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Landtag von BW: Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14/696 13.12.2006

Gutachtliche Äußerung des Ständigen Ausschusses

zu dem Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD
und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577

Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“

Der Ständige Ausschuss vertritt die Rechtsauffassung, dass der Antrag von 35 Mitgliedern der Fraktion der SPD und der Fraktion der SPD – Drucksache 14/577 – aus den aus dem Sitzungsbericht und den Anlagen ersichtlichen Gründen unzulässig ist.

12. 12. 2006
Der Vorsitzende und Berichterstatter:
Winfried Mack

[S. 1-20]
Bericht

Der Ständige Ausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/577 in seiner 6. Sitzung am 12. Dezember 2006. Zu diesem Antrag lag eine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung (Anlage 1) vor.

Es wurde wörtlich Folgendes ausgeführt:

Ein Abgeordneter der CDU: Verehrter Herr Vorsitzender, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es ausschließlich um eine gutachtliche Stellungnahme des Ständigen Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit des von der SPD beantragten Untersuchungsausschusses. Wir haben schon in der Plenarsitzung am vergangenen Mittwoch unsere Bedenken deutlich zum Ausdruck gebracht, ob der Untersuchungsausschuss zulässig ist. Wir sehen uns in unserer Meinung jetzt bestärkt, nachdem wir auch noch ein Gutachten eines renommierten Verfassungsrechtlers in Auftrag gegeben haben. (…)

[Der Sitzungsverlauf ist als Wortprotokoll wiedergegeben, die Redebeiträge unter Nennung der jew. Fraktion, aber ohne Namensnennung. Der Antrag wurde mit 11 gegen 7 Stimmen angenommen.]

[S. 21-28]
Anlage 1

Landtag von Baden-Württemberg
– Verwaltung –

Gutachtliche Stellungnahme zum Antrag der SPD-Fraktion – …
[des Juristischen Dienstes der Landtagsverwaltung, vom 8.12.2006, Verfasser: Dr. Hempfer]

A. Auftrag. – B. Gutachtliche Stellungnahme. I. Zum Antrag auf Drucksache 14/577 – II. Rechtliche Äußerung. 1. Vorbemerkung – 2. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. (a) Schutz der regierungsinternen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung – (b) der Grundsatz der Ex-post-Kontrolle. – 3. Abschließende Bemerkung. – 4. Weitere Verfahrenshinweise

[S. 29 – 40]
Anlage 2

Zur Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses “…”
[Gutachten vom 11.12.2006, von Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof, Heidelberg]

I. Die Fragestellung. – II. Untersuchungsauftrag nach Verantwortungsreife und Untersuchungsinteresse. 1. Untersuchung im Rahmen der Funktionentrennung. – 2. Der Untersuchungsgegenstand. a) Die “Übereinkunft” – b) Die gutachtliche Klärung der Eigentumsverhältnisse. – c) Die Finanzierung. – 3. Untersuchungsauftrag mit begrenzten Befugnissen? – III. Untersuchungsausschuss und Effizienz öffentlicher Kritik

ASTM “Digital Library”

Standards aren’t laws, but complying to many laws requires to know them nevertheless. Therefore, and for the sake of technical innovation it’s absolutely necessary that standards are easily accessible, and free (as in beer).

When I read that ASTM (an American association that develops all kinds of standards) now offers practically all of their publications in a “digital library”, I thought that once again the U.S. were far ahead to old Europe where these standards are very expensive. One example: In Germany, DIN standards are issued by a publisher which probably makes considerable money from its monopoly position.

However, a closer look at ASTM’s “Digital Library” reveals that this is at best a digital bookstore, and not at all a library. The same old story, but now you can download expensive documents as a PDF.

Sachstand und Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums zu den badischen Kulturgütern

Antrag Fraktion SPD 20.12.2006 Drs 14/744

Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen,

I. zu berichten,

1. welcher präzise Arbeitsauftrag dem ad hoc-Expertengremium aufgegeben ist, das die Landesregierung Anfang Dezember berufen hat, um Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den in ihrem Eigentumscharakter fraglich gewordenen badischen Kulturgütern zu klären;

2. welche Bestände im einzelnen von der Arbeit des Expertengremiums erfasst sein werden;

3. wo die Expertenkommission im Zuständigkeitsgeflecht zwischen Kunstministerium, Finanzministerium und Staatsministerium angesiedelt ist und bei wem die federführende Betreuung liegt.

II. die Arbeitsplanung des ad hoc-Expertengremiums vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf die Terminierung ihres schrittweisen Vorgehens, ihres abschließenden Berichts und ggf. anfallender Zwischenberichte nach Abschluss der Prüfung einzelner Bestände.

Stuttgart, 19. 12. 2006
Ute Vogt, Nils Schmid, Helen Heberer, Stober und Fraktion

Begründung:

Nachdem mit der Ablehnung eines Untersuchungsausschusses zu den badischen Kulturgütern durch die Landtagsmehrheit die Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle vorläufig nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehen, ist es umso notwendiger, die Arbeit des von der Regierung ad hoc berufenen Expertengremiums sorgfältig zu begleiten.

Deduktionen-Bibliographie

Lunig, Johann Christian, 1662-1740.
Bibliotheca curiosa deductionum, worinn eine zuverlassige Nachricht vieler merckwurdiger Schrifften vorhanden …
Leipzig : Friedrich Lanckischens Erben, 1717

Digitalisiert von der UB Waseda
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0104

Siehe auch:
http://wiki.netbib.de/coma/DigiMisc unter Japan

Die Marktschreierei der gelehrten geißelte:
http://archive.wul.waseda.ac.jp/kosho/bunko08/bunko08_e0126