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Paläographen-Protest

Auf der Internetseite
http://www.palaeographia.org/cipl/karlsruhe.htm
wird der Protestbrief und die Antwort der Landresregierung wiedergegeben.

An den Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen meine große Besorgnis über das Schicksal der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe zum Ausdruck bringen.

Im Namen aller Mitglieder des Comité international de paléographie latine möchte ich Sie bitten, alles Mögliche zu unternehmen, um zu verhindern, dass die Handschriften der Badischen Landesbibliothek veräußert und, in Folge dieser Veräußerung, zerstreut werden.

Ich habe nicht die Absicht, die juristischen und wirtschaftlichen Hintergründe dieses Vorhabens zu bewerten, möchte jedoch mit Nachdruck darauf hinweisen, dass die mittelalterlichen Handschriften, die in den öffentlichen Bibliotheken Europas aufbewahrt werden, seit mehr als einem Jahrhundert ein unveräußerliches Patrimonium bilden, das der internationalen ‘scientific community’ zur Verfügung gestellt wird. Eine Auflösung der Reichenauer Bibliothek ist, wie der Verkauf des Colosseums, der Abriß einer gotischen Kirche oder die Abholzung eines jahrhundertealten Waldes, nicht vorstellbar.

Ich bitte Sie, in dieser Angelegenheit so vorzugehen, dass das Schriftwort “Diviserunt sibi vestimenta mea” (Ps. 21, 19) nicht auf die Regierung des Landes Baden-Württemberg angewendet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. Stefano Zamponi,

Vorsitzender des Comité International
de Paléograpie Latine

Wichtiger französischer Beitrag zur Permission Crisis

http://www.arhv.lhivic.org/index.php/2007/01/17/272-le-droit-aux-images-a-l-ere-de-la-publication-electronique

Der Text beginnt:
“En février 2005, le portail Persée, spécialisé dans l’édition numérique rétrospective, ouvrait ses colonnes au public [1]. Parmi les collections disponibles en libre accès figurait une cinquantaine de numéros de la Revue de l’art (1988-1999). Un sort particulier avait été réservé à la plus prestigieuse publication française du domaine. Au lieu de l’abondante illustration accompagnant les numéros papier, les pages en ligne arboraient de vastes espaces blancs, des légendes renvoyant à des cadres vides. Aurait-on admis de voir une revue de littérature dépouillée de ses citations, une revue de mathématiques caviardée de ses équations? Nul ne s’interroge alors sur le symptôme inquiétant que représente une revue d’histoire de l’art débarrassée de l’objet même de ses travaux: son iconographie.”

Unterzeichnet ist die Stellungnahme von mehreren Organen, die Kunstwerke publizieren.

Zu früheren Stellungnahmen zum drakonischen französischen Urheberrecht:
http://archiv.twoday.net/stories/2319805
http://archiv.twoday.net/stories/855763

Analog zur Journal Crisis, die die Open Access-Bewegung auslöste, spreche ich von der Permission Crisis mit Blick auf die nicht mehr tragbaren Kosten für Bildrechte (gemeinfreier Werke), wenn es darum geht, Kulturgut auf Websites (z.B. der Wikipedia), in Bildbänden oder Kunstzeitschriften abzubilden.

Hier sind die wichtigsten Links aus ARCHIVALIA dazu:

http://archiv.twoday.net/stories/3214909
Erlaubnisgebühren für Karten

http://archiv.twoday.net/stories/3012289
V&A verzichtet bei wissenschaftlichen Publikationen auf Gebühren

http://archiv.twoday.net/stories/2843775
http://archiv.twoday.net/stories/2484031
Ansteigende Reproduktionsgebühren. Das Buch von Bielstein habe ich selbst, es ist eine empfehlenswerte Lektüre.

http://archiv.twoday.net/stories/1162128
Position von Hamma (Getty)

Zu deutschsprachigen Beiträgen:
?s=bildrechte

Herausgreifen möchte ich:

http://archiv.twoday.net/stories/2746678

http://archiv.twoday.net/stories/286186 (Kritik eines Verlegers)

http://archiv.twoday.net/stories/120401

Weitere Links:

http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital
ZEIT-Artikel 2004

http://www.wlb-stuttgart.de/archive/repro-gebuehren.html
Behinderung der paläographischen Forschung

Eigene Stellungnahmen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/kultjur.htm
http://www.jurawiki.de/FotoRecht

Tucholsky für Fürstenenteignung

Üblicherweise geben wir hier keine ganzen Quellentexte wieder, aber es erscheint eine Ausnahme angebracht.

Fürstenabfindung

Im Kriege stand in Berlin ein Blinden-Lazarett, in dem lagen die unglücklichsten der Soldaten. Das besuchte von Zeit zu Zeit die Frau eines Hohenzollernprinzen, huldvoll lächelnd und stramm begrüßt von den klirrenden Stabsärzten. Die hohe Frau ging von Bett zu Bett und richtete Ansprachen an die Blinden. Gut, und was noch –? Sie verteilte. Nämlich –?

Ihre Photographie mit Unterschrift.

Verlorenes Augenlicht kann nicht wiederkommen. Aber wenn das deutsche Volk noch einen Funken Verstand hat, dann gibt es für die blinden Kameraden eine andre kleine Ansichtskarte mit Unterschrift ab: einen Stimmzettel.

Als Dank, Quittung und Anerkennung für ein taktvolles Fürstenhaus.

http://de.wikisource.org/wiki/F%C3%BCrstenabfindung_%28Tucholsky%29
(mit Scan aus der Weltbühne 1926)

Good Comment on Cartographic Permission Fees

John Woram in MapHist
http://mailman.geo.uu.nl/pipermail/maphist/2007-January/009115.html

hillshaw at http://aol.com wrote: “If the cost of
maintaining enough webspace to post a
decent-resolution image of 1,000s of maps is
excessive, why not a rotating programme?”

Unfortunately, the cost of web space is not the
problem here. The problem is, the permissions fee
to post an image owned by some major institutions
is prohibitive. As I mentioned earlier, the
annual cost for that set of 16 images would
exceed £3,000 per year. And in another
situtation, if one set of images were rotated
with another, the permission costs would be even greater.

So, we have a bit of a dilemma here. The
institution can’t justify the cost of posting the
images on its own website, due to limited
interest. Or even if the images were posted, it
can’t justify the expense of writing some
appropriate text, for the same reason.

An outside specialist could do both, at no cost
to the institution or to him/herself, other than
the labor involved. But the institution won’t
permit that, unless a very stiff fee is paid. So,
the images remain “buried”, no papers are
written, and only those who know of their
existence, AND can afford to visit the institution, can enjoy access.

Seems to me this is a situation in which everyone loses.

(Emphasis by me)

Kartenlinks, bunt gemischt

Hier einige durcheinandergewürftelte Links zu diversen Karten-Angeboten im WWW (Quellen: Computergenealogie, netbib, eigene Recherchen)

Pikardie

http://bibliodyssey.blogspot.com/2007/01/french-geology-maps.html
Französische geologische Karten

http://www.balt-hiko.de/service1.shtml
Wenige Karten zum Baltikum

http://www.loegiesen.nl/landkaarten/kaarten-BBS.htm
Ausschnitte aus Landkarten zu Geldern

http://www.library.ucla.edu/yrl/reference/maps/blaeu/germania.htm
Blaeu-Atlas

http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_b0203
Weltatlas

http://www.maproom.org/c/index.html
Alte Atlanten

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Maps
Freie Karten auf Wikimedia Commons

http://www.flickr.com/groups/24677344@N00
Flickr Group Old maps

http://maps.bpl.org
Boston Public Library, technisch ambitionierte Virtual Tours

http://archiv.twoday.net/stories/1289837
Hinweis und Kritik am Kartenforum Sachsen

http://archiv.twoday.net/stories/1076365
Karte Mainfrankens

http://dpc.uba.uva.nl/kaartencollectie
Karten der UB Amsterdam

http://www.mesenburg.de
Virtuelle Ausstellung zu mittelalterlichen Karten

http://www.collectbritain.co.uk/collections/unveiling
Alte Karten Englands

http://lcweb2.loc.gov/ammem/collections/civil_war_maps
Civil war maps

http://data.lnb.lv/nba05/kartes/frame.htm
Kartensammlung Riga (auch Russland)

http://gauss.suub.uni-bremen.de
Karten der SUB Bremen

http://www.library.northwestern.edu/govinfo/collections/mapsofafrica
Karten von Afrika

http://strangemaps.wordpress.com
Weblog über kuriose Karten

strange

http://www.maphistory.info/imagelarge.html
Überblick über große Seiten

http://mailman.geo.uu.nl/pipermail/maphist/2007-January/009067.html
Mangelhafte Erschließung der Online-Karten

WebCite

Bibliotan
http://jintan.wordpress.com/2007/01/21/webcite-archivierung-von-website
weist auf
http://www.webcitation.org
hin.

Dieses Angebot ist ein für wissenschaftliche Zwecke geschaffenes kostenloses Webarchivierungsangebot “on demand”, das es wissenschaftlichen Autoren ermöglicht sich auf eine bestimmte Version einer zitierten Internetseite zu beziehen.

Siehe auch:
http://en.wikipedia.org/wiki/WebCite

Das Angebot ist hierzulande wohl kaum bekannt.

Sofern der Anbieter der im Cache gespeicherten Seite diese entfernt haben will, ist es aber weiterhin nichts mit der dauerhaften Zugänglichkeit. WebCite akzeptiert die Einschränkungen (no-robots usw.) der Anbieter, was gerade bei brisanten und umstrittenen Themen, die ja nun auch wissenschaftlich behandelt werden, das gewünschte Ziel torpediert.

WebCite beruft sich auf den “fair use”-Grundsatz der nordamerikanischen Copyright-Gesetzgebung. Google-Cache und Internetarchiv werden von § 44 UrhG nicht erfasst. Nach deutschem Recht ist die Nutzung von WebCite daher nicht zulässig. Zu den Rechtsproblemen siehe
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=164816 (Hoeren)
http://www.jurpc.de/aufsatz/20020029.htm

Graf Douglas muss weg!

Die Forderung der GRÜNEN nach Absetzung des dubiosen Kunstberaters als Mitglied des nur dreiköpfigen Stiftungsrats der Zähringer Stiftung ist voll und ganz berechtigt, wie
?p=28333#comments
gezeigt wurde.

Douglas Foto: Tamara Henderson, Quelle: http://artnet.de (§ 51 UrhG)

Jede der von ihm betreuten Versteigerungen wurde von Protesten von Fachleuten begleitet, die einen verantwortungslosen Ausverkauf von Kulturgütern beklagten.

Zur Welfenversteigerung schrieb die SZ am 17.10.2005:

“1993 hatte Gloria von Thurn und Taxis Kunstgegenstände aus ihrem Erbe für 16 Millionen Euro versteigert, zwei Jahre später trennte sich das Haus Baden für 39,7 Millionen von herrschaftlichem Inventar . Damals wie heute begleitete Protest die adeligen Schnäppchenmärkte. Im Falle der Hannoveraner landete er sogar im Parlament: Die Vorsitzende des niedersächsischen Kulturausschusses, Christina Bührmann (SPD), kritisierte das Kultusministerium, das sich “als kleiner David von einem Riesen über den Tisch hat ziehen lassen”. Angeführt von Heinrich Prinz von Hannover, dem Onkel der Auktionsinitiatoren Ernst-August und Christian, beklagten Museumsdirektoren aus ganz Deutschland den Ausverkauf von Landeskultur.

Der Organisator der Versteigerung, Christoph Graf Douglas, behauptete dagegen, kaum ein Museum habe trotz Vorkaufsrechts Interesse an den Stücken gehabt.”

Weitere Zitate zur Welfen-Auktion 2005
http://log.netbib.de/index.php?s=welfen

“Wertvolles niedersächsisches Kulturgut wird nach außerhalb verscherbelt, warnen Experten”. So die Neue Presse in Hannover am 4. Oktober. “Der hannoversche Bauhistoriker Professor Günther Kokkelink und die Berliner Kunsthistorikerin Isabel Arends schlagen Alarm. „Durch die Auktion der Welfen wird die Marienburg als Gesamtkunstwerk entkernt“, so die beiden gestern nach einer Besichtigung der zur Versteigerung vorgesehenen Gegenstände auf der Marienburg. […] Kokkelink hat auf zahlreichen Originalfotos aus dem niedersächsischen Hauptstaatsarchiv Möbel und andere Ausstattungsstücke wiedererkannt, die zweifelsfrei zum Bestand der Burg gehörten. Er spricht von „einem Skandal“. Kokkelink und Arends haben außerdem zahlreiche Gegenstände identifiziert, die ursprünglich aus dem Leineschloss und aus Schloss Herrenhausen stammen. […] Kokkelink spricht von 40 Stühlen, Möbeln und Bildern [aus Schloss Herrenhausen] […] „Einmalige Stücke darunter, von Georg Ludwig Laves und seinem Schüler Molthan.“ Die Experten haben den Wert der Gegenstände erkannt. Der Katalog lässt die Interessenten über die Herkunft vieler dieser Stücke jedoch im Unklaren. „Er strotzt von Unkenntnis“, so die Kennerin Arends. […] „Dort [im Westflügel der Marienburg] sind nur noch leere Regale geblieben, dabei bildeten die Gegenstände und die Ausstattung der Räume eine unauflösliche Einheit“, klagen die Experten. Das gelte auch für die Geweihe, die aus dem Zimmer des Grafen Solms entfernt worden sind – oder für den Kronleuchter aus den Gemächern von Königin Marie. Beispiele von vielen. Besonders vermissen werden Burgbesucher eine Marmorbüste von Daniel Rauch, die Louise von Preußen darstellt. Auch sie steht zur Versteigerung an. Kokkelink und Arends sind entsetzt: „Das alles wird in alle Winde verstreut. Wir wollen wenigstens unsere Stimme erheben.“

Als Ende 2003 der Insustrielle Würth die Alten Meister aus Donaueschingen kaufte, huldigte Frau Gropp dem “Vermittler” Graf Douglas reichlich unkritisch in der FAZ vom 9.12.2006:

“Douglas vereinigt bemerkenswerte Eigenschaften in sich: Er ist Angehöriger eines alten schottischen Geschlechts und Urururenkel einer Försterstochter aus dem Schwarzwald und des Großherzogs Ludwig von Baden. Sein Vater war Journalist, seine Mutter eine Bürgerliche. Er ist in Kunstgeschichte promoviert; sein Verhandlungsgeschick muß angeboren sein. Seine Leidenschaften sind der Wald und der Landschaftsgarten, und auf diesem Feld der Natur geht er mit derselben Sorgfalt, Geduld und Beharrlichkeit zu Werke wie bei seinem Geschäft der Kunstvermittlung. Dabei nutzt er die Regeln des Business durchaus: Als er 1992 mit Baden-Württemberg über den Ankauf der Fürstenberg-Handschriften verhandelte, lagen diese Zimelien derweil sicher im Zürcher Freihafen. Nach dem Verkauf der Handschrift C des “Nibelungenlieds” nach Karlsruhe, nach der Vermittlung von Holbein des Älteren “Grauer Passion” nach Stuttgart hat er jetzt – dank der Geduld seiner Auftraggeber und der mäzenatischen Tat Reinhold Würths – seinen Coup mit dem Fürstenberg-Besitz abschließen können. Denn nun stehen die Chancen gut, daß auch die Alten Meister des Hauses in ihrer Heimat bleiben dürfen. Douglas, dem erklärten Gegner der Zentralisierung aus gewachsenem Liberalismus heraus, ist es das schönste, die Dinge an ihrem Ort zu wissen, verbunden mit ihren Ursprüngen.

Ganz gewiß wird Douglas fortfahren, seine Form der Ordnungsliebe mit dem ihm eigenen Sinn für Tradition und mit seiner Begabung für unkonventionelle Lösungen umzusetzen. Und seine jüngste Berufung durch die Max-Planck-Gesellschaft ins Kuratorium der Herziana in Rom könnte auch dort durchaus belebend wirken; denn der Graf schätzt es außerordentlich, wenn sich Kenntnisse mit Praxistauglichkeit paaren.”

Wer ernsthaft daran denkt, die kostbarsten Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu versteigern, für den ist es gewiss nicht das schönste, die Dinge an ihrem Ort zu wissen.

Graf Douglas geht es in jedem Fall vorrangig um den Profit seiner Auftraggeber (und seinen eigenen Profit). Wenn durch geschicktes Verhandeln Stücke an die öffentliche Hand gehen, gibt ihm das natürlich ein gutes Gefühl, aber der rauschhafte Reiz des einzigartigen Events, bei dem unersetzliche Kostbarkeiten adeliger Provenienz unter den Hammer kommen, zählt für ihn eindeutig mehr. Da die Landesregierung die Provision von 10 Mio. an Graf Douglas nicht dementiert hat, darf vermutet werden, dass die Ider Versteigerung der Karlsruher Handschriften von ihm entwickelt oder zumindest gern aufgegriffen wurde. Das wäre ohne jeden Zweifel die Krönung seiner zweifelhaften Karriere als Kulturgut-Verscherbeler, der sich – und das das Zynische – als Kulturgutbewahrer feiern lässt.

Peinlicher Kotau vor dem Urheberrecht

Am 18. Januar 2007 sprach sich die Leiterin der Deutschen Nationalbibliothek, Elisabeth Niggemann, in der Frankfurter Rundschau für die Digitalisierung der Bücher in den Bibliotheken aus und begrüßte das Google-Projekt.

“Das deutsche Urheberrecht schützt die Rechte der Urheber noch 70 Jahre nach deren Tod. Das ist eine gute Regelung für die Literatur, für Autoren und Verlage. Für die Deutsche Nationalbibliothek kommt dadurch eine Teilnahme am bisherigen Digitalisierungsprogramm von Google allerdings nicht in Betracht. Da die Sammlung erst 1913 beginnt, fällt der überwiegende Teil der Bestände unter den Schutz des Urheberrechts. So können zwar keine digitalisierten Bücher aus dem urheberrechtsgeschützten Bestand angeboten werden, die Angebote an Informationssuchende sollen aber auf anderen Wegen ausgebaut werden, etwa durch Kooperation mit dem Projekt Volltextsuche Online des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, das vor allem den digitalen Zugang zu Neuerscheinungen und zur aktuellen Produktion der Verlage schaffen wird.”

Wieso ist das eine gute Regelung? Es gibt genügend Stimmen, die die 70jährige Frist für inakzeptabel erklären. Mit welchem Recht wird beispielsweise eine unvoreingenommene Auseinandersetzung mit dem vor 1900 entstandenen Werk von Gerhard Hauptmann, der einfach das Glück hatte sehr lange zu leben, verhindert? Was ist mit den unzähligen verwaisten Werken, deren Rechteinhaber beim besten Willen nicht ermittelbar sind? Wer nicht testamentarisch vorsorgt, dessen Urheberrechte befinden sich 60 Jahre nach seinem Tod womöglich in den Händen von 10 oder 20 Rechtsnachfolgern, die gemeinsam zustimmen müssen.

Und aufgrund § 31 IV UrhG in der jetzigen Fassung liegen die Rechte für Werke, die vor 1995 erschienen sind, ohnehin so gut wie nie bei den Verlegern. Soweit die Verleger solche Werke digitalisieren, tun sie das genauso unrechtmäßig wie Google.

Man kann die 70-Jahre-Regel respektieren, aber dass sie “gut” ist, ist eine völlig unbewiesene Behauptung.

Badische Pflichtexemplare

In der Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 19 (1972) findet man auf den Seiten 21-23 den Aufsatz “Das Pflichtexemplarrecht in der Kurfalz, der Markgrafschaft Baden und in Baden” von Siegfried Schwertner, der dafür gedruckte Verordnungen ausgewertet hat.

Eine Pflichtexemplarregelung ist in Baden erstmals am 27. Oktober 1807 belegt (RegBl. S. 228). Absatz 17 der Verordnung zu den öffentlichen Verkündigungs-Anstalten lautet:

“So wie jeder innländische Verleger gedruckter Werke künftig schuldig ist, ausser den Exemplaren der Censoren drey unentgeldliche Exemplare eines für die Hofbibliothek und eines für jede der zwey Universitäts Bibliotheken abzugeben, so liegt das nemliche den Verlegern der Regierungs-Provinz-Bezirks- und Wochenblätter ob.”

Zwei Jahre später wird diese Aufgabe wieder aufgehoben, wieder ein Jahr später aber wieder in Kraft gesetzt und 1813 erneuert. Mit der neuen Zensurordnung ging die Pflicht zur Ablieferung eines Bibliotheksexemplars auf den Drucker über. Aber schon 1825 wurde wieder der Verleger verpflichtet. Ausgenommen waren Landkarten, Notenbücher und Kupferstiche, sofern nicht Bestandteile eines im Großherzogtum verlegten Werkes. Weil die Eintreibung zu schwierig war verzichtete man schließlich auf das Pflichtexemplar. Das 1868 erlassene Pressegesetz erwähnt keine solche Abgabe mehr. (Erst 1936 gab es in Baden wieder eine gesetzliche Pflichtexemplarregelung.)

Mit einer kurzen Unterbrechung bestand also von 1807 bis 1868 ein gesetzliches Pflichtexemplar zugunsten der Hofbibliothek, die eindeutig als Staatsbibliothek verstanden wurde. Pflichtexemplare sind zweifelsfrei eine öffentlichrechtliche Abgabe. Was als Pflichtexemplar angeliefert wurde (mag das auch nicht sehr ins Gewicht gefallen sein), kann nicht Eigentum des Großherzogs und auch nicht des Hausfideikommisses geworden sein. Es ist damit zu rechnen, dass man bei Aufstellungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Hofbibliothek in staatliche Verwaltung dieser Tatsache nicht Rechnung getragen hat. Die pragmatische Lösung, zu der sich das BW-Kultusministerium am 28. April 1960 verstand, dass nämlich alle vor dem 1.1.1872 in Großherzoglichem Besitz befindlichen Kunst- und Bibliotheksbestände als Stiftungsbesitz anzusehen sind, hätte auch erhebliche gedruckte Bestände zu Unrecht dem Eigentum der Zähringerstiftung (nun vom Haus Baden beansprucht) zugewiesen.

Die Hofbibliothek wurde unter Karl Friedrich durch Zusammenwerfen der Bibliothek der Regierung (also einer staatlichen Sammlung) und seiner Privatbibliothek geschaffen.

Im Handbuch der historischen Buchbestände (BW II, S. 22) schreibt Gerhard Stamm: “Ausgestattet mit einem jährlichen Aversum von etwa 500 Gulden – gelegentlich kamen Sondermittel hinzu – nahm die Karlsruher Hofbibliothek in den letzten Jahrzehnten des 18. Jhs einen stetigen, wenn auch nicht außergewöhnlichen Aufschwung. Auch die den badischen Verlegern seit 1771 abverlangten Zensurexemplare trugen zum Wachstum der Bestände
bei, die 1799 von Molter auf 30.000 Bde geschätzt
wurden.” Nach Stamm kamen also schon vor 1807 Pflichtexemplare über die Zensur der Bibliothek zugute. Die Zuweisungssumme von 500 Gulden hatte natürlich keinesfalls “privaten” Charakter, auch wenn damals noch keine klare Trennung zwischen Privatschatulle und Staatshaushalt bestand.

Nicht nur die Säkularisatiionshandschriften sind nicht als Privateigentum anzusehen, auch die kostbaren Reuchlin-Handschriften sind von diesem auf ewig St. Michael in Pforzheim vermacht worden und von daher kein großherzogliches Privateigentum.

Ihr Charakter als Staatsbibliothek kann auch für die Zeit vor 1872 nicht ernsthaft bestritten werden. Selbst wenn man dem Hausfideikommiss Eigentum an den umstrittenen Beständen zuspricht, fiel dieses 1918 als Pertinenz der Landeshoheit an das Land Baden. Den in einem solchen Fall von der seinerzeitigen Jurisprudenz anerkannten Entschädigungsanspruch der Familie hat das Land Baden 1919 (und 1930) erfüllt, indem ihr beträchtliche Vermögenswerte und landesgeschichtlich bedeutende Kulturgüter (u.a. das gesamte Zähringer-Museum) neben der finanziellen Regelung zugesprochen worden, von der Überlassung des Säkularisationsgutes Salem ganz abgesehen.

Die klar umreißbare Gruppe der “Hinterlegungen” in der BLB dürfte Eigentum der Zähringer Stiftung geworden sein. Angesichts des Zusammenhangs mit der Türkenbeute kann man auch für die orientalischen Handschriften, die aus der Türkenbeute in die Landesbibliothek kamen, die Zugehörigkeit zur Zähringer Stiftung annehmen.

Wenn es zutrifft, was mir zu Ohren kam, dass die Landesbibliothek der Landesstiftung die orientalischen Handschriften zum Kauf angeboten hat, so wäre das klar inakzeptabel. Die Landesbibliothek kann nicht über das Eigentum anderer, hier der Zähringer-Stiftung, das satzungsgemäß unveräußerlich ist, verfügen!

Ein Anspruch des Hauses Baden auf Leistungen aufgrund von Eigentumsrechten in der Landesbibliothek ist daher abzulehnen!