Schon einige Tage alt ist das Resümee von Christoph Bühler:
http://buehler-hd.de/landeskunde/rhein/baden/kulturgueterstreit1.pdf
Tag: 13. November 2006
Vermeidbare Blamage
In der FAZ vom 13.11.2006 S. 18 macht eine pensionierte Archivarin auf die Kompetenz der Archive aufmerksam.
Zu “Stuttgart nimmt Aktenfund ernst” (F.A.Z. vom 3. November): Als Archivar im Ruhestand fragt man sich: Warum haben mehrere juristische Gutachter zur Feststellung der Rechte des ehemals regierenden Hauses Baden und des Landes Baden-Württemberg an Karlsruher Bibliotheks- und Museumsgut von hohem kulturellen Rang intensiv staatliche Archive benutzt, die Landesregierung beziehungsweise das Wissenschaftsministerium jedoch offenbar nicht? Über dem Bestreben, im Zuge der allgemeinen Verwaltungsreform ein “Landesarchiv Baden-Württemberg” heranzuzaubern und unter diesem gemeinsamen Hut sowohl die Stuttgarter Landesarchivdirektion als auch die traditionellen Zentralarchive Württembergs und Badens, die jüngeren Regionalarchive für die einzelnen Regierungsbezirke und weitere staatliche Archive zu versammeln, hatte man in Stuttgart wohl den Wert der Archive für den Staat aus den Augen verloren. Sie haben ja nicht nur die Aufgabe, Geschichtsbewußtsein zu vermitteln oder Jubiläen und Gedenktage des Landes mit Archivalienausstellungen zu schmücken. Ihre Kernaufgabe ist Sicherung und Bereithaltung derjenigen Urkunden und Akten, aus denen Regierungen und Behörden auf Dauer die für sie maßgeblichen Rechtsverhältnisse ersehen können und müssen.
Im Rahmen der Benutzungsordnung haben Archive staatlichen Stellen Akteneinsicht zu gewähren oder ihnen auf dem Wege der Amtshilfe Auskünfte zu erteilen, was bis zur Erstellung von Gutachten gehen kann. Aufgrund ständigen Umgangs mit dem Archivgut haben Archivare solide Akten- und Beständekenntnis, von der – soweit ihre Beratungskompetenz in Anspruch genommen wird – auch Forscher für ihre Spezialgebiete profitieren. Hat “Stuttgart” Archive und Archivare nicht rechtzeitig ernst genug genommen? Man mag kaum glauben, daß die Hauptaufgabe der Archive etwa im Wissenschaftsministerium, wo zwar die einst mit dem Archivwesen befaßte Abteilung zusammenschrumpfte zu einem dem Bibliothekswesen assoziierten Referat, übersehen wurde. Jedenfalls ist wohl im Vorfeld parteiinterner Überlegungen und der Kabinettsberatungen etwas gründlich schiefgegangen. Ergebnis: eine an sich vermeidbare Blamage für die Markgrafen von Baden und die Landesregierung, die in Gefahr ist, staatliches Eigentum ein zweites Mal zu erwerben. Peinlich der Eindruck, daß an eminent wichtigen staatlichen Institutionen eisern gespart wird (falls man sie nicht noch fleddert), gegenüber Privatpersonen aber die Großzügigkeit ungebremst scheint.
Ich fand bisher unerwähnt, daß Schloß Salem wohl besser zu halten gewesen wäre, hätte sich nicht der Eigentümer seinerzeit mit dem Internat überworfen, so daß es teilweise in Neubauten umzog. Das schmälerte Einnahmen, und auf die Spendenfreudigkeit dieser Schülergeneration und ihrer Verwandten wird kaum zu hoffen sein. Daran trifft das Land kein Verschulden. Wie wird das Ganze nun ausgehen? Bereits 1919 soll es, wie jüngst in Zeitungen zu lesen war, Beamtennachlässigkeit und nicht der politische Wille der badischen Regierung gewesen sein, bei der Vermögensauseinandersetzung mit dem Haus Baden manches unklar zu lassen. Beamte sind bekanntlich bewährte Blitzableiter . . . Oder wird politische Verantwortung für den Eklat übernommen, der dem öffentlichen Ansehen des Landes abträglich ist?
Eva Gießler, Oberarchivrätin i. R.,
Gundelfingen
Büdinger Archiv gefährdet
Zu unseren Beiträgen
http://archiv.twoday.net/stories/692500
http://archiv.twoday.net/stories/1808038
ist Neues aus dem Online-Portal Jungborn Büdingen zu vermelden:
http://jungborn-buedingen.de/article2051.html
Vorauszuschicken ist:
– Es handelt sich nicht einfach um „das“ Ysenburger Archiv in Büdingen, sondern um ein (abgesehen von einigen älteren Urkunden) seit der spätmittelalterlichen Zeit aus mehreren Quellen zusammengekommenes riesiges Schriftgut-Agglomerat mit mehreren Aufbewahrungsorten.
– Es gibt auch nicht mehr „den“ Fürsten oder „das“ Fürstliche Haus zu Ysenburg und Büdingen, sondern eine verschachtelte Aufsplittung in Eigentum mehrerer Personen, GbRs und GmbHs.
– Es handelt sich nicht um Unterlagen einer Familie und deren Besitz. Es handelt sich vorwiegend um Akten aus ehemaligem staatlichem Handeln, die in Folge der auf dem Wiener Kongress festgesetzten Restregierungsrechte für ehemals reichsständische Häuser nicht abgegeben werden mussten. Seit dem Ende der Monarchie und der Auflösung der Fideikommisse unterliegen sie staatlicher Kontrolle.
Diese wird seit der letzten in der Sache ergangenen gesetzlichen Bestimmung ausgeübt vom Fideikommissgericht für Hessen in Kassel. Nach der Durchführungsverordnung ist das jeweils regional zuständige Hessische Staatsarchiv (im Falle von Ysenburg und Büdingen = Staatsarchiv Darmstadt) vor Sicherungsmaßnahmen zu hören und ihm die Aufsicht zu übertragen.
– Es handelt sich bei dem Ysenburg und Büdingischen Archivgut um das historische Patrimonium von etwa 60 Ortschaften, deren ältere Überlieferung fast ausschließlich hier zu finden ist.
[…]
Nach Erlöschen der Meerholzer Speziallinie im Jahre 1929 ging deren Archiv noch nach Fideikommissrecht an die Büdinger Speziallinie. Zu einem unbekannten Zeitpunkt wurde dieses Archiv nach Büdingen verbracht (das Schloss ist längst verkauft). 1941 erbte die Wächtersbacher Linie den Besitz der Büdinger Linie. Wegen eines Schlossbrandes wurde ihr Wächtersbacher Archiv sehr bald ebenfalls nach Büdingen verbracht (das Wächtersbacher Schloss ist inzwischen auch verkauft). Seither befindet sich sämtliches Archivgut der Ysenburg und Büdingen wieder in Büdingen.
Bei Auflösung des Büdinger Fideikommisses 1931 wurde das Eigentum „an den Bestandteilen des im Schloß zu Büdingen untergebrachten “Gesamtarchivs”, soweit sie bisher den beteiligten Hausvermögen zugehörten” auf die „Versorgungsstiftung Isenburg-Büdingen“ übertragen. Die Stiftung unterliegt staatlicher Aufsicht. Sie hat die Verpflichtung, das Archiv zugänglich zu halten. Die Familien Isenburg bzw. Ysenburg und Büdingen sind nur noch insofern beteiligt, als sie je eines von drei Vorstandsmitgliedern stellen. Weitere Stiftungen wurden nicht eingerichtet.
Über die sonstigen Rechtsverhältnisse und ihre Regelungen bei Auflösung der Fideikommisse liegen keine Informationen vor. Es ist möglich, dass das gesamte Archivgut 1990 auf die „Kulturgut Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR“ übertragen wurde. Im “Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes” wird, nie widersprochen, von einem einzigen Ysenburgischen Archiv in Büdingen ausgegangen.
Von den Beständen des Büdinger Gesamtarchivs gibt es ein mehrbändiges Inventar. Die Bestände des Wächtersbacher Archivs wurden auf Karteikarten erfasst. Über die Inventare des Meerholzer Archivs liegen keine Informationen vor. Dem Staatsarchiv wurden Kopien der Akteninventare bisher nicht überlassen.
2. Jetzige Verhältnisse
Ysenburg und Büdingisches Archivgut findet sich heute zerstreut über drei Gebäude: das sogenannte Brauhaus in der Nähe des Schlosses, das sogenannte Bandhaus hinter dem Schlosskomplex an der Stadtmauer und ein zeitweilig von der Stadt Büdingen benutztes Gebäude (Schlossgasse 8) vor dem Schloss in entgegengesetzter Richtung an der Stadtmauer. Nach seinerzeit publizierten Angaben des letzten Ysenburg und Büdingschen Archivars handelt es sich um 1,5 Kilometer Akten, von denen ein Drittel im Bandhaus liege. Über die Verteilung der mindestens vier Bestände auf die drei Gebäude liegen nur vage Angaben vor.
Die Stiftung verfügt zurzeit über keinerlei laufende Mittel. Sie hatte gegenüber dem Eigentümer des Vermögens Ysenburg und Büdingen in Büdingen einen schuldrechtlichen Anspruch auf Stellung der erforderlichen Mittel. Dieser Anspruch ist aber spätestens mit dem Erbschaftskonkurs von Otto Friedrich Fürst zu Ysenburg und Büdingen erloschen. Der Anspruch war laut Stiftungssatzung grundbuchlich gesichert. Indes hat sich im Insolvenzgutachten der Forstbetrieb Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR kein Hinweis hierauf gefunden. Sonstige Rechtsverhältnisse sind unbekannt.
Das Brauhaus (und vermutlich auch Schlossgasse 8) gehören Casimir Alexander Fürst zu Ysenburg und Büdingen, dem auch das Schloss gehört. Das Bandhaus gehört vermutlich der Kameralvermögen Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR. Beide haben keine rechtliche Verpflichtung, das Archiv unterzubringen. Das Brauhaus ist nach Presseberichten zurzeit zusammen mit dem gesamten Schlosskomplex Gegenstand eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Das Bandhaus wird seit längerer Zeit zusammen mit der daneben gelegenen Rentkammer zum Verkauf angeboten.
Das Bandhaus ist in desolatem Zustand. und liegt an isolierter Stelle. Das Brauhaus ist nach erhaltenen Informationen ebenfalls nicht hinreichend sicher. Von einer Gebäudeaufsicht ist nichts bekannt. Einen Archivar gibt es seit Jahren nicht mehr. So lange ist es trotz Anfragen beim Vorsitzenden der Stiftung Wolfgang Ernst Fürst zu Ysenburg und Büdingen auch nicht mehr möglich, das Archiv zu benutzen.
3. Was steht an?
1. Bestandsaufnahme aller Bestände, Übergabe von Kopien des alten Inventars des Gesamtarchivs und der Inventare des seinerzeit in den Schlössern Wächtersbach und Meerholz sowie sonst in Büdingen aufbewahrten Archivgutes an das zuständige Staatsarchiv. So kann auch sichergestellt werden, dass Archivgut nicht veräußert wird.
2. Feststellung der Eigentumsverhältnisse am gesamten Archivgut
3. Klärung der fideikommissrechtlichen Situation
4. Klärung des zukünftigen Aufbewahrungsortes (wohin das Archivgut nach dem Ausfallen der beiden jetzt benutzten Gebäude verbracht wird)
5. Sicherstellung der sachgerechten Lagerung sowie der Nutzung durch Interessierte
Ausreichende Handhabe bieten die §§ 14 und 15 der Stiftungssatzung und § 6 des Fideikommissgesetzes von 1938. Zurzeit ist das Ysenburger Archivgut gefährdet und nicht zugänglich.
Christian Vogel
Neues zur Schrifterkennung
Markus Feldbach
Segmentierung und Strukturbasierte Adaptive Erkennung von Gebrauchsschrift in Historischen Dokumenten
Segmentation and Structure-Based Adaptive Recognition of Handwriting in Historical Documents
Thesis
Filetyp: PDF (.pdf)
Size: 4816 Kb
Schlüsselwörter:
Handschrifterkennung, Wortsegmentierung, strukturelle Ziffernerkennung, strukturelle Worterkennung, Anpassung, Anpassbarkeit, historische Dokumente, Kirchenbücher, robuste Worterkennung
Sachgruppe der DNB
28 Informatik, Datenverarbeitung
Doctoral Dissertation accepted by: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg , The Faculty of Computer Science, 2006-02-09
Abstract
Sollen Informationen aus historischen Aufzeichnungen mit Hilfe von Computern gewonnen werden, ist ein geeignetes Verfahren zur Schrifterkennung notwendig. Die Besonderheiten alter Dokumente ergeben sich aus den Umständen ihrer Entstehung. So ist das Papier häufig vergilbt und beispielsweise durch Stockflecke verunreinigt. Eine enge Schreibweise führt zu Störungen benachbarter Worte und Zeilen. Das Trainieren eines Erkenners ist schwierig, da dafür ein größerer Datensatz erforderlich ist, der aus den vorliegenden Dokumenten nicht oder nur sehr schwer gewonnen werden kann. Die Anpassung des Systems auf einen neuen Schreiber muss ohne Training erfolgen.
Es wird ein System vorgestellt, das auf der Basis digitalisierter Seiten von Kirchenbüchern die Zeilen segmentiert, Hypothesen über die Grenzen von Ziffern und Worten eines ausgewählten Bereiches erstellt und diese Objekte erkennt. Da hierbei ein struktureller Ansatz zur Anwendung kommt, ist ein Training nicht erforderlich. Eine Anpassung auf eine Schrift kann automatisch oder manuell erfolgen. Die Robustheit des Verfahrens sowie die Möglichkeiten der Anpassung wurden anhand der Datumsangaben in Kirchenbüchern des 18. und 19. Jahrhunderts getestet.
URL of Theses: http://diglib.uni-magdeburg.de/Dissertationen/2006/marfeldbach.pdf
Alte Drucke in Ilmenau digitalisiert
Es folgen alle bis zum Jahr 1800 erschienenen Drucke
Beschreibung und Abbildung einer durch Wasser getriebenen Siede- oder Häcksel-Mühle, und eines zum Umackern des Getreides erfundenen sechs- und vier-scharigen Pfluges : Nebst 2 Kupfer-Tafeln
/ Krünitz, Johann Georg. – [Elektronische Ressource]. – Berlin : Pauli, 1793
Grundlehren der Hydraulik oder desjenigen Theiles der Mechanik welcher von der Bewegung und dem Widerstande flüssiger Materien handelt
/ Bürja, Abel. – [Elektronische Ressource]. – Berlin : Lagarde, 1792
Grundlehren der Dynamik oder desjenigen Theiles der Mechanik welcher von den festen Körpern im Zustande der Bewegung handelt
/ Bürja, Abel. – [Elektronische Ressource]. – Berlin : Lagarde, 1791
Grundlehren der Statik oder desjenigen Theiles der Mechanik welcher vom Gleichgewichte bei festen Körpern und Maschinen handelt
/ Bürja, Abel. – [Elektronische Ressource]. – Berlin [u.a.] : Lagarde und Friedrich, 1789
Anleitung zur Mechanik, oder Bewegungskunst : Zum Gebrauche der deutschen Schulen in den kaiserl. königl. Staaten
/ Walcher, Joseph. – [Elektronische Ressource]. – Wien : Schulanst., 1777
Einleitung zu der Architectura Hydraulica. Oder Gründlicher Unterricht, was man in dieser Wissenschaft von Brunnenkünsten sowohl bey Aufzeichnung der Wasser- und Kamm-Räder, Kurbeln, Kolben, Ventilen, als auch bey Zusammensetzung der Stiefel- oder Kolben-Röhren, Wasserleitungen und Austheilung des Wassers zu wissen nöthig hat : Nebst einer Anleitung zu den nöthigsten Berechnungen, welche man bey Anlegung einer Wasser-Maschine wissen muß
/ Voch, Lucas. – [Elektronische Ressource]. – Augsburg : Lotter, 1769
Schlüssel zur Mechanica/ Das ist: Gründliche Beschreibung der Vier HauptInstrumenten der Machination, als deß Hebels, Getriebs, Schrauben, Kloben : In einem Gespräch, zwischen einem Ingenier und Mechanico, verfasset, und mit 137. Figuren vorgestellet
/ Jungenickel, Andreas. – [Elektronische Ressource]. – Nürnberg : Fürst, [1661]
Schatzkammer/ Mechanischer Künste/ des hoch- und weitberühmten Capitains/ Herrn Augustini de Ramellis, de Masanzana … Darinnen viel unterschiedene Wunderbahre/ Kunstreiche Machinae zubefinden/ so man zu Friedens und Kriegeßzeiten/ in- und ausserhalb Vestungen/ Auch sonsten hochnützlichen und wol gebrauchen kan. Erstlichtn von gemeltem Authore, in Italienischer und Frantzösischer Sprach/ Benebenst den Visirungen in Druck gegeben. Jetzo aber auff gutachten vornehmer Ingegnieurs, mit besonderem fleiß ins Deutsche versetzet/ und mit zugehörigen Kupfferstücken zum druck befördert
/ Ramelli, Augustinus de . – [Elektronische Ressource]. – Leipzig : Groß, 1620
Von Bepstlicher heylickeit : Disses buchlin beschleust durch heylige schrifft/ das Bepstliche heylickeit altzu viel yrrenn/ sundigen/ vnnd vnrecht thun kan. Wer das nit glaubt/ der ist ein boszer unchrist.
/ Bodenstein von Carolstat, Andres. – [Elektronische Ressource]. – Wittenberg : [Lotter], 1520
Eyn Sermon von dem Wucher
/ Luther, Martin. – [Elektronische Ressource]. – Wittenberg : [Rhau-Grunenberg], 1519
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