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Benutzung des Badischen Familienarchivs verboten

Für Forschungen zum Hausfideikommiss des großherzoglichen Hauses stellte ich über den Leiter des GLAK einen Antrag auf Benutzung des Familienarchivs, der nun mit Mail vom 29.11.2006 abschlägig beschieden wurde:

Gesuch, mail vom 4. hier geöffnet am 6.11.2006

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

der Generalbevollmächtigte des Markgrafen
von Baden hat mir mit soeben eingegangenem Schreiben vom 27. 11. mitgeteilt, daß Ihnen wegen eigenen Nutzungsbedarfs derzeit keine Benutzungsgenehmigung erteilt werden kann, worüber ich Sie hierdurch mit der Bitte um Empfangsbestätigung informiere. Ein Zeitpunkt, ab dem Ihre Benutzung möglich wäre, ist nicht genannt. Ich stelle daher anheim, den Antrag gelegentlich zu erneuern.

Mit freundlichem Gruß

Rödel


Prof. Dr. Volker Rödel
Landesarchiv Baden-Württemberg
– Generallandesarchiv Karlsruhe –
Nördliche Hildapromenade 2, D-76133 Karlsruhe

Auch Dr. Winfried Klein durfte für seine Dissertation zur badischen Domänenfrage das Familienarchiv nicht einsehen.

Eine Lösung, wie unter
http://archiv.twoday.net/stories/2890191
vorgeschlagen, ist überfällig.

Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch

Badische Neueste Nachrichten, 29.11.06
Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch.
Landesvereinigung Baden verweist auf juristische Fakten im Kulturgüter-Streit / von Michael Hübl
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn061129.php

DER THRON steht schon lange leer, doch Badens Erben wollen immer mehr.

Klischees sind wohlfeil und eignen sich gut für holzschnittartige Darstellungen der Wirklichkeit. Bei näherer Betrachtung erweisen sie sich allerdings oft als haltlos. Das durfte jetzt Robert Mürb feststellen. Den Vorsitzenden der “Landesvereinigung Baden in Europa” grämte sehr, dass badische Parlamentarier und Beamte schuld daran sein sollten, dass jetzt die Nachfahren des letzten Großherzogs von Baden meinen, sie könnten Ansprüche gegen das Land Baden-Württemberg geltend machen. Hätte man nach der Revolution von 1918 in Baden die Besitzverhältnisse ähnlich eindeutig geklärt wie in Württemberg, stünde man gegenüber den Abkömmlingen des ehemaligen Herrschergeschlechts heute besser da – so ein gängiges Argument, mit dem die Landesregierung ihren Plan zu verteidigen pflegte, Kulturgüter zum Verkauf freizugeben, bei denen man zumindest nicht ganz sicher sei, ob sie nicht vielleicht doch der Familie von Baden gehören könnten. (…)
Über 20 000 Unterschriften gegen die Stuttgarter Pläne hat allein die Landesvereinigung bislang gesammelt; am 6. Dezember soll das Protestpaket Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger überreicht werden. Das wurde gestern bei einer Pressekonferenz in Karlsruhe bekannt gegeben.

Wichtiger war allerdings die Bekanntgabe der Ergebnisse umfangreicher Recherchen, die der Jurist Mario Wachter angestellt hat. Sie ergaben, dass man in Baden nach der Abdankung des Großherzogs Friedrich II. keineswegs so nachlässig verfuhr, wie gerne kolportiert wird. Wachter machte insbesondere auf Paragraph 8 des 1. Staatsvertrags vom März 1919 aufmerksam. Er enthält den Satz: “Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen.” Laut Wachter handelt es sich dabei um eine sogenannte “Ausgleichsklausel”, mit der sichergestellt und ausgeschlossen wird, dass jemand nachträglich juristische Sachverhalte geltend macht. “Unsere Regelung war eine anständige, keineswegs übertriebene Lösung”, schrieb später der badische Finanzminister in seinen Lebenserinnerungen.

(…) Sie machte gleichwohl einen zweiten Vertrag erforderlich, der am 17. April 1930 im Badischen Gesetz- und Verordnungs-Blatt veröffentlicht wurde. Er sah den Kauf von Kunstwerken vor, die das damalige Land Baden für vier Millionen (bei einer Verzinsung von anfänglich sechs, später fünf Prozent) von der Adelsfamilie erwarb. Auch davon gab es Ausnahmen, die sehr genau aufgelistet sind, wie Wachter anhand der einschlägigen Drucksachen nachwies. Drei dieser Werke aus anerkanntem Privatbesitz, darunter Heinrich Issels “Festzug der badischen Landestrachten” hat das Land inzwischen erworben – anlässlich des Verkaufs von Schloss Baden-Baden vor rund zehn Jahren.

Als drittes entscheidendes Faktum führt Mario Wachter den Übergang der einstigen Hofbibliothek in die Verwaltung des Staates an, die bereits 1872 bestimmt wurde. Eine Frage musste freilich auch er offen lassen: Welche Rolle spielt die Zähringer-Stiftung, die 1954 eingesetzt wurde? Sie ist, wie Rudolf Mürb berichtete, die einzige Stiftung im Land, für die nicht das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde fungiert. Ungeklärt ist, was diese Stiftung überhaupt noch besitzt, und ob ihr bei der Ausarbeitung des Stiftungsvertrages nicht Objekte zugestanden wurden, die längst dem Staat übereignet waren. Wachter bezeichnete die Stiftung denn auch als “großes Schwarzes Loch” (…)

Das Haus Baden habe nie einen Anspruch auf den Besitz erhoben, so der kulturpolitische Sprecher der Fraktion [GRÜNE], Jürgen Walter, der zusammen mit der Karlsruher Abgeordneten Renate Rastätter und anderen Fraktionsmitgliedern das Archiv besuchte.

Möglicherweise sollte der geplante Handschriften-Verkauf zum guten Geschäft für den Kunsthändler Christoph Graf Douglas werden, der bereits beim Verkauf von Schloss Baden-Baden eine maßgebliche Rolle spielte. Nach Informationen der Grünen sollten zehn Millionen Euro als Provision für den Verkauf der Handschriften an Graf Douglas fließen, der als Finanzberater des Hauses Baden tätig ist. Weil er zugleich Vorstandsmitglied der Zähringer-Stiftung ist, könne ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden, meint Jürgen Walter.

Neue Parlamentaria zur Causa Karlsruhe

Zwei Anträge der Fraktion GRÜNE, über die bereits früher berichtet wurde, liegen jetzt mit den Stellungnahmen der zuständigen Ministerien vor:

Antrag
Fraktion GRÜNE 26.09.2006 Drs 14/343
und Stellungnahme des Finanzministeriums [vom 18.10.2006]
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0343_d.pdf
Eingegangen 26.09.2006 / Ausgegeben: 01.12.2006

Antrag
Fraktion GRÜNE 25.10.2006 Drs 14/507
und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst [vom 17.11.2006]
Der geplante Verkauf von badischen Kulturgütern
Hier: Die rechtliche Stellung der Zähringer-Stiftung

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0507_d.pdf
Eingegangen: 25. 10. 2006 / Ausgegeben: 30. 11. 2006

Bildnisse Markgraf Christophs I. von Baden und ihre Rezeption

Zu den Recherchen von BCK unter
?p=28627#comments

Helmle

Siehe nun die Bildergalerie:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Christoph_I._%28Baden%29

Update:

Wilhelm Brambach: Bildnisse zur Geschichte des Badischen Fürstenhauses, 1884, S. 13f. enthält das Verzeichnis der Bildnisse von Christof I.:

44 Brustbild. Oelgemälde von Hans Baldung
K G. Koelitz, Gemälde-Galerie n. 87. Nagler, Künstler-Lexikon I S. 237. Woltmann II 445. Künstler-Lexikon h. v. J. Meyer II S. 624. 628 n. 21.

45 Dieselbe Aufnahme. Holzschnitt desselben Künstlers, 1511.

Koelitz a. a. O. Derschau II S. 29 n. 286. Bartsch, Peintre-Graveur VII S. 322 n. 59. Nagler, Künstler-Lexikon I S. 239. Künstler-Lexikon h. v. Meyer II S. 634 n. 144.

46 Dasselbe Bild in modernen Wiederholungen.

Lith. I. N. Heinemann, Tondruck, Badenia I (1859) z. S. 45f. – Stahlstich, E. Schuler inc.: Krieg, die beiden Schlösser zu Baden, Titelbild. Einzelblatt KG. – Lichtdruck nach Zeichnung von H. Götz bei v. Weech, Zähringer z. S. 20.

47 Knieende Figur. Miniaturbild.

KB. Mst. Durlac. 95a (f. 10v.)

48 Brustbild. Holzschnitt

Pantaleon III 15, deutsch S. 26, unzuverlässig; s. S. 4.

49 Spätere Darstellungen und Wiederholungen.

Oelgemälde: Beust, Schloss in Rastatt S. 24. Krieg, die beiden Schlösser zu Baden S. 88. 146 (Copie von Kisling). 171. 202 (Copie nach Cranach? Wohl Verwechslung mit H. Baldung, oben S. 13 Anm.) Verzeichniss S. 3 n. 14. S. 21 n. 68. – Abbildungen n. 18. – Moderne Wiederholung: Medaillon, Glasgemälde in Ebersteinschloss.

50 Bildnisse auf Münzen.

B. 52-54 (vergrössert: Lampadius, Beiträge, Titel). B. 55. 56. 58. Sch. III t. III. KB I 19.

51 Neuere plastische Darstellungen.

Büste von Fechtig: Krieg, die beiden Schlösser zu Baden S. 151. – Statuette von E. Meister: Konstanz, Wessenberg-Galerie; Mainau.

Familienbild.
52 Votivbild. Der Markgraf und die Markgräfin Ottilia mit zehn Söhnen und fünf Töchtern. Oelgemälde von Hans Baldung.

K G. Koelitz, Gemälde-Galerie n. 88. Copie: Lichtenthal, Fürstenkapelle. Woltmann II 445. Künstler-Lexikon h. v. Meyer II S. 624. 628 n. 22. – Herr, Lichtenthal S. 33 (irrige Angabe).

53 Dasselbe. Hiero. Holzach del Basil. Mart. Weis. sculp. Argent. Kupferstich, qu. fol.

Sch. II S. 287; vergl. Sachs III 139. Künstler-Lexikon h. v. Meyer II S. 637 n. 11.