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An die Arbeit! – Das Wunder von Baden nimmt Gestalt an.

F.A.Z., 01.12.2006, Nr. 280 / Seite 37 (Glosse Feuilleton)
30.11.2006, via FAZ.Net

An die Arbeit!
30. November 2006
Vor zwei Tagen nahm das Wunder von Baden Gestalt an: Ein Expertengremium traf sich in Stuttgart zu seiner ersten Arbeitssitzung über ein Thema, in das alle Teilnehmer bestimmt schon bestens eingearbeitet sind. Das Treffen wurde mit dem Schleier eines Staatsgeheimnisses umhüllt; tatsächlich geht es um Aufklärung im Fall der Besitzverhältnisse an Kulturgütern, die zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem markgräflichen Haus Baden umstritten sind. Und darum soll es auch so lange gehen, bis unumstößliche Ergebnisse gefunden sind – wenn man das Wissenschaftsministerium richtig versteht, dem außerdem die Namen der beteiligten Experten ungefähr so schwierig wie einem Geheimbund zu entwinden waren: Neben Peter Michael Ehrle, dem Direktor der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe, steht der Historiker Dieter Mertens, dem das Land schon die Einsparung von geschätzten zehn Millionen Euro verdankt, weil er wertvolle Gemälde durch den Akt schierer Akteneinsicht als dem Land bereits gehörig identifizierte. Hinzu kommen der Historiker Volker Rödel, Direktor des Generallandesarchivs in Karlsruhe, wo gewiß Erkenntnisquellen sprudeln, und Ernst Gottfried Mahrenholz, ehemaliger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem steht – von juristischer Seite – mindestens noch Dietmar Willoweit zu erwarten, der Präsident der Bayerischen Akademie der Wissenschaften; der prominente Rechtshistoriker Willoweit ist ein Verfechter jener Ansicht im sogenannten “Kulturgüterstreit”, die schon Siegfried Reicke in seinem Gutachten von 1967 vertrat und die zuletzt sein Nachfolger Reinhard Mußgnug in dieser Zeitung formuliert hat. Willoweits Sicht der Lage macht die Sorge gegenstandslos, bei einem etwaigen Rechtsstreit werde das Risiko beim Land liegen. Die genannten Namen nähren keine Hoffnung auf die freundliche Erwägung möglicher Szenarien, wie sie Oettinger in den Sparhaushalt-Kram gepaßt haben mögen. Es mag Oettinger daher nicht leichtgefallen sein, seinem Finanzminister, in dessen Ressort das zu rettende Salem fällt, die Causa abzunehmen, um sie der Federführung des Wissenschaftsministeriums zu unterstellen. Es gibt wahrlich viel zu tun, und anfangen ließe sich bei der 1954 gegründeten “Zähringer-Stiftung” des letzten badischen Großherzogs; denn mancher spricht der Stiftung ihre Rechtskraft ab, ohne sich indessen selbst in Frage zu stellen: So tat das gestern Harald Siebenmorgen, der Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe. Bloß, Siebenmorgen selbst sitzt im Stiftungsrat ebender “Zähringer-Stiftung”, als Vertreter der baden-württembergischen Museen und wird dort ja eine Funktion erfüllen. Die Experten sind pünktlich in Stuttgart eingetroffen; denn Kulturgut ist kein Spielzeug. rmg

Landtag BW berät über Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Karlsruhe

(Stand: 30.11.2006)

13. Sitzung
Mittwoch, 6. Dezember 2006, 10:00 Uhr

Erklärung des Präsidenten zur 60. Wiederkehr des
Inkrafttretens der Verfassung für Württemberg-Baden

Aus der TAGESORDNUNG

4. a) Antrag der Fraktion der SPD
– Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten
oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“

– Drucksache 14/577
Begründung: 5 Min., Aussprache: 10 Min. je Fraktion

b) Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden
Mitglieder, der/des Vorsitzenden und der/des
stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses

Caroline Luise von Baden und der Hausfideikommiss

Gerda Kircher, Karoline Luise von Baden als Kunstsammlerin, Karlsruhe 1933, S. 8
Caroline Luise Markgräfin von Baden 1723-1783. Stuttgart 1983, S. 116

Am 30. Juli 1783 schlossen die Söhne der Markgräfin gemäß ihren “Intentionen” einen Vergleich, demzufolge die geschlossenen Sammlungen (Gemälde, Naturalien mit Bibliothek, Porzellan, Zeichnungen) einen ewigen Fideikommiss bilden sollten, der dem jeweiligen Regenten zustehen sollte.

Der schriftliche Nachlass der Fürstin fiel an Prinz Friedrich, der die Originalmanuskripte in § 8 seines Testaments vom 25.1.1806 dem Archiv des Hausfideikommisses vermachte (nach seinem und seiner Frau Tod).

War die brüderliche Konvention von 1783 die Geburtsstunde des badischen Hausfideikommisses?

Fideikommisse im 19. Jahrhundert

Rotteck/Welckers Staatslexikon gilt nicht von ungefähr als eine Bibel des liberalen Bürgertums. Es liegt digitalisiert vor auf dem Server der UB Freiburg. Leider kann man einzelne Seiten nicht gezielt (unter Beibehaltung der Navigation) verlinken.

http://digilib.ub.uni-freiburg.de/document/255543522
Bild 369 ff. enthält den Artikel Fideicommiß (1861), der auch Materialien zur Domänenfrage enthält.