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Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn …

Als Bibliothekar wäre ich mangels einschlägiger Erfahrungen früher kaum darauf gekommen, auch in Archiven zu suchen (online), obwohl sich das bei biographischen Fragen natürlich eigentlich von selbst verstehen sollte. Durch die Mitarbeit bei Archivalia hat sich mein Horizont diesbezüglich doch erheblich erweitert – auch ein Grund zur Dankbarkeit. Als kleinen Beleg meines diesbezüglichen Dilettierens verweise ich hier auf eine Antwort, die ich in Inetbib auf eine Suchanfrage bzgl. des Textautors eines Schubert-Liedes gegeben habe (kein Nachweis in den einschlägigen biographischen Archiven von Saur). Dabei fand ich den entscheidenden Hinweis im Landesarchiv Vorarlberg.

Ursprüngliche Anfrage:
[InetBib] Fragen zu Text von Schubert-Lied (9.2.2007)
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32411.html

Antwort:
Kolumban Schnitzer von Meerau [Re: Fragen zu Text von Schubert-Lied D 826 “Der Tanz”] (12.2.2007)
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32418.html

In der Defensive

In Brüssel erklärten die Wölfe den Schafen die Welt bzw. was die Evidenz ist. Möglicherweise setzt sich die EU-Kommission trotzdem für Open Access ein. Die eindrucksvolle Zahl von über 20.000 Unterstützer der entsprechenden Petition spricht ja für sich. Und wer es nötig hat einen Pitbull zu engagieren, um OA zu bekämpfen, steht bereits ganz an der Wand.

Damit nicht ganz in Vergessenheit gerät, wieso Wissenschaftler mit dem kommerziellen STM-Zeitschriftenwesen unzufrieden sind, ist ein Blick auf die Kosten der 10 teuersten Zeitschriftenabos der UB Karlsruhe ratsam (alle von Elsevier):
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/fachinfo/zs/zsabos.html

Scannen der Originale bei Aufsatz-Retrodigitalisierung zulässig

http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/13/s_38_urhg_scannen_der_originale~1733415

Steinhauer weist zurecht die Aussage der Bibliotheksfunktionärin Beger zurück, “selbstverständlich” dürfe nicht die Verlagsfassung der Retrodigitalisierung zugrundegelegt werden.

Zum Rechtsschutz von Schriftzeichen bietet erheblich mehr substantielle Hinweise als Steinhauer ein Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen

Einmal mehr erweist sich die Bibliotheksfunktionärin Beger, die zuletzt mitverantwortlich war für die inakzeptable Vereinbarung des DBV mit dem Börsenverein (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3298735 ) als trojanische Stute der Verwerterlobby. Es wäre wünschenswert, wenn Frau Beger nicht länger als Chefbibliotheksjuristin die Interessen der Benutzer verraten könnte.

Wissenschaftlich und bibliothekspolitisch verfehlt ist ihre sehr spät vorgelegte Dissertation, ein hastiges und fehlerhaftes Elaborat, wie ich zeigen konnte:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg22097.html

Diese Rezension wurde, wie nicht anders zu erwarten, in INETBIB teilweise empört aufgenommen.