Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Millionenprovision im Kunstgüterstreit? // GRÜNE: Schlüssel zur Lösung liegt bei der Zähringer-Stiftung

Stuttgarter Zeitung, 28.11.2006, Südwestdeutsche Ztg., S. 8

Millionenprovision im Kunstgüterstreit?
Landtagsgrüne vermuten Interessenkonflikt zwischen Zähringer-Stiftung und dem Haus Baden / von Meinrad Heck.

STUTTGART. Im Streit um die Kulturgüter des Fürstenhauses Baden haben die Landtagsgrünen im Generallandesarchiv Karlsruhe nachgeforscht. Nach Studium der Akten bleiben sie dabei: Druck auf die Landesregierung, aber ohne Untersuchungsausschuss.

(…) Den von den Genossen geplanten Untersuchungsausschuss lehnen die Grünen immer noch ab. Denn dieser Plan gehe ¸¸an den Realitäten vorbei”. Der ¸¸Schlüssel” zur Lösung der Eigentumsfrage badischer Kunstgegenstände liege ausschließlich bei der so genannten Zähringer-Stiftung.

(…) Entscheidend an diesem Testament des Großherzogs aus dem Jahr 1952 ist der Umstand, dass sämtliche Kunstgegenstände, die der Herzog in seinem Besitz glaubte, ausdrücklich nicht verkauft, sondern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten. Vor Wochen hatten StZ-Recherchen dieses Testament an die Öffentlichkeit gebracht. Jetzt haben die Grünen im Generallandesarchiv Karlsruhe entdeckt, dass das Haus Baden ¸¸nie einen Anspruch auf den Besitz erhoben” habe.

An der Existenz der Zähringer-Stiftung haben die Grünen nach Studium der Akten keinen Zweifel. Allen Beteiligten müsse demnach ¸¸klar sein, dass dieses Erbe nicht veräußert werden kann”. Jene 70 Millionen Euro, die Ministerpräsident Oettinger nach dem Verkauf einer wertvollen Handschriftensammlung im Wege eines Vergleiches dem Haus Baden zukommen lassen wollte, sind den Grünen zufolge eine ¸¸fingierte Summe”.

Oettinger habe später eine Zahl von 60 Millionen Euro genannt und Jürgen Walter glaubt zu wissen, warum plötzlich zehn Millionen fehlen. Sie seien ¸¸als Provision” für den Verkauf der Handschriften gedacht gewesen. Und sie hätten angeblich – Informationen des Grünen zufolge, deren Quelle er nicht nennen will – an den Finanzberater des Hauses Baden fließen sollen. Das ist dem Grünen-Sprecher zufolge der international tätige Kunsthändler Christoph Graf Douglas, der wiederum laut amtlichem Register Vorstandsmitglied der Zähringer-Stiftung ist und als solcher gemäß fürstlichem Testament besagte Kunstgegenstände der Öffentlichkeit erhalten sollte. Einen möglichen Interessenkonflikt samt Hintergründen wollen die Grünen nicht per Untersuchungsausschuss, sondern mit weiterem Aktenstudium aufklären.


Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Jürgen Walter GRÜNE in der Landtagsdebatte,

Jürgen Walter zu Gefälligkeitsgutachten und einem stillen Teilhaber
?p=28568#comments
Gutachten zur Zähringer-Stiftung
?p=28568#comments

Kulturgutschutz in BW (Stellungnahme zum Antrag Fraktion SPD)

Neu auf dem Landtagsserver BW: Der

Antrag Fraktion SPD
(Abg. Ute Vogt, Helen Heberer, Stober und Fraktion)
25.10.2006 Drs 14/510

Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden

der in der kommenden Parlamentssitzung im Dezember beraten werden wird, liegt jetzt mit der Stellungnahme der Landesregierung vor. Auszüge hieraus:

(Zur Kulturgüterliste)

“Die Gegenstände, die in Baden-Württemberg eingetragen sind, können im „Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach §6 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ eingesehen werden. Abgedruckt ist die Aufstellung als Teil A der aus zwei Teilen bestehenden „Bekanntmachung der Gesamtverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive“ mit Stand vom April 1999 im Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Mai 1999. Eine aktualisierte Fassung ist in Vorbereitung.
Die Gesamtverzeichnisse sind auch über das Internet zugänglich. Die aktuelle Liste „VuB – Kulturgüter – Gesamtverz. Kulturgut (Teil A) – (SV 1402)“ ist zusammen mit der Liste „VuB Kulturgüter – Gesamtverz. Archive (Teil B) – (SV 1402)“ im Internet unter http://www.zoll.de zu finden.

2. welche Rechtsgrundlagen in Baden-Württemberg zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (BGBl. I 2001, S. 2785) bestehen;

In Baden-Württemberg wird das Gesetz ohne Ausführungsbestimmungen unmittelbar angewandt.

(…) Aus Sicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat sich das bestehende gesetzliche Instrumentarium bewährt. Ein aktueller Veränderungsbedarf besteht nicht. (…)

5. welche Maßnahmen die Landesregierung generell ergreifen wird, um in Baden-Württemberg befindliche national wertvolle Kulturgüter zuverlässig und vollständig vor der Abwanderung ins Ausland zu sichern;

“Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat auf der Grundlage des Kulturgutschutzgesetzes zwei Sachverständigenausschüsse
berufen. Beiden Gremien gehören jeweils fünf Sachverständige an, die regelmäßig zu Sitzungen zusammenkommen. Aufgabe dieser Gremien ist die Begutachtung von Eintragungsanträgen einerseits und die Erörterung spezifischer Fragestellungen des Kulturgutschutzes andererseits.

Unabhängig von der Arbeit dieser Gremien bleiben die Kultureinrichtungen des Landes aufgefordert, mitzuteilen, wenn Kulturgüter in die bundesweite Kulturgutschutzliste aufgenommen werden sollen.

II. 1. eine Liste jener Kulturgüter vorzulegen,
a) die aus Sicht der Landesregierung unstrittig im Eigentum des Hauses Baden sind
und
b) die nach Auffassung des Hauses Baden in dessen Eigentum sind;

2. eine Liste jener Kulturgüter vorzulegen, die jetzt zur Veräußerung anstehen;

Der zwischen dem Land und dem Haus Baden vorgesehene Vergleich über die eigentumsrechtliche Zuordnung einer Vielzahl bedeutender Kulturgüter hat als wesentliches Ziel die endgültige Klärung des Eigentums an den Sammlungen und Beständen und die Sicherung für das Land.

Zwar lassen sich die Bestände je nach historischem Schicksal, Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen und gutachtlichen Stellungnahmen in verschiedene Zuordnungsgruppen zusammenfassen.

Das Alter und die wechselvolle Geschichte der einzelnen Gegenstände erschweren die eigentumsrechtliche Zuordnung. Um hier soweit als möglich eine Klärung herbeizuführen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine
Expertengruppe mit namhaften Fachwissenschaftlern eingesetzt.

Das Haus Baden hat in der jüngsten Vergangenheit auf der Grundlage historischer Erwerbstatbestände wiederholt das Eigentum an sämtlichen in Rede stehenden Kulturgütern beansprucht.

Eine Liste der betroffenen Ministerien [sic !] von zum Verkauf vorgesehenen Kulturgütern gibt es nicht.”

3. das Antragsverfahren zur Aufnahme in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes für die national wertvollen Kulturgüter in der unter 1. a) erbetenen Liste einzuleiten.

“Nach weiterer Klärung der Eigentumsverhältnisse wird geprüft werden, ob und gegebenenfalls für welche Gegenstände ein Antragsverfahren zur Aufnahme in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingeleitet wird.”

Weitere Parlamentaria zu Causa Karlsruhe vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2954062
und dort verlinkte frühere Beiträge.

Erstes Online-Beiheft des IEG erschienen

Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz
Beihefte online 1
Heinz Duchhardt / Martin Peters (Hg.)
KALKÜL — TRANSFER — SYMBOL
Europäische Friedensverträge der Vormoderne

Mainz: Institut für Europäische Geschichte 2006

ISSN: 1863-897X

Können Friedensverträge Konflikte regeln? War Europa in der Frühen Neuzeit ein einheitlicher Friedens- und Rechtsraum? Welche Instrumente förderten den Frieden und wie wurden dabei kulturelle und sprachliche Barrieren überwunden? Der vorliegende Sammelband gibt Anworten auf Fragen zur Bedeutung und zur Nachhaltigkeit vormoderner Friedensverträge. Als eigenständige Quellengattung sind Friedensverträge Teil des kulturellen Erbes Europas und offenbaren unter dem Blickwinkel »Kalkül — Transfer — Symbol« neue Erkenntnisse über dynastische Machtansprüche, grenzüberschreitende Kooperationen, Krisenmanagement oder gelehrte Referenzargumentationen. Und: Sie spiegeln vor allem wider, wie sich Europa allmählich konstituierte.

Empfohlene Zitierweise:

Heinz Duchhardt / Martin Peters (Hg.): Kalkül — Transfer — Symbol. Europäische Friedensverträge der Vormoderne, Mainz 2006-11-02 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beihefte Online 1).

Bitte setzen Sie beim Zitieren dieser Publikation hinter der URL-Angabe in runden Klammern das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse ein.

INHALTSVERZEICHNIS

Heinz Duchhardt
Vorwort 4—5

Heinhard Steiger
Vorsprüche zu und in Friedensverträgen der Vormoderne
6—40

Randall Lesaffer
The Three Peace Treaties of 1492—1493
41—52

Christine Roll
Politisches Kalkül und diplomatische Praxis.
Zu den Verträgen und Vertragsverhandlungen zwischen
Zar und Kaiser im 16. und 17. Jahrhundert 53—62

Andrea Weindl
Europäische Friedensordnung und Welthandel im
17. Jahrhundert 63—79

Andrea Schmidt–Rösler
Princeps Transilvaniae — Rex Hungariae?
Gabriel Bethlens Außenpolitik zwischen Krieg und Frieden 80—98

Anuschka Tischer
Vom Kriegsgrund hin zum Friedensschluß:
der Einfluß unterschiedlicher Faktoren auf die Formulierung von Friedensverträgen am Beispiel des Westfälischen Friedens 99—108

Bernd Klesmann
Der Friedensvertrag als Kriegsgrund.
Politische Instrumentalisierung zwischenstaatlicher Abkommen in europäischen Kriegsmanifesten der Frühen Neuzeit 109—121

Martin Peters
Europäische Friedensverträge der Vormoderne (1500—1800)
— rezipiert von Johann Gottfried Eichhorn 122—131

Arno Strohmeyer
Friedensverträge im Wandel der Zeit:
Die Wahrnehmung des Friedens von Madrid 1526
in der deutschen Geschichtsforschung 132—143