http://de.sevenload.com/videos/SyMWUPh/Kinder-fragen-Politiker-nach-dem-internet
Da bleibt einem die Sprache weg.
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Da bleibt einem die Sprache weg.
http://agora-wissen.spaces.live.com/Blog/cns!8E9AAB8BEEE8A05B!696.entry
Man muss freilich http://www.google.com/views?hl=en verwenden.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25648/1.html
Gentests ergaben, dass das Erbgut von 16 Menschen aus dem Örtchen Sösetal im Landkreis Osterode Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten mit dem von Menschen aufweist, die bereits in der Bronzezeit dort lebten.
Weil die DNS aus Skeletten, die in einer Höhle gefunden wurde, noch so gut erhalten war, dass sie vollständig analysiert werden konnte, testeten Wissenschaftler der Universität Göttingen das Erbgut von 273 Personen aus der Ortschaft Sösetal, die sich bereitwillig für die Untersuchung zur Verfügung stellten.
Der Vergleich der DNS-Muster ergab, wie heute von der Universität Göttingen bekannt gegeben wurde, dass darunter 11 Personen waren, von denen genetische Muster mit solchen von aus in der [extern] Lichtensteinhöhle gefundenen Knochen identisch waren. Vier Personen wiesen Übereinstimmungen der mitochondrialen Regionen HVR1 auf, die über die mütterliche Linie vererbt wird.
DNS Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:DNA_orbit_animated_small.gif
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/92265
Auszug:
Schwierig gestalten dürfte sich mit dem 2. Korb die Versorgung der Wissenschaft und der Bürger mit Fachinformationen. Entgegen dem Anspruch der Regierungsfraktionen aus dem Koalitionsvertrag, ein “bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht” zu schaffen, ändert sich in diesem Bereich wenig an der Gesetzeslage. Bibliotheken, Museen oder Archive dürfen gemäß dem überarbeiteten Text veröffentlichte Werke aus dem Bestand an elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich machen, soweit dem keine vertraglichen Regelungen entgegenstehen. Grundsätzlich nicht gestattet ist, mehr Exemplare eines Werkes verfügbar zu machen, als der Bestand der Einrichtung umfasst. Nur in “Belastungsspitzen” soll ein Buch gleichzeitig laut Gesetzesbegründung an vier Leseplätzen abgerufen werden können.
Dazu kommt eine restriktive Erlaubnis für öffentliche Bibliotheken, Zeitschriften- oder Zeitungsartikel sowie “kleine Teile eines erschienen Werks” auch elektronisch als “grafische”, nicht-durchsuchbare Dateien zu kopieren und versenden. Dies ist aber nur dann zulässig, wenn der Zugang zu den entsprechenden Informationen “den Mitgliedern der Öffentlichkeit” nicht schon von den Verlagen selbst “offensichtlich von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl mittels einer vertraglichen Vereinbarung zu angemessenen Bedingungen ermöglicht wird”. Inhalte aus Schulbüchern dürfen nur mit Zustimmung der Verlage kopiert oder etwa in einem Intranet in Auszügen digital verbreitet werden.
Unbekannte Nutzungsarten und Open Content
Um Archivmaterial gerade im Rundfunkbereich besser erschließen zu können, werden erstmals “unbekannte Nutzungsarten” geschützter Werke gestattet. Neu ist dabei die Vereinbarung entsprechender Verwertungen und gleichzeitig auch die spätere Verweigerungsmöglichkeit durch Widerruf bei Neuverträgen. Der Urheber, der vorher unbekannte Nutzungsarten prinzipiell eingeräumt hat, muss demnach für seine Erreichbarkeit sorgen. Der Verwerter, der ein Werk neu nutzen will, hat seinerseits den Urheber über sein Vorhaben zu informieren. Erfolgt kein Widerspruch, gilt das erweitere Nutzungsrecht als eingeräumt. Vergleichbare Regelungen gelten bei Altverträgen. Im Gegensatz zu anderen Medien haben die Urheber bei Filmen aber kein Widerrufsrecht. Das soll den Produzenten ausreichende Sicherheit beim Erwerb der Rechte geben und gewährleisten, dass der deutsche Film künftig auch international präsent bleibt.
Das neue Urheberrecht will zudem eine befürchtete Rechtsunsicherheit für freie Software und Open Content beseitigen. So stellt der Gesetzgeber klar, dass der Urheber sein Werk kostenlos zur Verfügung stellen kann, indem er jedermann ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Einer Schriftform bedarf es dabei nicht, da entsprechende freie Lizenzen etwa für Linux oder Wikipedia einfach öffentlich mit dem jeweiligen Werk verbunden und nicht darüber hinausgehend fixiert sind.
Ein Tagungsbericht zum “3. Workshop Archive von unten zum Thema Bewegungsarchive im elektronischen Zeitalter (14./15. Juni 2007, Berlin) ist jetzt erreichbar über:
http://kg.r2010.de/kg/1906-130,1,0.html.
Verfasst hat ihn Lars Müller, freier Mitarbeiter des Freiburger Archiv der sozialen Bewegungen.
Buch-Tipp
Alexander Osang, “Lennon ist tot”, S. Fischer Verlag, ISBN 978-3100576118:
” ….. Über die Umwege der Neugier, der jugendlichen Rastlosigkeit und Getriebenheit landet Robert Fischer auf Fire Island, jener Dünen-Insel im Atlantik, die dem Big Apple vorgelagert ist und im Sommer ein beliebter Ferienort für wohlhabende New Yorker ist, im Winter jedoch, und das ist die Zeit, in der Robert auf der Insel landet, ein ziemlich verlassenes Nest ist. Der deutsche Einwanderer Hans bietet ihm Obdach in einem kleinen Waldhäuschen. In diesem Haus soll für einige Tage auch mal John Lennon übernachtet haben. Der Hausbesitzer hat deswegen nach Lennons Tod eine Art Archiv eingerichtet, von dem sich Robert magisch angezogen fühlt. ”
Hamburger Abendblatt, 05.07.2007: “Tierliebe Zwei Witzhaver und ihr ungewöhnlicher Zoo. Sie teilen ihr Haus mit 130 Schildkröten.
…. er ist der Experte für die Arten, die im Wasser leben. ….ist in Deutschland der Halter mit den meisten Unterarten. Eine davon ist die grüne Spitzkopf-Schmuckschildkröten. Es ist ihm 2003 erstmals gelungen, von dieser Art Nachwuchs zu züchten.. …., der als Archivar bei einem Mineralölkonzern arbeitet.”
In Beuron wartet man nicht auf Leichenfledderei à la Eichstätt und nimmt die Sache zu Lebzeiten gleich selbst in die Hand:
http://www.erzabtei-beuron.de/kultur/dubletten.php
Da es sich anscheinend um Dubletten neuerer Literatur handelt, ist ja auch nichts dagegen zu sagen, im Gegenteil: wenn da Geld hereinkommt und für mehr oder weniger gute Zwecke, und sei’s nur die Bestandsvermehrung, verwendet wird, ist das tausendmal besser als der Ruf nach dem Müllwagen.
Die Schwäbische Zeitung meldet den Tod von Pfarrer Otto Beck (* 1932 in Leutkirch; † 2007 in Wangen).
In seiner Heimat Oberschwaben wurde der studierte Theologe und Volkskundler bekannt durch sein Engagement für das religiöse Brauchtum (z. B. für den „weltberühmten“ Erntedankteppich in seiner geliebten Kirche St. Oswald in Otterswang, wo er von 1965 bis 1999 als Pfarrer wirkte), aber auch durch regionalgeschichtliche, volkskundliche wie seelsorgerische Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, darunter allein über 9000 „Kalenderblätter“ für die Schwäbische Zeitung. Aber auch in Radio und Fernsehen waren unzählige, oft im eigenen Film- und Tonstudio in Otterswang produzierte Beiträge zur oberschwäbischen Kultur zu hören und zu sehen.
Durch seine 35 Kirchenführer begegnet sein Name dem Reisenden auf der Oberschwäbischen Barockstraße auf Schritt und Tritt. Seine umfangreiche Dissertation über Kloster, Konvent und Ordensleben der Reichsabtei Heggbach (Theol. Fak. d. Univ. Innsbruck 1978, erschienen Konstanz 1980, ISBN 3-7995-4028-8) ist das Standardwerk über diese Zisterzienserinnenabtei und wurde seither wohl von keiner Monographie eines einzelnen Autors über ein oberschwäbisches Kloster übertroffen.
St. Oswald in Otterswang, langjährige Wirkungsstätte von Pfarrer Otto Beck
Becks Schriften bei der Deutschen Nationalbibliothek:
http://dispatch.opac.d-nb.de/DB=4.1/REL?PPN=121689301
Der SWB wirft verschiedene Otto Becks zusammen, aber die Liste enthält doch noch einige Schriften, die bei der DNB nicht verzeichnet sind:
http://pollux.bsz-bw.de/DB=2.1/SET=2/TTL=31/PPN?PPN=160215242