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Die dümmsten Kälber …

Der Verband deutscher Schriftsteller (VS), das P.E.N.-Zentrum Deutschland und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben eine “Frankfurter Mahnung” (DOC-Datei) verfasst, in der sie sich gegen “jegliche Art politischen Zwangs zum Open Access zu urheberrechtlich geschützten Werken” richten.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/89715/from/rss09

Halten wir fest:

*Es ist eine völlig unbewiesene Behauptung, dass nur ein restriktives Urheberrechts-Regime die Kreativität anspornt. Es gab künstlerische und literarische Höchstleistungen lange bevor es ein Urheberrecht gab (und es gab solche auch in Hochkulturen, die das Konzept des geistigen Eigentums nicht kannten.)

*Mit alten Lösungen wird man der digitalen Herausforderung nicht gerecht.

*Vom harten Urheberrecht profitieren am meisten die Verwerter, nicht etwa die Urheber, die oft genug (z.B. als Übersetzer) von den Verlagen mit Hungerlöhnen abgespeist werden.

*Die Krise des wissenschaftlichen Publizierens ist keine Finanzierungskrise der Bibliotheken, denn wenn Monopolgewinne erwirtschaftet werden können, holt der Monopolist das neu eingespeiste Geld auch noch ab.

*Die Bürgergesellschaft hat ein legitimes Interesse daran, dass Steuerzahler öffentlich finanzierte Forschung kostenfrei rezipieren können.

*Open Access wird nicht gefordert für Werke, von denen ihre Autoren leben müssen (und schon gar nicht für literarische Werke). Im übrigen spricht alle empirische Evidenz dafür, dass OA die Verkaufszahlen von Büchern erhöht statt vermindert (siehe ausführliche Belege unter: http://archiv.twoday.net/stories/3326893 ). Die Verlage könnten ohne weiteres selber testen, ob dies stimmt oder nicht. Wenn sie es aber nicht tun, sollten sie uns mit ideologischen Behauptungen verschonen.

Informationen zu OA:
http://openaccess-germany.de
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access

Nachtrag:

Ruth Goebel kommentiert die “Frankfurter Mahnung” ebenfalls:
http://www.fotostoria.de/?p=863

Nachtrag II:

Der Volltext der kurzen Frankfurter Mahnung als WORD-Doc unter
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=0&dl_id=142625
enthält am Schluss folgende Passage:

Die Diskussionen um eine umfassende digitale Bibliothek deutscher Literatur im Internet müssen von der Anforderung des Urhebers ausgehen, über das Schicksal seiner Werke souverän zu entscheiden. Jegliche Art politischer Zwang zum open access zu urheberrechtlich geschützten Werken ist eine gravierende Fehlsteuerung. Um das berechtigte öffentliche Bedürfnis zu befriedigen, an der Kultur- und Wissensgesellschaft teilzuhaben, muss der Staat ein politisches Zeichen setzen und mehr Geld in die Wissensbereitstellung und -aufbereitung investieren.

Halten wir erneut fest:

* Nicht der Urheber entscheidet in der Regel souverän über das Schicksal seiner Werke, sondern der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts, also der Verlag. Urheber und ihre Rechtsnachfolger sind in der Regel sehr viel weniger ideologisch gegen OA eingestellt als Verlage und würden, wären sie denn ermittelbar (“verwaiste Werke”), vielfach die Zustimmung zur Einstellung in eine elektronische Bibliothek geben.

* Wer zahlt schafft an. Sowohl staatliche als auch private Förderung urheberrechtlich geschützter Werke kann nicht bedeuten, dass Verlage einen Blankoscheck erhalten, sich ohne Rücksicht an öffentlichen Geldern zu bedienen. Wenn es eine öffentliche Aufgabe ist, Wissen bereitzustellen, dann darf erwartet werden, dass derjenige öffentliche Geldgeber, der das Geld bereitstellt, auch über die Modalitäten des Wissenszugang entscheidet. Wenn man das “politischen Zwang zu open access” nennt, dann ist dieser Zwang richtig und sinnvoll.

* Open Access betrifft überwiegend wissenschaftliche Literatur in Form von Zeitschriftenartikeln, für die die Autoren keinen Cent erhalten. Der überwältigende Zuspruch zur EU-Petition für OA hat deutlich gemacht, wie breit die Unterstützung für OA inzwischen in der Wissenschaftsgemeinde ist. Wenn Wissenschaftler OA möchten, dann geht das Verdi und PEN und den Börsenverein nicht das geringste an.

Nachtrag III:
Peter Subers Kommentare
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_13_fosblogarchive.html#8518561160675379341

Nachtrag IV:
Panikmache, sagt BITKOM
http://www.urheberrecht.org/news/3032

Denkmalpflege in Bayern in Gefahr

Hat nun das Denkmalschutzgesetz die Erwartungen der Öffentlichkeit erfüllt? Ist das Landesamt mit ihm ein entscheidendes Stück vorangekommen bei seiner zentralen Aufgabe – dem Schutz und der Pflege der Denkmäler im Land? Hat die bayerische Denkmalpflege durch dieses Gesetz, das im Parlament große Zustimmung fand, ihre optimale Form erhalten – nach fast siebzig Jahren kontinuierlicher Pionierarbeit, aber auch ständig wiederkehrender Probleme, Schwächen, Anfälligkeiten?

Noch vor zwanzig Jahren hätte ich diese Frage unbedenklich bejaht. Heute zögere ich. Schuld sind nicht etwa Unzulänglichkeiten im Vollzug, die ließen sich leicht beheben – schuld ist die schleichende, in jüngster Zeit kaum noch verdeckte Aushöhlung des Gesetzes. Wie soll sich ein Gesetz bewähren, dem man gar keine Bewährungschance mehr gibt? Seit 1990 wurde massiv in die Systematik eingegriffen. 1994 entfiel der Devolutiveffekt, ein Kernstück des Denkmalschutzgesetzes: das Einvernehmen zwischen Unteren Denkmalschutzbehörden und Denkmalfachbehörden musste nicht mehr hergestellt werden; das Interesse der Allgemeinheit wurde verhängnisvoll geschwächt. Seither werden Interessenkollisionen – die in der Denkmalpflege etwas ganz Natürliches sind – in einer zunehmenden Zahl von Fällen nicht mehr aufgelöst: die Räder drehen sich zwar weiter, aber sie greifen nicht mehr ineinander.

Sodann erlebte das Landesamt einen Stellen- und Mittelabbau ohnegleichen: in den 1990er Jahren wurden 8%, nach 2004 erneut 10% Personal eingespart – bei gleichzeitiger Erhöhung der nur durch vermehrte und geschulte Kräfte zu lösenden Aufgaben, etwa der Verkürzung der Fristen für denkmalfachliche Stellungnahmen auf vier Wochen. Endlich wurden auch die verfügbaren Mittel für die Denkmalpflege seit 1990 ständig gekürzt – im laufenden Jahr 2006 erneut um nicht weniger als um die Hälfte! Der jüngste Anschlag auf den Denkmalschutz ist ein – vom Ministerrat bereits gebilligter – Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung: er sieht vor, dass künftig die Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege wegfallen sollen, die vor jeder Abbruchgenehmigung eingeholt werden müssen, und dass ein Antrag auf Abbruch eines Gebäudes automatisch genehmigt ist, wenn sich ein Gemeinde-, Stadt- oder Kreistag nicht binnen acht Wochen nach dem Eingang mit ihm befasst. – Angesichts derartiger Vorhaben fragt man sich, ob der Denkmalschutz, die Denkmalpflege in Bayern in der Regierungsspitze überhaupt noch Freunde haben. Die Fakten sprechen eine andere Sprache – sie machen die unablässige Beschwörung des „Standorts Bayern“ in Sonntagsreden immer unglaubwürdiger.

Die Demontage der Denkmalpflege – denn eine solche ist es! – hat mehrere Ursachen. Da ist einerseits der Ruf nach Verwaltungseinfachung, den man gut verstehen kann – jeder, der bei der Erledigung seiner Geschäfte von Pontius bis Pilatus laufen muss und sich im administrativen Gestrüpp manchmal wie der Buchhalter Wanninger vorkommt, wird das nachvollziehen können. Da ist weiterhin das Bestreben, die Instanzen „vor Ort“ zu stärken – auch dies begreiflich angesichts der vielfältigen Entmachtung der Selbstverwaltung durch immer striktere und detailliertere Weisungen „von oben“. Aber kann dies den Rückzug des Staates aus zentralen Bereichen seiner Verantwortung rechtfertigen? Hat der „schlanke Staat“ – den alle wollen – nicht zwei Seiten, muss er nicht ein Doppeltes tun: sich einerseits aus Überflüssigem und Angeschwemmtem, aus wuchernden Beteiligungen, zuständigkeitsverwischenden „Gemeinschaftsaufgaben“ zurückziehen (die Föderalismusreform war ein Schritt in die richtige Richtung!) – um anderseits den schmaler gewordenen Kernbereich seiner Aufgaben umso entschiedener wahrnehmen zu können?

Nun, Denkmalschutz und Denkmalpflege gehören für ein Land wie Bayern zum Kernbereich staatlicher Aufgaben. Denn es geht hier um die Identität des Landes – darum, dass Bayern so bleibt, wie es ist, nämlich ein von vielen Menschen im In- und Ausland hochgeschätztes Land. Dass es so bleibt, wie es ist, kommt aber nicht von selbst. Es ist kein Elementarereignis, kein Naturwunder. Es bedarf der staatlichen Sorge, der Zusammenarbeit von Bürgern und Behörden, der fachlichen Sicherung – und im Notfall auch der hoheitlichen Eingriffe. So wie Bildung nicht denkbar ist ohne die Schulpflicht und das Zusammenleben der Menschen nicht ohne rechts- und sozialstaatliche Normen, so kommt auch die Kultur eines Landes nicht ohne sichernde Institutionen, ohne staatliche Entscheidungen aus.

Es wäre mir lieber, ich könnte am Schluss einer Rede über hundert Jahre bayerischer Denkmalpflege freundlichere Töne anschlagen – doch „die Verhältnisse, sie sind nicht so“. Wenn man sieht, wie Bayern in den siebziger Jahren, was den Schutz der gebauten Umwelt anging, noch in der europäischen Liga mitspielte und für viele Länder ein Vorbild war, dann kann einen der unmittelbar drohende Abstieg in die Regionalliga – wofern die geschilderten Tendenzen anhalten – nur mit Bitterkeit erfüllen. Ich kann daher alle Verantwortlichen nur eindringlich zur raschen Umkehr, zur tätigen Reue mahnen: Was gegenwärtig geschieht, ist der großen Tradition Bayerns als eines Kulturstaats nicht würdig!

Denkmäler sind immer gefährdet. Muss man nicht heute sagen: Sie passen nicht in unsere bequeme, schnellebige Zeit; sie entsprechen nicht den modernen, von uns allen akzeptierten Wohn- und Arbeitsformen, nicht den Vorstellungen von einer Gesellschaft, in der alle gleich sind, und oft auch nicht den Bedürfnissen der Wirtschaft? Muss man nicht sagen: Was wir brauchen, sind Arbeitsplätze, Produktion, Konsum, Einrichtungen für Massenkultur und Freizeit?

Aber was wären wir ohne Denkmäler? Sie sind das sichtbarste Erkennungszeichen für ein Land und für den Einzelnen. Sie machen uns unsere Geschichte bewusst, führen uns das Leben früherer Epochen vor Augen. Die Denkmäler sind das, was unseren Städten und Dörfern, unserem Land Schönheit, Anziehungskraft und Unverwechselbarkeit verleiht. Sie sind die Dokumente des Fleißes, des Erfindungsreichtums anderer Zeiten. Sie lassen uns vergangene Ordnungen erkennen und schärfen unseren Blick für die wechselnden Formen menschlichen Zusammenlebens – auch diejenigen der künftigen Gesellschaft. Sollten sie uns in einer Zeit, die vom Wertewandel spricht und nach Grundwerten fragt, nicht kostbar und unersetzlich sein?

Aus:
Ansprache von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans Maier, Staatsminister a. D. anlässlich des Kolloquiums
„Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Bilanz nach 100 Jahren“
vom 12.-14. Oktober 2006 in der Pinakothek der Moderne
http://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/mat/events/hmaier.html

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3560241