Björn Biester (er ist inzwischen Redakteur von “Aus dem Antiquariat”) sprach auf dem Dresdener Bibliothekartag über:
Die Rolle des Antiquariatsbuchhandels bei der Veräußerung von Buchbeständen aus der DDR
Abstract
Der Antiquariatsbuchhandel mit seinen zahlreichen Verbindungen zur Bibliotheks- und Wissenschaftsgeschichte ist ein Stiefkind der allgemeinen Buchhandelshistoriographie. Das gilt zumal für das Wirken von Antiquaren während der Zeit des Nationalsozialismus und in den vier Jahrzehnten der Teilung Deutschlands. Inwieweit der Handel mit alten Büchern zur Auflösung gewachsener Bibliotheksstrukturen oder auch zur Bewahrung herrenloser Buchbestände beigetragen hat, ist noch wenig untersucht worden. Der Vortrag setzt sich mit dieser grundsätzlichen Problematik auseinander, indem er die ambivalente Rolle des Antiquariatsbuchhandels bei der Veräußerung von Buchbeständen aus der DDR in das westliche Ausland behandelt. Neben dem 1959 gegründeten Leipziger Zentralantiquariat waren auch namhafte Antiquariate in der Bundesrepublik an den Transfers beteiligt, die in den 1970er und 1980er Jahren beachtlichen Umfang erreichten (nicht zuletzt als Folge des Aufbaus neuer Universitätsbibliotheken und Forschungseinrichtungen). Herangezogen werden für die Darstellung neben der Literatur und schriftlichen Quellen auch persönliche Erinnerungen von Zeitzeugen. Vorgestellt wird außerdem die bis 1995 bestehende „Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände“ (zunächst in Gotha angesiedelt, später in Ost-Berlin), deren bibliothekarische Mitarbeiter mit dem Zentralantiquariat zusammenarbeiteten.
http://bibtag.slub-dresden.de/cgi-bin/abstract.pl?it=161
Björn Biester: Deutsch-deutsche Büchergeschäfte 1945-1989. Anmerkungen zur Rolle des Antiquariatsbuchhandels, in: 95. Deutscher Bibliothekartag in Dresden 2006, Ffm 2007, siehe http://archiv.twoday.net/stories/3657780, S. 249-257 ist die Druckfassung.
B. meint “bewahrender Buchhandel” sei eine zu unkritische Beschreibung und fordert “ein Offenlegen zentraler Mechanismen der Branche” (S. 251). Seine eigenen Recherchen gehen aber – anders als die erst in Anm. 22 von ihm zitierten von Dirk Sangmeister (der sein offenbar reiches Material bislang nur in einem NZZ-Artikel verwertet hat, siehe http://archiv.twoday.net/stories/3264433 ) wenig in die Tiefe.
“Bücherbewegungen in der Nachkriegszeit” (S. 251) stützt sich auf eine Passage in der Erinnerungen von H. P. Kraus, der darauf berichtet, wie der Herzog von Gotha verschiedene Bücher der Herzoglichen Bibliothek aus der DDR schmuggelte. Hintergründe zu den Eigentumsverhältnissen hat Biester nicht recherchiert.
“Zentralisierung des Antiquariatbuchhandels in der DDR” (S. 252-253) geht kurz auf das Zentralantiquariat ein. Zu Besuchen von Kommissaren des ZA wird dem Historiker Stefan Wolle (Seitenzahl in Anm. 11 vergessen) vorgeworfen, er stütze sich nur auf einen FAZ-Leserbrief vom 17.5.1996 des Verlegers Gerd Hiersemann.
[Auszug aus dem Leserbrief: http://archiv.twoday.net/stories/3665492 ]
“Kauftausch” (S. 254f.) spricht den Fall des Rostocker Bibliothekars Alfred Eberlein an, der Altbestände der UB Rostock im Tausch gegen moderne Fachliteratur abgab. Er wird im WWW zu einer Art DDR-Märytrer stilisiert. Beispielsweise ist unter
http://www.ub.uni-freiburg.de/expressum/1996-12/12.html
von “Dublettentausch” die Rede. Dieses Dublettenargument kennen wir bereits aus anderen Zusammenhängen.
Eberlein in Schutz nehmend auch 1997 ein Fachreferent der UB Konstanz, die Altbestände von Auvermann kaufte:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2002/766/pdf/ba69.pdf
Wenn der Verkauf solcher Altbestände gängige Praxis in DDR-Bibliotheken war, ist er deshalb rechtfertigbar? Und haben sich nicht auch die westdeutschen Bibliotheken, die solches ankauften, schuldig gemacht?
“Kunst- und Antiquitäten GmbH” (S. 225f.) betrifft die KoKo.
Das abschließende Fazit ist schönfärberisch. Biester wendet sich gegen Sangmeisters Einschätzung als “Akt der großen Kulturbarbarbei”, aber seine eigenen dürftigen Befunde rechtfertigen eine solche Ablehnung in keiner Weise. Zustimmen kann ich nur der Aufassung, es bestehe ein “erheblicher zeithistorischer Forschungs- und Aufarbeitungsbedarf”.