Reinhold-Schneider-Gesellschaft: Protest

Reinhold-Schneider-Blätter – Heft 18 – Oktober 2006 (via BLB)

Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Protest

Undenkbares soll denkbar werden: Die baden-württembergische Landesregierung will Bücherschätze im Wert von 70 Millionen Euro aus dem Hort der Badischen Landesbibliothek herausnehmen und dem Markgrafen von Baden überlassen.

Die Reinhold-Schneider-Gesellschaft protestiert gegen diesen zerstörerischen Eingriff in einen überkommenen Bestand, der eine über Jahrhunderte gewachsene und bewahrte Einheit darstellt. Die unersetzlichen Dokumente gehören zum unveräußerlichen Kulturerbe unseres Landes, das es zu schützen und zu erschließen gilt.

Als Folge der geplanten Versteigerung würden die alten Handschriften mit ihrem wertvollen Bilderwerk unwiederbringlich in alle Winde zerstreut werden. Die markgräfliche Familie ist ohnehin nicht auf die Herausgabe bestimmter Stücke erpicht, denn sie möchte die Bücher zu Geld machen, um ihr Schloss Salem zu erhalten. Mithin lassen sich die Ansprüche des Hauses Baden, soweit diese begründet sind, allemal in Geld abfinden. Das reiche Land Baden-Württemberg, das in den letzten Jahren im Raum Stuttgart mancherlei Prestigeobjekte erstellen konnte, sollte jetzt statt eines Ausverkaufs nach Wegen suchen, um eine etwaige Schuld aus Mitteln des Landeshaushalts oder der Landesstiftung zu begleichen. Sollte dem Schloss Salem der Verfall drohen, wäre dies eine Aufgabe des Landesdenkmalschutzes, der auch für private denkmalwürdige Bauten zuständig ist.

Die geplante Veräußerung unersetzlichen Kulturgutes ist geeignet, das öffentliche Ansehen des Landes Baden-Württemberg nachhaltig zu beschädigen. Wir fordern die Landesregierung auf, die wertvollen Kostbarkeiten der Badischen Landesbibliothek, zu denen auch der gesamte Nachlass des Schriftstellers und Dichters Reinhold Schneider gehört, nicht anzutasten.

Prof. Dr. Michael Albus
Vorsitzender der Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Sandmühle 69
55262 Heidesheim / a. Rh.

Die Sammlung Kopf als Bestandteil der Zähringer Stiftung

Die leicht erreichbaren Informationen dazu sind eingebracht worden in den Wikipedia-Artikel zum Bildhauer Joseph von Kopf.

Lenbach:Kopf

http://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_von_Kopf

Wieder ein vom Haus Baden gebrochenes Versprechen: Das Atelier Kopfs sollte für IMMER an seiner Stelle bleiben, 1983 wurde es ins Landesmuseum transportiert.

Offener Brief des Schwäbischen Heimatbundes zur Causa Karlsruhe

Herrn

Ministerpräsident Günther H. Oettinger, MdL
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart

5. Oktober 2006

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

gestatten Sie, dass wir uns heute an Sie persönlich in der Frage der Auseinandersetzung um die Finanzierung der Unterhaltung von Schloss und Kloster Salem durch den Verkauf von wichtigen und wertvollen Teilen der Badischen Landesbibliothek wenden.

Der Schwäbische Heimatbund ist über den geplanten Verkauf von Handschriftenbeständen der Badischen Landesbibliothek aus seinem Engagement für die Erhaltung kultureller Schätze unseres Landes heraus äußerst betroffen.

Es geht bei diesem drohenden Verkauf um einen Vorgang von grundsätzlicher Tragweite. Es ist für uns nur schwer nachvollziehbar, warum in Baden die Bestände der öffentlichen Kultureinrichtungen, die auf die alten fürstlichen Sammlungen zurückgehen, nicht genauso selbstverständlich als staatliches Kulturgut gelten sollen wie im württembergischen Landesteil, aber auch in anderen deutschen Bundesländern. Die in den Medien verbreiteten verschiedenen juristischen Gutachten scheinen jedenfalls diesen angeblichen Sonderfall nicht zu bestätigen. Es darf auch nicht übersehen werden, dass der Staat selbst, sei es das alte Land Baden oder Baden-Württemberg, seit über 200 Jahren die Konservierung, fachliche Betreuung und Erschließung der Karlsruher Bibliotheksbestände finanziell getragen hat – bis hin zur Neukatalogisierung der Handschriften mit Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem 1991 eingeweihten Neubau der Landesbibliothek, in dem ein Sonderbereich für die Handschriften mit aufwendiger Sicherheits- und Museumstechnik eingerichtet wurde. Dass sich nun der Staat selbst von Teilen dieser Schätze trennen will, ist deshalb nicht nachvollziehbar.

Schwerer aber wiegen für uns noch die ideellen Aspekte dieses Vorgangs. Nicht nur die internationale Mittelalterforschung droht hier wertvollste Quellengrundlagen ihrer Arbeit zu verlieren, weil eine Abwanderung in den Bereich des freien Handels vieles davon auf lange Zeit, wenn nicht für immer, unzugänglich und unauffindbar machen würde. Die wirklichen Eigentümer dieser Schätze sind die Bürger dieses Landes, und dieser Allgemeinheit möchten wir hier unsere Stimme verleihen. Das ist kein Plädoyer gegen eine Bewahrung von Schloss Salem, denn es kann aus unserer Sicht nicht um eine Verrechnung unterschiedlicher Kulturgüter gehen, bei der Baudenkmäler mit Schriftdenkmälern in Konkurrenz gesetzt werden. Beide gehören zu unserer Geschichte und letztlich zu unserer kulturellen Identität. Hier geht es um Güter, die zutiefst mit unseren kulturellen Wurzeln und unserer Geschichte verbunden sind und letztlich einen wesentlichen Bestandteil dessen darstellen, was wir meinen, wenn wir von gesellschaftlicher Identität sprechen. Handschriften sind das Gedächtnis der Gesellschaft.

Die Politik hat in den letzten Jahren zurecht immer wieder daran erinnert, wie lebenswichtig solche wurzelhaften, identitätsstiftenden Momente der Tradition im Rahmen der zunehmenden Globalisierung unserer Welt für eine Gesellschaft wie die unsere sind. Es kann und darf nicht sein, dass jetzt ein Ausverkauf von Kulturgut ausgerechnet vom Staat selbst ausgeht.

Als eine Vereinigung, die stolz darauf ist, den oft missbrauchten Begriff „Heimat“ immer noch bewusst in ihrem Namen zu tragen, fühlt sich der Schwäbische Heimatbund deshalb im Namen all seiner Mitglieder und aller mit ihrer Heimat verbundenen Baden-Württemberger zutiefst verpflichtet, Sie, Herr Ministerpräsident, mit aller Dringlichkeit zu bitten, von dem geplanten Verkauf Abstand zu nehmen. Sie machen sich damit verdient um die Geschichte, aber auch um die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Fritz-Eberhard Griesinger
Vorsitzender

Dr. Walter Kilian
Stv. Vorsitzender

Prof. Dr. Wilfried Setzler
Stv. Vorsitzender

Protokoll der Sitzung der Zähringer Stiftung 1983

Das von Max Markgraf von Baden unterschriebene Protokoll der Sitzung der Zähringer Stiftung vom 2. Dezember 1983 hat folgenden Wortlaut:

Am 2. Dezember 1983 trat um 0830 Uhr in den Räumen des Generallandesarchivs in Karlsruhe der Stiftungsrat der Zähringer Stiftung zu einer Sitzung zusammen.

Es waren anwesend:

S.K.H. Max Markgraf von Baden als Vorsitzender
Herr Professor Dr. Volker Himmelein
Herr Dr. Hans Georg Zier

Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1) Herr August Herb, Vizepräsident des OLG Karlsruhe, wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer der Stiftung bestellt.

2) Der zuletzt gemachte Kompromißvorschlag des Landes Baden-Württemberg bezüglich der Bestände der Zähringer Stiftung wird einstimmig abgelehnt.

3) Es wird beschlossen, zur nächsten Sitzung Herrn Römer von der Badischen Landesbibliothek einzuladen.

4) Es soll ein Staatsbeitrag von DM 1.000,– p.a. für den laufenden Geschäftsbetrieb angefordert werden.

5) Die bisherige Tätigkeit von Fräulein von Lentzke soll fortgesetzt werden, falls Fräulein von Lentzke dazu bereit ist.

6) Herr Professor Dr. Himmelein ist der Meinung, daß die gegenwärtige Unterbringung der Wessenberg-Stiftung nicht befriedigend ist, daß aber eine Chance für eine Neuaufstellung besteht, nachdem die Stadt Konstanz Petershausen angekauft hat.
Es wird beschlossen, sich in dieser Angelegenheit mit der Stadt Konstanz in Verbindung zu setzen.

7) Aus der Sammlung Kopf könnte eine Büste der Königin Olga gegen eine Büste der Großherzogin Stephanie von Dannecker ausgeliehen werden.
Herr Professor Himmelein wird die Sache weiter besprechen.

8) Das Museum für Kunsthandwerk in Frankfurt hat um Leihgaben aus der Türkenbeute gebeten.
Es wurde beschlossen, diesem Wunsche zu entsprechen, wobei aber keine Weitergabe in Räume außerhalb [Vorlage: außerhald] des Museums für Kunsthandwerk erfolgen darf.

9) Der Termin der nächsten Sitzung wird für den 2. Februar 1984 um 1100 Uhr im Generallandesarchiv Karlsruhe festgelegt.

Die Sitzung schloß um 0930 Uhr.

Salem, den 8. Dezember 1983

Kommentar:

Wie die Sitzung einer mangels Vermögensmasse bedeutungslosen Stiftung liest sich dieses Protokoll gewiss nicht. Als Bestandteile der Sitzung werden explizit erwähnt: Wessenberg-Stiftung in Konstanz, Sammlung Kopf, Türkenbeute. Außerdem lässt die Einladung an den Leiter der Landesbibliothek darauf schliessen, dass dort ebenfalls Stiftungseigentum lokalisiert wurde.

Von den drei Anwesenden waren zwei Landesbeamte: Himmelein als Direktor des Badischen Landesmuseums, Zier als Direktor des Generallandesarchivs. Gleichwohl wurde ein Kompromißvorschlag des Landes zu den strittigen Eigentumsfragen “einstimmig” abgelehnt.

Himmelein hatte als Leiter des Landesmuseums die Ausleihe von Stücken aus der Türkenbeute zu verantworten, da sie sich in seinem Gewahrsam befanden. Aufgrund seiner beamtenrechtlichen Treuepflicht hatte er alles zu vermeiden, was die Rechtsposition des Landes (die er als Mitglied des Stiftungsrats nicht akzeptierte) gefährdete. Hinsichtlich der Entscheidung über eine Leihgabe besteht kein Grund, die Anwendbarkeit des öffentlichen Rechts anzuzweifeln (auch wenn der Leihvertrag privatrechtlichen Charakter haben sollte), es handelt sich eindeutig um einen Verwaltungsakt, für den das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Baden-Württemberg galt. Die Leihgabe war mit einer von der Zähringer Stiftung verfügten Auflage versehen (§ 36 Abs. 2 VwVfG). Zur Besorgnis der Befangenheit bestimmt § 21:

“Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Mißtrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.”
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/21.html

Ein solcher Grund lag vor bei allen Verfügungen über Bestände der Zähringer Stiftung, über deren Umfang Land und Stiftung unterschiedlicher Ansicht waren. Himmelein hatte also seinerzeit einerseits die Interessen der Stiftung und die von ihr verfügte Auflage zu beachten, andererseits als Landesbeamter nach pflichtgemäßem Ermessen über die erbetene Leihgabe zu entscheiden. Es leuchtet ein, dass er sich nicht zweiteilen konnte und ein Interessenskonflikt bestand.

Die Aufsichtsbehörde, also das Ministerium, hätte seit der Stiftungsgründung 1954 sicherstellen müssen, dass sich der jeweilige Leiter des Landesmuseums, der kraft Sitzungssatzung im Stiftungsrat saß, jeglichen Verwaltungshandeln hinsichtlich der strittigen Bestände der Zähringer Stiftung enthielt. Als Stiftungsratsmitglied unterliegt der Direktor keiner dienstlichen Weisung.

Die Amtsführung des Leiters konnte nie und nimmer nach den – hier offensichtlich mit Füßen getretenen – Grundsätzen des öffentlichen Rechts “unparteiisch” erfolgen, da er zugleich Vertreter der Zähringer Stiftung und zur Loyalität verpflichteter Landesbeamter war.

Durch die Stiftungssatzung ist dieser Interessenkonflikt bis auf weiteres vorgegeben. Eine strikt gesetzliche Lösung könnte nur darin bestehen, dass ein anderer Mitarbeiter des Landesmuseums mit der fachlichen Bearbeitung der in die potentiellen Rechte der Stiftung eingreifenden Maßnahmen (insbesondere Leihgaben) betraut wird, die dann von der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium, erlassen werden.

Zur Zähringer Stiftung siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2834592 (Materialien zur Zähringer Stiftung, Haupteintrag)
http://archiv.twoday.net/stories/2836746 (Wessenberg-Galerie in Konstanz)
http://archiv.twoday.net/stories/2835396 (Stiftung von Louis Jüncke in Baden-Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247 (Klagebefugnis im Stiftungsrecht; erbrechtliches Problem bei der Zähringer Stiftung)
http://archiv.twoday.net/stories/2770378 (Auszug aus Testament von 1927)
http://archiv.twoday.net/stories/2750198 (Text der Stiftungssatzung von 1954)
http://archiv.twoday.net/stories/2740166 (Eintrag im Stiftungsverzeichnis)

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