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Altshauser Fenster gefällig?

Also die Württemberger scheinen es ja ähnlich nötig zu haben wie die Badener…

Da werden irgendwelche Fenster aus dem Jahre 1927 aus Schloss Altshausen ausgebaut, und ein Familienmitglied entblödet sich nicht, ein “Echtheitszertifikat” für den Plunder auszustellen. Und das ganze wird dann auf eBay von einem Nutzer namens “aus-schloessern” vertickt (ebay 160059083844).

Nächstes Jahr gibt’s dann königlicher Hoheit getragene Unterwäsche, oder was?

Die Schätze der Zähringer – Was gehört der Stiftung?

Die Pressekonferenz der Grünen zur Rolle der Zähringer-Stiftung am 5.12. in Stuttgart hat ein starkes Presseecho gefunden.

F.A.Z., 06.12.06, Nr. 284, Feuilleton, S. 37
Eingetragen. Die Schätze der Zähringer: Was gehört der Stiftung? / Von Rüdiger Soldt

(…) Für die Grünen im baden-württembergischen Landtag ist die Zähringer Stiftung der Schlüssel zur Klärung der zwischen der Landesregierung und dem ehemaligen markgräflichen Herrscherhaus Baden umstrittenen Eigentumsfragen. Als die Regierung Oettinger ihren Plan lancierte, Karlsruher Handschriften zum Verkauf an die Markgrafenfamilie herauszugeben, um der Familie die Sanierung von Schloß Salem zu ermöglichen, hatte sie wissen lassen, es sei heute nicht mehr feststellbar, ob tatsächlich Kunstschätze des Hauses Baden rechtswirksam in die Stiftung übertragen worden seien. Das entsprach der Strategie der Regierung, alle juristischen Fragen in diesem Zusammenhang als so kompliziert hinzustellen, daß ein Vergleich den einzigen Ausweg zu weisen schien.

Als vorauseilende Räumung von Besitz- und Rechtspositionen des Staates ist diese Haltung einhelliger öffentlicher Kritik verfallen. Es erwies sich, daß etwa das Eigentum am Säkularisationsgut sich durchaus nicht der Feststellbarkeit entziehen muß. Die Dynamik der Debatte hat nun auch die Zähringer Stiftung erfaßt. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, stellt nach Aktenstudien im Landesarchiv in Karlsruhe die Grundfrage jetzt neu: “Es steht nicht zur Diskussion, ob die Kunstschätze dem Haus Baden oder dem Land Baden-Württemberg gehören, sondern zu klären ist, ob sie Eigentum der Zähringer Stiftung oder des Landes sind.”

Auch die Landesregierung habe früher die Auffassung vertreten, daß strittig bestenfalls sei, “ob das Land oder die Zähringer Stiftung als eingetragene Stiftung öffentlichen Rechts Eigentum erworben hat”, heißt es in einem Antrag der Grünen. Es gebe in den Akten zahlreiche Hinweise dafür, daß die Kunstschätze in die Stiftung übertragen worden seien, wie dies zur Erfüllung des Stiftungszwecks anzunehmen ist. Die Landesregierung habe nicht hinreichend Auskunft darüber gegeben, warum Ministerpräsident Oettinger im Parlament gesagt habe, es handle sich eindeutig um das Eigentum des Hauses Baden. Die Grünen belegen die ordnungsgemäße Arbeit der Stiftung mit zahlreichen Aktenfunden: So schrieb Berthold Markgraf von Baden im Dezember 1955 an den damaligen Kultusminister: “Eine Verbringung dieser Sammlungen oder von Teilen derselben nach einem anderen Ort ist nur in besonderen Fällen und für begrenzte Zeit mit Genehmigung des Verwaltungsrates gestattet. Vor einer Verlegung von Bibliotheksbeständen ist der Direktor der badischen Landesbibliothek zu hören.” Das heißt: Berthold Markgraf von Baden war offenbar selbst der Überzeugung, in der Stiftung Kunstschätze zu verwalten. Sonst gäbe es allerdings auch nichts zu verwalten für den Verwaltungsrat.

Auch im Sitzungsprotokoll der “Eröffnungssitzung des Vorstandes” vom April 1957 heißt es: “Die Zähringer Stiftung ist der Rest der Kunstsammlungen der badischen Markgrafen und Großherzöge, der in jahrhundertelanger Arbeit zusammengetragen worden ist. (. . .) Mit der Türkenbeute, der Waffensammlung, der Vasensammlung, dem Münzkabinett und den Beständen der früheren vereinigten Sammlungen ist nun auch der Rest dieses großen Kunstkomplexes dem Zähringer Haus verloren gegangen.” In den sechziger Jahren waren die veränderten Rechtsverhältnisse Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen Stiftung und Kultusministerium, weil es Unklarheiten über Ausleihen gab.

Kritik üben die Grünen auch an der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Stiftung, dem seit 2002 der Kunsthändler Graf Douglas angehört, der Mitte der neunziger Jahre Eigentum des Hauses Baden versteigert habe. Zum Verwaltungsrat gehören außerdem Bernhard von Baden und der Direktor des Badischen Landesmuseums, Harald Siebenmorgen. Graf Douglas sei zumindest mit Billigung der Landesregierung im Stiftungsrat gewesen. Vielleicht, so eine Vermutung der Grünen, sei bei der Versteigerung der Kunstschätze 1995 auch Eigentum der Zähringer Stiftung verkauft worden.

Nach Auffassung der Landesregierung ist eine rechtswirksame Übertragung der Kunstgegenstände in die Stiftung unsicher, weil Paragraph 929 des BGB die Vereinbarung eines “Besitzkonstitutes oder die Abtretung der entsprechenden Herausgeberansprüche an die Zähringer Stiftung” erfordert, wie es einer Antwort von Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage heißt. Ob es Dokumente gibt, die im Sinne des BGB eine ausreichende Willenserklärung zur Übertragung des Eigentums sind, müssen Juristen in der von der Landesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe klären. Sollte der Beweis gelingen, daß die Zähringer Stiftung tatsächlich Eigentümerin der Wessenbergischen Gemäldesammlung oder eben der Türkenbeute ist, dann käme ein Vergleich mit dem Haus Baden wohl nicht mehr in Frage. RÜDIGER SOLDT

Reutlinger Generalanzeiger, 06.12.06:

Kulturgüter – Opposition sieht genügend Beweise zur Klärung von Eigentumsfragen. Fragwürdige Auktion 1995
Grüne lehnen Handschriften-Ausschuss ab / von Stephanie Danner.

(…) »Was als Antrag vorliegt, ist allenfalls eine große Anfrage«, sagte Walter. »Er lässt die Schlüsselfrage nach der Zähringerstiftung außen vor.«
Die Grünen haben sich in den vergangenen Wochen ausführlich mit der Rolle dieser Stiftung befasst und sind zum Ergebnis gekommen, dass die Eigentumsverhältnisse an vielen Kunstgegenständen eindeutig geklärt sind. Walter führte als Beweis unter anderen das Testament des Großherzogs Friedrich von Baden an. Dieser vermachte beispielsweise die Türkensammlung, das Münzkabinett sowie die Wessenberg’sche Gemäldesammlung seiner Frau mit der Auflage, nach deren Tod eine Stiftung zu gründen. Diese Stiftung sollte die Kunstgegenstände der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Aktenlage beweise eindeutig, dass die Zähringerstiftung seit 1956 existiert und öffentlich-rechtlich ist, betonte Walter. Somit gehörten die Kunstgegenstände dem Land. Außerdem sei in verschiedenen Schreiben »eindeutig betont«, dass die Gegenstände gesichert seien. Ein Armutszeugnis sei es, dass Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) behaupte, in den vergangenen zwei Jahren habe eine gründliche Rechtsprüfung stattgefunden. Schließlich habe die Regierung nicht einmal ihre eigenen Akten durchgearbeitet. »Oder man wollte das Geschäft einfach so durchziehen«, vermutete Walter. Nun müsse geklärt werden, wer die politische Verantwortung für dieses Handeln trage.

Als fragwürdig bezeichnete der Kulturpolitiker die Zusammensetzung des Stiftungsrates, in dem laut Satzung ein Regierungsvertreter sitzen soll. Seit 2002 sei dies Christoph Graf Douglas, ein Verwandter des Hauses Baden. So habe sich die Landesregierung den Einblick in die Arbeit der Stiftung verbaut. Die Grünen wollen auch klären lassen, ob bei einer Auktion 1995 bereits Dinge verkauft wurden, die eindeutig der Stiftung gehört hatten. Diese Fragen umfasse der SPD-Antrag nicht. »Es ist leichtfertig, die schärfste Waffe des Parlaments so früh zu ergreifen.« Zunächst solle die vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe strittige Fragen klären. Der Landtag stimmt heute über die Einsetzung des Ausschusses ab. (GEA)

vgl. auch
Welche Rolle spielt Graf Douglas?
Grüne legen im Kulturstreit Fragenkatalog vor / SPD beantragt heute Ausschuss. / Wolfgang Voigt, Badische Neueste Nachrichten, 6.12.2006 (via BLB).

Zum Antrag der Fraktion GRÜNE vom 05.12.2006
Stiftungsaufsichtsrechtliche Maßnahmen
und Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Zähringer-Stiftung

vgl. http://archiv.twoday.net/stories/3026530

Untersuchungsausschuss im Kulturgüterstreit vertagt

(swr und eigener Bericht)

CDU stellt Antrag gegen Untersuchungsauschuss

Der von der SPD-Fraktion beantragte Untersuchungsausschuss über den Eigentumsstreit um die badischen Kunstschätze ist wider Erwarten nicht eingesetzt worden. Die CDU-Fraktion erwirkte im Landtag mit einem Antrag eine Überweisung an den Ständigen Ausschuss. Begründung: Es gebe noch gar kein Regierungshandeln, das untersucht werden könnte. Deshalb bestünden Zweifel an der Zulässigkeit des Gremiums.

Für den Antrag stimmte neben der CDU auch der Koalitionspartner FDP. Dagegen votierten neben der SPD die Grünen. Der ständige Ausschuss soll sich in den nächsten Tagen mit der Angelegenheit befassen, sodass es bis zur nochmaligen Beratung über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Landtag maximal eine Woche Verzögerung geben könne, falls der Antrag für zulässig erklärt wird.

Update 15:00
Landtag BW, Pressemitteilung 083/2006 06.12.2006

Klarstellung des Landtagspräsidenten zu den Äußerungen von Ute Vogt im Plenum in Sachen Untersuchungsausschuss

Stuttgart. Landtagspräsident Peter Straub legt Wert auf die Feststellung, dass entgegen der von der SPD-Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt am Mittwoch, 6. Dezember 2006, in der Plenarsitzung getroffenen Behauptung, die Landtagsverwaltung habe sich zur Zulässigkeit des Einsetzungsantrags der SPD positiv geäußert, keine gutachtliche Stellungnahme der Landtagsverwaltung vorliegt. Die Tatsache, dass der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Erwerb von badischen Kulturgütern“ heute unter Tagesordnungspunkt 4 aufgerufen wurde, beruht laut Straub auf gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorschriften. Danach ist ein Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein „gebotener“ Dringlicher Antrag, der auf die Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung zwingend gesetzt werden muss. Der Präsident des Landtags hat insoweit kein Ermessen.

Kirchenbuch zu verkaufen

http://wiki.genealogy.net/wiki/Kirchenbuch_zu_verkaufen

Diese Seite im GenWiki thematisiert die auch hier schon besprochenen Verkäufe von Kirchenbüchern z.B. bei Ebay.

Hinsichtlich des dort genannten Falles Heringen liegt mir keine Information über den Ausgang vor, obwohl ich dem zuständigen Landeskirchlichen Archiv eine Mail geschickt hatte – keine Reaktion!