32 alte AKTEN – ca. 22 kg – v. 1827 bis 1910- Dokumente,
von privat, Artikelnummer: 280077210818, 10 Abb.
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“32 alte AKTEN mit mehreren tausend Belegen, Dokumenten aus der Zeit 1827 – 1910. Hauptanteil liegt in der Zeit von 1870 – 1890. (…) Dabei sind z.B. Grenzregulierungssachen, Grenzrevisionen, Verhandlungen Flächen-Register, Wasserstandsmeldungen der Mühlspree von 1900 – 1904, Personalakten, etc. Es sind Orte vertreten wie z.B. Krausnick, Groß Wasserburg, Neu Lübbenau, Birkbusch, Staakow, Hammer, Streganz, Neuendorf, Birkholz, Pechhütte, Hermsdorf, Hermsdorfer Mühle, Köthensche See, etc. Gute Erhaltung, bis eventuell auf einige Aktendeckel (leicht gerissen, oder geknickt, verstaubt). Durch das Gewicht (über 20 kg) müssen 2 Pakete gepackt werden.”
lt. Abb. u.a. Inventar-Verzeichniß der Königlichen Hausfideicommiß* Oberförsterei Klein Wasserburg de 1881 / A Oberförstereikasse Klein Wasserburg Fol. 1 – 10, (Abt. B – K) Förstereikasse Neu-Lübbenau, Groß-Wasserburg, Krausnick, Pechhütte, Lubolz, Groß-Eichholz, Birkbusch, Streganz, Oberförstereikasse Krausnick.
Die ehem. Oberförsterei Klein Wasserburg bei Märkisch-Buchholz ist heute Dienstsitz der Oberförsterei Hammer. Das zuständige Brandenburgische Landeshauptarchiv in Potsdam und seine Außenstelle in Lübben (Spreewald) wurden benachrichtigt, informiert wurden zusätzlich das Amt für Forstwirtschaft Wünsdorf, die Oberförsterei Hammer und das Kreisarchiv in Lübben.
*) Zum Verständnis der preußischen Staatsforsten als “ein der Gesamtheit der Nation gehörendes Fideikommiß” vgl. v. Hagen 1869/1883:
“Die Preußische Staatsforstverwaltung bekennt sich nicht zu den Grundsätzen des nachhaltig höchsten Bodenreinertrags unter Anlehnung an eine Zinseszinsrechnung, sondern sie glaubt, …, sich der Verpflichtung nicht entheben zu dürfen, bei der Bewirtschaftung der Staatsforsten das Gesamtwohl der Einwohner des Staates ins Auge zu fassen und dabei sowohl die dauernde Bedürfnisbefriedigung in Beziehung auf Holz und andere Waldprodukte als auch die Zwecke berücksichtigen zu müssen, denen der Wald nach so vielen anderen Richtungen hin dienstbar ist. Sie hält sich nicht für befugt, eine einseitige Finanzwirtschaft, am wenigsten eine auf Kapital- und Zinsgewinn berechnete reine Geldwirtschaft mit den Forsten zu treiben, sondern für verpflichtet, die Staatsforsten als ein der Gesamtheit der Nation gehörendes Fideikommiß so zu behandeln, daß der Gegenwert ein möglichst hoher Fruchtgenuß zur Befriedigung ihres Bedürfnisses an Waldprodukten und am Schutz durch den Wald zugute kommt, der Zukunft aber ein mindestens gleich hoher Fruchtgenuß von gleicher Art gesichert wird.” (Otto v. HAGEN, “Die forstlichen Verhältnisse Preußens”, 2. Aufl. von Donner, Berlin 1883, 2 Bde., zitiert nach Regionaler Waldbericht Brandenburg / Textteil, August 2000, S. 18f.)