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Börsenverein und Bibliotheksverband: Alte Rezepte für die digitale Welt

Insbesondere bei Open-Access-Befürwortern ist die jüngst veröffentlichte Einigung zwischen dem Börsenverein und dem Deutschen Bibliotheksverband (PDF) zur Digitalisierung/on-the-spot-Consultation und zum Dokumentenversand auf harsche Kritik gestoßen.

Börsenverein

Rainer Kuhlen, Sprecher von http://www.urheberrechtsbuendnis.de, lehnte die gemeinsame Erklärung ab und verwies auf eine zu erwartende Stellungnahme des Bündnisses:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32376.html

Ich selbst sprach von einem “Teufelspakt”, der die Interessen von Bildung und Wissenschaft und “Open Access” verrate:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg32378.html

Eric Steinhauer führte ebenfalls in INETBIB aus:

“die “Stellungnahme von DBV und Börsenverein zum Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft” vom 11. Januar 2007 enthält sinnvolle Regelungen für einen Burgfrieden zwischen Bibliotheken und Verlagen.

Wer aber eine Perspektive für eine zukunftsweisende Entwicklung in der wissenschaftlichen Informationsversorgung erwartet, wird enttäuscht. Das Papier ist ein Versuch, überkommende Marktstrukturen in das digitale Zeitalter zu retten.

Deutlich wird dies an solchen Formulierungen:
“Es darf sich aber auch die Absatzsituation der Verlage dadurch nicht
nachhaltig verändern, dass die Bibliotheken die Möglichkeiten elektronischer Bereitstellung nutzen.”

Die in dem Papier vorgeschlagenen Lizenzierungsmodelle sind im Grunde systemwidrig. In der analogen Welt war es dem Urheberrecht fremd, die einzelne Nutzung von Werken abzurechnen. Vergütet wurde pauschal durch Verwertungsgesellschaften.

Das gesamte Papier ist von dem Versuch durchzogen, die Kontrolle über die Verbreitung digitaler Inhalte durch die kommerziellen Verwerter zu bewahren. Damit werden die Verwerter mittelfristig scheitern. Der Grund dafür liegt in der Logik wissenschaftlichen Publizierens.”

Siehe auch die Zusammenfassung Steinhauers der wichtigsten Punkte:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/08/das_neue_papier_von_dbv_und_borsenverein~1702540

Kritik findet sich auch in den Kommentaren von Netbib:
http://log.netbib.de/archives/2007/02/07/shavanengesang-bibliotheken-und-verlage-legen-streit-bei/#comment-31707

Bernd-Christoph Kämper, rühriger OA-Befürworter von der UB Stuttgart, meint:
“Man hat in der Tat den Eindruck, dass das ganze als “Geheime Kommandosache” eingestuft und behandelt wurde, die Mitglieder des DBV waren offenbar nicht informiert. Ich halte das für skandalös. Diejenigen, die in den Universitäten für die Förderung von alternativen Publikationsmodellen und Open Access, über den grünen wie den gelben Weg eintreten, sind jetzt vor den Wissenschaftlern restlos blamiert, der angerichtete Schaden, nicht nur ein Image-Schaden, sondern der, überhaupt noch ernst genommen und gehört zu werden, wird immens sein.”

Wenig Interesse fand das Thema bei Heise, aber auch hier wurde Kritik laut:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12153587&forum_id=112145

Die Presse meldet meistens nur neutral die Bekanntgabe der Einigung. Zutreffend titelt http://pressetext.de: Einigung “zu Lasten der Bibliotheken”
http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=070208032

Neue Bestandsübersicht des Archiv der Sozialen Demokratie

Das Archiv der Sozialen Demokratie der SPD-nahen der Friedrich-Ebert-Stiftung hat eine neue Bestandsübersicht vorgelegt. herausgegeben von Gisela M. Krause (Bonn 2006, Umfang: 555 Seiten, ISBN: 3-89892-432-7). Die letzte erschien 1997 im Druck. Weiteres zur gedruckten Beständeübersicht
Das Archiv der FES publiziert auch einen HTML-Newsletter.

Archive und Staatsrecht

Nachdem Steinhauer auf Bibliothekarisches aufmerksam gemacht hat
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/11/20/bibliothekarisches_im_staatsrecht~1348782
soll Bardo Fassbender, Wissen als Grundlage staatlichen Handelns, in: Handbuch des Staatsrechts IV 3. Aufl. 2006 auch hier Erwähnung finden.

Für die Archive relevant: § 76 Rdnr. 41-45 Bewahrung des Wissens im Wechsel der staatlichen Ordnung; Rdnr. 82-92 Das staatliche Wissen der Vergangenheit; Rdnr. 76 Archivnutzung; Rdnr. 77 Staatsgeheimnis.

Rdnr. 103 Anm. 297 wird übrigens die Wikipedia (Artikel Internet) zitiert.

Ganz anregend und durchaus kenntnisreich.