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Historische Rechenbücher im Internet

Ries, Adam (1492-1559): Rechenung nach der lenge / auff den Linihen und Feder […], Leipzig 1550
http://www2.rz.tu-clausthal.de/Calvoersche_Bibliothek/on-line/Ries.php

Adam Ries: Rechenbuch, Frankfurt 1574
http://commons.wikimedia.org/wiki/Adam_Risen_Rechenbuch

Siehe auch Christian Trabeth: COMPENDIUM ARITHMEDICAE
Das ist: Ein kurtz / jedoch nutzbares
Rechen-Büchlein /von 1674 http://www2.rz.tu-clausthal.de/Calvoersche_Bibliothek/on-line/Rechen-Buechlein.php

Rudolff, Christoph: Die Coss Christoffs Rudolffs. Mit schönen Exempeln der Coss. Durch Michael Stifel gebessert […] Königsberg 1553
http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/rechenbuecher/coss
In weiteren Formaten: http://www.mathematik.uni-bielefeld.de/~sieben/Rechnen.html siehe auch http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/bis1800/Ke2043.html

Ain new geordnet Rechenbiechlin auf den linien mit Rechen pfeningen / Jabob Koebel [!] Verfasser: Koebel, Jacob *1462-1533* Erschienen: Augspurg : ^[Drucker:] Öglin, 1514 Umfang: XXIIII gez. Bl. ; 8º Standort der Vorlage: HAB Wolfenbüttel http://diglib.hab.de/drucke/139-quod-1/start.htm

Schreckenberger, Johannes Ein New Rechenbüchlin Straßburg 1585 Dieses Werk ist referenzierbar/verlinkbar unter der dauerhaften URL http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/schreckenberger1585

Heinrich Schreiber: Ayn new kunstlich buech, Wien ca. 1518 http://commons.wikimedia.org/wiki/Rechenbuch_%28Schreiber%29

Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic ist ein von dem Schneeberger Rechenmeister Andreas Reinhard (1571–1613) verfasstes deutschsprachiges Mathematiklehrbuch aus dem Jahr 1599.
Digitalisat und Edition der Handschrift, siehe
http://de.wikisource.org/wiki/Drei_Register_Arithmetischer_ahnfeng_zur_Practic

Neues zur Editio princeps

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/05/25/gutachten_zum_schutz_nachgelassener_werk~2330444

“Als Band 1 der „Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht“ ist bei Nomos eine kleine Abhandlung von Horst-Peter Götting und Astrid Lauber-Rönsberg zum Schutz nachgelassener Werk in Bibliotheken erschienen, ein Gutachten, das die beiden Autoren der SLUB Dresden im Zusammenhang mit dem Fund einer noch unbekannten Vivaldi-Partitur erstattet haben.”

Zitat:
“Am Rande des Gutachtens finden sich beachtliche Äußerungen zu bibliotheksrechtlich durchaus kontrovers diskutierten Detailfragen, so etwa die, daß Bibliotheken durch Faksimilierung oder Mikroverfilmung mangels persönlicher Leistung kein Schutzrecht nach § 72 UrhG erwerben. (S. 82) Ob dies auch für Digitalisierungen gilt, haben die Autoren nicht gesagt. Bei einfachen Digitalisaten dürfte aber wohl im Ergebnis nichts anderes gelten.”

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3620318

Universität Gent tritt Google-Buch-Projekt bei

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_20_fosblogarchive.html#1807449223075870539

http://lib.ugent.be ist derzeit nicht erreichbar.

https://archive.ugent.be/community-list DSpace ist erreichbar.

Die Open Access-Rhetorik der Ankündigung passt m.E. ganz und gar nicht zur extremen Heimlichtuerei von Google und seiner zur Vertraulichkeit dringend verpflichteten Partner.

Open Access heisst im übrigen nicht:
Mache jede Menge alter Bücher ohne brauchbare Metadaten mit schlechten Scans und unbrauchbarer Fraktur-OCR und mäßig brauchbarer Volltextsuche zugänglich.