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Diverse Funde bei Google Books

Charles Bailey: Transcripts from the Municipal Archives of Winchester, Winchester 1856
http://books.google.de/books?id=r9MBAAAAMAAJ
…und eine Rezension darüber:
http://books.google.de/books?id=Rf0IAAAAIAAJ&pg=PA19#PPA192,M1

Beda Dudik: Iter Romanum, 2 Bände, Wien 1855 (ausführlicher Bericht über Forschungen in den Archiven und Bibliotheken Roms)
http://books.google.de/books?id=-tgZAAAAMAAJ

Friedrich Adolf Ebert: Die Bildung des Bibliothekars, Leipzig 1820 (das schlecht gescannte und völlig wirr numerierte Exemplar enthält zwei “Bändchen” Zur Handschriftenkunde)
http://books.google.de/books?id=-KYQAAAAIAAJ

Ernst Kelchner: Die von Uffenbach’schen Manuscripte auf der Stadtbibliothek zu Frankfurt a. M., Frankfurt am Main 1860
http://books.google.de/books?id=nNGidNS1yLgC

Hugo Lämmer: Analecta Romana. Kirchengeschichtliche Forschungen in römischen Bibliotheken und Archiven. Schaffhausen 1861
http://books.google.de/books?id=IT7umVsZX4MC

Johann Georg Seizinger: Bibliotheks-Technik. Mit einem Beitrag zum Archivswesen. 2. Auflage, Leipzig 1860
http://books.google.de/books?id=HpADXdLFa6wC

Johann Georg Seizinger: Theorie und Praxis der Bibliothekswissenschaft. Grundlinien der Archivswissenschaft. Dresden 1863
http://books.google.de/books?id=fXUYAAAAMAAJ

Rudolph Stillfried-Alcántara, Traugott Maercker: Hohenzollerische Forschungen, 1847 (u. a. mit Kapiteln über die Hausarchive der Hohenzollern, das badische Generallandesarchiv und die königl. württembergischen Archive)
http://books.google.de/books?id=sswEAAAAIAAJ

Karl von Weber: Aus vier Jahrhunderten. Mittheilungen aus dem Haupt-Staatsarchive zu Dresden, 1857-1858;
Band 1: http://books.google.de/books?id=aDcNAAAAIAAJ
Band 2: http://books.google.de/books?id=ojcNAAAAIAAJ

Inventarium omnium et singulorum, litterarum, diplomatum, scriptuarum et monumentorum quaecunque in archivio regni in arce Cracoviensi continentur, Paris/Berlin/Posen 1862
http://books.google.de/books?id=2VQPAAAAIAAJ

L’I. e R. Archivio centrale di stato in Firenze nel giugno del 1855, 1858
http://books.google.de/books?id=B0k3Nc48Z6wC

Archiv(ar)stereotypen

So fand ich in Philippe Djian, Sirenen, 2003, S. 42-43 folgende Schilderung:
” ‘….. Du leistest wirklich gute Arbeit,Édouard, habe ich dir das schon gesagt ?’
Er errötete. Trotz der widerlichen Akne strahlte sein Gesicht regelrecht. Da ich zu den wenigen gehörte, die ihm eine gewisse Sympathie entgegenbrachten, hatte ich einen privilegierten und absolut vertraulichen Zugang zur Dokumentationsstelle und zum Archiv, einer dunklen, unverständlichen Welt, über die Édouard als unumstrittener Herrscher regierte. ….” Übrigens: Édouard taucht später noch einmal auf. Er ist der Kollegin des obigen Ich-Erzählers ebenfalls zu Gefälligkeiten verpflichtet, denn sie hatte ihn auf der Damentoilette mit einer nicht ganz jugendfreien Zeitschrift überrascht.
Vielleicht sind ja einige der Kolleginnen und Kollegen auch auf solche Schilderungen unserer Profession gestoßen. So könnte eine Sammlung entstehen, die das Berufsbild der/des Archivierenden in Kunst, Literatur, Film und Musik beinhaltet.

Nachtrag
Der Vollständigkeit halber werden die übrigen archivrelevanten Textstellen des Romans hiermit nachgereicht:
S. 167 – 168
[Kollgin (Marie-Jo)]” …. Ich hatte Édouard, der mir die Hinweise über dieses Mädchen gegeben hatte, freundlich gewarnt, dass jemand es bereuen würde, falls Nathan auch nur ein Wort von unserem Gespräch erfahren sollte. Ich glaube, er hat verstanden, was ich damit meinte. Seit dem Tag, an dem ich ihn in den Toiletten im Kellergeschoß – die Damentoilette in unserem Stockwerk waren noch infolge eines Bombenalarms gesperrt – mit einer Hustler-Nummer erwischt hatte, konnte ich mit ihm machen, was sich wollte. ….”

S. 393
[Nathan (Hauptfigur) zu Marie-Jo:] “Hör zu. Nimm es mir nicht übel. Ich habe in der letzten Zeit furchtbar viel Arbeit gehabt. Édouard hat sein Akne mit Laserstrahlen behandeln lassen, und ich muß Die ganze Arbeit allein machen. Daran ist Fenwick schuld, dieser Arsch. Das hat er absichtlich getan. Von morgens bis abends habe ich die Maler auf der Pelle. Ich weiß nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Das ganze verdammte Archiv. Mehrere Kilometer. Das ist der Grund. Er meinte wohl, das sei noch nicht genug. Dieser Scheißkerl. Dieser Scheiß-Fenwick.”

S. 395
[Marie-Jo:]” …. Ich stellte ihn [Nathan] mir im Archiv vor. In Gesellschaft von Édouard. Ich stellte ihn mir vor, wie er im Kreis lief wie eine Ratte in ihrem Käfig, …. Ich stellte ihn mir in der Verbannung im Kellergeschoß vor. In Gesellschaft von Edouard. In einem Meer des Grauens, umgeben von Kriminalfällen, Fotos von Mördern und Opfern, in einer Flut von Dokumenten über verpfuschte Existenzen, ausweglose Situationen, tragische Lebenswege, vergebliche Auflehnung, denn mir hätte das nicht gepasst. Aber ganz und gar nicht. Ich hätte meine Entlassung eingereicht. …..”

Stadtarchiv Burghausen konnte sich bei Ebay ein Kapuzinerbuch sichern

Das ?p=28186 erwähnte Buch von Keppler S.J. konnte erfreulicherweise für 76 Euro vom Stadtarchiv Burghausen ersteigert werden.

Hinsichtlich der http://archiv.twoday.net/stories/3362107 erwähnten Leihgaben der Stadt Burghausen an die Kapuziner teilte das Stadtarchiv mit, dass diese 1994 an die Stadt zurückgegeben wurden.

Zur Jesuitenbibliothek in Burghausen ist zu beachten die Notiz im Handbuch der historischen Buchbestände (München S. 171):

“Die ehemalige Bibliothek des Kollegs zu Burghausen
blieb 1773 bei der Aufhebung des Ordens in
Burghausen. 1861 wurde sie in drei verschieden wertvolle,
ungleiche Teile zerlegt. Die wertvollsten Bücher
und Hss. gelangten in die K¨onigliche Bibliothek in
München (Staatsbibliothek). Der größere Teil kam in
das Kloster der Kapuziner. Der unbedeutende Rest
wurde zum Grundstock der Burghausener Gymnasialbibliothek
(nach Hacker, s. u. 4). Im Jahre 1953
kam der Teil aus dem Kapuzinerkloster zurück an die
Gesellschaft Jesu und wurde an verschiedene Niederlassungen
aufgeteilt (s. auch Eintrag Burghausen, Bibliothek
des Kurfürst-Maximilian-Gymnasiums).”

Zu den 2301 an das Kapuzinerkloster Burghausen überstellten Titeln existiert ein alter Bandkatalog von ca. 1861 im Archiv der oberdeutschen Jesuitenprovinz.

Im Eintrag zur Jesuitenhochschule S. 241 erfährt man zusätzlich:

“Restbestände der
Bibliothek des alten Jesuitenkollegs von Burghausen
waren seit 1861 bei den Kapuzinern untergebracht
und wurden 1953 an das Archiv der Oberdeutschen
Jesuitenprovinz zurückgegeben (s. Eintrag dort, 1.2).
Im ganzen waren es etwa 1600 Bde, die nach Fachgebieten
auf verschiedene Jesuitenniederlassungen verteilt
wurden. Das Berchmans-Kolleg erhielt nur philosophische
und theologischeWerke, von denen bisher
lediglich 43 katalogisiert wurden.”

Im Artikel zum Gymnasium in Burghausen (Bayern II, S. 185) liest man:

“Im Jahre 1860 baten die Kapuziner in Burghausen
um die Überlassung der ehemaligen Jesuitenbibliothek.
Daraufhin begutachtete der Direktor
der Hof- und Staatsbibliothek München die Bestände
und forderte 1861 einen Teil für die Staatsbibliothek
an; 117 Druckwerke in 133 Bdn und 61 Hss. wurden
nach München geschickt. Die übrigen Bücher
wurden den Burghauser Kapuzinern zur Benutzung
überlassen, unter Vorbehalt des Staatseigentums und
mit der Auflage der Konservierung und Katalogisierung.
Das Duplikat des Katalogs wurde 1863 der Hofund
Staatsbibliothek ¨ubergeben (Cbm C 313). Er verzeichnet
2338 Werke in 2978 Bdn, darunter 54 Inkunabeln.
Der Verbleib der übrigen 4000 bis 5000 Bde,
die gegenüber der Schätzung von 1815 fehlen, bleibt
ungeklärt. Die Kapuziner gaben die Bücher des ehemaligen
Jesuitencollegiums 1953 an die Oberdeutsche
Provinz der Jesuiten zurück. Sie wurden in der Folgezeit
an verschiedene Niederlassungen verteilt. Der
größte Teil befindet sich (mit dem Original des Katalogs
von 1863) im Archiv der Oberdeutschen Provinz
in München (s. Eintrag dort).”

Trotzdem ist festzuhalten:

Laut Wührer ( http://archiv.twoday.net/stories/3362107 ) war die Jesuitenbibliothek in Burghausen eine Staatsbibliothek. Die beiden in Wolfenbüttel vorhandenen Titel im VD 17 aus Burghausen (SJ später OFMCap) dürften nach wie vor bayerisches Staatseigentum sein.

Bayerische Staatsbibliothek untersucht die Affäre Eichstätt

Die Bayerische Staatsbibliothek untersucht (auch als externer Gutachter für die Katholische Universität) die Vorgänge in Eichstätt. Es hat seit 1999 wiederholt Abstimmungen mit der UB Eichstätt in Sachen Kapuzinerbibliothek gegeben und auch Buchangebote. Allerdings sei man erst am Anfang der Ermittlungen, teilte die Bibliothek mit. Es werde derzeit ein detaillierter Fragenkatalog erstellt.

Update: Mir ging inzwischen eine umfangreiche Stellungnahme des Ministeriums zu, die ich im folgenden wiedergebe.

Anfrage von Herrn Dr. Graf zu den Vorgängen um die Kapuzinerbibliothek an der KU Eichstätt

1. Inwieweit war das Kunstministerium mit der Angelegenheit „Kapuzinerbibliothek“ befasst?

Das Ministerium hat am 1.02.2007 durch die Beschwerde von Herrn Dr. Graf über die Bayerischen Staatsbibliothek (BSB) von der Angelegenheit erfahren.

2. Was hat das Ministerium nach Bekanntwerden der Angelegenheit unternommen?

Das Ministerium hat die Beschwerde von Herrn Dr. Graf am 8.02.07 der BSB mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die BSB hat daraufhin mitgeteilt, dass die Aufklärung dieses komplexen Sachverhalt nicht bis zum 14.02.07 zu leisten sei und noch um Geduld gebeten. Nach einem Schreiben vom 22.02.2007 des Herrn Staatsministers Dr. Thomas Goppel erreichte das Ministerium eine erste Stellungnahme von Herrn Generaldirektor Dr. Griebel mit einer Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die BSB arbeitet weiterhin an der genauen Aufklärung des Sachverhalts.

3. Bestand eine Beteiligung bei dem Vertragsabsschluss zwischen der Universität Eichstätt und den Kapuzinern? Inwieweit war die BSB beteiligt?

Im Mai 1999 stimmte das Ministerium einer Übernahme der ZB der Kapuziner durch die Universitätsbibliothek der KU Eichstätt zu. Die Generaldirektion (GD) wurde dabei ermächtigt, einen Leihvertrag mit der Stiftung KU Eichstätt abzuschließen. Nach damaliger Schätzung stammt ein Anteil von etwa zehn Prozent des Bestandes aus der Zeit vor 1802 und ist damit Eigentum des Freistaats Bayern. Dieser Anteil wurde der Universität Eichstätt als Dauerleihgabe überlassen mit der Maßgabe einer eindeutigen Kennzeichnung.

4. Kommen Aussonderungsrichtlinien des Ministeriums in der Angelegenheit zum Tragen? Wenn ja, aus welchem Grund? Welchen Inhalt haben diese Richtlinien? Inwieweit betreffen diese Richtlinien Bücher, die vor 1802 datieren und damit im Eigentum des Freistaats Bayern stehen?

Gemäß der Aussonderungsrichtlinien darf Literatur nach dem Erscheinungsjahr 1830/50 ausgesondert werden. Es gelten die Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (in Kraft gesetzt mit KMS XII/10-K3400-12/16077 vom 21. Juli 1998). Für die ausnahmsweise Aussonderung von Altbestand werden die noch fortbestehenden Richtlinien für die Abgabe von Bibliotheksgut (in Kraft gesetzt mit KMS vom 14. Mai 1975-A7-12/9606) angewandt, die die Voraussetzungen und das Procedere von Aussonderungen auch bei Altbestand regeln. Diese Richtlinien gelten auch für nichtstaatliche Bibliotheksträger, sofern und insoweit sie staatliche Buchbestände verwalten. Beide Richtlinien müssten Ihnen, Herr Dr. Graf, inzwischen vorliegen.

[Das ist der Fall. Die Richtlinien von 1975 widersprechen denen von 1998 und sind aus wissenschaftlicher Sicht völlig untauglich, da nur Handschriften, Inkunabeln und Werke von vergleichbarer Bedeutung von Veräußerungen ausgenommen sind. Mehrfachexemplare (Dubletten) dürfen veräußert werden, ebenso Werke, die dem historisch gewachsenen Charakter des Bestandes nicht oder nicht mehr entsprechen und Werke, die dem Sammelauftrag und der Versorgungsfunktion nicht oder nicht mehr entsprechen. Damit ist natürlich der Zerstückelung historischer Bestände Tür und Tor geöffnet. Die Veräußerung muss zum vollen Wert erfolgen. Sie darf nur dann nicht erfolgen, wenn das Werk von einer anderen staatlichen Bibliothek ausdrücklich in einem Suchverfahren als benötigt gemeldet ist. Dass diese völlig laxen Richtlinien trotz der vergleichsweisen eindeutigen Aussage der Richtlinien von 1998 in Eichstätt angewendet werden durften, ist skandalös. Zuständig ist nach 5.1 der jeweilige Bibliotheksleiter, größere Teile des inventarisierten Bestands (außer veraltete Gebrauchsliteratur) und Einzelwerke mit einem Wert von über 1000 DM dürfen nur im Einvernehmen mit der Generaldirektion abgegeben werden. Da könnte man Eichstätt eventuell packen, ebenso wurde wohl bei den “Dubletten”-Verkäufen von Drucken vor 1802 wohl ständig gegen Punkt 4.1.2 verstoßen: “Der Übergang von staatseigenem Bibliotheksgut in das Eigentum Dritter ist in jedem Einzelgegenstand deutlich erkennbar zu machen.” ]

Stiftung St. Galler Kulturgut gegründet

Am Donnerstag versammelte sich unweit der Klosterbibliothek ein honoriges Grüppchen von zwei Dutzend Personen, um die Gründung der Stiftung St. Galler Kulturgut zu vollziehen. Deren Zweck besteht darin, Kulturgut mit sankt-gallischem Bezug zu erwerben, zu erhalten und der Öffentlichkeit und Wissenschaft zugänglich zu machen. Motiv für die Stiftungsgründung ist nicht etwa der Rückkauf weiterer sankt-gallischer Kulturschätze aus Zürcher Hand, beispielsweise des Originals des Himmelsglobus aus dem Landesarchiv. Vielmehr sollen Mittel bereitgestellt werden, um rasch und unbürokratisch einzuspringen, wenn sankt-gallischen Institutionen das Geld für den Ankauf von Kulturgütern fehlt, die etwa bei Auktionen auf den Markt gelangen. Der Kanton selbst kann nicht in die Lücke springen, da er zwar Beiträge an Institutionen ausrichtet, aber grundsätzlich nicht als Käufer auftritt. Ein typischer Fall wurde im vergangenen August publik, als St. Gallen ein Teil der Sammlung des Zürcher Silberhändlers Martin Kiener für 170 000 Franken angeboten wurde – doch entweder fehlte es am Geld oder an der Zuständigkeit.

Mehr: http://www.nzz.ch/2007/02/24/il/articleEY7FB.html

Ein durchaus vorbildlicher Ansatz.