Am 9. Mai 2007 fand im Bundesarchiv in Koblenz der Workshop “Der Aktenplan – Rückgrat der elektronischen Aktenführung” statt.
Präsentationen unter
http://www.bundesarchiv.de/service/behoerdenberatung/01490/index.html
Am 9. Mai 2007 fand im Bundesarchiv in Koblenz der Workshop “Der Aktenplan – Rückgrat der elektronischen Aktenführung” statt.
Präsentationen unter
http://www.bundesarchiv.de/service/behoerdenberatung/01490/index.html
Das Niedersächsische Landesarchiv und die Arbeitsgemeinschaft
niedersächsischer Kommunalarchivare e. V. haben unter der Internetadresse
http://www.archivportal.niedersachsen.de ein
neues Internetportal für Nutzer und Nutzerinnen niedersächsischer Archive
eröffnet.
Das “Archivportal Niedersachsen” dient als zentraler Wegweiser zu allen
Archiven in Niedersachsen. Es bietet jedem in Niedersachsen ansässigen
Archiv Gelegenheit, sich und seine Bestände vorzustellen und über einen Link
auf die eigene Homepage zu verweisen. Die Angaben der Archive können in
vielfältiger Weise durchsucht werden. Der geographische Zugang erfolgt über
eine Niedersachsenkarte und zeigt, welche Archive in jedem einzelnen
Landkreis vorhanden sind. Zudem ist es möglich, einen Orts-, Archiv- oder
Landkreisnamen, eine Archivsparte, die Bestände, Veröffentlichungen oder die
Zuständigkeit als Auswahl- und Suchkriterium zu nutzen. Auch eine Suche über
alle diese Bereiche ist möglich.
Außerdem eröffnet das Archivportal Niedersachsen den Weg zur Archivdatenbank
“izn-AIDA online”, die eine unmittelbare Recherche in den frei zugänglichen
digitalen Findmitteln der daran bis jetzt beteiligten sechs Kommunalarchive
sowie der sieben Staatsarchive des Niedersächsischen Landesarchivs erlaubt.
Die dabei ermittelten Archivalien können ebenfalls online zur Vorlage in dem
betreffenden Archiv bestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Graf
Dr. Sabine Graf
Niedersächsisches Landesarchiv
– Zentrale Archivverwaltung –
Am Archiv 1
30169 Hannover
Tel: 0511 120 6685
28. – 29. Juni 2007
Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim (Wegbeschreibung)
Programm:
Quo vadis Digitalisierung?
“Digitalisierung ist auf nationaler wie europäischer und internationaler Ebene das Zauberwort, mit dem noch immer zunehmend eine bessere Zukunft, auch ökonomisch, verbunden wird. In den Bibliotheken sind seit den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts bereits Katalogisierungsdaten erfasst worden. Die Archive und Museen haben seit Ende der achtziger Jahre nachgezogen. Seit den neunziger Jahren werden neben den sog. Metadaten zunehmend Inhalte digital angeboten. Das Netz hat sich von einem Informations- zu einem Wissensnetz entwickelt. Es ist inzwischen nicht mehr möglich, die vielen Projekte aufzuführen, die dazu beigetragen haben, technisch und inhaltlich vorzuarbeiten, um das zu ermöglichen, was heute so gern als e-scholarship, e-learning und e-publishing bezeichnet wird. Inzwischen ist es erstaunlich, in welchem Umfang bereits Wissen erreichbar ist, ohne dass ein Archiv, eine Bibliothek oder ein Museum besucht werden müssen.
Diese Entwicklung wird weitergehen, auch wenn die Diskussion um Urheberrechte zeigt, dass open access von Nutzern immer gewünscht, von den Wissensproduzenten aber nicht immer bereitwillig gewährt wird – sicherlich zuweilen mit guten Argumenten. Im wissenschaftlichen, im Bildungs- und Forschungsbereich wird die Idee des unbeschränkten Zugangs als notwendige Voraussetzung für den wissenschaftlichen Fortschritt angesehen, auch wenn teilweise noch die Furcht vor unbefugten Zugriffen eine konsequente Umsetzung in manchen Bereichen verhindert.”
Das Kolloquium ist eine Veranstaltung des BAM-Projektes, das in den letzten Jahren das BAM-Portal entwickelt hat. Neben der Vorstellung der Ergebnisse dieser Arbeit geht es vor allem um weitere Entwicklungsperspektiven für eine solches Angebot.
Kontakt:
Anmeldung bei Herrn Aust, BSZ Konstanz
Tel.: 07531/88-2929
Mail: sieghard.aust@bsz-bw.de
21. – 22. Juni 2007
Staatsbibliothek zu Berlin
“Die internationale Konferenz in Berlin zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung in Kultur und Wissenschaft in Deutschland und Europa. Sie richtet ihren Blick dabei auf eine Auswahl unterschiedlicher Digitalisierungsinitiativen und auf grundlegende Fragestellungen. So ist beispielsweise das europäische Portal MICHAEL bereits für den europaweiten Nachweis und die Erreichbarkeit digitaler Sammlungen installiert. Es wird zurzeit in 11 weiteren europäischen Ländern durch die Bildung nationaler Portale zu einer nationalen und zugleich europäischen Präsenz ausgebaut. Im Fokus der Tagung steht darüber hinaus die Frage, wie kleinere und große Institutionen in Vernetzungsprojekten zusammenarbeiten und davon profitieren können. Wie können durch die Zusammenstellung Wissens-Synergien entstehen? Wie können die Bestände größerer Institutionen kleinere, bisher verstreute Bestände befruchten und deren Bedeutung erhöhen? In den Naturwissenschaften ist die gemeinsame Nutzung von Daten und Quellen in internationalen Kooperationsprojekten bereits etabliert. Die dort gemachten Erfahrungen sollen Anregungen und Anstöße für zukünftige Digitalisierungsinitiativen im Kultur- und Wissenschaftsbereich geben.”
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.knowbynet.de
Aus INETBIB:
im Rahmen der regelmässigen Vorträge der Heidelberger
Rechtshistorischen Gesellschaft wird am
10. Juli 2007 20:00 Uhr c.t.
in den Räumen der
Bibliothek des Instituts für geschichtliche Rechtswiss.
Friedrich-Ebert-Platz 2
69117 Heidelberg
Herr Prof. Dr. Reinhard Mussgnug (Juristische Fakultät, Univ. Heidelberg)
eine “rechtshistorische Nachhilfestunde” zum Thema:
“Der vormals Großherzoglich Badische Kulturbesitz zwischen dem Fürstenrecht
des 19. und dem Staatsrecht des 20. Jahrhunderts”
geben.
Sie sind herzlich eingeladen!
Zur besseren Planung des Platzbedarfs bitte ich um formlose Anmeldung
bis 1. Juli unter: bibliothek@igr.uni-heidelberg.de
When I’m in doubt about where I’ve found links (as in this post), there is a good chance that some came via Klaus Graf and also the mysterious bibliparis4, who is the librarian (I think) at the Sorbonne University in Paris – they both always find excellent cultural/digital material.
http://bibliodyssey.blogspot.com/2007/05/on-fly.html
Thanks!
You can see the findings of Bibliparis4 when subscring the http://del.icio.us feed
http://del.icio.us/bibliparis4/biblioth%C3%A8que_num%C3%A9rique
Im Inhaltsverzeichnis
http://www.erlangerhistorikerseite.de/zfhm/wuerttvjh.html
wurde der erste Aufsatz über Peter von Gmünd vergessen.
Die Partei der Grünen ist längst zum Bestandteil der Geschichte der Bundesrepublik geworden und viel jüngere Student_innen oder Wissenschaftler_innen, die sich heute mit den Grünen beschäftigen, waren bei deren Gründung Ende der 1970er Jahre noch nicht oder gerade erst geboren. Zum anderen nimmt die Bedeutung von archivalischen Quellen für die Erforschung der Grünen (oder auch, so sei ergänzt, der neuen sozialen Bewegungen), mit der zunehmendem Dauer ihrer Existenz zu, da z.B. die ersten prägenden AkteurInnen aus der Anfangsphase schon verstorben sind. Diese Tatsachen (und einige andere) haben das Archiv Grünes Gedächtnis der Heinrich Böll-Stiftung veranlasst ein eigenständiges Periodikum zu installieren. Ende 2006 ist die erste Ausgabe des Jahrbuch Grünes Gedächtnis erschienen, mit dem auch verschiedene Gruppen über die Geschichte der Grünen informiert und die Bestände des Archivs vorgestellt werden sollen.
Die erste Nummer ist in drei größere und zwei kleinere Teile untergliedert: Die größeren sind Beiträge zur Zeitgeschichte, Bestände im Archiv Grünes Gedächtnis und Projekte des Archiv. Die erste Rubrik bringt einen Bericht über die erste, 1989 verabredete rot-grüne Koalition in Berlin, der diese als Endphase der Parlamentarisierung der Berliner Alternativen Liste deutet; zur Anti-Atom-Demonstration im französischen Malville 1977 und eine politikwissenschaftliche Analyse der ”kraftlosen rot-grünen Koalition”. Im Beitrag ”Zur Überlieferung der Anti-Atom-Bewegung im Archiv Grünes Gedächtnis” von Archivleiter Becker-Schaum finden sich sehr interessante Aussagen über den Gründungsprozeß des Archiv Grünes Gedächtnis 1990/91 und die damit verbundenen Absichten: Nur der damalige Stiftungsverbund Regenbogen (als Vorläufer der Böll-Stiftung) hatte beschlossen, dass es ein Partei- und ein Archiv der sozialen Bewegungen sein sollten, ein Prozess, an dem die sozialen Bewegungen damals freilich nicht beteiligt waren und der auch nicht den real vorhandenen, in der übergroßen Mehrheit Partei-Archivalien entsprach.
In der zweiten Rubrik wird das Depositum von Gaby Gottwald, einer Internationalistin und linken Grünen, und die archivalische Überlieferung der nur aus acht ”ostdeutschen” Mitgliedern bestehenden Gruppe von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag 1990-1994 vorgestellt.
Sehr interessante Beiträge enthält die Rubrik, die laufende Projekte des Archiv Grünes Gedächtnis, etwa zu seiner umfangreichen Foto- bzw. Ton- und Filmsammlung oder zur Sicherung und Archivierung von Internetangeboten vorstellt. Die beiden kleineren Rubriken sind Buchbesprechungen und ”Das historische Dokument”.
Mit dem Jahrbuch liegt eine lesenswerte Publikation vor, die die Bedeutung der Grünen und der neuen sozialen Bewegungen für die Geschichte der Bundesrepublik vor Augen führt. Das Archiv Grünes Gedächtnis ist ein mit z.B. fünf Hauptamtlichen sehr gut ausgestatteter und schon allein deswegen wichtiger Pfeiler in der Sicherung der Überlieferung der neuen sozialen Bewegungen. Es weist, um die Dimensionen zu verdeutlichen, in der ZDB, der Zeitschriftendatenbank der Deutschen Bibliothek mehr als 1400 laufende und eingestellte Titel in seinem Bestand nach.
Bernd Hüttner
Heinrich-Böll-Stifung (Hrsg.): Grünes Gedächtnis 2007, Berlin 2006, 113 S., kostenlos, www.boell.de/archiv; Bezug: archiv(ätt)http://boell.de
Diese Rezension erscheint gedruckt in Heft 32 der “Mitteilungen des Förderkreis Archive und Bibliotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung”
s. http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/383600#kommentarfeld
Die Arbeit im Archiv der New Yorker Familie Reiss scheint die Berichterstatterin zurzeit geradezu einzuschläfern. Wünschen wir ihr spannende Fundstücke und entsprechende Meldungen an die Süddeutsche.
Schulte: Die Geschichte der Quellen und Literatur des canonischen Rechts von Gratian bis auf die Gegenwart, 1875-80
https://www.archive.org/details/a608017800schuuoft
Und wenn wir schon mal da sind:
Eine neue digitale Sammlung der BLO
Gemeint ist nicht mein Banknachbar in der Archivschule, sondern der bayerische Historiker:
http://declaration.wissensallmende.de
Deklaration kann unterzeichnet werden.
Via
http://jakoblog.de/2007/05/29/deklaration-fuer-gerechteren-zugang-zu-wissen
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/public.php?la=de
Auf ART-Dok werden folgende Dokumente publiziert:
* Kunsthistorische Dissertationen
* Schriften von im Fach Kunstgeschichte promovierten Autorinnen und Autoren
* Schriften von graduierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kunsthistorisch einschlägiger Institutionen
* Kunsthistorische Magisterarbeiten (besser als Gesamtnote 1,5)
Darüber hinaus werden auch solche Schriften von im Fach Kunstgeschichte graduierten Autorinnen und Autoren publiziert, die von einem Hochschulprofessor ausdrücklich zur Veröffentlichung empfohlen werden. Das schriftliche Gutachten ist vorab einzureichen.
Als grundsätzliche Voraussetzung für die in ART-Dok publizierten Dokumente gilt: Sie befassen sich inhaltlich mit einem Thema der Kunstgeschichte und entsprechen formal den wissenschaftlichen Standards.
Wer wie ich als Historiker es wagt, über kunsthistorische Themen zu publizieren, kann diese in Arbeiten zwar in angesehenen Sammelbänden oder der Kunstchronik unterbringen, aber nicht auf ART-Dok. Interdisziplinarität – in Heidelberg ein Fremdwort. Erbärmlich!
Badische Zeitung vom Dienstag, 29. Mai 2007
Prinz Bernhard will nicht länger warten
SALEM (dpa). In der Frage, wie Schloss Salem fortbestehen soll, dringt
Bernhard Prinz von Baden auf eine Lösung: “Die Zeit drängt. Wir können
nicht länger warten” , sagte er am Samstag auf einem “Zukunftsforum
kulturhistorisches Erbe Salem” . Justizminister Ulrich Goll (FDP)
betonte, die Landesregierung stehe hinter der derzeit auf Eis
liegenden Stiftungslösung und er plädiere dafür, “den Vergleich so
abzuschließen, wie er geplant war” . Doch die Gespräche mit der
Landesregierung sind ausgesetzt.
Dans le cadre du renouvellement récent des travaux sur la prédication médiévale, http://Sermones.net propose l’édition électronique de corpus de sermons, dont le premier est la série de sermons de Carême de Jacques de Voragine.
Während die inhaltliche Erschließung ausgefeilt ist, registriert man ein Desinteresse an der Überlieferung. Der Text wird offenbar nach einem alten Druck des 18. Jahrhunderts wiedergegeben.
In den kommenden Monaten wird im Museumszentrum des österreichischen Mistelbach ein Internationales Messwein-Archiv, und schließlich 2008 der Dionysische Themenweg eröffnet, so jedenfalls eine Mistelbacher Pressemitteilung.
Klingt nach einer interessanten beruflichen Perspektive.
Tom Wayne has amassed thousands of books in a warehouse during the 10 years
he has run his used book store, Prospero’s Books.
His collection ranges from best sellers, such as Tom Clancy’s “The Hunt for
Red October” and Tom Wolfe’s “Bonfire of the Vanities,” to obscure titles,
like a bound report from the Fourth Pan-American Conference held in Buenos
Aires in 1910. But when he wanted to thin out the collection, he found he
couldn’t even give away books to libraries or thrift shops; they said they
were full.
So on Sunday, Wayne began burning his books in protest of what he sees as
society’s diminishing support for the printed word.
“This is the funeral pyre for thought in America today,” Wayne told
spectators outside his bookstore as he lit the first batch of books.
The fire blazed for about 50 minutes before the Kansas City Fire Department
put it out because Wayne didn’t have a permit for burning.
Read more http://www.wtopnews.com/index.php?nid=104&sid=1151853
Discussion in a travel forum:
http://fodors.com/forums/threadselect.jsp?fid=134&tid=35006563
See also
http://www.bookthing.org
“Our mission is to put unwanted books into the hands of those who want them.”
Speyer (epd). Die evangelischen und katholischen Kirchenarchive eröffnen ein Internetportal für digitalisierte Kirchenbücher. Das Kirchenbuchportal biete von 1. Juni an unter http://www.kirchenbuchportal.de zunächst eine Bestandsübersicht der elektronisch erfassten Kirchenbücher in deutschen Kirchenarchiven, sagte die Direktorin des Zentralarchivs der pfälzischen Landeskirche in Speyer, Gabriele Stüber, am Montag dem epd.
In einer zweiten Projektphase wollten die Archive ab Juli 2008 digitalisierte Kirchenbücher ins Internet stellen, so Stüber. Die Nutzung der digitalisierten Kirchenbücher ohne eine Möglichkeit zum Herunterladen (“download”) werde kostenpflichtig sein. Zwischen 1550 und 1850 dokumentieren Kirchenbücher personenbezogene Daten. Sie sind deshalb heute etwa für Familienforscher oder Historiker wichtig. Die Funktion der Kirchenbücher übernahmen ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die Standesämter.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstütze das Projekt mit einer Anschubfinanzierung, hieß es. Über den Beitrag der katholischen Bistümer und der Freikirchen gebe es Gespräche. Vor allem Familienforscher aus den USA, aber auch aus Deutschland und anderen Ländern, zeigten ein wachsendes Interesse an Daten aus Kirchenbüchern. (05198/7.5.2007)
http://www.epd.de/index_49412.html
KOMMENTAR:
Frühere Beiträge zum Reizthema in ARCHIVALIA:
http://archiv.twoday.net/stories/3528432
http://archiv.twoday.net/stories/2100380
Halten wir fest:
1. Kirchenbücher sind Kulturgut, also kulturelles Allgemeingut, das uns allen gehört und nicht den Kirchen.
2. Kirchenbücher sind als Vorläufer der Personenstandsregister spezifisches Schriftgut öffentlichrechtlichen Charakters, dessen Nutzung den Grundprinzipien des öffentlichen Rechts gehorchen muss. Eine Kommerzialisierung, wie vorgesehen, ist in diesem Rahmen nicht möglich, es fehlt auch ein entsprechendes Kirchengesetz als Rechtsgrundlage.
3. Die Bücher selbst sind urheberrechtlich nicht geschützt, also gemeinfrei (Public Domain). Gleiches gilt für die in ihnen verkörperten genealogischen Daten.
4. Die Abbildungen der Bücher, die vom Original oder von Mikrofilmen gefertigt werden, sind (nach herrschender Lehre) keine geschützten Lichtbilder nach § 72 UrhG, da sie bloße Reproduktionen einer zweidimensionalen Vorlage sind und als serielle Massenaufnahmen das Mindestmaß an zwar nicht schöpferischer, aber doch geistiger Leistung nicht erreichen ( http://archiv.twoday.net/stories/3268984 ).
5. Die geplante Gesamtpräsentation im Kirchenbuchportal mag zwar eine Datenbank im Sinne der §§ 87a ff. UrhG sein, aber diese ist nur gegen Entnahmen in größerem Umfang geschützt. Nutzungsbedingungen, die einzelne Entnahmen (auch zu kommerziellen Zwecken) untersagen, sind nach dem UrhG unwirksam.
6. Nutzungsbedingungen sind als AGB gerichtlich überprüfbar. Weitergabe- und Nutzungsbeschränkungen sind nicht mit dem durch § 64 UrhG gegebenen gesetzlichen Leitbild (Gemeinfreiheit) vereinbar. Siehe http://archiv.twoday.net/stories/929726
7.Was am Bildschirm dargestellt werden kann, kann auch digital weiterverarbeitet werden (z.B. Hardcopy), auch wenn ein Download nicht möglich sein soll. Erfahrene Nutzer oder Hacker können solche Beschränkungen unter Umständen leicht umgehen.
8. Nutzungsbedingungen binden immer nur den Vertragspartner. Werden Kopien an Dritte weitergegeben, sind diese daran nicht gebunden. Ein aus dem Eigentum ableitbares Immaterialgüterrecht mit dinglicher Wirkung existiert nicht (BGH Apfel-Madonna, Friesenhaus).
9. Nicht nur Genealogen haben ein legitimes Interesse an der kostenfreien Zugänglichkeit und umfassenden Nutzbarkeit von Kirchenbuch-Abbildungen. Gerade bei Kirchenbüchern, die oft schwierig zu entziffern sind, darf es nicht sein, dass der die Forschung erheblich verbessernde freie Zugriff auf digitale Abbilder im Internet von den Kommerzialisierungsinteressen der Kirchen hintertrieben wird. Siehe auch:
http://de.wikisource.org/wiki/Taufmatrikel_der_Pfarrei_Passau_Sankt_Stephan
10. Es ist angesichts von Punkt 2 nicht aussichtslos, die Kirchen auf Zugang zu den Originalen zu Reproduktionszwecken vor den Verwaltungsgerichten zu verklagen.
Conclusio:
Es ergibt sich, dass weder rechtlich noch faktisch das von den Kirchen aus fiskalischen Gründen angestrebte umfassende Monopol an Kirchenbuchabbildungen realisierbar sein wird, zumal wenn die Genealogen und ihre Vereinigungen dagegen Sturm laufen, was wünschenswert wäre.
Mit ist nicht bekannt, dass irgendeine kirchliche Organisation sich zum Grundgedanken von “Open Access” bekannt hat, obwohl aus den theologischen und ethischen Grundprinzipien der christlichen Kirchen die Forderung nach einer gerechten Verteilung des Wissens-Schatzes der Welt sich zwingend ergibt.
Kirchenarchivalien, die bei eBay oder andernworts im Handel angeboten werden ( http://archiv.twoday.net/stories/3432140 ) und sich rechtmäßig in nicht-kirchlichem Privateigentum befinden, gehören in Kirchenarchive. Daran möchte ich keinen Zweifel lassen. Wenn allerdings Bürgerinnen und Bürger sie erwerben, um sie vor der Übergabe an das zuständige Archiv zu digitalisieren und die Digitalisate öffentlich zugänglich zu machen, habe ich dafür nunmehr vollstes Verständnis.
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html is five today.
It’s the most important weblog I read.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arnold_Ruge_%281881-1945%29
Dort wird auch die lesenswerte Darstellung von Konrad Krimm über Ruges Wirken im GLAK angeführt.
http://yourarchives.nationalarchives.gov.uk
Your Archives, powered by MediaWiki, this site is for users (and any other interested party) of the British National Archives and is hosted by that institution. The intent is to allow users to inform their colleagues and National Archives staff about information in the records that might not necessarily be captured through the National Archives’ descriptive tools. This is likely the first use and endorsement by a national government of wiki technology for its community of users.
Quoted from
http://www.davidmattison.ca/wordpress/?p=2035
Exciting!
Anfang 2005 bestand Anlass, die ViFa Recht harsch zu kritisieren:
http://archiv.twoday.net/stories/481791
Positiv geändert hat sich nichts, im Gegenteil: Die seinerzeit frei suchbaren OLC-Contents sind nicht mehr zugänglich, weshalb sich die Recherche nach Aufsätzen dort auf den Südwestverbund beschränkt. In der Metasuche kann das MPI für europäische Rechtsgeschichte ausgewählt werden, dessen OPAC zahlreiche Aufsätze enthält.
http://sunrise.mpier.uni-frankfurt.de/webOPAC
Artikel in rechtshistorischen Zeitschriften und Sammelbänden weist neuerdings nach die Erlanger Datenbank:
http://www.rg1.jura.uni-erlangen.de/db_index.html
“FoLIVM, die bibliographische Datenbank des Lehrstuhls, erfaßt neben den selbständigen Werken (Büchern etc.) auch die unselbständig erschienene Literatur (Artikel und Rezensionen, ca. 76.000 Objekte), die in den von der Lehrstuhlbibliothek geführten rechtshistorischen Zeitschriften, Festschriften und anderen Sammelwerken publiziert sind.”
Kirchenrechtliche Literatur findet man in der Innsbrucker Datenbank zur Kanonistik:
http://www.uibk.ac.at/praktheol/kaldi/index.html
Es gibt aber auch eine Bibliografia canonistica mit Schwerpunkt auf italienischsprachiger Literatur:
http://www.giddc.org/bibliokeyword.asp
Die Scans aller Bände sind schon seit längerem auf Wikimedia Commons. Wikisource arbeitet nun an der Texterfassung von Bd. 5:
http://de.wikisource.org/wiki/Die_Siegel_der_Deutschen_Kaiser_und_K%C3%B6nige
Ries, Adam (1492-1559): Rechenung nach der lenge / auff den Linihen und Feder […], Leipzig 1550
http://www2.rz.tu-clausthal.de/Calvoersche_Bibliothek/on-line/Ries.php
Adam Ries: Rechenbuch, Frankfurt 1574
http://commons.wikimedia.org/wiki/Adam_Risen_Rechenbuch
Siehe auch Christian Trabeth: COMPENDIUM ARITHMEDICAE
Das ist: Ein kurtz / jedoch nutzbares
Rechen-Büchlein /von 1674 http://www2.rz.tu-clausthal.de/Calvoersche_Bibliothek/on-line/Rechen-Buechlein.php
Rudolff, Christoph: Die Coss Christoffs Rudolffs. Mit schönen Exempeln der Coss. Durch Michael Stifel gebessert […] Königsberg 1553
http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/rechenbuecher/coss
In weiteren Formaten: http://www.mathematik.uni-bielefeld.de/~sieben/Rechnen.html siehe auch http://www.uni-kiel.de/ub/digiport/bis1800/Ke2043.html
Ain new geordnet Rechenbiechlin auf den linien mit Rechen pfeningen / Jabob Koebel [!] Verfasser: Koebel, Jacob *1462-1533* Erschienen: Augspurg : ^[Drucker:] Öglin, 1514 Umfang: XXIIII gez. Bl. ; 8º Standort der Vorlage: HAB Wolfenbüttel http://diglib.hab.de/drucke/139-quod-1/start.htm
Schreckenberger, Johannes Ein New Rechenbüchlin Straßburg 1585 Dieses Werk ist referenzierbar/verlinkbar unter der dauerhaften URL http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/schreckenberger1585
Heinrich Schreiber: Ayn new kunstlich buech, Wien ca. 1518 http://commons.wikimedia.org/wiki/Rechenbuch_%28Schreiber%29
Drei Register Arithmetischer ahnfeng zur Practic ist ein von dem Schneeberger Rechenmeister Andreas Reinhard (1571–1613) verfasstes deutschsprachiges Mathematiklehrbuch aus dem Jahr 1599.
Digitalisat und Edition der Handschrift, siehe
http://de.wikisource.org/wiki/Drei_Register_Arithmetischer_ahnfeng_zur_Practic
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/05/25/gutachten_zum_schutz_nachgelassener_werk~2330444
“Als Band 1 der „Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht“ ist bei Nomos eine kleine Abhandlung von Horst-Peter Götting und Astrid Lauber-Rönsberg zum Schutz nachgelassener Werk in Bibliotheken erschienen, ein Gutachten, das die beiden Autoren der SLUB Dresden im Zusammenhang mit dem Fund einer noch unbekannten Vivaldi-Partitur erstattet haben.”
Zitat:
“Am Rande des Gutachtens finden sich beachtliche Äußerungen zu bibliotheksrechtlich durchaus kontrovers diskutierten Detailfragen, so etwa die, daß Bibliotheken durch Faksimilierung oder Mikroverfilmung mangels persönlicher Leistung kein Schutzrecht nach § 72 UrhG erwerben. (S. 82) Ob dies auch für Digitalisierungen gilt, haben die Autoren nicht gesagt. Bei einfachen Digitalisaten dürfte aber wohl im Ergebnis nichts anderes gelten.”
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/3620318
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_05_20_fosblogarchive.html#1807449223075870539
http://lib.ugent.be ist derzeit nicht erreichbar.
https://archive.ugent.be/community-list DSpace ist erreichbar.
Die Open Access-Rhetorik der Ankündigung passt m.E. ganz und gar nicht zur extremen Heimlichtuerei von Google und seiner zur Vertraulichkeit dringend verpflichteten Partner.
Open Access heisst im übrigen nicht:
Mache jede Menge alter Bücher ohne brauchbare Metadaten mit schlechten Scans und unbrauchbarer Fraktur-OCR und mäßig brauchbarer Volltextsuche zugänglich.