einzelobjekt, dem steinzeitlichen Löwenmenschen, einmal abgesehen. Gleichzeitig jammern einen die Museumsaufseher voll, dass so wenige Leute kommen, und ich war über längere Zeit der wohl einzige Besucher in diesem riesigen Museum an einem Sonntagnachmittag (allerdings während einer anscheinend etwas komplizierten Umbauphase). Ein Fotografierverbot im Museum bei gleichzeitiger minimaler Web-Präsenz ist im Zeitalter von Digital- und Handykameras, MMS, E-mail, flickR und Wikipedia letztlich ein efffektives Verhindern von kostenloser Werbung durch Mund-zu-Mund- bzw. Foto-zu-Auge-Propaganda. Und wenn der Ulmer Schüler nicht nur einmal im Leben durch das Museum gezerrt wird, sondern beim “Googlen” immer wieder auf die Nützlichkeit des Museums, etwa für heimatkundliche geschichtliche Fragestellungen, stößt, wird er für das Museum irgendwann auch ein Bewusstsein entwickeln. Ein Museum, das seine Schätze vor den modernen Medien geradezu versteckt, braucht sich jedenfalls nicht zu wundern, wenn auch der Aufschrei der Bevölkerung ausbleibt, wenn es irgendwann mal politisch an die Substanz geht. Die Karlsruher Landesbibliothek, die bisher eine ähnlich lasche Internetbeschreibung ihrer Schätze darbrachte, ist diesem Schicksal ja letztes Jahr nur recht knapp entgangen.

Autographenhandel

In der WELT wird über die führende Position der Firma Stargardt berichtet
http://www.welt.de/welt_print/article981061/Wie_Kostbarkeiten_entstehen.html

Auszug:

Der Markt ist allerdings sehr international. Auch die Giganten, Christie’s und Sotheby’s, sind auf diesem Feld aktiv. Aber die Menge an Auktionsgut ist nicht so groß wie im Bereich der Bildenden Kunst. Viele schriftliche Zeugnisse werden aus Gründen der Pietät oder der Familienehre vernichtet. Oft bleibt nur das Briefmaterial an Dritte, deren Erben es nicht verbrennen. Stargardt in Berlin, ein Firma, die seit 1830 existiert, auf internationalem Niveau operiert und das größte Haus seiner Art ist, bekommt das Material auch aus aller Welt eingereicht, zumeist aus Privatsammlungen. Sammlungen werden aufgelöst, Nachlässe verwertet: Davon lebt der Markt im wesentlichen, denn außer jüngstem Material kommt nichts Neues hinzu – und das wird, dem Rechner sei Dank, immer weniger.
Viele Gebiete im Autographenhandel sind leergefegt. So sind etwa nur 80 Schubert-Briefe bekannt. Davon sind weniger als 40 in privater Hand, etwas mehr als 40 in öffentlichem Besitz. Öffentliche Sammlungen und Nachlass-Stiftungen sind, wenn es ihr Etat – oder die Sponsoren – erlauben, auf jeder Auktion aktiv, um ihren Besitz zu mehren. Denn für sie, wie für jeden Archivar, der etwas auf sich hält, sind einzelne Autographen ein schieres Ärgernis. So schreibt Eckart Henning in seinem Büchlein (“Eigenhändig”) über das Autographensammeln. Für Archivare sind Autographen ihrer Herkunft entfremdet und Irrläufer, die ihren Charakter als Archivgut nie verlieren. Umso größer ist wohl die Gier der Sammler auf das streunende Kulturgut.

Findmittel-Metasuchen

Auf so etwas wie den KVK http://www.easykvk.de müssen wir Archivare wohl noch viele Jahre warten. Wer überregionale Themen recherchiert, kann aber bereits jetzt auf Metasuchen bzw. größere Finbdbuchdatenbestände zurückgreifen.

BAM-Portal
http://www.bam-portal.de
Gemeinsame Suche mit Bibliotheken und Museen. Archive: LA BW, Bundesarchiv, Hessische Staatsarchive (teilweise)

Zentrale Datenbank Nachlässe (Buchesarchiv)
http://www.bundesarchiv.de/zdn

SED-Archivgut
http://www.bundesarchiv.de/sed-fdgb-netzwerk

Bundesarchiv Findmittel Online
http://www.bundesarchiv.de/bestaende_findmittel/findmittel_online/index.html

Landesarchiv BW
http://www.landesarchiv-bw.de

HADIS Hessen
http://www.hadis.hessen.de
Staatsarchive

Archivportal Niedersachsen
http://www.archivportal.niedersachsen.de
Staatsarchive und einige Kommunalarchive

Archivverbund MV
http://ariadne.uni-greifswald.de

Archive NRW
http://archive.nrw.de

Archivdatenbank RLP/Saarland
http://www.archivdatenbank.lha-rlp.de
Staatliche Archive

Staatsarchive Sachsen
http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/v2/themenportal/67.htm
(ohne übergreifende Suche)

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Archivportal

Leibniz Gemeinschaft ignoriert Berliner Erklärung über Open Access für Kulturgut

In den Museen ist der “Open Access”-Gedanke noch nicht angekommen, das wurde auf dem Essener Archivtag 2006 durch das Referat von Thilo Martini deutlich: http://archiv.twoday.net/stories/2843805

Dass kulturgutverwahrende Institutionen (Archive, Bibliotheken, Museen) zu den Adressaten der Berliner Erklärung zählen, ist in dieser ohne weiteres nachlesbar. Diese verweist ausdrücklich auf die ECHO Charter, die sich ausschließlich dem freien Zugang zu Digitalisaten von kulturellem Erbe widmet:
http://echo.mpiwg-berlin.mpg.de/policy/oa_basics/charter

Der freie Zugang zu den Digitalisaten von kulturellem Erbe muss exakt den gleichen Regeln unterliegen wie der Zugang zu Zeitschriftenartikeln oder wissenschaftlichen Daten. Er muss also gewährleisten:
* die kostenfreie Nutzung der digitalen Reproduktionen
* die freie Weiterverwendbarkeit der Reproduktionen.

Gerade der zweite Punkt (Suber: Beseitigung der “permission barriers”) wird gern unterschlagen.

Es ist klar, dass das übliche Bildrechte-Regime, das auch bei wissenschaftlichen Publikationen abkassiert, mit Open Access nicht vereinbar ist:
http://archiv.twoday.net/stories/2712317

Bereits im Februar 2004 habe ich hier Überlegungen zum Open Access (OA) für Archivalien zur Diskussion gestellt:
http://archiv.twoday.net/stories/145113

Bei der Frage, wie OA von Kulturgut im Rahmen der OA-Bewegung gefördert wird, liegt es nahe, sich an die institutionellen Unterzeichner der Berliner Erklärung zu halten.

1. Die Dresdener Kunstsammlungen

Auf der Website der Dresdener Kunstsammlungen, die zu den Erstunterzeichnern gehörte, kommt OA nicht vor bzw. der Begriff bezieht sich auf den Freihandbestand der Bibliothek:
https://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=site%3Askd-dresden.de+%22open+access

Man sehe auch eine andere Suche.

Das Impressum enthält einen umfassenden Copyright-Vermerk, honrarfrei dürfen nur eigens freigegebene Bilder für Presseveröffentlichungen über Ausstellungen verwendet werden. Das Bildarchiv läuft nach den üblichen Regeln:
http://bildarchiv.skd-dresden.de/skddb/Start.jsp

Bei jedem Bild, auch den gemeinfreien (wir erinnern uns: nach herrschender Lehre entsteht bei der Reproduktionsfotografie kein Leistungsschutzrecht nach § 72 UrhG), ist eine Veröffentlichungsgenehmigung erforderlich.

Bei einer Auflage von unter 3000 Stück kostet eine Publikation in einem Buch 75 Euro Reproduktionsgebühr. Ermäßigung gibts nur für Schulbücher und Nachauflagen. Zu dieser Bildrechte-Tyrannei:
http://archiv.twoday.net/stories/3440388

Die Bilder der Website des Bildarchivs sind für wissenschaftliche Zwecke zu klein und dafür auch nicht gedacht.

Bei den Publikationen sieht es niederschmetternd aus. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollten Open Access zur Verfügung stehen, aber ich finde keinen einzigen Volltext auf der Website, es gibt noch nicht einmal einen einzigen Aufsatz aus den Kunstblättern oder dem Jahrbuch, der OA ist:

http://www.skd-dresden.de/de/info/publikationen.html

Das Fazit ist: Die Dresdener Kunstsammlungen sind ihrem Auftrag gemäß der Berliner Erklärung von 2003, OA zu fördern, in keiner Weise nachgekommen. Es sind keinerlei OA-Aktivitäten registrierbar. Direktor Roth hat unterschrieben und beliebt das Thema seitdem zu ignorieren. Erbärmlich!

Sieht es bei der Leibniz-Gemeinschaft, zu der sechs hochrangige Forschungsmuseen gehören, besser aus?

2. Die allgemeine Position der Leibniz Gemeinschaft zu OA

Das Engagement der Leibniz Gemeinschaft für OA ist deutlich verhaltener als das der anderen Wissenschaftsorganisationen. Während sich die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft auf http://open-access.net präsentieren, zu den Unterstützern der Plattform gehören und auch z.T. beachtliche eigene Informationsangebote unterhalten, findet man bei der Leibniz Gemeinschaft nur dürftige Informationen zu OA.

Seit September 2005 gibt es einen eigenen Arbeitskreis, der einige wenige Dokumente zugänglich macht:
http://www.leibniz-gemeinschaft.de/extern/organisation/index_1.html
http://www.leibniz-gemeinschaft.de/extern/organisation/openaccess/dokumente.html

Solide Informationen über eine im November 2006 (?) durchgeführte Online-Befragung (wie viele haben sich beteiligt? usw.) fehlen. Angeblich befürworten 93 % der Befragten OA, angeblich wird etwa ein Viertel der Publikationen auch OA publiziert.

In den Dokumenten wird zwar das Problem von OA für Forschungsdaten angesprochen, dass sich OA aber auch auf Kulturgüter und daher auf das Kerngeschäft der Museen (aber auch des Herder-Instituts, das ja auch eigene Sammlungen unterhält) bezieht, wird überhaupt nicht als Problem wahrgenommen.

Hinsichtlich des allgemeinen OA-Engagements ist freilich als positiv zu registrieren, dass der AK OA im April 2007 einen eigenen Sprecher (Dr. Stempfhuber) gewählt hat und die “Umsetzung der Berliner Erklärung” vorbereitet:
http://www.wgl.de:8080/wgl/Presse/Leibniz-Nachrichten/Pr-455/LN31(05-2007).pdf

Mit Förderung der DFG soll die GIGA Journal-Family zu OA-Zeitschriften werden:
http://www.giga-hamburg.de/index.php?file=projekt_openaccess.html&folder=publikationen

Wie aber sieht es mit dem Kulturgut aus?

Im AK ist allerdings kein einziger Vertreter der Museen präsent, und bei einem Telefonat mit dem Geschäftsführer der Gemeinschaft vor einiger Zeit stellte sich heraus, dass tatsächlich aus diesem Bereich keinerlei OA-Aktivitäten bekannt sind.

3. Die geisteswissenschaftliche Sektion der Leibniz Gemeinschaft

Ich werde in loser Folge in diesem Weblog die Internetauftritte der einzelnen Institute der Sektion für Geisteswissenschaften und Bildungsforschung sichten und auf ihren OA-Gehalt befragen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass von einer Förderung von OA nicht oder kaum gesprochen werden kann.

http://www.wgl.de/extern/institutionen/index_2.html

Ich beginne mit dem Deutschen Bergbaumuseum Bochum.

Kommt der Begriff OA auf der Website vor?

Nein

Finden sich Publikationen aus der Arbeit des Museums im Volltext?

Nein, auch vergriffene Publikationen werden nicht als PDFs auf der Website bereitgestellt (anders als beim Herder-Institut).

Ist eine wissenschaftlich verwertbare Objektdokumentation vorhanden?

Der Internetauftritt des Museums enthält vergleichsweise wenige Bilder. Die unter montan.dok vereinigten Sammlungen haben keine durchsuchbaren Datenbanken, sieht man von der umfangreichen Bereitstellung von Findmitteln durch das Bergbauarchiv im Rahmen von http://archive.nrw.de ab. Über Digitalisate ist nichts vermerkt, es dürfte sie daher auch nicht geben.

Es gibt keinen Hinweis auf freie Lizenzen oder dergleichen.

Fazit: OA wird ignoriert.

WEITERE FOLGEN:

(2) Deutsches Institut für Erwachsenenbildung
http://archiv.twoday.net/stories/4073672

(3)Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung
http://archiv.twoday.net/stories/4077508

(4) Deutsches Museum
http://archiv.twoday.net/stories/4081646

(5) Deutsches Schiffahrtsmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4085010

(6) Germanisches Nationalmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4088349

(7) Herder-Institut
http://archiv.twoday.net/stories/4091735

(8) Institut für Deutsche Sprache
http://archiv.twoday.net/stories/4093621

(9) Institut für Zeitgeschichte
http://archiv.twoday.net/stories/4096044

(10) Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften
http://archiv.twoday.net/stories/4100507

(11) IWF Wissen und Medien
http://archiv.twoday.net/stories/4103216

(12) Institut für Wissensmedien
http://archiv.twoday.net/stories/4106159

(13) Römisch-Germanisches Zentralmuseum
http://archiv.twoday.net/stories/4106227

(14) Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation
http://archiv.twoday.net/stories/4110473

Resümee:
http://archiv.twoday.net/stories/4113065

RWTH zum kommenden UrhG: Wissenschaftler sollen Widerspruch einlegen

Rundschreiben A 2007-31 vom 29.06.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

die DFG hat darauf hingewiesen, dass der Regierungsentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes
Ihre Rechte als Autorinnen und Autoren wissenschaftlicher Publikationen empfindlich
zu beschränken droht. Nach der neuen Regelung soll der Verlag im Normalfall alle Rechte über
zukünftige Nutzungsarten erhalten. Autorinnen und Autoren, die dies nicht wünschen, müssen dann
explizit widersprechen.
Diese geplante Regelung würde auch Publikationen betreffen, die vor 1995 erschienen sind: der Verlag
erhielte dann automatisch das Recht, diese Werke auch elektronisch oder in weiteren, zukünftig
vielleicht möglichen Formen zu publizieren. Für Sie würde dies bedeuten, dass Sie ihre Arbeiten, die
vor 1995 gedruckt erschienen sind, nicht mehr sekundär – auf dem Hochschulschriftenserver der
RWTH oder Ihrem eigenen Server – publizieren dürften. Für Publikationen nach 1995 ist diese
Möglichkeit der Sekundärpublikation im Verlagsvertrag berücksichtigt.
Damit Sie Ihre Verwertungsrechte wahren, empfehlen wir Ihnen, bei allen Verlagen, mit denen Sie vor
1995 publiziert haben, formal Widerspruch einzulegen. Dazu hat die wissenschaftliche
Fachgesellschaft der Psychologen einen Textbaustein entworfen, den Sie unter
http://www.dgps.de/dgps/kommissionen/iuk/005.php abrufen können.
Darüber hinaus können Sie sich auf den WWW-Seiten der DFG und der Hochschulbibliothek
(=> RWTH Hochschulschriften) informieren oder sich von der Hochschulbibliothek bzw. der
Rechtsabteilung der ZHV unterstützen lassen.
Ihre Ansprechpartner dort:
Hochschulbibliothek: Herr Dr. Rappmann (rappmann@bth.rwth-aachen.de, Tel.: 8094471)
Frau Dr. Eich (eich@bth.rwth-aachen.de, Tel.: 8094446)
ZHV, 1.5: Herr Kulka (christof.kulka@zhv.rwth-aachen.de, Tel.: 8094014)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Manfred Nettekoven
(Kanzler)

Der Musterbrief hat folgenden Wortlaut:

Musterbrief zum Ausschluss „unbekannter Nutzungsarten“
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der in der aktuellen Gesetzesnovellierung geplanten Änderung in § 31a UrhG-E 2006„Verträge über
unbekannte Nutzungsarten” und in § 137 l UrhG-E 2006 „Übergangsregelung für neue Nutzungsarten“
bin ich nicht einverstanden. In dem Gesetzentwurf wird mir ein Widerspruchsrecht eingeräumt, was ich
mit diesem Schreiben wahrnehmen möchte.
Sofern dieses Gesetz in Kraft tritt und eine Regelung für die unbekannten Nutzungsarten enthält,
widerspreche ich jeder Nutzungsart, die zu der damaligen Zeit meiner Veröffentlichung noch unbekannt
war. Dieser Widerspruch gilt für alle meine Veröffentlichungen in Ihrem Verlag.
Sollten Sie die Nutzungsrechte, die ich Ihnen eingeräumt habe, an einen Dritten übertragen haben, bitte
ich um eine unverzügliche Mitteilung, wie es mir der § 137l Abs. 2 UrhG-E 2006 zusichert, an wen die
Rechte veräußert worden sind.
Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruchs für jede einzelne Publikation.
Mit freundlichen Grüßen

(Fehler korrigiert)

Zum Hintergrund siehe http://archiv.twoday.net/stories/4055807

Widerspruch einlegen müssen vor allem:
* Autoren von Monographien, da im Verlagsvertrag so gut wie immer ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart wurden
* Autoren von Aufsätzen in Zeitschriften und Sammelbänden, die eine ausdrückliche Rechteabtretung unterzeichnet haben.

Nach § 38 UrhG erlischt ohne ausdrücklichen Vertrag das ausschließliche Nutzungsrecht bei Zeitschriftenartikeln und unvergüteten Beiträgen in Sammelbänden nach einem Jahr. Es ist daher an sich nicht nötig, auch in diesem Fall zu widersprechen. Wer sicher gehen will, kann aber auch hier widersprechen.

Wer – etwa aus mangelnder Information – die Jahresfrist des § 137 l versäumt hat, hat immer noch die Chance, das ausschließliche Nutzungsrecht zurückzurufen, wenn der Verwerter es nicht oder nur unzureichend ausübt (§ 41 UrhG). Nach dem Ablauf von 2 Jahren nach Einräumung des Rechts kann gegenüber dem Verwerter unter Setzung einer angemessenen Nachfrist der Widerruf erklärt werden.

Bei Büchern wird ein halbes Jahr als Nachfrist als angemessen erachtet, die sich aber durch technische Neuerungen verkürzt: Im Kommentar von Dreier/Schulze, UrhG ²2006 $ 41 Rdnr. 27 wird als Beispiel die Ablieferung einer Diskette genannt. Dann könne die Nachfrist durchaus bei nur drei Monaten liegen.

Ist eine Ausübung des Nutzungsrechts unmöglich z.B. bei Insolvenz oder Aufgabe des Verlags, bedarf es keiner Nachfrist.

Vor allem bei vergriffenen Büchern, bei denen es offensichtlich ist, dass eine Neuauflage seitens des Verlags nicht ins Auge gefasst wird, ist es sinnvoll, das Nutzungsrecht zurückzurufen. Alle Rechte liegen dann wieder beim Autor.

(Aber auch ohne einen solchen ausdrücklichen Rückruf werden bei vergriffenen Bänden viele Verlage problemlos eine “Open Access”-Veröffentlichung im Internet genehmigen.)

Ein solcher Rückruf nach § 41 UrhG ist bereits jetzt bei Werken, die nach 1995 – ab diesem Jahr gilt das Internet nicht mehr als unbekannte Nutzungsart – erschienen sind, empfehlenswert.

Es können auch einzelne Rechte zurückgerufen werden (Dreier/Schulze Rdnr. 10). Da das Online-Recht gesondert ausgeübt werden kann, sollte ein Urheber dieses Recht zurückrufen können, sofern der Verwerter im Online-Bereich untätig bleibt. Hinsichtlich der befürchteten Konkurrenz einer Open-Access-Edition ist festzuhalten, dass es keinen Erfahrungssatz des Inhalts gibt, dass bei kostenfreier Internetveröffentlichung die Verkaufszahlen einer Druckveröffentlichung zurückgehen. Das Gegenteil ist richtig:
http://archiv.twoday.net/stories/3326893

Es könnte also sogar gegenüber dem Verlag argumentiert werden, dass ohne eine OA-Veröffentlichung das Nutzungsrecht unzureichend ausgeübt wird.

Der Rückruf ist tunlichst per eingeschriebem Brief an den Verlag zu richten, sofern eine gütliche Einigung im Vorfeld nicht möglich ist.

Existing copyright terms are too long

Economist calculates optimum term of copyright: 14 years!

Rufus Pollock, a PhD candidate in economics at Cambridge University, has just released “Forever Minus a Day? Some Theory and Empirics of Optimal Copyright,” a brilliant new paper on the economically optimal term of copyright. He’s presenting it in Berlin this week, but it’s already online. Here’s the abstract:

The optimal level for copyright has been a matter for extensive debate over the last decade. This paper contributes several new results on this issue divided into two parts. In the first, a parsimonious theoretical model is used to prove several novel propositions about the optimal level of protection. Specifically, we demonstrate that (a) optimal copyright falls as the costs of production go down (for example as a result of digitization) and that (b) the optimal level of copyright will, in general, fall over time. The second part of the paper focuses on the specific case of copyright term. Using a simple model we characterise optimal term as a function of a few key parameters. We estimate this function using a combination of new and existing data on recordings and books and find an optimal term of around fourteen years. This is substantially shorter than any current copyright term and implies that existing copyright terms are too long.

Source:
http://www.boingboing.net/2007/07/12/economist_calculates.html

CC-BY-NC

Kopien mit unikalem Charakter

Das Herder-Institut machte im Mai in der Rubrik “Archivale des Monats” auf seine Kopiensammlungen zur baltischen Geschichte aufmerksam. Die Kopien müssen verlorene Archivalien ersetzen:

http://www.herder-institut.de/index.php?lang=de&id=3545

Im Zuge der Umsiedlung der Deutschbalten wurden 1940 etwa 800.000 Aufnahmen in Riga, Dorpat/Tartu und Reval/Tallinn angefertigt. In den sechs, sieben Monaten, die für diese Verfilmungsaktion zur Verfügung standen, wurden zentrale Quellengruppen zur Geschichte der Deutschen in Est-, Liv- und Kurland ausgewählt, die einen repräsentativen Querschnitt darstellten und die Einblick in die wichtigsten Ereignisse der Landesgeschichte über längere Zeiträume ermöglichten.

In der Endphase des Zweiten Weltkrieges wurden originale Archivbestände ausgelagert (vor allem aus Riga), um sie vor Zerstörung insbesondere bei Bombenangriffen zu bewahren. Nicht selten kam es aber gerade an den Auslagerungsorten zu beträchtlichen Verlusten an Archivgut. Auch wurde nach dem Ende der Kampfhandlungen nicht alles in die Archive zurückgeführt. Unter sowjetischer Besetzung kam es dann gerade im Baltikum seit 1945 zu weiteren Verlusten.

Seit der politischen Wende und der damit verbundenen Wiedererlangung der Unabhängigkeit Estlands und Lettlands kommt in ungehindertem Austausch mit estnischen und lettischen Institutionen und Kollegen zunehmend mehr zu Tage, daß nicht wenige Bestände, die 1940 verfilmt wurden, seit 1945 verschwunden, überwiegend wohl vernichtet sind. Dadurch erhalten die in Marburg vorhandenen Kopienbestände eine zusätzliche Bedeutung: Sie sind teilweise die einzige der Forschung zur Verfügung stehende Überlieferung. Dazu gehören etwa die “Livländischen Landtagsrezesse”, die in der DSHI von 1645 bis 1920 mit nur wenigen Lücken vorhanden sind, und die Bestandskataloge des Kurländischen Provinzialmuseums in Mitau/Jelgava, das eines der bedeutendsten Landesmuseen der baltischen Region war.

Das Verzeichnis “Archivbestände zur Geschichte Est-, Liv- und Kurlands in der Dokumentesammlung des Herder-Instituts

Bearbeitet von Csaba János Kenéz und Peter Wörster” gibts kostenlos als Download unter:

http://www.herder-institut.de/pdf/ebooks/Archivbestaende_Est_Liv_Kurl_Bd_9.pdf