Kirchenbuchdigitalisierung

Tagungsbericht zur Tagung der süddeutschen Kirchenarchivare
http://archivnachrichten.blogspot.com/2007/06/16-tagung-der-sddeutschen.html

“Der Ausschuss “Digitale Kirchenbücher” innerhalb des VkA hat sich seit seiner Gründung zweimal getroffen und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen: Die Präsentation im Internet muss analog zur Kirchenbuchbenutzung im realen Archiv aufgebaut werden (Hinweise auf die Provenienz des Kirchenbuchs; Einbau von Findmitteln; virtueller Lesesaal analog zum realen Lesesaal). Die Benutzungsordnungen der meisten Archive müssen den neuen Möglichkeiten angepasst werden (z.B. Verhinderung von Missbrauch, unbefugtem Herunterladen von Quellen, Verletzung von Eigentumsrechten). Die technischen Abläufe müssen ebenfalls noch entwickelt werden. Auch die Höhe der Gebühren sowie die Art des Einzugs sind zu klären. Ein dafür nötiger Web-Shop kann nur von einer juristischen Person betrieben werden. Es empfiehlt sich also die Gründung einer GmbH bzw. einer GmbH & Co KG (wegen Forderungen und der Haftung). Eine solche juristische Person unterliegt der Steuerpflicht. Mitglieder einer solchen GmbH können die Landeskirchen, aber auch katholische Bistümer werden.”

Die freie Nutzung von Kulturgut ist der bestimmungsgemäße Gebrauch von Kulturgut, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3776363

“Unbefugt” ist da gar nichts. Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht!

Wissen gehört der Menschheit. Vertreibt diese Krämerseelen aus dem Tempel!

Vernachlässigtes Filmerbe

http://www.taz.de/dx/2007/06/12/a0050.1/text.ges,1

Die taz führte ein Interview mit dem Direktor des Berliner Filmerbes und der Stiftung Deutsche Kinemathek, Rainer Rother.

Zitat:

Ihnen fehlt aber immer noch das politische Mandat. Das fängt schon damit an, dass in Deutschland – im Gegensatz zu Frankreich zum Beispiel – die Pflichtdeponierung von Kopien einer jeden aktuellen Filmproduktion im staatlichen Archiv – sei es im Bundesarchiv oder eben der Kinemathek – gesetzlich bisher nicht geregelt ist.

Rother: Aus Archivsicht ist das ganz sicher ein notwendiger Schritt, um unsere Position zu stärken. Da haben sich in den letzten Jahren aber bereits kleinere Veränderungen vollzogen. Inzwischen ist es zum Beispiel gesetzlich vorgeschrieben, dass jeweils eine Kopie der von den Film- und Landesförderungsanstalten geförderten Filme an ein Archiv des Kinemathekenverbundes abgegeben werden muss. Das ist noch keine Pflichtabgabe, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Ich glaube auch, dass die Produktionsfirmen langsam zu verstehen beginnen, wie aufwändig die Lagerung und langfristige Konservierung ihrer Filme ist, und dass dies in den Archiven einfach am besten gewährleistet ist.

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