Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Droht dem Archiv Schwerin das Schicksal der Weimarer Bibliothek?

Der Leiter Andreas Röpcke schlägt Alarm, siehe
http://archivnachrichten.blogspot.com/2006/12/schweriner-landesarchiv.html

Laut http://www.kultus-mv.de/_sites/kultur/lakd.htm
heisst das bisherige Landeshauptarchiv Schwerin nunmehr
Archiv Schwerin im Fachbereich Landesarchiv im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege.

Der Internetpräsenz des Schweriner Archivs entnimmt man aber, dass die eingängigere Bezeichnung “Landesarchiv Schwerin” offenbar ebenfalls offiziell ist.

§ 4 des Archivgesetzes wurde offensichtlich nicht bei Errichtung des Landesamts zum 1.1.2006 angepasst:
http://www.kultus-mv.de/_sites/bibo/gesetze/archivgesetz.pdf

No Open Access for public data?

The EU adopts a weakened version of the INSPIRE Directive.

After a long period of negotiation, the European Parliament reached a compromise on the INSPIRE Directive (Infrastructure for Spatial Information in Europe). One of the most difficult questions was, naturally, one of those on which the parties had to accept compromise: whether to require open access to publicly-funded geospatial data. The compromise, in the words of the EU President’s office, is that geospatial data “designed for the general public” will “generally” be OA although government agencies may charge cost-recovery fees “for access to data that has to be updated frequently, such as weather reports”. The new directive will take effect in the summer of 2007.

INSPIRE Directive
http://inspire.jrc.it

Here’s some of the news and comment:

Rufus Pollock, INSPIRE: Where Next? Open Knowledge Foundation Weblog, November 24, 2006.
http://blog.okfn.org/2006/11/24/inspire-where-next

Michael Cross, Britain poised for victory in Brussels, The Guardian, November 24, 2006.
http://technology.guardian.co.uk/weekly/story/0,,1954152,00.html
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116439996881900118

Better geographical data: conciliation agreement on INSPIRE, a press release from the European Parliament, November 22, 2006.
http://www.europarl.europa.eu/news/expert/infopress_page/064-81-324-11-47-911-20061120IPR00064-20-11-2006-2006-false/default_en.htm
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116447123156022924

Anon., Inspire decision, Free Our Data: the blog, November 22, 2006.
http://www.freeourdata.org.uk/blog/?p=79
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116439956278708122

European Parliament and Council reach agreement on spatial information directive, a press release from the office of Finland’s EU Presidency.
http://www.eu2006.fi/news_and_documents/press_releases/vko47/en_GB/175161
http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_11_19_fosblogarchive.html#116421660650930807

Source: Peter Suber’s newsletter
http://www.earlham.edu/~peters/fos/newsletter/12-02-06.htm

US: EPA Closes Its Libraries, Destroys Documents

http://ucsaction.org/campaign/12_1_06_EPA_Library_Closures/w6bb8g7r45ik6je

The EPA Closes Its Libraries, Destroys Documents

The Environmental Protection Agency (EPA) has begun closing its nationwide network of scientific libraries, effectively preventing EPA scientists and the public from accessing vast amounts of data and information on issues from toxicology to pollution. Several libraries have already been dismantled, with their contents either destroyed or shipped to repositories where they are uncataloged and inaccessible.

The scientific information contained in the EPA libraries is essential to the agency’s ability to make fully informed decisions that carry out its mission of protecting human health and the environment. Members of Congress have asked the EPA to cease and desist. Please call EPA Administrator Stephen Johnson at (202) 564-4700 either today, December 1, or Monday, December 4, and tell him how much scientists rely on data and literature. Urge him to immediately halt the dismantling of the library system until Congress approves the EPA budget and all materials are readily available online.

Update, 12:40p.m. EST 12/1: Calls are already flooding in and we’ve received reports that the EPA office is denying closing the libraries. However, ample evidence exists that this is indeed happening; click on “tell me more” below to find detailed sources. Your message can still be clear: The EPA should not close its valuable science libraries.

See also:
http://www.ala.org/ala/washoff/WOissues/governmentinfo/epalibraries/epalibraries.htm

http://www.macon.com/mld/macon/news/nation/16143635.htm

Schenkungen an Monarchen und ihre Ehefrauen

Aus Anlass der kleinen Debatte zweier hochgeschätzter Contributoren
http://archiv.twoday.net/stories/3013603
über die Zuweisung von Schenkungen in der Zeit der Monarchie ergeht folgende Stellungnahme.

Privatbibliothek

Erhalten heutige Amtsträger wertvolle Geschenke, so werden diese selbstverständlich nicht in das Privatvermögen eingegliedert. Amtsträger dürfen nur geringwertige Geschenke behalten, ihnen wird aber meist die Möglichkeit eingeräumt, Gegenstände eher privaten Charakters oder mit persönlichem Erinnerungswert vom Staat zu kaufen. Von einem rechtlich geregelten Zugriffsrecht historischer Museen (z.B. Haus der Geschichte der Bundesrepublik) ist mir nichts bekannt.

Zur Schenkungsproblematik bei umstrittenen Domänen des griechischen Königshauses siehe Mußgnug in ARCHIVALIA
http://archiv.twoday.net/stories/2915676

Aus der Zeit vor 1918 sind mir leider keinerlei juristische Stellungnahmen oder Urteile bekannt, welche Grundsätze gewohnheitsrechtlich bei Geschenken an regierende Monarchen und ihre Ehefrauen bestanden.

Aus heutiger Sicht muss im Zweifel davon ausgegangen werden, dass Schenkungen an den Regenten (etwa von Kommunen anlässlich der Hochzeit oder eines Regierungsjubiläums) im Zweifel dem Amtsträger und nicht der Privatperson galten.

Schenkte eine badische Kommune oder ein Verein Altertümer dem Regenten und ausdrücklich nicht dem Staat (Stichwort: Sinsheim), so wurden diese mit Annahme des Geschenkes durch das ALLERHÖCHSTE WOHLWOLLEN UND DIE UNENDLICHE GNADE in den Augen der Schenkgeber weit wirksamer geschützt als wenn sich ein Kanzlisten-Schwengel in einem staatlichen Ministerium darum kümmerte. Wenn Wessenberg, Kopf oder Jüncke ihre Kunstsammlungen dem Großherzogtum (unter Auflagen) übertrugen, so erhofften sie sich ein allerhöchstes Protektorat für diese unselbständigen Stiftungen, die sie aus anderen Geschenken heraushob. Schenkgeber durften damit rechnen, dass solche Geschenke, auch wenn sie als Privateigentum deklariert wurden, beim Land und der Öffentlichkeit gewidmet blieben.

Auch mit einer rein privaten Nutzung mochten die Schenker vielfach einverstanden sein. Dass der Regent die Gegenstände aber außer Landes verkaufen würde, damit mussten sie nicht rechnen.

Auf die Frage, ob den badischen Schenkern die Rechtsverhältnisse des unveräußerlichen Hausfideikommisses, dem das Mobiliareigentum des Regenten – soweit dieser nicht durch Verfügungen zu Lebzeiten oder testamentarisch anderes bestimmte – bei jedem Erbfall durch Hausobservanz zufiel, bekannt waren, kommt es nicht entscheidend an.

Durch die Regelung über die vom Regenten genutzten Schlösser des Domänenvermögens und der Zivilliste gelangten 1919 auch Geschenke staatlichen Charakters (samt Säkularisationsgut) in das Privateigentum des Hauses Baden.

Gleiches gilt auch für die angeblich eindeutigere Regelung in Württemberg, die ebenfalls zu Lasten des Kulturgutes des Landes Württemberg ging. Das Herzogsschwert Eberhards im Bart ist eindeutig eine Kroninsignie, die nach allen staatsrechtlichen Grundsätzen zur Krone, also zum Staat gehört. Da aber das Haus Württemberg das Land im 19. Jahrhundert enteignet hat, indem es das Stück (ebenso wie den Kalender Eberhards) dem von der Hofkammer verwalteten Privatvermögen zuwies, muss das Land alle in Deutschland erfolgenden Verfügungen des Hauses Württemberg dulden.

Zwar verhindert die erfolgte Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts den Auslandsverkauf der einstigen Kroninsignie, aber das Haus Württemberg ist aus Rechtsgründen nicht daran gehindert, das Stück zu vernichten oder einem deutschen Privatsammler zu verkaufen, der es längst nicht so liberal wie das Haus Württemberg für Ausstellungen zur Verfügung stellen würde.

Es sei zugestanden, dass man vielleicht zwischen einzelnen Geschenkgattungen differenzieren muss, aber aus Sicht eines strikt rechtlichen Standpunkts begegnet die faktische Machtvollkommenheit, mit der der Souverän Inhalt und Grenzen seines Privateigentums festlegen konnte, durchgreifenden rechtlichen Bedenken, die ein Gericht in die Waagschale zu werfen hätte, soweit es – wie im Fall Baden – um der Öffentlichkeit seit langem gewidmete Kulturgüter geht.

Hinsichtlich der seit 1918 in Privatbesitz befindlichen Stücke (etwa den jetzt bei Nagel verscherbelten Kunstwerken und Gebrauchsgegenständen) sind die jeweiligen Häuser durch Verjährung Eigentümer geworden, soweit man ein 1918 fortbestehendes staatliches Eigentum etwa am Herzogsschwert bejahen wollte.

Der paternalistische Diskurs des Landesvaters sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass Untertanen und Staatsbehörden gegenüber dem Monarchen nichts anderes als Würmer waren. Eigentumsrechtliche Verfügungen des Monarchen waren sakrosankt und durften de facto nicht beanstandet werden.

Der Mythos vom “liberalen Baden” erhät doch einige Kratzer, wenn man etwa den in der neuen ZGO enthaltenen Aufsatz Schlechters über den Gervinus-Prozess liest, der wegen Hochverrats 1853 zu Festungshaft verurteilt wurde (die höhere Instanz kassierte das Urteil), weil er für die Demokratie eintrat. Zu knapp insoweit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Gottfried_Gervinus

Da sich die Herrscherhäuser des 19. Jahrhunderts skrupellos über die wohlbegründeten Eigentumsrechte des Volks hinwegsetzten (etwa hinsichtlich der Enteignung des Staats durch § 59 der badischen Oktroy-Verfassung von 1818), besteht nicht der geringste Grund, das Argument wohlbegründeter Eigentumsrechte hinsichtlich nunmehr strittiger Kulturgüter, die seit langem dem öffentlichen Anstaltsgebrauch gewidmet sind, zuzulassen. Wenn es vernünftige Zweifel gibt (wie sie Mußgnug, Klein, Willoweit und andere Juristen formuliert haben), dass die badischen Kulturgüter in dem vom Haus Baden beanspruchten Gesamtumfang nach 1918 Privateigentum geblieben sind, dann muss das Gericht der gegen den Herausgabekläger streitenden Vermutung zugunsten des Besitzers Rechnung tragen und die Klage abweisen.

Württemberger Versteigerung

F.A.Z., 02.12.2006, Nr. 281 / Seite 49, Kunstmarkt
Bürgernähe (rmg)

Es beginnt wie ein Märchen der Brüder Grimm: “Zu der Zeit, als das Auktionshaus Nagel gegründet wurde, war das Königreich Württemberg schon Geschichte.” Und es geht weiter mit sehr zeitgemäßer Deutlichkeit: “Der vierte und letzte württembergische König Wilhelm II. hatte nach den November-Revolutionen am 30. November 1918 seine Abdankung erklärt. Die Besitzverhältnisse in Württemberg ließen sich eindeutig regeln, hatte doch schon sein Großvater, König Wilhelm I., in weiser Voraussicht eine Trennung von Kron- und Hausgut eingeführt. Nach dem Ende der Monarchie also wurde das Krongut in freies Staatseigentum überführt. Die Hofkammer existierte weiter und verwaltete das private Vermögen der Familie.” Die Sonderauktion am 6. Dezember bei Nagel in Stuttgart ist wohl die erste im beliebten Genre der Adelshausbesitzversteigerung, die – in weiser Voraussicht – mit einer solchen Erklärung eingeleitet wird. (…) rmg

Fine Art and Antiques (402S)
6th -8th December 2006, Nagel-Auktionen, Stuttgart
6.12.2006, 17h Königliches Württemberg (Special Auction Fine Art from the Royal House of Württemberg). Vorbesichtigung: 1.-3.12.2006, 11h-18h, 4.12.2006, 11h-20h. Katalog

Nur wenige Württembergica u.a. Drucke (Nr. 625-627, 689-705, 1000-1003), u.a.

  • Bambergische Peinliche Halsgerichts-Ordnung, Bamberg 1580 (Los 1001),
  • Johann Oettinger, Wahrhaffte Historische Beschreibung der Fürstlichen Hochzeit … Friedrich Hertzog zu Württemberg und Teck …In der Fürstlichen Haubtstatt Stuttgardten Anno 1609… , Stuttgart 1610 (Los 696),
  • Kirchenordnung für das Herzogtum Württemberg, Stuttgart 1660. Provenienz: Schloß Leipheim (Los 692),
  • Topographia Sueviae, Merian: Franckfurt am Main 1643 (Los 691),
  • Topographische Geschichte des Herzogtums Württemberg, Stuttgart 1784, Exemplar aus der ehem. königlichen Handbibliothek (Los 690),
  • Topographischer Atlas des Königreichs Württemberg in 55 Blättern nach den Ergebnissen der Landesvermessung bearbeitet … 1821-1851. Rectificiert 1867. (Los 697),
  • The Sacred Books of the Old and New Testaments Vol. I, Pt. 3 The Book of Leviticus, Leipzig 1904 [die sog. “Polychrome Bibel”, Ed. Paul Haupt. Portions of the the text and some of the illustrations are set off in various colors to highlight certain features. First color coded bible ever printed, using a process patented in 1897. Translation based, according to the introduction, on the “new critical edition of the Hebrew text of the Old Testament, published under the auspices of the Johns Hopkins University, Baltimore. Anm. BCK nach Dan Wyman Books, Katalog Judaica Americana]. Goldgeprägter Ledereinband mit Widmung “Seiner Majestät Wilhelm II. König von Württemberg ehrfurchtsvoll überreicht von der Johns Hopkins University, Baltimore”, auf der Innenseite ExLibris “Wilhelm II. Privat-Bibliothek” sowie bekrönter Stempel “Wilhelm II. Privateigentum” auf der Titelseite. Goldschnitt. In leinenbezogener Kassette. (Los 662).

Schlechte und gute Nachrichten aus Weimar

Die schlechte zuerst:

Nach der Wolfenbütteler “Herzog August Bibliothek” und der Weimarer “Herzogin Anna Amalia Bibliothek” wurde 2006 anscheinend auch die “Stiftung Weimarer Klassik” von irgendwelchen Möchtegern-Marketing-Spezialisten in das sinnlose und rechtschreibfehlerbehaftete Wörterkonglomerat “Klassik Stiftung Weimar” umbenannt. Das Sich-Herumdrehen der diversen Klassiker Leich Name in der Fürsten Gruft kann man sich sehr gut vor stellen (siehe auch Wikipedia: Deppenleerzeichen). Sind beim fürchterlichen Brand in der HAAB eigentlich auch alle aktuellen Wörterbücher zerstört worden? Wenn die Benennung rückgängig gemacht wird, spendiere ich ein paar aktuelle “Duden, Band 1”. Versprochen.

Und jetzt die gute Nachricht:

Das (noch?) korrekt benannte “Goethe- und Schiller-Archiv” der Stiftung veröffentlicht ein Inventar aller Gedicht-Manuskripte des Meisters in der Online-Datenbank “Gesamtinventar Goethe-Gedichte”. Warum man dafür eine Pressemeldung ausschickt (die zumindest von diversen Internet-Nachrichtenportalen auch verbreitet wurde), aber offenkundig vergisst, das Projekt auf der eigenen Liste der Online-Datenbanken zu verlinken, bleibt schleierhaft. Ich habe die Seite nur zufällig per Google gefunden:

http://ora-web.swkk.de/swk-db/inventar/index.html

Die Projektbeschreibung:

Die hier vorliegende Datenbank bietet erstmals Zugang zu sämtlichen bekannten Handschriften der Gedichte Goethes, unabhängig von ihrem Aufbewahrungsort. Sie ist ein Teil des umfassenden Erschließungsvorhabens des Goethe- und Schiller-Archivs für den Goethe-Nachlaß mittels Inventaren, die sowohl als Printversion als auch in elektronischer Form dargeboten werden sollen. Aufgabe dieser Inventare ist es, den bisher nur unzureichend erschlossenen Goethe-Bestand so eingehend zu beschreiben, daß potentielle Interessenten ohne weitere Nachforschungen erkennen können, ob und welche Quellen zu den von ihnen bearbeiteten Themen vorhanden sind. Die Verzeichnungsangaben des Inventars enthalten daher alle Informationen, die erforderlich sind, um zu den gesuchten Quellen hinzuführen. Die Erfassung und Verzeichnung richtet sich nach den im Jahre 1996 verabschiedeten “Grundsätzen für die Bearbeitung der Inventare”. Zu den aufgenommenen Angaben gehören Standort und Signatur der Handschrift, Überlieferungsform, Sigle und Druckort des Texts in der “Weimarer Ausgabe”. Verzichtet wird hingegen auf Angaben zur äußeren Form wie z. B. Format, Einband u. ä., da es nicht Anliegen des Inventars sein kann, eine vollständige Handschriftenbeschreibung wie etwa im Kommentarteil einer historisch-kritischen Edition zu leisten.

Zu etwa 2830 der ca. 3500 Gedichte, die in den Bänden 1 bis 6 der ersten Abteilung der “Weimarer Ausgabe” gedruckt sind, findet sich im Goethe- und Schiller-Archiv Weimar eine Textüberlieferung in Form von Schemata, Konzepten, Reinschriften, Abschriften und Korrekturdrucken oder Vorarbeiten vielfältiger Art, und zwar nicht nur im Goethe-Nachlaß selbst, sondern auch in Nachlässen anderer Personen des klassischen Weimar, die in verschiedener Weise in Beziehung zu Goethe standen. Darunter zählen beispielsweise der Nachlaß von Goethes Sekretär Friedrich Wilhelm Riemer oder der seines Amtskollegen, des Kanzlers Friedrich von Müller. Dank eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft von 2003 bis 2005 geförderten Projektes konnten auch die außerhalb Weimars überlieferten Handschriften, wie etwa die größeren Sammlungen im Freien Deutschen Hochstift Frankfurt am Main oder im Goethemuseum Düsseldorf, aber auch vereinzelte Textzeugen in zahlreichen anderen Archiven, Museen und Bibliotheken sowie in Privatbesitz erfaßt und in die Datenbank integriert werden, so daß hier das in der Überlieferungsgeschichte Zerstreute gewissermaßen eine “virtuelle Wiedervereinigung” erfahren hat.