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Die unbezähmbare Gier der Wettiner

Durch den Fall Karlsruhe wohl auf den Geschmack gekommen, hat das Haus Wettin Nachforderungen hinsichtlich eines 1999 abgeschlossenen Vergleichs erhoben. Es fordert erhebliche Teile der Porzellansammlung der Dresdener Kunstsammlungen.

http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1321716
Im Exklusiv-Gespräch mit der Morgenpost kündigte der Kunstsammlungs-Chef an: „Wir brauchen für die zunächst anstehende Überprüfung alles verfügbare Personal, müssen Anfang 2007 die Porzellansammlung für einen Monat schließen.“

Wo liegt die Ursache für das Dilemma? – Zunächst sind die Ansprüche der Wettiner durch bundesdeutsches Recht (Ausgleichsleistungsgesetz, 1994) gedeckt. Vorausgesetzt, sie können diese tatsächlich nachweisen.

Mit der Abgleichung dieser „Nachweise“ haben sich die Staatlichen Kunstsammlungen derzeit herumzuschlagen. „Wer nun aber glaubt, man brauche nur im Inventarverzeichnis zu blättern, um die Provenienzen der einzelnen Stücke zu erfahren, hat keine Ahnung von der Realität“, sagt Roth. Ein Inventarverzeichnis habe es für die Porzellansammlung zwischen 1779 und 1962 überhaupt nicht gegeben. Lediglich auf „Zugangsbücher“ der Jahrgänge von 1833 bis 1932 habe man zugreifen können. Auch Listen der 1945 aus den Schlössern der Wettiner beschlagnahmten Stücke sucht man vergeblich. „So stehen wir vor der Sysiphusarbeit, im Nachhinein einen Großteil der insgesamt 20 000 Porzellane bestimmen zu müssen“, sagt Martin Roth. […] Im Falle der Rückgaben an die Wettiner sei er ohnehin „davon ausgegangen, dass die Sache mit dem umfassenden Vergleichsvertrag mit dem Freistaat Sachsen von 1999 erledigt war.“ Schließlich habe man sich damals auf eine „Gesamtliste“ von 18000 Stück geeinigt. Auch Roth kannte natürlich die „Öffnungsklausel“ dieses Vertrages, die den Wettinern Nachforderungen ermöglichte. „Das konnten aber doch nur einzelne Stücke sein und nicht ein Sechstel des Gesamtbestandes der Porzellansammlung“, sagt er.

Laut http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3737212.html sollen die Stücke auf die Liste national wertvollen Kulturgutes gesetzt werden, “um sie der Öffentlichkeit weiter zugänglich zu machen”. Das kann aber mit der Eintragung eben juristisch gerade nicht erreicht werden. Das Haus Wettin kann die Stücke unzugänglich für alle Ewigkeit wegschließen (sofern es bereit ist, bei einem Erbfall die entsprechende Erbschaftssteuer ohne Abzug zu zahlen). Strittig ist, ob es kann die geschlossene Sammlung durch Einzelverkäufe im Inland auflösen kann. Der Schutzzweck hinsichtlich einer Gesamtheit kann nicht erreicht werden, wenn Einzelstücke nach Belieben im Inland verkauft werden dürfen.

Berichten zufolge werden am 18. Dezember beim Auktionshaus Christie’s in London fünf wertvolle Porzellanplastiken versteigert, die die Kunstsammlungen bereits an die Wettiner zurückgegeben haben. Die wertvollste davon ist ein Löwenpaar, dessen Wert auf 4,5 bis 7,5 Millionen Euro geschätzt wird. Das Bildnis eines Fuchses mit einem Huhn soll für einen Preis von zwischen 300 000 und 450 000 Euro unter dem Hammer kommen, eine Vase für 15 000 bis 22 500 Euro. (ddp 7.11.)

Prinz Albert von Sachsen hat den Verkauf wertvoller Tierplastiken verteidigt. Man habe weder Platz noch Mittel für die Unterbringung und Pflege dieser Werke, sagte er der ‘Dresdner Morgenpost’. Seine Familie lebe zur Miete, und die bedrückenden Lebensverhältnisse machten solche Einnahmen nun einmal notwendig. Außerdem habe das Land Sachsen keinerlei Interesse an einem Rückkauf der Plastiken gezeigt. Die Wettiner hatten die Figuren aus der Porzellansammlung Dresden erst kürzlich vom Freistaat zurückerhalten, da es sich um 1945 enteignetes Kunstgut handelte. Der Verkauf war von Experten kritisiert worden.
http://www.dradio.de/kulturnachrichten/20061110140000/drucken
Das Interview im Wortlaut:
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1320555

Der Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Martin Roth, hat das ehemalige sächsische Herrscherhaus Wettin in der Debatte um die Rückgabe enteigneter Porzellanobjekte scharf kritisiert. «Mir fällt es schwer zu begreifen, dass es Menschen gibt, die ihren persönlichen Reichtum vor das kulturelle Erbe stellen», sagte er der «Bild»-Zeitung (Mittwochausgabe). Weder der sächsische Kurfürst August der Starke noch andere Vorfahren hätten auch in schweren Krisen so gehandelt. […] Roth sagte, die Rückgabe-Forderung sei ein «Schlag ins Gesicht von 2,2 Millionen Museums-Besuchern pro Jahr. »Die Schätze gehören uns allen gemeinsam”, fügte er hinzu. (ddp, 8.11.).

Historischer Rückblick:

Zur Geschichte der Dresdener Sammlungen im Überblick:
http://dresden-und-sachsen.de/geschichte/bildende_kunst.htm

Auf der II. Dresdner Kunst- und Antiquitäten-Auktion im Jahr 1922 kamen auch Kunstwerke aus wettinischem Privateigentum unter den Hammer. Durch das am 10. Juli 1924 verabschiedete Gesetz über die Abfindung der Wettiner gingen Teile der Kunstsammlungen in wettinischen Privatbesitz über. […]

Im Jahr 1996 fand man im Friedewald bei Moritzburg wertvolle Goldschmiedearbeiten und andere Wertgegenstände überwiegend aus dem Bestand der Hofsilberkammer, nicht wenige davon Hauptwerke der europäischen Goldschmiedekunst, die der wettinische Prinz Heinrich hier in den letzten Kriegswochen 1945 vergraben hatte. Das Kaufangebot des Freistaates Sachsen für die wiedergefundenen Kunstwerke lehnte das Haus Wettin als zu niedrig ab, die Versteigerung bei Sothebys im Jahr 1999 erbrachte dann aber einen noch geringeren Erlös.

Nach der Einigung zwischen dem Haus Wettin und dem Freistaat Sachsen im Jahr 1999 über die Rückgabe von Kulturgütern erhielten die Wettiner etwa 6.000 Kunstgegenstände zurück.

Den Schutz des Kulturguts durch die sächsische Verfassung 1831
http://archiv.twoday.net/stories/2911243
hat man 1924 mit Füßen getreten.

Über den Vermögensstreit 1924 liest man
http://www.sz-online.de/nachrichten/pda.asp?aktion=ArtikelZeigen&ausgabe=320&id=1099396
Bereits 1919 war eine vorläufige Regelung zwischen dem neuen Freistaat Sachsen und dem vormaligen König getroffen worden. Nun galt es, Einzelheiten festzulegen. Leicht war es mit dem Staatseigentum wie dem Residenzschloss in Dresden – es verblieb selbstverständlich beim Staat. Ebenso einfach war es mit dem Privateigentum der Wettiner – es war zurückzugeben. Problematisch war die dritte Kategorie: der Kronfideikommiss, eine Art Familieneigentum; dazu gehörten so attraktive Dresdner „Objekte“ wie das Grüne Gewölbe und die Gemäldegalerien. Nach langwierigen Verhandlungen kam man zu einer alle Seiten zufrieden stellenden Regelung, die die SPD-Regierung allerdings nur mit Mühe durch den Landtag brachte.

Die Wettiner erhielten unter anderem Schloss Moritzburg nebst Domänen, 300 000 Goldmark für das aus Mitteln der Königlichen Zivilliste errichtete Schauspielhaus in Dresden und viele mobile Gegenstände, darunter wertvolle Kunstgegenstände. Diese Regelung zusammen mit dem, was sie noch privat besaßen (wie die Villen in Wachwitz und Hosterwitz) erlaubte es den Wettinern, ein „standesgemäßes Leben“ zu führen. An dieser Entwicklung hatte der juristische Berater des Königs, Justizrat Bernhard Eibes, großen Anteil.

Höhnische Danksagung

Reiner Ruf sagt in der Stuttgarter Zeitung vom 11. November 2006 Danke, liebe Landesregierung. Auszüge:

Dann kam der Sommer – und mit ihm Markgraf Bernhard von Baden. Es muss Liebe auf den ersten Blick gewesen sein. Das Kabinett schmolz dahin. Günther Oettinger aber zerfloss. Winkte doch eine 300-Millionen-Euro-Mitgift an allerlei Preziosen, Gemälden und altem Kriegszeugs, für die lediglich einige Kilogramm altes Papier aus den Kellern der Badischen Landesbibliothek auf den Markt geworfen werden sollten. Dafür würden andere Leute – der Mensch ist aus einem krummen Holz geschnitzt – bereit sein, 70 Millionen Euro zu zahlen. Bei diesem Gedanken erlag Günther Oettinger vollends dem Charme des badischen Prinzen. In jenen Tagen erklärte er, auch in einer Monarchie lasse es sich doch ganz hübsch regieren.

Seither ist in Baden-Württemberg nichts mehr, wie es war. Erstens ist zu nennen: der fast schon entschlafene Republikanismus (“enteignet den Adel, wo ihr ihn trefft”) feiert fröhliche Urstände. Zweitens: in der Ära Erwin Teufel galt nördlich des Mains als Bayer, wer behauptete, er komme aus dem Süden. Jetzt weiß ganz Deutschland: wer sein Bier zweimal zahlt, stammt aus Baden-Württemberg. Wer aber kauft, was ihm bereits gehört, ist in Stuttgart mindestens Minister. Drittens: erstaunt nehmen wir zur Kenntnis, dass selbst Juristen irren. Wer der Wahrheit ins Antlitz blicken will, wende sich an die Historiker. Die kennen wenigstens die Gesetze. Staatsrechtler Thomas Würtenberger schwor: “Die Markgrafentafel gehört unstreitig dem Haus Baden.” Das aber ist, horribile dictu, falsch. Bewiesen hat das der Historiker Dieter Mertens.

Viertens: die Südwest-SPD entdeckt, dass es sie doch noch gibt. Verwirrt fordert sie einen Untersuchungsausschuss. Fünftens: die Feuilletonisten in den Redaktionen sehen sich urplötzlich mit der Politik konfrontiert. Sie sind entsetzt und erkennen: wer mittelalterliche Handschriften verkauft, verspeist womöglich auch kleine Kinder. Sechstens: die FDP-Abgeordnete Heiderose Berroth erklärt in der Kulturgüterdebatte des Landtags am vergangenen Donnerstag, dass eine gute Tomatensuppe mindestens anderthalb Stunden kochen muss. Im Plenum entwickelt sich eine rege Diskussion über die Frage, was zuerst war: das Rezept, die Küche, der Koch oder die Nudel. Beobachter sprechen hernach von einer “Sternstunde des südwestdeutschen Parlamentarismus”.

Siebtens: Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) verteidigt sich bei selbiger Gelegenheit mit den Worten, wo kein Regierungshandeln sei, gebe es auch kein Regierungsversagen. Wäre dies richtig, versagte sich die Regierung jedes Handeln und schaffte sich selbst ab – damit erschlösse sich ein enormes Einsparungspotenzial. Die Nettoneuverschuldung ließe sich bereits ein Jahr vor dem vorgesehenen Termin 2011 realisieren. Zum Dank erhält Günther Oettinger einen Posten im Bundesbankvorstand.

[…]

Kunstwerke sind keine reine Handelsware

Unter diesem Titel veröffentlichte die FAZ am 9.11.2006 S. 40 den folgenden Leserbrief von Wolfgang Klose:

Zu den Berichten über den beabsichtigten Verkauf der Handschriften in Baden-Württemberg: Das Institut für Sozialforschung der Universität Frankfurt machte kürzlich auf Verwerfungen in unserer Gesellschaft aufmerksam, die durch das ungehemmte Vordringen des Marktbegriffs in alle Lebensbereiche sichtbar werden. Man zitiert dort die spöttische Prognose von Karl Marx, daß ein “Zeitalter der universellen Käuflichkeit” in Sicht sei und fragt, ob wir bereits in diesem lebten? Verfolgt man den Kulturkampf der Baden-Württembergischen Landesregierung (gegen Kultur möchte man meinen) der vergangenen Wochen, so ist festzustellen, daß eine deutsche Landesregierung ohne sichtbare Bedenken ihr eigenes Kulturgut auf den öffentlichen Markt werfen will, um Schulden zu bezahlen. Schulden, die nicht aus Existenznot gemacht wurden, die der Staat auch nicht selbst zu verantworten hat, sondern private Schulden, die wegen privaten, wirtschaftlichen Fehlverhaltens entstanden sind. Das in unseren Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken gehütete Gut ist durch seine Öffentlichkeit, seine vielfältigen Einflüsse auf unser Wissen und unsere Gefühle Grundlage unserer kulturellen Identität. Woher kommt es denn, daß wir uns in unserem Kulturkreis zu Hause und wohl fühlen, wenn nicht von der Kraft, die Künstler, Dichter, Komponisten und Schriftsteller in ihre Werke gelegt haben? Werke, die uns als Besitz unserer Kultureinrichtungen bekannt sind und an deren sicherer und gesicherten Existenz wir keinen Zweifel haben.

Es ist ein Vertrauensbruch gegen uns alle, wenn der Staat die bisherigen ethischen Standards willkürlich leugnet und beginnt, Kunstwerke als reine Handelsware zu betrachten, die er profitabel auf den Markt bringen kann. Damit dringt Marktwirtschaft in jene Bereiche vor, die bisher als kulturelles Welterbe anderen Bedingungen unterlagen und als tabu galten. Wir alle, vornehmlich aber die Repräsentanten der Kulturwelt, müssen unsere Aufmerksamkeit auf diese Entwicklung richten und ihr mit allen Mitteln begegnen. Es gibt wesentliches menschliches Handeln, das keinem Marktwert unterliegt. Diese Ethik gilt es zu bewahren. Eine vermutlich utopische Forderung ist es wohl, daß gutachterliche Handlanger solcher Eingriffe in unser Kulturerbe ihren bis dahin tadellosen Ruf verlieren mögen.

Professor Dr. Dr. h. c. Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft, Karlsruhe

Zum Urteil über die Euthanasieopferliste

Dazu erreichte mich eine Mail-Zuschrift, in der es heisst:

Ihr Kommentar in ?p=29837 ist also nur zu allzu berechtigt und weist auf die höhnische Negation der Würde der Opfer durch Herrn Oldenhage hin. Ihre Charakterisierung des Gerichts als “willfährig” ist nur zu richtig.
Dass Herr Aviel keinem deutschen Gericht mehr traut, das solche einer Begründung auch noch folgt, ist nur zu verständlich und erklärt auch, warum er keine Berufung eingelegt hat. Zumindest auf den anteiligen Gerichtskosten und den eigenen Anwaltskosten ist das Archiv dann sitzen geblieben. Die Unrechtsposition des Archivs ist um so deutlicher geworden, da Yad Vashem inzwischen ebenfalls die Namen der Opfer im Internet zugänglich gemacht hat: http://www.yadvashem.org/lwp/workplace/IY_HON_Welcome

Es hat übrigens noch eine kleine Konfrontation mit Oldenhage bei der Pressekonferenz gegeben, bei der der Text der folgenden Website als Flugblatt verteilt wurde, siehe:
http://www.freedom-of-thought.de/zwang2_dt/heuchler.htm

[13.12.2018: https://www.iaapa.de/zwang2_dt/heuchler.htm
9.7.2019 https://www.iaapa.de/zwang2_dt/heuchler.htm]

Auf der letztgenannten Internetseite heisst es:

Das Bundesarchiv – das zwar nicht wagt, die Akten der von den Ärzten Ermordeten zu vernichten, aber alles tut, um ja den Angehörigen die Wahrheit vorzuenthalten. Darin hat es eine große Niederlage erlitten, seit Hagai Aviel aus Israel die Liste mit über 30.000 Namen im Internet veröffentlicht hat: http://www.iaapa.org.il/claims.htm
Was tut dessen Leiter, Herr Oldenhagen, und sein Vertuschungsarchiv? Es verbietet den Angehörigen, irgend etwas über ihre ermordeten Familienmitglieder an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen und erpreßt sie damit, dass sie nur dann, wenn sie das unterschreiben, die Akte einsehen dürfen.

Bei der Lektüre des Widerspruchsbescheids des Bundesarchivs, der mir als PDF übermittelt wurde, stellt man in der Tat fest, dass das Bundesarchiv das postmortale Persönlichkeitsrecht der Opfer und die Rechte ihrer Angehörigen in inakzeptabler Weise ausgedehnt hat.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/2939190