Wie lange gibt es die Birthler-Behörde noch?

Der Erhalt einer Behörde mit 2000 Mitarbeitern wird von der Leiterin ausgerechnet mit dem Argument der Archivpädagogik begründet…

Zitat:

Früher dachte man, nach zehn Jahren sei der Auftrag der Stasiunterlagenbehörde erledigt. Die Nachfrage zum Beispiel nach persönlicher Akteneinsicht ist aber ungebrochen und nimmt derzeit sogar wieder zu. Wir bearbeiten in diesem Jahr 88.000 Anträge. Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass diese Behörde noch mindestens zehn bis fünfzehn Jahre gebraucht wird. Eine Aufteilung ihrer Funktionen derart, dass die Akten ins Bundesarchiv kommen, die Forschung an die Universitäten gegeben wird und die historisch-politische Bildungsarbeit an andere Einrichtungen, würde die erfolgreiche interdisziplinäre Arbeit dieser Behörde unmöglich machen. Jugendliche, die zu uns kommen, arbeiten mit Archivalien, sie kommen nicht nur mit Pädagogen, sondern auch mit Archivaren und Wissenschaftlern zusammen. Dieser moderne integrierte Ansatz ist sehr erfolgreich. Alle anderen Vorstellungen kommen doch irgendwie aus den 60er-Jahren.

Marianne Birthler im Interview der taz

Parlamentaria zur Causa Karlsruhe

Neu eingestellt auf dem Landtagsserver wurden seit dem 14.11.

Drs 14/495 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf

Darin (S. 2 – 8, lfd. Nr. 1):
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
vom 19.10.2006 und Bericht vom 30.10.2006

Zu
a) dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/341 – mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Drucksache 14/402
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
b) dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/343 Abschnitt I
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
c) dem Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/382
Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek

Beschlussempfehlung [vom 19.10.2006]

Der Landtag wolle beschließen,
I.
1. Der Landtag unterstützt die Landesregierung darin,
a) die über Generationen währende Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Kunst- und Kulturgütern endgültig beizulegen und so das badische Kulturerbe langfristig zu sichern,
b) die für die kulturelle Identität des Landes bedeutsame Klosteranlage Schloss Salem dauerhaft zu sichern.
2. Die Landesregierung wird gebeten, auf der Grundlage der dem Landtag am 10. Oktober 2006 vom Ministerpräsidenten vorgestellten Konzeption die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Landtag vor Abschluss der Vereinbarung zu berichten.
[II. und III.
die genannten Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE abzulehnen bzw. (mitsamt der dazu eingegangenen Eingaben) für erledigt zu erklären.]

Bericht [vom 30.10.2006]

Der Finanzausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/341 mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag Drucksache 14/402, den Antrag Drucksache 14/343 – diese Anträge hatte das Plenum des Landtags in seiner 9. Sitzung am 11. Oktober 2006 an den Finanzausschuss überwiesen –, den Antrag Drucksache 14/382 sowie sechs Eingaben in seiner 3. Sitzung am 19. Oktober 2006.

Mit zur Beratung vor lag ein von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP in der Sitzung eingebrachter Antrag [dem der Ausschuss schlußendlich mehrheitlich zustimmte].

Auf Wunsch des Finanzministeriums nahm Professor Dr. Thomas Würtenberger für Auskünfte zu Rechtsfragen an der Beratung teil.

Ausführliches Sitzungsprotokoll (Berichterstatter: Groh) in Drs 14/495, Nr.1, S.2 – 8,
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf

Drs 14/526 vom 8.11.2006 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0526_d.pdf

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD
zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
– Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1
zu den Anträgen der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE
und der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE
– Drucksachen 14/341, 14/402, 14/343 Abschnitt I und 14/382

Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des
geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes

Der Landtag wolle beschließen,
Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1 – in folgender Fassung zuzustimmen:
„I.
Die Landesregierung zu ersuchen,
1. unverzüglich die Verhandlungen über einen Vergleich mit dem ,Haus Baden‘ über Kunst- und Kulturgüter zu stoppen;
2. eine Liste derjenigen Kunst- und Kulturgüter vorzulegen, die nach Auffassung der Landesregierung unstreitig dem ,Haus Baden‘ gehören;
3. diese Liste durch unabhängige Wissenschaftler überprüfen zu lassen;
4. einen Bericht vorzulegen, auf welche Art und Weise die Landesregierung ihre bisherigen Informationen und Erkenntnisse darüber gewonnen hat, welche Kunst- und Kulturgüter angeblich im unstreitigen Eigentum des ,Hauses Baden‘ sind.“
07. 11. 2006
Vogt
und Fraktion

Begründung:

(…) Bei allen vom Ministerpräsidenten hier aufgeführten Kunstwerken wurde mittlerweile der Nachweis geführt, dass sie gerade nicht unstreitig dem „Hause Baden“ gehören, sondern ganz im Gegenteil unstreitig dem Land Baden-Württemberg. Die gesamte Argumentation des Ministerpräsidenten für einen Vergleich des Landes mit dem „Hause Baden“ in Höhe von 60 bis 70 Mio. € zu Gunsten des Adelshauses ist damit hinfällig und den Verhandlungen des Landes mit dem „Haus Baden“ die Grundlage entzogen.

Plenarprotokoll 14/12 09.11.2006 der 12. Sitzung der 14. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg, jetzt online unter
http://www3.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0012_09112006.pdf

In der Fragestunde (TOP 7, Ziffer 4, Seite 603 (44 von 91)) wurde u.a. die Frage des Abg. Jürgen Walter GRÜNE zum Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden (Drs. 14/496, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261 ) von Staatssekretär Birk beantwortet. Birk sagt zu der Liste von Kunstgegenständen, die von der Vereinbarung von 1930 zur Abtretung von Kunstwerken der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts an das Land Baden ausgenommen worden sei, an der Spitze stehe die Nr. 87, “Hans Baldung, genannt Grien, Markgraf von Baden”. Birk: “Nach neuestem Erkenntnisstand handelt es sich dabei um eine Kopie des Originals, nicht um eine deckungsgleiche Kopie, sondern um einen Bildausschnitt, also einen Portraitauszug dieses Markgrafenbildes. Walter stellt noch eine Zusatzfrage nach dem Volumen eines 1983 angestrebten Vergleichsvorschlags (Birk sagt Prüfung zu), eine 2. Zusatzfrage, ob Birk die Auffassung teile, dass durch das Gesetz von 1930 das Eigentum an einer ganzen Reihe von Kunstgegenständen unzweifelhaft auf das Land Baden und damit jetzt auf das Land Baden-Württemberg übergegangen sei, wird mit dem Verweis auf die spätere Debatte zu diesem Sachverhalt nicht zugelassen (ebenso wie noch zwei weitere Zusatzfragen). Birk sagt aber auf Nachfrage von Boris Palmer: “Ich muss Ihnen auch sagen: Wir sind dankbar, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 jetzt auch entsprechend in die Diskussion mit eingebracht wurde. Dieser Sachverhalt war uns bislang nicht bekannt. Wir werden ihn natürlich rechtlich würdigen.”

Auf den Seiten 640-648 (81-89 von 91) Debatte und Beschluss zu der oben zitierten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) vom 19.10. und zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) vom 08.11.2006, mit Redebeiträgen von Nils Schmidt (SPD), Christoph Palm (CDU), Jürgen Walter (GRÜNE), Heiderose Berroth (FDP/DVP) und Minister Peter Frankenberg.

Das Plenum hat folgende Beschlüsse gefasst:

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) wurde abgelehnt, die Beschlussempfehlung in namentlicher Abstimmung angenommen.

(Es wurden 113 Stimmen abgegeben, davon 70 mit Ja, 43 mit Nein. Es gab keine “Abweichler”, die Abg. der CDU und FDP/DVP stimmten für den Antrag, die Abg. der SPD und GRÜNE gegen den Antrag.)

Zum Auftritt des Juristen Würtenberger im Finanzausschuss (der im nun veröffentlichte Bericht an den Landtag ausführlich dokumentiert ist, s.o.) vgl. auch
http://archiv.twoday.net/stories/2847715
http://archiv.twoday.net/stories/2892161

Die Fraktion GRÜNE hat im Anschluß an die Sitzung des Finanzausschusses vom 19.10. am 25.10. einen Berichtsantrag zur rechtlichen Stellung der Zähringer- Stiftung gestellt, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261 , der im Landtag noch nicht behandelt wurde und zu dem die Landesregierung erst am 20.11. (?) Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2967042 , Pressemitt. der Fraktion GRÜNE NR. 319/2006). Gleiches gilt für einen Antrag der Fraktion der SPD (“Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden”, a.a.O.).

Die Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg hat am 07.11.2006 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2905516 . Konkretisiert wurde der Untersuchungsauftrag am 21.11.2006 (“SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern”, Pressemitt. , vgl. a. http://archiv.twoday.net/stories/2967177 ).

Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html

Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“

Über den Antrag soll der Landtag auf seiner kommenden Plenarsitzung am Nikolaustag (6.12.) entscheiden. Die SPD verfügt über genügend Mandate, um ihn alleine durchzusetzen (vgl. swr.de, 21.11.2006).

Frühere Einträge zu Parlamentaria:
http://archiv.twoday.net/stories/2905516 (Stand 07.11.)
http://archiv.twoday.net/stories/2870261 (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715 (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389 (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349 (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230 (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087 (Stand 02.10.)

Anforderungen an Dokumentenserver aus Nutzersicht

Dokumentenserver sind eine der beiden Säulen der “Open Access” (OA)-Bewegung. Mehr dazu unter
http://archiv.twoday.net/stories/2966942

Die folgenden Ausführungen stützen sich auf Surf-Erfahrungen mit universitären Hochschulschriftenservern vorwiegend in Deutschland. Es wird sowohl die Perspektive des Wissenschaftlers zugrundegelegt, der als potentieller Autor beitragsberechtigt ist, als auch diejenige des Forschers, der die Inhalte nutzen will.

Zunächst die “Pflicht”.

* Der Server muss auf der Startseite der Bibliothek prominent verlinkt sein

Nicht selten sucht man vergeblich nach dem Hochschulschriftenserver, obwohl dieser ein zentrales Angebot der Bibliothek darstellt.

* Die Navigation und die Suche nach Dokumenten muss einfach sein

Die meisten deutschen Universitäten nutzen die OPUS-Software. Dies hat den Vorteil für den Nutzer, dass er die bei einem OPUS-Server erlernten Fertigkeiten im Umgang auf die anderen anwenden kann.

DSpace bietet eine Sortierung nach Datum, was durchaus sinnvoll sein kann.

* Neue Dokumente müssen durch RSS-Feeds angezeigt werden

In der Regel ist es sinnvoll, mehrere Feeds anzubieten. Wer sich für geisteswissenschaftliche Texte interessiert, wird mit einem Feed unzufrieden sein, der überwiegend naturwissenschaftliche Dissertationen enthält.

* Es muss eine stabile Internetadresse und eine Zitierempfehlung angegeben werden

URL und URN schön und gut, aber der Student weiss nicht, ob er nun die URL oder die URN (mit Resolver) zitieren soll. Unklar ist auch, ob bei “Diss. Freiburg 2004” sich auf die Abgabe der Arbeit oder die Einstellung auf dem Server bezieht. An sich bietet sich für das Zitat das spätere Datum, also das der Einstellung an, da der Autor z.B. einzelne Nachträge gegenüber der eingereichten Fassung eingebracht haben kann.

* Es sind ausführliche und korrekte Metadaten (einschließlich des jeweiligen Inhaltsverzeichnisses) beizugeben

Es ist darauf zu achten, dass die vom Autor gelieferte Zusammenfassung korrekt ist. Ein extremes Beispiel aus Giessen
http://archiv.twoday.net/stories/2943753

Bereits gedruckte Beiträge sollten korrekt und vollständig zitiert werden. Liegen Abweichungen gegenüber der Druckfassung vor (z.B. Preprint) sollten dies – ggf. nachträglich – vermerkt werden.

Wird eine Hochschulschrift nachträglich gedruckt, sollte dies ebenfalls bei den Metadaten vermerkt werden.

Mehrbändige oder sonst zusammengehörige Werke müssen durch Querverweise verknüpft werden.

Angesichts der Diskussionen über “Kataloganreicherung” und der guten Erfahrungen aus den USA (Suchbarkeit der TOCs) sollte es selbstverständlich sein, dass bei Monographien den Metadaten das komplette Inhaltsverzeichnis hinzugefügt wird. Auch bei längeren Aufsätzen kann das ratsam sein.

Bei Sammelbänden wie Festschriften empfiehlt es sich, die einzelnen Beiträge als Dokumente einzustellen.

Dass Sammelbände als Gesamt-PDF verfügbar gemacht werden, ohne dass wenigstens in der Eingangsseite das Inhaltsverzeichnis verfügbar ist, ist nicht akzeptabel.

* Die Metadaten sollten auch auf Englisch vorliegen

* Das PDF sollte einen sinnvollen Dateinamen haben.

Wer es sich herunterlädt, sollte den Dateinamen nicht ändern müssen und anhand des Dateinamens einen Hinweis auf den Inhalt bekommen.

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/1493/pdf/diss_korr_endversion.pdf
ist nicht hilfreich. paeslack_fotografie wäre besser.

*Die Inhalte müssen sowohl in Suchmaschinen als auch über OAI-Harvester und Verbundkataloge gut auffindbar sein.

Das Angebot muss suchmaschinenfreundlich gestaltet sein. Dazu gibt es Informationen seitens der Suchmaschinen.

Dazu gehört insbesondere, dass die selten kontraproduktive Belegung des Titelfelds mit “Eingang zum Volltext” o.ä. aufhört. Der title-tag ist für das Suchmaschinen-Ranking zu wichtig, als dass man ihn mit solchem Unsinn vergeuden dürfte.

Die Metadaten müssen für das OAI-Harvesting frei zugänglich sein.

Alle Metadaten der Dokumentenserver müssen auch in den Verbundkatalogen komplett suchbar sein.

* Es muss den Autoren nahegelegt werden, eine Creative-Commons-Lizenz für ihren Beitrag zu vergeben

Empfehlenswert ist die CC-BY-Lizenz, die von führenden OA-Zeitschriften verwendet wird. Leider bevorzugen viele deutsche Wissenschaftler NC-Lizenzen, die die kommerzielle Nutzung ausschließen. Dies steht aber nicht im Einklang mit den Vorgaben der OA-Erklärungen, die einen solchen Nutzungsausschluss nicht vorsehen.

OA heisst nicht nur kostenfrei, sondern auch frei von urheberrechtlichen und lizenzrechtlichen Beschränkungen (permission barriers)!

Der übliche umfassende urheberrechtliche Rechtevorbehalt ist mit OA nicht vereinbar.

* Die Langzeitarchivierung muss sichergestellt sein

Hochschulschriftenserver sollten für alle Dokumente (nicht nur eine Auswahl) die dauernde Verfügbarkeit garantieren. Es geht z.B. nicht an, bei Dissertationen eine Einstellung nur auf 10 Jahre zu vereinbaren:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/11/14/elektronisches_promovieren_in_halle~1328014

Da es sich vielfach um die einzige elektronische Kopie handelt, die im Netz vorhanden ist, setzt eine wissenschaftliche Verwertung voraus, dass die zitierte Arbeit auch künftigen Forschergenerationen zur Nachprüfung zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Working Papers und ähnliche Schriften. Nicht in allen Fällen wird man in der Nationalbibliothek fündig werden.

Ein Rückzug von Texten sollte nicht möglich sein. Wer ein Buch veröffentlicht, kann dieses auch nicht einsammeln.

* Es sollte bei gedruckten Publikationen möglichst beides angeboten werden: Faksimile und E-Text

Das ist bislang noch nicht üblich, aber äußerst sinnvoll. Der Autor steht bei einem älteren Aufsatz, den er auch als E-Text verfügbar hat, nämlich vor einem Dilemma: Soll er das zitierfähige Faksimile scannen oder den E-Text einreichen? Der entscheidende Vorteil des Volltextes geht verloren, wenn nur ein Faksimile bereitgestellt wird.

Falls das Verlags-PDF nicht zur Verfügung steht, sollte man zu einem gescannten Text immer auch einen E-Text beigeben. Das kann sowohl eine Autorfassung sein als auch ein OCR-Text. Sinnvoll ist auch die Verwendung eines zweischichtigen PDFs:
http://archiv.twoday.net/stories/338568

* Es muss eine komfortable Suche in den Volltexten des Servers möglich sein

Eine Suchmöglichkeit nach Metadaten genügt nicht. Google Custom Search ist bislang nicht ausgereift genug, um eine korrekte übergreifende Suche in Repositorien zu gewährleisten. Eine hauseigene Suchmaschine kann zusätzliche Möglichkeiten (wie Trunkierung) gegenüber Google bieten.

Und nun zur Kür.

Auch Dokumentenserver müssen sich der Herausforderung durch das Web 2.0 stellen.

Sie müssen soziale Bookmark-Dienste wie http://del.ici.us oder http://www.connotea.org unterstützen.

Von Benutzer vergebene Tags können zur Sacherschliessung beitragen.

Man könnte auch mit einem Bewertungs-System oder einer Kommentar-Funktion experimentieren.

Bereits heute bieten US-Dokumentenserver die Möglichkeit, einen Kollegen per Mail auf ein Dokument hinzuweisen.

Sinnvoll ist es auch, den Dokumenten Kontaktinformationen zum Autor beizugeben. Dies kann sinnvollerweise durch eine Verknüpfung mit einer Forschungsdatenbank der Hochschule oder mit einer Universitätsbibliographie erfolgen.

Im bibliothekarischen Server E-LIS wird empfohlen, die Liste der Referenzen in die Metadaten zu kopieren. Für Zitat-Analysen ist es natürlich wichtig, dass die in den Dokumenten zitierte Literatur in XML-formatierter Form abrufbar ist. Umgekehrt will man natürlich auch wissen, wer das betreffende Dokument seinerseits zitiert.

Es muss viel mehr Werbung für die Server gemacht werden!

Dies kann etwa in Form eines Weblogs, das z.B. Highlights vorstellt, geschehen.

Oder man könnte virtuelle thematische Sammelbände aus aktuellen und historischen Beiträgen zusammenstellen, wobei man auch Inhalte anderer Server, soweit diese Aufsätze unter freier Lizenz stehen, spiegeln könnte.

Fachreferenten müssen in den Linklisten der Bibliothek auf die Inhalte des Dokumentenservers hinweisen und Sorge dafür tragen, dass besonders attraktive Angebote auch in die fachwissenschaftliche Kommunikation (Mailinglisten, Weblogs, Newsletter, Fachzeitschriften) einfließen.

Auch bei den Wissenschaftlern der Hochschule muss erheblich mehr Werbung betrieben werden. Oft gibt es hochschulweite oder fakultätsbezogene Mailverteiler, die die Hochschulbibliothek nutzen könnte, um Wissenschaftler über OA und die Möglichkeiten der elektronischen Publikation zu unterrichten.

Gezielt sollten wichtige Gelehrte – auch telefonisch – angesprochen werden. Können Beiträge von ihnen eingeworben werden, sollten diese entsprechend herausgestellt werden (zum niederländischen OA-Programm “Cream of Science” siehe http://www.creamofscience.org )

Da der Impact-Faktor offenkundig nicht Anreiz genug ist, sollte man auch darüber nachdenken, welche Anreize noch für Wissenschaftler attraktiv sind.

Üblicherweise erfährt man in Newslettern und News-Meldungen mehr über lizenzierte Datenbanken als über den hauseigenen Dokumentenserver. Dieser darf kein Kümmerdasein führen, sondern muss als wichtiger Teil des Hochschul-Wissensschatzes propagiert werden. Bisher hat man zuweilen den Eindruck, dass der hochschuleigene Dokumentenserver nur eine lieblos absolvierte Pflichtübung darstellt, für die es sich nicht lohnt, neue Ideen zu investieren.

Biographisches Lexikon promovierter Mathematiker

Renate Tobies:
BIOGRAPHISCHES LEXIKON in Mathematik promovierter Personen an deutschen Universitäten und Technischen Hochschulen WS 1907/08 bis WS 1944/45. Dr. Erwin Rauner Verlag Augsburg 2006. 403 Seiten.
ISBN-10: 3-936905-21-5
ISBN-13: 978-3-936905-21-2
EUR 24,50

Ein Standardwerk mit ca. 1550 Kurzbiographien, das sich für jedes Universitätsarchiv zur Anschaffung empfiehlt.

S. 19-35 werden die Quellen und Resultate für die einzelnen Universitäten dargelegt.

Leider fehlt ein Ortsregister, wie überhaupt zu bedauern ist, dass ein solches Kompendium nicht auch als Datenbank oder Open-Access-Internetangebot bereitgestellt wird. Internetquellen haben jedenfalls wichtige Beiträge zu dem Verzeichnis geleistet – das Buch sollte daher auch im Internet durchsuchbar sein.

Aufgrund eines 1995 publizierten Professorenverzeichnisses der RWTH konnte festgestellt werden, dass von folgenden Aachener Professoren Biographien vorliegen:

Cremer, Hubert
Graf, Heinrich
Iglisch, Rudolf
Krauß, Franz
Müller, Claus
Reutter, Fritz
Sauer, Robert
Schulz, Günther
Trefftz, Erich

“Provenienzrecherche soll deutlich gestärkt und bundesweit besser koordiniert werden”

PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
PRESSEMITTEILUNG NR.: 410 Mo, 20.11.2006
Erster Konsens bei Gesprächen über NS-Raubkunst

Neumann kommt mit dem Expertengespräch der Bitte von Museumsdirektoren nach, Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Restitution von Kunstwerken zu erörtern. (…) Neumann sagte, aus den Museen kämen viele Vorschläge zur Veränderung bei der Handhabung. „Die Museen beklagen, dass es inzwischen einen regelrechten Restitutionshandel gebe, der knallhart kommerzialisiert sei.“ Er wolle deswegen über diese Thematik in einem ersten Schritt mit den Museen sprechen, aber er werde auch mit Vertretern der Opferseite zusammenkommen. (dpa)

Deutschlandradio Kultur berichtete hierüber ausführlich in mehreren Beiträgen:


  • Die Debatte um Raub- und Fluchtkunst in deutschen Museen : Restitutions-Gipfel bei Kulturstaatsminister Neumann / von Stefan Koldehoff (Sendung: Kulturinterview, 20.11.2006 09:10, mp3, 02:42 min, Text)
  • Krisengipfel bei Kulturstaatsminister Neumann / Kulturinterview mit Dr. Martin Roth, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (20.11.2006 09:12, mp3, 06:42 min, Text)
  • Das Treffen Kulturstaatsminister, Museumsdirektoren und Galeristen / von Markus Rimmele (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:08, mp3, 03:31 min)
  • Deutschland ist in der Pflicht – Kritik am Fehlen der Opferverbände / von Julius Schoeps, Leiter d. Moses Mendelssohn Zentrum und S. Brinkmann (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:13, mp3, 04:56 min, Text)
  • Schnelle und faire Lösungen? Nach dem Treffen / von Christina Feilchenfeldt, Kunsthistorikerin (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:19, mp3, 07:31 min, Text)

SWR 2 Forum am 21.11.2006, 17:05 (mp3, 11:09 min)
Die neuen Rückgabe-Forderungen an deutsche Museen / von Susanne Kaufmann. Gesprächsteilnehmer: Dr. Martin Roth – Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden; Prof. Dr. Christoph Stölzl – Kulturpolitiker, CDU, Geschäftsführer des Auktionshauses Villa Grisebach, Berlin; Dr. Hannes Hartung – Rechtsanwalt aus München und Autor des Buches “Kunstraub in Krieg und Verfolgung

Vgl. auch Stuttgarter Zeitung 21.11.2006. Museen und Forscher werden allein gelassen. “Auf der Suche nach dem verlorenen Kunstwerk”: in Dresden haben Experten am Wochenende getagt / Von Ute Grundmann.

Mit Links zu:


  • ArtLoss Register, http://www.artloss.com
    (kommerzielle Datenbank von Kunsthandel und Versicherungen)
  • LostArt, http://www.lostart.de
    (Freizugängliche Online-Datenbank der “Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste” in Magdeburg, finanziert vom Bund und den Ländern)

Martin Roth, der Direktor der Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden, brachte es auf den Punkt: Museen erhielten keinen Cent für die Provenienzforschungen, die die Häuser auf Jahre lahmlegen könnten. “Aber die Museen bekommen die schlechte Presse und sitzen in der Falle.

SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern

SPD-Fraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 21.11.2006 (html, pdf)

Ute Vogt: „Wir wollen umfassend aufklären, wie es zu dem unverantwortlichen Umgang der Regierung mit Kulturgütern und Landesvermögen kommen konnte

Untersuchungsausschuss soll auch Empfehlungen für den künftigen Umgang mit Kulturgütern geben.

(…) Der Antrag der Fraktion zu „Einsetzung und Auftrag des Untersuchungs- ausschusses“ gemäß Artikel 35 der Landesverfassung trägt den Titel „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“.

(…) Die SPD will laut Einsetzungsantrag das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden in drei Komplexen untersuchen:


  • bei der Übereinkunft mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern
  • bei der Frage, ob und wie versucht wurde, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse der infrage stehenden Kunst- und Kulturgüter zu erhalten
  • bei der materiellen und finanziellen Umsetzung einer Vereinbarung mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern.

(…) Ute Vogt: „Wer im Kabinett eine „Drei-Säulen-Lösung“ zur Finanzierung des Kulturgüterankaufs beschließt, wer eine Benefiz-Gala gemeinsam mit dem SWR anschiebt, Spendenkonten einrichtet und in der Landesstiftung den Beschluss über einen 10-Millionen-Euro-Beitrag zum Bilderankauf herbeiführt, der kann nicht mehr so tun, als ginge es nur um vage Gedankenspiele.“

Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen
In dem vierseitigen Antrag zur Einsetzung und zum Auftrag des Untersuchungsausschusses verlangt die SPD-Landtagsfraktion die Hinzuziehung aller Akten, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags von Bedeutung sind. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Vorgänge:


  • Auf welche Kunst- und Kulturgüter im Einzelnen bezog sich die Übereinkunft zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden, die Gegenstand des Kabinettsbeschlusses vom 9. Oktober 2006 war
  • Wer auf Seiten der Landesregierung war an den Verhandlungen des Landes mit dem Haus Baden beteiligt, die zu dieser Übereinkunft führten
  • Wurde von Seiten der Landesregierung die finanzielle Situation des Hauses Baden insgesamt geprüft, die nach den Angaben der Landesregierung Ursache und Ausgangspunkt der gemeinsamen Verhandlungen war
  • Auf welchen Grundlagen wurden die Gegenstandslisten erarbeitet, die der Übereinkunft mit dem Haus Baden zugrunde liegen, wer war verantwortlich, wer war beteiligt
  • Wurde das Gutachten, auf das sich die Landesregierung bei der Beurteilung der Eigentumsfrage bezog, ergebnisoffen in Auftrag gegeben oder sollte diese Expertise die mit dem Haus Baden ausgehandelte Übereinkunft rechtlich absichern
  • Warum wurde bei der Klärung der Eigentumsfragen auf den Rat namhafter Wissenschaftler verzichtet
  • Wie kommt die 300-Millionen-Euro-Schätzung der Landesregierung für die fraglichen Kunst- und Kulturgegenstände im vermuteten Eigentum des Hauses Baden zustande
  • Treffen die Summen zu, die in der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für die Sanierung der Salemer Liegenschaften (30 Millionen Euro) und als Kapitalstock der auffangenden Stiftung (40 Millionen Euro) als notwendig erachtet werden

(…) Als Mitglieder entsendet die SPD-Fraktion in den 10-köpfigen Untersuchungsausschuss die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Helen Heberer aus Mannheim, als ihren Obmann den stv. Fraktionsvorsitzenden Nils Schmid, der als Jurist und Finanzexperte insbesondere die Vermögensinteressen des Landes im Auge haben wird, sowie den Karlsruher Abgeordneten Johannes Stober, der auch Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist.

Update 23.11.2006 – Antrag im Landtagsserver eingestellt:

Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html

Routineversager … // GRÜNE: Untersuchungsausschuss ist das falsche Instrument

Die GRÜNEN im Landtag lehnen einen Untersuchungsausschuss zur Kulturgüterposse in BW ab. Das “dilettantische Handeln” der Landesregierung sei bereits bekannt, es handele sich “nur um gewöhnliches politisches Versagen der Landesregierung”. Die GRÜNEN wollen lieber juristische Fragen geklärt wissen, wie die nach den realen Eigentumsverhältnissen und nach der rechtlichen Stellung der Zähringer Stiftung.

Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
PRESSEMITTEILUNG NR. 319/2006, 21. November 2006

Untersuchungsausschuss ist das falsche Instrument
Kretschmann: „Aufklärung mit anderen Mitteln vorantreiben

(…) So räume die Landesregierung in ihrer heute eingegangenen Antwort auf einen Antrag der Grünen ein, dass „das Land bisher stets die Rechtsauffassung vertreten [hat], dass die streitgegenständlichen Bestände entweder im Eigentum des Landes oder Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen“. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Es wird immer deutlicher, dass es nicht um einen Vergleich mit dem Haus Baden ging, der auf den realen Eigentumsverhältnissen beruht, sondern um einen Vergleich, der das Haus Baden zufrieden stellt und finanziell saniert.“ So schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort, dass „ein Bücherbestand im finanziellen Gegenwert von 70 Mio. €“ bereits in dem Untersuchungsauftrag an die Gutachter Würtenberger und Wax von der Landesregierung vorgegeben war.

(…) Kretschmann: „Wir werden alles daran setzen, durch das Studium der Akten, durch weiteres beharrliches Nachfragen die Vorgänge aufzuklären, und so die Landesregierung zu einem endgültigen Kurswechsel zu bewegen.Um die Rolle der Zähringer-Stiftung noch eingehender zu beleuchten, werden die Grünen in die Akten der Stiftung Einsicht nehmen.

Jürgen Walter betonte nochmals die falsche Grundlage der Politik der Landesregierung: „Die Landesregierung hat das Pferd von hinten aufgezäumt. Erst wurde die Vergleichssumme gebildet und dann die dazu passende rechtliche Konstruktion. Es zeigt sich zunehmend, dass das Land in einer starken rechtlichen Stellung ist, sowohl was das direkte Eigentum badischer Kulturgüter als auch diejenigen, die in der Zähringer-Stiftung eingebracht sind, betrifft. Ein Vergleich, der auf der Basis der realen Eigentumsverhältnisse berechnet wird, wird sicher deutlich unter den 70 Mio. € liegen. Der Umgang des Landes mit dem kulturellen Erbe Badens ist und bleibt beschämend.

Open Access Dokumentenserver

Man sollte die Open Access Bewegung nicht mit der Open Archives Initiative (OAI) verwechseln. Die OAI
http://www.openarchives.org
ist ein offener technischer Standard (OAI-Protocol for Metadata Harvesting, OAI-PMH), der den Austausch von Metadaten, also die Interoperationalität von Dokumentenservern regelt.

Diese Dokumentenserver können sowohl kostenpflichtige als auch freie, also OA-Inhalte enthalten. Gleichwohl ist der OAI-Standard die Grundlage für die OA-Dokumentenserver, die von Universitäten oder anderen Institutionen betrieben werden.

Es gibt mehrere Verzeichnisse von OA-Dokumentenservern nach dem OAI-Standard. Die zwei wichtigsten sind:

http://www.opendoar.org
http://archives.eprints.org

Dokumentenserver werden auch als Repositorien oder Archive bezeichnet. Sie sind die OAI-Dataprovider, die Metadaten für das Harvesting zur Verfügung stellen.

Als OAI-Serviceprovider werden Anbieter bezeichnet, die die Metadaten der Dataprovider verarbeiten und Nutzern zur Verfügung stellen. Sie heissen auch Harvester, weil sie regelmäßig die Metadaten der OAI-Dokumentenserver einsammeln.

Der wichtigste Harvester wird von der Universität Michigan betrieben: OAIster. OAIster enthält derzeit die Metadaten von über 700 Institutionen, allerdings zunehmend auch Metadaten kostenpflichtiger Angebote.

http://oaister.umdl.umich.edu

Hier sind auch Metadaten zu Digitalisaten abfragbar.

Ein kleinerer Harvester ist der PKP-Harvester (über 400 Archive):
http://pkp.sfu.ca/harvester2/demo

An die 60 deutscher OAI-Server durchsucht ein Harvester der HU Berlin:
http://edoc.hu-berlin.de/e_suche/oai.php

Nicht alle Inhalte deutschsprachiger Dokumentenserver sind über das OAI-Protokoll via OAIster oder die HU Berlin abfragbar. Zu den Suchmöglichkeiten siehe
http://wiki.netbib.de/coma/EprintArchive

Hervorgehoben seien:

OASE – Open Access to scientific literature (Metasuche nach Art des KVK)
http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvvk.html

OPUS-Metasuche
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/gemeinsame_suche.php

Bielefelds Suchmaschine BASE verbindet eine Metadaten- mit einer Volltextsuche:
http://www.base-search.net

Zum Nachweisproblem siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/2069666

Zu Österreichischen und Schweizer Hochschulschriftenservern siehe
http://archiv.twoday.net/stories/826366

Zu Anforderungen aus Nutzersicht:
http://archiv.twoday.net/stories/2968298

Zur Frage, ob OAI-Metadaten nach den Prinzipien von OA verfügbar sind/sein sollen siehe
http://wiki.netbib.de/coma/OAICopyright

Zu technischen Aspekten (Software) siehe etwa
http://www.oai.unizh.ch/index.php?option=content&task=view&id=376

Wo finde ich Informationen zu Open Access?

Vor allem im englischsprachigen Raum besteht ein Überangebot an Informationen zu Open Access (OA).

Um Positionen und Debatten zum Thema OA nachvollziehen zu können, ist es unumgänglich, das von Peter Suber unterhaltene Weblog “Open Access News” regelmäßig zu lesen.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html

Empfehlenswert ist auch der Kurzüberblick Subers zu OA (englisch):
http://www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm

Hier sind auch die wichtigsten Links angegeben.

Subers sehr kurze Einführung liegt auch auf deutsch vor:
http://wiki.netbib.de/coma/OpenAccess

Neuigkeiten zum Thema OA finden sich auf deutsch in diesem Weblog (Rubrik Open Access), im Weblog http://log.netbib.de (Rubrik Open Access) und bei Heise (http://www.heise.de).

Aus der Sicht der Medizin: http://medinfo.netbib.de

I. Die wichtigsten OA-Erklärungen auf deutsch

Die Texte der Budapest Open Access Initiative (BOAI) von 2001 wurden ins Deutsche übersetzt von Katja Mruck:
http://www.soros.org/openaccess/g/read.shtml

Das Bethesda Statement vom Juni 2003 liegt inzwischen auch in deutscher Übersetzung vor:
http://www.earlham.edu/~peters/fos/bethesda_ger.htm

Die wichtige Berliner Erklärung vom Oktober 2003, der sich zahlreiche Wissenschaftsorganisationen angeschlossen haben, liegt leider nur in einer schlechten inoffiziellen Übersetzung vor:
http://www.mpg.de/pdf/openaccess/BerlinDeclaration_dt.pdf

Der erste Teil der Definition wurde von mir neu übersetzt:
http://archiv.twoday.net/stories/93128

II. Wichtige deutsche Startrampen

Im Aufbau befindet sich eine umfassende Online-Plattform:
http://www.openaccess-germany.de

Bislang nimmt eine Seite des Physik-Emeritus Eberhard Hilf die Funktion der Einstiegsseite wahr:
http://www.zugang-zum-wissen.de

Informationsangebote deutscher Bibliotheken listet auf:
http://archiv.twoday.net/stories/2960445

Informationsangebote von Wissenschaftsorganisationen:
http://archiv.twoday.net/stories/2960818

Hervorzuheben ist das Angebot der Helmholtz-Gesellschaft mit monatlichem Newsletter:
http://oa.helmholtz.de

Eine etwas längere deutschsprachige Einführung bietet Schmidt, Birgit: Open Access. Freier Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen – das Paradigma der Zukunft? Berlin 2006, 71 S.
http://www.ib.hu-berlin.de/~kumlau/handreichungen/h144

III. OA E-Journals

Die wichtigsten Links stellt zusammen:
http://archiv.twoday.net/stories/2963132

IV. Dokumentenserver

Die wichtigsten Links:
http://archiv.twoday.net/stories/2966942

Anforderungen aus Nutzersicht
http://archiv.twoday.net/stories/2968298

V. Rechtsfragen bei OA

Zusammenfassung mit weiterführenden Hinweisen
http://archiv.twoday.net/stories/2962609

Zum Thema Urheberrecht sei empfohlen
http://www.urheberrechtsbuendnis.de

VI. ARCHIVALIA als Informationssystem

Neben der Durchsicht der seit 26.10.2003 bestehenden Kategorie Open Access
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access
kommt die Nutzung der Suchfunktion in Betracht (es wird automatisch trunkiert).

Eine Auswahl wichtiger Beiträge:

http://archiv.twoday.net/stories/2712317
OA und die Archive (Kurzreferat auf dem Essener Archivtag)

http://archiv.twoday.net/stories/2518568
Die OA-Heuchelei der Bibliotheken (Bildrechte, Copyfraud)

http://archiv.twoday.net/stories/1435124
OA nicht nur aus Kostengründen

http://archiv.twoday.net/stories/230198
OA und Edition (Referat zum IOG-Kolloquium Wien 2004)

http://archiv.twoday.net/stories/145113
OA für Archivalien

Open Access Journals

Das bekannteste Verzeichnis ist das DOAJ, das Directory of Open Access Journals (Universität Lund):

http://www.doaj.org

Dieses ist allerdings äußerst lückenhaft, wenngleich über 2400 Zeitschriften dort verzeichnet sind.

Umfangreicher ist die Elektronische Zeitschriftenbibliothek, bei der grüne (freie) Zeitschriften vorausgewählt werden können:
http://rzblx1.uni-regensburg.de/ezeit/index.phtml?bibid=AAAAA&colors=7&lang=de

Einen Hinweis verdient auch die Liste des Göteborgers Bibliothekars Jan Szczepanski mit über 4500 aktuellen OA-Titeln:

http://www.his.se/bib/jan

Die Zeitschriften sind auch über den Göteborger OPAC recherchierbar: http://www.ub.gu.se/sok/tidskrifter/sok

Die umfangreichste Möglichkeit, gezielt nach OA-Artikeln zu suchen bietet mit über 3700 erfassten E-Journals ein indisches Angebot:
http://www.openj-gate.com

Französischsprachige Quellen sind hier leider unterrepräsentiert. Einen OAI-Harvester zu ihnen bietet http://www.in-extenso.org

Im Gegensatz zu Open-J-Gate sind im DOAJ derzeit nur 725 Zeitschriften auf Artikelebene suchbar.

Nur von einem Teil der OA-Zeitschriften bietet OAIster Artikeldaten:
http://oaister.umdl.umich.edu/o/oaister

In OAIster sind zunehmend kostenpflichtige Inhalte aufgenommen, eine Filtermöglichkeit nach freien Inhalten besteht nicht.

Ebensowenig filtern kann man freie Quellen in Google Scholar:
http://scholar.google.com

Eine experimentelle Volltextsuche englischsprachiger E-Journals aus dem DOAJ anhand von Google Custom Search bietet:
http://www.google.com/coop/cse?cx=005943177783402775348%3Atp4c3cmhnmu

Rechtsfragen von Open Access

I. Recht des Autors auf Selbstarchivierung

Hat ein Autor das Recht, seinen gedruckt veröffentlichten oder zum Druck vorgesehenen Beitrag parallel kostenfrei im Internet nach den Grundsätzen von “Open Access” (“Selbstarchivierung”) zu veröffentlichen?

Ja, es sei denn, es existiert eine abweichende vertragliche Vereinbarung!

a) Vertragsverhandlungen

Es empfiehlt sich, gegenüber dem Verlag der Publikation, in der der Beitrag gedruckt werden soll, mit offenen Karten zu spielen und seine Absicht der Selbstarchivierung bekanntzugeben.

Was internationale und englischsprachige Verlage erlauben, dokumentiert die SHERPA/ROMEO-Liste, von der es inzwischen auch eine deutschsprachige Fassung gibt. Einige Verlage haben sich auch bereiterklärt, Publikationen (z-.B. Dissertationen) zu drucken, die zugleich auf einem universitären Dokumentenserver eingestellt werden.

Näheres unter:
http://archiv.twoday.net/stories/2960580

Wissenschaftsorganisationen, die Open Access (OA) fördern, empfehlen, keine umfassende Rechteabtretung zu unterschreiben. Autoren sollen Standardverträge von Verlagen durch einen Zusatz ergänzen, die das Einstellen auf einem Dokumentenserver erlaubt.

Beispiele solcher Zusatzvereinbarungen bespricht das Helmholtz-OA-Projekt:

http://oa.helmholtz.de/index.php?id=63

Im Englischen spricht man von “Author’s Addenda”. Ein aktueller Aufsatz von Peter Hirtle aus US-Sicht erörtert diese Vertragszusätze:
http://www.dlib.org/dlib/november06/hirtle/11hirtle.html

In der Regel lässt sich eine einvernehmliche Regelung finden. Gestattet aber ein Verlag weder eine Vorabpublikation (“Ingelfinger-Rule”) noch die Archivierung des Verlags-PDFs (Post-Print) so kann man die nicht begutachtete Fassung (Pre-Print), ergänzt um Nachträge aus der begutachteten Fassung, in den Dokumentenserver einstellen. Zum einen kann man argumentieren, die Rechte bezögen sich nicht auf die Vorabfassung, zum anderen wird es sich jeder Wissenschaftsverlag bei einem so heiklen Thema wie “Open Access” zweimal überlegen, ob er es zu einem gravierenden Konflikt mit einem Wissenschaftler kommen lässt. Wer jede Verärgerung des Verlags von vornherein vermeiden möchte, sollte sich, wenn deutlich wird, dass die kostenfreie Publikation im Internet auch nach einer Sperrfrist (“Embargo period”) dem Verlag nicht passt, gegen OA für den betreffenden Beitrag entscheiden.

Siehe dazu auch:
http://archiv.twoday.net/stories/1243869 (Offener Brief an den Präsidenten der Göttinger Akademie)

b) Die Einjahresfrist des § 38 UrhG

Absatz 1 des § 38 des deutschen Urheberrechtsgesetzes lautet:

“Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.”

Gemäß Absatz 2 gilt das auch für nicht vergütete Beiträge zu Sammelbänden wie Festschriften.

Wichtig ist die Formulierung “im Zweifel”. In den Geisteswissenschaften ist es nach wie vor nicht generell üblich, bei Zeitschriftenaufsätzen Verlagsverträge abzuschließen. Liegt keine anderweitige vertragliche Vereinbarung vor, so kann sich der Autor auf § 38 UrhG berufen.

Will ein Autor seinen Beitrag unter eine freie Lizenz (im Wissenschaftsbereich ist vor allem http://www.creativecommons.org relevant) stellen, so kommt diese Einjahresfrist zum Tragen, denn freie Lizenzen gelten nicht nur für Online-Publikationen, sondern auch für gedruckte Veröffentlichungen (“Vervielfältigung und Verbreitung”).

Seit Herbst 2003 hat sich eine gravierende Änderung der Rechtslqage ergeben, da § 38 UrhG unverändert blieb, also dem Verlag nach wie vor nur ein für ein Jahr bestehendes ausschließliches Nutzungsrecht an dem Aufsatz für Vervielfältigung und Verbreitung zusichert. Von Vervielfältigung und Verbreitung strikt zu trennen ist das Recht der öffentlichen Wiedergabe, zu dem das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gehört. Dieses Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird aber für Online-Nutzungen benötigt.

Nach meiner Rechtsauffassung muss sich ein Wissenschaftler für die reine Online-Publikation auf einem Dokumentenserver somit nicht mehr an die Einjahresfrist halten, sondern kann frei über den Beitrag verfügen.

Die Pointe durch die Novelle von 2003 entgeht sowohl dem Beitrag von Stintzing (Chur 2004) als auch dem unten zu nennenden Sammelband “Rahmenbedingungen”.

c) Retrodigitalisierung

§ 31 Absatz 4 UrhG lautet: “Die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu sind unwirksam.” Da die Online-Nutzung vor ca. 1995 unbekannt war, konnte sie in Altverträgen zwischen 1966 (dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes) und ca. 1995 nicht wirksam vereinbart werden.

Es ist geplant, diese Klausel zugunsten der Verwerter im “Zweiten Korb” der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zu streichen, wogegen sich unter anderem das Urheberrechtsbündnis wendet.

Digitalisiert ein Verlag ältere Jahrgänge einer Zeitschrift vor 1995, so verfügt er in der Regel nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte, da diese bei den Autoren der Beiträge liegen. Dies gilt auch für http://www.digizeitschriften.de.

Siehe dazu: http://archiv.twoday.net/stories/2034921

Jeder Autor, der seine Rechte nicht explizit abgetreten hat, kann sich an DigiZeitschriften wenden und die Freischaltung seiner Beiträge für den kostenfreien “OA”-Zugriff erwirken (wie ich dies erfolgreich praktiziert habe).

Verfügt der Autor über die Rechte, kann er natürlich seinen Beitrag ohne den Verlag zu fragen oder auch nur zu informieren einem Dokumentenserver zur Verfügung stellen. Dies betrifft insbesondere, wie ausgeführt, Beiträge aus der Zeit vor 1995.

d) Reformüberlegungen de lege ferenda

Eine von Seiten der Universitäten als Arbeitgeber und Dienstherren verfügte Anbietungspflicht der Publikationen von Wissenschaftlern zugunsten der universitären Dokumentenserver wird aus verfassungsrechtlichen Gründen von Juristen überwiegend abgelehnt.

Eine solche Anbietungspflicht haben Pflüger/Ertmann vorgeschlagen:
http://www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2004/1337

Eine andere Lösung favorisiert Gerd Hansen. Sie ging auch in eine Stellungnahme des Bundesrats zum “Zweiten Korb” ein:
“An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung anderweitig öffentlich
zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung
erfolgt. Dieses Recht kann nicht abbedungen werden.”
http://archiv.twoday.net/stories/2060875 (m.w.N.)

Aus bibliothekarischer Sicht hat Eric Steinhauer den Hansen-Vorschlag erörtert:
Kritische Anmerkungen zum Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 UrhG in der Fassung des Bundesratsentwurfes vom 9. Mai 2006,
in: Bibliotheksdienst 40 (2006), Heft 6, S. 734-742.
Preprint
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=6176
Verlags-Postprint
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2006/Recht010606.pdf:
Zusammenfassung
http://bibliotheksrecht.blog.de/2006/06/20/zweitveroffentlichungsrecht_im_bundesrat~896405

Im Ausland ist es dagegen ohne weiteres möglich, die von der OA-Gemeinschaft als sinnvoll angesehenen verpflichtenden Mandate für Wissenschaftler zu erlassen, ihre Publikationen in OA-Server einzubringen:
http://www.eprints.org/openaccess/policysignup

II. Lizenzfragen

Obwohl immer wieder übersehen wird, dass OA nicht nur kostenfrei meint, sondern auch die Beseitigung von “permission barriers” (Peter Suber), muss deutlich gesagt werden, dass nur wissenschaftliche Beiträge unter einer freien Lizenz wirklich OA sind.

Für Wissenschaftler kommen vor allem Creative-Commons-Lizenzen in Betracht.

Eigene Lizenzen entwickelte Ifross für das NRW-Projekt DiPP:
http://www.dipp.nrw.de/lizenzen

Die Zeitschriften der “Public Library of Science” und von BioMed Central verwenden CC-BY-Lizenzen. Dies entspricht völlig den Forderungen der “Berliner Erklärung” und der “Budapest Open Access Initiative”.

Unter anderem mit Lizenzfragen befassen sich zwei auch online vorliegende Sammelbände, auf die ergänzend verwiesen sei:

Urheberrecht in digitalisierter Wissenschaft und Lehre
http://www.tib.uni-hannover.de/digitale_bibliothek/UrheberrechtTagungsband.pdf

Rechtliche Rahmenbedingungen für OA-Publikationen
http://www.lehrstuhl-spindler.uni-goettingen.de/extern/openaccess/leitfaden
Dazu aber meine Kritik http://archiv.twoday.net/stories/1813286

Ein ausführlicher Tagungsbericht zum Thema
http://www.forschung.historicum-archiv.net/tagungsberichte/workshop/rechteworkshop.htm

III. OA-Heuchelei bei Kulturgut

Das herrschende Bildrechte-Regime mit seinem umfassenden urheberrechtlichen oder quasi-urheberrechtlichen Rechtevorbehalt ist mit OA nicht vereinbar.

Die Kritik an den Bibliotheken und ihrem “Copyfraud”, die ich unter
http://archiv.twoday.net/stories/2518568
geübt habe, braucht hier nicht wiederholt zu werden.

Nachtrag
24.11.2007 Neues Urheberrecht: Autoren müssen reagieren
http://archiv.twoday.net/stories/4477889

29.10.2012 Rechtsfragen von Open Access (2012)
http://archiv.twoday.net/stories/197330649

Open Access – Wissenschaftsorganisationen informieren

Das beste Angebot bietet die Helmholtz-Gesellschaft mit monatlichem Newsletter:
http://oa.helmholtz.de

Zur Helmholtz-Gemeinschaft gehört DESY
http://library.desy.de/openaccess/index_eng.html

Deutsche Forschungsgemeinschaft
http://www.dfg.de/forschungsfoerderung/wissenschaftliche_infrastruktur/lis/projektfoerderung/foerderziele/open_access.html

Open Access in der Max-Planck-Gesellschaft
http://edoc.mpg.de/doc/help/mpg_oa.epl

Österreichischer Wissenschaftsfond
http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/informationen_oa.html

Was gestatten Verlage bei der Selbstarchivierung im Open Access?

Das deutsche SHERPA/ROMEO-Projekt “OA Policies” ist eine Gemeinschaftsinitiative der HU Berlin und der Uni Stuttgart.

http://ubvpc120.ub.uni-stuttgart.de/oa/romeoger/index.php

Es liegen so gut wie keine Informationen vor über die Haltung deutschsprachiger Verlage zum OA-Selbstarchivieren. Es gibt wohl kaum verlagsinterne Regeln, meist wird man Einzelfallentscheidungen treffen.

Von daher hat die Aussage, dass bei den meisten Zeitschriften Selbstarchivieren möglich ist, rein statistischen Charakter. Wenn man Global Player wie Elsevier mit einer unüberschaubaren Fülle von Zeitschriften in die Waagschale wirft, spielen Verlage wie Niemeyer oder Beck, über deren Policies wir eigentlich nichts wissen, natürlich keine Rolle.

Neben den Zeitschriften spielen aber auch Volltextdokumente wie Dissertationen auf Dokumentenservern eine wichtige Rolle. Hierzu liegen meines Wissens nur auf dem MONARCH-Dokumentenserver von Chemnitz Informationen vor.

Es heisst dort:

Parallelveröffentlichung in MONARCH für wissenschaftliche Dokumente aller Art mit konstanter Adressierung. Mehrere Verlage gestatten eine Parallelveröffentlichung auf dem Hochschulschriftenserver. Derartige Angebote liegen z.B. von folgenden Verlagen vor:

* American Physical Society
* Beck Verlag – auf Anfrage Einze lfallentscheidung
* http://dissertation.de, Berlin
* GUC Chemnitz
* Martin Meidenbauer Verlagsbuchhandlung
* Nomos – auf Anfrage Einzelfallentscheidung
* Peter Lang
* Shaker Verlag
* Tectum Verlag
* Verlag Dr. Kovac, Hamburg
* Verlag Dr. Hut

http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/parallel.html

Informationsangebote zum Thema Open Access von deutschen Bibliotheken

Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Kurzinformationen, die von deutschen Bibliotheken zum Thema “Open Access” bereitgestellt werden. In der Regel werden weiterführende Links angegeben. Meine Liste ist sicher nicht vollständig (zum Stand von 2004 siehe http://archiv.twoday.net/stories/240496 )

Alphabetisch nach Ortsname geordnet.

UB Augsburg
http://www.opus-bayern.de/uni-augsburg/doku/oa_intro.shtml

FU Berlin
http://www.cedis.fu-berlin.de/projekte/e-publishing

UB Bielefeld
http://www.uni-bielefeld.de/ub/wp

SUB Bremen
http://elib.suub.uni-bremen.de/open_access.html

UB Chemnitz
http://www.bibliothek.tu-chemnitz.de/hochschulschriftenstelle/openaccess.html

SUB Göttingen
http://www.sub.uni-goettingen.de/ebene_1/1_openaccess.html.de

UB Heidelberg
http://www.ub.uni-heidelberg.de/helios/volltextserver/doku/oa.html

UB Konstanz
http://www.ub.uni-konstanz.de/bibliothek/projekte/open-access.html

Medizinische Fakultät Mannheim (der Univ. Heidelberg)
http://www.ma.uni-heidelberg.de/bibl/a-z/open_access

ULB Münster
http://miami.uni-muenster.de/publizieren/openaccess.html

UB Potsdam
http://opus.kobv.de/ubp/doku/quellen.php

UB Stuttgart
http://elib.uni-stuttgart.de/opus/doku/oa.php

UB Tübingen
http://w210.ub.uni-tuebingen.de/doku/openaccess.php?la=de

KIZ Ulm
http://kiz.uni-ulm.de/services/bibliothek/openaccess/oa.alternative.html

UB Würzburg
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/digitalebibliothek/open_access

ANHANG: Deutschsprachiges Ausland

Erwähnung verdient die gute Züricher Seite
http://www.oai.unizh.ch

Online-Plattform zum Thema Open Access

http://www.openaccess-germany.de

Derzeit entsteht hier die erste bundesweite Online-Informationsquelle zum Thema Open Access.

Hallo? ARCHIVALIA war seit 2003 eine bundesweite Online-Informationsquelle zum Thema Open Access und http://log.netbib.de war es noch früher.

Wenn sich Universitäten in Berlin (FU), Bielefeld, Göttingen und Konstanz zusammentun, sollen wir plötzlich Ah und Oh rufen? Wenn zum Start der Plattform noch keine Inhalte vorhanden sind, sondern nur Hinweise auf die bestehenden Informationsseiten der Partner?

Wenn Dinosaurier mit viel Geld etwas auf die Beine stellen, scheint das allemal Murks zu werden. Jeder engagierte Netzbürger könnte binnen weniger Tage mehr leisten.

Katalog der Wolfenbütteler Luther-Drucke 1513 bis 1546

Deutschlandfunk 11.11.2006 17:38 (mp3, 04:42 min)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/11/11/dlf_200611111738.mp3
Luther digital – Herzog August Bibliothek stellt Schriften des Reformators ins Netz
Autor: Stenke, Wolfgang, Sendung: Kultur heute. Text zum Beitrag:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/562579

Der Titel der Sendung des DLF ist etwas irreführend – nicht die Drucke selbst, sondern ihr Katalog wurde ins Netz gestellt. Dieser allerdings hat es in sich. Ein Großprojekt findet nach 4 Durchgängen und zwei Metamorphosen (Buchdruck -> CD-ROM -> Online) eines umfangreichen und komplizierten Manuskripts 36 Jahre nach seinem Beginn nun seinen vorläufigen Abschluß in der Form einer Internetdatenbank. Der Katalog enthält vollständige Druckbeschreibungen, mit der erstmaligen Abbildung sämtlicher Titelrahmen und Textillustrationen und mit der Angabe aller Provenienzen und handschriftlichen Einträge. Die Illustrationen und Provenienzen sind recherchierbar.

Lutherkatalog – Projektbeschreibung (HAB):

Im Rahmen der Verzeichnung und Beschreibung einzelner Bestandsgruppen wurde der Katalog der zeitgenössischen Lutherdrucke 1513 bis 1546 herausgegeben, die Bibelausgaben ausgenommen. 6000 Bücher verteilen sich auf 2300 Drucke und bilden heute die größte Luthersammlung der Welt. Die Drucke sind detailliert beschrieben, und ihre Merkmale in besonderen Registern erfasst. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Buchschmuck mit 2400 Holzschnitten und seinen reichen Motiven sowie den 940 genannten und den unzählbaren anonymen Vorbesitzern samt ihren Einträgen vom 16. Jahrhundert an. Der umfangreiche Katalog war ab 1970 für den Buchdruck erarbeitet worden und wurde im November 2006 als Internet-Portal öffentlich zugänglich gemacht.

Finanzierung der Publikation: Deutsche Forschungsgemeinschaft
Bearbeiterin: Dr. Maria von Katte, Datenbank: Christian Knoop

Datenbank:

Katalog der Wolfenbütteler Luther-Drucke 1513 bis 1546 / Erstellt von Maria von Katte. Datenbank von Christian Knoop.

http://diglib.hab.de/edoc/ed000007/start.htm
urn:nbn:de:gbv:23-edoc/ed0000073

Auszüge aus der Einleitung von Maria von Katte:

Provenienzen:

“Auf dem Grund einer alten Bibliothek schlummern Bibliotheken. Wie in einem Mikroskop sieht man, dass hier Bewegung war. (…)”
941 Eigentümer nennen sich oder werden in Einzeldrucken und Sammelbänden genannt. Darunter sind sieben Klöster, ein Stift, eine Kirche, eine Stadt und eine Bibliothek. (…) Die Hälfte der 941 Genannten ist in biografischen Nachschlagewerken nicht verzeichnet. Sie treten uns aus dem Buch entgegen, das sie kauften, lasen oder binden ließen, das sie verschenkten oder erhielten, vererbten oder erbten. Ihre eigenen biografischen Angaben und Lesespuren sind das einzige, was von ihnen überliefert ist. (…) Ihnen stehen die Lesespuren Anonymer gegenüber, deren Zahl sich nicht schätzen läßt. (…)

In den biografischen Angaben des Personenindex’ steht die Beziehung zu Luther und zu Luthers Werk im Mittelpunkt, das heißt, die Lebensstationen sind erwähnt im Hinblick auf Begegnung und Lektüre. Sind Besitz- oder Lektürevermerk nicht datiert, wurde in jedem Fall eine Datierung angestrebt.

Neben dem Personenindex, dessen Beschreibungsteil Volltextsuche erlaubt, stehen drei Register in einer PDF-Datei zur Verfügung:
1. Chronologie der Einträge und Aufdrucke im Hinblick auf Bucherwerb, Lektüre, Bindedatum und Nachlaß, 2. Orte und Länder der Herkunft und Wirkung, des Bucherwerbs und der Lektüre, 3. Die Einträge nach ihren Gegenständen.

Die Eigentümer von Beginn an bis zum Jahr 1700 sind geistlichen oder weltlichen Standes. Unter ihnen sind Angehörige von Orden und Ordensgeistliche, Priores und Äbte (beider Konfessionenen), Kaplane und Priester, Bischöfe (beider Konfessionen), Domherren (beider Konfessionen), Professoren der Theologie und gelehrte Theologen (verschiedener Konfessionen), Diakone, Vikare und Prediger (auch an Schloß und Hof), Pastoren, Küster und Patrone. Daneben gibt es Studenten, Lehrer und Schuldirektoren, Kantoren, Organisten und Komponisten, Dichter und Historiker, Sekretäre und Kanzler, Ratsherren sowie Rats- und Visitationsschreiber, Mediziner und Apotheker. Es erscheint auch ein Torwärter, und Handwerker nennen sich, so ein Barbier, ein Schneider und ein Schuster, ein Posamentierer, ein Buchdrucker, ein Uhrmacher, zwei Büchsenmacher, ein Medailleur und ein Glockengießer. Schließlich gibt es Obristen und Landsknechte. Und alle lasen sie Martin Luther, aber aus unterschiedlichen Beweggründen.

(…) unter das wohlgeordnete Inhaltsverzeichnis im Vorderdeckel, das unter anderem neun Autographen von Luther und Bugenhagen aufführt, schrieb der Meister mit fester, klarer Handschrift: “Jst ein Herlich Gutt Buch”. Dieses Urteil steht im Gegensatz zu den antireformatorischen Kraftworten von unmißverständlicher Bedeutung, die manch anderes Buch zieren. Aber: Auch Gegner waren Käufer. (…)

Schließlich gehörten nicht wenige Bücher Frauen, die sie ohne Ausnahme besonders sorgfältig behandelt haben. (…) Vollendet wird unser Eindruck von der Wertschätzung eines Buches aber erst dann, wenn wir einer jener feinen Gelehrtenhände begegnen, die den Namen ihres Vorgängers mit Nachdruck ausgestrichen oder weggekratzt haben, als sollte ein Widersacher vernichtet werden. Aber: Ehre, wem Ehre gebührt.

Illustrationen:

H 990: || Maße außen: 6,9 x 5,4 cm || Generelle Motive: Katechismus: 6. Gebot. || Biblische Inhalte: König David sieht beim Psalmodieren Bathseba. || Verwendung: 1608.

Erfaßt und abgebildet sind insgesamt 2373 Bilder auf den Titelblättern und im Text: … Titeleinfassungen, teils mit zusätzlichem Holzschnitt oder Leiste(n), Titelholzschnitte, Titelleisten, teils mit Holzschnitt, Textholzschnitte bzw. Textleisten, Druckermarken und Lutherbildnisse. Sie alle erweitern das Feld, auf dem die Entwicklung der protestantischen Ikonografie untersucht werden kann.

(…) Neben Hans Baldung Grien, Hans Brosamer, Hans Burgkmair, Hans und Lucas Cranach d.J., Urs Graf, Georg Lemberger, Hans Schäufelein, Heinrich Vogtherr d.Ä. und Anton Woensam von Worms signieren Maler oder Formschneider, die nicht identifiziert sind. Die meisten aber sind ungenannt, und wir kennen nur die Werkstätten, wo ihre heute nicht mehr bekannten Bilder entstanden sind oder wo sie verwendet wurden. Deren künstlerische Qualität ist unterschiedlich, aber selbst die schlichteren unter ihnen, die an vergleichbare Illustrationen aus Basel, Colmar oder Antwerpen nicht heranreichen, überraschen durch Ausdrucksstärke. Sie sind geprägt von plastischer Volkstümlichkeit, wie in Magdeburg und Erfurt, von reformatorischer Bekenntnisfreude, vor allem in Wittenberg, Straßburg und Augsburg, oder von reformatorischer Angriffslust, wie zum Beispiel in Nürnberg – und alle zeichnet eine besondere Innigkeit in den Passionsdarstellungen aus. (…)

(…) Form und Inhalte des Bildmaterials … sind durch ein ausdruckbares Bildregister erschlossen, das dem Betrachter einen formalen und inhaltlichen Überblick sowie die Möglichkeit zu gezielter Suche und zum Vergleichen bietet. (…)

Zukunft:

An dem Bildregister hat aus eigenem wissenschaftlichen Interesse Dr. Wilhelm Velten mitgewirkt, sowohl Theologe als auch Kunsthistoriker und ehemals Leiter der Bibliothek des evangelischen Ministeriums im Evangelischen Augustinerkloster zu Erfurt. Für die Zukunft wäre es ein Gewinn, wenn sich ein Kenner der christlichen Ikonografie wie er der Untersuchung einzelner Bilder oder Bildserien widmen und die Ergebnisse hier mitteilen würde. Im Hinblick auf die 500-jährige Geschichte der Reformation wäre die künftige Erweiterung der Abbildungen auf 100% wünschenswert, entweder durch Zukauf einiger Drucke oder mit Hilfe auswärtiger Vorlagen. Daneben sind Untersuchungen zu den Eigentümern und Lesern vielversprechend, auch zu den anonymen unter ihnen, deren Schriftzüge bildlich erfaßt werden könnten. Einzelne Einbände sind ebenfalls näherer Untersuchung wert.

Der Katalog, der am Ende steht, könnte ein Anfang sein.

Frisch gelogen: Oktober 2006 … Die Schwaben kommen!

Kurznachrichten aus BW von Karsten Mekelburg
http://www.karsten-mekelburg.de/news/okt2006.htm

Die Schwaben kommen!

(Karlsruhe) Von der Weltöffentlichkeit weitgehend unbemerkt, erfolgte ein kriegerischer Angriff Schwabens auf das benachbarte Baden. Wie unsere Korrespondenten im Kriegsgebiet berichten, kam es bereits zu ersten Plünderungen und Raub am badischen Kulturbesitz. Wertvolle Handschriften der Badischen Landesbibliothek sollen durch schwäbische Barbaren verkauft worden sein, um so ihre Kriegskasse um 70 Millionen Euro aufzufüllen. „Geweint werden darf im Feuilleton, solange die Wirtschaftsseiten nur lachen!“, ließ sich der Räuberhauptmann der schwäbischen Banden, Günther Oettinger (CDU) vernehmen. Derzeit ist noch unklar, ob ein Hilferuf an die UNO den Plünderungen noch Einhalt gebieten kann.

Ministerpräsident von Baden-Württemberg geehrt

(Stuttgart) Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU) wurde in dieser Woche mit dem Titel des „Kulturbanausen erster Klasse“ geehrt. Wie die Juroren mitteilten, war die Wahl einstimmig. Der Titel wurde dem Ministerpräsidenten für seine Bemühungen verliehen, den Handschriftenschatz Badens, unter dem sich unter anderem eins der Originale des Nibelungenliedes befindet, zu verkaufen, um mit dem Geld Schulden des badischen Adelsgeschlechtes zu decken. Allein die Dreistigkeit auch nur daran zu denken, sich an Gütern zu vergreifen, die der Gesellschaft als Ganzes gehören und deren historische Erinnerung darstellen, wäre die hohe Auszeichnung wert gewesen, ließ sich ein sichtbar beeindruckter Preisrichter nach der Wahl vernehmen.

Monarchie in Baden ausgerufen

(Karlsruhe) Der ehemalige Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU), hat für den badischen Landesteil die erbliche Monarchie ausgerufen. Throninhaber wird der letzte Landesfürst des Hauses Baden. Dero Hoheit geruhten als erste Maßnahme seiner Regierung den Landesschatz an Kulturgütern zu verkaufen, um Schulden zu decken. Erwogen wird die Wiedereinführung von Spatzen- und Jungfernsteuer. Ebenso wollen kürfürstliche Gnaden den Amerikanern Regimenter von Landeskindern zum Kauf anbieten, um die kurfürstlichen Kassen weiter zu füllen. Was aus dem ehemaligen Ministerpräsidenten werden wird, ist zur Stunde noch unklar. Möglicherweise wird er nun im württembergischen Landesteil für die Wiedereinführung der Monarchie kämpfen. Anderen Gerüchten zufolge soll ihm der neue Kurfürst eine Lebensstellung als Hofnarr angeboten haben.

Schwäbischer Humor I

(Stuttgart) Mit Humor sieht Justizminister Ulrich Goll (FDP) den Streit über die Verkäufe badischer Kulturgüter durch die Landesregierung. Da die europäische Förderung zur Resozialisierung junger Straftäter ausläuft, wurde er im Gefängnis Adelshaus gefragt, wie diese Aufgabe in Zukunft finanziert würde. Goll soll darauf grinsend geantwortet haben: „Da müssen wir halt noch ein paar Handschriften verkaufen.“

Schwäbischer Humor II

(Stuttgart) Die Jusos aus Baden-Württemberg haben im Internetauktionshaus eBay die Landesregierung zum Kauf angeboten. Die Erlöse sollen helfen, so die Begründung der spektakulären Aktion, den Erhalt badischer Kulturgüter zu finanzieren. eBay stoppte die Auktion jedoch, weil man hier wohl zu Recht davon ausging, dass sich die Landesregierung bereits im Besitz des badischen Adelshauses befindet.

Stuttgart 21

(Stuttgart) In der baden-württembergischen Landeshauptstadt wird über das Projekt “Stuttgart 21” entschieden, bei der Bauarbeiten für eine Untertunnelung des gesamten Stuttgarter Hauptbahnhofes geplant sind. Bei diesen Arbeiten wird nicht nur der Bahnhof unter die Erde gelegt, sondern auch noch geschätzte 3 Milliarden Euro an Steuergeldern auf Nimmer Wiedersehen versenkt. Zusammen mit diesem Geld wird hier die Bahnförderung sämtlicher ländlicher Gebiete für die nächsten zehn Jahre begraben. Das Projekt ist zwingend notwendig geworden, weil es der Aufwertung des durch die “Kulturschänder-Affäre” ernsthaft ramponierten Images von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) dient. Auch wenn heftig über irgendeinen Nutzen dieser Baumaßnahme für die Fahrgäste spekuliert wird, ist derzeit keiner bekannt.

Deutschland deine Schwaben!

(Stuttgart) Wie der Ministerpräsident Baden-Württembergs, Günther Oettinger (CDU) in einer Rede vor Politikern und Wirtschaftsführern gesagt haben soll, sehe er das Ende der Großen Koalition schon im Jahre 2008 kommen. Es würde allerhöchste Zeit, so Oettinger wörtlich, über eine Zeit nach Merkel nachzudenken. Wie aus dem Büro der Bundeskanzlerin verlautbart, wird dort über eine Zeit nach Oettinger nachgedacht.

(Mit freundlicher Genehmigung unseres Korrespondenten Karsten Mekelburg)

Pantheon-Vermessung soll Open Access zugänglich werden

http://www.espace.ch/artikel_283092.html

In Bern tätige Archäologen und Architekturhistoriker haben das fast 1900-jährige Römer Pantheon so detailgenau erfasst wie niemand zuvor. […]

Das «Bern Digital Pantheon Model» basiert auf der aufwändigsten Vermessungskampagne, die je im Pantheon gemacht wurde. Vor knapp einem Jahr war ein Berner Team mit zwei Archäologen und einem Bauingenieur rund zwei Wochen damit beschäftigt, jeden Zentimeter des antiken Baus – innen und aussen – mit einem Laserscanner abzutasten und die insgesamt 540 Millionen Bildpunkte im Computer zu verarbeiten – eine Datenmenge von 10 Gigabyte.

[…]

Für Heinzelmann und Grasshoff ist die erste Bewährungsprobe bestanden. Sie wollen aber noch weiter gehen und ihre Daten auf dem Internet frei zugänglich machen. Dieser Open-Access-Ansatz baut darauf, dass die Nutzer der Daten ihre Forschungsergebnisse wiederum allen frei zugänglich machen. Dies ist in den Naturwissenschaften erprobt. Doch: «Geisteswissenschaftler neigen dazu, ihre Sache bis zum letzten Punkt geheim zu halten», sagt Heinzelmann. Grasshoff doppelt nach, Archive und Bibliotheken verschlössen sich zunehmend aus kommerziellen Gründen: «Das bedroht unsere Geisteswissenschaften.» Ob die Offenheit des Berner Pantheon-Projekts erwidert wird, ist noch offen.

Englische Präsentation zum OA-Ansatz:
http://berlin4.aei.mpg.de/presentations/Grasshoff_OA06.pdf

Daten-Zugang
http://www.karmancenter.unibe.ch/pantheon

Cranach-Bilder vermehren sich – die Verwirrung im Kabinett Oettinger auch

Südkurier 15.11.2006 05:16
Cranach-Bilder vermehren sich

Salem (mba) Die Frage, welche badischen Kulturschätze dem Land schon gehören und welche nicht, verkompliziert sich weiter durch eine zumindest für CDU-Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer überraschende Gemäldevermehrung. “Der Wissenschaftsminister hat uns heute im Kabinett referiert, dass wir drei Cranachs haben”, ließ er verlauten. Die Opposition, die das Engagement des Landes zur Rettung von Schloss Salem ablehnt, will er “nur auffordern, von ihrer destruktiven, ja barbarischen Einstellung endlich abzukommen.”

Kommentar:
Liest Frankenberger in trauter Kabinettsrunde aus dem Koelitz vor – oder referiert er gar Lesefrüchte aus Archivalia? Und was will uns die hirnrissige Einlassung des CDU-Finanzstaatssekretärs sagen? Was die dreiste Behauptung, die Opposition lehne ein Engagement des Landes zur “Rettung” von Schloss Salem ab (Rettung? Lt. Erbprinz Bernhard ist das Schloss gut in Schuss – es geht schlicht um die Sicherung der laufenden Kosten für den Erhalt in Höhe von 1,5 Mio per anno).

dansk.deutsche regionalhistorie

Eine die heutigen Nationalgrenzen überschreitende Landesgeschichte ist für den europäischen Gedanken sicher sehr förderlich und wünschenswert, und es ist schön, dass die EU ein deutsch-dänisches Internet-Projekt für ein virtuelles landesgeschichtliches Museum mit einem großen Batzen Geld fördert.

Dass die Homepage des Projekts vimu.info dann ausgerechnet auf Englisch daherkommt, ist natürlich eher peinlich, aber relativ klein und daher recht gut versteckt sind die erheblich ausführlicheren Sprachversionen auf “dansk” und “deutsch” dann doch zu finden.

Die Projektbeschreibung ist bisher leider nicht über sehr viel Blabla hinausgekommen, das genauso anno 1990 für irgendein CD-ROM-Projekt hätte geschrieben sein können. So wie die Pläne klingen, wird das ganze wohl betont didaktisch ausfallen, was mich eigentlich eher schlimmes befürchten lässt.

Jedenfalls bleibt das interessante Projekt zu beobachten.

Vom Zauber des Originals

Mir war bis dato unbekannt, dass Ex-Bundesverkehrsminister und Ex-Ministerpräsident Reinhard Klimmt ein studierter Historiker ist, noch weniger, dass er ein Bibliophiler alter Schule ist.

Zitat aus seiner Kolumne „Vom Zauber des Originals“, der man gerade unter den jüngeren Politikern viele Leser wünscht:

Warum also alte Auflagen, z. B. in der Geschichtsschreibung, nicht nur altmodisch und wahrscheinlich – vieles spricht dafür – in Fakten und Urteilen überholt; zudem in einer anderen Orthographie, in einer umständlichen Sprache. Wieso dieser Rummel um Erstausgaben, wo doch die späteren Auflagen meistens den Hinweis “verbessert” bzw. “erweitert” tragen?!

Es hat schon einen Sinn: derselbe Gegenstand – Ereignisse oder Strukturen, Personen und Persönchen – verändert sich durch den Blickwinkel des Betrachters, gewinnt andere Gestalt in der unterschiedlichen Manier der Wiedergabe.

Und:

Wir – ich, der ich dies schreibe – und Sie, der Sie dies lesen – werden die Gutenbergbibel nie besitzen – wahrscheinlich nie im Leben berühren können, aber es ist gut zu wissen, dass es sie noch gibt.

Klimmts in den letzten Jahren für die Antiquariatsplattform http://abebooks.com entstandenen Blogtexte„Kolumnen“ sind recht schön, und jetzt – mit Illustrationen nach Holzschnitten von Uwe Bremer versehen – bei Gollenstein als Buch herausgekommen („überall und nirgendwo“. Aus der Welt der Bücher, ISBN 3-938823-18-6). Ein etwas rigideres Lektorat oder wenigstens eine Rechtschreibprüfung hätten dem Buch freilich nicht geschadet.

Der gesamte Online-Text der oben zitierten Kolumne ist bei abebooks.com noch zu finden.

Seriöse öffentliche Debatte über adeligen Kunstbesitz überfällig

Auf der Münchner Ausstellung 2004/2005 “Schatzhäuser Deutschlands” mit Kunst aus Adelsbesitz war auch als angebliche Leihgabe des Hauses Baden Baldungs Markgrafentafel zu sehen (obwohl sie in Wirklichkeit dem Land gehört, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2905478 ). Sie ist im Begleitband S. 22-23 abgebildet.

Nach wie vor aktuell ist mein Text in der Kunstchronik 2005, den ich im folgenden im Volltext dokumentiere.

Adelige Schatzhäuser in Gefahr

S.K.H., I.K.u.K.H., S.D., S.H., S.E. – illustre Namen des
deutschen Adels versammelte als Leihgeber eine spektakuläre
Ausstellung von Kunst in adeligem Privatbesitz im Münchner
Haus der Kunst: „Schatzhäuser Deutschlands“ (November 2004
bis Februar 2005). Ein im wesentlichen vom
Ausstellungsleiter Wilfried Rogasch allein verfasstes
gleichnamiges Begleitbuch dokumentiert nach einem
einleitenden Essay eine Auswahl der für die Ausstellung
ausgewählten Gemälde, Skulpturen und Werke des
Kunsthandwerks im Bild. Ein zweiter Teil beschreibt die
„Schatzhäuser“, die Schlösser und Schlossmuseen, aus denen
die wahrhaft edlen Stücke stammen. Der im Prestel-Verlag
erschienene Band eignet sich dank seiner vielen erlesenen
Farbabbildungen sicher hervorragend als Geschenk in
erlauchten und weniger erlauchten Kreisen.

Der wissenschaftliche Ertrag des Buchs ist dagegen eher
bescheiden zu nennen. Was will man auch von einem Band
erwarten, der noch nicht einmal ein Literaturverzeichnis
aufweist? Rogasch schreibt feuilletonistisch, was an sich
kein Nachteil sein muss. Enttäuschend sind die
Schlossbeschreibungen des zweiten Teils, die sich auf gutem
Reiseführerniveau bewegen, aber gelegentlich auch die
abgegriffene Platitüde nicht scheuen: „Schon von fern grüßt
der Bergfried“ (S. 172). An anderer Stelle wähnt man sich
in eine Homestory von „Schöner Wohnen“ versetzt (S. 174).
Sammlungsgeschichtlich wichtige Fakten erfährt man in
diesen diskreten Texten, die den aristokratischen
Leihgebern meist unkritisch huldigen, kaum.
Glücklicherweise ist der einleitende Essay weitgehend frei
von einer solchen Lakaienperspektive, da er die
kontinuierlichen Veräußerungen aus adeligen Sammlungen klar
und deutlich thematisiert – auch den Aufsehen erregenden
Casus des Hauses Fürstenberg, das sich in den vergangenen
Jahren von seiner mäzenatischen Tradition weitgehend
verabschiedet und etwa seine Alten Meister einem
Industriellen verkauft hat (gleichwohl hat es aber Stücke
zur Münchner Schau beigesteuert). Der leicht apologetische
Tonfall erklärt sich wohl aus der Dankbarkeit gegenüber den
Leihgebern, denen ihre Kostbarkeiten in oft zähen und
langwierigen Verhandlungen abgerungen werden mussten.

Obwohl Rogaschs Einleitung ein breites Publikum gut
bedienen mag und gewiss manche aufschlussreiche Beobachtung
enthält, ist sie weit davon entfernt, eine brauchbare
Skizze der Geschichte des adeligen Sammelns in Deutschland
zu bieten. Eine solche Geschichte dürfte die Einbettung des
aristokratischen Sammelns in der Vormoderne in die
Konjunkturen der damaligen Erinnerungskultur nicht
übergehen, also auch die Zusammenhänge mit „bürgerlichen
Sammlungen“. Dass der Freiherr Hans von Aufseß, der
Begründer des Germanischen Nationalmuseums, mit keiner
Silbe erwähnt wird, spricht für sich.

Die Ausstellung propagiert einen Pretiosen-Fetischismus,
der sich in obsoleter kunsthistorischer Manier an
„Spitzenwerken“ und Erstklassigem orientiert. Der besondere
Ensemble-Charakter gewachsener Sammlungen, deren eigene
Geschichtlichkeit sich in einem bedeutungsvollen Netz von
Bezügen zwischen den Stücken und zu historischen
Sammlerpersönlichkeiten (mitunter auch Sammlerinnen)
realisiert, bleibt so auf der Strecke. Nicht nur die
Bibliotheken des Adels sind „einmalige historische
Wissensnetzwerke“ (S. 27). Die nach heutigen ästhetischen
Maßstäben zusammengesuchte Kunst- und Wunderkammer adeligen
Sammelns gerät zur prunkvollen Selbstdarstellung
überwiegend hochadeliger Häuser. Aber Entscheidendes fehlt:
etwa die in Schlössern omnipräsenten Jagdtrophäen. Dass
diese zentrale Bedeutung für das adelige Sammeln vom 16.
bis zum 20. Jahrhundert besaßen, kann nicht ernsthaft
bestritten werden. Anderes ist nicht vorhanden, weil es
schlicht und einfach nicht in das konservative
Sammlungsprofile des Adels passte, etwa die klassische
Moderne aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Durch
die Präsentation zeitgenössischer moderner Kunst wird eine
Kontinuität adeligen Sammelns fingiert wird, die es nicht
gegeben hat.

Aus sammlungsgeschichtlicher Perspektive müsste man
natürlich auch differenzieren zwischen den verschiedenen
Gruppen des Adels. Die ehemals regierenden fürstlichen
Häuser und die ehemaligen Standesherren wie
Waldburg-Wolfegg, Thurn und Taxis, Fürstenberg geben den
Ton an, ritterschaftliche Sammlungen sind nur am Rande
vertreten. Unter den (von Rogasch verständlicherweise nicht
thematisierten) Lücken hebe ich das Haus
Oettingen-Wallerstein mit seinen (wohl höchst gefährdeten)
Harburger Kunstschätzen hervor, das in einer Darstellung
aristokratisch-restaurativer Kulturbestrebungen nach dem
Säkularisations- und Mediatisierungsschock nicht fehlen
dürfte. Es sei erlaubt, heutigen adeligen Eigentümern zur
Kenntnis zu bringen, was der „Fürst Proletarier“ Ludwig von
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811 schrieb: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.).

Obwohl eine wissenschaftliche Dokumentation der
Ausstellung, die natürlich etliche wirkliche Trouvaillen
enthält, nicht vorliegt (die Exponate werden im Anhang von
Rogaschs Buch nach Leihgebern geordnet lediglich
aufgelistet) und Rogaschs sammlungsgeschichtliche
Bemerkungen aus den genannten Gründen unzulänglich sind,
ist die Münchner Schau ein bedeutsames kulturpolitisches
Ereignis. Rogasch benennt präzise den entscheidenden Punkt:
Angesichts des anstehenden Generationswechsels in den
Adelshäusern gelte es, „die Diskussion der Frage, wie für
den Erhalt dieses kulturellen Erbes in Privatbesitz zu
sorgen sei, zu beleben. Was können die betroffenen Familien
selbst tun, und wie können sie von der öffentlichen Hand
oder der Gesellschaft als Ganzes unterstützt werden, damit
diese Schatzhäuser, Gesamtkunstwerke aus Architektur,
Innenausstattung, Kunstsammlungen, Bibliotheken, Archiven,
Nebengebäuden, Parkanlagen sowie dazugehörigen land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben für die Zukunft als
lebendiges Ganzes erhalten bleiben?“ (S. 23f.).

Rogasch spricht die unerfreulichen Veräußerungen
insbesondere auf den sogenannten „Adelsauktionen“ der
letzten Jahre deutlich an. Sein Focus auf dem hochadeligen
Sammeln und das Insistieren auf Spitzenqualität lässt
jedoch den Rang von niederadeligen Schloßausstattungen und
Sammlungen als einzigartige Geschichtsquellen der
Adelskultur über Gebühr in den Hintergrund treten. Kaum ein
Jahr vergeht, in dem nicht eine „Schloßauktion“ ein
unersetzbares Ausstattungsensemble undokumentiert in alle
Winde zerstreut (siehe dazu meinen Artikel: Vom Winde
verweht: Schloßausstattungen von Ludwigslust (Mecklenburg)
und Niederstotzingen (Ostwürttemberg), in: Kunstchronik 52,
1999, S. 521-525). Herablassend spricht Rogasch davon,
mindestens 80 Prozent der Gemälde in deutschem Adelsbesitz
seien Porträts, „ein Großteil davon minderer Qualität“ (S.
28). Oft handelt es sich aber um kulturhistorisch
hochbedeutsame Ahnengalerien, die eigentlich als
ursprüngliche Ausstattung der als Baudenkmäler
eingetragenen Schlösser geschützt sein sollten. Wenn sich
die Denkmalämter überhaupt mit solchen Stücken befassen,
stehen sie so gut wie immer auf verlorenem Posten. 2002
galt eine Schloßauktion im fränkischen Giebelstadt dem
beeindruckenden Kulturgut der Freiherren Zobel von
Giebelstadt. Buchstäblich in der Nacht vor der Auktion
gelang es dem Münchner Denkmalamt, einen alten Vertrag mit
dem adeligen Eigentümer auszugraben und wenigstens den
Kernbestand der hochrangigen Ahnengalerie vom Verkauf
ausnehmen zu lassen. 2004 konnte sich das Landesdenkmalamt
Baden-Württemberg nicht durchsetzen, als Schloßaustattung
der Mainau (Eigentümer: Graf Bernadotte) unter den Hammer
kam – das Regierungspräsidium als zuständige Denkmalbehörde
ließ nur einen Teil der Liste gelten, mit der das
Denkmalamt wichtige Stücke zu sichern versuchte.

Nur im Ausnahmefall ist bekannt (oder gar von der
Denkmalpflege inventarisiert), was sich in den zahlreichen
Schlössern und Gutshäusern, die sich noch in adeligem
Besitz befinden, an Kulturgut erhalten hat. Unendlich viele
Stücke versickern ohne Provenienzangabe im Kunsthandel und
scheiden für eine kunstsoziologische Analyse, die ihren
„Sitz im adeligen Leben“ in den Blick nimmt, somit aus. In
einem mühsamen Prozeß setzt sich im Antikenhandel die
Erkenntnis durch, dass der Handel mit aus dem Kontext
gerissenenen Funden wissenschaftsethisch abzulehnen ist –
warum sollte nicht das Gleiche für Ausstattungs- und
Sammlungsstücke, die ohne wissenschaftliche Erfassung aus
ihrem Zusammenhang entfernt werden, gelten?

Der Interessenkonflikt ist evident. Die adeligen Eigentümer
insistieren auf ihrem Eigentum und lehnen staatliche
Bemühungen, das von ihnen verwahrte Kulturgut zu schützen,
strikt ab. Obwohl die Kulturgutschutzgesetzgebung des
Bundes dank eifriger Lobbybemühungen des Kunsthandels
extrem milde ausgefallen ist und das „Gesamtverzeichnis
national wertvollen Kulturgutes“ aus wissenschaftlicher
Perspektive eher als hahnebüchen zu gelten hat, ist diese
Liste „bei adligen Privatbesitzern gelinde gesagt, nicht
beliebt“ (S. 45). Die weitaus gravierenderen
Eingriffsmöglichkeiten der Denkmalschutzgesetze oder ein
etwa noch bestehender Schutz nach dem Fideikommissrecht
werden natürlich noch viel weniger akzeptiert. Immerhin ist
das Haus Thurn und Taxis vor dem Bayerischen Obersten
Landesgericht kürzlich mit dem Versuch gescheitert, die
Fideikommissbindung seines Kulturgut juristisch aufheben zu
lassen. (Auf die Sonderproblematik, dass so gut wie alle in
der ehemaligen DDR enteigneten Adelsfamilien das ihnen
restituierte bewegliche Kulturgut in den Kunsthandel geben,
was einen schmerzlichen Aderlaß für die Museen der neuen
Länder bedeutet, kann ich aus Platzgründen nicht näher
eingehen.)

Der Kunsthandel erfreut sich bekanntlich bester
Verbindungen zum Adel und lehnt den staatlichen
Kulturgutschutz ebenfalls ab. Die noblen „house sales“ sind
zu einem festen Bestandteil der Planungen von
Auktionshäusern geworden: „Tatsächlich können zweitrangige
Kunstwerke adliger Provenienz in der Atmosphäre des
Auktionssaales erstaunliche Preise erzielen“, bemerkt
Rogasch mit unangenehm elitärem Zungenschlag (S. 45).

Demgegenüber haben Öffentlichkeit und Wissenschaft, die auf
der Sozialbindung adeligen Eigentums beharren, einen
schweren Stand. Populistische Parolen wie „Fürstennippes“
(aufgekommen bei der Baden-Badener Auktion von 1995) sind
ebenso wenig hilfreich wie das Standardargument, man hätte
diese Herrschaften am besten 1918 enteignen sollen.

In der Tat ist eine seriöse öffentliche Debatte über den
privaten adeligen Kunstbesitz, wie sie die Münchner
Ausstellung fordert, überfällig. Eine solche
Auseinandersetzung dürfte nicht vom Primat des Ökönomischen
diktiert werden, auch wenn natürlich tragfähige finanzielle
Lösungen gefunden werden müssen. Es kann auch nicht darum
gehen, den adeligen Kunstbesitz in das Eigentum der
öffentlichen Hand überzuführen. Nichts spricht gegen
privates Eigentum, wenn zum einen die dauerhafte Erhaltung
des Kulturguts (und insbesondere der Sammlungen als
ungeschmälerte Ensembles) sichergestellt ist und zum
anderen Öffentlichkeit und Wissenschaft in angemessener
Form Zugang erhalten. Als Rechtsform bietet sich natürlich
die Stiftung privaten Rechts an, die in der Form der
Familienstiftung ja auch aufs engste mit den adeligen
Fideikommissen verwandt ist, die über viele Generationen
adelige Sammlungen erfolgreich zusammenhielten. Ob der
Gedanke an eine Gesamtstiftung in Art des englischen
„National Trust“ tatsächlich nur ein „durch Wunschdenken
beflügelter schöner Traum“ ist, wie Rogasch meint (S. 46),
ist durchaus noch nicht ausdiskutiert. Am „runden Tisch“
und ohne Zeitdruck müßten langfristige Lösungsvorschläge
entwickelt werden, denn das aufgeregte Agieren vor
unmittelbar anstehenden Veräußerungen überfordert, nach den
bisherigen leidigen Erfahrungen zu urteilen, das
Krisenmanagement der öffentlichen Hand.

Ganz und gar nicht unschuldig an der Malaise ist die
Wissenschaft, die sich meist gar nicht oder sehr verhalten
zu solch heiklen Themen äußert. Dringend aufgewertet werden
müsste die Sammlungs- und Provenienzgeschichte der
Vormoderne, in der die adeligen Sammlungen eine höchst
prominente Rolle spielen. Hier könnten erheblich mehr
Brücken zu adeligen Privateigentümern aufgebaut werden,
könnte wesentlich mehr Dialog stattfinden. Die Erforschung
der Adelskultur muss sich mehr um die adeligen Archive,
Bibliotheken und Sammlungen bemühen. Man mag auch das als
einen durch Wunschdenken und die zitierten romantischen
Worte von Graf Oettingen-Wallerstein 1811 beflügelten
„schönen Traum“ abtun, aber es wäre ein gangbarer Weg,
einer jüngeren Generation adeliger Erben einsichtig zu
machen, dass ihr Privateigentum zugleich Bestandteil einer
gemeinsamen Geschichte ist, die es verdient auch in ihren
Objekten bewahrt zu werden.

(Internethinweise zur Problematik in der Kategorie
„Kulturgut“ von http://log.netbib.de )

Klaus Graf

Erschienen: Kunstchronik 58 (2005), 181-184 [26.12.2021 online https://doi.org/10.11588/artdok.00000370]

Kirchenbibliotheken werden ausgeplündert …

… und zwar von der Kirche selbst

http://archiv.twoday.net/stories/2866340
Versteigerung von sog. “Dubletten” durch die Benediktinerabtei St. Peter in Salzburg.

http://archiv.twoday.net/stories/2804757
Regeln für kirchliche Altbestandsbibliotheken mit Wiedergabe meines Artikels in der FAZ zur NEKB und weiteren Hinweisen.

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