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Strafanzeige gegen Leiterin der UB Eichstätt

Strafanzeige gegen Leiterin der Bibliothek

Eichstätt (EK) Der Verdacht, dass an der Eichstätter Unibibliothek massenhaft Bücher im Altpapier gelandet sind, beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Wie der stellvertretende Leiter der Behörde, Wolfram Herrle, bestätigte, wurde Strafanzeige wegen Untreue gestellt.

Die Anzeige stammt von der Erlanger Rechtsanwältin Dr. Ulrike Männlein und richtet sich gegen Mitarbeiter der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, “insbesondere gegen die leitende Bibliotheksdirektorin” Dr. Angelika Reich, (Aktenzeichen 20 JS 3138/07).

Schon im Vorfeld allerdings war die Ingolstädter Behörde selbst tätig geworden und hatte, nachdem der EICHSTÄTTER KURIER darüber berichtet hatte, einen Akt zu der Angelegenheit angelegt. Das sei immer dann der Fall, wenn der Verdacht einer Straftat bestehe, so Herrle.

Den jedenfalls sieht Ulrike Männlein gegeben. Sie führt an, dass, wie berichtet, die Uni-bibliothek die Schallplattensammlung des Musikprofessors Heinrich Sievers für 1100 Euro an ein Antiquariat in Leipzig verkauft habe. Der Wert der Sammlung allerdings habe, wie aus einer bei der Übergabe von der Universität ausgestellten Spendenquittung ersichtlich sei, 30 000 Mark betragen. Zwar habe die Universitätsbibliothek das Recht über fremdes Vermögen, nämlich das Vermögen der Allgemeinheit, zu verfügen.

Das bedeute aber nicht, “dass sie eine Sammlung, die einen Wert von 30 000 Mark hat, für 1100 Euro verscherbeln darf”, zumal diese Schenkung für wissenschaftliche Zwecke erfolgt sei und bei einem Verkauf an ein Antiquariat wohl der wissenschaftlich Zweck nicht mehr vorhanden sein.

Hinzu komme, so Männlein , ein “steuerlich relevantes Delikt”, da die Schenkerin die Spendenquittung in ihrer Steuererklärung steuermindernd verwendet haben dürfte. Männlein weiter: “Wenn die Zeit der Schallplatte vorbei war, dann war sie das bereits im Jahr 2000, wobei diese Argumentation wirklich jeglicher Intelligenz entbehrt. Dann hat aber die Universitätsbibliothek schon damals eine falsche Spendenbescheinigung ausgestellt und somit Steuerverkürzung betrieben oder Beihilfe dazu geleistet.”

Auch im Umgang mit Büchern aus der Bibliothek der bayerischen Kapuziner sieht Männlein den Tatbestand der Untreue gegeben. Denn: “Der Inhalt von Bibliotheken ist Allgemeingut”, schreibt sie, und die Bücher der Kapuziner sollten der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. “Eine Bibliotheksdirektorin kann das nicht wie ihr Eigentum behandeln”, so Männlein.

Es sei schließlich Aufgabe der Leitung der Universitätsbibliothek, dieses Vermögen zu betreuen und zu erhalten. Es dürfe nicht einfach unbesehen weggeworfen werden. Männlein abschließend: “Im unbesehenen Wegwerfen von 30 000 Bänden aus Kapuzinermönchsbibliotheken meine ich auch einen Treuebruchstatbestand zu sehen.”

Die Anzeige wurde, wie Ulrike Männlein gestern ergänzte, nun auch gegen den Kanzler der Universität und Dienstvorgesetzten Reichs, Gottfried Freiherr von der Heydte, und den Provinzial der bayerischen Kapuziner, Pater Josef Mittermaier, ausgedehnt.

Mittermaier hatte laut einem Zeitungsbericht in einem internen Rundschreiben erklärt, das Vorgehen der Bibliotheksleitung sei “von unserer Seite mitgetragen” worden.

(Eichstätter Kurier, 23.02.2007 22:00)


Zu den derzeit eingeleiteten Untersuchungen gegen die leitende Bibliotheksdirektorin, die wegen des Verdachts, Bücher massenhaft vernichtet zu haben, von der Betreuung der Kapuzinerbibliothek entbunden wurde, erklärte Bischof Hanke, der auch Großkanzler der einzigen katholischen Universität im deutschen Sprachraum ist, es müssten jetzt Bestandsaufnahmen und Analysen gemacht und die Ergebnisse der Untersuchung abgewartet werden. (nach: Katholische Uni “braucht ein schärferes Profil” / Hermann Redl, Eichstätter Kurier 23.02.2007)


Update 24.2.2007: Auch die Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt berichtet in ihrer morgigen Ausgabe (Nr. 8 vom 25. Februar 2007) als “Meldung der Woche” über die “Büchervernichtung an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt”. (Text liegt uns noch nicht vor.)

Urteile zum Einsichtsrecht in Zwischenarchivgut

http://commons.wikimedia.org/wiki/Zwischenarchiv

Geklagt hatte ein dänischer Journalist gegen das Universitätsarchiv Rostock. Das OVG MV wies die Klage 2001 in zweiter Instanz zurück.

Das Urteil des OVG als E-Text:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberverwaltungsgericht_Mecklenburg-Vorpommern_-_Benutzung_von_Zwischenarchivgut

Fachinfo Bibliothek

http://www.b2i.de/b2iGuide

Der Fachinformationsführer Bibliotheks-, Buch- und Informationswissenschaften (b2i Guide) stellt wissenschaftlich relevante Internetquellen zu den Bibliotheks-, Buch und Informationswissenschaften bereit. Die Internetquellen werden mit einem Metadaten-Set beschrieben, dass auf Dublin Core (DC) basiert. (Information des Anbieters)

Archivalia und unsere Drucke des 16. Jahrhunderts sind auch vertreten.

Das ändert aber nichts an der anderweitig geäußerten Kritik an solchen Linksammlungen:

http://log.netbib.de/archives/2007/01/10/vifa-bbi-ist-jetzt-b2-i

Dass ein DFG-gefördertes Projekt das und dass nicht mehr unterscheiden kann, wird man in die Annalen der Informationswissenschaft eintragen dürfen.

Darf Baden-Württemberg Kulturgut verkaufen?

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php
entnehmen wir:

* Momente, Beiträge zur Landeskunde von Baden-Württemberg, Heft 1/07, S. 46, Beitrag von Prof. Dr. Volker Himmelein, langjähriger Leiter des Badischen und des Württembergischen Landesmuseums im Ruhestand, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats von “Momente”:

Darf das Land Kulturgut verkaufen?
Es gibt ein Gesetz zum Schutz deutschen Kulturguts, das Objekte, “deren Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde”, vor einer Ausfuhr (und damit vor uneingeschränkter Vermarktung) schützen soll. … Die Landesregierung war bereit, Handschriften aus dem Besitz der Badischen Landesbibliothek (ohne Rücksprache mit den Betroffenen!) zu verkaufen, um mit dem Erlös den Erhalt anderer Kulturgüter zu finanzieren. Als das dann am öffentlichen Protest scheiterte, hat sie die Museen des Landes aufgefordert, “aus Solidarität” Sammlungsgegenstände zum Verkauf frei zu geben. Darf das Land überhaupt Kulturgut aus dem öffentlichen Besitz verkaufen? Museen, Archive und Bibliotheken verwalten ja den Kunstbesitz des Landes nur treuhänderisch und haben die Verpflichtung, diesen Besitz ungeschmälert an kommende Generationen weiterzugeben. Und da die Bedeutung von Museen, Archiven und Bibliotheken ja nicht allein auf den Prunkstücken in den Schausammlungen beruht, sondern sie auch und vor allem “Sacharchive” der Geschichte sind, dürfen ihre Bestände nicht einfach zur Disposition gestellt werden.
Deshalb ist der Protest gegen solche Verkaufsabsichten – das “hysterische Geschrei, wenn an das Tabu eines Verkaufs von Kunstwerken gerührt wird”, über das sich Bettina Wieselmann im SWR2 Forum am 16. November 2006, glaubte mokieren zu müssen – nur zu berechtigt. Denn es ist zu befürchten, dass der Staat in seinen Geldnöten nach einem Bruch dieses Tabus über weitere Verkäufe nachdenken wird. Wenn die Museen ihrer Verantwortung für das kulturelle Erbe des Landes gerecht werden wollen, kann Solidarität in diesem Zusammenhang nur bedeuten, dass sie sich einig sind, keine Sammlungsstücke zu veräußern.

Weitere Hinweise:
* Sindelfinger / Böblinger Zeitung, 22.02.2007: Asche auf das Haupt der anderen

… Die Landes-SPD verlegte ihre Kundgebung diesmal nach Oberkochen, wo die Partei in diesem Jahr ihr 60-jähriges Bestehen feiert. … Aber Oettinger fehle es auch an Verständnis für “unser kulturelles Erbe und unsere historische Vergangenheit” – das zeige sein Versuch, dem Adelshaus Baden aus der Finanznot zu helfen. Mit seinem Plan, ein acht Millionen teures Gemälde von Hans Baldung Grien zu kaufen, das dem Land bereits gehöre, habe er bundesweit für Spott gesorgt. “Jetzt weiß ganz Deutschland: Wer sein Bier zweimal zahlt, stammt aus Baden-Württemberg. Wer aber kauft, was ihm bereits gehört, ist in Stuttgart mindestens Minister.” […]

* Badische Neueste Nachrichten, 21.02.2007: Millionen sind vorgemerkt – Vorbereitungen für Vergleich
Der Stuttgarter Wissenschaftsminister Peter Frankenberg hat im Doppelhaushalt 2007/ 2008 des Landes bereits 6,1 Millionen Euro aus dem Kunst- und Bibliotheksetat für das so genannte Drei-Säulen-Modell im Zusammenhang mit dem Handschriftenstreit vorgemerkt. Das geht aus einer Antwort des Wissenschaftsministeriums auf einen Antrag des Karlsruher Landtagsabgeordneten Johannes Stober (SPD) hervor. […]

UK: Copyright sets boundaries on history

A project to put historical constituency data online runs into familiar problems with Ordnance Survey

SA Mathieson
Thursday February 22, 2007
The Guardian

A project to put historical election data online has run into a problem familiar to supporters of Technology Guardian’s Free Our Data campaign: Ordnance Survey’s copyright.

http://technology.guardian.co.uk/weekly/story/0,,2017958,00.html

Quote:

“Taxpayers would be amazed what is available within higher education, which is paid for by the general public but isn’t available to the general public.”

The Open Access “Taxpayer Argument” is also applicable when requesting “Remote access” to university databases for taxpayers in Germany, see (in German)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bibliotheksrecherche#Bestehende_M.C3.B6glichkeit_zum_Zugang_zu_Informationen_von_zuhause

Online- und Offline-Recherchieren kombinieren!

Regelmäßig mache ich in meinen Freiburger Übungen “Internet für Historiker” darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, Offline-Suchen (in Büchern, Fragen bei Bibliothekaren, dem Dozenten usw.) und Online-Recherchen zu kombinieren.

Vergleichsweise trivial ist die Nutzung des Internets für bibliographische Recherchen.

Anspruchsvoller ist die Nutzung gedruckter Fachliteratur, um Suchbegriffe zu optimieren.

Einen konkreten Suchweg, der von Google Books ausgeht und über das gedruckte Buch wieder zu einem Digitalisat führt, präsentiert instruktiv:
http://adresscomptoir.twoday.net/stories/3358004

Google Books

Bayerische Bücherschänder

So titelt ein Blawg:
http://obiterdictum.wordpress.com/2007/02/21/bayerische-bucherschander

Der Casus findet doch mehr Aufmerksamkeit bei den Bloggern als die Causa Karlsruhe:
http://blogsearch.google.com/blogsearch?hl=en&tab=pb&ie=UTF-8&scoring=d&q=eichst%C3%A4tt+bibliothek&btnG=Search+Blogs

In den Kommentaren (auch bei STERN shortnews) überwiegt das Unverständnis.

Eichstätter Skandal wird via dpa überregional bekannt

Über einen dpa-Beitrag des freien Mitarbeiters Frederik Obermaier hat es der Eichstätter Skandal in diverse Online- und Printmedien geschafft.

Auszug:

In den vergangenen Wochen häuften sich die Vorwürfe gegen die KU- Bibliotheksleitung. Laut Klaus Graf, Geschäftsführer des Aachener Hochschularchivs, sind auch „unersetzliche Einzelstücke“ aus dem Bestand der Eichstätter Bibliothek in „großem Maße“ in deutschen Antiquariaten aufgetaucht. Dies sei „Vernichtung von Kulturgut“.

Der Kanzler der KU sah lange Zeit keinen Handlungsbedarf. Es handle sich bei diesen Büchern um Doubletten, die nach sorgfältiger Prüfung abgegeben worden seien ­ ein „ganz normaler Vorgang“. Erst als dem Ingolstädter Donaukurier fünf historisch wertvolle Bände zugespielt wurden, die in einem Altpapiercontainer gelandet sein sollten, ging Von der Heydte den Vorwürfen nach.

Das vorläufige Ergebnis: Es bestehe der Verdacht, dass Reich nicht mit der nötigen bibliothekarischen Sorgfalt vorgegangen sei. Reich wollte sich bislang nicht zu den Vorwürfen äußern. Der frühere Bibliotheksdirektor Hermann Holzbauer, zeigte sich erschüttert über das Vorgehen seiner Nachfolgerin: „Nach meiner Kenntnis ist so was in Bibliothekskreisen noch nie vorgekommen.“

Der Provinzial der bayerischen Kapuziner, Josef Mittermaier, betonte dagegen in einem internen Rundschreiben, dass das Vorgehen der Bibliotheksleitung „von unserer Seite mitgetragen“ wurde. Die Äußerung Holzbauers, dass es sich bei den vernichteten Büchern großteils um völlig unbeschädigte Werke des 17. und 18. Jahrhunderts handelte, sei „rational nicht nachvollziehbar“.

Diese Einschätzung sei wohl im „Tumult der schon länger andauernden Privatfehde“ Holzbauers mit Reich erfolgt. Der Kanzler der KU hat indes angekündigt, das Verhalten der Bibliotheksleitung weiter zu untersuchen und von einem externen bibliothekarischen Gutachter überprüfen zu lassen. Dienstrechtliche Schritte gegen die Bibliothekschefin seien nicht auszuschließen.

(dpa/Frederik Obermaier)

SZ

Siehe auch Google News.