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Rezensionen zum Buch zur Causa Karlsruhe

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Hinweise auf Rezensionen. Hervorzuheben die von Raffelt (UB Freiburg) in:
http://www.ub.uni-freiburg.de/eucor/pdf/eucor-29.pdf

Zitate:

“Man fragt sich überdies vielmehr, was die Rede vom „Stammschloß Salem“ des Hauses Baden bedeuten kann, da es sich doch auch da um Säkularisationsgut, nämlich ein säkularisiertes Zisterzienserkloster handelt, und warum dieses als Privatbesitz eines ehemals regierenden Hauses angesehen werden kann. Doch das ist ein anderes Thema. […]
Aus bibliothekarischer Sicht bleibt ein bitterer Nachgeschmack, selbst wenn das Geschehen ohne Schaden für die Handschriftensammlung zuende gehen sollte, wie zu hoffen ist. Es bleibt besonders skandalös, daß diese Aktion vorgesehen wurde, ohne daß die fachlich kundigen und zuständigen Beamten befragt worden sind3, während die Spitze des Rechnungshofs, juristische Gutachter und sonstige unterstützende Verwaltungsbeamte die vorgesehene Lösung empfehlend einfädeln, beraten oder zur Kenntnis nehmen konnten. Zweitens wird spätestens aus den Äußerungen des Kulturstaatsministers Bernd Neumann jedem Beobachter deutlich, daß die Regeln des Kulturgüterschutzes seitens der Landesre-gierung bewußt umgangen werden sollten, um einen höheren Marktpreis zu ermöglichen. Drittens ist nicht einsichtig, wie das Vorhaben mit der baden-württembergischen Landesverfassung vereinbart werden kann1. Viertens ist die grundlegende Voraussetzung der Absprache mit dem Haus Baden – Handschriften für Schloß Salem – durch keinerlei sachlichen Zusammenhang gerechtfertigt.

Ich muß gestehen, daß ich den ursprünglichen Plänen der Landesregierung nach wie vor fassungslos gegenüberstehe. Ich kann mich aus den Jahrzehnten meiner Berufstätigkeit an kein vergleichbares Vorhaben erinnern und weiß auch historisch nicht, wo seit der Säkularisation größerer Schaden für Bibliotheken angerichtet wurde – außer durch Kriege und Katastrophen –, als er bei diesem „Deal“ geplant war.”

Badische Landesbibliothek,
Cod. Aug. perg. 60, Bl. 93v

Bauzeitschriften

Unter dem Titel «Baugedächtnis Schweiz Online» stehen ab sofort die kompletten Jahrgänge der Zeitschriften «Tec21» und «Tracés» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins sowie ihre Vorgängertitel seit 1874 als Faksimile mit hoher Bildqualität und Volltextsuche im Internet.
Digitalisiert wurden nicht nur die redaktionellen Teile, sondern auch die Inserate, die oft wichtige historische Informationen enthalten. Der Umfang des Open-Access-Angebotes beträgt insgesamt rund 345’000 Seiten, der Zugriff erfolgt unter
http://www.baugedaechtnis.ethz.ch

Aus INETBIB

Wahre Worte zum Belegexemplar

“Mit Ihrer Unterschrift auf dem Benutzungsantrag verpflichten Sie sich, dem Archiv unentgeltlich ein Belegexemplar zukommen zu lassen, sofern Ihre Veröffentlichung “in wesentlichen Teilen” (oder ähnlich formuliert) auf Material dieses Archivs gründet. Betrachten Sie diese Verpflichtung getrost als Bitte. Erstens wird kein Archiv systematisch verfolgen, welche aus seinen Beständen heraus gewonnenen Erkenntnisse wann und wo veröffentlicht werden. Zweitens wird kein Archiv einen Gerichtsprozess anstrengen, wenn Sie ihm ein Buch zum Ladenpreis von durchschnittlich 36 Euro oder gar einen Aufsatz vorenthalten. Lassen Sie sich also bitte in der Frage “Belegexemplar” von Erwägungen der Art leiten, dass Sie im Archiv kostenfreie Leistungen erhalten haben, dass der Etat für die Dienstbibliothek auch in Archiven schmilzt und dass Ihr Werk so den Kreis seiner Öffentlichkeit ein Stück erweitert.”
http://www.historicum.net/lehren-lernen/archiveinfuehrung/nutzungsbestimmungen
Gleichlautend in Burkhardt: Arbeiten im Archiv, 2006, 90f.

Zur Rechtslage siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2812929
http://www.ub.uni-dortmund.de/Listenarchive/LIB-L/200008/20000816.html#0

1. Einen Rechtsanspruch können nur solche öffentliche Archive geltend machen, deren Landesarchivgesetz (nicht: Benutzungsordnung) einen solchen vorsieht.
2. Von Klagen gegen Benutzer oder Widerruf der Benutzungsgenehmigung wegen Nichtablieferung des Belegexemplars ist nichts bekannt geworden.
3. Trotz gesetzlicher Verankerung ist der Anspruch auf ein kostenloses Belegexemplar (als “Naturalabgabe”) juristisch fraglich. Wenn der Benutzer glaubhaft versichert, über kein Belegexemplar zu verfügen, ist der Anspruch nicht gegeben. Er ist nicht gezwungen, ein solches zu erwerben, um den Anspruch erfüllen zu können.
4. Wer immer die Möglichkeit hat, ein Belegexemplar oder Kopien dem Archiv abzuliefern, sollte dies tun! Er hilft damit nicht nur den Archivaren bei der Erschließung von Archivgut, sondern auch anderen Benutzern.
5. Archive sollten die Belegexemplare besser erschließen und vor allem digital mit den Beständen verzahnen, auf die sie sich beziehen!

Arbeiten im Archiv

Nach der Einführung in die Archivarbeit (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3756458 ) ist eine zweite Einführung anzuzeigen.

Beide Bücher ergänzen sich gut.

Burkhardt schreibt lockerer und anschaulicher, er formuliert auch öfter Kritikpunkte. Während die andere Einführung bessere Recherchebeispiele enthält, kann Burkhardt mit Angaben zur Archivarbeit in anderen Ländern punkten.

Holzapfl von der Archivschule München moniert zurecht, dass B. die Digitalisierung von Archivgut zu “entgstirnig” sieht:
http://www.sehepunkte.de/2007/02/12061.html

Der positiven Bewertung durch Holzapfl möchte ich mich im übrigen anschließen.

Kaufen muss sich der Benutzer das Büchlein nicht unbedingt, denn wesentliche Teile des Textes stehen auch online bei http://historicum.net zur Verfügung:
http://www.historicum.net/lehren-lernen/archiveinfuehrung/einleitung

Dass Archivalia bereits in der dritten Anmerkung zitiert wird, freut uns, ist aber kein Grund für die Beurteilung.

Martin Burkhardt: Arbeiten im Archiv
Praktischer Leitfaden für Historiker
erschienen September 2006
135 Seiten, 10 Abb., Paperback
Uni-Taschenbücher GmbH Stuttgart | ISBN: 3825228037
12.90 EUR

Inhalt
1 Einleitung:
Wem und zu welchem Zweck dieser Leitfaden dient. 9
2 Was ist ein Archiv?11
2.1… im allgemeinen Sprachgebrauch. 11
2.2… im strengen archivfachlichen Sinne. 12
2.3 Woran und wie arbeiten Archivarinnen und Archivare?14
2.3.1Übernahme. 14
2.3.2 Erhaltung. 16
2.3.3 Erschließung. 16
2.3.4 Benutzung. 17
3 Die verschiedenen Archivarten und -träger in Deutschland. 19
3.1 Archive des Bundes. 19
3.2 Staatsarchive (Landesarchive).21
3.3 Kommunalarchive. 22
3.4 Kirchliche Archive. 24
3.5 Herrschafts-, Haus- und Familienarchive. 26
3.6 Wirtschaftsarchive. 27
3.6.1 Unternehmensarchive. 27
3.6.2 Regionale Wirtschaftsarchive. 28
3.6.3 Andere Archive der Wirtschaft. 30
3.7 Archive von Parlamenten, Parteien und Verbänden. 31
3.8 Medienarchive. 33
3.9 Archive an Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. 33
3.10 Andere Archive. 35
4 Archivreise ins Ausland. 37
4.1 Europäische Union. 38
4.2 Frankreich. 38
4.3 Großbritannien. 40
4.4 Italien, mit Vatikan. 41
4.5Österreich. 43
4.6 Polen. 46
4.7 Russland. 47
4.8 Schweiz. 49
4.9 Spanien. 51
4.10 USA. 54
5 Von der Frage zur Quelle. Der Weg der Recherche. 59
5.1 Wozu ins Archiv?59
5.2 Die richtigen Archive ermitteln. 60
5.2.1 Generelles Vorgehen. 60
5.2.2 Was ein “Bestand” im Archiv bedeutet. 61
5.2.3 Auf der Spur. Provenienzprinzip und Archivfolge. 63
5.2.4 Archivrecherche als Schema und Beispiel. 66
5.3 Wahrung persönlicher Rechte mit Hilfe von Archivalien. 67
5.4 Die richtigen Archive für unterschiedliche Fragestellungen. 69
5.4.1 Forschungsgegenstand: Personen. 71
5.4.2 Forschungsgegenstand: Lokal-/Regionalgeschichte. 73
5.4.3 Forschungsgegenstand: Wirtschaftsunternehmen. 75
5.4.4 Forschungsgegenstand: Nationalsozialismus. 76
6 Wie Sie Archivgut nutzen: Regeln und Verfahren. 79
6.1 Wer Archivgut nutzen darf. 79
6.2 Erste Kontaktaufnahme. 80
6.3 Welche “Dienstleistungen” Archive bieten – und welche nicht. 81
6.4 Archivgesetze und Sperrfristen bei Archivalien. 82
6.4.1 Sperrfristen bei Sachakten. 84
6.4.2 Schutzfristen für personenbezogenes Archivgut. 85
6.4.3 Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist. 86
6.5 Andere mögliche Einschränkungen bei der Vorlage von Archivalien. 86
6.6 Benutzungsantrag. 87
6.7 Im Lesesaal. 88
6.8 Gebühren, Auslagen, Reproduktionsgenehmigung und Belegexemplar. 89
6.9 Online-Nutzung von Archivgut. 91
6.10 Freie Nutzung “aller” öffentlichen Unterlagen: Die Informationsfreiheitsgesetze….
7 Die archivischen Find-Hilfsmittel. 97
7.1 Gesamtübersicht über die Bestände. 97
7.2 Findbuch. 97
7.3 Inventar. 99
7.4 Findmittel im Internet. 101
8 Varianz der Archivalquellen. 103
8.1 Texte. Die deutsche Schrift. 103
8.2 Bilder. 104
8.3 Tonträger und bewegte Bilder. 105
8.4 Museale Gegenstände. 106
8.5 Digitales Archivgut. 107
9 Service. 109
9.1 Transkriptionsregeln und ein paar Tipps. 109
9.2 Schriftbeispiele. 111
9.3 Weiterführende gedruckte Literatur. 128
9.4 Im Internet: Archivverwaltungen, Verbände und weiteres Weiterhelfende. 132
Abbildungsnachweis. 136