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König Ruprechts Wappenbriefe

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/3646

Anthony von Siegenfeld, Alfred Frh. (1854 – 1929), Genealoge:

Die Wappenbriefe und Standeserhebungen des Römischen Königs Ruprecht von der Pfalz, mitgetheilt aus den Reichs-Registratursbüchern im k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchive zu Wien
pdf-Format:
Dokument 1.pdf (2.204 KB)

Quelle: In: Jahrbuch der K. k. heraldischen Gesellschaft ‘Adler’ in Wien, 1883, Bd. 5/6, S. 395-430

Die Urkunden werden abgedruckt.

Brill Academic Publishers bei Google Booksearch

Einige Zufallsfunde:

Julia Eva Wannenmacher: Hermeneutik der Heilsgeschichte: De Septem Sigillis und die sieben Siegel im Werk Joachims von Fiore, 2003

Martin Kaufhold (Hrsg.): Politische Reflexion in der Welt des späten Mittelalters. Festschrift für Jürgen Miethke., 2003

Ewald Könsgen (Hrsg./Übers.): Ioannes de Garlandia: Carmen de Misteriis Ecclesie , 2004

Studien und Texte zur Literarischen und materiellen Kultur der Frauenklöster im späten Mittelalter, 2004

Und unzählige vollständige englischsprachige Fachbücher, darunter ein Buch zum Urheberrecht im 16. Jahrhundert.

Grandioser Archivraum in Salem

In Schwärmen kam Konrad Krimm, Ex archivo Christ. Das Archiv des Klosters Salem, in: Salem. Vom Kloster zum Fürstensitz 1770-1830, hrsg. von Rainer Brüning/Ulrich Knapp, Karlsruhe 2002, S. 29-35, als er die Räumlichkeiten des ehemaligen Salemer Klosterarchivs mit ihrer erhaltenen Archivausstattung besichtigen durfte (mit 2 Fotos). Das barocke Mobiliar stammt überwiegend aus dem Jahr 1732 und wurde unter Abt Konstantin (1725-1745) angeschafft. “Nirgendwo in südwestdeutschen Klosteranlagen sind die Archivräume mit ihrer barocken Ausstattung so vollständig und einheitlich erhalten, zumindest sind dem Verrfasser keine bekannt – und er gesteht gern, daß es ihm beim ersten Betreten die Sprache verschlug” (S. 29).

Anders als das Landesamt für Denkmalpflege wurde dem hofnahen Krimm der Zutritt gewährt. Man erkennt auf dem Foto S. 28, dass der Raum mit barock bemalten Schränken und Kästen ausgefüllt ist, also ganz gewiss keine Privatwohnung darstellt (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3042481 ). Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Raum und die Ausstattung ein Kulturdenkmal von besonderem Rang bilden. Dieser einzigartige Archivraum muss unter allen Umständen für die Nachwelt erhalten bleiben!

Zu den Salemer Archivalien siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/2890191