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Badische Heimat Heft 4/2006 erschienen

Heft 4/2006 (19.12.2006)
Heft 4/2006 – Badisches Erbe und Badisches Kulturgut
Mit Vorträgen der Jubiläumsveranstaltungen zu “200 Jahre Großherzogtum Baden” und den Beiträgen:

Heinrich Hauß:
Der Handschriftenstreit – eine unsägliche Geschichte / Versuch einer Chronologie der Ereignisse / 21.9. – 2.11.2006 (Seiten 149 – 168)

Wolfgang Jäger:
Das badische Erbe in Baden-Württemberg

Eine im ganzen eher oberflächliche Presseschau mit vielen Bildern der Karlsruher Handschriften. Nähere Informationen in den Presseberichten der BLB, 28.12.

Requirements for mass digitization projects

by Joseph J. Esposito, espositoj http://gmail.com, Liblicense-l, 24 Dec 2006 22:05 EST
http://www.library.yale.edu/~llicense/ListArchives/0612/msg00101.html

Ongoing discussions about various mass digitization projects, driven primarily by the Google Libraries program but including the respective activities of Microsoft, the Open Content Alliance, and others, prompts these comments about what should be taken into account as these programs proceed. My concern is a practical one: Some projects are incomplete in their design, which will likely result in their having to be redone in the near future, an expense that the world of scholarly communications can ill afford. There are at least four essential characteristics of any such project, and there may very well be more.

As many have noted, the first requirement of such a project is that it adopt an archival approach. Some scanning is now being done with little regard for preserving the entire informational context of the original. Scanning first editions of Dickens gives us nothing if the scans do not precisely copy first editions of Dickens; the corollary to this is that clearly articulated policies about archiving must be part of any mass digitization project. Some commercial projects have little regard for this, as archival quality simply is not part of the business plan; only members of the library community are in a position to assert the importance of this. An archival certification board is evolving as a scholarly desideratum.

Archives of digital facsimiles are important, but we also need readers’ editions, the second requirement of mass digitization projects. This goes beyond scanning and involves the editorial process that is usually associated with the publishing industry. The point is not simply to preserve the cultural legacy but to make it more available to scholars, students, and interested laypeople. The high school student who first encounters Dickens’s “Great Expectations” should not also be asked to fight with Victorian typography, not to mention orthography. In the absence of readers’ editions, broad public support for mass digitization projects will be difficult to come by.

As devotees of “Web 2.0” insist with increasing frequency, all documents are in some sense community documents. Thus scanned and edited material must be placed into a technical environment that enables ongoing annotation and commentary. The supplemental commentary may in time be of greater importance than the initial or “founding” document itself, and some comments may themselves become seminal. I become uneasy, however, when the third requirement of community engagement is not paired with the first of archival fidelity. What do we gain when “The Declaration of Independence” is mounted on a Web site as a wiki? Sitting beneath the fascinating activities of an intellectually engaged community must be the curated archival foundation.

The fourth requirement is that mass digitization projects should yield file structures and tools that allow for machine process to work with the content. Whether this is called “pattern recognition” or “data mining” or something else is not important. What is important is to recognize that the world of research increasingly will be populated by robots, a term that no longer can or should carry a negative connotation. Some people call this “Web 3.0”, but I prefer to think of it as “the post-human Internet,” which may not even be a World Wide Web application.

To my knowledge, none of the current mass digitization projects fully incorporate all four of these requirements.

Note that I am not including any mention of copyright here, which is the topic that gets the most attention when mass digitization is contemplated. All four of these requirements hold for public domain documents. Copyright is a red herring.

Joe Esposito

Joseph Esposito, a regular contributor to liblicense-l, is a former president and CEO of Encyclopaedia Britannica (he was the one who rolled out the Internet version). Since then he has served as CEO of Tribal voice the McAfee Internet community and and communications company that started PowWow, one of the first internet based instant message and chat programs, and now is president of Portable CEO, an independent consultancy focusing on digital media.

In 2003 he published a speculative essay about the future of electronic texts, “The processed book” (First Monday, volume 8, number 3 (March 2003), with an update of Oct 2005, URL: http://firstmonday.org/issues/issue8_3/esposito ).

The “processed book” is about content, not technology, and contrasts with the “primal book”; the latter is the book we all know and revere: written by a single author and viewed as the embodiment of the thought of a single individual. The processed book, on the other hand, is what happens to the book when it is put into a computerized, networked environment. To process a book is more than simply building links to it; it also includes a modification of the act of creation, which tends to encourage the absorption of the book into a network of applications, including but not restricted to commentary. Such a book typically has at least five aspects: as self-referencing text; as portal; as platform; as machine component; and, as network node. An interesting aspect of such processing is that the author’s relationship to his or her work may be undermined or compromised; indeed, it is possible that author attribution in the networked world may go the way of copyright. The processed book, in other words, is the response to romantic notions of authorship and books. It is not a matter of choice (as one can still write an imitation, for example, of a Victorian novel today) but an inevitable outcome of inherent characteristics of digital media.

Another provocative essay of his that is well worth reading is entitled
The devil you don’t know: The unexpected future of Open Access publishing
by Joseph J. Esposito, First Monday, volume 9, number 8 (August 2004),

Wikisource in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung

Per Mausklick zum Klassiker
Wer Zitate sucht oder Gedichtzeilen, der wird im Internet fündig. Und
das auch noch umsonst. Nur stecken viele dieser Texte voller
ärgerlicher Fehler.

Von Tilman Spreckelsen

Martina ist eine Frau für Spezialisten. Für Hugo von Langenstein etwa,
der das Leben der Märtyrerin aus dem dritten Jahrhundert gut tausend
Jahre später in einer üppigen mittelhochdeutschen Reimlegende
darstellte. Oder für Adelbert von Keller, den Präsidenten des
“Litterarischen Vereins in Stuttgart”, der diese knapp 33 000 Verse im
Jahr 1856 erstmals edierte. Auch für Arno Schmidt, dessen Alterswerk
“Abend mit Goldrand” eine moderne Heldin namens Martina schildert, die
gern aus der alten Dichtung zitiert. Es gibt überhaupt nur noch ein
paar Mediävisten, die das Werk überhaupt kennen. Und natürlich Klaus Graf.

Der Historiker, der in Aachen als Geschäftsführer des Hochschularchivs
arbeitet, hat sich in den letzten Monaten liebevoll um Martina
gekümmert. Als Mitarbeiter der deutschen Sektion des 2003 gegründeten
Wikipedia-Ablegers Wikisource hat er dafür gesorgt, daß der
umfangreiche Text seit vergangener Woche komplett im Internet steht,
von der ersten Zeile “Diz ist sancte Martinun Buoch” bis zur
Selbstauskunft des Autors “Der dis buoch geschriben hat / Der heizit
von sant Gallen Cvonrat” am Schluß des eigentlichen Textes und dem
wissenschaftlichen Apparat Adelbert von Kellers.

Wikisource ist eine von vielen Organisationen, die sich dem Ziel
verschrieben haben, literarische, historische, theologische oder
wissenschaftliche Quellentexte digitalisiert zur Verfügung zu stellen.
Die Bandbreite reicht dabei von umstrittenen Projekten wie “Google
Search”, wo bis zum Jahr 2015 insgesamt 15 Millionen Bücher online
zugänglich gemacht werden sollen, über ein Konkurrenzunternehmen des
deutschsprachigen Buchhandels, das der Börsenverein vor einem Jahr
gestartet hat, bis hin zu ähnlich gelagerten Plänen der europäischen
Nationalbibliotheken
.

Auch wenn mein Anteil an der “Martina” wesentlich bescheidener war als hier beschrieben, so ist der Artikel doch eine gute Werbung für die deutschsprachige Quellensammlung Wikisource.

Martina:
http://de.wikisource.org/wiki/Martina

Der Artikel geht auch auf die aufwendige Erstellung der E-Texte durch die Firma Directmedia, die in Rumänien Texte abtippen lässt, ein. Zur Sprache kommt auch das Projekt einer kommentierten, digitalen Gesamtausgabe der Werke
des deutschen Schriftstellers Karl Gutzkow (1811 bis 1878):

http://www.sml.ex.ac.uk/german/gutzkow/Gutzneu/gesamtausgabe/index.htm

Das ambitionierte Projekt zielt, ähnlich wie Wikipedia, auf eine
gemeinschaftliche “edition in progress”, allerdings hören die
Wissenschaftler den Vergleich offenbar nicht gern. “Das Konzept der
benutzeroffenen Struktur läßt sich auf eine wissenschaftliche Ausgabe
nicht wirklich übertragen”, meint Gert Vonhoff, einer der Initiatoren
der Gutzkow-Ausgabe. Es gehe vielmehr darum, “nicht bestehende, sehr
spezifische Inhalte zu erforschen und dann in wissenschaftlicher
Umgebung verfügbar zu machen. Das ist etwas anderes, als mal einige
Seiten Korrektur zu lesen oder an der Wikipedia mitzuschreiben.”

Diese arrogante Abwertung anderer Projekte muss ja wohl nicht sein.

Zuletzt kommt Spreckelsen nochmals auf Wikisource zurück:

http://Gutenberg.de” ist dann auch genau das, was die deutsche Wikisource
nicht sein will. Den zehn bis zwanzig ehrenamtlichen Mitarbeitern geht
es darum, das jeweils Beste aus den verschiedenen Modellen in das
eigene System zu integrieren. Dazu gehören sorgfältig erarbeitete
Texte, die allen Interessierten kostenlos offenstehen;
basisdemokratische Entscheidungen ohne die Aufweichung der einmal
beschlossenen Editionsrichtlinien; Transparenz bei der Erarbeitung der
Druckfassungen, die dennoch einmal als abgeschlossen gelten – und das
bei einer bislang höchst bescheidenen Zahl von Mitarbeitern.
Allerdings gibt es auch unter denen mitunter heftigen Streit über
einzelne Texte, besonders wenn es um das Löschen von solchen geht,
deren Herkunft nicht überprüft werden kann und somit auch nicht die
Frage, ob es sich um eine korrekte Fassung handelt.

Denn das ist der Punkt, an dem sich die Zukunft der einzelnen Projekte
entscheidet: Texte, denen man nicht vertrauen kann, werfen kein gutes
Licht auf die Plattform, auf der sie stehen. Und so ist “Wikisource”
gut beraten, Dateien zu entfernen, die keiner der wenigen Mitarbeiter
Korrektur lesen kann oder mag. Einen Experten für Mittelhochdeutsch
weiß das Projekt übrigens nicht in seinen Reihen, sagt Graf. Daß es
dennoch zu einer Edition wie der “Martina” kommen konnte, ist um so
erstaunlicher. Ein gutes Omen für künftige Projekte, wenn es nach der
Bauernregel zum 30. Januar geht: “Bringt Martina Sonnenschein, kommt
viel Korn und Wein”.

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 24.12.2006, Nr. 51 / Seite 62 (im WWW kostenpflichtig gegen 1,50 Euro abrufbar)

Kulturgutschutz, Denkmalschutz und Kirche

(Einschlägiges aus der Literatur zum Thema)

Kulturgutschutz und Kirche, Bibel und Kirchenrecht : Symposion und Festakt anlässlich des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza / Andreas Weiß; Stefan Ihli (Hrsg.). Frankfurt am Main ; …: Lang, 2004. 162 S., zahlr. Abb. ISBN 978-3-631-52784-9 br. (Adnotationes In Ius Canonicum; 31) => KVK

Der Band dokumentiert das wissenschaftliche Symposion Der Schutz der Kulturgüter – eine Aufgabe für Staat und Kirche, das zur Feier des 60. Geburtstags von Professor Dr. Richard Puza am 17. Oktober 2003 im Theologicum der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen stattfand, sowie den anschließenden Festakt anlässlich der Übergabe der Festschrift Flexibilitas Iuris Canonici.

Aus dem Inhalt: Andreas Weiß: Einführung in das Symposion [und jeweils Einführungen zu den folgenden Vorträgen] – Lorenz Wolf: Die Kirche als älteste Denkmalschützerin – Felix Hammer: Kulturgutschutz und religiöse Freiheit in den Verfassungen Europas – Wolfgang Urban: Die Predigt der Bilder als Kulturgut. Vom romanischen Kapitell zur «Stuttgarter Kreuzigung» von Joseph Beuys – Andreas Weiß: Staatlicher Denkmalschutz und Kirchenautonomie. Zum Konfliktpotential zwischen denkmalpflegerischen und gottesdienstlichen Interessen bei Sakralbauten – Andreas Weiß: «Kirchenrecht gestern und heute». Laudatio zum 60. Geburtstag von Richard Puza – Stefan Ihli: «Flexibilitas Iuris Canonici». Ein Blick in die Festgabe für Prof. Dr. Richard Puza – Jean Werckmeister: Festvortrag: Die Bibel als normative Quelle des Kirchenrechts.

Kirche und Denkmalschutz : die päpstliche Gesetzgebung zum Schutz der Kulturgüter bis zum Untergang des Kirchenstaates im Jahr 1870 / Lorenz Wolf. – Münster: Lit, 2003. 260 S. ISBN: 3-8258-6313-1
(Kirchenrechtliche Bibliothek ; 7). Zugl.: Rom, Lateranuniv., Diss., 1997 => KVK

Kulturgüterschutz im Kirchenstaat bis zum Ende des 18. Jahrhunderts / von Peter Johannes Weber.
In: Liber discipulorum et amicorum : Festschrift für Prof. Dr. Kurt Siehr zum 65. Geburtstag / hrsg. von Peter Johannes Weber … S. [265] – 302. Zürich : Schulthess, 2001. VI, 321 S. : Ill.. ISBN 3-7255-4207-4 => KVK

3. Denkmalpflege-Forum der Konrad-Adenauer-Stiftung 2006
Die Vertreibung aus dem Tempel: Über die Umwidmung der Kirchenbauten. Berlin, 28. – 30. August 2006. Online-Dokumentation
http://www.kas.de/publikationen/2006/9067_dokument.html

Grundsätze für Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Bernd Mathias Kremer, In: Evangelische Kirche in Deutschland: Kirchliches Jahrbuch für die Evangelische Kirche in Deutschland. – 130. 2003 (2006), Bd. 130 (2006), S. 358 – 368

ders., Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich der Kirchen / Kremer, Bernd Mathias. – In: Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland. – 2, Bd. 2 (1994), S. [77] – 103, => KVK

Inventarisation von Denkmälern und Kunstgütern als kirchliche Aufgabe : Dokumentation einer Fachtagung vom 27. bis 28. Februar 1991 in Bensberg.
Bonn : Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 1991. (Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 88), => KVK

Die pastorale Funktion der kirchlichen Archive : Schreiben vom 2. Februar 1997 / Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche. Anhang : Dokumente zum kirchlichen Archivwesen für die Hand des Praktikers. Bonn, 1998. – 105 S.
(Arbeitshilfen / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ; 142), => KVK

Staat, Kirche, Kunst : Rechtsfragen kirchlicher Kulturdenkmäler / von Martin Heckel. Tübingen : Mohr, 1968. XX, 277 S. ; 24 cm. (Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen ; 22), => KVK

österreichisches Archiv für recht & religion, Heft 52(1), 2005, Rezensionen. Schwerpunkt Denkmalschutzrecht, => ZDB

Die Literatur über Kirche und Denkmalschutz im allgemeinen und speziellen ist natürlich uferlos, vgl. etwa => KVK Kirche? Denkmal?

Codice dei beni culturali di interesse religioso / a cura di M. Renna … Centro Studi Sugli Enti Ecclesiastici e Sugli Altri Enti Senza Fini di Lucro . Milano: A. Giuffrè, 2003. VIII, 937 S. ; 22 cm + 1 CD-ROM. ISBN: 88-14-10424-7 (Fonti di diritto ecclesiastico e canonico), => KVK

Rezension: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/3/marzuoli.htm


Einführung zu Teil 1: http://www.aedon.mulino.it/archivio/2003/2/renna.htm

Chiesa e arte : documenti della Chiesa, testi canonici e commenti / a cura di Giacomo Grasso. Cinisello Balsamo (Milano) : Ed. San Paolo, 2001. 509 S. + 1 CD-ROM. ISBN 88-215-4236-X. (Dimensioni dello spirito), => KVK

Enchiridion dei beni culturali della Chiesa : documenti ufficiali della Pontificia Commissione per i Beni Culturali della Chiesa. Bologna : EDB, 2002. – 682, 43 S. (Strumenti), => KVK

La disciplina dei beni culturali di interesse religioso / Valentina Maria Sessa ; presentazioni di Mario Serio, Giorgio Pastori. Milano : Electa, [2005]. 239 p. : ill. ; 24 cm. – ISBN 88-370-3625-6

Rezension: http://www.patrimoniosos.it/rsol.php?op=getarticle&id=18356

Überhaupt das Portal und Forum für Kulturgutschutz in Italien:
Patriomonio SOS: in difesa dei beni culturali e ambientali,
http://www.patriomoniosos.it

In der Gemeinde Oristano, auf Sardinien, wurde vom 19.-23.Juni 2006 ein Fortbildungskurs für Archivare zum gleichen Thema angeboten, vgl. http://www.bibliotechesarde.it/j/v/110?s=23886&v=2&c=1444&t=1

Regards sur le patrimoine religieux : de la sauvegarde à la présentation ; [actes du colloque tenu à Bourg-en-Bresse et Belley du 30 septembre au 2 octobre 1999] / sous la dir. de Catherine Penez. [Cet ouvrage a été réalisé par l’Association des Conservateurs des Antiquités et Objets d’Art de France]. – Arles: Actes Sud, 2000.
193 S. : zahlr. Ill. – ISBN 2-7427-3134-2, => KVK

Nationaler Fürstennippes

http://medien-kunst-industrie.bawue.verdi.de/-/qx9

Die Kritik von Marcus Hammerschmitt ist zurückzuweisen.

“Bis zum Alarm aus dem VS-Vorstand wusste ich ehrlich gesagt nicht einmal, dass die Handschriften in Karlsruhe lagern, und meinetwegen können sie sich auch in Paris, Madrid, oder Dresden befinden – diese Orte nenne ich, weil dort drei der vier Maya-Handschriften lagern, die dem Furor der katholischen Kirche entgangen sind. Es wäre ja dumm, die Handschriften unsachgemäß zu handhaben, denn sie sind mit Hingabe hergestellt worden. Das Schöne soll man nicht vermindern in der Welt. Aber wo diese Bücher vor meinen Augen verborgen werden und vor dem Licht, das sie zerstören würde, ist mir egal. Wenn Burkina Faso die Möglichkeiten hätte, sie als Austausch für all die afrikanische Kunst in deutschen Museen zu beherbergen, wäre ich dafür. Möglicher-weise würde das der Völkerverständigung dienen, man weiß es nicht.”

Das ist genau das gleiche Banausentum, das der Landesregierung mit Fug und Recht vorzuwerfen war. Ich habe zwar nicht die mindeste Ahnung von diesen Dingen, rotze meine Meinung aber trotzdem raus. Und mehr als Rotz bleibt bei nüchterner Betrachtung von dem Beitrag nicht übrig.

Sich nur nicht auf die Argumentation von Fachleuten einlassen, die in der Presse und auch hier zur Genüge nachlesbar waren!

1. Die Handschriften waren und sind in der Landesbibliothek nicht prinzipiell vor den Augen der Öffentlichkeit verborgen.

Es besteht sehr wohl ein Nutzungsanspruch auch für nicht-wissenschaftliche Nutzung und viele Handschriften wurden auch auf Ausstellungen gezeigt.

2. Die Handschriften gehören nach Karlsruhe, weil sie dort ihren natürlichen Platz seit mindestens etwa 200 Jahren haben.

Es stand nicht zur Debatte, einzelne Handschriften als Dauerleihgabe womöglich an ausgezeichnet betreute Institutionen abzugeben, in denen sie ihrer Provenienz entsprechend womöglich besser aufgehoben sind.

Es stand zur Debatte, sie einem gierigen Adelshaus zu überantworten, damit der schmierige Graf Douglas sie in den Kunsthandel geben kann.

Dies barg folgende immensen Risiken:

a) die Handschriften werden ihrer historischen Herkunftsregion entfremdet, auch wenn sie öffentlich zugänglich bleiben. In Burkina Faso arbeitet mutmaßlich niemand über mittelalterliche Handschriften der Oberrheinregion und auch Digitalisate wären kein Ersatz für den Verlust für die in dieser Region ansässige wissenschaftliche Klientel. Das gilt auch für einen Ankauf durch Getty in Malibu oder Harvard, abgesehen davon, dass Getty auch Handschriften weiterverkauft (so die Handschriften der Sammlung Ludwig)

b) die Handschriften verschwinden in privaten Tresoren und sind der Wissenschaft und der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich.

c) Illuminierte Handschriften werden von gewissenlosen Händlern auseinandergenommen und zur Profitmaximierung die einzelnen Blätter verhökert. Das wäre der Größte Anzunehmende Unfall (abgesehen von Totalverlusten aufgrund von Katastrophen, die – trotz Weimar – in privater Hand um einiges wahrscheinlicher sind als in Karlsruhe).

3. Ich bedauere selbst, dass es weder Landtagsabgeordneten noch der breiten Öffentlichkeit noch Fachleuten beizubiegen ist, dass der Schutz solcher Sammlungen wie der Karlsruher Handschriftensammlung nicht über das nationale Abwanderungsschutzgesetz sondern nach dem Denkmalschutzgesetz zu erfolgen hat.

Das nationale Gesetz verhindert weder die Vernichtung noch den Einzelverkauf von Handschriften im Inland noch die Zerstörung illuminierter Handschriften.

Die nationale Karte war deshalb auszuspielen, weil die Zuständigkeit des Denkmalschutzes auch für private bewegliche Kulturgüter einfach nicht vermittelbar ist. De facto wirkt die Eintragung in die nationale Liste wie ein Ersatz-Denkmalschutz: der Anreiz, das Stück im Kunsthandel zu verhökern, sinkt enorm, da internationale Bieter ausscheiden.

Vernünftige Lösungen für das Kulturgut – jenseits politischer Eitertänze wie beim eidgenössischen Kulturgüterstreit St. Gallen vs. Basel – bedürfen keiner chauvinistischen Berufung auf nationale Interessen. Wohl aber ist eine gesamtstaatliche Verantwortung gefragt, wenn eine Landesregierung kulturell durchdreht.

“Die Nation ist nun einmal nicht das Ding einer Gewerkschaft. Sondern das Wohl der Arbeiterklasse.”

Dank der SPD-Argumentation “Fürstennippes” wurde das nicht geschützte Kulturdenkmal (das aber trotzdem eins war) der badischen Kunstkammer 1995 als Ganzheit vernichtet.

Dass ein Schriftstellerverband in einer Gewerkschaft sich mit Fug und Recht dafür zuständig erklären kann, wenn die Public Domain beschädigt wird – kein Wort davon von Hammerschmitt.

Natürlich sind die Handschriften Public Domain, auch wenn Herr Ehrle und Frau Obhof das nicht ganz so formulieren würden, weil sie gerne Macht- und Kontrollansprüche ausüben würden, die mit dem Status als Public Domain konfligieren.

Und eine Public Domain ist die beste Grundlage für ein reiches kreatives Schaffen.

Die platte Argumentation mit dem Wohl der Arbeiterklasse erinnert mich ein wenig an die Verrenkungen, mit der die Kirchen ihren Kulturgüterschutz rechtfertigen müssen. Im Evangelium Jesu Christi steht nun einmal kein Wörtlein davon, dass man Altertümer schützen und Kulturgüter erhalten soll. Der genuine Auftrag der Kirchen, das Evangelium zu verbreiten und karitativ zu wirken, lässt sich nun einmal schwer mit der Pflege von Kulturgut, das ja Geld für die anderen Zwecke wegnimmt, verbinden.

Sehen wir die badischen Handschriften doch einfach als Zeugnisse für die feudale Unterdrückung, das wäre DDR- und gewerkschaftskompatibel!

Wolfram von Eschenbach Gesellschaft – Stellungnahme und Presseerklärung

Wolfram von Eschenbach Gesellschaft e.V. – 02.10.2006
Betreff: Badische Landesbibliothek Karlsruhe – Stellungnahme und Presseerklärung

Mit Entsetzen und Empörung haben die Mitglieder der Wolfram von Eschenbach-Gesellschaft davon Kenntnis erhalten, dass die Regierung des Landes Baden-Württemberg sich in einem beispiellosen „Deal“ anschickt, die renommierte Badische Landesbibliothek durch den Verkauf ihrer wertvollsten Handschriftenbestände in ihrem Kern zu zerstören. Als wissenschaftliche Gesellschaft, die der Bewahrung, der Erschließung und der kulturellen Interpretation der Literatur des Mittelalters und ihrer handschriftlichen Grundlagen gewidmet ist, sehen wir uns zu folgender Stellungnahme veranlasst.
Durch den geplanten Ausverkauf würden älteste Schriftzeugnisse Deutschlands, unschätzbare Kostbarkeiten, rare Bilderhandschriften von Weltrang, die keine andere Bibliothek aus der Hand geben würde, einem ungewissen Schicksal auf dem Markt (bis hin zur „Auswaidung“) preisgegeben. Es würden geschlossene Bestände des deutschen Südwestens von nationalem Rang (Handschriften der Klöster Reichenau, St. Georgen, St. Blasien, St. Peter, des Hochstifts Speyer usw.) mutwillig zerrissen und Wissensspeicher, die mit hohem Aufwand von staatlichen Geldern (z.B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft) erschlossen wurden, der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und allen Interessierten auf Dauer entzogen.
Nach den unglücklichen Umständen, die zum Verlust großer Teile der Fürstenbergischen Bibliothek in Donaueschingen geführt haben, wäre dies der zweite Schlag, der das kulturelle Gedächtnis des deutschen Südwestens und ganz Deutschlands treffen würde, geführt von der Regierung eines Landes, das sich so gerne und mit Recht seiner Wissenschaftsförderung und seiner wissenschaftlichen Exzellenz rühmt.
Wissen die Verantwortlichen eigentlich, was sie tun? Wir rufen die Handelnden in den Ministerien, die Abgeordneten des verantwortlichen Landtags, die an ihrer Identität, an Kultur und wissenschaftlichem Erkenntnisfortschritt interessierte Öffentlichkeit zum Einschreiten auf.
Dieser unerhörte Akt der Zerstörung und geistigen Auslieferung, der zu Recht als „Veruntreuung des der öffentlichen Hand anvertrauten Erbes“ (SZ 25.09.06) bezeichnet wurde, darf nicht zugelassen werden.

Der Vorstand

Prof. Dr. Eckart Conrad Lutz, Universität Freiburg Schweiz
Prof. Dr. Klaus Ridder, Universität Tübingen
Prof. Dr. Susanne Köbele, Universität Erlangen

Die Wolfram von Eschenbach Gesellschaft zählt rund 450 Mitglieder in Deutschland, England, der Schweiz, Österreich und zahlreichen anderen Ländern.