Aus der Sicht von Frankreich, das ja keine Panoramafreiheit kennt, ist die Glosse von
Claude Mignot, Droits sur l’image, droit à l’image: l’image architecturale, Les Nouvelles de l’INHA 28, März 2007, S. 2f.
geschrieben.
Im PDF:
http://www.inha.fr/IMG/pdf/Nouvelles28.pdf
Tag: 16. Mai 2007
Modernisierung des Archivrechts
http://www.duncker-humblot.de/?fnb=32897&ses=fc869e09c998a1201dbbe5e99c2c3835
Schoch, Friedrich
Michael Kloepfer
Hansjürgen Garstka
Archivgesetz (ArchG-ProfE).
Entwurf eines Archivgesetzes des Bundes.
439 S.
EUR 98,–
2007
ISBN 978-3-428-12433-6
Inhaltsübersicht
Gesetzestext: Archivgesetz (ArchG): Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften: Zweck des Archivwesens – Geltungsbereich – Begriffsbestimmungen – Zweiter Abschnitt: Archivwesen des Bundes: Organisation – Aufgaben – Dritter Abschnitt: Anbietung und Übernahme von Unterlagen: Anbietung und Ablieferung von Unterlagen öffentlicher Stellen – Anforderung und Übergabe von Unterlagen privater Stellen – Feststellung der Archivwürdigkeit – Übernahme der Unterlagen – Verwaltung und Sicherung des Archivguts – Vierter Abschnitt: Schutzrechte betroffener Personen: Auskunft, Akteneinsicht – Richtigstellung – Gegendarstellung – Fünfter Abschnitt: Zugang zum Archivgut: Allgemeinzugänglichkeit des Archivguts – Einschränkung und Ausschluss des Zugangs zum Archivgut – Ablauf von Schutzfristen – Zugang durch die abgebende Stelle – Ablieferung von Belegexemplaren – Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen: Benutzungs- und Gebührenordnung – Sonderarchive – Begründung: Einleitung : Archivrecht in der Informationsgesellschaft – Kommentierung der §§ 1-20 – Anhang: Anhang I: Bundesarchivrecht: Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes. Bundesarchivgesetz (BArchG) – Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv – Verordnung über Kosten beim Bundesarchiv – Anhang II: Landesarchivrecht: LArchG BW – BayArchG – ArchG Bln – BbgArchG – BremArchG – HbgArchG – HessArchG – LArchG MV – NdsArchG – LArchG NW – LArchG RP – SaarlArchG – SächsArchG – ArchG LSA – LArchG SH – ThürArchG – Anhang III: Europäisches Archiv- und Informationszugangsrecht: EG-Archivverordnung – EG-Transparenzverordnung – Anhang IV: Informationszugangsrecht: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes (IFG-ProfE) – Literatur- und Sachwortverzeichnis
Zum Buch
Archive bilden das “Gedächtnis des Staates”. In der zunehmenden öffentlichen Kommunikation der Informationsgesellschaft gewinnen sie kontinuierlich an Bedeutung. Archive erfüllen Aufgaben der Informationsvorsorge und Informationsversorgung; sie sichern die Wahrnehmung von Bildungsaufgaben und gewährleisten die zeitgenössische historische Forschung. Archivgut stellt ein wichtiges Kulturgut dar. Angesichts seiner dokumentarischen und kulturstaatlichen Funktion kommt dem öffentlichen Archivwesen ein staatspolitischer Rang zu.
Das deutsche Archivrecht steht vor großen Herausforderungen. Die Archivgesetze des Bundes und der Länder erfüllen nicht die Anforderungen der Informationsgesellschaft. Sie sind lückenhaft und uneinheitlich. Zudem hat die Informationsfreiheitsgesetzgebung mittlerweile auch das Archivrecht erreicht. Dies erfordert eine Novellierung der Archivgesetze des Bundes und der Länder; eine grundlegende Modernisierung des deutschen Archivrechts ist dringlich geboten.
Friedrich Schoch, Michael Kloepfer und Hansjürgen Garstka legen mit diesem Professorenentwurf für ein Archivgesetz des Bundes (ArchG-ProfE) ein “Modellgesetz” für ein zeitgemäßes Archivrecht vor. Entwickelt wird ein Mustergesetzentwurf, der das Archivrecht der Informationszugangsfreiheit anpasst, das Bundesarchiv stärkt, privates Archivgut in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezieht, elektronische Unterlagen einer Regelung unterzieht, die Beweiskraft von Archivgut sicherstellt und einen Sonderstatus öffentlichen Archivguts prägt, der in die Schaffung öffentlichen Eigentums mündet. Der Entwurf entstand im Austausch mit der archivarischen Praxis.
Der ArchG-ProfE dient als Grundlage für die bevorstehende Diskussion zur Modernisierung des Archivrechts in Deutschland. Er ist Teil des Gesamtprojekts für ein Informationsgesetzbuch (IGB), das 2008 bei Duncker & Humblot erscheinen wird.
Siehe auch den Aufsatz:
Die Verwaltung 4/2006:
Abhandlungen und Aufsätze: Friedrich Schoch, Modernisierung des Archivrechts in Deutschland
Landesarchiv NRW soll nach Duisburg
http://www.innenhafen-portal.de/html/2007-05-152.html
Das Landesarchiv kommt nach Duisburg an den Innenhafen: Vier Abteilungen des über das Land Nordrhein-Westfalen verteilten “Landesarchivs”, darunter das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, sollen nach dem Willen der Landesregierung im derzeit noch genutzten Speichergebäude der Rheinisch-Westfälischen Speditions-Gesellschaft an der Schifferstraße angesiedelt und zusammengefasst werden.
Gleichzeitig soll das Speichergebäude durch Anbau eines hochmodernen Bürohauses deutlich vergrößert werden. Darüber ist nach Informationen der NRZ in der Düsseldorfer Landesregierung jetzt ein Grundsatzbeschluss gefallen.
Noch in diesem Monat soll dazu ein entsprechender Architekten-Wettbewerb international ausgeschrieben werden.
Hintergrund: Das Landesarchiv platzt seit Jahren aus allen Nähten und die drei in Düsseldorf ansässigen Abteilungen (Hauptstaatsarchiv, Zentrale Dienste und Grundsatzfragen) sollen zusammen mit dem derzeit im Barock-Schloss “Augustusburg” in Brühl untergebrachten Personenstandsarchiv an einem neuen, sehr viel größeren Standort gemeinsam platziert werden.
Quelle: http://www.rwsg-duisburg.de