Aus der Sicht von Frankreich, das ja keine Panoramafreiheit kennt, ist die Glosse von
Claude Mignot, Droits sur l’image, droit à l’image: l’image architecturale, Les Nouvelles de l’INHA 28, März 2007, S. 2f.
geschrieben.
Im PDF:
http://www.inha.fr/IMG/pdf/Nouvelles28.pdf
Monat: Mai 2007
Modernisierung des Archivrechts
http://www.duncker-humblot.de/?fnb=32897&ses=fc869e09c998a1201dbbe5e99c2c3835
Schoch, Friedrich
Michael Kloepfer
Hansjürgen Garstka
Archivgesetz (ArchG-ProfE).
Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes.
439 S.
EUR 98,–
2007
ISBN 978-3-428-12433-6
Inhaltsübersicht
Gesetzestext: Archivgesetz (ArchG): Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften: Zweck des Archivwesens – Geltungsbereich – Begriffsbestimmungen – Zweiter Abschnitt: Archivwesen des Bundes: Organisation – Aufgaben – Dritter Abschnitt: Anbietung und Übernahme von Unterlagen: Anbietung und Ablieferung von Unterlagen öffentlicher Stellen – Anforderung und Übergabe von Unterlagen privater Stellen – Feststellung der Archivwürdigkeit – Übernahme der Unterlagen – Verwaltung und Sicherung des Archivguts – Vierter Abschnitt: Schutzrechte betroffener Personen: Auskunft, Akteneinsicht – Richtigstellung – Gegendarstellung – Fünfter Abschnitt: Zugang zum Archivgut: Allgemeinzugänglichkeit des Archivguts – Einschränkung und Ausschluss des Zugangs zum Archivgut – Ablauf von Schutzfristen – Zugang durch die abgebende Stelle – Ablieferung von Belegexemplaren – Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen: Benutzungs- und Gebührenordnung – Sonderarchive – Begründung: Einleitung : Archivrecht in der Informationsgesellschaft – Kommentierung der §§ 1-20 – Anhang: Anhang I: Bundesarchivrecht: Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes. Bundesarchivgesetz (BArchG) – Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv – Verordnung über Kosten beim Bundesarchiv – Anhang II: Landesarchivrecht: LArchG BW – BayArchG – ArchG Bln – BbgArchG – BremArchG – HbgArchG – HessArchG – LArchG MV – NdsArchG – LArchG NW – LArchG RP – SaarlArchG – SächsArchG – ArchG LSA – LArchG SH – ThürArchG – Anhang III: Europäisches Archiv- und Informationszugangsrecht: EG-Archivverordnung – EG-Transparenzverordnung – Anhang IV: Informationszugangsrecht: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes (IFG-ProfE) – Literatur- und Sachwortverzeichnis
Zum Buch
Archive bilden das “Gedächtnis des Staates”. In der zunehmenden öffentlichen Kommunikation der Informationsgesellschaft gewinnen sie kontinuierlich an Bedeutung. Archive erfüllen Aufgaben der Informationsvorsorge und Informationsversorgung; sie sichern die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben und gewährleisten die zeitgenössische historische Forschung. Archivgut stellt ein wichtiges Kulturgut dar. Angesichts seiner dokumentarischen und kulturstaatlichen Funktion kommt dem öffentlichen Archivwesen ein staatspolitischer Rang zu.
Das deutsche Archivrecht steht vor großen Herausforderungen. Die Archivgesetze des Bundes und der Länder erfüllen nicht die Anforderungen der Informationsgesellschaft. Sie sind lückenhaft und uneinheitlich. Zudem hat die Informationsfreiheitsgesetzgebung mittlerweile auch das Archivrecht erreicht. Dies erfordert eine Novellierung der Archivgesetze des Bundes und der Länder; eine grundlegende Modernisierung des deutschen Archivrechts ist dringlich geboten.
Friedrich Schoch, Michael Kloepfer und Hansjürgen Garstka legen mit diesem Professorenentwurf für ein Archivgesetz des Bundes (ArchG-ProfE) ein “Modellgesetz” für ein zeitgemäßes Archivrecht vor. Entwickelt wird ein Mustergesetzentwurf, der das Archivrecht der Informationszugangsfreiheit anpasst, das Bundesarchiv stärkt, privates Archivgut in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezieht, elektronische Unterlagen einer Regelung unterzieht, die Beweiskraft von Archivgut sicherstellt und einen Sonderstatus öffentlichen Archivguts prägt, der in die Schaffung öffentlichen Eigentums mündet. Der Entwurf entstand im Austausch mit der archivarischen Praxis.
Der ArchG-ProfE dient als Grundlage für die bevorstehende Diskussion zur Modernisierung des Archivrechts in Deutschland. Er ist Teil des Gesamtprojekts für ein Informationsgesetzbuch (IGB), das 2008 bei Duncker & Humblot erscheinen wird.
Siehe auch den Aufsatz:
Die Verwaltung 4/2006:
Abhandlungen und Aufsätze: Friedrich Schoch, Modernisierung des Archivrechts in Deutschland
Landesarchiv NRW soll nach Duisburg
http://www.innenhafen-portal.de/html/2007-05-152.html
Das Landesarchiv kommt nach Duisburg an den Innenhafen: Vier Abteilungen des über das Land Nordrhein-Westfalen verteilten “Landesarchivs”, darunter das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, sollen nach dem Willen der Landesregierung im derzeit noch genutzten Speichergebäude der Rheinisch-Westfälischen Speditions-Gesellschaft an der Schifferstraße angesiedelt und zusammengefasst werden.
Gleichzeitig soll das Speichergebäude durch Anbau eines hochmodernen Bürohauses deutlich vergrößert werden. Darüber ist nach Informationen der NRZ in der Düsseldorfer Landesregierung jetzt ein Grundsatzbeschluss gefallen.
Noch in diesem Monat soll dazu ein entsprechender Architekten-Wettbewerb international ausgeschrieben werden.
Hintergrund: Das Landesarchiv platzt seit Jahren aus allen Nähten und die drei in Düsseldorf ansässigen Abteilungen (Hauptstaatsarchiv, Zentrale Dienste und Grundsatzfragen) sollen zusammen mit dem derzeit im Barock-Schloss “Augustusburg” in Brühl untergebrachten Personenstandsarchiv an einem neuen, sehr viel größeren Standort gemeinsam platziert werden.
Quelle: http://www.rwsg-duisburg.de
Bücher-Schätze der Karolingerzeit
Eine Virtuelle Handschriften-Ausstellung der Pariser BN
http://expositions.bnf.fr/carolingiens/index.htm
Komplette Digitalisate sind in Paris Mangelware.
Erstausgaben nicht bei Google Books
Quellenarbeit und Schriftgutverwaltung
Konf: Quellenarbeit und Schriftgutverwaltung – Historische Hilfswissenschaften im Kontext archivischer Aufgaben (12. Archivwissenschaftliches Kolloquium)
15.05.2007 Archivschule Marburg
Veranstalter: Archivschule Marburg, Marburg
Datum, Ort: 12.06.2007-13.06.2007, Wilhelmstraße 15, Ev. Stadtmission Marburg
Deadline: 30.05.2007
Das handwerkliche Rüstzeug der Historischen Hilfswissenschaften gilt seit jeher als unverzichtbare Grundlage für die historische Forschung und die archivarische Arbeit an den Quellen. Die Historischen Hilfswissenschaften wurden in der Vergangenheit zwar immer wieder unterschiedlich ausgerichtet und mit wechselndem Selbstbewusstsein ihrer Vertreter gern in dienender Funktion gegenüber der Geschichtswissenschaft oder als eigenständige kulturgeschichtliche, rechtsgeschichtliche oder im weiteren Sinne auch archäologische Disziplin begriffen. Ihr Charakter als Grundlagenwissenschaft, die dem Bearbeiter von historischen Quellen zu vorderst das nötige Instrumentarium zum rechten Verstehen und Interpretieren von Texten und sonstigen Quellen zur Verfügung stellt, wurde dabei jedoch nie ernsthaft in Frage gestellt.
Ihren Untersuchungsgegenstand haben die Historischen Hilfswissenschaften immer aus seinem Entstehungs- und Nutzungszusammenhang heraus zu begreifen versucht und für diese Sichtweise kritische Methoden entwickelt. Die beständige Ausrichtung der Disziplin auf die mittel-alterliche und allenfalls frühneuzeitliche Überlieferung hat es lange Zeit verhindert, ihre Methoden und Instrumente im Kontext moderner Schriftguterzeuger und -erzeugnisse fruchtbar werden zu lassen.
Vor diesem Hintergrund will das 12. Archivwissenschaftliche Kolloquium vor allem ein modernes Verständnis und eine aktuelle Nutzbarmachung der Historischen Hilfswissenschaften im archivischen Kontext zur Diskussion stellen. Es wird zu fragen sein, wie neue Informationstechniken die archivische Bearbeitung klassischer hilfswissenschaftlicher Gebiete, wie der Urkundenedition oder -regestierung, unterstützen können, welchen Beitrag hilfswissenschaftliche Disziplinen für die Definition von Anforderungen an zeitgenössisches, auch elektronisches Schriftgut zu leisten vermögen und welchen Weg eine an der Schnittstelle zwischen Archivwissenschaft und Hilfswissenschaften stehende Aktenkunde einschlagen muss, um neben den modernen hilfswissenschaftlichen Aspekten auch Fragestellungen der Schriftgutverwaltung zu unterstützen. Damit eng verknüpft ist die Frage, wie die Historischen Hilfswissenschaften im Kontext der universitären Ausbildung und der archivischen Praxis fortgeschrieben und betrieben werden können.
Dienstag, 12. Juni 2007
13:30
Eröffnung und Grußworte
14:00 – 16:00
1. Sektion: Neue Techniken der Urkundenbearbeitung
Moderation: Dr. Karsten Uhde, Archivschule Marburg
Dr. Henning Steinführer, Stadtarchiv Braunschweig:
Sind Urkundenbücher ein Auslaufmodell? Methodische Überlegungen zur Urkundenedition im digitalen Zeitalter
Dr. Pauline Puppel, Landeshauptarchiv Rheinland-Pfalz: Kurzregest und Kennzahl – Urkundenverzeichnung im
21. Jahrhundert
Dr. Andreas Berger, Kreisarchiv Kleve:
Möglichkeiten und Grenzen der Urkundenverzeichnung mit Erschließungssoftware
Pause
16:30 – 18:00
2. Sektion: Vom mittelalterlichen Amtsbuch zum elektronischen Register
Moderation: Prof. Dr. Jürgen Kloosterhuis, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin
Dr. Andreas Petter, Bundesarchiv:
Die Bedeutung vormoderner Amtsbuchführung für Geschichte und Theorie des europäischen Archivwesens
Dr. Margit Ksoll-Marcon, Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München:
Elektronische Register
Mittwoch, 13. Juni 2007
9:00 – 10:30
3. Sektion: Aktenkunde und Schriftgutverwaltung
Moderation: Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart
Dr. Karsten Uhde, Archivschule Marburg:
Alter Stil – Neuer Stil – Neuester Stil. Überlegungen zu
einer systematischen Aktenkunde des 20. und frühen
21. Jahrhunderts
Dr. Udo Schäfer, Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg:
Amtliche Aktenkunde der Neuzeit – Records Management des 21. Jahrhunderts. Zur Schnittmenge zweier
Disziplinen
Pause
11:00 – 12:30
4. Sektion: Die Rolle der Hilfswissenschaften im
21. Jahrhundert
Moderation: Dr. Frank M. Bischoff, Archivschule Marburg
Prof. Dr. Marita Blattmann, Universität Köln:
Ausprägungen und Strukturen der Historischen Hilfswissenschaften im universitären Kontext
Prof. Dr. Robert Kretzschmar, Landesarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart:
Werkzeug, Forschungsfeld, Lehrfach? Zur Bedeutung der Historischen Hilfswissenschaften für die Archive
12:30 – 13:00 Abschlussdiskussion
Verabschiedung
Kontakt: Christa Kieselbach
Archivschule Marburg
Tel. 06421/16971-12
kieselba@staff.uni-marburg.de
Typ: Konferenz
Land: Germany
Sprache: German
Klassifikation: Regionaler Schwerpunkt: Deutschland
Epochale Zuordnung: Epochal übergreifend
Thematischer Schwerpunkt: Archivwissenschaft, Historische Hilfswissenschaften
URL zur Zitation
dieses Beitrages: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=7275
Portal Archivwesen in der Wikipedia
Freie Nutzung des kulturellen Erbes
http://oe1.orf.at/highlights/102769.html
Thomas Bredenfeld plädiert für Creative Commons:
Bei Creative Commons kann im Gegensatz dazu ein Schöpfer von Kulturgut selbst bestimmen, was mit seinen Schöpfungen geschehen soll, wofür und wie er diese freigibt und dabei – und das ist das Entscheidende – bleibt immer sein Urheberrecht gewahrt. Er kann der Gemeinschaft etwas zur Verfügung stellen, dem Allgemeingut hinzufügen, ohne sein Werk “geistig verschenken” zu müssen. Dieses Lizenzmodell wird derzeit sukzessive in immer mehr Ländern in anwendbares nationales Recht umgesetzt und ermöglicht es, mit aktuellem Kulturgut legal abgesichert wieder etwas zu tun, was immer die Basis einer Kultur war: Das Aufgreifen und Verändern von Vorhandenem, letztlich das Weitererzählen von Geschichten, Überlieferung also, das Lebendighalten von Inhalten.
Auf gemeinschaftlicher, nichtkommerzieller Arbeit basierende Kultur- und Wissensplattformen, wie zum Beispiel Wikipedia, und der zunehmende Überdruss an einer komplett durchkommerzialisierten Medienwelt lassen hoffen, dass der Gedanke des Allgemeinguts im kulturellen Bereich wieder mehr an Bedeutung gewinnt und auch künftig Inhalte frei bleiben, so wie es zum Beispiel die antiken Sagen und anderes geistiges Erbe der Menschheit sind.
Mehr und mehr Menschen stellen heute ihr eigenes Schaffen in diesem Sinne der Allgemeinheit zur Verfügung. So wie das Internet die gegenwärtigen kommerziellen Auswüchse im Umgang mit kulturellen Inhalten erst möglich gemacht hat, bietet es auf der Gegenseite allen, die dagegen kämpfen, eine nicht-kommerzielle Verbreitungsplattform, die der Renaissance des Allgemeinguts weiteren Auftrieb verleihen wird.
Der Teufel von Schiltach
Unter
http://www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/regionale-hexenverfolgung/art/Der_Teufel_von/html/ca/49001e0343
ist als PDF das komplette Buch von Hans Harter ueber den
Teufel von Schiltach (Schiltach 2005) abrufbar.
Das Buch ist bei der Stadtverwaltung Schiltach beziehbar,
es eignet sich auch gut als Geschenk!
Mein herzlicher Dank gilt
* dem Autor Herrn Dr. Harter, auch dafuer, dass er die
* Stadt Schiltach, der ebenfalls sehr zu danken ist, fuer
eine Open-Access-Veroeffentlichung gewinnen konnte und last
but not least
*http://historicum.net, d.h. vor allem Katrin Moeller fuer die
technische Umsetzung und Bereitschaft zur Bereitstellung.
Materialien zum Thema in der Liste HEXENFORSCHUNG:
Materialsammlung
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0506&L=HEXENFORSCHUNG&P=R4101&I=-3
Inhaltsverzeichnis des Buchs
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0506&L=HEXENFORSCHUNG&P=R4718&I=-3
Nachträge zum Buch:
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0606&L=HEXENFORSCHUNG&P=R2571&I=-3
David Wolleber
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0606&L=HEXENFORSCHUNG&P=R2669&I=-3
weiteres Flugschrift-Exemplar
Digitalisiert in München:
http://www.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00006348/images
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0702&L=HEXENFORSCHUNG&P=R6916&I=-3
Jakob Reutlinger
UB Lausanne tritt Google Books bei
http://www.boersenblatt.net/142836/template/b3_tpl_home_detail
Auf der Seite der Bibliothek steht noch nichts:
http://www.unil.ch/bcu
Danke an M. Schindler!
Archivarstereotypen: Archivarin im Drama.
” … Sonja ist eine graue Maus, eine Archivarin, die von ihren Bekannten ausgenutzt wird – nähen, kochen, Torten backen voller Lust und mit nachlässiger Gebärde, das übernimmt sie widerspruchslos, stumm. Sie hat ja auch sonst nichts. ….”
Eine Kritik zur Aufführung des Theaterstücks “Sonja” s. unter: http://www.diepresse.com/home/kultur/news/304048/index.do?_vl_backlink=/home/kultur/index.do
How to find Google Books?
Neuzugänge VL Hilfswissenschaften
http://www.vl-ghw.lmu.de/neu.html
Pergamenturkunden in Apulien digital:
http://www.pergamopuglia.it
Und anderes mehr.
Die dümmsten Kälber …
Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben eine “Frankfurter Mahnung” (DOC-Datei) verfasst, in der sie sich gegen “jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken” richten.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89715/from/rss09
Halten wir fest:
*Es ist eine völlig unbewiesene Behauptung, dass nur ein restriktives Urheberrechts-Regime die Kreativität anspornt. Es gab künstlerische und literarische Höchstleistungen lange bevor es ein Urheberrecht gab (und es gab solche auch in Hochkulturen, die das Konzept des geistigen Eigentums nicht kannten.)
*Mit alten Lösungen wird man der digitalen Herausforderung nicht gerecht.
*Vom harten Urheberrecht profitieren am meisten die Verwerter, nicht etwa die Urheber, die oft genug (z.B. als Übersetzer) von den Verlagen mit Hungerlöhnen abgespeist werden.
*Die Krise des wissenschaftlichen Publizierens ist keine Finanzierungskrise der Bibliotheken, denn wenn Monopolgewinne erwirtschaftet werden können, holt der Monopolist das neu eingespeiste Geld auch noch ab.
*Die Bürgergesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, dass Steuerzahler öffentlich finanzierte Forschung kostenfrei rezipieren können.
*Open Access wird nicht gefordert für Werke, von denen ihre Autoren leben müssen (und schon gar nicht für literarische Werke). Im übrigen spricht alle empirische Evidenz dafür, dass OA die Verkaufszahlen von Büchern erhöht statt vermindert (siehe ausführliche Belege unter: http://archiv.twoday.net/stories/3326893 ). Die Verlage könnten ohne weiteres selber testen, ob dies stimmt oder nicht. Wenn sie es aber nicht tun, sollten sie uns mit ideologischen Behauptungen verschonen.
Informationen zu OA:
http://openaccess-germany.de
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access
Nachtrag:
Ruth Goebel kommentiert die “Frankfurter Mahnung” ebenfalls:
http://www.fotostoria.de/?p=863
Nachtrag II:
Der Volltext der kurzen Frankfurter Mahnung als WORD-Doc unter
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=0&dl_id=142625
enthält am Schluss folgende Passage:
Die Diskussionen um eine umfassende digitale Bibliothek deutscher Literatur im Internet müssen von der Anforderung des Urhebers ausgehen, über das Schicksal seiner Werke souverän zu entscheiden. Jegliche Art politischer Zwang zum open access zu urheberrechtlich geschützten Werken ist eine gravierende Fehlsteuerung. Um das berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben, muss der Staat ein politisches Zeichen setzen und mehr Geld in die Wissensbereitstellung und -aufbereitung investieren.
Halten wir erneut fest:
* Nicht der Urheber entscheidet in der Regel souverän über das Schicksal seiner Werke, sondern der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts, also der Verlag. Urheber und ihre Rechtsnachfolger sind in der Regel sehr viel weniger ideologisch gegen OA eingestellt als Verlage und würden, wären sie denn ermittelbar (“verwaiste Werke”), vielfach die Zustimmung zur Einstellung in eine elektronische Bibliothek geben.
* Wer zahlt schafft an. Sowohl staatliche als auch private Förderung urheberrechtlich geschützter Werke kann nicht bedeuten, dass Verlage einen Blankoscheck erhalten, sich ohne Rücksicht an öffentlichen Geldern zu bedienen. Wenn es eine öffentliche Aufgabe ist, Wissen bereitzustellen, dann darf erwartet werden, dass derjenige öffentliche Geldgeber, der das Geld bereitstellt, auch über die Modalitäten des Wissenszugang entscheidet. Wenn man das “politischen Zwang zu open access” nennt, dann ist dieser Zwang richtig und sinnvoll.
* Open Access betrifft überwiegend wissenschaftliche Literatur in Form von Zeitschriftenartikeln, für die die Autoren keinen Cent erhalten. Der überwältigende Zuspruch zur EU-Petition für OA hat deutlich gemacht, wie breit die Unterstützung für OA inzwischen in der Wissenschaftsgemeinde ist. Wenn Wissenschaftler OA möchten, dann geht das Verdi und PEN und den Börsenverein nicht das geringste an.
Nachtrag III:
Peter Subers Kommentare
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_13_fosblogarchive.html#8518561160675379341
Nachtrag IV:
Panikmache, sagt BITKOM
http://www.urheberrecht.org/news/3032
Archiblogosfera
http://archivista.wordpress.com/2007/05/14/blogs-y-archivos-sobre-el-articulo-en-archivamos
bespricht
Francisco Fernández Cuesta: “Archivos y blogs: construyendo la archiblogosfera”. Archivamos, nº 63 (2007), p. 45-49.
Wer Spanisch kann, möge es bitte zusammenfassen.
Denkmalpflege in Bayern in Gefahr
Hat nun das Denkmalschutzgesetz die Erwartungen der Öffentlichkeit erfüllt? Ist das Landesamt mit ihm ein entscheidendes Stück vorangekommen bei seiner zentralen Aufgabe – dem Schutz und der Pflege der Denkmäler im Land? Hat die bayerische Denkmalpflege durch dieses Gesetz, das im Parlament große Zustimmung fand, ihre optimale Form erhalten – nach fast siebzig Jahren kontinuierlicher Pionierarbeit, aber auch ständig wiederkehrender Probleme, Schwächen, Anfälligkeiten?
Noch vor zwanzig Jahren hätte ich diese Frage unbedenklich bejaht. Heute zögere ich. Schuld sind nicht etwa Unzulänglichkeiten im Vollzug, die ließen sich leicht beheben – schuld ist die schleichende, in jüngster Zeit kaum noch verdeckte Aushöhlung des Gesetzes. Wie soll sich ein Gesetz bewähren, dem man gar keine Bewährungschance mehr gibt? Seit 1990 wurde massiv in die Systematik eingegriffen. 1994 entfiel der Devolutiveffekt, ein Kernstück des Denkmalschutzgesetzes: das Einvernehmen zwischen Unteren Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden musste nicht mehr hergestellt werden; das Interesse der Allgemeinheit wurde verhängnisvoll geschwächt. Seither werden Interessenkollisionen – die in der Denkmalpflege etwas ganz Natürliches sind – in einer zunehmenden Zahl von Fällen nicht mehr aufgelöst: die Räder drehen sich zwar weiter, aber sie greifen nicht mehr ineinander.
Sodann erlebte das Landesamt einen Stellen- und Mittelabbau ohnegleichen: in den 1990er Jahren wurden 8%, nach 2004 erneut 10% Personal eingespart – bei gleichzeitiger Erhöhung der nur durch vermehrte und geschulte Kräfte zu lösenden Aufgaben, etwa der Verkürzung der Fristen für denkmalfachliche Stellungnahmen auf vier Wochen. Endlich wurden auch die verfügbaren Mittel für die Denkmalpflege seit 1990 ständig gekürzt – im laufenden Jahr 2006 erneut um nicht weniger als um die Hälfte! Der jüngste Anschlag auf den Denkmalschutz ist ein – vom Ministerrat bereits gebilligter – Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung: er sieht vor, dass künftig die Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege wegfallen sollen, die vor jeder Abbruchgenehmigung eingeholt werden müssen, und dass ein Antrag auf Abbruch eines Gebäudes automatisch genehmigt ist, wenn sich ein Gemeinde-, Stadt- oder Kreistag nicht binnen acht Wochen nach dem Eingang mit ihm befasst. – Angesichts derartiger Vorhaben fragt man sich, ob der Denkmalschutz, die Denkmalpflege in Bayern in der Regierungsspitze überhaupt noch Freunde haben. Die Fakten sprechen eine andere Sprache – sie machen die unablässige Beschwörung des „Standorts Bayern“ in Sonntagsreden immer unglaubwürdiger.
Die Demontage der Denkmalpflege – denn eine solche ist es! – hat mehrere Ursachen. Da ist einerseits der Ruf nach Verwaltungseinfachung, den man gut verstehen kann – jeder, der bei der Erledigung seiner Geschäfte von Pontius bis Pilatus laufen muss und sich im administrativen Gestrüpp manchmal wie der Buchhalter Wanninger vorkommt, wird das nachvollziehen können. Da ist weiterhin das Bestreben, die Instanzen „vor Ort“ zu stärken – auch dies begreiflich angesichts der vielfältigen Entmachtung der Selbstverwaltung durch immer striktere und detailliertere Weisungen „von oben“. Aber kann dies den Rückzug des Staates aus zentralen Bereichen seiner Verantwortung rechtfertigen? Hat der „schlanke Staat“ – den alle wollen – nicht zwei Seiten, muss er nicht ein Doppeltes tun: sich einerseits aus Überflüssigem und Angeschwemmtem, aus wuchernden Beteiligungen, zuständigkeitsverwischenden „Gemeinschaftsaufgaben“ zurückziehen (die Föderalismusreform war ein Schritt in die richtige Richtung!) – um anderseits den schmaler gewordenen Kernbereich seiner Aufgaben umso entschiedener wahrnehmen zu können?
Nun, Denkmalschutz und Denkmalpflege gehören für ein Land wie Bayern zum Kernbereich staatlicher Aufgaben. Denn es geht hier um die Identität des Landes – darum, dass Bayern so bleibt, wie es ist, nämlich ein von vielen Menschen im In- und Ausland hochgeschätztes Land. Dass es so bleibt, wie es ist, kommt aber nicht von selbst. Es ist kein Elementarereignis, kein Naturwunder. Es bedarf der staatlichen Sorge, der Zusammenarbeit von Bürgern und Behörden, der fachlichen Sicherung – und im Notfall auch der hoheitlichen Eingriffe. So wie Bildung nicht denkbar ist ohne die Schulpflicht und das Zusammenleben der Menschen nicht ohne rechts- und sozialstaatliche Normen, so kommt auch die Kultur eines Landes nicht ohne sichernde Institutionen, ohne staatliche Entscheidungen aus.
Es wäre mir lieber, ich könnte am Schluss einer Rede über hundert Jahre bayerischer Denkmalpflege freundlichere Töne anschlagen – doch „die Verhältnisse, sie sind nicht so“. Wenn man sieht, wie Bayern in den siebziger Jahren, was den Schutz der gebauten Umwelt anging, noch in der europäischen Liga mitspielte und für viele Länder ein Vorbild war, dann kann einen der unmittelbar drohende Abstieg in die Regionalliga – wofern die geschilderten Tendenzen anhalten – nur mit Bitterkeit erfüllen. Ich kann daher alle Verantwortlichen nur eindringlich zur raschen Umkehr, zur tätigen Reue mahnen: Was gegenwärtig geschieht, ist der großen Tradition Bayerns als eines Kulturstaats nicht würdig!
Denkmäler sind immer gefährdet. Muss man nicht heute sagen: Sie passen nicht in unsere bequeme, schnellebige Zeit; sie entsprechen nicht den modernen, von uns allen akzeptierten Wohn- und Arbeitsformen, nicht den Vorstellungen von einer Gesellschaft, in der alle gleich sind, und oft auch nicht den Bedürfnissen der Wirtschaft? Muss man nicht sagen: Was wir brauchen, sind Arbeitsplätze, Produktion, Konsum, Einrichtungen für Massenkultur und Freizeit?
Aber was wären wir ohne Denkmäler? Sie sind das sichtbarste Erkennungszeichen für ein Land und für den Einzelnen. Sie machen uns unsere Geschichte bewusst, führen uns das Leben früherer Epochen vor Augen. Die Denkmäler sind das, was unseren Städten und Dörfern, unserem Land Schönheit, Anziehungskraft und Unverwechselbarkeit verleiht. Sie sind die Dokumente des Fleißes, des Erfindungsreichtums anderer Zeiten. Sie lassen uns vergangene Ordnungen erkennen und schärfen unseren Blick für die wechselnden Formen menschlichen Zusammenlebens – auch diejenigen der künftigen Gesellschaft. Sollten sie uns in einer Zeit, die vom Wertewandel spricht und nach Grundwerten fragt, nicht kostbar und unersetzlich sein?
Aus:
Ansprache von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans Maier, Staatsminister a. D. anlässlich des Kolloquiums
„Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Bilanz nach 100 Jahren“
vom 12.-14. Oktober 2006 in der Pinakothek der Moderne
http://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/mat/events/hmaier.html
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3560241
Justinus Kerner Kleksographien
Alle Werke des Geistes gehören der Menschheit
1811 schrieb der „Fürst Proletarier“ Ludwig von
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.). [12.11.2017 Commons
Zur Sammlung des Fürsten vgl. jetzt Krüger 2012: http://www.ub.uni-heidelberg.de/archiv/13304]
Die Freude und die Schönheit ist kein Privilegium der Gelehrten, der Adeligen und der Reichen, sie ist ein heiliges Eigentum der Menschheit.
Friedrich Schlegel, Vom ästhetischen Werte der griechischen Komödie
In der französischen Revolution waren die Kunstwerke der feudalen Oberschicht “verbürgerlicht” und zum Eigentum des Volkes erklärt worden.
Selbst bei den Kunst-Beutezügen Napoleons erkannten Intellektuelle an, dass eine zentrale Präsentation in Paris der Idee, dass die Kunst Eigentum der Nation und der Menschheit sei, dienen könne. Zum Raubgut siehe die Arbeit von B. Savoy, rezensiert:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=3885
In der Sowjetunion und ihren Vasallenstaaten gab Lenin die Devise aus: “Die Kunst gehört dem Volk”, was natürlich die Idee in gewisser Weise kompromittierte, als der real existierende Sozialismus zusammenbrach.
Heute wird immer wieder pathetisch (insbesondere im Zusammenhang mit den Schutzaktivitäten der UNESCO) vom Eigentum der Menschheit (common heritage of manhood) gesprochen.
In seiner Pflichtexemplar-Entscheidung sagt das Bundesverfassungsgericht über das von der Abgabepflicht betroffene Druckwerk:
“Es ist, losgelöst von privatrechtlicher Verfügbarkeit, geistiges und kulturelles Allgemeingut” (BVerfGE 58, 137)
Mich würde interessieren, ob es zu dieser hier skizzierten Idee spezielle Sekundärliteratur gibt.
Nachtrag:
So schrieb das Morgenblatt für gebildete Stände am 2.11.1807: “Die wehmütigen Gefühle eines Deutschen beim Anblicke dieser spolia omnia über sein Vaterland kann nur der kosmopolitische Gedanke besänftigen, dass die Werke der Künste, wie die Entdeckungen der Gelehrten, nicht auf den engen Raum einer Nation beschränkt sind, sondern der ganzen Menschheit angehören.” (I, 470 Anmerkung 109)
zit. von Rolf Reichardt: Rezension von: Bénédicte Savoy: Patrimoine annexé. Les biens culturels saisis par la France en Allemagne autour de 1800, Paris: Éditions de la Maison des sciences de l’homme 2003, in Kunstform 5 (2004), Nr.07,
http://www.arthistoricum.net/index.php?id=276&ausgabe=2004_07&review_id=4917
Untergang kleiner Denkmäler
So hätte die Gemäldegalerie des Louvres, die mehr ein Eigentum der Menschheit als der Franzosen ist, der Schauplatz nächtlicher Frevel und dabei zugrunde gerichtet werden können. So ist das Medaillenkabinett eine Beute von Dieben geworden, die dessen Schätze gewiß nicht aus numismatischer Liebhaberei gestohlen haben, sondern um sie direkt in den Schmelztiegel wandern zu lassen. Welch ein Verlust für die Wissenschaften, da unter den gestohlenen Antiquitäten nicht bloß die seltensten Stücke, sondern vielleicht auch die einzigen Exemplare waren, die davon Übriggeblieben! Der Untergang dieser alten Münzen ist unersetzbar; denn die Alten können sich doch nicht noch einmal niedersetzen und neue fabrizieren. Aber es ist nicht bloß ein Verlust für die Wissenschaften, sondern durch den Untergang solcher kleinen Denkmäler von Gold und Silber verliert das Leben selbst den Ausdruck seiner Realität. Die alte Geschichte klänge wie ein Märchen, wären nicht die damaligen Geldstücke, das Realste jener Zeiten, übriggeblieben, um uns zu überzeugen, daß die alten Völker und Könige, wovon wir so Wunderbares lesen, wirklich existiert haben, daß sie keine müßigen Phantasiegebilde, keine Erfindungen der Dichter sind, wie manche Schriftsteller behaupten, die uns überreden möchten, die ganze Geschichte des Altertums, alle geschriebenen Urkunden desselben, seien im Mittelalter von den Mönchen geschmiedet worden. (Hervorhebungen von mir)
Heinrich Heine: Französische Zustände
http://homepages.compuserve.de/frickew/heine/fr-zst03.htm
Steichele: Bistum Augsburg
Von den 10 Bänden der legendären Bistumsbeschreibung liegen vier beim MDZ neuerdings vor:
Warum beamtete Open-Access-Advokaten hinterherhinken (müssen)
Freitag nachmittags ist in deutschen Amtsstuben kein intelligentes Leben mehr anzutreffen (außer der Zimmerpflanze).
Demzufolge erwartet man natürlich vergeblich, dass auf
http://openaccess-germany.de
zeitnah das Ergebnis der Beratungen des Bundesrats nachlesbar wäre. Er äußerte sich OA-kritisch.
Aktuell wird man (unter Verlinkung der Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnisses) auf Heise informiert:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89635
Die INETBIB-Diskussion gibts auch schon im Netz:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/date1.html
Als zweite Hiobsbotschaft war dort zu lesen, dass der Klage gegen den Artikelversand der Bibliotheken stattgegeben wurde.
Technorati hat (anders als Google Blogsearch) folgenden Kommentar eines Bloggers:
http://chaoslinie.blogger.de/stories/786157
Second Life
http://library-mistress.blogspot.com/2007/05/archivarinnen-in-second-life-mission.html
entnehmen wir:
# Wie Christian van der Ven, Betreiber des Weblogs “De Digitale Archivaris”, in der Google-Group “Alliance Second Life” berichtet, hat eine Gruppe von ArchivarInnen in Second Life ein Mission Statement verabschiedet: to promote the profession of records/archives preservation and records/archives access in and through Second Life
# to provide education, research and networking opportunities for archivists in and through Second Life
# to provide leadership in the identification of records/archives of historical value to the residents of Second Life
Übrigens gibt es jetzt bei Ning auch eine “Archivist 2.0”-Gruppe.
Bayeux Tapestry Animated
Tagungsbericht “1968“ – Was bleibt von einer Generation ?
Überlieferung und Überlieferungsbildung einer nicht alltäglichen Zeit
27. Februar 2007 in Stuttgart veranstaltet vom Landesarchiv Baden-Württemberg
„Geschichtsbilder“ sind nicht erst seit dem letztjährigen Historikertag in aller Munde. Dabei sind es nicht nur Bilder, durch die historische Prozesse der Nachwelt überliefert werden. Sie sind nur ein Ausschnitt aus der Welt der Quellen, die in Archiven aller Orten bereit gehalten wird, um eine Rekonstruktion und Interpretation des Vergangenen zu ermöglichen. Seitdem in der Archivwelt der letzten Jahre die Nutzung von Archivgut als finale Legitimation des eigenen Tuns verstärkt diskutiert wird, steht auch die Auswahl des „Archivwürdigen“ im Blickfeld. Wenn Quellen in Archiven dazu dienen sollen, eine demokratische Kontrolle politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Prozesse im Nachhinein zu ermöglichen und gleichzeitig Material zur Identitätsstiftung bereitgehalten werden soll, muss auch die Auswahl des Materials, das in die Archive gelangt, ein Ergebnis einer Diskussion sein, die sich nicht nur auf Archivzirkel beschränkt. Die Offenlegung von Auswahl- und Vernichtungskriterien von Material durch Archivare gehört ebenso dazu wie in einem zweiten Schritt die Partizipation derjenigen, die die Quellen nutzen wollen .
Denn „Überlieferungsbildung“ ist nur ein vermeintliches Randthema – es ist ein gravierender Vorgang mit erheblichen Auswirkungen: Was nicht als Überlieferung gesichert ist, kann nicht in den geschichtswissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs eingebracht werden. Der folgenreiche Prozess der Auswahl von „archivwürdigem“ Material und der damit einhergehenden Vernichtung von „nicht archivwürdigem“ – eben der Vorgang der „Überlieferungsbildung“ – ist vielen Historikern kaum bewusst und zeigt, wie sehr die Rolle der Archive auch in der Fachwelt noch unterschätzt wird.
Daher war das Ziel des Kolloquiums eine verbesserte Kommunikation, mehr noch das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Dialogs zwischen der Forschung einerseits, die Quellen sucht und die vorliegende Materialen unhinterfragt nutzt, und den Archiven, die Unterlagen bisher nach ihren eigenen Kriterien auswählen. Es war die Fortsetzung einer Diskussion, die im AK Bewertung des Verbands deutscher Archivarinnen und Archivare 2001 aufgegriffen wurde und auf dem 46. Deutschen Historikertag in Konstanz auch erstmals in die historische Fachöffentlichkeit getragen wurde .
Konkretisiert wurde dies am Thema „1968“, das durch die aktuelle Diskussion um die Begnadigung des Terroristen Christian Klar zusätzliche Aufmerksamkeit gewonnen hat. Dabei standen diesmal nicht die Ereignisse oder die Interpretation des „roten Jahrzehnts“ im Fokus des Interesses, sondern die Quellen und ihre Auswahl.
Prof. Dr. Thomas Etzemüller, Universität Oldenburg stellte im Einführungsvortrag den Forschungsstand zu „1968“ vor: Früher seien die 50er Jahre als undifferenzierter Block provinziellen Miefs und politisch-moralischer Konformität beschrieben worden, auf den 1968 dann die plötzliche Befreiung von verkrusteten Normen durch die protestierenden Studenten gefolgt wäre; dieser politische Aufbruch sei 1970 schon unterdrückt und zerschlagen gewesen: „1968“ – ein singuläres Ereignis.
Inzwischen gerät in der Forschung zum ersten die Phase von den (späten) fünfziger Jahren bis weit in die siebziger Jahre als eine Einheit in den Blick. In diesen Jahren durchliefen die westlichen Gesellschaften die fundamentale Transformation zu einer modernen, liberal-demokratischen Konsumgesellschaft; ein Wandel mit „1968” als integralem Teil. Als exemplarische Belege für diese Sichtweise führte er die in den 50er Jahren aufbrechende Jugendkultur und die Veränderungen von Geschlechterrollen im Erwerbsleben.
Auswirkungen für Archivare bei der Überlieferungsbildung haben die von Etzemüller genannten Beobachtungen zur Komplexität der 68er-Bewegung: die inkonsequente Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, die Radikalisierung der Auseinandersetzungen ab 1964 mit entsprechenden Polizeieinsätzen und die für die Eskalation wesentlichen Wahrnehmungsprozesse der Handelnden – einerseits die Furcht vor einem Wiederaufleben des Faschismus und andererseits die Angst, die „fünfte Kolonne Moskaus“ könnte Erfolg haben.
Ebenfalls schwierig quellenmäßig zu fassen ist der von Etzemüller konstatierte, parallel verlaufende Politisierungsprozess, bei dem auf ein spezifisches Vokabular und Denken zurückgegriffen wurde, das den wahrgenommenen Strukturwandel der Nachkriegszeit in Begriffe und Sinnzusammenhänge fasste und es erlaubte, gesellschaftsverändernde Handlungsvorgaben zu formulieren und zu begründen.
Die Frage nach dem, was bleibt, ist selbstverständlich entscheidend durch das geprägt, was überhaupt an Unterlagen entsteht. So stellte zuerst Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger, Stuttgart, für die Aktenbildner die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften dar, wobei er – eigene Erfahrungen als Ermittler in den RAF-Verfahren einbringend – den Bogen bis zum „Deutschen Herbst“ 1977 spannte. Das Ermittlungsinteresse bezog sich logischer Weise auf bekannte Straftaten. Aber auch unspektakuläre Unterstützungsaktionen zogen Aktivitäten staatlicher Organe nach sich. Dabei wird eine Grundproblematik der Überlieferungsbildung im Justizbereich offenbar: Nur zu strafwürdigem oder vermeintlich strafwürdigem, abweichenden Verhalten entstehen überhaupt Unterlagen. Allgemeine Mentalitäten und ihr Wandel lassen sich dadurch nur bedingt ermitteln. Selbstverständlich finden sich in den Justizunterlagen ganz bewusst Selbstzeugnisse von Angeklagten, sie sind aber nur für einen kleinen, begrenzten Teil der „1968er“ aussagekräftig. Die Einstellungen der Menschen, die statt auf den Terrorismus auf den „Marsch durch die Institutionen“ setzten, ist damit nicht nachvollziehbar.
Sehr wohl wird in den Akten aber die „Grundposition“ des Staates in jener Zeit, die Intentionen und Grundhaltungen seiner Vertreter erkennbar. Zudem ist spannend festzustellen, dass nebenbei noch Selbstzeugnisse und Dokumente der Täter zusammengetragen werden, durch die der Mythenbildung („Mord in Stammheim“) entgegengearbeitet wird. Insofern ist und bleibt die Justizüberlieferung wichtig für die Aufarbeitung einer Zeit, in der versucht wurde, Konflikte gerade über die juristische Ebene zu lösen.
Anschließend stellte Dr. Elke Koch (LA BW) die Chancen eines staatlichen Archivars dar, sich der Thematik „1968“ zu nähern. Der Versuch, Quellen zu ermitteln und in die Archive zu übernehmen, aus denen aussagekräftig die gesellschaftliche Entwicklung ablesbar wird, muss – das wurde schnell deutlich – über die Justizüberlieferung hinausreichen.
Dabei können sich Archivare in einem ersten Schritt auf ihr übliches, bewährtes Bewertungsinstrumentarium verlassen. Durch reguläre Überlieferungsverfahren z.B. für Personalakten werden Unterlagen von „Aktivisten“ archiviert, die allerdings auch Unspektakuläres enthalten. Aufgrund von gesetzlichen Zuständigkeiten können in allen staatlichen Bereichen Unterlagen ermittelt werden – auch wenn manchmal Verluste sind zu vermelden sind. Neben den Universitäten – die als besonderer Bereich von Becker (s.u.) angesprochen wurden –, stellte Koch beispielhaft die Überlieferungen von Fachhochschulen vor. Konnte sie dabei doch gleichzeitig herausarbeiten, dass „1968“ gerade in der Provinz unzweifelhaft ebenfalls stattgefunden hat, aber eben auch eine differenzierte Entwicklung festzustellen ist. Aber nicht nur die Unterlagen zu konkreten Ereignissen, wie Demonstrationen etc. ermöglichen ein Fenster in die Geschichte einer Region, auch allgemeine Mentalitätsverschiebungen sind dokumentiert. Was ist z.B. in der Forstverwaltung die Einrichtung von Wanderparkplätzen anderes als die massenhafte Mobilisierung der Bevölkerung unter dem Schlagwort „zurück zur Natur“? Insofern kommt der staatlichen Überlieferung für die Dokumentation des gesellschaftlichen Wandels aufgrund ihrer Vielseitigkeit und Vielschichtigkeit ein besondere Bedeutung zu.
So breit sich die staatliche Überlieferung darstellt, so konzentriert ist die der Studentenbewegung selber. Dr. Thomas Becker, Universitätsarchivar in Bonn, fächerte vier Säulen der Überlieferung auf: Universitäten und andere Hochschulen haben in Deutschland traditionell eine zweigeteilte Verwaltung, den zentralen Verwaltungsapparat mit einem Kanzler an der Spitze der Kanzler und die akademische Selbstverwaltung mit Rektorat, Senat, Dekanen, Fakultätsräten und Institutsräten. Daneben agiert die studentische Selbstverwaltung mit ihren Gremien und Ausführungsorganen vom AStA bis zur Fachschaft. Neben diesen Elementen der universitären Verwaltung, muss bei einer Dokumentation von „Studentenbewegung“ das universitäre Leben mit politischen und konfessionellen Studierendengruppen, die kulturellen Vereine, Sportclubs und studentischen Korporationen mit berücksichtigt werden.
Daher wird in keinem Universitätsarchiv in Deutschland ein eigener Bestand „Studentenbewegung“ oder „1968“ zu finden sein. Vielmehr setzt sich die Tektonik aller Hochschularchive aus diesen vier Säulen zusammen. Gefragt sind also Verwaltungsakten, Akten der akademischen Selbstverwaltung, AStA- und Fachschaftsüberlieferung und private Sammlungen von studentischen Gruppen oder von Einzelpersonen.
Die Dokumentationsdichte ist dabei von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, aber das ist eine Folge des jeweiligen records management und der lokalen Besonderheiten. Insbesondere die vierte Säule, das vielschichtige politisch-kulturelle Leben ist nur durch eine intensive Sammeltätigkeit der Nachwelt zu überliefern – die freilich an Grenzen bei denjenigen stößt, die nicht bereit sind Dokumente des „Kampfes gegen das Establishment“ nun einer Institution des Staates zu übereignen.
Diese Situation, dass viele Protagonisten der Studentenbewegung einerseits ihr Handeln sehr wohl dokumentieren wollten, andererseits aber ihre Einstellungen auch in der Art der Langzeitsicherung sichtbar machen wollten, war Ursache für die Entstehung von alternativen Archivierungskonzepten, den Bewegungsarchiven. Diese Archive sollten – so die Gründungsgedanke – Bestandteil der politischen Aktivitäten einer Region sein. Michael Koltan vom Archiv soziale Bewegungen, Freiburg konnte überzeugend darstellen, dass gerade die Verwurzelung und ständige Verankerung im Milieu eine, wenn nicht die wesentliche Voraussetzung für die Bereitschaft von potentiellen Nachlassgebern ist, ihre privaten Dokumente überhaupt sichern zu lassen. Diese Materialien werden in den Bewegungsarchiven aktiv akquiriert – subjektive Zeugnisse einer „radikal subjektivistischen Bewegung“. Neben klassischem Sammlungsgut wie z.B. Flugblättern und Plakaten, das gleichsam am Mensatisch erfasst wurde, werden „Ego-Dokumente“ wie Notizen, Briefe, und Fotomaterial gesucht. Erst in den letzten Jahren ist beispielsweise bewusst gewordene, dass in erheblichem Umfang privates Filmmaterial auf Super 8 in dieser Zeit entstanden ist.
In den Bewegungsarchiven ist die Zeit der Schuhkartons und provisorischen Regale längst vorbei; archivfachliche Standards lassen sich zunehmend umsetzen. Aufgrund ihres einzigartigen Materials, das allerdings v.a. bei Druckerzeugnissen an unterschiedlichen Stellen mehrfach überliefert sein kann, sind sie zunehmend als Projektpartner gefragt. Gleichwohl ist die Kontinuität dieser Archive gefährdet, weil sie vielfach fast ausschließlich auf Spendenmittel oder begrenzte Projektmittel angewiesen sind.
Dr. Wolfgang Kraushaar vom Hamburger Institut für Sozialforschung wandte sich den „Weißen Flecken“ der Überlieferung zur Studentenbewegung zu, die er im Kern für überschaubarer hält als allgemein angenommen wird. Dabei stellte er keine systematische Karte fehlender Quellen vor, sondern konnten anhand von Beispielen die Probleme herausarbeiten, wie an Primarquellen der 68er Bewegung zu gelangen ist.
Eine sachgerechte Archivierung bedarf einer genauen Kenntnis inhaltlicher, d.h. politischer Zusammenhänge, so dass aus Fragestellungen heraus die Suche nach bestimmten Materialien entwickelt und präzisiert werden kann. Allein mit einer formal systematischen Sammeltätigkeit oder unspezifischen Sammelwut sind die gewünschten Ergebnisse nicht zuzielen. Dass hier in vielen Fällen auch finanzielle Mittel nötig sind, weil die Eigentümer einen kommerziellen Wert der Unterlagen gelten machen, verschärft die Aufgabe insbesonders für die Bewegungsarchive, die in der Regel über einen sehr beschränkten und wenig verläßlichen Etat verfügen.
So sehr die staatlichen Einrichtungen den Vorteil der Unabhängigkeit, der Rechtsicherheit und der Überparteilichkeit bei der Archivierung haben, so sehr ist es nach den Erfahrungen Kraushaars für viele Protagonisten der Studentenbewegung unvorstellbar, ihre Unterlagen überhaupt abzugeben – und wenn nur an nichtstaatliche Einrichtungen.
Allerdings droht hier eine andere Gefahr: Wie er am Beispiel der Kommunarden Kunzelmann belegen konnte, ist der Dokumentar seiner eigenen Aktivistentätigkeit nicht unbedingt der ideale Archivar. Er kann und wird ggf. interessegeleitet verzeichnen und damit entsprechende Schneisen in die Überlieferung schlagen – oder Dokumente verstecken.
Ergebnisse
In der Diskussion wurde vor allem auf die Aspekte Zugänglichkeit, regionale Differenzierung und „Archivierung im Verbund“ eingegangen:
Zugänglichkeit
Es wurde intensiv gestritten, inwieweit gleichmäßige öffentliche Zugänglichkeit von allen Archiven zu fordern wäre. Das Jedermann-Recht – für den Bürger bei öffentlichen Archiven selbstverständlich und gesetzlich geregelt – wird bei Bewegungsarchiven aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu ihren Nachlassgebern problematisiert. Nicht jeder – v.a. nicht derjenigen mit „falschen“ Absichten – soll Einsicht in Unterlagen erhalten können. Schließlich könnten in den Beständen durchaus noch brisante Informationen enthalten sein, deren Bekanntmachung eventuell aktuelle Konsequenzen nach sich ziehen würden. So problematisch – und grundsätzlich inakzeptabel – eine nach Personengruppen differenzierte Einschränkung der Zugänglichkeit erscheint, wiesen doch auch Archivare aus dem „staatlichen Bereich“ darauf hin, dass ihnen viele Unterlagen aus dieser Zeit vorenthalten würden, eben weil sie jeden Benutzer unabhängig vom Erkenntnisinteresse gleich behandelten. Das Vertrauen, das die Bewegungsarchive hier genießen würden, habe für die Überlieferungssicherung eine zentrale Funktion. Ohnehin sei dies ein Problem der Zeiträume, meist seinen diese von den vorherigen Eigentümern der Dokumente erbeten Schutzräume befristet.
Regionale Differenzierung
Zum Kolloquium war eingeladen worden mit der Anfrage an die Forschung, was an Unterlagen für die Bearbeitung der Fragestellungen zum Umbruch „1968“ benötigt wird und ob in den Archiven eigentlich das Wesentliche auch wirklich überliefert wird. Deutlich wurde, dass insbesondere für die Ereignisse und Entwicklungen in der „Provinz“ überraschend viel überwiegend noch nicht ausgewertetes Material zur Verfügung steht: seien es personenorientierte Unterlagen (z.B. Lehrerpersonalakten) oder Polizeiberichte. Unter dem Stichwort der „Lemgoisierung“ wurde eine Perspektive für Forschungslinien angerissen: den forschenden Blick über die Zentren in Berlin oder Frankfurt hinaus zu erweitern. Das Quellenmaterial ist dafür vorhanden.
„Archivierung im Verbund“
In der Schlussdebatte wurde mehrfach gefordert, die Überlieferungsbildung vernetzt anzugehen und diese Vernetzung transparent zu kommunizieren. Den Benutzern müsste leicht erkennbar sein, in welchem Archiv sich welche Überlieferung befinde. Da sich gerade im Sammlungsbereich deutliche Überschneidungen abzeichnen, sei vor allem hier eine Kooperation gefragt, bei der jeder Partner seine Stärken einbringen könnte.
Gerade die „Frontstellung“ zwischen Bewegungsarchiven und staatlichen Archiven, die sich aus der Entstehungszeit und den Gründungsgedanken der Bewegungsarchive herleiten lässt, erscheint heute anachronistisch. Mit Blick auf die Forschung sollte eine Kooperation, eine „Archivierung im Verbund“ entstehen.
Prof. Dr. Kretzschmar, Vorsitzender des Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. (VdA) wies darauf hin, dass sich noch in diesem Jahr eine Arbeitsgruppe konstituieren wird, um zu prüfen, ob und wie eine Annäherung von Bewegungsarchiven und etablierten Archiven sich auch organisatorisch im VdA verankern lässt.
Die ursprüngliche Intention der Veranstalter – die Forschung um Anregungen zur Überlieferungsbildung zu bitten – konnte nur teilweise erreicht werden, weil in vielen Fällen die Grundlagen für eine solche Diskussion fehlten. Erst einmal wurde offenkundig, dass im universitären Bereich das Wissen nur unzureichend verbreitet ist, in welchen Archiven und Dokumentationsstellen überhaupt welche Unterlagen erwartet werden können. Das Wissen um Strukturen und Zuständigkeiten von Archiven und Dokumentationsstellen muss zum Nutzen von Forschungsergebnissen intensiver in den fachwissenschaftlichen Diskurs eingebracht werden – ein derzeit zu beklagendes kommunikatives Desiderat. Es ist schon jetzt absehbar, dass bei den chronologisch folgenden Themen wie der Umwelt- und Friedensbewegung mit Blick auf die Archivierung ähnliche Fragestellungen zu erörtern sein werden.
Eine Publikation der Kolloquiumsbeiträge ist geplant.
Clemens Rehm, Stuttgart, April 2007
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ANMERKUNG: Clemens Rehm ist einer der Mitorganisatoren dieser tagung. Weiterer Tagungsbericht auf Archivalia hier.
Immerhin eine der schönsten Straßen Berlins
ist seit 1890 nach dem Stadtarchivar Ernst Fidicin benannt.
Straßenschild mit Kurzerläuterung:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Berlin_Kreuzberg_Fidicinstra%C3%9Fe.jpg
Zur Geschichte der Straße:
http://www.luise-berlin.de/lexikon/FrKr/f/Fidicinstrasse.htm
Lage bei Google Maps
Mehr zu Ernst Fidicin:
http://www.luise-berlin.de/Bms/bmstext/9804prof.htm
Oxfam Buchshops
Statt Bücher (wie in Eichstätt) zu vernichten, kann man sie verschenken. Etwa an die Oxfam-Länden.
Andreas Burkhardt, Wohltätige Konkurrenz? Die deutschen Oxfam-Buchshops, in: Aus dem Antiquariat NF 5 (2007) Nr. 2, S. 134-136 hat einen Blick in den Stuttgarter Shop
http://www.oxfam.de/a_421_shopeinzel.asp?id=31
geworden und nur Ramschware dort festgestellt. Aber das müsse ja nicht so bleiben, meint er. da viele menschen ehrenamtlich mitarbeiten, kann Oxform Bücher sehr günstig anbieten.
Siehe auch:
http://archiv.twoday.net/stories/3351291
Pergamente online
http://www.trentinocultura.net/catalogo/cat_fondi_arch/pergamene/cat_pergamene_DE_h.asp
Pergamente online ist ein Projekt zur systematischen Erfassung und Digitalisierung des Pergamentbestandes der Trentiner Archive.
In vielen Fällen wird man höhere Auflösungen anfordern müssen, denn eine gute Lesbarkeit ist nur bei unproblematischen Doukmenten gegeben.
Geologenarchiv der UB Freiburg
http://www3.ub.uni-freiburg.de/index.php?id=905
Wird im Bibliotheksdienst 2007/4 vorgestellt (in einigen Monaten auch kostenfrei online nachzulesen.)
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2007/Bibliotheken010407.pdf
3547 Titel von Google Books im Katalog der U of Indiana
In Indiana werden erfreulicherweise die Bücher in Google Books katalogisiert. Noch erfreulicher: man kann sie in der E-book Search (beta) mit
keyword http://books.google*
ausfiltern und erhält dann 3547 Treffer. Die Bücher haben subject headings.