Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Kulturausschuss des Bundestags billigt Gesetz zum UNESCO-Kulturschutz

Kulturausschuss des Bundestags billigt Gesetz zum UNESCO-Kulturschutz

unesco

Deutschland hat sich lange schwer damit getan, der Vereinbarung der UNESCO von 1970 zum Schutz von Kulturgütern zuzustimmen. Gestern hat der Kulturausschuss des Bundestages einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, über den das Plenum am 1. Februar abstimmen soll. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn sagte, es seien zahlreiche Einwände von Experten berücksichtigt worden. Nach dem vorliegenden Text könne die Bundesregierung nun auch verhindern, dass Kulturgut von gesamtstaatlicher Bedeutung ins Ausland exportiert wird. Der Streit um die Badischen Handschriften haben den Handlungsbedarf deutlich gemacht, betonte Frau Griefhahn.

Weitere Nachweise:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Die Änderungen finde ich noch nicht online, das UNESCO-Gesetz ist unter
http://dip.bundestag.de/gesta/16/XA003.pdf
http://dip.bundestag.de/brd/2006/0155-06.pdf
dokumentiert.

Nach bisherigem Recht konnte die Eintragung national wertvoller Kulturgüter von Bundesseite aus beantragt werden (“Zur Wahrung eines gemeindeutschen Interesses kann der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien die Eintragung in das Verzeichnis beantragen.”,
http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschg/BJNR005010955.html ). Die Entscheidung traf aber die zuständige oberste Landesbehörde. Nun soll die Entscheidung über die Eintragung offenbar auch vom Bund getroffen werden können.

CC für NGOs

Nicole Ebber schrieb in der CC-Liste:

Ich habe Informationswirtschaft an der FH in Koeln studiert und vor
kurzem meine Diplomarbeit mit dem Titel “Creative Commons Lizenzen:
Chancen und Risiken fuer das Management von Non-Governmental
Organisations” geschrieben. Die Arbeit wurde recht schnell und recht gut
bewertet und nun habe ich sie auf meiner Website veroeffentlicht. Ein
deutsches und englisches Abstract sowie die Arbeit als PDF findet Ihr
bei Interesse unter http://www.antischokke.de/meine-diplomarbeit.

CC

Als Appetithappen hier das Abstract:
In dieser Diplomarbeit werden die Chancen und Risiken der Creative
Commons Lizenzen (CCL) fuer das Management von Non-Governmental
Organisations (NGOs) aufgezeigt und untersucht. Das Konzept der Creative
Commons Lizenzen wird zunaechst in das Spannungsfeld zwischen „geistigem
Eigentum“ und „digitaler Allmende“ eingeordnet und ausfuehrlich
vorgestellt. In der Betrachtung des NGO-Managements werden die
Stakeholder der Organisationen spezifiziert. Die theoretischen
Erkenntnisse der Arbeit geben zusammen mit den Ergebnissen einer
Befragung von vier NGO-Verantwortlichen Hinweise, wie eine NGO die
Chancen der CCL nutzen und deren Risiken vermeiden kann. Die vorliegende
Arbeit liefert neun Hypothesen ueber dieses weitgehend unerforschte
Untersuchungsgebiet, die sich aus Theorie und Empirie ableiten und
hiermit als vorlaeufig verifiziert betrachtet werden. Zusammenfassend
gelangt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Chancen der CCL
gegenueber den Risiken ueberwiegen. Sie stellt aber auch fest, dass eine
abschliessende Bewertung dieser Faktoren nie losgeloest vom Dialog
zwischen der NGO und ihren Stakeholdern erfolgen darf. Deren
individuelle Einstellung zu einer freien Lizenzierung digitaler
Informationsgueter muss die NGO bei der Einfuehrung der CCL stets
beruecksichtigen. Ferner soll diese Arbeit NGOs und
informationswissenschaftlich Interessierten Anregungen fuer den
erfolgreichen Umgang mit Informationsguetern und den Einsatz freier Lizenzen geben.

Eine lesenswerte Information auch für jene, die sich einfach etwas vertieft über die Vorzüge und Nachteile von CC-Lizenzen (oder allgemein freier Lizenzen, wie sie der Wikipedia zugrundeliegen) unterrichten möchten.

Wirklich freie Inhalte, die auch kommerzielle Nutzungen erlauben, werden bisher von den Anwendern der CC-Lizensen insgesamt und von den in der Arbeit untersuchten NGOs leider nicht gefördert. Mit PLoS, BMC und Hindawi ist die Wissenschaft, also die Open Access-Bewegung (neben der Wikipedia bzw. Wikimedia Commons, was Bilder und Medien angeht) führend hinsichtlich von CC-BY.

Der Grafik S. 39 ist zu entnehmen, dass leider etwa zwei Drittel aller CC-lizensierten Werke eine kommerzielle Nutzung ausschließen.

Die Nachteile von NC-Lizenzen erläutert Moeller im (auch sonst lesenswerten) Open Source Jahrbuch 2006, S. 271 ff.:
http://www.opensourcejahrbuch.de/download/jb2006

Bedeutende freie Projekte und Gemeinschaften lehnen NC ab. Neben der Open Source Community, der es um freie Software geht, ist die Wikipedia bzw. das Medienarchiv der Wikimedia-Projekte Wikimedia Commons zu nennen. Wer möchte, dass sein Bild in der Wikipedia gezeigt wird, muss es CC-BY oder CC-BY-SA lizensieren.

Es ist völlig unklar (solange keine Rechtsprechung vorliegt), was “kommerziell” meint: Ist die Website eines Rechtsanwalts kommerziell, auf der diese einige alte Archivalienbilder aus dem Staatsarchiv Bückeburg postet, oder das Blog, das mit Google-Ads ein paar Cent verdient? Ist eine wissenschaftliche Verlagspublikation kommerziell? Richtlinien, die von der CC-Organisation vorgegeben werden, binden nur diejenigen, die sich davon gebunden fühlen. Im Zweifel ist es jedem Urheber unbenommen, vermeintliche Lizenzverletzungen durch Abmahnungen zu verfolgen, wenn er denkt, dass NC missachtet wurde.

Kommerzielle Nutzung erhöht die Chance auf Impact: Wenn kommerziele Multiplikatoren nutzen, wird beispielsweise freies Wissen weiter verbreitet als in der nichtkommerziellen “Nische”.

US: Paying for NARA content via Footnote.com

I suppose it’s not breaking news that libraries and archives aren’t flush with cash. So it must be hard for a director of such an institution when a large corporation, or even a relatively small one, comes knocking with an offer to digitize one’s holdings in exchange for some kind of commercial rights to the contents. But as a historian worried about open access to our cultural heritage, I’m a little concerned about the new agreement between Footnote, Inc. and the United States National Archives. And I’m surprised that somehow this agreement has thus far flown under the radar of all of those who attacked the troublesome Smithsonian/Showtime agreement. Guess what? From now until 2012 it will cost you $100 a year, or even more offensively, $1.99 a page, for online access to critical historical documents such as the Papers of the Continental Congress.

This was the agreement signed by Archivist of the United States Allen Weinstein and Footnote, Inc., a Utah-based digital archives company, on January 10, 2007. For the next five years, unless you have the time and money to travel to Washington, you’ll have to fork over money to Footnote to take a peek at Civil War pension documents or the case files of the early FBI. The National Archives says this agreement is “non-exclusive”—I suppose crossing their fingers that Google will also come along and make a deal—but researchers shouldn’t hold their breaths for other options.

Read more from Dan Cohen at:
http://www.dancohen.org/blog/posts/national_archives_footnote_agreement

It’s a sad message for Open access advocates. Let us hope that a lot of people who are buying access are ignoring the “terms of use” by making the Public Domain content free on other servers.

More information (and critical points) at the Spellbound blog:
http://www.spellboundblog.com/2007/01/17/footnotecom-and-us-national-archives-records

Short critical comment:
http://freegovinfo.info/node/858

When is open access really open access?

“Some forms of open access are, it seems, more open than others, with an American Scientist Open Access Forum debate ending with a consensus that a number of open access (OA) models exist”, reports IWR
http://www.iwr.co.uk/information-world-review/news/2172651/whn-open-access-really-open

The debate was in early December. I agree with the statement by Peter Murray-Rust:
http://listserver.sigmaxi.org/sc/wa.exe?A2=ind06&L=american-scientist-open-access-forum&D=1&O=D&F=l&S=&P=100729

See also his blog entry:
http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust/?p=203

Harnad and others are permanently ignoring that all relevant OA declarations (BOAI, Bethesda, Berlin) have as essential point the removal of “permission barriers” (Suber).

The Berlin declaration had the form of a license (requesting that an OA document should be labeled as such by addition of the text of the declaration) but the growing popularity of the Creative Commons licenses makes them the first choice.

PLoS and BMC’s Creative Commons Licenses CC-BY are exactly that what the OA definitions request. Whether excluding commercial use nor forbidding derivative works is in consent with these definitions. Each scholar should understand what he signs. If a scholar had signed BOAI he has explicitely given support to the aim that scholarly output should be really free. This means:
*mirroring the article in other repositories is allowed
*class room use is allowed
*using it for commercial online-media is allowed
*translating in another languages is allowed
and so on.

Suber seems to have decided not to attack Harnad although Harnad’s position is not on the ground of the relevant OA definitions. The most authoritative source for OA is Suber’s website and his interpretation of OA is unmistakable.

You can find a summarry of Suber’s position and my critical comments (in English) at:
http://archiv.twoday.net/stories/320964

Most DOAJ journals are definitively not OA in the Berlin/BOAI sense.

Should be satisfied with free breakfeast if our aim was to have also free lunch?

*OA advocates should underline all the time they speak about OA that OA is both: cost free and free of permission barriers.

*OA repositories and OA journals should allow (and request) CC licenses for all content.

*The default CC license should be CC-BY.

*Mandatory deposit regulations for funded research should contain the duty to remove permission barriers (according to the last two points)

*If an author or an institution pays a lot of money for OA in a so-called hybrid journal the content should be free of permission barriers (default CC license).

*We need a registry (using OAI-PMH) for scholarly OA content free of permission barriers (whether DOAJ nor OAIster nor the CC search allows to filter such content).

This is also essential for advocates of open content projects like the Wikipedia and for advocates of OA for cultural heritage items in archives, libraries and museums. (And for advocates of open data too, where the remix-ability is a core feature of “Open Science”).

US: Weblog on Institutional Review Boards

http://institutionalreviewblog.blogspot.com

The main focus of the five weeks old weblog seems to be the problems which are IRBs causing for Oral History projects.

“An institutional review board/independent ethics committee (IRB/IEC) (also known as ethical review board) is a group that has been formally designated to review and monitor biomedical and behavioral research involving human subjects.” (en.wikipedia).

Staatsarchiv Hamburg publiziert in "Open Access"-Verlag

http://hup.sub.uni-hamburg.de

Alle Publikationen der Hamburg University Press stehen sofort online “Open Access” zur Verfügung, daher auch die Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg.

Herausgeber: Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg

Die traditionsreiche Schriftenreihe des Staatsarchivs „Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg“ erscheint seit dem Jahr 1910. Seit 2004 veröffentlicht das Staatsarchiv neue Bände der Reihe bei Hamburg University Press.

Inhalt

* Digitales Verwalten – Digitales Archivieren. 8. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen“ am 27. und 28. April 2004 im Staatsarchiv Hamburg
Band 19
* Forschung in der digitalen Welt. Sicherung, Erschließung und Aufbereitung von Wissensbeständen
Band 20
* Die Hamburgisch-Lübischen Pfundgeldlisten 1485-1486
Band 21
* Forschung in der digitalen Welt. Sicherung, Erschließung und Aufbereitung von Wissensbeständen
Band 20

ISSN 0436-6638

Zeitungsarchivierung- was gibt es für Möglichkeiten?

Liebe Teilnehmer,

da ich als Restauratorin über eine neue Aufbewahrung der Zeitungen in unserer Einrichtung nachdenke, wäre ich sehr dankbar für Hinweise, wie dies in anderen Einrichtungen gehandhabt wird.
Unsere bisherige Lösung, das Binden der Zeitschriften mit Klebebindung und festen Rücken ist aus konservatorischer Sicht nicht optimal.
Hat jemand Erfahrung mit z.B. einer Aufbewahrung in Archivkästen usw.? Wie ist das Handling in einem solchen Fall?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Beste Grüße Jana Moczarski

Justizdatenbank Baden-Württemberg

Das InsoBlog http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic/index.php?p=138
hat die gut versteckte Rechtsprechungsdatenbank mit Gerichtsentscheidungen aus Ba-Wü entdeckt:
http://www.justizportal-bw.de/servlet/PB/menu/1203603/index.html

Die Nutzungsbedingungen sind aufgrund § 5 UrhG und § 87e UrhG wie bei solchen Gerichtsdatenbanken üblich unbeachtlich. Die Gerichtsurteile sind gemeinfrei, dies gilt auch für die Präsentation. Einzelne Texte dürfen auch aus einer geschützten Datenbank entnommen werden, entsprechende vertragliche Einschränkungen sind unwirksam.

Weitere solche Datenbanken: http://archiv.twoday.net/stories/566968

Bibliotheksdublette

Das Antiquariat Fons Blavus hat eine entzückende Entdeckung in einem seltenen alten Druck gemacht, ein unbekanntes Gedicht Keplers:

Kepler, Johannes. Achtzeiliges lateinisches Gratulationsgedicht (4 Distichen). “Johann. Keplerus/Mathematicus.” am Ende. In: Pfanner, Johannes. IN LAVDEM OPT[IMARUM] ARTIVM AC DISCIPLINARVM, ORATIO, Dicta Publ[ice], in Amplissima Corona, FLORENTIS ULMANORUM GYMNASII, à Johanne Pfannero, Vienens[is]. Proprid[ie] Id[us] Februar[ii] [das ist der 11. Februar] Anno 1627. [Erste und einzige Auflage]. Ulm in Schwaben: Jonas Saur 1627. 39 Seiten. Titelblatt mit feiner Bordüre. Mehrere Schmuck-Initialen und barocke Zierstücke im Text. Marmorierter Rückenheftstreifen. Klein 4to. In neuer Kassette. 9.500,– €
Keplers Gedicht in vier anspruchsvollen lateinischen Distichen, mit einem Lob auf den Verfasser und auf das Ulmer Gymnasium, blieb in diesem Druck nahezu 380 Jahre lang verborgen. Zur Drucklegung seiner Rudolphinischen Tafeln hatte sich Johannes Kepler von Dezember 1626 bis September 1627 in Ulm aufgehalten. Bei dieser Gelegenheit widmete er dieses Gratulationsgedicht dem aus Wien stammenden Johannes Pfanner für seine an 11. Februar 1627 gehaltene “Rede zum Lob der besten Künste und Wissenschaften des blühenden Ulmer Gymnasiums”. Durch die Einrichtung einer philosophischen und theologischen Fakultät sowie eines Poetik-Lehrstuhls war die Ulmer Schule in den Jahren 1622 und 1626 zu einem akademischen Gymnasium erweitert worden. Die Rede Pfanners wurde gleichzeitig mit Keplers Rudolphinischen Tafeln in der Offizin von Jonas Saur gedruckt. – Johannes Pfanner aus Wien hatte sich am 17. Juli 1624 unter dem Rektorat von Christoph Besold an der Universität Tübingen immatrikuliert. Zwischenzeitlich am Gymnasium Ulm schrieb er sich im Oktober 1627 an der Universität Basel ein, wo er 1634 zum Dr. med. promoviert wurde. Im Briefwechsel von Wilhelm Schickard (Hrsg. von Dr. Friedrich Seck) wird Pfanner mehrfach erwähnt. Im Kreis um Johannes Kepler, Wilhelm Schickard, Johannes Buxtorf etc. war er wohlbekannt. – Titelblatt im Bundsteg mit zwei kleinen Knickfalten. Alle Blätter handschriftlich von alter Hand durchnumeriert. Bibliotheksstempel verso Titel mit Doublettenstempel. Gutes Exemplar der sehr seltenen Veröffentlichung mit einem Gedicht von Johannes Kepler. Deutsche Übertragung liegt vor. – (Nicht in der Bibliographia Kepleriana bei Caspar und Hamel; nicht bei Dünnhaupt oder Weyermann (Ulmer Gelehrte); nicht in der Edition von Keplers Gedichten (Gesammelte Werke Band 12); nicht in F. Hammer: J. Keplers Ulmer Jahr. Lediglich vier Exemplare weltweit nachweisbar in öffentlichen Bibliotheken (KVK)).

Aus dem Katalog der Ludwigsburger Antiquariatsmesse
http://www.antiquaria-ludwigsburg.de

Fehlt VD17, vorhanden WLB Stuttgart.

Soviel zum Thema: wertlose Dubletten.

Familienarchiv für 48.000 Euro

Antiquariat Inlibris Wien bietet auf der Stuttgarter Antiquariatsmesse an:

Familienarchiv Bylandt-Rheydt, darin 15 zumeist
eigenh. Dokumente von und zu Christian und
31 zumeist eh. Dokumente von und zu Friedrich
Leopold Stolberg. Dabei: Eh. Manuskripte, Korrespondenzstücke
u. a. von Familienangehörigen, Verwandten,
Freunden und Nachkommen sowie von
deren Zeitgenossen. Zusammen ca. 1100 SS., davon
ca. 600 SS. von und zu Christian und Friedrich Leopold
Stolberg bzw. deren Zeitgenossen, Familienangehörigen,
Verwandten und Freunden (1759 bis ca.
1840); weiters ca. 500 SS. von und zu Nachkommen
der Grafen Stolberg und deren Familien (bis ca.
1967). € 48 000,–
Die im angebotenen Familienarchiv überlieferte Sammlung
von Briefen und Dokumenten zur Geschichte der
Familie Stolberg, die über die Familie von Gabriele Gräfin
Saint-Genois (1829–1904), eine in Baden bei Wien ansässige
Enkelin Friedrich Leopold Stolbergs, in unsere Gegenwart
hinübergekommen ist, erstreckt sich über sieben
Generationen und mehr als zwei Jahrhunderte hinweg:
von einem Brief von Friedrich Leopolds und Christians
Vater Christian Günther Gf. Stolberg bis zu einem Brief
Artur Bylandt-Rheydts – des Dichters Ururenkel – und
zu Briefen von dessen Nichte Gabriele von Rekowski.
Von Christian Stolberg finden sich u. a. 5 eh. Briefe (zusammen
24 SS.) und die zeitgenössische Abschrift eines
weiteren Briefes (1½ SS.), ein eh. Manuskript und eine
zeitgen. Abschrift eines Gedichtes (1½ bzw. 4 SS.) sowie
ein eh. Albumblatt (1 S.), des weiteren eine Haarlocke
und ein Manuskript seiner Nichte mit der Schilderung
seines Heimgangs (7½ SS.). Von Friedrich Leopold Stolberg
finden sich u. a. 16 eh. Briefe (zusammen 52 SS.)
und zeitgen. Abschriften von drei weiteren Briefen (zusammen
18½ SS.), eine zeitgen. Gedichtabschrift (1 S.)
und mehrere Abschriften von kleinen Eintragungen in
die Stammbücher seiner Töchter Maria Agnes und Maria
Theresia (zusammen 25½ SS.), des weiteren gleichfalls
eine Haarlocke und eine zeitgenössische Abschrift eines
Manuskripts über seinen Heimgang (61½ SS.). – Neben
diesen teils unveröffentlichten Briefen, Manuskripten und
diversen Memorabilia bilden insbesondere teils eh. und
teils in Abschrift erhaltene Briefe und Manuskripte von
nahen Verwandten den Kern der umfangreichen Sammlung,
die von Briefen der Eltern der Gebrüder Stolberg
und Briefen von deren Geschwistern und Schwagern bzw.
Schwägerinnen über Friedrich Leopolds und – unter Auslassung
des kinderlosen Christian – seiner Geschwister,
Kinder und Kindeskinder hinreicht. Neben den Schilderungen
der jeweils letzten Stunden im Leben von
Friedrich Leopold und Christian Stolberg zirkulieren
in der Familie auch Dokumente über das Hinscheiden
ihres Neffen Johann Bernstorff, von Christian Stolbergs
Schwager Johan Ludvig Reventlow, von ihrer
Schwester Henriette Auguste, von Friedrich Leopolds
Sohn Christian Ernst u. a. Nicht minder häufig als Todesfälle
sind Geburten; so etwa wird Friedrich Leopolds
und Christians Nichte Emilie Luise Henriette Mutter,
Friedrich Leopold wird wiederholt Vater, der Gebrüder
Stolberg Schwester Friederike Julie Marie Charlotte
wird Mutter einer Tochter und Friedrich Leopold wird
Großvater. Auch Ereignisse zwischen Geburt und Tod
finden wiederholt Ausdruck: etwa die Hochzeit von
Friedrich Leopolds Tochter Marie Agnes und Ferdinand
Gf. zu Stolberg-Wernigerode, über deren Verbindung der
Vater des zukünftigen Bräutigams Christian Friedrich
Gf. zu Stolberg in Wernigerode mit dem zukünftigen
Brautvater Friedrich Leopold Stolberg, die Mutter des
zukünftigen Bräutigams Auguste Eleonore zu Stolberg
in Wernigerode mit dem zukünftigen Brautvater und mit
dessen Gattin und deren Sohn sowie der Vater des zukünftigen
Bräutigams mit seinem Sohn korrespondieren.

Aus dem Katalog
http://www.antiquare.de/download/katalog2007.pdf

Baders Herda

http://commons.wikimedia.org/wiki/Herda_Erz%C3%A4hlungen_und_Gem%C3%A4lde

Der Titel ist in der ZDB gemeinsam mit der Vorgängerzeitschrift Johann Georg Pahls (bei Herder in Freiburg 1811-1815, ebenfalls auf Commons, dort leider ohne die Titelkupfer) angesetzt. Erschienen ist 1841 in Karlsruhe und Freiburg offenbar nur der erste Band der neuen Folge. Verfasser war Josef Bader.

Bader war Archivar (und Sagensammler). Siehe zu ihm:
Klein, Michael: Eine frühe “Sammlung” im Generallandesarchiv Karlsruhe : Das “Historische Archiv” und Josef Bader (1805-1883).
In: Aus der Arbeit des Archivars : Festschrift für Eberhard Gönner / Hrsg.: Richter, Gregor. – Stuttgart, 1986. – S. 339-360 Sein Nachlass befindet sich im Stadtarchiv Freiburg.

Baders Herda ist selten: Nachweise für Pahl/Bader im KVK/ZDB nur für die UBs HD und TÜ, LB Stuttgart, HAAB Weimar. Davon 1841, also Bader: nur Heidelberg und Weimar.

Das Inhaltsverzeichnis beginnt:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:De_Erz%C3%A4hlungen_und_Gem%C3%A4lde_%28Bader%29_006.png
(Um ungefähr zur Seite zu kommen: von der gewünschten Seitenzahl 74 abziehen.)

Das auf Commons digitalisierte Exemplar stammt aus der aufgelösten Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek Donaueschingen und befindet sich nun in Privatbesitz in Neuss. Ich vermittle den Kontakt zum Eigentümer 😉