Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Wie füllt man die Open-Access-Dokumentenserver?

Woran liegt es, dass die inzwischen so gut wie an jeder Universitätsbibliothek bestehenden Dokumentenserver nur Bruchteile der wissenschaftlichen Produktion einer Hochschule aufnehmen?

Natürlich liegt das daran, dass die Wissenschaftler zu wenig abliefern.

Aber woran liegt das?

Es spricht viel für die These, dass es an den verschnarchten und ideenarmen Bibliothekaren liegt, die es nicht verstehen, in geeigneter Weise mit den Wissenschaftlern zu kommunizieren. Und wenn es Erfolge gibt, dann werden diese meist nicht zum Nachahmen für andere Dokumentenserver empfohlen. Die fachöffentliche Diskussion zu diesem Problem findet im wesentlichen nur in englischsprachigen Fachzeitschriften statt.

Solange man die Dokumentenserver als Dissertationsserver wahrnimmt und andere Publikationen gar nicht erlaubt, braucht man sich über mangelnde Resonanz nicht zu wundern.

Im folgenden stelle ich einige Ideen zusammen, die man mit mehr oder minder Aufwand realisieren kann. Manche mögen Schnapsideen sein, andere werden leichte Beute der üblichen Killerargumente (hammwanich, gibtsnich, kriegwaauchnichrein) werden. Vielleicht denkt aber trotzdem der eine oder andere darüber nach.

*Auf eine institutionelle Selbstverpflichtung hinwirken!

Die OA-Community ist sich einig, dass durchschlagenden Erfolg nur eine verpflichtende (“mandatory”) Erklärung verspricht, die gesamte Produktion der Forscher einer Universität oder eines Fachbereichs in den Dokumentenserver einzustellen. Die DFG-Erklärung ist nicht in diesem Sinn “verpflichtend”.

In Deutschland geht so etwas schon gar nicht. Da sind die Professoren nach wie vor die Mandarine, und mit verfassungsrechtlichem Geschwafel über die Wissenschaftsfreiheit wurde die Möglichkeit einer Ablieferungsverpflichtung hintertrieben.

Also muss man sehen, wie man die Uni-Leitung oder den Fachbereich zu einer Erklärung motiviert, die an der Grenze des (angeblich) Unzulässigen manövriert, aber trotzdem Wirkung zeigt. Wenn man einen kleinen Fachbereich hat, bei dem alle bei OA mitmachen, kann man vielleicht diesen als “Leuchtturm” benutzen, um weitere zu überzeugen.

Da die Juristen den Zwang für ausgeschlossen erklären, muss man mit einem in das Gewand der Freiwilligkeit gekleideten Quasi-Zwang arbeiten.

* Homepage-Aufsätze einsammeln!

Alles, was auf dem amtlichen Webserver der Universität sich befindet, kann im Prinzip – z.B. durch Rechenzentrumssatzung – für den Dokumentenserver reklamiert werden. Macht jemand einen Preprint auf seiner Instituts-Homepage zugänglich, dann wird er meist nichts dagegen haben, wenn man ihn darum bittet, den Beitrag auch auf dem Dokumentenserver bereitstellen zu dürfen.

* OA-Autoren gezielt ansprechen!

Wer bereits schon in einer OA-Zeitschrift publiziert hat oder z.B. in ArXiv kann mit guten Chancen darum gebeten werden, weitere Beiträge zur Verfügung zu stellen und Werbung für den Dokumentenserver zu machen.

*”Cream of Science” einsammeln!

Der Erfolg des niederländischen CoS-Projekts zeigt, dass es eine erfolgreiche Strategie sein kann, von den exzellenten Wissenschaftlern auszugehen, um
– mit Qualität zu punkten
– einflußreiche Multiplikatoren zu finden.

*Sonderdruck-Service anbieten

Der Wissenschaftler soll nur seine Sonderdrucke leihweise oder als Geschenk der Bibliothek übergeben – diese scannt und formatiert. bei Naturwissenschaftlern wird man natürlich auch oft schon ein Verlags-PDF abstauben können (Vorsicht: rechtliche Falle).

*Auf einen OA-Beauftragten der Universität hinarbeiten!

Der zuständige Mitarbeiter der UB sollte möglichst vom Rektor als OA-Beauftragter der Universität (und nicht nur der Bibliothek) bestellt werden.

*Klinkenputzen!

Der Bibliothekar/die Bibliothekarin muss mit einer Powerpräsentation durch alle möglichen Gremien und Institute ziehen, um OA und den Server bekanntzumachen. Oft hilft auch ein informelles Kaffetrinken.

Wenn es einen Mailverteiler für die Uni gibt, kann man auch diesen zu Informationen nutzen.

*Immer wieder das Impact-Argument herausstreichen!

Für Wissenschaftler zählt anscheinend am meisten das Argument, dass OA-Beiträge mehr zitiert werden. Daher sollte man gebetsmühlenartig dieses Argument in den Mittelpunkt der Argumentation stellen.

* Auf einflußreiche Unterstützer verweisen!

Neben dem Hinweis auf die Hochschulrektorenkonferenz und die DFG kann man z.B. aktuell auf die stürmischen Zulauf findende Petition hinweisen.

*Widerstände erforschen!

Sofern es nicht nur an der Unkenntnis liegt, dass Wissenschaftler nicht abliefern wollen, wäre es wichtig, eine Statistik und Auswertung der Bedenken gegen OA, wie sie bei Forschern eine Rolle spielen zu haben.

Wie häufig ist das Zeit-Argument? Wie häufig sind Plagiat-Bedenken? Wie häufig ist das “Darf ich das denn überhaupt”-Argument? Liegt eine starke Fixierung auf den Print-Bereich und die kommerzielle Kommunikation vor (z.B. bei juristischen Fakultäten)?

*Die Wissenschaftler um Hilfe bitten!

Bei solchen Gelegenheiten kann man auf das Problem der mangelnden Resonanz verweisen und fragen, welche Vorschläge oder Ideen die Wissenschaftler selbst haben.

Wieso kein Ideenwettbewerb mit ein paar attraktiven Buchpreisen?

*Mehr Werbung für die exzellenten Inhalte machen!

Ein RSS-Feed ist das Maximum an Werbung, was den Hochschulen in der Regel einfällt. Jede neue lizenzpflichtige Datenbank wird marktschreierisch im Newsletter oder den Neuigkeiten der Bibliothek beworben, aber der kostenfreie Premium-Content des Dokumentenservers wird nicht weiter herausgestellt. Wenn es z.B. gelingt, eine maßgebliche Quellenedition zum deutschen Humanismus auf den Server zu bekommen (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2900705, http://archiv.twoday.net/stories/3024246), dann muss damit massiv geworben werden (z.B. Dokument des Monats, featured content).

* (Finanzielle) Anreize schaffen

Ob es erfolgversprechend wäre, ein angestaubtes Exemplar der “Veröffentlichungen der UB X Nr. 5” als Sonderpreis für den 10. E-Print auszuloben, mag man bezweifeln. Und ob eine Karte für den Sommerball der Uni angemessen wäre (oder 5 SUBITO-Bestellungen), fragt sich ebenfalls. Bei allem, was mit Kosten verbunden ist, geht das allgemeine Gejammer los. Aber wenn man ein solches Experiment nicht versucht, wird man nie wissen, ob solche Anreize funktionieren.

* Mit Events und PR in der Hochschule präsent sein!

Aus Anlass z.B. des 500. Eprints kann man eine kleine Feier veranstalten und eine Pressemeldung herausgeben.

* Die Hochschulleitung von den Fortschritten des Servers informieren!

Da die Hochschulleitungen an sich OA unterstützen, sind sie wichtige strategische Partner. Falsch: Hingehen und nach mehr Personal verlangen. Richtig: Durch Eigenleistungen etwas auf die Beine stellen und dann anklopfen.

* Die Hochschulpresse nützen!

Manchmal liest man in den PR-Magazinen der Hochschule etwas vom Dokumentenserver, aber nicht oft.

* Die eigene Mailsignatur für Werbung nutzen

Link + kurzer Slogan!

* Den Dokumentenserver als Teil der “corporate identity” von Uni und UB herausstellen!

Wenn man auf der Startseite der UB-Homepage den Server nicht verlinkt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn er im Bewusstsein der forschenden Klientel unter “ferner liefen” rangiert.

Fernziel wäre natürlich eine Verankerung auch auf der Startseite der Universität (siehe dazu auch oben zur strategischen Partnerschaft mit der Hochschulleitung).

* Den Kreis der Destinatäre erweitern

Niemand verbietet einem Dokumentenserver, über Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrbeauftragte hinaus weitere Autoren zuzulassen. Bei “hochschulnahen” Institutionen geschieht so etwas mitunter schon. Selten gibt es auch offizielle Fach-Server im Anschluss an den Dokumentenserver (UB Heidelberg für die Sondersammelgebiete).

Angesichts der rechtlich relevanten Frage des Auswahlermessens empfiehlt es sich, mit einer fachlich eingegrenzten Ausweitung zu beginnen. So könnte etwa die UB Marburg in Zusammenarbeit mit der Archivschule ihren Server für allgemeine Publikationen zur Archivkunde öffnen. Bei Aufnahme solcher Fachbeiträge wird man den Schwerpunkt auf Peer-Review-Material zu legen haben (kein Vanity-Publishing!).

Weitere Ideen dürfen in den Kommentaren ergänzt werden!

Update: Mein Text hat das OA-Portal inspiriert
http://openaccess-germany.de/de/wissenswertes_fuer/betreiber_von_repositorien/einwerben_von_texten [31.5.2023 https://open-access.network/informieren/open-access-umsetzen/repositorien-betreiben]

König Ruprechts Wappenbriefe

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2007/3646

Anthony von Siegenfeld, Alfred Frh. (1854 – 1929), Genealoge:

Die Wappenbriefe und Standeserhebungen des Römischen Königs Ruprecht von der Pfalz, mitgetheilt aus den Reichs-Registratursbüchern im k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchive zu Wien
pdf-Format:
Dokument 1.pdf (2.204 KB)

Quelle: In: Jahrbuch der K. k. heraldischen Gesellschaft ‘Adler’ in Wien, 1883, Bd. 5/6, S. 395-430

Die Urkunden werden abgedruckt.

Brill Academic Publishers bei Google Booksearch

Einige Zufallsfunde:

Julia Eva Wannenmacher: Hermeneutik der Heilsgeschichte: De Septem Sigillis und die sieben Siegel im Werk Joachims von Fiore, 2003

Martin Kaufhold (Hrsg.): Politische Reflexion in der Welt des späten Mittelalters. Festschrift für Jürgen Miethke., 2003

Ewald Könsgen (Hrsg./Übers.): Ioannes de Garlandia: Carmen de Misteriis Ecclesie , 2004

Studien und Texte zur Literarischen und materiellen Kultur der Frauenklöster im späten Mittelalter, 2004

Und unzählige vollständige englischsprachige Fachbücher, darunter ein Buch zum Urheberrecht im 16. Jahrhundert.

Grandioser Archivraum in Salem

In Schwärmen kam Konrad Krimm, Ex archivo Christ. Das Archiv des Klosters Salem, in: Salem. Vom Kloster zum Fürstensitz 1770-1830, hrsg. von Rainer Brüning/Ulrich Knapp, Karlsruhe 2002, S. 29-35, als er die Räumlichkeiten des ehemaligen Salemer Klosterarchivs mit ihrer erhaltenen Archivausstattung besichtigen durfte (mit 2 Fotos). Das barocke Mobiliar stammt überwiegend aus dem Jahr 1732 und wurde unter Abt Konstantin (1725-1745) angeschafft. “Nirgendwo in südwestdeutschen Klosteranlagen sind die Archivräume mit ihrer barocken Ausstattung so vollständig und einheitlich erhalten, zumindest sind dem Verrfasser keine bekannt – und er gesteht gern, daß es ihm beim ersten Betreten die Sprache verschlug” (S. 29).

Anders als das Landesamt für Denkmalpflege wurde dem hofnahen Krimm der Zutritt gewährt. Man erkennt auf dem Foto S. 28, dass der Raum mit barock bemalten Schränken und Kästen ausgefüllt ist, also ganz gewiss keine Privatwohnung darstellt (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3042481 ). Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Raum und die Ausstattung ein Kulturdenkmal von besonderem Rang bilden. Dieser einzigartige Archivraum muss unter allen Umständen für die Nachwelt erhalten bleiben!

Zu den Salemer Archivalien siehe:
http://archiv.twoday.net/stories/2890191

Helmholtz Open Access Newsletter vom 26.01. 2007

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dies ist der elfte Helmholtz Open Access Newsletter, herausgegeben vom Helmholtz Open Access Project.
In diesem Newsletter wollen wir Ihnen einen monatlichen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen zum Thema Open Access geben.
Sie finden den aktuellen Newsletter und das Archiv jederzeit auf dem Portal “Helmholtz Open Access Projekt” (http://oa.helmholtz.de/index.php?id=98).

Wir freuen uns, wenn Sie diesen Newsletter an Interessierte weiterleiten.

Verwendung von Dublin Core Elementen in OAI-PMH

In den letzten Monaten erreichten den Arbeitskreis Open Access (AK OA) vermehrt Fragen aus den Zentren zur Verwendung bestimmter Dublin Core Elemente. Als Orientierungshilfe haben wir ein entsprechendes Dokument erarbeitet.
Darin werden die Empfehlungen der Dublin Core Metadata Initiative (DCMI) und der Deutschen Initiative für Netzwerkinformationen (DINI) verglichen.
Außerdem wurden die Beispiele zur bisherigen Verwendung von Dublin Core in den Zentren der Helmholtz Gemeinschaft eingearbeitet.
Vielen Dank an die Zentren, welche uns nach dem Aufruf während des 2. Workshops entsprechende Details zur Verfügung stellten.

Das Dokument finden Sie im internen Bereich des OA Portals unter: Infomaterial/zur Nachnutzung/Institutional Repositories.

Das Projekt “Object Reuse and Exchange ORE”[1] zeigt in welche Richtung die Entwicklung des OAI-PMH Protokolls weitergeht und das auch hier zukünftig Dublin Core zugrunde gelegt wird.

[1] http://www.openarchives.org/ore
Verwendung eines Autorenannexes

Einige der Helmholtz-Zentren empfehlen ihren Autoren, beim Publizieren einen vorgegebenen Text (Autorenannex) an die Standard-Copyright-Vereinbarung des jeweiligen Verlags anzuhängen,
um Ihre Verwertungsrechte an dem Artikel zu wahren.
Der Arbeitskreis Open Access will die Nutzung und Formulierung des Annexes neu diskutieren und ist deshalb sehr daran interessiert zu erfahren,
ob dieser Annex von Autoren verwendet wird und wie die Verlage darauf reagieren.

Nachfolgender Artikel ist ein Vergleich von fünf Varianten eines Annexes zum Autorenvertrag. Hier werden zwar nur us-amerikanische Modelle diskutiert,
die gestellten Fragen sind aber sicherlich auch für uns interessant. Inzwischen gibt es die ersten Rückmeldungen zur Nutzung “unseres” Annexes.
Bringen Sie ihre Erfahrungen bitte weiter ein, damit wir im Bedarfsfall den Text optimieren können.

Hirtle, Peter B.: Author Addenda: An Examination of Five Alternatives. D-Lib Magazine (2006) 12,11.

http://www.dlib.org/dlib/november06/hirtle/11hirtle.html
Füllen der Institutional Repositories

Institutional Repositories kranken häufig daran, dass sie nur sehr wenig „peer-reviewed“ Artikel enthalten. Hier stellen wir eine einfache wie gute Idee der Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik (IPP) vor, dem entgegenzuwirken. Ende 2006 versandte die Bibliothek an die Autoren von „peer-reviewed“ Artikeln aus dem genannten Jahr einen Brief mit der Bitte, den „final draft“ des Artikels an die Bibliothek zu senden, um ihn in das Institutional Repository einzustellen.
Auf die 130 Briefe erhielt man nach 4 Wochen folgende Antworten:

* – 62 Volltexte wurden an die Bibliothek geschickt,
* – 10 Volltexte werden nach Auskunft der Autoren noch geschickt,
* – 47 Veröffentlichungen blieben bisher ohne Antwort der Autoren,
* – bei 11 Veröffentlichungen war keine Internetspeicherung möglich. Gründe: Copyrightbestimmungen, kein „final draft“ ohne Verlagslayout vorhanden, Autoren nicht mehr im Institut.

Ein schöner Erfolg, der zeigt, dass Forscher mit ein wenig „Anschub“ durchaus bereit sind, den Open Access-Gedanken zu unterstützen.
Zur Nachahmung empfohlen. (AH)
EU Konferenz Scientific Publishing

Nach dem EU Bericht zum Markt der wissenschaftlichen Publikationen (Bericht darüber im 10. Newsletter) wird nun am 15. und 16.2.2007 von der EU-Kommision in Brüssel die Konferenz zum Thema “Scientific Publishing in the European Research Area Access, Dissemination and Preservation in the Digital Age” veranstaltet [1].
Sie dient unter anderem auch der weiteren Diskussion und Auswertung der „Study on the economic and technical evolution of the scientific publication markets in Europe“ [2].
Die Seiten 11-13 enthalten die zusammenfassenden Empfehlungen; die wohl wichtigste, A1 „Guarantee Public Access to Publicily-funded Research Results shortly after Publication“ empfiehlt der Kommission, die Vergabe von Forschungsmitteln an die Bedingung des offenen Zugangs zu den Ergebnissen zu knüpfen. Im Sommer 2006 lief eine öffentliche Konsultation zu diesen Empfehlungen. Im Vorfeld der Konferenz haben sich weitere Organisationen mit einem „nachträglichen“ Beitrag zur Konsultation gemeldet.
Heraus ragt eine auf die Konferenz abzielende und international gesponserte Petition [3].

Wir empfehlen Ihnen, diese Petition individuell zu unterzeichnen und bitten Sie als Helmholtz-Mitarbeiter auch die Unterschrift Ihres Zentrums-Vorstandes oder –Direktors zu erwirken (bisher – am 25.1.2007 – hat z.B. Prof. Wagner als Chairman of the Board of Directors, DESY, unterschrieben).

Diese Konferenz bzw. ihre Nachwirkungen wird ein wesentlicher Markstein auf dem Weg zu Open Access sein, da man ja mittlerweile belegbar davon ausgehen kann, dass sich Open Access ohne Mandate nicht oder jedenfalls nicht schnell genug durchsetzt. (HP)

[1] http://ec.europa.eu/research/science-society/page_en.cfm?id=3459

[2]http://ec.europa.eu/research/science-society/pdf/scientific-publication-study_en.pdf

[3] http://www.ec-petition.eu
Open Choice-Modelle der traditionellen Verlage

Im Oktober-Newsletter haben wir auf die „Neun Punkte“ von Peter Suber hingewiesen, die bedenkenswert sind, wenn man Open Choice-Modelle nutzen will: 8. Newsletter: Hybride Zeitschriften [1].

Ein entscheidender Punkt dabei ist die Gefahr der Doppelfinanzierung: einerseits finanziert die Bibliothek ein Abonnement der entsprechenden Zeitschrift, andererseits bezahlt ein Autor derselben Institution für den offenen Zugang zu seinem Artikel. In den meisten Fällen werden die Kosten für die „Open Choice“-Option im Rahmen der traditionellen “Publication Charges” an den jeweiligen Instituten mit abgewickelt bzw. verbucht.

Ein Weg aus dem Dilemma der Doppelfinanzierung ist die Absenkung der Subskriptionskosten proportional zu den mit der „Open Choice“-Option „freigekauften” Artikeln der Institution. Um diese Diskussion mit Verlagen zu beginnen ist es nötig, das Bibliotheken Transparenz über bereits auf diesem Weg zugänglich gemachte Artikel schaffen. Im bisherigen Umgang mit „Publication Charges“ kann eine „Open Choice“- Gebühr in den meisten Fällen nicht von anderen Publikationsgebühren unterschieden werden. Am GFZ Potsdam werden dazu erste Gespräche zwischen Vorstand und Bibliothek geführt. Wir regen hiermit die Bibliotheken der Helmholtz-Zentren an, ebenfalls in dieser Richtung tätig zu werden, um mittelfristig eine Diskussiongrundlage mit den Verlagen zu haben. (rab)

[1] http://oa.helmholtz.de/index.php?id=143
OAIster nun mit 10 Millionen Datensätzen

Der Harvester OAIster meldet am 25. Januar, dass nun mehr als 10 Millionen Datensätze enthalten sind. Eine eindrucksvolle Zahl, die signalisiert, dass hier neue Instrumente für die Recherche entstehen.
OAIster [1], Base (4,4 Mio) [2], ScientificCommons (13,6 Mio) [3] sind multidisziplinäre Datenbanken, die prominent im Datenbankangebot der Bibliotheken erscheinen sollten. Hier wird eindrucksvoll vorgeführt, dass die lokalen Repositories nicht “Endlager” für die Volltexte sind, sondern Werkzeuge zur Verbreitung des dokumentierten Wissens. (rab)

[1] http://oaister.umdl.umich.edu/o/oaister/index.html

[2] http://base.ub.uni-bielefeld.de/index.html

[3] http://en.scientificcommons.org
Leseempfehlungen

Sale, Arthur: The Patchwork Mandate. D-Lib Magazine (2007) 13 (1/2)

Ein pragmatischer Ansatz zum Thema Mandate und Publikationsordnungen.
Zitat: “How do you achieve departmental mandates? Well, what you don’t do is try a scatter-gun approach across the entire institution. Not only does such an approach waste effort, but it alienates people with whom you will want to participate later.”

http://www.dlib.org/dlib/january07/sale/01sale.html
Impressum

Der Helmholtz Open Access Newsletter wird herausgegeben durch das Helmholtz Open Access Projekt (http://oa.helmholtz.de).

Redaktion: Ines Böttcher.

Newsletter abonnieren: http://oa.helmholtz.de/index.php?id=98

Kontakt:

Falls Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, schreiben sie bitte an ines.boettcher@awi.de.
Archiv

Die Ausgaben 1-10 des Newsletters finden Sie im Archiv (http://oa.helmholtz.de/index.php?id=111).
Copyright
Die Inhalte dieses Newsletters sind gemäß Creative Commons by Attribution lizenziert (CC-by, http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de). Es ist erlaubt, die Inhalte des Newsletters weiter zu verwenden und zu verbreiten, wenn der Newsletter als Quelle angegeben wird.


Mit bestem Gruß
für den Arbeitskreis Open Access
Ines Böttcher

Dipl. Informationswirt (FH)
Helmholtz Open Access Project
http://www.oa.helmholtz.de

16 UK digitisation projects – but no OA

Peter Suber has blogged a JISC press release on the funding of 16 large projects.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2007_01_28_fosblogarchive.html#117003715218007229

But will all of them be Open Access?

Definitively no. JISC isn’t supporting OA to digitised heritage items.

The National Archives’ project on the cabinet papers is – like the other project of this institution ( see http://archiv.twoday.net/stories/2483776 ) – not OA but toll access (TA):

“Access will be offered through two established routes: via ATHENS,
allowing free access at the point of use for the UK academic sector,
and via pay-per-view payment for other users.”

The core literatur on Irland will also TA:

“The Irish Studies Collection will be made freely available to all
users within the British Isles whether the general public, lone
scholars, or institutions. Outside the British Isles JSTOR will
operate their existing subscription model.”

“19th century pamphlets online: Phase 1” is also a JSTOR cooperation and thus TA.

The Oxford “Electronic Ephemera” project is a cooperation with ProQuest (ergo TA):

“Any user, anywhere, will have unimpeded access to the high-quality cataloguing information and descriptive metadata that will be created during the course of this project. Members of UK HE and FE institutions, and anyone with access to a public library, will also be given full no-cost access to the entirety of the digital collection.”

Once more the PUBLIC DOMAIN will be incarcerated!

Die Bedeutung des Jahres 1830 für die badischen Kulturgüter

Als der autokratische Grossherzog Ludwig I. von Baden 1830 starb, atmete das Volk auf.

Ludwig

Ludwig stand nicht nur mit dem entstehenden badischen Parlamentarismus auf dem Kriegsfuß, er hat auch die badischen Hausgesetze gebrochen.

Ludwig war der Inbegriff eines geistlosen Offiziers, “ganz ins Fleisch gebacken” (Goethe über ihn), also ohne irgendwelche geistige Interessen oder musische Regungen, der vor allem an Pferden interessiert war (Schwarzmaier in: Salem. Vom Kloster zum Fürstensitz. KA 2002, S. 73).

Gemeinsam mit seinem Bruder Friedrich erhielt er 1802 die Abteien Salem und Petershausen von seinem Vater Carl Friedrich zugewiesen, die 1804 zum Fideikommiss der beiden prinzen geschlagen wurden (später als Bodensee-Fideikommiss bezeichnet).

Obwohl Ludwig bei seinem Regierungsantritt 1818 den Bodenseefideikommiss, der als Apanage für die jüngeren Mitglieder des Fürstenhauses bestimmt war, hätte räumen müssen, blieb er bis zu seinem Tode der Alleinbesitzer (ebd., S. 82). Das war ein klarer Bruch der hausgesetzlichen Vorschriften.

1826 kaufte er seiner Schwägerin, der Witwe des Markgrafen friedrich, die Herrschaft Münchhöf um 160.000 Gulden ab und schlug sie zum Stammgut der 1826 erworbenen Herrschaft Langenstein, der Ausstattung der “Grafen von Gondelsheim”, also seiner Geliebten, der Tänzerin Katharina Werner und der gemeinsamen Kinder (siehe dazu ?p=28732 ). “Es ist fraglich”, kommentiert Schwarzmaier, “ob er dazu berechtigt war, denn Münchhöf gehörte, wie weitere Salemer Höfe, zur ehemaligen Klosterherrschaft, also zum unteilbaren und unveräußerlichen Fideikommiß” (S. 82).

Das Privaterbe Ludwigs ging in “voller Höhe” an die Langensteiner Verwandtschaft. Dazu zählten auch Güter und das Palais in Karlsruhe (S. 82).

1826 verkaufte Ludwig die Petershausener Bibliothek für 20.000 Gulden an die Universität Heidelberg. Allerdings waren wertvolle Bücher auch nach Karsruhe verbracht worden. 1831 schenkte die “Witwe” des Grossherzogs Katharina Gräfin von Langenstein (zuvor: Werner) die im Oberhofmarschallamt lagernden Inkunabeln und Frühdrucke der Hochschule. 1839 bot die Domänenkanzlei weitere Bücher der Universität Heidelberg an (Schlechter, ebd., S. 44). bei einer rechtlichen Bewertung dieser Vorgänge muss man beachten, dass auch die Mobilien zum Fideikommiss zählten. Das Fideikommissgut oder Teile davon konnte auch nicht privatrechtlich vererbt werden.

(Die im zitierten Katalog nicht ausgewerteten Rechtsgutachten Klübers zu Salem liegen mir in Kopie vor. Eine genaue Sichtung steht noch aus.)

Zu Glasgemälden aus der Freiburger Kartause: “Die Glasgemaelde sollen gegen Einvierteljahrtausend auf dem Speicherboden von St. Blasien gelegen haben, kamen dann nach der Saekularisation um 1807 in den Besitz des Barons Eichtal, dann 1820 an den Grossherzog Ludwig von Baden, der sie 1826 auf Schloss Langenstein unterbrachte, bis dieses samt seinen Kostbarkeiten 1848 an den Grafen Douglas kam. Im Besitze der Familie Douglas blieben die Gemaelde bis zur Versteigerung im Mai 1897, wodurch sie in alle Winde zerstreut wurden.” (Pfeilsticker ).

Siehe auch:
Katalog der gräfl. W. Douglas’schen Sammlung alter Glasgemälde auf Schloß Langenstein : Versteigerung zu Köln, den 25. November 1897, durch J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne)
Körperschaft: Gräfl.-W.-Douglas’sche Sammlung Alter Glasgemälde
J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne)
Erschienen: Köln : DuMont Schauberg, 1897
Umfang: IV, 38 S., [10] Bl. : Ill.

Nach ?p=28732 betrug Ludwigs Privatvermögen gut 3 Mio. Gulden, die ganz an die Langensteiner fielen.

Sein Amtsnachfolger Leopold stand natürlich nicht mit leeren Händen da, da sich an der Zivilliste bedienen konnte und ihm die Hofdomänen (vor allem Schlösser) zur Verfügung standen.

Wenn Ludwig sein ganzes Privatvermögen (Grundbesitz und Geld) dem langensteinischen Stammgut zugeschlagen hat (Ludwigs Testament liegt wohl – für mich – unzugänglich im Familienarchiv im GLAK), ergibt sich für die Kulturgüter in grossherzoglichen Sammlungen, die sowohl vor wie nach 1830 sich dort befanden (also nicht von den Langensteinern beansprucht wurden), dass sie nicht grossherzogliches Privatvermögen sein können. Sie wurden allerdings von den Vorständen der entsprechenden Anstalten als solches angesehen, weil man nicht korrekt zwischen Privatvermögen des Regenten (alles, was er mit seinem Schatullgut erwarb bzw. als Privatmann geschenkt erhielt) und gebundenem Hausvermögen unterschied. Das gebundene Hausvermögen nannte man den Hausfideikommiss. Dieser war an die Regentenwürde gebunden und musste beim Wechsel der Dynastie beim Land bleiben (Begründung: http://archiv.twoday.net/stories/2911243 ). Auch die Kroninsignien gehörten zum Hausschmuck des Hausfideikommisses, es ist aber sonnenklar, dass sie als Symbole der Landesherrlichkeit staatsrechtlich mit dem Land verbunden waren. 1918 ist nach meiner Ansicht der Hausfideikommiss an das Land Baden gefallen, die von der Jurisprudenz geforderte Entschädigung der dadurch “enteigneten” Dynastie wurde mit dem Gesetz über das Domänenvermögen 1919 vorgenommen. Was dem Haus Baden nicht ausdrücklich zugewiesen wurde (bzw. ohnehin als Allod galt wie Salem oder die anderen Privatschlösser), blieb Staatseigentum.

Wenn also Stücke in den Karlsruher Sammlungen sowohl vor als auch nach 1830 präsent waren, handelt es sich auf keinen Fall um grossherzogliches Privatvermögen, sondern entweder um (an das Land gebundene) Hausfideikommissvermögen oder Staatsgut (was man hinsichtlich des Säkularisationsgutes annehmen muss).

Nachtrag: Die angeführten Fakten beruhen auf der gründlichen Aufarbeitung der Geschichte von Schloss Langenstein: Franz Götz und Alois Beck, Schloß und Herrschaft Langenstein im Hegau, Singen 1972. Götz hat das Langensteiner Archiv auswerten können, in dem sich insbesondere eine gedruckte Denkschrift zum Langensteinischen Stammgut als wichtig erwies. Der Titel wird leider nicht zitiert, es wäre durchaus denkbar, dass sie noch anderweitig überliefert ist.

S. 228f. wird auf das Erbe Ludwigs eingegangen. Die Langensteiner Verwandtschaft erbte sein ganzes privates Vermögen im Wert von 3.199.525 Gulden. Anm. 4: “Während Katharina von Langenstein und ihre Kinder als Testaments-Erben (Allodialerben) galten, fiel der Fideikommißbesitz des Großherzogs Ludwig an seinen Nachfolger Leopold und an die Markgrafen Wilhelm und Max von Baden.” Das Vermögen bestand aus dem Langensteinischen Stammgut im Wert von 1.742684 Gulden, das an Graf Ludwig von Langenstein fiel. Seine Schwester Louise bekam die Herrschaft Heilsperg-Gottmadingen (144.302 Gulden) und ein Kapital von 225.000 Gulden. Nach § 7 des Testaments von 1827 fielen an die Mutter Fahrnisse im Karlsruher Zirkelpalais (18.700 Gulden), Pferde und Wagen (5220 Gulden), das Haus Waldhornstraße 3 in Karlsruhe (12.000 Gulden). Der Rest der Privatverlassenschaft (523.126 Gulden, nämlich Haus in Karlsruhe Waldhornstraße 5, Fahrnisse im Residenzschloss und 496.500 Gulden Kapitalvermögen) wurde nur zur Hälfte ihr als Eigentum zugeschlagen, die andere Hälfte (Bestandteil des Stammgutes) zur lebenslänglichen Nutznießung.

Die oben aufgestellten Behauptungen zur Bedeutung des Jahres 1830 sind nicht zurückzunehmen.

BW: Das Recht der kommunalen Archive

Walter Krämer, Das Recht der kommunalen Archive, in: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 2005, S. 43-48

Der Mitarbeiter des RP Stuttgart gibt einen Überblick über das für die kommunalen Archive relevante Archivrecht.

S. 45 wird behauptet, wer die Entscheidung über die Archivwürdigkeit zu treffen habe, bestimme der Bürgermeister oder Landrat, da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handle. Nach herrschender archivrechtlicher Lehre ist der Bewertungsprozess gleichsam weisungsfrei den (Fach)archivaren zugewiesen (so für die Staatsarchive § 2 Abs. 2 landesarchivgesetz BW).

S. 46 wird behauptet, es sei den Kommunen unbenommen “ihre Archive als reine Verwaltungseinrichtungen für ausschließlich dienstinternen Gebrauch zu unterhalten”. Da mit Manegold, Archivrecht, von einem verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Archivnutzung auszugehen ist, ist diese lebensfremde Erwägung zurückzuweisen. Es dürfte kein Kommunalarchiv geben, das nicht durch Selbstbindung (Art. 3 GG) externe Benutzer zulassen müsste. Dass der Nutzungsanspruch des Gesetzes für kommunales Archivgut nicht gilt, ist ein grundlegender Makel des Gesetzes und mit internationalen Grundsätzen von Archivöffentlichkeit nicht vereinbar.

RSS ist die Zukunft

RSS Quelle: http://blogdriverswaltz.com

In einigen Jahren dürfte es Standard sein, alle Neuigkeiten im Netz über RSS-Feeds zu verbreiten.

Keine besonders gute Einführung bietet:
http://de.wikipedia.org/wiki/RSS

ARCHIVALIA hat nicht nur einen RSS-Feed, jede Rubrik kann gesondert abonniert werden.

Wie Feeds in einem webbasierten Feedreader (http://Bloglines.com) dargeboten werden, zeigen beispielsweise:
http://www.bloglines.com/public/klausgraf
http://www.bloglines.com/public/netbib

Beschreibung des Oberamts Welzheim

ist online als Faksimile unter
http://commons.wikimedia.org/wiki/Oberamt_Welzheim

Die OAB Welzheim ist hinsichtlich gewisser Auszüge aus dem stark beschädigten “Roten Buch” des Klosters Lorch inzwischen eine Primärquelle.

Zum Kloster Lorch siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Lorch
http://www.aedph.uni-bayreuth.de/2002/0386.html

Lorch

Baldung erzielt Rekordpreis

Das Bild «Kopf eines Mannes» von Hans Baldung (1485-1545) ist im New Yorker Auktionshaus Christie´s für 2,88 Millionen Euro versteigert worden. Damit sei ein neuer Weltrekordpreis für den Künstler erzielt worden, teilte das Auktionshaus am Freitag mit. Die Zeichnung «Kopf eines Mannes» gehört in die wichtige Reihe von Kopf-Studien, die Baldung zwischen 1515 und 1530 schuf.

Baldung

Siehe
http://www.christies.com/LotFinder/lfsearch/LotDescription.aspx?intObjectId=4856026

Angesichts solcher Preise kann man sich gut vorstellen, wie attraktiv der Gedanke für das Haus Baden war, die Markgrafentafel verscherbeln zu können.

Verstaatlichung der Grossherzoglichen Sammlungen 1872

Dokumente aus den Verhandlungen der Ständeversammlung des Großherzogtums Baden 1871/72 über den Übergang der grossh. Sammlungen (überwiegend in Karlsruhe, aber auch in Mannheim) in staatliche Verwaltung (unter Vorbehalt des Eigentumsrechts des Hausfideikommisses) präsentiert:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Verstaatlichung_der_grossherzoglichen_Sammlungen_in_Baden_1872

Verhandlungen der Ständeversammlung des Großherzogtums Baden. Zweite Kammer 1871/72 Beilage III: Budget für 1872/73, S. 40-43
und
Verhandlungen der Ständeversammlung des Großherzogtums Baden. Zweite Kammer 1871/72 Beilagen zu den Protokollen. 5. Beilagenheft, S. 175-184

Die Bekanntmachung der Übernahme erfolgte am 19. Oktober 1872.

Die zu erwartende Vollendung des Sammlungsneubaus führte zu der Erwägung, dass die wissenschaftlichen Sammlungen “dann die freieste und allgemeinste Verwendung finden würden, wenn sie in reine Staatsanstalten umgewandelt würden”. Da “für jetzt ein Wechsel im Eigenthum nicht angezeigt erscheint” sollten die dem Grossh. Hausfideicommiß gehörigen Stücke künftig entsprechend gekennzeichnet werden (S. 41).

Hinsichtlich der Hofbibliothek war die Absicht, sie in eine Landesbibliothek umzuwandeln, also “eine nicht nur von den Bewohnern Karlsruhe’s, sondern von allen Landesangehörigen in freiester Weise zu gebrauchende Büchersammlung zu schaffen” (ebd.).

Die im Faksimile präsentierten Dokumente erhalten – über die Belegfunktion für die Eigentumsfrage hinaus – wichtige bibliotheks- und museumsgeschichtliche Details und sollten auch von daher willkommen sein.

Willst du Traffic spüren musst du Vetter schmieren

Aus den aktuellen Referrers:

89 http://www.lawblog.de
29 http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-
28 http://lawblog.de
20 http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/2
17 http://www.lawblog.de/index.php

Ich hoffe Herr RA Vetter mahnt mich wegen des despektierlichen Titels nicht ab. Immerhin hat sein Spitzen-Blawg exzeptionelle Besucherzahlen für ARCHIVALIA verursacht. Mit der Rubrik Archivrecht ist ARCHIVALIA bei http://Jurablogs.de vertreten und wird von daher auch in juristischen Kreisen ab und an am Rande wahrgenommen.

Update: Die Meldung war unter den Top-Meldungen von Jurablogs zu finden und die Referrers sehen nun in der Nacht zum Samstag so aus:

40 http://www.jurablogs.com
38 http://www.lawblog.de
27 http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-

Weltkunst Heft 1/2007 zu den Handschriften der Badischen Landesbibliothek

Handschriften: Die Entdeckung hat erst begonnen

Die kostbaren Inkunabeln der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe sollten versilbert werden. Erst der Protest von Kunstfreunden und Wissenschaftlern aus aller Welt verhinderte den unklugen Ausverkauf – vorerst … / von Christiane Fricke

(…) Bevor weitere übereilte Aktionen Schaden anrichten, empfiehlt sich die Erinnerung an einen prominenten Fall der Vergangenheit. Als Mitte der 1950er Jahre der Verkauf des Echternacher Codex durch das Haus Sachsen-Coburg ins Ausland drohte, führte der damalige Direktor des Germanischen Nationalmuseums und Verhandlungsführer, Ludwig Grote, die Tugenden Besonnenheit, Kompetenz und Kreativität ins Feld. Und dann besaß er noch etwas, ohne das er hätte einpacken können: Kampfgeist. Der ist nötig, denn worum es in Karlsruhe geht, sind geschlossene und gewachsene Ensembles, prachtvolle Stücke in erhaltenem Kontext, etwa die illuminierten Schriften von der Predigtsammlung des 10. Jahrhunderts bis zum „Karlsruher Tulpenbuch“ aus dem 18. Jahrhundert.

Ein Spitzenstück ist auch das lateinisch verfaßte „Stundenbuch des Markgraphen Christoph I.“, geschrieben Ende des 15. Jahrhunderts in Nordfrankreich, möglicherweise Paris, auf außerordentlich feinem Pergament in einer sehr regelmäßigen humanistischen Bastarda mit rundlichem Duktus. Gekennzeichnet ist es „für den Gebrauch von Rom“ und damit als Exportgut – die Redaktion der Texte folgt also der überall geltenden römischen Ordnung. Das nachträglich eingefügte Stifterbild auf Blatt 18 verso zeigt den Markgrafen Christoph als knienden jungen Mann in der oberen und sein Wappen in der unteren Bildhälfte. Ob es derselbe Maler war, der es in eine kühn bewegte, blutrote Ranke hinein komponierte? Berückend ist das lebhafte Kolorit: Diese Künstler kannten keine Scheu vor Rottönen!

Blatt 19 recto zeigt eine Verkündigung an Maria. Damit beginnt in einem Stundenbuch üblicherweise der Gebetszyklus zu Ehren Marias. Als Rahmen dient eine typische Streublumenbordüre mit Akanthusranke und Drolerien auf Goldgrund. Bei dem Schriftband am linken Rand handelt es sich um ein weniger gängiges Dekor-Element. Darauf antwortet Maria dem Engel: „Siehe ich bin die Magd des Herrn. Mir geschehe wie Du gesagt hast.“ Demut ist hier das Thema, die höchste aller Tugenden nach damaligem Verständnis. Wie die Buchstaben T S O E aufzulösen sind, die sich auch auf dem kurzen Schriftband rechts außen und auch auf dem Stifterbild wiederfinden, ist eine der noch nicht geklärten Fragen. (…)

Das „Klarenbuch“ hat eine Straßburger Nonne gestaltet, in kräftigen Farben mit viel formatfüllendem, meist weiblichem Personal. Alle Beteiligten haben rote Bäckchen und einen innigen, gefühlsbetonten Gesichtsausdruck – auch auf Blatt 105 verso, das die heilige Klara auf dem Sterbebett zeigt, die von der Mutter Gottes gekrönt wird. Christus hält die Seele Klaras in seinen Armen, so wie er es auf den Bildern vom Tod Mariens tut. Die gefühlsinnige Darstellung ist typisch für eine Nonnenhandschrift. Ebenso die reiche Ausstattung der Miniaturen mit Spruchbändern. Sie liefern mystische Ausdeutungen des Geschehens. Weil diese von Frauen gestalteten Handschriften bislang als minderwertig angesehen wurden, steht ihre Erforschung noch ganz am Anfang. Entdeckt hat sie vor 15 Jahren der amerikanische Mittelalterspezialist Jeffrey F. Hamburger. Er war es auch, der den internationalen Gelehrten-Protest initiierte, um den vorschnellen Verkauf der badischen Handschriften zu verhindern. Zu viel noch ist aus diesen Stücken zu lernen …

(Schöner Bericht mit 7 farbigen Illustationen aus den in der Karlsruher Handschriftenausstellung gezeigten Stücke von der Kunsthistorikerin Dr. Christiane Fricke, die für das Handelsblatt und andere über den Kunstmarkt berichtet. Frickes Spezialgebiet ist Photo- und Videokunst, die “Inkunabeln” wollen wir ihr deshalb mal großzügig durchgehen lassen, zumal die Landesregierung die ja auch schon für’s Verscherbeln in Aussicht genommen hatte…) T S O E soll für TRIW STET ON END stehen, die als “Fidelitas – Treue” spätestens seit der skandalösen Missachtung des Stifterwillens durch das Infragestellen der Wirksamkeit der Zähringer-Stiftung gründlich auf den Hund gekommene Devise des Markgrafenhauses.

Wikimedia unterstützt Open Access

http://www.wikimedia.de/2007/01/wikimedia-deutschland-unterzeichnet-eu-petition-zu-open-access

“Wikimedia Deutschland hat sich der Petition für den garantierten öffentlichen Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen (Petition for guaranteed public access to publicly-funded research results) angeschlossen. Der gemeinnützige Verein ruft außerdem dazu auf, sich ebenfalls an der Petition zu beteiligen. Die Petition wurde bereits von weit über 7000 Einzelpersonen und Organisationen unterzeichnet, darunter auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).”

Derzeitiger Pegelstand 8219.

Zum Hintergrund siehe
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=858

“n einem Konsultationsprozess im Sommer 2006 hat auch die DFG die Ergebnisse der Studie kommentiert und insbesondere die Forderung nach dem entgeltfreien Zugriff nachdrücklich und unter Verweis auf die auch in den Verwendungsrichtlinien der DFG beschriebene Praxis unterstützt. Mitte Februar 2007 wird nun in Brüssel eine EU-Konferenz stattfinden, die der möglichen Umsetzung der Empfehlungen auf der Basis der Studie und des anschließenden Konsultationsprozesses dienen soll.

Im Vorfeld der Konferenz ist zu hören, dass die (europäische) Vereinigung der STM-Verleger durch massive Lobbyarbeit versucht, eine Implementierung insbesondere der Empfehlung zu Open Access zu verhindern. Im Rahmen der Knowledge Exchange Initiative von DFG, JISC (UK), SURF (NL) und DeFF (DK) wurde daher verabredet, eine Website mit einer Petition an die Kommission aufzusetzen, die insbesondere von möglichst vielen Förder- und Forschungsorganisationen sowie einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterzeichnet werden soll, um so nachdrücklich für die Umsetzung der Open Access Empfehlung zu werben. Im Verlauf der Brüsseler Februar-Konferenz soll der Kommission zudem vorgetragen werden, welche Organisationen und Institutionen die Umsetzung der Empfehlung durch ein Unterzeichnen der Petition dezidiert unterstützen.”

Hans Baldung Grien und Dyl Ulenspiegel

Studien zu den Illustrationen und zur Text-Bild Struktur des Straßburger Eulenspiegeldrucks S 1515 (Volltext)

heißt die von Julia Buchloh vorgelegte Dissertation von 2005, die im Institut für Literaturwissenschaft an der TU Berlin entstand.

Buchloh konnte für ihre Diss erstmals den im Privatbesitz von Prof. Hucker (Vechta) befindlichen frühesten Druck von 1510/11 mit heranziehen, der erst 1975 entdeckt wurde (das von Peter Honegger 1969 im Einband einer 1580 gefundenen Reineke-Fuchs-Ausgabe gefundene und 1973 im Faksimile veröffentlichte Fragment (16 Bl.) einer Straßburger Eulenspiegelausgabe von 1510/11 gehört offenbar der gleichen Auflage an und dürfte aufgrund der schlechten Druckqualität und nachweisbarer kleiner Fehlerkorrekturen einen Andruck des Ex. S 1510/11 von Hucker darstellen). Aufgrund stilkritischer Analyse kann sie eine Gruppe von qualitativ schwächeren Holzschnitten dem Schweizer Hans Leu d.J. zuweisen, der offenbar bereits 1510/11 in Baldungs Werkstatt tätig war. Interessant der Hinweis auf die wissenschaftliche Unbrauchbarkeit verschiedener vorhandener Faksimiledrucke des Ulenspiegel (erhebliche Retuschierungen, Verwendung von Handpausen statt faksimilierter Fotos etc.), was früher schon moniert wurde, hier aber auch mit Vergleichsabb. belegt ist. Einmal mehr zeigt sich hier, dass Faksimiles keinen Ersatz für die Arbeit mit dem Original bieten. In der Eulenspiegelforschung seien die Illustrationen bislang ohne größere Beachtung geblieben. Gerade Abnutzungsspuren in Druckstöcken und allgemein die Analyse des Illustrationsmaterials und der Bilderzyklen verschiedener Ausgaben können aber für die relative Chronologie undatierter Drucke oder Fragmente und die Überlieferungsgeschichte eines Werkes eine eminente Bedeutung haben.

Studien von Peter Rück

http://www.peterrueck.ch

Die Neuzugänge der VL Hilfswissenschaften weisen auf die pietätvolle Homepage zu Ehren von Peter Rück (1934-2004) hin, die etliche Volltexte als PDFs enthält, unter anderem:

Zur Diskussion um die Archivgeschichte: Die Anfänge des Archivwesens in der Schweiz (800-1400), in: Mitteilungen der Vereinigung schweizerischer Archivare 26 (1975) S. 5-40

P. RueckQuelle: http://peterrueck.ch