Monat: Februar 2007
Badisches Landesprivatrecht zum Hausgut
“Ein Sonderstellung nehmen die Hausgüter des Großherzoglichen Hauses ein. Für das allgemeine Hausgut, das den Hauptbestandteil der Domänen bildet, sind, wenn es auch den Charakter als Fideikommißgut der badischen Fürstenfamilie bewahrt hat, seit Einführung der Verfassung ausschließlich die darin für Domänen gegebenen staatsrechtlichen Bestimmungen maßgebend; und ebenso ist für die Anwendung des privatrechtlichen Stammgutsrechts kein Raum bezüglich der aus dem allgemeinen Hofdomänengut ausgeschiedenen Hofausstattung (der Hofdomänen im engeren Sinn), deren Rechtsverhältnisse durch das Zivilliste-Gesetz vom 3. März 1854 (Reg.Bl. S. 43) geordnet sind. Dagegen tragen die Partikularfideikommisse des Großherzoglichen Hauses die wesentlichen Merkmale der Stammgüter des badischen Rechts an sich; sie sind durch Familienstatut aus dem allgemeinen Hausgut ausgeschiedene, zur Ausstattung und Erhaltung der jüngeren Linien des Großherzoglichen hauses bestimmte, in der Hauptsache aus Grundstücken bestehende Vermögenskomplexe, auf welche darum, soweit nicht ein Anderes bestimmt ist, die Vorschriften des badischen Stammgutrechts in Anwendung zu bringen sind”.
Emil Dorner/Alfred Seng, Badisches Landesprivatrecht, Halle a. S. 1906, S. 438
In Anm. 2 wird zu den Partikularfideikommissen bemerkt: “Es gehören hierher vorzugsweise die Bodenseefideikommisse und die Unterländer Fideikommisse (letztere bestehend aus dem Pfälzer Fideikommiß, aus Bauschlott und aus dem Palaisfideikommiß)”. Zu ihnen siehe http://archiv.twoday.net/stories/2919296 .
Meine These ( http://archiv.twoday.net/stories/2911243 http://archiv.twoday.net/stories/2919296 ), dass der Hausfideikommiss, der als Eigentümer der grossherzoglichen Sammlungen fungierte, das Mobiliar-Äquivalent der Domänen-Immobilien (samt Zubehör) war, wird von Dorner/Seng gestützt.
Teil des Hausfideikommisses war der Hausschmuck, zu dem wiederum die Kroninsignien gehörten, an deren staatsrechtlichem Charakter kein Zweifel bestehen kann.
Ob man die Sammlungen des Hausfideikommisses nun zum allgemeinen Hausgut rechnet oder zu den Hofdomänen, hat keine Auswirkungen, da 1919 mit dem Gesetz über die Domänen beide Vermögensgruppen abschließend aufgeteilt wurden.
Dorner war Präsident des LG Karlsruhe, Seng Heidelberger Professor. Man wird annehmen dürfen, dass ihnen in der badischen juristischen Literatur kaum eine Silbe zur Existenz einer außerordentlich wertvollen Vermögensmasse an Fahrhabe, die das Grossherzogliche Haus als Hausfideikommiss bezeichnete, begegnet ist. Das ändert aber nichts daran, dass kein Grund besteht, von der Einteilung von Dorner/Seng abzuweichen und eine wesentlich andere Rechtslage bei den Mobilien anzusetzen.
Nochmals: der Hausfideikommiss ist ein sogenannter Kronfideikommiss, der 1918 an das Land Baden fiel. Die Entschädigung der ehemaligen Regentenfamilie erfolgte 1919, als Teile des Hausfideikommisses dem Haus Baden zugesprochen wurden, insbesondere das Zähringer-Museum. Dem Aufwertungsanspruch trug der Ankauf von 1930 Rechnung, bei dem die Gemälde der Kunsthalle und das Kupferstichkabinett vom Staat erworben wurden.
Kriegers Topographisches Wörterbuch digitalisiert
Unverzichtbar für die historische Landeskunde Badens:
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/digi/schrifttumhd.html
RGZ 130, 196 Codex Aureus
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:De_RGZ_130
Das Reichsgericht entschied im Jahr 1930 über die Zulässigkeit eines Bildzitats einer Faksimileabbildung aus der Handschrift “Codex Aureus” der Bayerischen Staatsbibliothek.
Der Bundesgerichthof würde heute wohl anders urteilen. Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/3203578
und
Vogel in Schricker, UrhR ³2006 § 72 Rdnr. 23, der den Lichtbild-Schutz nach § 72 UrhG für “fotografisch von einer Bild- oder Textvorlage hergestellte Klischees für den Druck” ausschließt. Anderer Ansicht sei die ältere Rspr. für Faksimile-Drucke RGZ 130, 196/198.
Die Entwicklung beim Drei-Säulen-Modell der Landesregierung zur Finanzierung der badischen Kulturgüter
Antrag Johannes Stober u.a. SPD 26.01.2007 Drs. 14/847
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
- in welchem Umfang nach heutigem Kenntnisstand über die Inaussichtstellung eines 10-Millionen-€-Betrags der Landesstiftung hinaus die Landesregierung aus Mitteln des Landeshaushalts zur Finanzierung ihrer Verständigung mit dem Haus Baden über die badischen Kulturgüter beitragen wird (Säule I des Drei-Säulen-Modells);
- in welchem Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt Privatpersonen und die Wirtschaft finanzielle Beiträge geleistet oder in Aussicht gestellt haben zur Finanzierung dieser Verständigung der Landesregierung mit dem Haus Baden (Säule II des Drei-Säulen-Modells);
- in welchem Umfang zum gegenwärtigen Zeitpunkt der ‚Kunst- und Bibliotheksbereich’ in der Zuständigkeit des Landes durch teilweisen Verzicht auf Beschaffungsetats, durch Verkäufe oder durch andere finanzielle Beiträge zur Finanzierung dieser Verständigung der Landesregierung mit dem Haus Baden beigetragen hat oder es beabsichtigt (Säule III des Drei-Säulen-Modells).
Stuttgart, 25. Januar 2007
Stober, Helen Heberer, Carla Bregenzer, Hans-Georg Junginger, Dr. Nils Schmid und Zeller SPD
Update 26.02.2007: Antwort der Landesregierung s.
http://archiv.twoday.net/stories/3368438
15,500+ signatures for Open Access
The petition in support of the European Commission’s Proposal to mandate OA self-archiving has already amassed 13,000 signatures in 13 days and is still growing. It is being signed not only by individual grassroots researchers but by universities, learned societies, scientific academies:
Rectors/principals of research organisations (51)
Heads of university/research institution departments or schools (44)
International societies or research-based organisations (38)
National societies or research-based organisations (35)
Research-based or research-centred charities/foundations (21)
National or international research funding bodies (8)
National academies (3)
Rectors’ Conferences/University associations (2)
Government departments (2)
The petition is also being signed by institutional libraries, research organisations and publishers:
Institutional libraries (144)
R&D-based companies (66)
Publishers (30)
International or national library organisations (26)
National ICT organisations (11)
Museums (research-based) (2)
Kirchenbibliotheken erhalten!
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=7007
Raimund Hass/Tobias Dahl, Historische Pfarr- und Konvents-Bibliothek St. Nikolaus Wipperfürth : Einführung und Inventar, 2007
Der Bestand von 237 Bucheinheiten stellt überwiegend die Reste der Bibliothek des Franziskanerklosters dar. In dem Beitrag von Haas wird auch auf den Quellenwert der Kloster- und Pfarrbibliotheken eingegangen.
Auszüge:
“Während die Pfarrbibliotheken in den Darstellungen zur neueren
katholischen Pfarrarchivpflege allenfalls nur gelegentlich und beiläufig erwähnt werden,47
ist auf evangelischer Seite48 nicht nur durch die Zugehörigkeit zu einer Arbeitsgemeinschaft
der Archivare und Bibliothekare49 eine fruchtbare Zusammenarbeit auf dem Feld der
Gemeindearchive möglich50 bis dahin, dass beispielsweise in der Hannoverschen
Landeskirche offiziell die “Handbibliotheken im Pfarramt … zu den wissenschaftlichen
Bibliotheken gezählt werden, deren kleinste Einheit sie bilden”. Aus der Zeit des Zweiten
Weltkrieges stammt dort die jüngst von Jörg ROHDE aktualisierte Formulierung: “Das
Buch hat seit Luther in unserer Kirche für den missionarischen und seelsorgerlichen
Dienst eine entscheidende Bedeutung. Es ist für die pfarramtliche Arbeit schlechthin
unentbehrlich.” Demzufolge wurde schon 1946 in einer “Dienstanweisung für die in der
Archivpflege ehrenamtlich Tätigen” neben den “Archivalien im engeren Sinn” auch die
“Pfarrbibliothek unter dieses Schriftgut bzw. Kulturgut” gerechnet. Daraus wurde
“angesichts einer ganzen Reihe schmerzlicher Verluste” abgeleitet, die Pfarrbibliotheken
“in Pflege und Aufsicht unter zweckmäßiger Anwendung der Erfordernisse kirchlichen
Archivalienschutzes zu nehmen”, wobei neben der sachgemäßen und sicheren
Unterbringung eine Verzeichnung (Katalogisierung) der Bücher vorgenommen werden
sollte. Bei seinem Modell der Aktualisierung dieser Tradition und der Subsummierung des
Bibliotheksgutes in den Kirchengemeinden unter das “geltende Archivgesetz und die
aktuelle Archivordnung” formuliert ROHDE im Jahre 2003 einen allgemeingültigen und
auch von katholischer Seite für die älteren Buchbestände vor dem Hintergrund der
aktuellen Bewertungsdiskussion51 zu adaptierenden Grundsatz: “Bücher sind dann dauernd aufzubewahren, wenn sie Leben und Wirken der Kirche dokumentieren oder für
wissenschaftliche oder heimatgeschichtliche Forschung Bedeutung haben.”52
47 Vgl. z.B. Aus dem kirchlichen Leben im Bistum Münster. Ausstellung des Bistumsarchivs Münster
anläßlich des 55. Deutschen Archivtages und der 34. Versammlung deutscher Historiker vom 4. bis
10.10.1982 in Münster; (Münster 1982); SOWADE, H.: Archivpraxis und Archivtheorie. Systematik anhand
der Archivverwaltung im Bistumsarchiv Münster (BAM), Münster 1984; KANDLER, N.: Pfarrarchivpflege.
Anregungen und Empfehlungen des Diözesanarchivs, (Diözesanrchiv Würzburg, Informationen und
Berichte, 11), Würzburg 1989; URBAN, J. (Hrsg.): Pfarrarchive – bedrohtes Kulturgut vor Ort. Ein
Handbuch, (Kleinausstellungen im Archiv des Erzbistums Bamberg 2), Bamberg 1995.
48 Vgl. MEYER, D.: Kirchliche Archivpflege unter besonderer Berücksichtigung des Bergischen Landes, In:
Archivpflege in Westfalen und Lippe Nr. 26 Dezember 1986, 89-93.
49 Zu den wechselnden Formen der Zusammenarbeit vgl. ERBACHER, H.: Fünfzig Jahre Arbeitsgmeinshaft
1936-1986, In: Allgemeine Mitteilungen der Arbeitsgmeinschaft der Archive und Bibliotheken in der
evanglischen Kirche Nr. 27 (1986) 1-16; HEY, B.: Auftrag unter veränderten Bedingungen: Kirchliche
Archivarbeit heute. Das evangelische Archivwesen, In: Der Archivar 49 (1996) 225-234.
50 Vgl. die Forschungen von CZUBATYNSKI, U.: Das kirchliche Archivwesen in Deutschland. Eine
Literaturübericht für Archivare, Historiker und Genealogen, (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft
der Archive und Bibliotheken in der evanglischen Kirche, 21), Neustadt 1996; auch Kirchenbibliotheken als
Forschungsaufgabe, hrsg. von CZUBATYNSKI, U. / LAMINSKI, A. /RABENAU, K . von, (Veröffentlichungen
der Arbeitsgemeinschaft …, 19), Neustadt 1992; CZUBATYNSKI, U.: Armaria ecclesiae. Studien zur
Geschichte des kirchlichen Bibliothekswesens, (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft …, 24),
Neustadt 1998; DERS.: Kirchengeschichte und Landesgeschichte. Gesammelte Aufsätze aus den Jahren
1991 bis 2003, Nordhausen 2003.
51 Zur breiten aktuellen Diskussion um die Bestandserhaltung (in Archiven) und die Papierübersäuerung (in
Bibliotheken) sowie Umkopierung/Datenverlust (bei elektronischen Speichermedien) vgl. WÄCHTER, O.:
Restaurierung und Erhaltung von Büchern, Archivalien und Graphiken, (Studien zu Denkmalschutz und
Denkmalpflege, Bd. 9), 3. Aufl. Wien/Köln 1982; WEBER, H. (Hrsg): Bestandserhaltung.
Herausforderungen und Chancen, (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-
Württemberg, hrsg. von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg, Bd. 47), Stuttgart 1997.
52 ROHDE, J.: Pfarrbüchereien im Bereich der Hannoverschen Landeskirche, In: Aus evangelischen
Archiven Nr. 43 (2003) 113-121.
Mit welchem Recht wird eine kleine Klosterbibliothek minutiös erforscht und dokumentiert, während zur gleichen Zeit hunderte oder tausende Bücher aus historischen bayerischen Kapuzinerbibliotheken undokumentiert in den Antiquariatshandel gegeben oder vernichtet werden, ohne dass die entsprechenden Verbände dagegen protestieren?
Zu den Kapuzinerbibliotheken siehe
http://archiv.twoday.net/stories/3143469
Das Eichstätter Vorgehen verstößt eklatant gegen die Richtlinien unter
http://archiv.twoday.net/stories/2804757
Kapuzinerklosterbibliotheken mit historischem Bestand sind historische Quellen, die buchgeschichtlich zu erforschen sind, bevor Maßnahmen getroffen werden, die eine solche Erforschung dauerhaft unmöglich machen.
Dieses Axiom kann auch durch die schändlichen gegenteiligen Behauptungen der UB Eichstätt und der Eichstätter Hochschulleitung nicht umgestürzt werden
Neue Homestory bei Markgrafens
Während die Stuttgarter Ministerien froh sind, dass das Medieninteresse am Karlsruher Kulturgutdebakel nachgelassen hat und man auf die Arbeit der Expertenkommission verweist, hält der sogenannte Erbprinz (Vorname: Bernhard, Nachname: Markgraf von Baden) die PR-Mühle am Laufen, “offen und selbstbewusst” (über das “offen” lässt sich streiten).
Erwischt hat es nun auch die Pforzheimer Zeitung:
http://www.pz-news.de/suedwest/88927/index.html
Quelle (§ 51 UrhG): Fotograf Seeger, dpa, via http://pz-news.de
Zu früheren Homestorys aus Schloss Salem:
?s=bernhard+salem
Wenn die ehemals allerhöchste badische Familie im Südflügel logiert, müssten die anderen Schlossflügel doch für die Inventarisatoren des Landesamts für Denkmalpflege zur Verfügung stehen, oder?
Achterbahnfahrt durchs Magazin
Natürlich sind nicht alle Bibliothekare verschnarcht und ideenarm. Ein leuchtendes Gegenbeispiel ist der Harburger Bibliothekar Edlef Stabenau, der Gründer von http://log.netbib.de, der schon im September 2006 auf YouTube ein geniales Video eingestellt hat, das eine Fahrt mit dem Büchertransportsystem durch das Magazin der Harburger Universitätsbibliothek zeigt:
https://www.youtube.com/watch?v=5hYg1rG32xw
Zum Hintergrund siehe
http://log.netbib.de/archives/2007/02/01/wir-stellen-ein
Rückgabe an in der DDR-Zeit geplünderte sächsische Schulbibliothek
Das Historische Seminar der Kieler Universität hat zwei alte Drucke (Flacius 1574, Struve 1739) aus dem Bestand der Bibliothek der Fürstenschule Sankt Afra in Meißen, die in den 1960er Jahren legal erworben worden waren, der früheren Eigentümerin zurückgegeben, meldet die Freie Presse.
Auf der Homepage der Schule liest man zur Bibliotheksgeschichte nach 1945:
“1943/44 wurden die Bücher der Schulbibliothek in den Heizungskanal des Kellers verlegt. Den Bestand der Schülerbibliothek beließ man an ihrem Standort in den Schulräumen.
Vom 6. Mai bis 19. Dezember 1945 war die Schule von russischen Soldaten besetzt. Anfang 1946 wurde unter der Leitung von Dr. Siegfried Lorenz eine Arbeitsgruppe zur Rettung der verbliebenen Bestände eingesetzt. Ein großer Teil des Bestandes war durch Brand, Wasser und mutwillige Zerstörung für immer verloren. Wertvolle alte und neue Bücher mussten als spurlos verschwunden registriert werden. Weitere Verluste erlitt die Bibliothek durch die von der sowjetischen Militäradministration herausgegebenen Verbotsliste diverser Literatur, die an alle Bibliotheken in der sowjetischen Besatzungszone verteilt wurde.
Von den 24.000 Bänden der Bibliothek vor dem Krieg waren nach Kriegsende noch etwa 13.000 erhalten. Davon gingen 8.000an das ehemalige Kriegsarchiv nach Dresden, von denen wiederum 2.000 in den Bestand der Landesbibliothek (heute Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden) eingearbeitet wurden. Die restlichen 6.000 verteilte man an andere sächsische Bibliotheken. Etwa 1.000 Bände hatte man bereits vor dem Krieg an die Universitätsbibliothek Leipzig per Fernleihe entsandt. Weitere etwa 4.400 Bücher sowie die Stiftungsbibliotheken wurden angeblich in Meißen belassen; ihr Verbleib ist nicht bekannt. Lediglich ein paar wenige Handschriften sind im Stadtarchiv Meißen vorzufinden.
Nach der Neugründung der Schule im Jahre 2001 wurde eine neue Bibliothek für die Afraner ins Leben gerufen, deren Bestand gänzlich neu aufgebaut werden musste. Mit vielen Spenden und dem Ziel, die alten Afra-Bestände insbesondere von der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und der Universitätsbibliothek Leipzig, zurückzuholen, wird versucht an alte Traditionen anzuknüpfen und den Afranern die Literatur und die Informationen zur Verfügung zu stellen, die nötig sind, ihrem Bedarf in ausreichendem und möglichst darüber hinaus gehendem Maß nachzukommen.”
Quelle: http://www.sn.schule.de/~afragym
Nach der Freien Presse sind bislang etwa 100 Bücher zurückgekommen.
Im Handbuch der histor. Buchbeständen Sachen II gibt es keinen eigenen Artikel zur Schulbibliothek. Im Artikel zum Stadtarchiv wird allerdings erwähnt, dass man Bestände der Schule übernommen habe.
Wie gelangten solche Bestände ins Antiquariat?
Das ist eine düstere Geschichte und weissgott kein Ruhmesblatt für das Zentralantiquariat der DDR, das noch 2007 im Zusammenhang mit den Eichstätter Verscherbelungen eine schändliche Rolle spielt (siehe ?p=28388#comments ).
Die Recherchen von Dirk Sangmeister in der NZZ vom 15.4.2002
müssen ausführlich zitiert werden, damit man die Hintergründe begreift.
Ein Akt der grossen Kulturbarbarei
Die systematische Zerschlagung historischer Buchbestände in der DDR
Systematisch sind in der DDR, vor allem im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1952/53, fast alle kleineren und mittleren historischen Bibliotheken liquidiert worden. Ihre Bestände gelangten über die 1953 gegründete Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände teils in andere Bibliotheken, teils wurden sie zu Altpapier eingestampft, zur Hauptsache aber wurden die oft bedeutenden Sammlungen zur Devisenbeschaffung an Antiquariate in die Bundesrepublik verschachert. […]
Systematisch sind in der DDR, vor allem im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1952/53, fast alle kleineren und mittleren historischen Bibliotheken liquidiert worden. Die Landesbibliotheken in Altenburg, Dessau, Neustrelitz und Sondershausen, dazu Dutzende von alten Rats-, Schul-, Archiv- und Klosterbibliotheken in Eisenach, Grimma, Güstrow, Meissen, Plauen, Saalfeld, Wernigerode und anderswo – sie alle wurden ausgeschlachtet, zerschlagen, geschlossen oder zu Stadtbibliotheken degradiert. Man favorisierte vermeintlich fortschrittliche Büchereien für Arbeiter und Bauern sowie wissenschaftliche Allgemeinbibliotheken mit «einem an den Grundwerten des Sozialismus orientierten Buchbestand». Frühere Feudalbibliotheken aus Zeiten der deutschen Kleinstaaterei, voll mit verstaubten bürgerlichen Bildungsgütern, wollte man nicht fortführen in der DDR. So wurden im sächsischen Grimma die Bücher der 1543 gegründeten Fürstenschule über viele Jahre hinweg verfeuert, verteilt, veruntreut oder verramscht. Ein «Sachsenspiegel» von 1474 verschwand spurlos, Pergamentbände wurden für zwei Mark das Stück verkauft, Briefe von Melanchthon und anderen Humanisten wanderten vermutlich ins Altpapier.
Die vielen hunderttausend Bücher, die allerorten mit Lastwagen abtransportiert wurden aus all den Bibliotheken, die zwar eine grosse Vergangenheit, nun aber keine Zukunft mehr hatten, wurden überwiegend der nächstbesten Universitäts- oder Grossbibliothek zugeschlagen, wo sie die oft beträchtlichen Kriegsverluste ersetzen sollten. Interesse und Kapazitäten der Bibliotheken in Berlin, Dresden, Gotha, Halle, Jena, Leipzig und Schwerin waren jedoch begrenzt, denn dort lagerten in feuchten Kellern oder baufälligen Aussenmagazinen schon zahllose Schloss- und Adelsbibliotheken, deren Besitzer 1945 in den Westen geflüchtet oder durch die anschliessende Bodenreform enteignet worden waren.
Altpapier oder Devisen
1953 wurde deshalb die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände gegründet, die zunächst der Gothaer Landesbibliothek, ab 1959 der Ostberliner Staatsbibliothek angegliedert war. Ihre Aufgabe sollte es sein, die Bestände der aufgelösten Bibliotheken sowie die Dubletten der Grossbibliotheken zu sichten, bibliographisch zu erfassen und dann an solche Bibliotheken zu verteilen, die Bedarf an diesen Werken anmeldeten. Die vielen alten Bücher sollten andernorts neue Leser finden. So weit die Theorie.
Die realsozialistische Praxis sah dann ganz anders aus. Zwischen 1959 und 1989 gingen der Zentralstelle mehr als sechs Millionen Bücher zu. Die Bibliotheken, denen all diese Bücher zugute kommen sollten, interessierten sich jedoch für nur etwa 700 000 Werke, rund zehn Prozent des Altbestandes. Was geschah mit dem riesigen Rest? Man versuchte, ihn volkswirtschaftlich sinnvoll zu verwerten. Dazu gab es zwei Möglichkeiten: Die eine davon hiess «VEB Sekundärrohstoffverwertung», das heisst auf Deutsch: Ab zum Altpapier. Fast drei Millionen Bücher, überwiegend neuere Literatur, aber auch alte Werke in beklagenswertem Zustand, um die man weiter kein Aufhebens machen wollte, wurden eingestampft und zu Papierbrei vermahlen. Die zweite Möglichkeit war etwas eleganter, vor allem aber sehr viel profitabler: Sie hiess «Zentralantiquariat Leipzig». Gut drei Millionen Bände gingen diesen Weg.
Dem 1959 gegründeten Zentralantiquariat (ZA) waren die alten Bücher eine überaus willkommene Ware, die sich blendend verkaufen liess, aber nicht im Inland, sondern via «Buchexport» an das kapitalistische Ausland. Schon im Mai 1958 war im Leipziger «Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel» dazu aufgerufen worden, «alle Reserven zu mobilisieren, um exportfähige Titel zur Verfügung zu stellen», die dadurch zu erzielenden Devisen sollten «der Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung» dienen.
Die Bibliothekare aus Berlin arbeiteten Hand in Hand mit den Antiquaren aus Leipzig. Man sichtete gemeinsam die Altbestände und zerschlug oft schon an Ort und Stelle die fraglichen Sammlungen, indem man die Bücher kurzerhand auf drei grosse Haufen verteilte: einen für die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände (ZwA), einen für das Zentralantiquariat und einen für die Makulatur. Nachdem 1961 in der Landesbibliothek Dessau 13 500 Bände flüchtig gesichtet worden waren, fiel die Bilanz folgendermassen aus: «1 Tonne ältere Zeitschriften – unbrauchbar. 5 Tonnen Monographien und Serien – an das ZA. 2,5 Tonnen Biographien, Genealogien, Rara, Länder- und Reisebeschreibungen – an die ZwA.» Dass sich jedoch «auch unter angeblichen Makulaturbergen wertvolle Stücke» verbargen, war dem ersten Leiter der Zentralstelle, Gerhard Pachnicke, zwar bewusst, änderte aber wenig an der Praxis.
Weil viel Geld zu verdienen war mit diesen alten Büchern und da zugleich auch die staatlichen Planvorgaben bezüglich der zu erzielenden Exporterlöse höher wurden, begannen die Antiquare bald, sich mit den Bibliothekaren darüber zu streiten, wer zuerst zugreifen durfte. Das Zentralantiquariat wollte sich nicht länger mit den minderwertigen Restbeständen begnügen, sondern die besten Bücher zum Verkauf haben, und zwar möglichst vorab. Fortan ging nicht nur Dutzendware aus dem 18. und 19. Jahrhundert ans Zentralantiquariat, es gelangten vielmehr immer wieder auch kostbare Werke des Barock, Rara und Illustrata, Erst- und Prachtausgaben nach Leipzig, wo in zehn Lagern unter miserablen Bedingungen Millionen von Büchern und Zeitschriften gehortet wurden. Weil der Verkauf jedes einzelnen Titels per Katalog oder Auktion langwierig war und die Begehrlichkeiten westlicher Händler grösser wurden, ging man bald dazu über, an bevorzugte Grosskunden wie Thulin in Stockholm, Hans Horst Koch in Westberlin und nicht zuletzt Ulrich Keip in Frankfurt Jahr für Jahr ganze Lastwagen, später Container voller Bücher zu verkaufen. Aus Kulturgut war Stückgut geworden.
Sehr trüb wurden die Geschäfte mit den alten Büchern dann in den achtziger Jahren, als die Devisenknappheit der DDR einerseits und die Nachfrage aus der BRD andererseits immer grösser wurden. Eine besonders zwielichtige Rolle spielte dabei Johannes Wend, der lange Jahre die Geschäfte des Zentralantiquariates mitbestimmte, ehe er 1987 zum volkseigenen Betrieb «Kunst und Antiquitäten» mit Hauptsitz in Mühlenbeck bei Berlin wechselte. Die von der Staatssicherheit geführte Firma unterstand dem Ministerium für Aussenhandel des Staatssekretärs Alexander Schalck-Golodkowski und hatte nur ein Ziel, der DDR mit allen Mitteln Devisen zu verschaffen.
Detailliert deckte Sangmeister die Verstrickung der bundesdeutschen Antiquare in diesen üblen Handel auf. Dass das Zentralantiquariat bis heute keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigt, spricht für sich.
Ausdrücklich erwähnt Sangmeister die Schule in Meißen:
Die meisten der damals zerschlagenen Bibliotheken haben sich bis heute nicht wieder erholt. Die traditionsreichen Fürstenschulen in Grimma und Meissen verfügen über keinen historischen Buchbestand mehr, die Carl-Alexander-Bibliothek in Eisenach besitzt nur noch ein Zehntel ihrer einstmals 60 000 Bücher, viele andere einst prächtige Bibliotheken fristen heute als gehobene Stadtbüchereien eine traurige Randexistenz. Die Aussichten, dass die betroffenen Bibliotheken ihre früheren Bestände zurückerhalten könnten, sind gering, weil in der Regel niemand nachvollziehen kann, wo sich ihre von der Zentralstelle verteilten oder vom Zentralantiquariat verkauften Bücher heute befinden. Ausserdem haben sie – im Gegensatz zu den durch die Bodenreform enteigneten Privatpersonen – rechtlich keinen Anspruch auf Rückgabe, denn gegen geltende Gesetze wurde nur in Einzelfällen verstossen.
Treffend schreibt Sangmeister: Und wahr ist auch, dass der planwirtschaftliche Ausverkauf von Kulturgütern in das kapitalistische Ausland nie ein solches Ausmass hätte annehmen können, wenn es nicht im Westen sehr geschäftstüchtige, sehr skrupellose Antiquare gegeben hätte, deren teils unwissende, teils gutgläubige Kunden mehr Begehrlichkeiten als Bedenken hatten.
Ohne skrupellose Antiquare und “Kulturgutschützer” a la Graf Douglas wären viele geschlossene Sammlungen, die gewissenlos in alle Winde zerstreut wurden, noch erhalten! Solange man den vertretern dieses halbseidenen Gewerbe nicht die Maske herunterreißt (bei den Antiken erfolgt das ja bereits ansatzweise), wird das Lamento über Kulturgutverluste anhalten.