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Landeshauptarchiv Koblenz sucht neuen Leiter

Zum 1.5.2007 ist die Leitungsfunktion des Landeshauptarchivs Koblenz neu zu besetzen.

Das Landeshauptarchiv ist zuständig für die Obersten und Oberen Landesbehörden in Rheinland-Pfalz sowie für 14 Landkreise und 2 kreisfreie Städte im Nordteil des Landes. Es nimmt die gemeinsamen und grundsätzlichen Aufgaben der Landesarchivverwaltung wahr und ist Aufsichtsbehörde für das Landesarchiv Speyer.

Gesucht wird eine überdurchschnittlich qualifizierte Persönlichkeit, mit mehrjährigen Erfahrungen in verschiedenen Bereichen der archivarischen Tätigkeit, die mit den aktuellen Entwicklungen auf regionaler und überregionaler Ebene vertraut ist. Erfahrungen in leitender Position mit Personalverantwortung sind wünschenswert, ein hohes Maß an Sozial-, Personalführungs- und Managementkompetenz ist unabdingbar.

Bewerberinnen oder Bewerber müssen über ein abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Hochschulstudium verfügen und die Befähigung für die Laufbahn des höheren Archivdienstes besitzen. Promotion ist erwünscht.

Vorausgesetzt werden auch Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement, insbesondere im Publikations- und Ausstellungswesen. Die Bewerberinnen oder Bewerber sollen dem Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie aufgeschlossen gegenüber stehen. Kenntnisse der rheinland-pfälzischen Landesgeschichte sind wegen institutioneller Mitgliedschaften – in der Landtagskommission für die Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz sowie im Verwaltungsrat des Instituts für geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz – wünschenswert.

Die Struktur im Kulturbereich wird grundlegend durch die Errichtung einer Generaldirektion Kulturelles Erbe reformiert. Darin werden die Museen und die Denkmalpflege vereinigt. Mittelfristig ist geplant, dort auch die Landesarchivverwaltung zu integrieren. Unter diesem Gesichtspunkt ist es notwendig, dass die Bewerberinnen oder Bewerber bereit und in der Lage sind, aktiv an dieser Strukturreform speziell für die Landesarchivverwaltung mitzuarbeiten.

Die Leitungsfunktion des Landeshauptarchivs ist derzeit nach BesGr. B 2 ausgewiesen. Bei einer künftigen Integration in die Generaldirektion Kulturelles Erbe würde das Landeshauptarchiv als eine deren Direktionen fortgeführt und die Leitungsfunktion neu zu bewerten sein. Bis zum Abschluss der Strukturreform erfolgt daher eine Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte – ohne entsprechende Beförderungsmöglichkeit. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte bis BesGr. A 16 oder vergleichbare Angestellte.

In Anbetracht der angestrebten Erhöhung des Frauenanteils an Positionen des höheren Dienstes, insbesondere in Führungspositionen, sind Bewerbungen qualifizierter Interessentinnen ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Älteren sind erwünscht.

Bewerbungen mit Lichtbild, tabellarisch abgefasstem Lebenslauf, aktueller dienstlicher Beurteilung und den üblichen Unterlagen sowie eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht sind bis zum 25.04.2007 an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Postfach 32 20, 55022 Mainz, zu richten.

Archiv(ar)stereotypen. 2 archivterminologische Standardfehler.

In Petros Markaris Krimi-Erzählung “Engländer, Franzosen, Portugiesen …. “(in: Balkan Blues, Zürich 2005, S. 61) findet sich folgender Dialog zwischen der Hauptfigur, Kommissar Charistos, und dem Pathologen:
“»Wissen Sie, auch wir sind eine öffentliche Behörde. Auch wir legen Archive an und schreiben Protokolle.«
»Ist schon klar. Aber sehen wir doch mal, wo sich unsere Ansichten decken. Die Geste der Moutsa, das Markenzeichen aller drei Toten, muß vor Eintritt der Totenstarre geformt worden sein, richtig?«
»Richtig.«
»Folglich muß der Leichendieb direkten Zugang zu den Toten gehabt haben.«
»Auch richtig.«
»Und jetzt kommt meine Frage: Wenn um drei Uhr morgens eine Leiche gebracht wird, archiviert ihr die sofort oder erst am nächsten Morgen?«
Er fühlt sich in die Enge getrieben und läßt sich die Antwort aus der Nase ziehen: »Normalerweise erst am nächsten Morgen.«”

Diese terminologischen Unklarheiten lassen – wohlwollend – auf einen Übersetzungslapsus schließen. Allerdings wurde die deutsche Fassung vom Autor selbst durchgesehen, der als Übersetzer von Brecht-Gedichten sowie von Faust I, II ins Neugriechische als mit dieser Materie beschlagen gelten darf.

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/3527681