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Bilder des Jahres aus Baden-Württemberg

Günther Oettinger mit Riesenbrezel (Quelle: picture-alliance / dpa)
Günther Oettinger mit Riesenbrezel (Quelle: picture-alliance / dpa)
Günther Oettinger bleibt Ministerpräsident. Mit 44,2 Prozent der Stimmen geht die CDU als klarer Sieger aus der Landtagswahl am 26. März hervor. Der große Wahlverlierer ist die SPD, die mit 25,2 Prozent ihr schlechtestes Ergebnis in der Geschichte des Landes einfährt.

Mediziner gehen aus Protest in Tübingen im Neckar baden (Quelle: picture-alliance / dpa)
Mediziner gehen aus Protest in Tübingen im Neckar baden (Quelle: picture-alliance / dpa)
Die Ärzte gehen baden … Es ist auch das Jahr der Ärztestreiks. Für die medienwirksamste Protestaktion sorgen am 28. März die Hochschulmediziner in Tübingen. Unter dem Motto “Die Hochschulmedizin geht baden” werfen sich hunderte streikende Ärzte aus Protest gegen ihre Arbeitsbedingungen in die Fluten des Neckars.

Restauratorin Magdalena Liedtke mit einer der historischen Handschriften (Quelle: picture-alliance / dpa)
Restauratorin Magdalena Liedtke mit einer der historischen Handschriften (Quelle: picture-alliance / dpa)

Konrad von Grünenberg, Reise von Konstanz nach Jerusalem (1487), Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter pap. 32


… und die Handschriften in Baden auch (beinah). Im Herbst entbrennt ein politischer Streit darüber, ob das Land wertvolle badische Kunstschätze verkaufen darf, um so die Schlossanlage Salem am Bodensee zu erhalten. Am Ende wird der geplante Verkauf verhindert. Wegen des “Handschriftenstreits” wird sogar ein Untersuchungsausschuss gefordert.

Quelle: >>http://SWR.de Das Jahr in Bildern in Baden-Württemberg

Die FAZ-Chronik 2006 (29.12.2006, Nr. 302, C7) titelt:
Geld und Gold, Adel und Adele. Wien und Berlin geben zurück, Lauder kauft, Oettinger irrt.
21. SEPTEMBER: So läuft’s dann doch nicht: Das Land Baden-Württemberg will die kostbarsten Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe verkaufen, um mit dem erhofften Erlös von 70 Millionen Euro die Anlage Schloß Salem in eine Stiftung zu überführen und dem Besitzer von Salem, Prinz Bernhard von Baden, angefallene Kosten zu refinanzieren. Massiver internationaler Protest kann dieses Vorhaben verhindern – einstweilen. Die Inkompetenz der Landesregierung unter Ministerpräsident Günther Oettinger in Sachen Kulturgut wird zur nationalen Affäre.

Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 6v Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 7r
Raimundus Lullus, Thomas le Myésier: Electorium parvum seu breviculum (n. 1321). Badische Landesbibliothek, Cod. St. Peter perg 92, fol. 6v, 7r

Fast eine Allegorie des Handschriftenstreits: Die zwölf ganzseitige Miniaturen der Pergamenthandschrift von St. Peter zeigen Leben und Werk des Philosophen Raimundus Lullus in legendenhafter und allegorischer Darstellung (Kommentar). Miniatur VI zeigt das Heer des Aristoteles, das heranrückt, um den Turm der Unwahrheit zu zerstören, gemeinsam mit dem Kommentator des Aristoteles, Averroes (Exercitus Aristotilis ad destruendum turrim falsitatis cum suo commentatore), Miniatur VII das heranrückende Entsatzheer des Raimundus zur Zerstörung des Turmes der Unwahrheit und Unwissenheit (Retrobellum et succursus exercitus domini Raimundi Lul de Maioricis ad corruendum turrim falsitatis et ignorantiae). Wenn man wollte, dann könnte man wohl in nuce in diesen beiden Miniaturen sämtliche Protagonisten des Handschriftenstreits unserer Tage verorten, von der sich im Turm der Unwahrheit und der Unwissenheit verschanzenden Landesregierung mit ihren Boten (zur Linken malitia, cessatio, ignorantia, debilitas, confusio, casus, frustra, nihil, zur Rechten parvitas, impossibilitas, odiositas, falsitas, poena, contrarietas, vacuum, difformitas, superfluum, diminutum), dagegen anrennend die Bannerträger der glaubhaften Argumentation, des hervorragenden Beweisens, der vernünftigen Überlegung und der Vorstellungskraft, bis hin zum Entsatzheer des Feuilletons der F.A.Z. und seiner Kombattanten 😉

Na das wird jetzt aber mal Klarheit schaffen…

Der SWR meldet:

Baden-Württemberg wird der umstrittenen Gesundheitsreform erst zustimmen, wenn Klarheit über die finanziellen Folgen für das Land besteht. “Bevor abgestimmt wird, müssen die Zweifel ausgeräumt sein”, sagte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und kündigte ein eigenes Gutachten des Landes an.

Open Access und Hybrides Publizieren

Eric Steinhauer schrieb in INETBIB:

Im letzten Monat hat der VDB-Regionalverband Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen eine Fortbildung in Leipzig zum Thema “Wissenschaft sichtbar machen” durchgeführt. Dabei ging es um Open Access und Hybrides Publizieren.

Auf den VDB-Seiten ist jetzt ein kleiner Bericht über die Veranstaltung nachzulesen:
http://www.vdb-online.org/landesverbaende/sst/berichte/2006-11_lv-sst_fortbildung-leipzig.pdf

Zugleich gibt es ein Handout der beiden Verleger, die in Leipzig referiert haben. Dort finden sich Aussagen wie diese:

“Open Access als »Full-Range-Teaser«
Die Veröffentlichung der Schrift im Open Access muss also keinesfalls ein Gegenargument für die Print-
Veröffentlichung sein. Vielmehr kann sie sogar als Marketinginstrument angesehen werden, ermöglicht sie dem
potentiellen Leser doch eine eingehende Prüfung des Textes. Selbst wenn der Nutzer die Schrift ausschließlich aus der
Open Access-Version heraus bearbeitet, also keine gedruckte Version erwerben sollte, so nützt dies dennoch der
gedruckten Version, denn unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen ist eine jede Nennung eines Titels im
Literaturverzeichnis einer anderen wissenschaftlichen Arbeit Werbung für diesen Titel.”

Hier gibt es das Handout:
http://www.vdb-online.org/landesverbaende/sst/berichte/2006-11_lv-sst_open-access.pdf

Monumentales aus Seniorenstudium und Hobby

Die Ritteradligen von Hutten, ihre soziale Stellung in Kirche und Staat bis zum Ende des Alten Reiches

http://www.opus-bayern.de/uni-bamberg/volltexte/2006/105

Die Kurzfassung der Dissertation 2006 beginnt mit den wahren Worten: “Genealogische Arbeiten gehören heute zu den Seltenheiten. Sie sind für ein rechtes Verständnis des Historischen aber von besonderer Wichtigkeit.”

Sofort dachte ich dabei an: Seniorenstudium – denn welcher Doktorand gibt sich denn heute sonst noch mit Genealogie ab? Bei weiterer kurzer Internet-Recherche über den Autor bewahrheitete sich der “Verdacht”: Georg-Wilhelm Hanna war viele Jahre Leiter der Heimatstelle/des Kreisarchivs des Main-Kinzig-Kreises und studierte nach seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt. Es ist schön zu sehen, wie aus diesem Engagement ein solches Werk herauskommen kann, das dann auch noch frei im Internet verfügbar ist.

Ein weiteres monumentales Werk, das im heutigen “normalen” Wissenschaftsbetrieb wohl nie entstanden wäre, fällt mir dazu ein (nicht zuletzt da es leider noch viel zu wenig gelesen hinter mir im Regal steht): Dr. (med.) Horst Boxlers Geschichte der Reichsgrafen zu Königsegg auf insgesamt 1464 Seiten in drei Bänden, erschienen 2005 im Selbstverlag .

Mußgnug zum Domänenstreit

http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak2/mussgnug/ausgbewi.doc

Reinhard Mußgnug, Heidelberg
Das Finanzverfassungsrecht in den Thüringischen Fürstentümern
– Seiner Zeit weit voraus oder weit hinterher? –
Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 24. Jg. (2002), 290 – 311

Diesem wichtigen Beitrag, der erfreulicherweise als Volltext online vorliegt, entnimmt man, dass sich Mußgnug schon lange vor dem aktuellen Streit forschend mit dem Streit um die Domänen im 19. Jahrhundert auseinandergesetzt hat. Er beruft sich in dem Aufsatz von 2002, der auch die badische Problematik streift, auf sein Buch: Der Haushaltsplan als Gesetz, 1976.

Von daher sind die Anwürfe gegen Mußgnug (siehe etwa http://archiv.twoday.net/stories/2885928 ) haltlos. Mußgnug kannte Quellen und Literatur zum Domänenstreit genauer als die meisten anderen Rechtshistoriker. Der sich mit dem erhabenen Titel Staatsrechtslehrer schmückende Würtenberger hat es übrigens unterlassen Mußgnugs Aufsatz von 2002 zu zitieren.

Zur Berufung auf genuin feudales Eigentum

Jörg-Detlef Kühne:

Bodenreformurteil im Widerstreit. Zum verfassungsstaatlichen Offensivpotential gegen die Junkerfronde
http://www.rewi.hu-berlin.de/FHI//articles/9805kuehne.htm

Zitate:

“Hintergrund der bloßen Billigkeitsentschädigung war dabei die Erkenntnis, beim bisherigen Obereigentum einer letztlich unaufklärbaren Mischlage von spezifisch feudalen, entschädigungslos einziehbaren Anteilen und eigenem Arbeitsanteil als bürgerlichem Eigentumselement gegenüberzustehen. Die französische Revolution hatte in derselben Frage die feudalen Anteile als so übermäßig ausgenutzt angesehen, daß sie damit gleichsam aufrechnend den entschädigungslosen Entzug auch der bürgerlichen Eigentumsanteile rechtfertigte. In Deutschland ist man während der Zeit des liberal-demokratischen Hochkonstitutionalismus von 1848/49 mit der normativen Anerkennung einer Ablösungsverpflichtung statt gänzlicher Entschädigungslosigkeit moderater. Dabei zeigte wertmäßige Entschädigungspauschalierung, daß man entsprechend der uralten Unterscheidung zwischen Lehen und Allod grundsätzlich zwischen Feudalrechten und bürgerlichen Eigentumsanteilen zu trennen und nur letztere auszugleichen suchte. ”

“Übrigens zeigte sich entsprechendes Vergessen trotz der damals auch über den deutschen Raum hinaus verbreiteten sog. Adelsgesetzgebung41) bereits zur Weimarer Zeit und offenbarte zugleich eine gewisse Renitenz des damaligen Reichsgerichts. In den Adelsgesetzgebungsfällen der lippischen Rente und thüringischen Fürstenabfindung wurde nämlich der bürgerliche und speziell durch Art. 153 III WRV sozial ausgerichtete Eigentumsbegriff zunächst ganz bewußt ohne Rücksicht auf Erwerbsgrund und Funktion42) der überkommenen Vermögenswerte für anwendbar erklärt. Dies, obwohl die systematisch eigenständige Fideikommißaufhebung in Art. 155 II S. 2 WRV insoweit beredter hätte sein müssen. Das Bewußtsein für die verfassungsrechtliche Ausgliederung feudaler Besitzstände aus dem bürgerlichen Eigentumsbegriff des liberalen und inzwischen demokratischen und sozialen Verfassungsstaats wurde damit verdrängt – freilich zunächst noch unter deutlichem Widerspruch von seiten der Lehre”

Fürstenentschädigung in Coburg und 1926 gescheiterte Fürstenenteignung

Über die Entschädigung der Fürstenfamilie und die Errichtung der Coburger Landesstiftung, Trägerin u.a. der Kunstsammlungen der Veste Coburg, unterrichtet:

Stefan Nöth, Coburger Landesstiftung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44375 (11.12.2006)

Auszug:

Schon sehr früh, am 18. November 1918, beschloss ausgerechnet der Coburger Arbeiter- und Soldatenrat, die herzogliche Familie abzufinden. Der Plan, im Rahmen der Vermögensabschichtung auch eine Landesstiftung zu errichten, entstand im Januar 1919, als Herzog Carl Eduard das Hoftheater dieser Stiftung überwies, um dessen spielzeitbedingtes Übersiedeln ins politisch erheblich radikalere Gotha zu verhindern.

Der Vertrag vom 7. Juni 1919, der am 1. Juli 1919 Gesetz wurde, trug auch den Wünschen Herzog Carl Eduards Rechnung. Das Herzogshaus konnte Schloss und Gut Callenberg, Gut Eichhof und die Schweizerei Rosenau im Umfang von 533 ha behalten und erhielt eine Abfindungssumme von 1,5 Mio RM.

Das nun nicht mehr zum herzoglichen Besitz gehörende Domänengut sollte “zum Besten des Landes und zur Wohlfahrt seiner Bewohner” von einer zu gründenden Landesstiftung verwaltet werden, in die auch das Hoftheater, die Kunstsammlungen der Veste und der Ehrenburg, das Hofgartenmuseum (Naturkundemuseum), das Schloss Rosenau, die herzogliche Privatbibliothek, die Hof- und Staatsbibliothek und das Hof- und Staatsarchiv Eingang finden sollten. Auf die anderen herzoglichen Fideikommisse außerhalb der Coburger Grenzen würde der Freistaat Coburg keine Ansprüche erheben.

Gänzlich anders verlief die Entwicklung in Gotha. Die dortige Landesversammlung beschloss am 31. Juli 1919 die entschädigunslose Enteignung des Herzogs. Die dadurch ausgelösten Streitigkeiten zogen sich bis 1925 hin, als der Herzog vor dem Reichgericht endgültig seine Ansprüche durchsetzen konnte. Unter anderem als Reaktion auf diese Urteil versuchte die politische Linke 1926 vergeblich, per Volksentscheid die deutschen Fürsten entschädigungslos zu enteignen. Aber auch in anderen deutschen Ländern erfolgte die Abfindung der abgesetzten Dynastie nicht so schnell, wie in Coburg (in Bayern z.B. erst 1923). Die Coburger Lösung, eine eigene Landesstiftung zu errichten, erhielt dabei Vorbildcharakter.

Sehr interessant ist auch der Artikel:

Gerhard Immler, Volksabstimmung “Entschädigungslose Fürstenenteignung”, 1926, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44485 (07.09.2006)

Volksabstimmung über die entschädigungslose Enteignung der bis 1918 regierenden deutschen Fürstenhäuser, initiiert von KPD, SPD und freien Gewerkschaften im Frühjahr 1926. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren scheiterte der Volksentscheid am 20. Juni 1926 mit 36,4 % Ja-Stimmen.

Ob die dort angeführte Literatur auch etwas zu Baden schreibt, wäre zu prüfen.

Thälmann zur Fürstenenteignung:
http://www.marxistische-bibliothek.de/thaelmannzurfuersten.html

38 % Zustimmung zur Fürstenenteignung in Baden
https://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/kultur/bheim/rez/03/wertheimjb.htm

DHM
Q: ttp://www.hdg.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/enteignung

Aufregung in Franken

Der angeblich so klare Schnitt, den man in München nach 1918 gezogen hat, führt dazu, dass wertvollste Kulturgüter, die aufgrund der Säkularisation Staatsbesitz sein sollten, den Wittelsbachern zugeschanzt worden, wenngleich als Stiftungseigentum gebunden (Landesstiftung und Wittelsbacher Ausgleichfonds).

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44650

Bedenkt man, wie peinlich genau der Freistaat noch am Ende des 20. Jahrhunderts auf seine Säkularisations-Eigentumsrechte bei den (von der UB Eichstätt teilweise verscherbelten) Kapuziner-Büchern pochte, muss es erstaunen, dass so wertvolle Kulturgüter wie der Schatz des Bistums Bamberg, der ewig in Bamberg bleiben sollte, nicht Staatseigentum sind.

2007 möchte man wenigstens die drei kostbaren Kronen nach Bamberg zurückbringen, aber die Wittelsbacher stellen sich stur:
http://bayern-wolln-mer.net/blog/index.php/archives/franken-bayern/29-bamberger-domschatz-wittelsbacher-bleiben-stur.html

Siehe auch:
http://www.boennigheimerzeitung.de/html/news/artikel_suedwestumschau.php4?artikel=2568059

Volkes Stimme ist erbost:

“Eine bodenlose Jahrhundert-Sauerei! Schätze, die den Bambergern (und in diesem Fall sind alle Franken “Bamberger”!) vom Kaiser “für immer und ewig” vermacht wurden, unter fadenscheinigsten Vorwänden in Münchner Tresoren zurückzuhalten!”
Quelle

Heuchlerische Schenkung von Sachsen-Meiningen an Weimarer Bibliothek

Den Erben des Herzoglichen Hauses Sachsen-Meiningen ist es ein besonderes Anliegen, den Wiederaufbau der stark dezimierten Büchersammlung in Weimar mit Bänden der berühmten Herzoglichen Bibliothek zu Meiningen zu unterstützen. Diese wurde von den Herzögen Bernhard I. (1649-1706) sowie Anton-Ulrich von Sachsen-Meiningen (1687-1763) angelegt und war bereits Mitte des 18. Jahrhunderts der Öffentlichkeit zugänglich.

Von den Erben erhält die Bibliotheksleitung in Weimar schenkungsweise 70 Bände aus dem 18. und frühen 19. Jahrhundert, die die Teilrepublik Georgien bereits 1996 zurückgeführt hat. Hauptsächlich handelt es sich hierbei u.a. um philosophische und geschichtliche Ausgaben als auch um Reisebeschreibungen. Für die Nutzer ist die Provenienz der Bücher durch die Bibliotheksstempel des Hauses Sachsen-Meiningen ersichtlich.

Die Herzogliche Bibliothek mit mehr als 40.000 Bänden wurde 1946 kriegsbedingt in die ehemalige UdSSR verbracht. Die Erben der drei letzten Eigentümer Prinz Ernst, Georg und Bernhard von Sachsen-Meiningen haben diesen so genannten Beutekunstverlust beim zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angemeldet. Die Buchstempel, Exlibris und erste detaillierte Bestandserfassungen sind auf der Internet-Database der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg veröffentlicht.

Quelle

Man kann nur hoffen, dass dieser ekelhaften Sippschaft, die jetzt zynisch mit einer Mini-Spende wirbt, ihr angebliches Eigentum möglichst lange entzogen bleibt. In russischen Bibliotheken sind die Bände aus Meiningen allemal besser aufgehoben als bei den Wettinern, denen die Gier wohl genau im gleichen Maße Familienmerkmal ist wie die Nase bei den Habsburgern.

Wir erinnern uns: Die Herzogliche Bibliothek zu Meiningen, im 19. Jahrhundert geleitet und ausgebaut von dem Literaten Ludwig Bechstein, war eine kostbare Sammlung, ein Kulturdenkmal, das vor 1918 durch ein Hausfideikommiss gesichert war. Sie sollte zusammenbleiben, das schien somit sicher.

Im Zuge der üblicherweise schöngeredeten Fürstenablösungen der Weimarer Republik, die unschätzbare Kulturschätze privatisierten, ohne dem Recht der Öffentlichkeit auf Erhaltung und Zugang hinreichend Rechnung zu tragen, wurde die Bibliothek wohl dem Privatbesitz des Hauses zugeschlagen und dank dem Unrechtsgesetz des EALG konnte sich das ehemalige Herzogshaus die aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion eintreffenden Bücher sichern. Auch die im Staatsarchiv lagernden Handschriften (längst nicht alle waren verfilmt worden) und Bücher wurden einkassiert.

Hat das Haus Sachen-Meiningen damals in irgendeiner Weise seine kulturelle Verantwortung wahrgenommen?

Nein, es hat die Rest-Bestände schnöde auf einer Versteigerung 2001 in alle Welt zerstreuen lassen.

Ich verweise auf die Darlegung meiner seinerzeitigen Recherchen unter
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2001/0417.html [URL revidiert 2012]

Siehe auch die Stellungnahme von Andreas Petter:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg20556.html

http://log.netbib.de/index.php?s=meiningen

Nichts kaufen!

In einer FAZ-Glosse (19.12.2006, Nr. 295 / Seite 35) rekapituliert Frau Gropp den Kulturgüterstreit:

Flugs ruderte Oettinger auf dreißig Millionen Euro für das Haus Baden zurück, zu erbringen – wenn sie denn schon ihre gehorteten Handschriften unbedingt behalten will! – von der Kultur, und zwar im sogenannten “Drei-Säulen-Modell”: zehn Millionen von der Landesstiftung, zehn Millionen von noch zu gewinnenden Sponsoren und zehn weitere Millionen, die den Museen und den Bibliotheken zu entziehen sein würden. Jetzt kam’s aber zum Gau für Stuttgart: Ein Historiker zeigte der Regierung, was eine Akte ist; in der stand nämlich, daß das sicherste und teuerste Besitztum des Hauses Baden, das es so dringend zu erwerben galt, längst Eigentum des Landes Baden war. Seither gibt es eine Kommission unabhängiger Experten, die in aller gebotenen Ruhe die Verhältnisse prüfen soll. Um so verwunderlicher ist folgende kleine versteckte Nachricht: Heute will der Aufsichtsrat der Landesstiftung Baden-Württemberg über die Verwendung von zehn Millionen Euro in den nächsten drei Jahren für den Ankauf und die Sicherung von Kunstschätzen des Landes entscheiden. Ja, was nun? Prüfen die Experten wirklich mit offenem Ausgang? Oder ist die Säulen-Theorie womöglich schon Praxis – gleichgültig, ob es überhaupt etwas zu stützen gibt am Ende? Sicher ist, so die Auskunft der Landesstiftung, daß schon zehn Millionen Euro “reserviert” sind; wofür im einzelnen, weiß dort freilich niemand. Wie auch? Für alle Fälle, steht also zu vermuten. Auch sonst scheint keiner Genaues zu wissen im Südwesten und die Landesstiftung selbst nicht einmal, ob ihr Aufsichtsrat unter Vorsitz von Oettinger heute die geplante Tagesordnung einhält. Vielleicht besser doch nicht. rmg