http://www.vifabio.de/other/vifabio-biolib.html
Die neue Virtuelle Fachbibliothek Biologie ist gewohnt inhaltsarm, aber dass die Digitalisate von BioLib auch als PDFs in Frankfurt bereitstehen, verdient vielleicht doch eine Erwähnung.
http://www.vifabio.de/other/vifabio-biolib.html
Die neue Virtuelle Fachbibliothek Biologie ist gewohnt inhaltsarm, aber dass die Digitalisate von BioLib auch als PDFs in Frankfurt bereitstehen, verdient vielleicht doch eine Erwähnung.
Damit es in den Kommentaren nicht übersehen wird:
… Bibliotheksforum Bayern (Top) und Open Access à la Jena (Flop) …
?p=27894#comments
Wer die altbekannte Ablehnung von Open Access einmal mehr von einem deutschen Verleger lesen möchte, lese von Lucius:
http://www.academics.de/portal/action/magazine?page=0&nav=11271
Open Access-Anhänger werden mit Fundamentalisten gleichgesetzt. Zitat:
“Nicht unerwähnt soll bleiben, dass es neben Kosten- und Effizienzbetrachtungen zum Publikationssystem der Zukunft auch quasi fundamentalistische Wünsche gibt: Extreme Positionen erhoffen sich ein Open Access-System im Sinne des interaktiven Web 2.0 als “soziale Praxis- und Lerngemeinschaften”, deren Erzeugnisse eine Alternative zu den “regulierten Fachstudien” bilden sollen. Internet und Open Access erfordern also verstärkte Vorkehrungen hinsichtlich Qualitätssicherung, da der ökonomische Filter der Produktionskosten von Papierexemplaren entfällt!
Diese qualitative Hierarchisierung ist ein unverzichtbares Element wissenschaftlicher Kommunikation und sollte nicht preisgegeben werden.”
Und später:
“Die Vielzahl der von Verlagen betriebenen Zeitschriften bedeutet Chancen für die Autoren, sich des Anbieters bzw. des Trägermediums zu bedienen, das sie jeweils präferieren. Wie soll dieser Wettbewerb noch funktionieren, wenn die Hochschulen, den Lockrufen der Fundamentalisten folgend, das alles selbst in die Hand nehmen? ”
Dazu ist zu sagen: Die bornierte Position der deutschen Verleger, soweit sie hinter Lucius stehen, wird von großen internationalen Fachverlagen nicht geteilt. Das zeigen die vielfältigen Experimente mit hybridem Publizieren im Zeitschriftenbereich.
OA und Qualitätssicherung sind ohne weiteres vereinbar, und auch mit OA können Verlage Gewinne machen.
http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/hsta
Aus den Beständen des Bayerischen Hauptstaatsarchivs wurden 2006 mehrere bedeutende mittelalterliche Handschriften im Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek digitalisiert, darunter der Falkensteiner Kodex und die Freisinger Traditionsbücher. Weitere ältere Kopial- und Amtsbücher des Hochstifts Freising werden im Laufe der Zeit hinzukommen. Den Auftakt der Sammlung bilden die Freisinger Traditionsbücher und der Codex Falkensteinensis
Letzteren zeigten wir bereits an:
http://archiv.twoday.net/stories/3455158
Verfügbar sind derzeit vier früh- und hochmittelalterliche Freisinger Codices samt der nach wie vor maßgeblichen Edition von Bitterauf.
Frau Sagstetter gibt im Bibliotheksforum Bayern einen ausführlichen, illustrierten Bericht über dieses wichtige Treffen:
http://www.bsb-muenchen.de/fileadmin/imageswww/pdf-dateien/bibliotheksforum/071Sagstetter.pdf
Es ist zu hoffen, dass eine solche Kooperation auch auf Bundesebene einmal realisiert wird.
http://swivel.com/graphs/show/9227397
http://flickr.com/creativecommons
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3,670,015 photos
2,551,347 photos
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6,221,362 photos
WIKIMEDIA DEUTSCHLAND
Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V.
http://www.wikimedia.de/files/Digitalisierungsempfehlungen.pdf
„A rich public domain is an essential element for the growth of the Information Society, creating multiple benefits such as an educated public, new jobs, innovation, business opportunities, and the advancement of sciences. Information in the public domain should be easily accessible to support the Information Society, and protected from misappropriation. Public institutions such as libraries and archives, museums, cultural collections and other
community-based access points should be strengthened so as to promote the preservation of documentary records and free and equitable access to information.“
Punkt 26 der Geneva Declaration of Principles, die auf dem World Summit on Information Society (WSIS) im Dezember 2003 von über 170 Staaten verabschiedet wurde.
(…) Eine vernetzte Gesellschaft macht es notwendig, dass Rechtsansprüche neu überdacht werden müssen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von elektronischen Ressourcen. Die verlustfreie Herstellbarkeit von Kopien, kollaborative Arbeitsumgebungen im Bereich e-Science und nicht zuletzt die Open-Access-Bewegung sorgen hier für neue Impulse. In Zeiten von Google Print ist auch die Digitalisierung von Büchern, insbesondere von gemeinfreien Werken, wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung des freien Wissens e.V. gibt die folgenden Empfehlungen heraus, um bei diesen neuen Herausforderungen beratend zur Seite zu stehen.
Der allgemeine Grundsatz, der im Bereich der Digitalisierung gelten sollte, ist:
„Gemeinfreies bleibt gemeinfrei.“
Wie die WSIS Declaration of Principles darstellt, ist es wichtig, gemeinfreie Inhalten (Public Domain) als digitale Allmende zu verstehen, von der alle Menschen profitieren. Ein Baustein dieses globalpolitschen Zieles ist Open Access.
Open Access
Die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (Berlin Declaration) fordert bei Open Access-Veröffentlichungen für alle Nutzer die Erlaubnis, „zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird“. Dies gilt nicht nur für wissenschaftliche Publikationen, sondern auch für digitalisierte Kulturgüter. Somit sollte die Berliner Erklärung auch bei Digitalisierungsprojekten Anwendung finden. Dies betrifft vor allem die Anbieter von Digitalisaten im Netz, wie Bibliotheken, Archive und Museen. Die Digitalisierung von Kulturgütern ist eine bestandsschützende Maßnahme und nationale Aufgabe, deren Ergebnisse möglichst vielen von Nutzen sein sollten.
Eine Einschränkung der Nachnutzung auf bestimmte Nutzergruppen bzw. Nutzungstypen ist vor allem bei Digitalisaten gemeinfreier Kulturgüter nicht hinzunehmen. Gemeinfreie Werke müssen auch nach der Digitalisierung allen Nutzern gemeinfrei in digitaler Form zur Verfügung stehen. Jede Beschränkung – beispielsweise auf den nichtkommerziellen Einsatz – stellt eine künstliche Beeinträchtigung der verlustfreien Kopierbarkeit digitaler Inhalte dar, behindert innovative Anwendungsmöglichkeiten und lässt sich aufgrund der fließenden Grenzen zwischen den Nutzungstypen praktisch nicht durchsetzen.
Mustertext für Copyleft-Vermerk
Der Inhalt dieser Website (Bilder, Text, Ton- oder Videofiles) ist gemeinfrei. Er darf nach den Maßgaben der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen frei kopiert, genutzt, verbreitet, übertragen und öffentlich wiedergegeben werden; dies schließt auch die Erstellung und Verbreitung von Bearbeitungen ein.
Sollten sie die Inhalte in eigenen Produkten verwenden oder in anderer Weise nutzen, freuen wir uns über eine Nachricht an {auskunft@bibliotheks-domain.de} und über Übersendung von Belegexemplaren. Bitte geben Sie in jedem Fall unser Angebot als Quelle an.
Helfen Sie uns auch in Zukunft, Angebote dieser Art bereitzustellen! Informationen hierzu finden sie unter {http://freundeskreis.bibliotheks-domain.de}.
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(Statt {auskunft@bibliotheks-domain.de} setzen Sie Ihre Kontaktadresse ein und fügen statt {http://freundeskreis.bibliotheks-domain.de} einen Hinweis auf Möglichkeiten zur Unterstützung ihrer Institution hinzu. Wenn Sie möchten können Sie auch noch auf diese Empfehlung verweisen: “Diese Seite setzt somit die Wikimedia-Empfehlung für Rechte von Digitalisierungsprojekten um.”)