Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Kalenderblatt: Sibylle von Cleve (* 17. Januar 1512 in Düsseldorf)

Heute vor 495 Jahren wurde Sibylle von Cleve in Düsseldorf geboren.
Mit ihr “ist die Historia von der schönen Magelona verbunden, denn als im Jahre 1527 Johann Friedrich und Prinzessin Sibylle von Cleve mit einem großen Fest den Bund der Ehe eingingen, erhielten sie sehr wahrscheinlich vom ehemaligen sächsischen Prinzenerzieher Veit Warbeck eine Übersetzung des französischen Liebes- und Ritterromans “Ein sehr lustige histori von dem Ritter mit den silbern schlüsseln und der schonenn Magelonna, fast lieplich zu lesenn …” geschenkt. Warbecks Handschrift von 1527 wird in der Forschungsbibliothek Gotha aufbewahrt.

Der Roman handelt von der Liebe zwischen dem Grafensohn Peter und der Königstochter Magelone. Da Magelone einem anderen Manne versprochen ist, fliehen sie vom neapolitanischen Hof. Auf einer Rast schläft Magelone in den Armen ihres Ritters ein, er ist von dem Anblick so überwältigt, dass er ihr Kleid öffnet und zwischen ihren Brüsten seine ihr als Liebespfand geschenkten Ringe findet, die
in just diesem Moment von einem Raben gestohlen werden. Peter nimmt die Verfolgung auf und gerät durch allerlei Zufälle in den Orient an den Hof des Sultans von Babylonien.

Als Magelone aufwacht, überantwortet sie sich der Führung Gottes, geht als Pilgerin nach Rom und dann zu Peters Eltern. Nachdem man im Bauche eines großen Fisches die Ringe wiederfand und daraus den Tod Peters schloss, gründet Magelone auf einer Insel ein Spital und eine Kirche, die sie in Erinnerung an ihren Geliebten St.Peter nennt.

Peter ist derweil von dem ihn väterlich liebenden Sultan zu höchsten Ämtern ausersehen. Doch quälen ihn die Gedanken an die verlorene Geliebte, und er darf mit einem reichen Schatz ausgestattet heimziehen, verliert den Schatz jedoch auf einer Insel eben jener Insel der Magelone, wo sie ihn zum Ausbau ihres Spitals verwendet. Später gerät Peter als kranker Pilger dorthin zurück, wird von Magelone gepflegt, und sie erkennt ihn aus seiner Lebenserzählung als ihren Geliebten wieder. Sie feiern Hochzeit und leben noch viele Jahre glücklich in ihren Ländern.

Der Märchenstoff der Magelone geht auf Erzählungen aus dem Umkreis von 1001 Nacht zurück und ist über Südeuropa nach Frankreich gelangt, wo 1453 der anonyme Ritterroman Pierre de Provence et la belle Maguelonne entstand. Veit Warbeck (vor 1490-1534), langjähriger Berater und Diplomat des Kurfürsten Friedrich des Weisen sowie Weggefährte Luthers und Spalatins, hat sich bei seiner Übersetzung im Wesentlichen an die französische Vorlage gehalten, sie aber in protestantischem Sinne bearbeitet. Motive der Handelnden sind Liebe und Treue, Ritterlichkeit, Barmherzigkeit und Gottesfurcht. Veit Warbeck hat eben diese Tugenden dem Hochzeitspaar Johann Friedrich und Sibylle gewünscht. Wie wir heute wissen, haben beide in ihrer Lebensführung diesen Tugenden sehr wohl entsprochen. Der Briefwechsel beider während der fünfjährigen Gefangenschaft Johann Friedrichs ist ein Zeugnis ihrer innigen Liebe. (…)”

Soweit ein Auszug aus einem Beitrag von Erdmann von Wilamowitz-Moellendorff von der Herzogin Anna Amalia Bibliothek für die Wochenendbeilage der Thüringischen Landeszeitung vom 06.11.2004.

Sibylle von Cleve war die älteste Tochter von Herzog Johann III. von Kleve (1490-1539) und der Maria von Jülich-Berg (1491-1543), der Erbtochter von Herzog Wilhelm IV. von Jülich-Berg (1455-1511). Sibylle wurde 1512 geboren, drei Jahre später ihre jüngere Schwester Anna, die später die vierte Frau von Heinrich VIII. werden sollte. Zur Wahl von Anna hatte ein angeblich geschöntes Porträt von Holbein d.J. beigetragen. Die Ehe wurde nie vollzogen und ein halbes Jahr später anulliert (Anna fügte sich, blieb in England und überlebte Heinrich und alle seine Frauen.)

Das Haus Kleve pflegte offenbar eine ausgeprägte Heiratspolitik. Schon im Kindesalter wurde für Sibylla eine Verbindung mit den Wettinern angestrebt, die sich wg. anderweitiger Heiratspläne der Wettiner in Richtung des Hauses Habsburg zunächst aufgegeben wurde. Nachdem sich diese Pläne zerschlagen hatten, wurde die Verbindung des sächsischen Kurprinzen mit dem Haus Cleve-Berg doch noch in die Tat umgesetzt. Motivische Parallelen zur Erzählhandlung der Schönen Magelone in der Übertragung des aus Schwäbisch-Gmünd stammenden Veit Warbeck sind augenfällig, weitere Bezüge bieten die ausgedehnten Turnierschilderungen, die der Turnierleidenschaft des Sachsen korrespondieren und natürlich die Schönheit der bei Ihrer Heirat erst 15-jährigen Prinzessin, von deren Liebreiz das 1526 entstandene Brautbild Lucas Cranach d.Ä. der Kunstsammlungen Weimar zeugt (als Doppelporträt ausgeführt. Die politische Funktion für das höfische Publikum ist offenbar: Beweis der Wirksamkeit einer höheren Ordnung, Warbecks Übersetzungsarbeit “ein literarisches Kabinettstück zur Verklärung einer zwar konsequenten, aber etwas erklärungsbedürftigen Heiratspolitik” (Martin Mostert, in: Katalog zur Ausstellung “Veit Warbeck und die kurzweilige Historia von der schönen Magelone” im Prediger, Schwäbisch-Gmünd 15.12.1985-9.3.1986). Der Stoff wurde später zu einem Volksbuch und in der Romantik von Tieck nachgedichtet (mit eingestreuten Liedern, die von Brahms vertont wurden, vgl. CD-Cover. 31000 Menschen kamen im Juni 1527 nach Torgau an der Elbe, um neun Tage lang die Hochzeit des 24-jährigen Kurfürsten Johann Friedrich dem Großmütigen und der 15-jährigen Sibylle von Jülich-Cleve zu feiern, auch ein großes Turnier gehörte dazu.

20 Jahre später unterliegt der Wittenberger Johann Friedrich von Sachsen während des Schmalkaldischen Krieges in der Schlacht bei Mühlberg 1547 gegen seinen Vetter Herzog Moritz von Sachsen, der sich von den protestantischen Reichsfürsten abgewandt und dem Söldnerheer Kaiser Karls V. angeschlossen hatte, verlor dadurch die Kurwürde und geriet für einige Jahre in Gefangenschaft. Nach der Schlacht bei Mühlberg übergab Sibylle Wittenberg am 24. Mai 1547 dem Kaiser, der ihr dafür große Hochachtung zollte und zog sich nach Weimar zurück (da war sie 35). Ihre Bitten um Erleichterung der Gefangenschaft ihres Gemahls, mit dem sie einen lebhaften Briefwechsel unterhielt, blieben erfolglos. Das Sibylle zugeschriebene Klaglied “Ach Gott, mich tut verlangen / nach dem der jetzt gefangen / dem liebsten Fürsten mein” findet sich auch in der Heidelberger Liederhandschrift (Nr. 62); es wird mit weiteren Belegen versehen von Albrecht Classen im Jahrbuch für Volksliedforschung 44.1999, S. 34-67 (“Neuentdeckungen zur Frauenliteratur des 15. und 16. Jahrhunderts: Beiträge von Frauen zu Liederbüchern und Liederhandschriften, ein lang verschollenes Erbe”) besprochen (S. 49-52). Erst 5 Jahre später konnten beide in Coburg im September 1552 ein rührendes Wiedersehen feiern. Beide starben nur 2 Jahre später im Abstand von 14 Tagen. Beide ruhen in der Stadtkirche zu Weimar. Ein sehr lebendiges biographisches Porträt der Sibylle von Cleve zeichnet der frühere Bürgermeister von Kleve, Dr. Josef Stapper im Webportal der Stadt, näheres möge man dort bitte nachlesen.

Sowohl Lucas Cranach d. Ä. wie auch sein Sohn haben die beiden mehrfach gemalt, oft zur gleichen Zeit als Doppelporträts. Diese Bilder haben ihr eigenes Schicksal und waren Gegenstand spektakuläter Kunstraube. Am 11./12. Oktober 1992 wurde Sibylle von Cleve zusammen mit Martin Luther, Katharina von Bora und weiteren vier Cranach-Porträts aus der Schlossgalerie geraubt. Nur drei Wochen später konnten die Gemälde unter abenteuerlichen Umständen auf einem Baumarkt bei Göttingen Hehlern abgenommen werden. Der Weimarer Journalist Bernhard Hecker schilder diesen größten Raub der Weimarer Kriminalgeschichte in einer Sammlung historischer Kriminalfälle unter dem Titel “Tatort Klassikerstadt”. Von den Kunstdieben selbst aber fehlt bis heute jede Spur – ja, wenn Sibylle erzählen könnte, was sie in drei Entführungswochen erlebt hat … Dieser Fall ging trotz der unglaublichen Schlamperei des Wachmanns (“Mer hats reschelrescht de Kraft gelaehmt”, TAZ Nr. 3833 vom 14.10.1992 Seite 5) nochmal gut. Anders sah es aus mit dem kleinen Tafelbild (21 x 15,5) der Sibylle, das Lucas Cranach d. J. malte und das 1995 auf der Markgrafenauktion im neuen Schloss zusammen mit seinem Gegenstück, dem Bildnis des Kurfürsten Johann Friedrich, versteigert werden sollte. “Bei der Vernissage waren etwa 3500 Leute. Das Bild in Größe einer Handspanne lag in einer aufklappbaren Vitrine zusammen mit etwa 20 Silberobjekten. Als der zuständige Mitarbeiter sie für einen Händler aufschloss, muss [der Dieb] gezielt den Deckel hochgehoben und das Holztäfelchen herausgenommen haben.” (Christoph Graf Douglas) Ein Kollateralschaden der Markgrafenauktion. Niemand hatte den Dieb bemerkte. Es war Stéphane Breitwieser, ein zwanghaft veranlagter Kunstdieb, der nur für seine eigene Privatsammlung stahl und in den folgenden 6 Jahren unerkannt noch 239 Werke aus europäischen Museen stehlen konnte. Darunter Meisterwerke von Pieter Bruegel d. Ä., Lucas Cranach d. J., Antoine Watteau, einen Stich von Albrecht Dürer, Gesamtwert mind. 20 Mio. Als die Mutter von der Festnahme ihres Sohns erfuhr, versenkte sie die Antiquitäten im Rhein-Rhone-Kanal, die Gemälde – darunter auch das der Prinzessin von Cleve – schredderte und zertrümmerte sie und entsorgte sie im Müll – als Breitwieser davon später in der Zelle erfuhr, unternahm er einen Selbstmordversuch. „Mir blutet das Herz“, sagt Breitwieser, „das männliche Gegenstück zu Cranachs Frauenbildnis (das er [- selbst herzlos -] in der Vitrine zurückließ) wird auf ewig allein bleiben.“ (F.A.Z., 07.10.2006, Nr. 233 / Seite 9; Die ZEIT, 9.3.2006, Nr. 11; F.A.Z., 01.03.2006, Nr. 51 / Seite 42; Die WELT, 08.01.2005; Brand eins 1/2003)
Doppelporträt Johann Friedrich von Sachsen-Sibylle von Cleve Lucas Cranach d.J. (1515-1586): Zwei Bildnisse: 2275 (A) Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen (1995 in Baden-Baden versteigert (?)), 2275 (B) Seine Gemahlin Sibylle von Cleve (1995 bei der Vorbesichtigung geraubt, 2001 zerstört)

PhotoLit

http://www.photolit.de
An international databank „in the making”

PhotoLit is a freely accessable databank which aims to list photographic literature published since 1839 . It is NOT a list to order books from. At present (October 2006) PhotoLit lists ca. 32.500 entries (c. 55 MB) of books, periodicals and periodical articles which have – in a wider or more narrow sense – to do with photography in all its artistic, visual and technical aspects. The stock listed so far is only a small part of the world’s existent photographic literature – but titles are constantly added to. And we ask your assistance to make PhotoLit more complete.

As PhotoLit has been founded in Germany it yet reflects listings which are predominantly German or English language based. An internationalisation is definitely aimed for. In spite of its present language-based handicaps (see below) PhotoLit already offers sometimes remarkably interesting research results if used creatively.

The basics for PhotoLit consists of the then-8000+ titles of a private collection, that of Rolf H. Krauss in Stuttgart. Individual hints, the contents of other private libraries, of information supplied by specialized bookshops, from bibliographies, from the net – and much else – have been added since. Though the general aim is to include as much data from public collections as possible this has proved difficult due to the fact that a transfer of electronic data also needs data formating which is often too much of a demand on PhotoLit’s limited personell and technical resources.

(…) Users who want to add their own titles have now two choices: Start out from your own PhotoLit CD, or enter a title right here. The latter will then be transferred to PhotoLit at some later date.

In both cases you are asked to choose a short personalized abbreviation for your own personal book – e.g. John Miller London = JML – which is to be entered in the field “collection.

PhotoLit is maintained since 2002 by Hans Christian Adam, http://Schaden.com Photo Design Books and etmk

Trial: Journal of Digital Asset Management u. a.

Wie netbib meldet, sind die Zeitschriften von Palgrave Macmillan bis 14. Februar frei im Netz verfügbar.

Interessant scheint z. B. das
Journal of Digital Asset Management:

Journal of Digital Asset Management is the definitive new bi-monthly publication designed specifically for business executives involved in developing, deploying and maintaining DAM systems and those concerned with managing digital assets – and maximising the contribution of digital assets to strategic business goals.

Wieso kein Schiedsgericht?

In http://archiv.twoday.net/stories/2915856 schrieb ich:

“Im übrigen hat noch niemand den Vorschlag gemacht, dass auch ein Schiedsgericht – zu sehr viel günstigeren Tarifen – die Frage klären könnte, wenn sich beide Parteien darauf einigen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schiedsgericht

Nach den Akten des Staatsministeriums GLAK 233/26653 (Schreiben vom 11.4.1925) wurde aber vom Haus Baden die Frage aufgeworfen, ob man hinsichtlich des Aufwertungsanspruchs ein Schiedsgericht oder ein ordentliches Gericht einschalten solle.

Ein Schiedsgericht wäre eine attraktive Alternative zu einer (von niemandem angestrebten) Klage. Für das Haus Baden (bzw. die vom Tropf des Landes abhängige Zähringer-Stiftung, der eine eigenständige Klageposition zukommt) hätte es den Vorteil, dass ein Schiedsgericht ebenfalls ein faires Verfahren zu wesentlich günstigeren Tarifen garantiert. Für die Öffentlichkeit hätte das Schiedsgericht den Vorteil, dass Kulturgüter nicht durch stümperhafte Verhandlungen von Ministerialbürokraten preisgegeben werden.

Einschlägige Berechnungen über die Kosten bei Wax/Würtenberger (S. 39-43) zeigen deutlich, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten zugunsten des Hauses Baden handelte, denn das Land ist nach § 2 GKG von den Gerichtskosten befreit. Wenn ein Rechststreit bei einem Streitwert von 30 Mio. Euro “deutlich mehr” als 3 Mio. Euro an Kosten verursachen würde – was kümmert das das Land? Wenn eine Partei offensichtlich unbegründete Ansprüche erhebt, kann es kein Argument für einen Vergleich sein, dass diese Partei sehr hohe Gerichtskosten hätte. Es sollte ein Vergleich auf der Basis einer gutachterlich bewusst herbeigeredeten Schwäche geschlossen werden.

Auch bei fünf Musterverfahren mit geringerem Gegenstandswert, die exemplarische Klärungen vornehmen könnten, kommen die Gutachter auf 800.000 Euro.

Dass die Möglichkeit eines Schiedsgerichts überhaupt nicht ins Kalkül gezogen wurde, verwundert angesichts der dilettantischen Machart des Gutachtens nicht weiter.

Fürstenenteignungs-Causa 1926 in Baden

Ergänzend zu:
?s=f%C3%BCrstenenteignung

Durchgesehen habe ich die Akten des Justizministeriums GLAK 234/10076

Wiederholt stellt die sich badische Regierung auf die Auffassung, die Frage der Auseinandersetzung mit dem vormaligen Regentenhaus sei abgeschlossen, in Baden bestehe angesichts der Vereinbarung über das Eigentum am Domänenvermögen kein Handlungsbedarf.

Ex post muss das als Fehleinschätzung angesprochen werden, da große Teile des staatlich verwalteten Kulturguts strittig waren. Es ist auch unverständlich, wieso man bei den Verhandlungen über den Ankauf der Kunsthallen-Gemälde bzw. den Aufwertungsanspruch des Hauses Baden nicht auch die anderen Sammlungen in der Landesbibliothek und im Landesmuseum einbezogen hat.

Im Entwurf der Reichsregierung für ein Auseinandersetzungsgesetz (DS Rechtsausschuss Nr. 198) ist § 5 interessant, der den Erwerb aufgrund Privatrechtstitel definiert: mit privaten Mitteln, durch Erbgang, Mitgift oder private Schenkung erhalten.

Ist Mannheim aus dem Schneider?

In dem Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/2918302 sprachen wir die Frage an, wie es mit den ehemals Grossherzoglichen Sammlungen zu Mannheim bestellt sei, schliesslich könnte es doch sein, dass die Markgrafen von Baden auch hier ein Schlupfloch finden, Ansprüche anzumelden.

Ehemals grossherzogliche Sammlungen befinden sich vor allem in zwei Mannheimer Museum:
*dem “rem” Reiss-Engelhorn-Museum und dem
*Mannheimer Schlossmuseum, das April 2007 wiedereröffnet werden soll.

Zum rem siehe die Museumsgeschichte:
http://www.rem-mannheim.de/index.php?id=205

Zum Schlossmuseum:
http://www.schloesser-magazin.de/de/objekte/ma/ma_zeit.php

Nach der Überführung der wichtigsten kurpfälzischen Kunstsammlungen nach München bemühten sich die Grossherzöge von Baden um Ersatz durch Ankäufe von Gemälden und Grafiken.

Bei der Erweiterung der archäologischen Sammlungen war der 1859 gegründete Mannheimer Altertumsverein besonders aktiv. 1879 genehmigte Großherzog Friedrich die Vereinigung des Großherzoglichen Hofantiquariums mit den Sammlungen des Altertumsvereins.

Zur Hofausstattung gehörte laut Civilliste-Gesetz von 1831 der rechte Schlossflügel und der Schlossgarten.

Am 10. März 1922 überließ der badische Staat vertraglich alle in den Repräsentationsräumen des Mannheimer Schlosses befindlichen Kunstgegenstände der Stadt Mannheim (wohl als Dauerleihgabe).

1995 wurden vom Land Baden-Württemberg wichtige ehemalige Ausstattungsstücke für das Mannheimer Schloss angekauft, darunter auch von Großherzog Karl Friedrich aus dem Nachlass des Kardinals Rohan erworbene Gobelins (Ausgewählte Werke aus den Sammlungen der Markgrafen und Großherzöge von Baden, Patrimoni 116, 1996, S. 90-93). Ihre Abtretung an die ehemals regierende Familie hatte für böses Blut bei der Mannheimer Bürgerschaft gesorgt, verstreute Hinweise dazu befinden sich in Karlsruher Akten (z.B. 237/36319: Gobelins als “national wertvoll” eingeschätzt). Anlässlich der Erörterung eines in der Kunsthalle befindlichen Bilds (Feodor Iwanowitsch: Die gräflich Hochbergischen Kinder ca. 1806/10) am 29.9.1920 (GLAK 237/36335), das aus Mannheim stammte, erfährt man beiläufig, dass die Mannheimer Bürgerschaft gegen die Abwanderung von Kunst aus dem Mannheimer Schloss protestiert hatte und dies auch den Landtag beschäftigt hatte.

http://www.schloesser-magazin.de/de/sonderthemen/mannheim/countdown/index.php

Tapisserie

Wichtiger sind die Aussagen in den Akten des Staatsministeriums 233/26653. Das Finanzministerium teilte dem Staatsministerium am 29. April 1919 mit, dass auch die bisher von der Zivilliste verwalteten Kunstanstalten an den Staat übergehen: Kunsthalle (von der ein wertvoller Teil grossherzogliches Eigentum sei), Gemäldegalerie und Hofantiquariat in Mannheim sowie Schloss Favorite. Favorite hatte der Grossherzog dem Staat “geschenkt”, siehe Erklärung vom 18. März 1919
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG

Die Bestände der Gemäldegalerie und des Hofantiquariums seien Eigentum des Domänengrundstocks.

Damit wurden sie von dem Vertrag 1919 eindeutig erfasst und sind in Staatseigentum übergegangen. Ansprüche auf sie hat das Haus Baden nicht mehr erhoben, soweit bekannt. Sie wären inzwischen wohl auch längst verjährt.

Ausgeklammert bleiben kann ebenfalls das ehemalige Naturalienkabinett:

?p=28646#comments

Da Ansprüche offenbar nie erhoben wurden (was verwundert, ist die Eigentumslage doch gar nicht anders als bei der Kunsthalle zu werten), wird man von Landeseigentum ausgehen können und nur darauf dringen, dass dies bei einem Vergleich mit dem Haus Baden explizit anerkannt wird. Es könnte für die Kommission des Wissenschaftsministeriums nicht schaden, trotzdem sicherheitshalber einschlägige Akten des GLAK durchzusehen. In einer Ausarbeitung hat G. Mayer diese Unterlagen bereits nachgewiesen.

In der Kunsthalle ist für das Haus Baden bei den Gemälden nichts mehr zu holen (die Frage der Plastiken bleibt noch zu prüfen).

Wertvolle Bestände in Familieneigentum verwahrt das Generallandesarchiv
http://archiv.twoday.net/stories/2890191

Sieht man von den Sammlungen in Konstanz und Salem (Jüncke sowie Waffen) der Zähringer-Stiftung ab, so bleiben neben den Kroninsignien als Sonderfall die zwischen Land, Stiftung und Haus Baden strittigen Sammlungen im
* Landesmuseum und in der
* Badischen Landesbibliothek.

Salemer Archiv muss in die Verhandlungsmasse!

Unter http://archiv.twoday.net/stories/2890191 habe ich detailliert dargestellt, welche wertvollen Archivalien das Haus Baden sowohl im Karlsruher Generallandesarchiv als auch in Salem besitzt und dass es dringlich wäre, die inakzeptable Kontrolle von Unterlagen aus der Zeit vor 1918 durch das Haus Baden durch Einbeziehung in die Verhandlungen zu beenden. Ich erinnere daran, dass man mir die Benutzung des Familienarchivs verboten hat.